Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. Forderungen an die Bundesregierung (II. des Antrages)

Die geforderte Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehen bei der Adoption lässt nicht erkennen, inwiefern dabei akzeptiert wird, dass schon aus Kindeswohlgesichtspunkten stabile Familienkonstellationen für eine Adoption erforderlich sind. Die Forderung einer allgemeinen Gleichstellung geht am Kindeswohl vorbei und würde voraussetzen, dass nichteheliche Lebe...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr e...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Stellt sich nach Erteilung der Pflegeerlaubnis heraus, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ist es also hinreichend wahrscheinlich, dass das Kindeswohl bei der Pflegeperson in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat das Jugendamt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass prognostisch abzuschätzen ist, ob die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.1 Überwachung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis hat das Jugendamt nach Abs. 3 Satz 1 den Auftrag ("soll"), an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung weiter bestehen, das Kindeswohl in der Pflegefamilie also nach wie vor gewährleistet ist. Diese Überwachungspflicht bedeutet aber keine permanente Kontrolle aller Pflegestellen. Häufigkeit und Ausm...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt aus Abs. 1 Satz 1 macht Satz 2 Ausnahmen. Die dort genannten Pflegepersonen können ihre Aufgabe also ohne vorherige Erlaubnis aufnehmen. Nach Satz 2 Nr. 1 bedarf die Pflegeperson keiner Erlaubnis, die den Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 Satz 2) oder in Vollzeitpflege (§ 33) oder – soweit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.3 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Pflegeerlaubnis setzt voraus, dass das Wohl des Minderjährigen in der Pflegestelle gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung hat der zuständige Jugendhilfeträger prognostisch (vor Aufnahme der Pflege) zu würdigen, ob die Pflegeperson im konkreten Einzelfall nach der Art der Pflegestelle und den individuellen Bedürfnissen sowie dem Entwicklungsstand des au...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.2 Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angebote sind nicht konkretisiert, müssen letztlich aber der Zielsetzung des Gesetzes, der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, Rechnung tragen (vgl. Rz. 6). So hat das Schleswig-Holsteinische VG beispielsweise die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger für die Internatsunterbringung eines 15-Jährigen in folgendem Fall bejaht: Die Eltern de...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vollzeitpflege. Die Vorschrift enthält damit kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffs- und Überwachungskompetenzen, um das Kindeswohl in der Vollzeitpflege zu gewährleisten. Mit Vollzeitpflege ist gemeint, dass...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Unterstützung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

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FF 03/2020, Kritik an Lösung zur Stiefkindadoption

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung – 29.01.2020 (hib 131/2020) – Auszug aus der Pressemitteilung des Dt. Bundestages v. 6.2.2020 – Berlin: (hib/MWO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Paare geht aus der Sicht von Sachverständigen nicht weit genug. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschu...mehr

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FF 03/2020, Billigung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH geht in seinem Beschluss auf verschiedene Fragen zur Billigung eines Umgangsvergleichs gemäß § 156 Abs. 2 S. 2 FamFG ein. 1. Zunächst stellt der BGH überzeugend dar, dass auch der Beschluss über die Billigung mit der Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG anfechtbar ist.[1] Dies entspricht der mittlerweile ganz überwiegend vertretenen Ansicht[2] und war zu erwarten gewesen...mehr

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FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.1.2020 – 13 UF 207/19 1. Unterlässt das Familiengericht in einem Endbeschluss zu einer Umgangssache unter Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot eine vollstreckungsfähige Regelung zu Tag, Ort und Zeit des Umgangs (vgl. BGH FamRZ 2012, 533 Rn 18 m.w.N.), so trifft es eine unzulässige Teilentscheidung (§ 69 Abs. 1 S. 2 FamFG), die antragsunabhäng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rspr-Änderung

Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach neuerer Rspr des BFH werden Aufwendungen für IVF auch dann berücksichtigt, wenn die Frau nicht verheiratet ist und wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden (BFH BStBl 2007, 1968; 2007, 871; BFH/NV 2011, 684; s ausführlich Ritzrow, EStB 2012, 63). Die neue Rspr des BFH beg...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eltern streiten über den Umgang des Kindesvaters (Beteiligter zu 1) mit den drei gemeinsamen Kindern. (Anm. d. Red.: Wegen des Ausgangssachverhalts wird auf die vorstehende Entscheidung des BGH verwiesen.) [5] Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um das vom Amtsgericht aufgrund des in jenem Verfahren gestellten Hilfsantrags von Amts weg...mehr

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FF 02/2020, Keine Abänderun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eltern streiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre drei gemeinsamen Kinder. [2] Die Eltern schlossen im Januar 2005 die Ehe. Aus der Ehe stammen der 2008 geborene Sohn K-D. sowie die 2009 geborenen Zwillinge M.D. und L-M. Der 1960 geborene Kindesvater ist Bürokaufmann. Er hat aus einer früheren Beziehung ein weiteres, bereits erwachse...mehr

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FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / D. Erweiterte Ansprüche der Fahrzeuginsassen

Erhebliche Auswirkungen für die Regulierungspraxis hatte die Neuregelung, nach der – anders als zuvor – auch unentgeltlich beförderte Fahrzeuginsassen Ersatzansprüche nach § 7 Abs. 1 StVG gegen den Halter/Fahrer des "eigenen" Fahrzeugs haben.[70] Damit hat der Gesetzgeber eine zuvor bestehende wesentliche Haftungslücke zugunsten der Unfallopfer geschlossen.[71] Gelegentlich ...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

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FF 02/2020, Keine Abänderun... / Leitsatz

Die Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ist trotz eines auf den Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gerichteten Kindeswillens nicht gerechtfertigt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegenstehen. BGH, Beschl. v. 27.11.2019 – XII ZB 511/18 (OLG Frankfurt, AG Bad Schw...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.6.2019 – 5 UF 72/19, FamRZ 2019, 2008 1. Der Umfang des Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters nach § 1686a BGB hat sich grundsätzlich an den zu § 1685 BGB entwickelten Maßstäben und nicht an denjenigen des Elternumgangs nach § 1684 BGB zu orientieren. 2. Zwar kommt im Einzelfall aus Gründen des Kindeswohls auch ein darüber hinaus g...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Geltendmachung für Minderjährige

Rz. 12 Der Grundsatz der Entscheidungsfreiheit zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten selbst ist auch eingeschränkt, wenn der Pflichtteilsberechtigte minderjährig ist.[33] In diesen Fällen wird der Pflichtteilsanspruch vom Sorgeberechtigten des Minderjährigen geltend gemacht. Der überlebende Ehegatte als Alleinerbe kann als Inhaber de...mehr

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Jung, SGB VIII § 48 Tätigke... / 2.2 Ermessen

Rz. 4 Die Tätigkeitsuntersagung unterliegt sowohl hinsichtlich des "Ob" als auch des "Wie" dem Ermessen der zuständigen Behörde. Ausgangspunkt aller Ermessensüberlegungen ist dabei immer der Grad der Kindswohlgefährdung, der mit der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit abgewogen werden muss (OVG Sachsen, Beschluss v. 25.9.2009, 1 B 379/08). Je schwerwiegender und aktuel...mehr

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Jung, SGB VIII § 49 Landesrechtsvorbehalt

Rz. 1 Bereits § 78 Abs. 8 JWG regelte für die Heimaufsicht, dass das Nähere durch Landesrecht bestimmt wird. Dieser Landesrechtsvorbehalt wurde ursprünglich für §§ 44 bis 48a in § 49 übernommen. Er gilt wegen der systematischen Stellung im Abschnitt "Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen" aber auch für die nun in § 43 geregelte Kindertage...mehr

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FF 01/2020, Beachtlichkeit ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die zulässige Beschwerde ist unbegründet; daher kommt auch die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht, weil die Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat, § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO. Das Amtsgericht hat zu Recht den Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge für die Kinder B und C zurückgewiesen. [2] Maßstab der Entscheidung ist nach § 167...mehr

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FF 01/2020, Familiengericht... / II. Kindesanhörung

Im familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren des sog. "Staufener Missbrauchsfalls" sind sowohl die Kindesanhörung als auch die Bestellung eines Verfahrensbeistands ausgeblieben.[20] Dies haben die beiden beteiligten Gerichte in ihrem Abschlussbericht zur "Untersuchung der Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Gerichten bei Gefährdung des Kindeswohls sowie der...mehr

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FF 01/2020, Beachtlichkeit ... / Leitsatz

Die Beachtlichkeit des Kindeswillens bedeutet nicht, dass Entscheidungskompetenz und -verantwortung auf das Kind "abgewälzt" werden. Der geäußerte Kindeswille bleibt ein Gesichtspunkt im Rahmen des übergeordneten Entscheidungsmaßstabs des Kindeswohles, also des "wohlverstandenen Kindesinteresses", weswegen es diese Interessen auch rechtfertigen können, von einem grundsätzlic...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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FF 01/2020, Familiengericht... / I. Anlass

Nehmen Familiengerichte und Jugendämter Aufgaben zum Schutz eines Kindes wahr und gelingt es ihnen nicht, das Kind tatsächlich zu schützen, kann dies nicht nur zu erheblichen Schädigungen für das Kind, sondern auch zu Erschütterungen im Kinderschutzsystem führen. Der sog. "Staufener Missbrauchsfall"[1] ist ein solcher "high profile-Fall", der bundesweit Aufmerksamkeit erlang...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Grundlagen

Rz. 54 Bei letztwilligem Ausschluss der Vermögenssorge der Eltern (§§ 1638, 1909 Abs. 1 BGB), bei konkretem bzw. abstraktem Interessengegensatz (§§ 1629, Abs. 2, 1795, 1796 BGB) oder bei Gefährdung des Vermögens (§ 1666 BGB) übernimmt die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes ein Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), jeweils für den betroffenen Teilbereich. Den Eltern o...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / II. Pflichtteil des minderjährigen Kindes

Rz. 20 Gerade das beliebte Berliner Testament beinhaltet die Enterbung der Kinder im ersten Erbfall, die mithin ihren Pflichtteil fordern können. Dem längerlebenden Ehegatten droht durch die Pflichtteilsansprüche ein erheblicher Liquiditätsabfluss, der oftmals in den hier betrachteten Fällen besonders empfindlich ist, weil es eine junge Familie trifft. Der Grundsatz: Im Regel...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 4. Bestellung eines Pflegers

Rz. 9 Wenn und nur soweit ein gesetzliches Vertretungsverbot für die Eltern vorliegt, wird eine Ergänzungspflegschaft erforderlich (§ 1909 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Eltern müssen an der Besorgung von einzelnen Angelegenheiten für das Kind tatsächlich oder rechtlich verhindert sein, damit ein Pfleger zu bestellen ist.[20] Wenn eine Pflegschaft erforderlich wird, sind die Eltern g...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / III. Zielgruppe und Curriculum des Projekts

Zielgruppe des Projektes sind alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Fachpersonen, also Familienrichterinnen und -richter, Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt oder aus spezialisierten Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie familienpsychologische Sac...mehr

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§ 9 Familienrecht / II. Ehename

Rz. 6 Ehepartner sollen auch heute noch einen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen dies jedoch nicht, sofern sie dies nicht wollen (§ 1355 BGB). In diesem Fall können heute beide Ehepartner ihren bisherigen Namen beibehalten . Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann auch einen Doppelnamen in beliebiger Reihenfolge wählen, es sei denn, der Name eines Ehegatten besteht b...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.2 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Aufhebung gemeinsamer Sorge

Rz. 72 Im Rahmen der nicht einvernehmlichen Übertragung der elterlichen Sorge auf den Antragsteller nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht. Für diese Prüfung sind folgende Grundsätze zu beachten: Rz. 73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält die Neu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1.1 Einschränkung des Umgangs

Rz. 110 Nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann, soweit der umgangsberechtigte Elternteil damit hilfsweise einverstanden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.5.2006, 16 UF 11/06), insbesondere anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit e...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.1 Umgangsrecht der Eltern (§ 1684 BGB)

Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologische Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, Beschluss v. 9.4.2003, 1 BvR 1493/96; OLG Saarbrücken, KindPrax 20...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.5 Abänderung umgangsrechtlicher Entscheidungen

Rz. 129 Entscheidungen zum Umgangsrecht können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 130 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestanden, wenn sich die für die ursprüngliche Regelung maßge...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.1 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Zustimmung

Rz. 68 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist Ausdruck des Gestaltungsvorranges der Eltern, der das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) zurückdrängt (Ziegler, in: KK-FamR, § 1671 Rz. 10, 90). Sind sich die Eltern einig, ist dies grundsätzlich zu akzeptieren. Damit relativiert sich aber zugleich die praktische Bedeutung von § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Wenn sich die Eltern eini...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.6 Abänderung von Sorgerechtsentscheidungen

Rz. 100 Sorgerechtsentscheidungen unter anderem nach §§ 1628, 1671, 1672, 1678, 1680, 1682 BGB können nach § 1696 Abs. 1 BGB geändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gesichtspunkten angezeigt ist. Mit dieser Regelung sind 2 Zielsetzungen verbunden. Rz. 101 Zum einen wird den Beteiligten eine erneute Verfahrenseinleitung nur zugestan...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.4 Umgangsrecht von Bezugspersonen (§ 1685 Abs. 2 BGB)

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein biologischen Vater auch dann nicht einbezog, wenn zwischen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.5 Rechtliche Stellung von Stiefeltern

Rz. 98 Stiefeltern, deren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern die alleinige elterliche Sorge zusteht, ist in § 1687b BGB und § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 LPartG ein kleines Sorgerecht eingeräumt, das von der Zustimmung des allein sorgeberechtigten Elternteils abhängig ist (vgl. Rz. 74). Rz. 99 Stiefeltern kann darüber hinaus nach § 1682 BGB eine besondere rechtliche Funktion...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.6.2.3 Umgangsrecht der Großeltern (§ 1685 Abs. 1 BGB)

Rz. 127 Großeltern und Geschwistern steht ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind zu Großeltern und Geschwistern Bindungen hat, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind (§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bestanden daher vor einer Trennung der Eltern intensive Kontakte zu Großeltern, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.4 Übertragung der alleinigen Sorge der Mutter auf den Vater

Rz. 95 Die alleinige Sorge der Mutter kann im Fall der dauerhaften Trennung der Eltern nach § 1672 Abs. 1 BGB auf den Vater allein übertragen werden, wenn die Mutter zustimmt (zum Sonderfall Adoption vgl. Rz. 33) und die Übertragung dem Wohl des Kindes dient. Rz. 96 Die Mutter kann zur Zustimmung nicht gezwungen werden. Besteht aber eine Gefahr für das Wohl des Kindes i. S. v...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 1.2 Verknüpfung von Beratung und Kindschaftsrecht

Rz. 4 Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des § 17 Abs. 1 und 2 sind untrennbar mit dem materiellen Kindschaftsrecht verbunden. Dies folgt insbesondere aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 HS 2, Abs. 3. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 soll die Beratung im Fall von Trennung oder Scheidung helfen, eine Grundlage für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen. Zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.1.1 Anspruchsinhalt und Berechtigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 § 17 Abs. 1 und Abs. 2 normieren einen gegenüber § 16 spezielleren Beratungsanspruch, der auf spezielle Lebenssituationen in der Familie zugeschnitten ist. Die Beratung gehört zu den "anderen Aufgaben" i. S. d. § 2 Abs. 3 und wird aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Schutz von Ehe und Familie und aus dem Grundrecht der Kinder und Jugendlichen aus Art. 6 Abs. 2 GG he...mehr