Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1375 BGB – Endvermögen.

Gesetzestext (1) 1Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. 2Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen. (2) 1Dem Endvermögen eines Ehegatten wird der Betrag hinzugerechnet, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, dass ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1783 BGB – Übergehen der benannten Person.

Gesetzestext (1) Die benannte Person darf als Vormund ohne ihre Zustimmung nur übergangen werden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1109 BGB – Teilung des herrschenden Grundstücks.

Gesetzestext (1) 1Wird das Grundstück des Berechtigten geteilt, so besteht die Reallast für die einzelnen Teile fort. 2Ist die Leistung teilbar, so bestimmen sich die Anteile der Eigentümer nach dem Verhältnis der Größe der Teile; ist sie nicht teilbar, so findet die Vorschrift des § 432 Anwendung.3Die Ausübung des Rechts ist im Zweifel nur in der Weise zulässig, dass sie fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 763 BGB – Lotterie- und Ausspielvertrag.

Gesetzestext 1Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. 2Anderenfalls finden die Vorschriften des § 762 Anwendung. A. Normzweck, Anwendungsbereich, Bedeutung, Internationales Privatrecht. Rn 1 Die Bestimmung des § 763 schafft eine Ausnahme zu § 762 : Staatlich genehmigte private – oder staatlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1259 BGB – Verwertung des gewerblichen Pfandes.

Gesetzestext 1Sind Eigentümer und Pfandgläubiger Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, können sie für die Verwertung des Pfandes, das einen Börsen- oder Marktpreis hat, schon bei der Verpfändung vereinbaren, dass der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand zum laufenden Preis selbst oder durch Dritte vornehmen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 436 BGB – Öffentliche Lasten von Grundstücken.

Gesetzestext (1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für die Maßnahmen zu tragen, die bis zum Tage des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. (2) Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 210 BGB – Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen.

Gesetzestext (1) 1Ist eine geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ohne gesetzlichen Vertreter, so tritt eine für oder gegen sie laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbeschränkt geschäftsfähig oder der Mangel der Vertretung behoben wird. 2Ist die Verjährungsfrist kürzer als sechs Mon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 466 BGB – Nebenleistungen.

Gesetzestext 1Hat sich der Dritte in dem Vertrag zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außer Stande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten. 2Lässt sich die Nebenleistung nicht in Geld schätzen, so ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen; die Vereinbarung der Nebenleistung kommt je...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 287 BGB – Verantwortlichkeit während des Verzugs.

Gesetzestext 1Der Schuldner hat während des Verzugs jede Fahrlässigkeit zu vertreten. 2Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. A. Allgemeines. Rn 1 § 287 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern legt lediglich bestimmte Standards für die Haftung des sich im Verzug befindenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327f BGB – Aktualisierungen.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. 2Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2129 BGB – Wirkung einer Entziehung der Verwaltung.

Gesetzestext (1) Wird dem Vorerben die Verwaltung nach der Vorschrift des § 1052 entzogen, so verliert er das Recht, über Erbschaftsgegenstände zu verfügen. (2) 1Die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung. 2Für die zur Erbschaft gehörenden Forderungen ist die Entziehung der Verwaltung dem Schuldn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 465 BGB – Unwirksame Vereinbarungen.

Gesetzestext Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam. A. Zweck. Rn 1 Die Norm will verhindern, dass der Verpflichtete durch geschickte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1069 BGB – Bestellung.

Gesetzestext (1) Die Bestellung des Nießbrauchs an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften. (2) An einem Recht, das nicht übertragbar ist, kann ein Nießbrauch nicht bestellt werden. A. Die Rechtsbestellung. I. Grundsatz. Rn 1 Die Bestellung unterliegt gem Abs 1 den Übertragungsregeln. Dazu gehören nur die Vorschriften, die allg für die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 16 WEG – Nutzungen und Kosten.

Gesetzestext (1) Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte des gemeinschaftlichen Eigentums und des Gemeinschaftsvermögens. Der Anteil bestimmt sich nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile. Jeder Wohnungseigentümer ist zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1600d BGB – Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.

Gesetzestext (1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. (2) 1Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. 2Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen. (3) 1Als Empfängniszei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2319 BGB – Pflichtteilsberechtigter Miterbe.

Gesetzestext 1Ist einer von mehreren Erben selbst pflichtteilsberechtigt, so kann er nach der Teilung die Befriedigung eines anderen Pflichtteilsberechtigten soweit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt. 2Für den Ausfall haften die übrigen Erben. A. Zweck. Rn 1 Der pflichtteilsberechtigte Miterbe soll nicht dadurch seines Pflichtteils verlustig gehen, dass er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1960 BGB – Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger.

Gesetzestext (1) 1Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. 2Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. (2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 4–19 EuPartVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 25 VersAusglG – Anspruch gegen den Versorgungsträger.

Gesetzestext (1) Stirbt die ausgleichspflichtige Person und besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person vom Versorgungsträger die Hinterbliebenenversorgung verlangen, die sie erhielte, wenn die Ehe bis zum Tod der ausgleichspflichtigen Person fortbestanden hätte. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn das Anrecht wegen einer Vere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 500 BGB – Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung.

Gesetzestext (1) 1Der Darlehensnehmer kann einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. 2Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam. (2) 1Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 985 BGB – Herausgabeanspruch.

Gesetzestext Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. A. Grundsätzliches. Rn 1 Ein Vindikations- bzw Herausgabeanspruch entsteht dem Eigentümer bei einer (un)beweglichen, nicht in seinem Besitz stehenden Sache (§§ 90 ff), wenn der Besitzer kein Recht zum Besitz iSd § 986 hat. Dies dient der Verwirklichung seiner originären Interessen: Solange un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 618 BGB – Pflicht zu Schutzmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 90a BGB – Tiere.

Gesetzestext 1Tiere sind keine Sachen. 2Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 3Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. A. Normzweck. Rn 1 Die durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres vom 20.8.90 (BGBl I 1762) geschaffene Vorschrift will die formale Gleichstellung des Tie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 12 ROM II – Verschulden bei Vertragsverhandlungen.

Gesetzestext (1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus Verhandlungen vor Abschluss eines Vertrags, unabhängig davon, ob der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde oder nicht, ist das Recht anzuwenden, das auf den Vertrag anzuwenden ist oder anzuwenden gewesen wäre, wenn er geschlossen worden wäre. (2) Kann das anzuwendende Recht nicht nach Absatz 1 bestimmt werden, so i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1629 BGB – Vertretung des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. 2Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. 3Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. 4Bei Gef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 3 VersAusglG – Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit.

Gesetzestext (1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. (3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 305c BGB – Überraschende und mehrdeutige Klauseln.

Gesetzestext (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 808 BGB – Namenspapiere mit Inhaberklausel.

Gesetzestext (1) 1Wird eine Urkunde, in welcher der Gläubiger benannt ist, mit der Bestimmung ausgegeben, dass die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann, so wird der Schuldner durch die Leistung an den Inhaber der Urkunde befreit. 2Der Inhaber ist nicht berechtigt, die Leistung zu verlangen. (2) 1Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 984 BGB – Schatzfund.

Gesetzestext Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war. A. Norminhalt. Rn 1 Der sog Schatzfund des § 984 enthält nebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 711 BGB – Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen

Gesetzestext (1) Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter. Die Gesellschaft kann eigene Anteile nicht erwerben. (2) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt werden soll, geht der Anteil auf den Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1760 BGB – Aufhebung wegen fehlender Erklärungen.

Gesetzestext (1) Das Annahmeverhältnis kann auf Antrag vom Familiengericht aufgehoben werden, wenn es ohne Antrag des Annehmenden, ohne die Einwilligung des Kindes oder ohne die erforderliche Einwilligung eines Elternteils begründet worden ist. (2) Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam, wenn der Erklärendemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Gesetzestext (1) 1Jede Ver tragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 546a BGB – Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe.

Gesetzestext (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. A. Grundsätzliches. Rn 1 § 546a wurde durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 241 BGB – Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Gesetzestext (1) 1Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. 2Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält eine allg,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 398 BGB – Abtretung.

Gesetzestext 1Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). 2Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. A. Bedeutung. I. Inhalt und Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift betrifft die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung. Sie ermöglicht die Auswechselung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 132 BGB – Ersatz des Zugehens durch Zustellung.

Gesetzestext (1) 1Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. 2Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung. (2) 1Befindet sich der Erklärende über die Person desjenigen, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben ist, in einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Unkenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2301 BGB – Schenkungsversprechen von Todes wegen.

Gesetzestext (1) 1Auf ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. 2Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art. (2) Vollzieht der Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675f BGB – Zahlungsdienstevertrag.

Gesetzestext (1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen. (2) 1Durch einen Zahlungsdiensterahmenvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für den Zahlun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 869 BGB – Ansprüche des mittelbaren Besitzers.

Gesetzestext 1Wird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt, so stehen die in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu. 2Im Falle der Entziehung des Besitzes ist der mittelbare Besitzer berechtigt, die Wiedereinräumung des Besitzes an den bisherigen Besitzer zu verlangen; kann oder will dieser den Besitz nicht wieder übernehmen, so kann der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1851 BGB – Genehmigung für erbrechtliche Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtsmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1794 BGB – Haftung des Vormunds.

Gesetzestext (1) Der Vormund ist dem Mündel für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Vormund die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Im Übrigen gilt § 1826 entsprechend. (2) Ist der Mündel zur Pflege und Erziehung in den Haushalt des Vormunds, der die Vormundschaft ehrenamtlich führt, aufgenommen, gilt § 1664 ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 346 BGB – Wirkungen des Rücktritts.

Gesetzestext (1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) 1Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweitmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 5 ROM II – Produkthaftung.

Gesetzestext (1) 1Unbeschadet des Artikels 4 Absatz 2 ist auf ein außervertragliches Schuldverhältnis im Falle eines Schadens durch ein Produkt folgendes Recht anzuwenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen.

Gesetzestext (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, (2) 1Das Familiengericht überträgt gemäß A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 226 BGB – Schikaneverbot.

Gesetzestext Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Ausübung subjektiver Rechte stößt an Schranken, wo gleich- oder höherwertige Rechte anderer Personen durch die Rechtsausübung betroffen werden. Dem trägt das Gesetz zum einen dadurch Rechnung, dass es den Inhalt subjektiver Rechte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 12 AGG – Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers.

Gesetzestext (1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. 2Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) 1Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2115 BGB – Zwangsvollstreckungsverfügungen gegen Vorerben.

Gesetzestext 1Eine Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt, ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Die Verfügung ist unbeschränkt wirksam, wenn der Anspruch eines Nachlassgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2 BGB – Eintritt der Volljährigkeit.

Gesetzestext Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm setzt die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person nach § 1 voraus. Sie regelt die wichtigste Altersstufe des Menschen, nämlich die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Bis zum 31.12.74 trat die Volljährigkeit mit dem vollendeten 21. Lebensjahr ein. Heute ist iRd Volljährigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2057a BGB – Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings.

Gesetzestext (1) 1Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen, die mit ih...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit.

Gesetzestext Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr