Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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AGS 06/2022, Kosten-/Auslag... / III. Bedeutung für die Praxis

Es gibt zwar den Spruch: "judex non calculat", aber manchmal muss das Gericht eben doch rechnen. Und das gilt besonders in den Fällen des Teilobsiegens in der Rechtsmittelinstanz. M.E. ist zutreffend, wenn das OLG hier das Gesamtstrafübel des AG unter Zugrundelegung einer "fiktiven" Geldstrafe hoch rechnet und das dann mit dem Strafübel des rechtskräftig gewordenen LG-Urteil...mehr

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AGS 06/2022, Kosten-/Auslag... / II. Quotelung

Nach Auffassung des OLG ist die (grundsätzliche) Entscheidung des LG, von einem wesentlichen Erfolg des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels der Berufung auszugehen und eine Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO zu treffen, nachvollziehbar. Sie sei nicht zu beanstanden, da die amtsgerichtlich erkannte Bewährungsstrafe aufgehoben und stattdessen auf eine Geldstrafe erka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich sein. Nach der Legaldefinition in § 33 Abs 1 EStG ist eine Aufwendung außergewöhnlich, wenn dem StPfl zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstanden sind. Diese Definition ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aufwendungen für die Eltern

Rn. 171 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das FG Ha EFG 1976, 234, rkr, bejaht die Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen, wenn der unverheiratete StPfl für seine alleinstehende, vermögenslose Mutter Beiträge zur Rentenversicherung nachentrichtet; die Gründe lassen sich wohl nicht verallgemeinern (s aber BFH BStBl II 2002, 473; H 33.1–33.4 EStH 2020 "Sittliche Pflicht"). Das FG Mü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufwendungen

1. Ausgaben Rn. 69 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die als bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Ausgaben) in dem VZ (so s Rn 41) tatsächlich geleistet worden sind (BFH BStBl II 1995, 104 mwN; daher sind zB selbst erbrachte Pflegeleistungen keine Aufwendungen, s FG Münster, EFG 2015, 1198); das sind Geldausgaben und Zuwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Größere Aufwendungen

1. Grundsatz Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es muss sich um größere Aufwendungen handeln, als sie der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Das bedeutet nicht, dass Einkommen, Vermögens- und Familienstand ursächlich für die Aufwendungen sein müssten. Das kann der Fall sein zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufwendungen für eigene Kinder

Rn. 163 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für typische Unterhaltsaufwendungen ist die Sonderregelung in § 33a Abs 1 EStG zu beachten (s § 33a Rn 100ff (Pust). Kommt der Vater für die Geschäftsschulden des Sohnes auf, so wird das regelmäßig nicht zur Inanspruchnahme des § 33 EStG berechtigen. Eine Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn die Leistungen der Eltern eine Ausstattung nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung iSd § 4k Abs 2 S 1 EStG erfasst grds sämtliche Aufwendungen. Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 35) lässt sich entnehmen, dass § 4k Abs 2 S 1 EStG Aufwendungen aller Art erfasst, wie beispielsweise Zinsen, Lizenz-, Miet- und Dienstleistungsentgelte, welche im Inland zu abzugsfähigem Aufwand führen (auch im Wege der ...mehr

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AGS 06/2022, Auslagenerstat... / II. Keine Erstattung von Auslagen im Auslieferungsverfahren

Nach ganz herrschender Rspr. kommt in Auslieferungsverfahren eine Erstattung notwendiger Auslagen auf der Grundlage von § 77 IRG i.V.m. §§ 467, 467a StPO in entsprechender Anwendung allenfalls dann in Betracht, wenn bereits ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG gestellt worden war (BGHSt 32, 221; OLG Celle StraFo 2021, 431; OLG Frankfurt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen zu Gunsten Dritter

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Aufwendungen zu Gunsten dritter Personen, zB Zahlung von Krankheitskosten, ist zu berücksichtigen, ob die betreffende Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Der Gedanke kehrt für Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 EStG wieder. Er gilt auch für Anwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Schrifttum: Benz/Böhmer, Der Regierungsentwurf eines § 4j EStG zur Beschränkung der Abziehbarkeit von Lizenzzahlungen (Lizenzschranke), DB 2017, 206; Ditz/Quilitzsch, Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen – die Einführung einer Lizenzschranke in § 4j EStG, DStR 2017, 1561; Hagemann/Kahlenberg, Zweifelsfragen zur Wirkung der grenzübersch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unangemessene Aufwendungen

Rn. 194 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Übersteigen die Aufwendungen den angemessenen Betrag, so wird idR der angemessene Betrag nach § 33 EStG anzuerkennen sein (zB s BFH BFH/NV 2011, 253). Es kann sich aus der Unangemessenheit aber auch ergeben, dass der ganze Betrag in Wirklichkeit nicht aus den angegebenen Gründen, zB Unterhaltsleistung, Aussteuer, Wohnraumbeschaffung usw hing...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. § 33b EStG

Rn. 26 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 33b Abs 1 EStG haben Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht, den Pauschbetrag nach § 33b Abs 3 EStG oder die Aufwendungen aufgrund von Einzelaufstellungen nach § 33 EStG geltend zu machen. Mit der Gesetzesänderung in § 33b Abs 1 S 1 EStG durch das JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) hat der Gesetzgeber "klarstellend" drei Arten von Aufwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähige Anwaltskosten

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den erstattungsfähigen Kosten neben den hier nicht interessierenden Gerichtskosten auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Kostenminderun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.2 Bestattungskosten

Rz. 233 Gem. § 1968 BGB muss der Erbe die Kosten für eine standesgemäße Beerdigung des Erblassers tragen. Für den Abzug bei der Erbschaftsteuer kommt es hingegen nicht darauf an, ob die Kosten standesgemäß sind oder nicht. Nur für das Grabdenkmal bestimmt das Gesetz, dass nur die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal abzugsfähig sind. Zu diesen Bestattungskosten gehören di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Karnevalsumzüge

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Förderung des Karnevals ("Karnevalsvereine") ist als Teil der Brauchtumspflege ein gemeinnütziger Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Die Durchführung von Karnevalsumzügen durch einen steuerbegünstigten Karnevalsverein ist originärer Teil des traditionellen karnevalistischen Brauchtums und dient unmittelbar den satzungsmäßigen ste...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte unter den Aktenzeichen Az. 1 und Az. 2 zwei Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten des Rechtsanwalts. Im Ermittlungsverfahren Az. 1 hatte sich der Rechtsanwalt bereits mit Schriftsatz vom 25.11.2019 bei der Polizei als Verteidiger angezeigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte in diesem Verfahren einen Strafbefehl, den das AG am 23.3.2020 erließ...mehr

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AGS 06/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der (Vernehmungs-)Terminsgebühr der Nrn. 4102, 4103 VV und stellt die jüngste Rspr. ausführlich dar (S. 241). Videoverhandlungen nehmen seit der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang zu. Das LSG Essen (S. 251) hat jetzt entschieden, dass der Vorbereitungsaufwand solcher Termine gebührenerhöhend berücksichtigt werden kann. Der erhöhte Um...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 230 Mit der Möglichkeit, bestimmte Kosten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzuziehen, wird das Stichtagsprinzip partiell zugunsten des Bereicherungsprinzips durchbrochen, da diese Kosten teilweise erst nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung entstehen. Durch die Beschränkung auf Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen, wird diese Abweichung begrenzt. N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zeitpunkt

Rn. 41 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für den Abzug als ag Belastung stellt § 33 EStG mit dem Begriff der Aufwendung (dazu unten s Rn 69ff) gemäß § 11 Abs 2 EStG auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung ab (BFH BStBl II 1982, 744; 1999, 766; 2014, 684; 2017, 979; BFH/NV 2004, 339; 2008, 1136). Dieser Zeitpunkt ist auch maßgeblich, wenn Aufwendungen aus einem Darlehen bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von Verlobten a...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / Sachverhalt

Die beiden Kläger bezogen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte der Kläger als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte und unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der Kläger leitete zunächst allein wegen nur ihn betreffender Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer beim FG Düsseldorf ein finanzgerichtliches Verfahren ein. Im Verlaufe dieses Rechtsstreits w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Behandlung von Prozesskosten nach früherer Rspr des BFH

Rn. 136 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Derjenige, der sich bewusst in eine bestimmte Situation begibt und die damit verbundenen Folgen in Kauf nimmt, kann sich – man denke an den Fall der Tilgung von freiwillig eingegangenen Schulden – dann nicht auf deren Zwangsläufigkeit berufen. Allerdings galt für unvermeidliche und unmittelbare Ehescheidungskosten (wozu auch die Kosten eines...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenerstattung bei Anwaltswechsel Ob die – höheren – Gebühren und ggfs. auch Auslagen eines Rechtsanwalts dann erstattungsfähig sind, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Rechtsanwalt nach neuem Vergütungsrecht abrechnen kann, ist umstritten. Nach einer Auffassung können die – höheren – Kosten des neuen Rechtsanwalts unter Anwendung des neuen Gebührenre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bewertungsgrundsatz: Beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten

Tz. 27 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Seit dem Inkrafttreten von IFRS 13, der standardübergreifend die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zum beizulegenden Zeitwert regelt, sind in IAS 41 nur noch einzelne, IFRS 13 ergänzende Bewertungsregeln enthalten. Entsprechend wird im Hinblick auf detaillierte Ausführungen zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf die in diesem W...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Definition der Reisekosten

Tz. 4 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (s. R9.4 Abs. 1 LStR 2015). Tz. 5 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Geschwister

Rn. 175 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Frage der sittlichen Verpflichtung spielt zwischen Familienangehörigen eine Rolle, die gegenseitig nicht gesetzlich unterhaltspflichtig sind, zB zwischen Geschwistern. Hier kann eine sittliche Verpflichtung nur angenommen werden, wenn es sich darum handelt, dem Familienangehörigen in einer akuten Notlage zu helfen (FG Bln EFG 2005, 44)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (§ 33 Abs 2a EStG)

Rn. 196 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Menschen mit Behinderungen können bei Einschränkung ihrer körperlichen Beweglichkeit Aufwendungen für behinderungsbedingte Fahrtkosten entstehen. Ab dem VZ 2021 (s § 52 Abs 33c EStG) wurde die mit Schreiben des BMF v 29.04.1996, BStBl I 1996, 446 und BMF v 21.11.2001 BStBl I 2001, 868 geregelte Anerkennung von Fahrtkosten von Menschen mit B...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Prozesskosten als unausweichlicher Aufwand (Rspr-Wandel des BFH)

Rn. 136a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 An dieser Rechtsauffassung hielt der BFH im Zeitraum 2011 bis 2015 nicht länger fest (BFH BStBl II 2011, 1015). Entgegen der bisherigen Rspr sei für die Frage der Zwangsläufigkeit von Prozesskosten nicht auf die Unausweichlichkeit des der streitgegenständlichen Zahlungsverpflichtung oder dem strittigen Zahlungsanspruch zugrunde liegenden E...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche anlässlich eines Erbfalls. Klägerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beklagte seine zweite Ehefrau. Der am 3.9.2018 verstorbene Erblasser hinterließ insgesamt drei Testamente. Es handelt sich hierbei um zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2006 und 2008 sowie ein in amtliche Verwahrung gegebenes no...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 52 Abs 8c S 1 EStG ist die Neuregelung iSd § 4k EStG erstmals für alle Aufwendungen anzuwenden, welche nach dem 31.12.2019 entstanden sind. StPfl haben demnach die Neuregelung bereits im Rahmen des VZ 2020 entsprechend zu berücksichtigen. Rn. 31 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 52 Abs 8c S 2 EStG ist § 4k EStG unter bestimmten Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderfall Eheleute

Rn. 70 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Ehegatten war bis VZ 2012 gleichgültig, wer die Aufwendungen gemacht hat. Auch bei getrennter Veranlagung nach § 26a EStG aF werden die Eheleute bei der Berücksichtigung ag Belastungen nach § 33 EStG als Einheit behandelt, s Rn 43. Es kommt daher auch nicht darauf an, welcher der Ehegatten die Aufwendungen tatsächlich getragen hat. Ausga...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.7 Pauschbetrag

Rz. 253 Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG kann für die in Satz 1 ErbStG aufgeführten Kosten ein Pauschbetrag von 10.300 EUR gewährt werden. Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung, die voraussetzt, dass entsprechende Kosten auch entstanden sind, ein Nachweis ist nicht erforderlich (s. BFH vom 21.01.2005, BFH/NV 2005, 1092). Werden Einzelkosten nachgewiesen, die un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfälle

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen der Zwangsläufigkeit eigener Berufsausbildungskosten s Rn 138. Unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher unausweichbarer Gründe war insbesondere auch die Frage der ag Belastung bei auswärtiger Ausbildung von Kindern zu beurteilen. Wegen Einzelheiten s Erläut zu § 33a (Pust). Rn. 153 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Einspringen für einen Drit...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Klageverfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Aufhebungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II). Die Streitsache wurde im Verfahren per Videoverhandlung erörtert, nachdem ein früher terminierter Erörterungstermin zuvor aufgehoben worden war. Die...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / 2. Werkstattbindung

Ob die am Markt vorhandenen Tarife mit Werkstattbindung, bei denen der VR die Werkstatt auswählt, zur Auslegung des Begriffs der "erforderlichen Kosten" herangezogen werden können und welche Konsequenzen hieraus folgen, ist zweifelhaft. Der BGH folgert hieraus bei Verträgen ohne Werkstattbindung, dass der VN darin bestärkt ist, sein Fahrzeug in einer teureren markengebundene...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / 1. Höhe der Reparaturkosten

Die Höhe der Reparaturkosten ist abhängig von der jeweiligen Werkstatt, die unterschiedliche Kosten (Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge u.a.) in Rechnung stellen. Am günstigsten sind in der Regel die Preise in den Partnerwerkstätten der VR, dann folgen die freien Werkstätten, während die markengebundenen Fachwerkstätten die höchsten Kosten in ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Begriff

Rz. 31 Nach § 187 Abs. 1 HS 1 BewG werden als Bewirtschaftungskosten die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis definiert. Verwaltungskosten sind die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie die Kos...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Reisekostenrecht – Neuregelung seit 2014

Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Der steuerliche Reisekostenrecht umfasst Regelungen zu Aufwendungen und deren Erstattung, die Steuerpflichtigen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Darunter fallen: Fahrtkosten Kosten für Verpflegung Übernachtungskosten Reisenebenkosten Für die steuerliche Behandlung gilt bei Arbeitnehmern: Aufwendungen können durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderung der Rechtslage durch das AmtshilfeRLUmsG

Rn. 136b Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 33 Abs 2 S 4 EStG neu aufgenommen. Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind danach vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der StPfl Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 160 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach st Rspr des BFH reicht es zur Bejahung sittlicher Gründe iSd § 33 Abs 2 S 1 EStG nicht aus, dass sich der StPfl verpflichtet gefühlt und sich wie andere StPfl in vergleichbarer Situation verhalten hat (BFH BStBl II 1984, 484 mwN). Vielmehr ist es erforderlich, dass sich der StPfl nach dem Urteil aller billig und gerecht denkenden Mensc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolge

Rn. 7 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Lizenzschranke ordnet rechtsfolgenseitig an, dass der BA-Abzug für Lizenzaufwendungen nur nach Maßgabe des § 4j Abs 3 EStG möglich ist. Über § 7 S 1 GewStG wirkt sich dies auch auf die GewSt aus (s Rn 3). Demnach führt die Lizenzschranke zu einer (teilweisen) Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Lizenzaufwendungen; der nicht abz...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3 Kostenüberschuss

Rz. 39 Die weitere Voraussetzung des Überschusses der Kosten über die Einnahmen bedeutet eine dauerhafte Unrentabilität, wobei ein einmaliger Einnahmenüberschuss unschädlich ist. Zu den Einnahmen zählen bspw. Miet- oder Pachtzahlungen, der Mietwert der eigenen Wohnung, Eintrittsgelder oder sonstige tatsächlich erzielte Entgelte. Kosten sind bspw. Aufwendungen zur Instandhaltu...mehr

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / III. Bedeutung für die Praxis

Gerade in Verwaltungsstreitsachen mit relativ vielen Beteiligten können mündliche Verhandlungen dann nicht in den im Gerichtsgebäude befindlichen Sitzungssälen durchgeführt werden, wenn deren Kapazität coronabedingt eingeschränkt ist. Mit klaren Worten hat das OVG Lüneburg darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall die von der Gerichtsverwaltung für die Anmietung von Räu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Präferenzregelung

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der sachliche Anwendungsbereich der Lizenzschranke erfordert ferner, dass die Aufwendungen für die Rechteüberlassung auf Ebene des Vergütungsgläubigers von einer "Präferenzregelung" profitieren. Die in § 4j Abs 1 S 1 EStG enthaltene Legaldefinition dieses Rechtsbegriffs nimmt Bezug auf "Einnahmen", die Zitat "einer von der Regelbesteuerung abwe...mehr