Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 3/14, Keine Wiedereinset... / 1 Gründe:

I. Der anwaltlich vertretene Antragsgegner wurde mit Versäumnisbeschluss vom 16.7.2012, zugestellt am 30.7.2012, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Die dem Beschluss beigefügte Rechtsmittelbelehrung lautete auszugsweise: "Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. [ … ]" Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftl...mehr

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AGS 3/2014, Abgrenzung von ... / 2 Aus den Gründen

Die Versagung der Verfahrenskostenhilfe hält einer Nachprüfung nicht stand. Die Antragstellerin kann allein aus dem Umstand, dass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe nicht zusteht, keinen uneingeschränkten Anspruch der Antragstellerin auf einen Verfahrenskostenvorschuss gegen ihn herleiten. Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der e...mehr

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AGS 3/2014, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen

1. Der Verfahrenswert für das vorliegende Verfahren richtet sich – da es sich um eine Unterhaltssache und eine Familienstreitsache handelte – nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Nach § 51 Abs. 1 FamGKG ist zunächst der für die ersten zwölf Monate nach "Einreichung des Antrages" geforderte Betrag maßgeblich. Nach § 51 Abs. 2 FamGKG sind diesem Wert die bei "Einreichung des Antrage...mehr

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FF 2/2014, FF / Kindesunterhalt

Zur konkreten Bedarfsbemessung beim Kindesunterhalt (instruktiv OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 12.7.2013 – 4 UF 265/12, juris = NZFam 2014, 31 [Schwolow]).mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 4. Kindesunterhalt

Auch nachrangige volljährige Kinder sind bei der Bemessung des Ehegattenbedarfs zu berücksichtigen. Allerdings kann die Angemessenheitsbetrachtung unter Einbeziehung des Ehegattenunterhalts dazu führen, dass Kindesunterhalt nicht einer höheren, sondern der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist.[35]mehr

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FF 2/2014, Beistandschaft d... / 1 Tatbestand

[1] Die Klägerinnen begehren von dem beklagten Land Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt durch das Jugendamt. [2] Im September 2004 übernahm das Jugendamt auf Antrag der Mutter der beiden minderjährigen Klägerinnen für diese die Beistandschaft, um Unterhaltsansprüche gegen deren Vater (im Folgenden: Streithelf...mehr

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FF 2/2014, Die Rechtsprechu... / 11. Barunterhaltspflicht neben Betreuung

Auch der betreuende Elternteil kann ein unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.v. § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung am Barunterhalt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde. Kann der an sich barunterhaltspflichtige Elternte...mehr

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FF 2/2014, Fristenkontrolle... / 1 Gründe:

[1] I. Das Amtsgericht hat den Antragsgegner durch Beschl. v. 26.10.2012 verpflichtet, an die Antragstellerin übergegangenen Kindesunterhalt für seinen volljährigen Sohn zu zahlen. Dieser Beschluss ist dem Antragsgegner am 1.11.2012 zugestellt worden. Er hat dagegen am 22.11.2012 durch einen von seiner Verfahrensbevollmächtigten unterzeichneten Schriftsatz Beschwerde eingele...mehr

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FF 2/2014, DFGT: Hinweise zum Wechselmodell

Der Vorstand des DFGT hat unter dem 10.1.2014 auf seiner Homepage unter "Aktuelle Nachrichten" folgende Hinweise zum Wechselmodell eingestellt: Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlen...mehr

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FF 2/2014, Tabellen zur Fes... / 1. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens.[1] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereinigte Nettoeinkommen sowie das Bruttoeinkommen bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von 40 Wochens...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

In die im Rahmen der Prüfung eines Anspruchsüberganges nach § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflichten auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt (BGH, Beschl. v. 23.10.2013 – XII ZB 570/12).mehr

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FF 1/2014, Berücksichtigung einer Abfindung für den Kindesunterhalt

BGB § 1603 Leitsatz Wird bei Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt, so ist diese mit dem nach der sog. Fünftel-Methode zu ermittelnden Nettobetrag bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs des Kindes zur vollen Auffüllung der Einkommensdifferenz einzubeziehen, wenn das Folgeeinkommen deutlich niedriger ist. (Leitsatz der Redaktion) OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.9.2013...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / c) Erwerbsobliegenheit im Kindesunterhalt

Bei dem Unterhalt gegenüber Kindern ist zu unterscheiden: Gegenüber dem volljährigen, nicht privilegierten Kind besteht eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit.[7] Besonders streng sind die Anforderungen an den Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen oder einem privilegierten volljährigen Kind (§ 1603 Abs. 2 BGB). In diesem Unterhaltsverhältnis muss der Unterhal...mehr

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FF 1/2014, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Der minderjährige Antragsteller, geb. am 21.1.2000, verlangt von dem Antragsgegner, seinem Vater, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens Kindesunterhalt. Der Antragsteller lebt bei seiner Mutter, deren Ehe mit dem Antragsgegner geschieden ist. Der Antragsgegner erkannte durch Urkunde der Notarin vom 3.1.2008 an, dem Antragsteller einen Kindesbarunterhalt von 300 EUR monatl...mehr

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FF 12/2013, Förderunterrich... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 10.7.2013 befasst sich mit der Frage, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe im Rahmen des Kindesunterhalts ein Mehrbedarf wegen der Kosten für eine Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bei einem privaten Lehrinstitut geltend gemacht werden können. Inhalt der Entscheidung Der am 25.7.1997 geborene Antragsteller entst...mehr

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FF 12/2013, Barunterhaltspf... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Eltern sind minderjährigen Kindern gegenüber nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB gesteigert unterhaltspflichtig. Die gesteigerte Haftung der Eltern tritt jedoch nicht ein, wenn weitere leistungsfähige unterhaltspflichtige Verwandte vorhanden sind, die in der Lage sind, unter Wahrung ihres eigenen angemessenen Unterhalts den Kindesunterhalt zu leisten. Ein anderer unter...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / III. Anforderungen an die Erwerbsbemühungen

Die Anforderungen an die Erwerbsbemühungen desjenigen, den eine Erwerbsobliegenheit trifft, bestehen für den Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich ebenfalls in gleichem Maße. Das hat der BGH in der Entscheidung vom 15.12.1993,[35] die zum Kindesunterhalt erging, ausdrücklich festgestellt: Zitat "Zwar ist das Bezirksgericht zutreffend davon ausgegan...mehr

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FF 12/2013, Barunterhaltspf... / Leitsatz

1. Auch der betreuende Elternteil kann ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.v. § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung an der Barunterhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde. 2. Kann auch der an sich b...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG statthaft und insgesamt zulässig, insbesondere im eigenen Namen der Antragsgegnervertreter eingelegt, sodass die erforderliche Beschwer gegeben ist. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts des gesamten Stufenantrags durch das AG in Höhe des Auffangwerts nach § 42 Abs. 3 FamGKG ist nicht zu niedrig er...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 6. Quantität der Bewerbungen

Einen großen Platz in der Diskussion über Erwerbsbemühungen nimmt die Frage nach der Anzahl der vorzunehmenden Bewerbungen ein. Dabei kann man den Grundsatz aufstellen: Ohne eine gewisse Anzahl an Bewerbungen wird der Erwerbspflichtige seiner Darlegungslast nicht genügen, die Menge allein ist aber nicht entscheidend. Die Anzahl als solche hat keinen eigenen Wert, sondern ist...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / d) Umfang der Erwerbstätigkeit

Im Minderjährigenunterhalt stellt sich die Frage, ob der gesteigert Unterhaltspflichtige ggf. mehr arbeiten muss als in den anderen Unterhaltsverhältnissen, wenn das tatsächliche oder gar das fiktiv zugerechnete Haupteinkommen nicht ausreicht. Da er in den anderen Unterhaltsverhältnissen eine vollschichtige Erwerbstätigkeit schuldet, würde das bedeuten, dass im Kindesunterha...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des FamG, mit dem dieses den Verfahrenswert auf 42.025,42 EUR festgesetzt hat, ist überwiegend begründet. Der Verfahrenswert beträgt – ohne dass sich dies gebührenrechtlich auswirkt – allerdings 32.796,00 EUR und nicht – wie die Antragsteller geltend ma...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / b) Ungenügende Bewerbungsbemühungen

Vielfältig sind die Entscheidungen zu den ungenügenden Bewerbungsbemühungen. Einige davon seien hier stichwortartig genannt:mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Der Wegfall des Rentnerprivilegs nach § 57 Abs. 1 S. 2 BeamtVG zum 1.9.2009 führt nur dann zu einer Kürzung oder zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach der Härteklausel gemäß § 27 VersAusglG , wenn weitere, den Ausgleichspflichtigen unangemessen belastende Umstände hinzutreten. Ein befristeter oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusg...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / I. Einführung

Im Unterhaltsverhältnis stehen sich Unterhaltsberechtigter (auch Unterhaltsgläubiger) und Unterhaltspflichtiger (auch Unterhaltsschuldner) einander streitend gegenüber. Das Unterhaltsverhältnis – also der Unterhaltsanspruch und damit korrespondierend die Unterhaltspflicht – wird bestimmt durch Bedürftigkeit des Berechtigten (§§ 1577, 1602 BGB) einerseits und durch die Leistu...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / b) Form der Bewerbungen

Von der Rechtsprechung wird die schriftliche Bewerbung verlangt, und zwar mitunter auch bei "einfachen" Tätigkeiten.[57] Der schriftlichen Bewerbung ist diejenige per E-Mail gleichzustellen. Handschriftliche Bewerbungen (noch dazu auf kariertem Papier) genügen nicht.[58] Je nach Branche und Arbeitsstelle können auch telefonische Bewerbungen erforderlich sein, genügen aber al...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / b) Fälle mit realer Erwerbschance

Das OLG Hamm bejahte im Kindesunterhalt die reale Erwerbschance bei einem 34-jährigen gesunden Vater mit schlechten Deutschkenntnissen und ohne Berufsausbildung nach sechsjähriger Arbeitslosigkeit. Es verlangte, er solle sich verstärkt bei Arbeitgebern seines Heimatlandes bewerben, weil dann die Sprachprobleme nicht so wesentlich seien, zudem müsse er Deutsch lernen. Die meh...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 3 Anmerkung

So recht verständlich ist weder die Entscheidung des Rechtspflegers noch die des OLG, zumal das OLG ohnehin keine Veranlassung hatte, sich mit der Sache zu befassen. Es hätte besser geschwiegen. Das gesamte Verbundverfahren ist eine Angelegenheit. Werden im Verbund Gegenstände anhängig gemacht, die nicht verbundfähig sind, liegt ungeachtet dessen so lange eine Angelegenheit v...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Nach Abschluss des Verfah...mehr

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FF 1/2014, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Dr. Gerhard Ring2. Auflage 2012, 1.415 Seiten, 139 EUR, zerb verlag Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellen den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationale Scheidungsfälle i...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 10. Dokumentation der Bewerbungsbemühungen

Grundsätzlich ist alles schriftlich zu dokumentieren. Eine CD, auf der die Erwerbsbemühungen dokumentiert sein sollen, stellt keinen Vortrag dar.[207] Der Vortrag pauschaler Erwerbsbemühungen ohne Benennung konkreter Arbeitgeber oder Stellenanfragen reicht nie aus.[208] Es muss eine vollständige Bewerbungsmappe vorgelegt werden, dazu alle Stellenanzeigen, Bewerbungen und all...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

a) Der Schuldner ist an seine einseitige Verpflichtungserklärung und damit zugleich an die dieser nach Grund und Höhe zugrunde liegenden Umstände rechtsgeschäftlich gebunden, weil die einseitig erstellte Jugendamtsurkunde regelmäßig zugleich zu einem Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB führt. Macht der Schuldner eine Herabsetzung des Unterhalts geltend, muss er deshalb diese U...mehr

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AGS 10/2013, Mutwilligkeit eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe für Abänderung des Kindesunterhalts

ZPO §§ 114, 113 Abs. 1 Leitsatz Unterlässt es der Antragsgegner in einem vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ohne triftigen Grund, in einer rechtzeitigen Stellungnahme Einwendungen geltend zu machen, mit denen er ohne weiteren Aufwand eine Unterhaltsfestsetzung verhindern könnte, so ist ein anschließend von ihm gem. §§ 240, 254 FamFG eingeleitetes Abänderungsverfahr...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 2 Anmerkung

Das LG orientiert sich an der überwiegenden und auch zutreffenden Auffassung der Gerichte und in der Literatur, dass § 16 Nr. 4 RVG, wonach eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaftssache und die Folgesachen als ein Verfahren gelten, in Beratungshilfeangelegenheiten weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Diese Auffassung ...mehr

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FF 10/2013, Keine Pflicht z... / 1 Gründe:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 28.3.2013 gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts vom 15.3.2013 ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 127 Abs. 2 ZPO statthaft und auch sonst zulässig. In der Sache ist sie zum Teil begründet. Nach der im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren gebotenen summar...mehr

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FF 10/2013, Nach der Wahl – vor der Kooperation

Gabriele Ey 71,5 Prozent der wahlberechtigten Bürger haben am 22. September 2013 die 630 Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages gewählt. Der Souverän hat damit seine Repräsentanten für die kommenden vier Jahre bestimmt, die auch zukünftige Familienpolitik legislativ normieren werden. Die Erwartungen der Wähler zur Familienpolitik haben die Parteien in ihren Wahlprogrammen au...mehr

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FF 09/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht (BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – XII ZB 39/11). Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier:...mehr

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ZErb 08/2013, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß und Prof. Dr. Gerhard Ring 2. Aufl., zerb verlag, 2012. 1.415 S., 139 EUR Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellt den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationaler Scheidungsfälle in...mehr

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FF 07/2013, / Kindesunterhalt

Hat eine unterhaltsbedürftige Tochter ihre Ausbildung wegen Schwangerschaft abgebrochen, ist sie sodann wegen Betreuung ihres Kleinkindes nicht erwerbstätig und kann auch keinen Betreuungsunterhalt vom Vater ihres Kindes erlangen, ist sie weiterhin gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigt (OLG Köln, Beschl. v. 26.3.2013 – 25 UF 241/12, FamFR 2013, 273 [Reinecke]).mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / II. Elternvereinbarungen über Kindesunterhalt im Wechselmodell

Eltern, die das Wechselmodell praktizieren wollen, fragen häufig nach den Möglichkeiten von Vereinbarungen, um die von ihnen gewünschte Gestaltung des Wechselmodells und den Kindesunterhalt rechtlich verbindlich zu regeln.[32] Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn sich beispielsweise Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, wechselseitig von Kindesunterhaltsansprüchen ...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt und Wechselmodell

I. Das Problem Wie wirkt es sich auf die elterlichen Kindesunterhaltspflichten aus, wenn Eltern, die getrennt leben, sich die Betreuung und Versorgung des Kindes paritätisch teilen? Ein einfacher Fall soll dies verdeutlichten: Praxis-Beispiel M und V trennen sich, sie vereinbaren, sich weiterhin gemeinsam um das 8-jährige Kind K zu kümmern. Sie suchen sich nicht weit voneinand...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / b) Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts

Beim praktizierten Wechselmodell empfiehlt sich folgendes Vorgehen:[19] Konkrete Ermittlung des Gesamtbedarfs, keine Anwendung der Tabellensätze Ermittlung des anrechenbaren Einkommens beider Eltern, die addiert werden Quotenberechnung mit angemessenem Selbstbehalt als Sockelbetrag (im Mangelfall Quotenberechnung mit notwendigem Selbstbehalt als Sockelbetrag) Berechnung der Ante...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 3. Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Dazu der BGH 2005: "Ein solchermaßen von den Eltern praktiziertes Wechselmodell bleibt allerdings auch auf die Bedarfsbemessung nicht ohne Einfluss. Wenn beide Elternteile über Einkommen verfügen, ist der Unterhaltsbedarf des Kindes an den beiderseitigen – zusammengerechneten Einkünften auszurichten. Hinzuzurechnen sind Mehrkosten (z.B. Wohn- und Fahrtkosten), die dadurch en...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / I. Das Problem

Wie wirkt es sich auf die elterlichen Kindesunterhaltspflichten aus, wenn Eltern, die getrennt leben, sich die Betreuung und Versorgung des Kindes paritätisch teilen? Ein einfacher Fall soll dies verdeutlichten: Praxis-Beispiel M und V trennen sich, sie vereinbaren, sich weiterhin gemeinsam um das 8-jährige Kind K zu kümmern. Sie suchen sich nicht weit voneinander entfernt li...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 4. Ist der Begriff des "Wechselmodells" des BGH zu eng?

Der BGH hat eine beiderseitige Barunterhaltspflicht der Eltern abgelehnt, wenn kein paritätisches Wechselmodell vorlag, sondern die Betreuungsanteile der Eltern im Verhältnis von ⅓ zu ⅔ oder auch 40:60 % aufgeteilt waren. Deshalb wird der Begriff des "Wechselmodells" des BGH von einigen als zu eng kritisiert, die sich für eine Ausweitung der beiderseitigen anteiligen Barunte...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / III. Einige rechtsvergleichende Anmerkungen

Wie machen es denn die anderen? Rechtsvergleichende Beiträge über Lösungen in anderen Rechtsordnungen bieten Anregungen, zeigen aber auch Probleme auf.[38] Martiny weist auf eine Tendenz zur stärkeren Mathematisierung des Kindesunterhalts durch Unterhaltsformeln hin, wie sie im britischen Child Support Act und in einzelstaatlichen Rechten der USA oder auch in den dort über d...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 2. Das Wechselmodell und der Grundsatz des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB

Die einseitige Barunterhaltspflicht (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) beruht auf einer Arbeitsteilung der Sorge für ein Kind, die immer noch die häufigste ist, dass nämlich ein Elternteil das Kind überwiegend erzieht und pflegt und der andere Barunterhalt leistet – grob vereinfacht gesprochen, "einer zahlt und eine betreut".[8] Weil dies so ein wirkmächtiges Bild ist und die Regelung...mehr