Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Nr. 7: Urteile in Mietstreitigkeiten

Rz. 8 Nr. 7: Urteile, klagestattgebende und -abweisende, in Mietstreitigkeiten, die zu dem Katalog des § 23 Nr. 2a GVG, also zur Zuständigkeit des Amtsgerichts, gehören. Bei Räumungsurteilen ist gegebenenfalls noch die Bestimmung des § 721 ZPO zu beachten. Wird der Mieter einer Freifläche zur Räumung und Herausgabe verurteilt, so kommt ein Ausspruch zur vorläufigen Vollstrec...mehr

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Ausgleich von Verlusten aus selbstständiger Tätigkeit mit eng verzahnten Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Leitsatz Aufwendungsüberschüsse aus der selbstständigen Tätigkeit als Steuerberater können ausgleichsfähig sein, sofern eine enge Verzahnung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Verluste des Klägers aus einer selbstständigen Steuerberatertätigkeit wegen Verzahnung mit einer hochdotierten nichtselbs...mehr

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Nutzungsentschädigungen aus einem Darlehenswiderruf als steuerpflichtige Einkünfte?

Leitsatz Aus dem Widerruf eines Darlehensverhältnisses resultierte nach Einigung auf dem Zivilprozessweg ein gezahlter Nutzungsersatz. Streitig ist nun, ob der gezahlte Nutzungsersatz als Kapitalertrag zu werten ist oder nicht. Sachverhalt Streitig ist die Besteuerung der von einer Bank gezahlten Nutzungsentschädigung nach einem Darlehenswiderruf. Die Klägerin hat ein bei der...mehr

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Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge gemäß § 10a EStG steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden. 2. Die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids g...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Klage und Widerklage (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)

Rz. 71 Einen wichtigen Zusatz zum Additionsverbot des § 5 Hs. 2 ZPO für den Gegenstand von Klage und Widerklage enthält bezüglich des Gebührenstreitwertes der § 45 Abs. 1 S. 1 GKG, der unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Additionsverbot ein Additionsgebot macht. Wann dies eintritt, hängt davon ab, ob Klage und Widerklage sich beziehen aufmehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / VIII. Klage und Widerklage, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung, Hilfsanspruch (§ 45 GKG)

Rz. 70 Für den Zuständigkeitsstreitwert wird in § 5 ZPO angeordnet: "Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand von Klage und Widerklage". Für den Gebührenstreitwert enthält § 45 GKG wichtige Sondervorschriften, die dem § 5 ZPO gegenüber Vorrang haben und die nachfolgend dargestellt werden sollen. Bezüglich d...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Mehrere Ansprüche in einer Klage (= Klagenhäufung, § 5 ZPO)

Rz. 41 Es ist durchaus möglich, dass ein Kläger in einer Klage mehrere unterschiedliche Ansprüche nebeneinander geltend macht. Man nennt dies Anspruchshäufung oder auch objektive Klagenhäufung (§ 260 ZPO). In der Praxis geschieht dies recht häufig. Es kann aber auch vorkommen, dass mehrere Personen als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden. In diesem Fal...mehr

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Aufgabenteil / 9. Die (Regel)gebühren des Prozessbevollmächtigten (→ § 7 Rdn 4 ff.)

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Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Hilfswiderklage

Rz. 75 Die Hilfswiderklage – auch Eventualwiderklage genannt – wird als Hilfsantrag des Beklagten für den Fall gestellt, dass dem Klageantrag des Klägers stattgegeben wird. Beispiel: Kaltenbach klagt gegen den Verkäufer Bolle auf Herausgabe einer Digitalkamera. Bolle beantragt mit seinem Hauptantrag Klageabweisung wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages und erhebt nur für den Fal...mehr

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Aufgabenteil / 12. Gebühren bei Versäumnisurteil (→ § 7 Rdn 44 ff.)

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 10 Die Terminsgebühr erhält der RA grundsätzlich nur für sein Tätigwerden in einem Termin. Es spielt fast keine Rolle um welche Art von Termin es sich handelt. Allerdings wird der RA in der Regel seinen Mandanten in einem gerichtlichen Termin vertreten. Das Gesetz zählt in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG ausdrücklich die folgenden Arten von Terminen auf und rechnet auch...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 26 → Dazu Aufgaben Gruppe 10 Endigt der Auftrag vorzeitig, weil z. B. der Mandant ihn zurücknimmt, so erhält der RA gemäß Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG nur eine reduzierte 0,8 Verfahrensgebühr (bzw. in den Rechtsmittelinstanzen 1,1 nach Nr. 3201 oder Nr. 3207 VV RVG bzw. 1,8 nach Nr. 3209 VV RVG). Damit wird für diesen Fall die allgemeine Vorschrift des § 15 Abs. 4 RVG außer Kra...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG)

Rz. 77 Wenn zwei Personen einander Geld schulden, so kann grundsätzlich jeder seine Forderung gegen die Forderung des anderen aufrechnen, wenn die wechselseitigen Forderungen fällig sind (§§ 387 ff. BGB). Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als erloschen gelten. Klagt nun bei wechselseitigen Forderungen eine Partei wegen ihres Anspruches, so...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr entsteht "für das Betreiben des Geschäfts" und ist somit eine typische so genannte allgemeine Betriebsgebühr. Da sie eine Pauschgebühr ist, werden durch sie alle Tätigkeiten des RA in der Angelegenheit vergütet, die in § 19 RVG als zum Rechtszug gehörend bezeichnet werden. Die Verfahrensgebühr gilt die gesamte Tätigkeit des RA in einem Rechtszug ab,...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Zeitpunkt der Wertberechnung (§ 4 ZPO, § 40 GKG, § 34 FamGKG)

Rz. 33 Es kann – wenn auch nicht sehr häufig – vorkommen, dass sich der Wert eines Streitgegenstandes während eines gerichtlichen Verfahrens zwischen der Einreichung der Klage und der Urteilsverkündung verändert, wobei der Streitgegenstand derselbe bleibt. Um für solche Fälle einen verbindlichen Zeitpunkt für die Wertberechnung festzulegen ordnet § 4 Abs. 1 ZPO an, dass der ...mehr

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Aufgabenteil / 10. Gebühren bei vorzeitiger Beendigung, bei Sachanträgen und bei Nichterscheinen einer Partei (→ § 7 Rdn 26 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 4. Beispiel einer Vergütungsrechnung für einen Zivilprozess

Rz. 24 Beispiel: RA Knüll reicht auftragsgemäß eine Klage wegen mehrerer Ansprüche von insgesamt 8.900,00 EUR beim Landgericht ein. Nach Zustellung der Klageschrift zahlt der Beklagte 900,00 EUR. Im ersten Verhandlungstermin erörtern die Parteien die Sache mit dem Gericht und stellen einen Vertagungsantrag, da sie außergerichtliche Vergleichsverhandlungen aufnehmen wollen. N...mehr

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Aufgabenteil / 7. Mehrere Auftraggeber (→ § 2 Rdn 32 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 3. Wechselseitige Rechtsmittel (§ 45 Abs. 2 GKG)

Rz. 76 Man spricht von wechselseitigen Rechtsmitteln, wenn von beiden Parteien gegen dasselbe Urteil jeweils ein Rechtsmittel eingelegt wird. Dies kann durch jede Partei entweder selbstständig oder im Wege der Anschließung an das vom Gegner bereits eingelegte Rechtsmittel geschehen. Zu den Rechtsmitteln gehören bekanntlich neben Berufung und Revision auch die Beschwerde. Auch...mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / B. Die Arten von Aufforderungsschreiben

Rz. 3 Ein von einem RA verfasstes Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung nennt man anwaltliches Aufforderungsschreiben. Meistens hat der RA den Auftrag, einen Schuldner schriftlich zu mahnen und zur Zahlung seiner Schulden anwaltlich aufzufordern. Für ein solches anwaltliches Aufforderungsschreiben sprechen in der Regel zwei Gründe, die sich aus der Berücksichtigung ges...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / a) Der Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 8 Der Zuständigkeitsstreitwert ist zu der Entscheidung zu berechnen, ob eine Klage im ersten Rechtszug beim Amtsgericht oder beim Landgericht einzureichen ist. Die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in erster Instanz ist in den §§ 23 Ziff. 1, 71 Abs. 1 GVG geregelt. Demnach beträgt die so genannte Anfangsklagesumme für das Landgericht 5.000,01 Euro. Der Zus...mehr

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Aufgabenteil / 16. Selbstständiges Beweisverfahren (→ § 7 Rdn 64 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die verminderte Terminsgebühr (Nr. 3105 VV RVG)

Rz. 36 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Die in Nr. 3104 VV RVG normierte Terminsgebühr wird durch Nr. 3105 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe ergänzt, indem in der ersten Instanz der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,5 Terminsgebühr vermindert wird. Die Terminsgebühr kann sich insbesondere unter der Voraussetzung reduzieren, dass zu einem Verhandlungstermin eine ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Der Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches später in § 2 Rdn 82 ff. behande...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / b) Die Berechnung der Terminsgebühr in besonderen Fällen

Rz. 55 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Grundsätzlich kann nach § 15 Abs. 2 RVG jede Gebühr in einer Angelegenheit nur einmal entstehen. Dies gilt natürlich auch für die Terminsgebühr. Trotzdem gibt es Fälle, in denen es unvermeidlich ist, zwei gleiche Gebühren zu berechnen, wenn diese Gebühren nach Wertteilen mit unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen, wie dies in § 15 A...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Gebührenstreitwert bei nachträglicher Herabsetzung des Streitwertes

Rz. 68 Von einer nachträglichen Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes gehen keine Auswirkungen auf bis zum Zeitpunkt der Verringerung entstandene Anwalts- und Gerichtsgebühren aus. Nur die Gebühren, die erst nach diesem Zeitpunkt zur Entstehung gelangen, werden nach dem verminderten Wert berechnet. Beispiel: Maturek klagt gegen Steinheim auf Zahlung eines Kaufpreises...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Objektive Klagenhäufung

Rz. 44 Die Anspruchshäufung bzw. objektive Klagenhäufung besteht in einem Verfahren entweder von Anfang an oder sie entsteht erst nachträglich durch Klageänderung. Von Anfang an besteht eine Anspruchshäufung, wenn der Kläger gemäß § 260 ZPO mehrere verschiedene Ansprüche gegen denselben Beklagten geltend macht. Für den Zuständigkeitsstreitwert und den Gebührenstreitwert gilt,...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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Aufgabenteil / 25. Vergütung des RA im Urkunden- und Wechselprozess (→ § 7 Rdn 72 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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Aufgabenteil / 4. Hebegebühr (→ § 2 Rdn 185 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Ausnahmebestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf andere Kostengesetze, so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. ...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / II. Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag

Rz. 20 In einem Aufforderungsschreiben mit Klageandrohung ist dem Sinn entsprechend folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie die Klage einreichen, zu der ich bereits Prozessauftrag habe." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er ohne Weiteres damit rechnen muss, dass gerichtliche Schritte gegen ihn einge...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 9. Zur Erstattung der Geschäftsgebühr durch den Gegner

Rz. 34 Nach § 91 ZPO ist eine im Prozess unterlegene Partei zur Kostenerstattung verpflichtet, d. h., sie muss die dem obsiegenden Gegner entstandenen Verfahrenskosten erstatten. Zu den Verfahrenskosten gehören natürlich nur im gerichtlichen Verfahren entstandene Kosten, keine lediglich außergerichtlichen Kosten. Die für eine vorgerichtliche Anwaltstätigkeit entstandene Gesc...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren (§ 32 RVG)

Rz. 121 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Streitwert aus drei Gründen festgesetzt werden, weil man ihn benötigt als Wenn durch das Gericht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes erfolgt ist, dann ist diese Festsetzung auch für den Gebührenstreitwert...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Die Geltendmachung von Rahmengebühren

Rz. 122 Gegenüber dem Auftraggeber können Rahmengebühren im Streitfall meistens nur über den Weg einer Klage im Zivilprozess geltend gemacht werden, da eine Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 Abs. 8 RVG bei Rahmengebühren dann unzulässig ist, wenn höhere Gebühren als die Mindestgebühren geltend gemacht werden oder wenn keine Zustimmungserklärung des Auftraggebers vorgelegt wer...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XVIII. Berufungs- und Revisionsverfahren (§ 47 GKG)

Rz. 113 Im Berufungs- und im Revisionsverfahren bestimmt sich gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 GKG grundsätzlich der Streitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelklägers, also nicht unbedingt nach den Anträgen der ersten Instanz. Der Rechtsmittelkläger kann übrigens auch der Beklagte aus der früheren Instanz sein. Beispiel: Braun wird von Kohl auf Zahlung von 5.000,00 EUR verklagt. Das...mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr