Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Antrag auf Neubewertung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 67 [Autor/Stand] Der Erklärungspflichtige kann eine von dem Basiswert abweichende Feststellung des Grundbesitzwerts nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt durch Abgabe einer Feststellungserklärung mit den dafür erforderlichen stichtagsbezogenen Grundstücksdaten beantragen (§ 151 Abs. 3 Satz 2 BewG). Rz. 68 [Autor/Stand] Antragsberechtigt ist nicht nur der Erbe bz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Pilzanbau

Rz. 50 [Autor/Stand] Beim Pilzanbau handelt es sich um eine Fachsparte des Gartenbaus. Gegenstand der Bewertung ist der professionelle Anbau von Speisepilzen. Als Speisepilze gelten dabei die Fruchtkörper verschiedener Pilzarten, die genießbar und wohlschmeckend sind. Dazu gehören z.B. Zuchtchampignon, Eichenpilz (Shiitake), Austern- und Kräuterseitling sowie Stockschwämmche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 119 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.): 1. Kapitalforderungen gegen Schuldner im Inland; 2. Spareinlagen und Bankguthaben bei Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 130 [Autor/Stand] § 5 AStG ergänzt die §§ 2 und 4 AStG (s.a. § 121 BewG Rz. 635 ff.). Die Vorschrift verhindert, dass die erweitert beschränkte Steuerpflicht durch Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft umgangen wird. § 5 Abs. 1 AStG legt den Personenkreis fest, bei dem eine Zurechnung von Einkünften und Vermögen in Frage kommt. Daher wird nicht, wie in § 4 AStG, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Anzahl der Wohnungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Insb. für die Grundstücksarten der Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke ist die Anzahl der Wohnungen für die Einordnung von Bedeutung. Während ein Einfamilienhaus über eine und ein Zweifamilienhaus über zwei Wohnungen verfügt, erfordert ein Mietwohngrundstück drei oder mehr Wohnungen. Mietwohngrundstücke kommen in der Praxis häuf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ort der Geschäftsleitung

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung der Geschäftsleitung ergibt sich aus § 10 AO. Diese Vorschrift lautet: "Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung." Wo sich der "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung" befindet, ist Tatfrage und muss nach den Verhältnissen beurteilt werden, wie sie im Einzelfall gegeben sind. Es kommt darauf an, wo un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Unbeschränkte Steuerpflicht einer Familienstiftung oder eines Familienvereins (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Besteuerung einer Familienstiftung oder eines Familienvereins nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) greift nur ein, wenn die Stiftung oder der Verein die Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat und damit als unbeschränkt steuerpflichtig gilt.[2] Eine ausländische Stiftung kann einen faktischen Inlandssitz haben, wenn die maßg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ausnahmen

Rz. 137 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Steuerpflicht griff im Verhältnis zu Österreich laut DBA, das zum 1.8.2008 von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich gekündigt wurde, nicht ein. Dies gilt noch heute im Verhältnis zur Schweiz, sofern ein Erwerb von Todes wegen vorliegt. Der Schweiz steht das Besteuerungsrecht an diesen Vermögensgegenständ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 152 [Autor/Stand] Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung eines Staates, für eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zu sorgen. Innerhalb der EU bestand zwar nach Art. 293 (ex 220) EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie wurde jedoch nur teilweise erfüllt. Doppelbesteuerungsabkommen zur Schenkungsteuer gibt es nur mit Dänema...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehungsgeschichte

Rz. 16 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1934 enthielt keine besonderen Vorschriften zur Bewertung der Außenanlagen. Auch in der steuerlichen Praxis wurde von besonderen Wertermittlungen für Außenanlagen abgesehen. Im Allgemeinen begnügte man sich mit einem bloßen Zuschlag zum Gebäudewert.[2] Rz. 17 [Autor/Stand] Die sinngemäße Anwendung des § 88 BewG auf die Bewertung von A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden

Rz. 61 [Autor/Stand] Bei den Außenanlagen können ebenso wie bei den Gebäuden bauliche Mängel und Schäden gegeben sein, die im Normalherstellungswert bzw. im Gebäudesachwert (Normalherstellungswert abzüglich Wertminderung wegen Alters) nicht zum Ausdruck kommen. In solchen Fällen ist die Vorschrift des § 87 BewG sinngemäß anzuwenden. Danach ist ein entsprechender Abschlag zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 139 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 110). Rz. 140– 148 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Stand der DBA-Abkommen

Rz. 149 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 21 ErbStH 2019)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Restwert

Rz. 71 [Autor/Stand] Durch die in § 89 BewG vorgegebene Verweisung kommt für Außenanlagen § 86 Abs. 3 BewG entsprechend zur Anwendung. Danach ist grundsätzlich jeweils für die einzelne Außenanlage ein Restwert von mindestens 30 % des Normalherstellungswerts anzusetzen Die Erläuterungen zu § 86 Abs. 3 BewG gelten in diesem Zusammenhang entsprechend (vgl. § 86 BewG Rz. 176 ff....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Zwecke

Rz. 67 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt beispielsweise bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 103 BewG erstreckt sich auf die Inhaber und Mitinhaber gewerblicher Unternehmen i.S.v. §§ 95 und 97 BewG sowie – bewirkt durch die Gleichstellungsklausel in § 96 BewG – auch auf die Inhaber und Mitinhaber freiberuflicher Unternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und auf die Einnehmer einer staatlichen Lotterie, sow...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 171 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, erweitert bei forstwirtschaftlichen Betrieben den Begriff der umlaufenden Betriebsmittel in Bezug auf das eingeschlagene Holz. Sie stellt eine notwendige Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar und entspricht inhaltlich dem § 53 BewG. Rz. 2 [A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Zuständigkeit beim Erwerb ausländischen Vermögens

Rz. 35 [Autor/Stand] § 151 Abs. 4 BewG bestimmt eindeutig: Ausländisches Vermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellung. Gehört das ausländische Vermögen jedoch zu einem inländischen Betriebsvermögen, zum Vermögen einer inländischen Kapitalgesellschaft oder einer inländischen vermögensverwaltenden Gesellschaft/Gemeinschaft, sollen es die zuständigen Feststellungsbehö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Kurzumtriebsplantagen

Rz. 67 [Autor/Stand] Unter Kurzumtriebsplantagen (KUP) werden Flächen verstanden, die aus schnellwachsenden und ausschlagfähigen Gehölzen bestehen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um die Erzeugung von Schwachholz im ein- bis zwanzigjährigen Umtrieb, wobei das erzeugte Holz vorrangig als Brennstoff oder Industrieholz Verwendung findet. Aus diesem Grunde werden für KUP un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitpunkt

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Inländereigenschaft muss zum Stichtag, an dem die Steuer entsteht (§ 9 ErbStG), vorliegen. In den Fällen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis j ErbStG können wegen der späteren Entstehungszeitpunkte (z.B. bei aufschiebend bedingtem Erwerb) die Steuerpflichtigen (beim Erwerb von Todes wegen nur der Erwerber) auf die Voraussetzungen für die Annahme der I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 235 BewG enthält zwei zeitliche Vorgaben. Über Abs. 1 wird festgeschrieben, welche Parameter auf den eigentlichen Bewertungsstichtag berücksichtigt werden müssen. Abs. 2 liefert dann die Ausnahmeregelung für die stehenden und umlaufenden Betriebsmittel. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Vorschrift gilt unabhängig von der Art der Feststellung. Die Vorschrift ist so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 249 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Aufzählung der verschiedenen Grundstücksarten und deren Definition sowie erstmalig für die Bewertung zu Grundsteuerzwecken die Bestimmung des Wohnungsbegriffs. Die Vorschrift des § 249 BewG entspricht in Teilen dem § 75 BewG zur Einheitsbewertung sowie dem § 181 BewG zur Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte über Bedarfswerte

Rz. 31 [Autor/Stand] Die gesetzlich bestimmte Kompetenzverteilung zwischen den Besteuerungsfinanzämtern einerseits und den Bedarfsbewertungsfinanzämtern andererseits gilt auch für die Erteilung oder Ablehnung verbindlicher Auskünfte zum Wert ggf. bewertungsbedürftiger Wirtschaftsgüter. Den Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämtern fehlt insoweit die Entscheidungsbefugnis.[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundregel (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 235 Abs. 1 BewG sind die Verhältnisse vom Feststellungszeitpunkt maßgebend für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude. Vergrößert ein buchführender Landwirt, der das Wirtschaftsjahr seines Betriebs mit dem 30.6. abschließt, in der Zeit vom 1.7. bis zum 31.12. durch Zukauf landwirtschaftlicher Flächen seinen Betrieb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 6 [Autor/Stand] § 173 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 des Steueränderungsgesetzes 2015[4] auch fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Pauschale Bewertung der Außenanlagen

Rz. 76 [Autor/Stand] Laut Finanzverwaltung ist es auch zulässig, bei der Bewertung der Außenanlagen von Geschäftsgrundstücken von detaillierten Ermittlungen abzusehen.[2] In diesem Fall wird der Wert der Außenanlage pauschal mit 2 bis 8 % des Gebäudewerts angesetzt. Rz. 77 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen ein Gebäudesachwert wegen nachhaltiger Nutzung für Reklamezwecke n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Baumschulengewächse (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Beim Anbau von Baumschulgewächsen ist nach § 174 Abs. 1 BewG der dem Bewertungsstichtag vorangegangene 15. September ausschlaggebend. Dieser Stichtag entspricht der auch im § 59 BewG gefundenen Terminierung und berücksichtigt den Beginn der Herbstrodungen in Baumschulbetrieben. Diese Regelung verhindert, dass bei regulären Bewertungsstichtagen, die auf Ze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Feststellung von Grundbesitzwerten (Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte (§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG) sind durch das sog. Lagefinanzamt festzustellen.[2] Das ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt (vgl. auch § 18 AO). Rz. 10 [Autor/Stand] Erstreckt sich das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Fors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inlandsbegriff

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Inlandsbegriff ist im ErbStG nirgends definiert. Er dürfte wohl mit dem "Gebiet des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" (s. § 20 Abs. 6 Satz 1 ErbStG) übereinstimmen. Der Inlandsbegriff war früher wegen der Abgrenzung zur DDR problematisch. Die Erweiterung des Inlandsbegriffs durch § 2 Abs. 2 ErbStG um den Festlandsockel war bisher ohne praktische Bede...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 175 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] neu in das BewG eingefügt worden ist, gliedert die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen auf und definiert die Sondernutzungen. Die Vorschrift dient der Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung und ermöglicht eine bessere Ermittlung der einschlägigen Wirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Auffangtatbestand (Abs. 3)

Rz. 6 [Autor/Stand] § 174 Abs. 3 BewG stellt einen Auffangtatbestand dar. Der Grund dafür ist darin zu sehen, dass zwischen den besonderen Stichtagen der Absätze 1 und 2 des § 174 BewG und dem regulären Bewertungsstichtag des § 161 Abs. 1 BewG Flächenzugänge erfolgen können, deren Nutzung zu den abweichenden Bewertungsstichtagen nicht beurteilt werden kann. In diesen Fällen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Imkerei

Rz. 34 [Autor/Stand] Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die nachhaltig auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Eine Bienenhaltung, die lediglich hobbymäßig betrieben und daher ertragsteuerlich als Liebhaberei betrachtet wird, gehört nicht zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Bei der mit Gewinnabsicht betriebenen Imkerei ist n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Doppelter Wohnsitz

Rz. 51 [Autor/Stand] Es ist auch möglich, dass jemand mehrere Wohnsitze hat. In diesem Fall werden auch die steuerlichen Folgerungen gezogen. Hat z.B. eine im Ausland beheimatete Person im Inland einen zweiten Wohnsitz, so ist sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und i.d.R. auch im Ausland, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Der Annahme eines zweiten Wohnsitze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unveränderte Wertverhältnisse (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 65 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 3 Satz 1 BewG kann der gesondert festgestellte Grundbesitzwert einer innerhalb einer Jahresfrist folgenden Feststellung für dieselbe wirtschaftliche Einheit unverändert zugrunde gelegt werden, wenn sich die für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse nicht wesentlich geändert haben. In § 151 Abs. 3 BewG ist der sachliche An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Binnenfischerei

Rz. 25 [Autor/Stand] Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern auf Grund von Fischereiberechtigungen. Zur Binnenfischerei gehören sowohl die Fischerei in stehenden Gewässern, als auch die Fischerei in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle (R B 160.10 Abs. 1 ErbStR 2019). Dabei ist es unerheblich, ob die Fischereiberechtigung dem Inhaber des F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Saatzucht

Rz. 44 [Autor/Stand] Saatzucht ist nach R B 160.13 Abs. 1 ErbStR 2019 die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Dabei ist nicht zu unterscheiden zwischen Nutzpflanzensaatgut und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen. Rz. 45 [Autor/Stand] Zur Saatzucht gehören alle Wirtschaftsgüt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zehnjahresfrist

Rz. 118 [Autor/Stand] Die nach § 4 AStG erweiterte beschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn die Steuerschuld bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Erblassers oder Schenkers geendet hat, entstanden ist und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld vorlagen. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mindestbesteuerung

Rz. 123 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht entfällt, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt, dass im Ausland von dem Vermögen, das nach § 4 AStG zusätzlich besteuert wird, eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer zu entrichten ist, die mindestens 30 % der auf dieses Vermögen entfallenden deutschen Erbschafts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Grundstück mit mehreren Gebäuden/Gebäudeteilen

Rz. 75 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Nutzung bebaut sind, ist – wie bei der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung[2] – bei der Festlegung der Grundstücksart stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geschäftsleitung oder Sitz

Rz. 66 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG angeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Es ist somit nicht notwendig, dass sich sowohl die Geschäftsleitung als auch der Sitz im Inland befinden. I.d.R. wird der Sitz mit dem Or...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Feststellungszeitpunkt

Rz. 125 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Besteuerung ist der Wert zu einem bestimmten Besteuerungszeitpunkt (vgl. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Sowohl die Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch die Grunderwerbsteuer sind stichtagsbezogene Steuern. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlage hat folglich auf einen bestimmten Feststellungszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nützlinge

Rz. 55 [Autor/Stand] Unter der Bezeichnung "Nützlinge" versteht man Tiere, die den Menschen insofern nützen, weil sie Schädlinge fressen oder durch Parasitierung vernichten ohne den Kulturpflanzen zu schaden. Zur Produktion von Nützlingen gehören nach R B 160.15 ErbStR 2019 alle Wirtschaftsgüter, die ihr zu dienen bestimmt sind. Unter die Produktion von Nützlingen fallen ins...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnung von Vermögenswerten

Rz. 133 [Autor/Stand] Vermögen oder Vermögensteile, deren Erträge dem Steuerpflichtigen nach § 5 AStG zuzurechnen sind, unterliegen der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Das so zugerechnete Vermögen ist entsprechend der Regelung des § 97 BewG als Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 134 [Autor/Stand] Liegt sowohl unter § 121 BewG fallendes Vermögen als auch erweitertes Inla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Wohnungen des Hauspersonals

Rz. 84 [Autor/Stand] Zunächst war fraglich, wie die Wohnungen des Hauspersonals (z.B. Pförtner, Gärtner, Chauffeur, Wächter, etc.) bei der Bestimmung der Grundstücksart im Rahmen der Grundsteuerbewertung zu berücksichtigen sind. Bei der Einheitsbewertung sind Wohnungen des Hauspersonals gem. § 75 Abs. 5 Satz 2 BewG nicht mitzurechnen. Im Gegensatz zur Einheitsbewertung sind ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ort des Sitzes

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort ihren Sitz, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Rz. 70 [Autor/Stand] Im Gegensatz zum Ort der Geschäftsleitung, der sich nach den tatsächlichen Verhältnissen richtet, ist der Ort des Sitzes rechtlich durch di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verjährung

Rz. 135 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt der Feststellungsverjährung. Die Feststellungsfrist beträgt regelmäßig vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 AO).[2] Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO i.V.m. z.B. § 11 und § 9 ErbStG). Eine Verpflichtung zur Abgabe der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Besamungsstation

Rz. 64 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation dient der Vatertierhaltung zur Gewinnung von Sperma für die künstliche Besamung. Zur Besamungsstation gehört auch der Embryotransfer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, soweit damit eine landwirtschaftliche Tierhaltung verbunden ist (RB 160.17 Abs. 1 ErbStR 2019). Rz. 65 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation bildet nur dann einen Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verfahren

Rz. 136 [Autor/Stand] Die Vermögenswerte, die dem erweitert beschränkt Steuerpflichtigen zuzurechnen sind, sind in entsprechender Anwendung des § 18 AStG gesondert, ggf. auch einheitlich (wenn mehrere Auswanderer an der zwischengeschalteten Gesellschaft beteiligt sind), festzustellen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 72 [Autor/Stand] Die unbeschränkte Steuerpflicht ist nur durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Sitzes oder der Geschäftsleitung zu vermeiden, sofern nicht der Erblasser oder Schenker auch Inländer ist. Außerdem ist bei deutschen Staatsangehörigen die Fünfjahresfrist des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 b ErbStG zu beachten.mehr