Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertragspflichten.

Rn 4 Der Verwahrungsvertrag begründet Pflichten für beide Vertragsparteien. Der Hinterleger hat bei entspr Vereinbarung die Vergütung zu entrichten (§§ 689, 699). Ihn können Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche treffen (§§ 693, 694). Er ist ferner zur Rücknahme der Sache verpflichtet (§ 696). Der Verwahrer ist zur Aufbewahrung der beweglichen Sache verpflichtet. Er hat d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 256 setzt auch § 257 einen aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes bestehenden fälligen Aufwendungsersatzanspruch voraus (BGH NZI 06, 582 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05]; MüKoBGB/Krüger § 257 Rz 2). § 257 konkretisiert nur den Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs, stellt für diesen aber keine eigene Anspruchsgrundlage dar (Rohlfing MDR 12, 258). Soweit sich der Ansp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1644 BGB – Ergänzende Vorschriften für genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext (1) Das Familiengericht erteilt die Genehmigung, wenn das Rechtsgeschäft dem Wohl des Kindes unter Berücksichtigung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht widerspricht. (2) § 1860 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Für die Erteilung der Genehmigung gelten die §§ 1855 bis 1856 Absatz 2 sowie die §§ 1857 und 1858 entsprechend. Ist das Kind vol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher digitale Produkte zu vermieten, sind die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung. (2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertretung.

Rn 4 Der Vormund ist auch gesetzlicher Vertreter des Mündels, wobei der Umfang der gesetzlichen Vertretung derjenigen der Eltern entspricht. Er darf also für den Mündel grds alle Arten von Rechtsgeschäften vornehmen und ihn vor Gericht vertreten (§ 51 ZPO). Bei Rechtsgeschäften, die der Mündel nicht selbst vornehmen kann, ist seine Zustimmung erforderlich (vgl §§ 107, 108). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Überschusshaftung.

Rn 5 Ein evtl Überschuss errechnet sich nach Bereicherungsgrundsätzen, §§ 818, 819. Maßgebend ist der Aktivbestand des Nachlasses, dem neben den Nutzungen auch die Surrogate, die als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Nachlassgegenstandes erlangt wurden (NK-BGB/Krug § 1973 Rz 11), die beim Erbfall erloschenen Verbindlichkeiten und Lasten des Erben g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Schulden.

Rn 74 Sind die Partner nach außen Gesamtschuldner, haften sie intern zu gleichen Teilen, solange nichts anderes vereinbart ist (§ 426 I 2). Für die Zeit des Zusammenlebens wird ein Ausgleich auch dann nicht geschuldet, wenn die gemeinsamen Verbindlichkeiten von einem getilgt werden (BGH FamRZ 10, 277). Das gilt auch für zwar später getätigte Aufwendungen, die aber während de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Interessenabwägung.

Rn 8 Das Sonderkündigungsrecht aus II besteht indessen nur dann, wenn es dem Unternehmer insb unter Berücksichtigung des weiterhin zulässigen Umfangs der Datenverarbeitung nicht zumutbar ist, das Vertragsverhältnis bis zu dessen rechtlich vorgesehenem Ende fortzusetzen (BTDrs 19/27653, 76). Das soll der Fall sein, wenn die schuldrechtlichen Pflichten für den Unternehmer nich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fahrtkosten

Tz. 25 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Fahrtkosten können Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein. Wird die Musikertätigkeit im Rahmen einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit ausgeführt, ist der Abzug als Betriebsausgaben vorzunehmen. Ist eine Arbeitnehmertätigkeit anzunehmen, können die Aufwendungen, soweit sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit (ab VZ 2023...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ansprüche des Dienstverpflichteten.

Rn 4 Der Dienstverpflichtete kann Erfüllung der Pflichten aus I und II verlangen (BAG NZA 04, 927 [BAG 16.03.2004 - 9 AZR 93/03]). Ihm steht nach § 273 (nicht § 320; BAG NZA 99, 34 [BAG 17.02.1998 - 9 AZR 130/97]; 97, 822 [BAG 19.02.1996 - 5 AZR 982/94]) sowie speziellen Vorschriften (vgl § 9 III ArbSchG) ein Zurückbehaltungsrecht zu, dessen Ausübung gem §§ 615 iVm 298 bzw 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrichtungen.

Rn 11 Hierunter werden regelmäßig bewegliche Sachen subsumiert, die vom Mieter eingebracht (zur Behandlung des Eigentums Dritter vgl Frankf ZMR 16, 441) und mit dem Mietobjekt im Nutzungsinteresse des Mieters verbunden werden; verneint wird dies, wenn sie erforderlich waren, um die Mietsache überhaupt erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Naumbg ZMR 18, 748). Wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Normzweck.

Rn 1 § 648 gestattet es dem Besteller, das Vertragsverhältnis nach Belieben durch eine sog ›freie‹ Kündigung zu beenden. Damit trägt der Gesetzgeber dem für Austauschgeschäfte (insbes Kauf) eigentlich systemwidrigen Gedanken Rechnung, dass der Besteller frei darüber entscheiden können soll, ob er die vom Unternehmer nach seinen Wünschen und Vorgaben herzustellende Leistung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Ansprüche des Unternehmers – § 645 II.

Rn 14 § 645 II stellt klar, dass der Besteller unabhängig von der Vergütungsregelung in § 645 I 1 für schuldhafte Pflichtverletzungen haftet. Insoweit kommen Ansprüche des Unternehmers auf den Werklohn für nicht erbrachte Leistungen (abzgl ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs – § 326 II 2) aus §§ 280 I, 241 II in Betracht, wenn er das Werk infolge eines vom Beste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Folgen.

Rn 2 Wegen der Rückwirkung (I) leben infolge des Erbfalls durch Konfusion erloschene Rechte und Pflichten wieder auf. Der Erbunwürdige haftet den an seiner Stelle berufenen Erben nach §§ 2018 ff, 819. Als bösgläubiger Erbschaftsbesitzer schuldet er analog § 142 II Schadensersatz gem §§ 2023, 2024 und bei Besitzerlangung durch eine Straftat gem §§ 2025, 823 ff (MüKo/Helms Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 § 687 II ist eine eigene Anspruchsgrundlage mit Ansprüchen für den Geschäftsherrn, uU auch für den Geschäftsführer. § 687 II 1 gewährt dem Geschäftsherrn ein Wahlrecht: Falls der Geschäftsführer vorsätzlich in einen objektiv fremden Rechts- und Interessenkreis eingegriffen hat, kann der Geschäftsherr die Ansprüche aus GoA geltend machen, insb auf Herausgabe des Erlangte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Bereicherungsansprüche – Art 38 III.

Rn 10 Art 38 III enthält eine Auffangnorm für alle nicht von I u II erfassten Kondiktionstatbestände. Hiervon umfasst sind insb die Fälle der Direktkondiktion bei Anweisungslagen (o Rn 6) sowie die Tatbestände der Aufwendungs- (s § 812 BGB Rn 66 ff) und Rückgriffskondiktion (s § 812 BGB Rn 102 f). Dann gilt das Recht am Ort des Bereicherungseintritts, regelmäßig der Aufentha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Entspr Anwendung.

Rn 25 In zahlreichen Vorschriften wird für den Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen auf die Vorschriften der GoA verwiesen: zB §§ 539 I, 581 II, 994 II, 1216 1, 2125 I. Ein Wille zur Fremdgeschäftsführung ist nur bei §§ 539 I, 581 II erforderlich (vgl BGH VIII ZR 302/07, Rz 16 für § 539 als Rechtsgrundverweisung für die Regeln der GoA). Im Hinblick auf Rechte und Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Dem Verbraucher stehen folgende Rechte zu: Nacherfüllung (Nr 1), Beendigung des Vertrags (Nr 2 Alt 1), Minderung des Preises (Nr 2 Alt 2), Schadensersatz (Nr 3 Alt 1) sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3 Alt 2) (s zu den RL-Vorgaben Stürner, Europäisches Vertragsrecht 21, § 23 Rz 46 ff). Rn 3 Der in Nr 1 geregelten Nacherfüllung kommt dabei Vorrang vor den andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Verpflichtung zum Aufwendungsersatz kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (vgl § 652 II) oder einer gesetzlichen Vorschrift bestehen. Einen Aufwendungsersatzanspruch gewähren zB die §§ 284, 304, 347 II 2, 478 II, 536a, 637, 670, 683, 693, 970, einen Ersatzanspruch für ›Verwendungen‹ erwähnen zB die §§ 459, 601, 850, 994, 995, 996, 999, 1049 I. Rn 5 Aus dem B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beitragspflicht.

Rn 1 § 706 ist nur eine Konkretisierung der sich bereits aus § 705 ergebenden allg Förderpflicht der Gesellschafter und gibt für die Leistung von Beiträgen Auslegungsregeln vor. Beiträge sind die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen. Dabei sind der Art des Beitrages grds keine Grenzen gese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergütung und Schadensersatz – § 648a Abs 5, 6.

Rn 13 Nach einer berechtigten Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund steht dem Unternehmer gem V die vertragliche Vergütung nur für die bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen zu. Anders als bei einer freien Kündigung gem § 648 erhält er keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen. Insoweit verweist ihn der Gesetzgeber auf die durch VI ausdrücklic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Führung der gesetzlichen Amtsvormundschaft.

Rn 3 Da die Amtsvormundschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen von Gesetzes wegen eintritt, bedarf es einer Bestellung des Jugendamtes nicht. Das FamG stellt über den Eintritt der Amtsvormundschaft eine Bescheinigung aus, § 168b II FamFG, die nur deklaratorische Bedeutung hat. Hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben auf Mitarbeiter, zu Freistellungen, zur Geltendmachung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Versorgungsanrechte können ganz oder tw erlöschen, wenn die zur Begründung der Anrechte geleisteten Beträge erstattet werden. Hauptanwendungsfall ist die – unter bestimmten Voraussetzungen mögliche – Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zur Auflösung des Versicherungsverhältnisses und infolge dessen zum Erlöschen der erworbenen Anrechte führt (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Fortzahlung des Entgelts.

Rn 13 Solange das Entgelt fortgezahlt wird (§§ 1 EFZG, 63 HGB, 87a BBG, 52 BRRG), entsteht streng genommen kein Verdienstausfall. Doch wird bei den Vorschriften über die Fortzahlung jeweils ein Anspruchsübergang auf den Fortzahlenden ausgesprochen. Damit wird kraft gesetzlicher Wertung ein Schaden des Entgeltsberechtigten fingiert (normativer Schaden). Dieser umfasst nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 256 begründet keinen Aufwendungsersatzanspruch, sondern ergänzt den aufgrund anderer Vorschriften gegebenen Ersatzanspruch um einen Anspruch auf Verzinsung (BGH NJW 89, 2818 [BGH 26.04.1989 - IVb ZR 42/88]; Soergel/Forster § 256 Rz 1; MüKoBGB/Krüger § 256 Rz 1). § 256 ist damit Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Verzinsung, der einen Neben- und Ergänzungsanspruch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kündigung – § 650f V S 1, 2.

Rn 21 V 1 räumt dem Unternehmer nach ergebnislosem Ablauf der Frist zur Beibringung der Sicherheit ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die Rechtsfolgen der Kündigung für seinen Vergütungsanspruch decken sich mit denen der freien Kündigung des Bestellers, wie sich aus den mit § 648 inhaltsgleichen Regelungen in V 2, 3 ergibt. Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 64...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausgleichspflichtige Leistungen.

Rn 10 Gegenstand der Ausgleichung sind nur die als Sonderleistungen bezeichneten Leistungen eines Abkömmlings, die in besonderem Maße der Erhaltung oder Vermehrung des Erblasservermögens gedient haben (Oldbg FamRZ 99, 1466). Im Ergebnis müssen sie den gesamten aktiven Vermögensbestand positiv beeinflusst haben (Staud/Löhnig § 2057a Rz 8), wie durch Erfüllung von Verbindlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet. 2Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. (2) 1G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhalt.

Rn 13 Unterhaltsleistungen sind Einkommen (München FamRZ 99, 598). Auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden sind (Karlsr FamRZ 02, 1195). Dies gilt nur, soweit der Unterhalt in Erfüllung einer Unterhaltspflicht an den Antragsteller gezahlt wird (sonst s freiwillige Leistungen). Alters- oder Krankenvorsorgeunterhalt sollen, da zweckgebunden, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 5 Der Anspruch ist auf den Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) gerichtet. Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre (RGZ 170, 284). Zu ersetzen sind nutzlose Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts erbracht wurden, und der durch den unterlassenen Abschluss eines anderen G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung

Rn. 664 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußerungskosten sind von privaten Aufwendungen im nicht steuerlichen Bereich, von laufenden BA, AK (im Bereich des § 17 EStG) und nachträglichen (negativen) Einkünften abzugrenzen (Kobor in H/H/R, § 16 EStG Rz 420 (Februar 2013)). a) Nicht steuerlicher (privater) Bereich Rn. 665 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Abgrenzung der Veräußerungskos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 41 WEG – Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte.

Gesetzestext (1) Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren eingeräumt sind, gelten die besonderen Vorschriften der Absätze 2 und 3. (2) Der Eigentümer ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, dem Dauerwohnberechtigten gegenüber verpflichtet, eine dem Dauerwohnrecht im Range vorgehende oder gleichstehende Hypothek lös...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 536a wurde durch das MRRG eingefügt und ist seit 1.9.01 in Kraft. § 536a regelt Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters bei Mängeln der Mietsache und entspricht §§ 538 I, II, 541, 547 I 1 jeweils aF. Ansprüche aus § 536a können neben § 536 geltend gemacht werden. Bei Sachmängeln ist das allgemeine Leistungsstörungsrecht wegen der Verweisung in I auf § 536...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zahlungen bewirken, Leistungen entgegennehmen.

Rn 20 Der Verw muss sämtliche bestehenden Geldverpflichtungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemE zusammenhängen, erfüllen (BTDrs 19/22634, 47). Bei den Verpflichtungen handelt sich um vertragliche, aber auch öffentlich-rechtliche Ansprüche oder Abgaben. Gemeint sind ferner Verbindlichkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen oder Aufopferungsansprüche. Rn 21 Vor ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Aufwendungsersatz.

Rn 12 Nach Abs 3 sind dem Erben Aufwendungen aus dem Nachlass zu erstatten, soweit er als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Beauftragter Ersatz verlangen könnte. Diese Ansprüche sind ggü dem Nachlassverwalter/-insolvenzverwalter geltend zu machen. Rn 13 § 323 InsO versagt dem Erben im Nachlassinsolvenzverfahren die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts, um die beschle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe des Anspruchs.

Rn 5 Der Ausgleichsberechtigte kann eine Zahlung iHd Ausgleichswerts des Versorgungsanrechts verlangen (§ 22 S 1). Ehezeitanteil und Ausgleichswert sind gem § 41 auf der Grundlage des Zeitwerts, dh des tatsächlich ausgezahlten Betrages zu ermitteln (BTDrs 16/10144, 65; BGH FamRZ 19, 103 Rz 17). Gem § 22 S 2 iVm § 20 I 2 sind die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialvers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vergütungsanspruch des Maklers (§ 652 I).

Rn 12 § 652 setzt einen Maklervertrag voraus und regelt den Anspruch des Maklers auf Vergütung (§ 652 I) sowie den Ersatz von Aufwendungen (§ 652 II). Für den Vergütungsanspruch des Maklers müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Ein wirksamer Maklervertrag, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Maklertätigkeit, ein wirksamer geschlossener Hauptvertrag und die Ursäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Weil die werkvertraglichen Sachmängelhaftungsrechte abschließende Sonderregelungen darstellen (s Rn 4), sind eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) und die Anpassung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 II) ausgeschlossen, soweit ein dem Bereich der Mängelhaftung unterfallendes Beschaffenheitsmerkmal des Werks in R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fallgruppenbildung.

Rn 35 Für die cic haben sich bisher drei Fallgruppen (teils mit Untergruppen) herausgebildet. Ansatzpunkt hierfür ist die Art der Verbindung des Schadens mit dem intendierten Vertrag. Die Schutzpflichten folgen dann aus dem Zweck der Vermeidung solcher Schäden. Der Schaden kann nämlich (1.) unabhängig von einem Vertragsschluss sein, zB eine körperliche Verletzung des Käufers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestellung eines Gegnervertreters (Abs 2).

Rn 3 Das Gericht muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob für den unbekannten Gegner ein Vertreter bestellt wird, der dann gegenständlich beschränkt auf das selbstständige Beweisverfahren gesetzlicher Vertreter gem § 51 ist. Der Bestellte ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Ergibt sich später die Person des Antragsgegners konkret, hat dieser Antragsgegne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung der Ansprüche.

Rn 6 Der Aufwendungsersatzanspruch (§ 1877) bzw Aufwandspauschale (§ 1878) sind in erster Linie gegen den Betreuten geltend zu machen und der ehrenamtliche Betreuer kann, soweit er die Vermögenssorge hat, den geschuldeten Betrag selbst aus dem Vermögen des Betroffenen entnehmen (Jürgens/Jürgens § 1835 aF Rz 16). Bei Mittellosigkeit des Betreuten (§ 1880) ist der Anspruch geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Veranstalter haftet ab Vertragsschluss (BGH NJW 87, 1931, 86, 1748 [BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86]) verschuldensunabhängig (LG Frankfurt RRa 11, 169, 172) für den Erfolg der Reise. Im Fall eines Mangels kann der Reisende Abhilfe verlangen (§ 651i III Nr 1) und ggf gegen Erstattung der Aufwendungen selbst Abhilfe schaffen (II 1). Erfolgreiche Selbstabhilfe schließt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwalterhaftung des Erben (Abs 1).

Rn 1 Die Verantwortlichkeit des Erben für den durch schlechte Verwaltung dürftig gewordenen Nachlass, tritt rückwirkend ein, sobald er aufgrund des § 1900 die Haftungsbeschränkung geltend macht, und zwar verschuldensunabhängig (BGH FamRZ 92, 1409). Der Erbe ist, unter Anwendung der §§ 1978, 1979, so verantwortlich, als hätte er seit der Erbschaftsannahme als Beauftragter der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für einen Vertrag, der einen mindestens drei Monate andauernden und mit dem geregelten Besuch einer Schule verbundenen Aufenthalt des Gastschülers bei einer Gastfamilie in einem anderen Staat (Aufnahmeland) zum Gegenstand hat, gelten § 651a Absatz 1, 2 und 5, die §§ 651b, 651d Absatz 1 bis 4 und die §§ 651e bis 651t entsprechend sowie die nachfolgenden Absätze. Für eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begriff

Tz. 4 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Das Versicherungsgeschäft beruht darauf, das einzelne Risiko als Teil einer aus vielen gleichartigen Risiken bestehenden Gefahrengemeinschaft zu erfassen und den für die gesamte Gefahrengemeinschaft wahrscheinlichkeitstheoretisch und statistisch berechenbaren Schaden- und Kostenaufwand im Wege eines Durchschnittsbeitrags auf die einzelnen Risi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausgleichsanspruch des Erben bei Mietvorauszahlungen (§ 563b II).

Rn 8 Da die mietvertragsgebundenen Erblasserschulden letztlich den Erben treffen und andererseits durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses dessen Identität gewahrt bleibt, ist es konsequent, bei Mietvorauszahlungen (auch Mieterdarlehen und Baukostenzuschüsse) des Verstorbenen, die den Eintretenden im Außenverhältnis zum Vermieter entlasten, eine Herausgabe dieser ›erspart...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 273 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt grds im Wege der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die WK (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG). Durch Einführung der Nr 2 Buchst f Doppelbuchst aa des § 49 Abs 1 EStG gelten die Vermietungseinkünfte einer ausländischen KapGes stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so dass die Einkünfte iRd Gewinnermit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vormundschaft wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. (2) Der ehrenamtliche Vormund kann vom Mündel für seine zur Führung der Vormundschaft erforderlichen Aufwendungen Vorschuss oder Ersatz gemäß § 1877 oder stattdessen die Aufwandspauschale gemäß § 1878 verlangen; die §§ 1879 und 1880 gelten entsprechend. Das Familiengericht kann ihm abweichend von Absatz 1 eine a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. § 1875 I u II.

Rn 2 Da Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft aus ihrer historischen Entwicklung heraus auch weiterhin ihrem Grundsatz nach als unentgeltlich zu führende Ehrenämter ausgestaltet sind (§ 1875), kann grds nur der Ersatz von Aufwendungen verlangt werden (§ 1877). Eine Vergütung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (§ 1876), soweit der Umfang oder die besondere Schwierigkeit d...mehr