Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / C. Unterschiede im Sozialleistungsverhältnis und im "Sozialhilfe"-Regress

Rz. 7 Wesen des Nachranggrundsatzes ist es, dass der Bedürftige vorrangig eigenes Einkommen und/oder eigenes Vermögen einzusetzen hat. Das erfolgt je nach Art der beanspruchten Leistung mehr oder minder strikt.[20] Methodisch geschieht das am häufigsten durch Anrechnung solcher Mittel auf den Bedarf. Und stehen solche Mittel gegenwärtig bedarfsdeckend als "bereite" Mittel nic...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Zu wenig, um das Ziel zu erreichen?

Rz. 38 Wenn § 2020 BGB verbietet, den Vorerben völlig vom Nachlass fernzuhalten, und die Prämisse der Rechtsprechung des BGH auch heute noch ist, dass trotz der Beschränkungen und Beschwerungen des Erben durch das Behindertentestament etwas beim "Kind" mit Behinderung ankommen muss, dann muss man vorneweg feststellen, dass dieses Ziel in der Praxis in vielen Fällen gar nicht...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Vertragliche Verknüpfung über die "Brücke" des § 612 BGB?

Rz. 58 Fraglich ist, ob man die erbrachten Leistungen auf andere Art und Weise in einen irgendwie gearteten Gegenleistungskontext stellen kann. Zunächst ist immer danach zu forschen, ob die Beteiligten nicht doch zumindest konkludent vereinbart haben, dass mit der Zuwendung einerseits entsprechend bedeutsame und erhebliche Dienstleistungen andererseits "eingekauft" werden so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Besteuerung von Geldleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Kommentar Das BMF äußert sich zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen. Neu sind insbesondere Aussagen zur Steuerfreiheit von Pflegegeldern eines freien Trägers der Jugendhilfe Geldleistungen für Kinder in Betreuung Wenn Kinder und Jugendliche bei ihrem Start ins Leben auf Hilfestellungen angewiese...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 4 Die Entscheidung

Dem stimmt der BGH im Kern zu! Ein Grund i. S. v. § 50 WEG a. F. liege nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfüge und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigeführt habe. Die übrigen Wohnungseigentümer seien ohne Rücksicht auf ihr individuelles Abstimmungsverhalten Beklagte und ...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 5 Hinweis

Die Wohnungseigentümer haben tatsächlich keine Beschlusskompetenz, Ansprüche zu vernichten. Diesen Anspruch gab es im Fall nach h. M. aber gar nicht. Ein Wohnungseigentümer, der auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum repariert, soll nämlich keine Kostenerstattung verlangen können. Dies soll selbst dann gelten, wenn er nicht wusste, dass das Bauteil, welches er repa...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzt inhaltsgleich § 104 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Durch § 107 wird der Anwendungsbereich von § 98 Abs. 2, § 106 für den Fall der Unterbringung in einer anderen Familie erweiter...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift übernahm im Wesentlichen inhaltsgleich die Vorgängervorschrift des § 108 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Auslan...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift ersetzt inhaltsgleich § 103 BSHG. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt des Leistungsberechtigten...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang der Kostenerstattung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Norm ersetzt inhaltsgleich § 111 BSHG. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung hat oder in den 2 Monaten vor der A...mehr

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Jung, SGB XII § 112 Kostenerstattung auf Landesebene

0 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Vorgängervorschrift ist § 113 BSHG. Rz. 2 Die Regelung eröffnet den Ländern die Möglichkeit, für ihren Landesbereich die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhi...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.3 Entsprechungsklausel für Kostenerstattung

Rz. 7 Als weitere Rechtsfolge der Familienpflege bestimmt § 107, dass die Kostenerstattungsvorschrift des § 106 entsprechend gilt. Hieraus folgt zunächst, dass der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 vorläufig eintrittspflichtige Sozialhilfeträger am Unterbringungsort einen Kostenerstattungsanspruch hat. Lässt sich ein gewöhnlicher Aufenthaltsort des Leistungsberechtigten vor der Unterb...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.2 Zur Kostenerstattung verpflichteter Träger

Rz. 14 Der Anspruch des Leistungsberechtigten auf Kostenerstattung besteht gemäß § 18 Abs. 4 Satz 1 gegenüber dem zur Leistung verpflichteten Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 ("leistender" Träger). Hiermit ist der letztendlich für die Antragsbearbeitung "verantwortliche" erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger gemeint (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.4 Kostenerstattung nach Verlassen der Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 enthält Folgeregelungen für die Zeit nach Verlassen der Einrichtung. Gewährt der örtliche (nicht der überörtliche) Sozialhilfeträger am Einrichtungsort dem Leistungsberechtigten innerhalb eines Monats nach Verlassen der Einrichtung Leistungen, so hat er einen Erstattungsanspruch zulasten des örtlichen Sozialhilfeträgers, aus dessen Bereich der Leistungsberechtig...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.2 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 6 Die Erstattungsvorschrift in Abs. 1 Satz 2 setzt ebenso wie die in Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der örtliche Sozialhilfeträger am Einrichtungsort stationäre Leistungen bewilligt hat. Insoweit kennt Abs. 1 Satz 2 zunächst dieselben Voraussetzungen: Gewährung stationärer Leistungen durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte ...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1 Voraussetzungen für die Kostenerstattung

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 6 § 18 kann nur bei Anträgen auf Teilhabeleistungen greifen, die vorher durch den Rehabilitationsträger genehmigt werden müssen. Leistungen ohne vorherige Genehmigungsverpflichtung können keinen Kostenerstattungsanspruch nach § 18 Abs. 1 bis 5 auslösen, weil der Rehabilitationsträger dann nicht dem Vorwurf der Untätigkeit ausgesetzt ist. Einen Anspruch a...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.5 Höhe der Kostenerstattung bei unaufschiebbaren oder zu Unrecht abgelehnten Leistungen

Rz. 36 Die Rehabilitationsträger müssen in den Fällen des § 18 Abs. 6 denjenigen Schaden ersetzen, der dem Leistungsberechtigten dadurch entstanden ist, dass sie ihre primäre Pflicht zur Gewährung der Dienst- oder Sachleistung (Naturalleistung; § 11 SGB I) nicht rechtzeitig erfüllt haben. Allerdings müssen die Leistungsberechtigten wegen der Selbstbeschaffung eine rechtsgült...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.5 Höhe der Kostenerstattung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 31 Die Verpflichtung zur Erstattung der vom Leistungsberechtigten verauslagten Kosten bezieht sich nur auf Sach- und Dienstleistungen aus dem Bereich der Teilhabeleistungen, also aus dem Bereich, für den die Zuständigkeitsregelungen des § 14 anzuwenden sind. Dementsprechend kann der nach § 18 vorgesehene Kostenerstattungsanspruch nur für solche selbstbeschafften Leistung...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland für den Fall, dass der Einreisende weder im Inland noch im Ausland einen gewöhnlichen Aufenthalt hat und binnen eines Monats Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. Zuständig für die Leistungsgewährung ist in diesem Fall nach § 98 Abs. 1 regelmäßig der örtliche Sozialhilfeträger am tatsächlichen Aufe...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 110 wird der Umfang der Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, also hinsichtlich der §§ 106 bis 108 geregelt. Abs. 1 bestimmt die Grundsätze: Nur die aufgewendeten Kosten sind zu erstatten und auch nur dann, wenn die Leistung rechtmäßig gewährt wurde; dabei gelten die am Aufenthaltsort bestehenden Leistungsgrundsätze. Abs. 2 enthält eine Bagatellgrenze vo...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4 Verfahren

2.4.1 Bestimmung des Erstattungspflichtigen Rz. 10 Der ersatzpflichtige überörtliche Sozialhilfeträger ist von einer sog. Schiedsstelle zu bestimmen. Schiedsstelle ist nach Abs. 2 Satz 1 das Bundesverwaltungsamt, wenn nicht die Länder nach Abs. 2 Satz 2 durch Verwaltungsvereinbarung eine andere Schiedsstelle bestimmt haben, was zurzeit nicht der Fall ist. Das Programm für die ...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterbringung in einer anderen Familie Rz. 3 Die Vorschrift setzt zunächst tatbestandlich voraus, dass ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als seinen Eltern oder bei einem Elternteil, also außerhalb des Haushaltes der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern untergebracht ist. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. D...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1 Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einricht...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen 2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1) Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozi...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2.1 Begrenzung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Erstattungsumfang wird zunächst durch Abs. 1 begrenzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Die Kosten müssen also tatsächlich angefallen sein, wohingegen die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Geltendmachung ohne Belang ist (BSG, Urteil v. 24.3.2009, B 8 SO 34/07 R ). Hierzu zählen Verwaltungskosten wegen § 109 S...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.1.1 Grundfall (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Der Kostenerstattungsanspruch setzt nach Abs. 1 Satz 1 voraus, dass der Leistungsberechtigte aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, er weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt und innerhalb eines Monats nach seinem Übertritt Leistungen der Sozialhilfe einsetzen. Die Einreise-Voraussetzung ist b...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4.1 Bestimmung des Erstattungspflichtigen

Rz. 10 Der ersatzpflichtige überörtliche Sozialhilfeträger ist von einer sog. Schiedsstelle zu bestimmen. Schiedsstelle ist nach Abs. 2 Satz 1 das Bundesverwaltungsamt, wenn nicht die Länder nach Abs. 2 Satz 2 durch Verwaltungsvereinbarung eine andere Schiedsstelle bestimmt haben, was zurzeit nicht der Fall ist. Das Programm für die Schiedsstelle zur Bestimmung des erstattung...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.3 Umfang und Ende der Erstattungspflicht

Rz. 8 Die Erstattungspflicht umfasst alle tatsächlichen Kosten, die durch die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe i. S. d. § 8 verursacht wurden. Nicht hiervon erfasst werden Erstattungsbeträge, die ein Sozialhilfeträger an einen anderen zu leisten hat. Denn nach dem Kostenerstattungsrecht kommt kein Anspruch auf Erstattung eines Erstattungsbetrages in Betracht (sog. Er...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.4.2 Durchsetzung des Erstattungsanspruchs

Rz. 11 Erstattungsberechtigt ist derjenige Sozialhilfeträger, der für die erfolgte Leistungsgewährung nach § 98 zuständig war. Er hat den Erstattungsanspruch zunächst gegenüber dem nach § 108 Abs. 1 Satz 2 bzw. 4 bestimmten überörtlichen Sozialhilfeträger geltend zu machen. Ist ein Ersatzpflichtiger noch nicht bestimmt, so ist der Erstattungsanspruch gegenüber der Schiedsste...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2.2 Bagatellgrenze (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 entsteht der Erstattungsanspruch nicht, wenn es um Kosten unter 2.560,00 EUR bezogen auf einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten geht (zum materiell-rechtlichen Ausschlusscharakter der Norm: BVerwG, Urteil v. 13.5.2004, 5 C 740.02). Unterhalb dieses Betrages ist der Verwaltungsaufwand nach Auffassung des Gesetzgebers zu groß (BT-Drs. 12/4401 S. 84 zu Nr. 17). ...mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begrenzung (Abs. 1) Rz. 3 Der Erstattungsumfang wird zunächst durch Abs. 1 begrenzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind nur die aufgewendeten Kosten zu erstatten. Die Kosten müssen also tatsächlich angefallen sein, wohingegen die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Geltendmachung ohne Belang ist (BSG, Urteil v. 24.3.2009, B 8 SO 34/07 R ). Hierzu zählen Verwaltu...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie ersetzt inhaltsgleich § 104 BSHG.mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift ersetzt inhaltsgleich § 103 BSHG.mehr

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Jung, SGB XII § 110 Umfang ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Norm ersetzt inhaltsgleich § 111 BSHG. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) wurde rückwi...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Die Vorschrift übernahm im Wesentlichen inhaltsgleich die Vorgängervorschrift des § 108 BSHG.mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.2 Entsprechungsklausel für Zuständigkeit

Rz. 4 Als Rechtsfolge der Unterbringung in einer anderen Familie ordnet § 107 zunächst an, dass § 98 Abs. 2 (örtliche Zuständigkeit) entsprechend gilt. Die Vorschrift enthält damit – schon dem Wortlaut nach – eine Kompetenzregelung und ist nicht etwa wegen der systematischen Stellung im Kapitel 13 (Kosten) auf die Kostenerstattung beschränkt (so aber Wahrendorf, in: Grube/Wa...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt des Leistungsberechtigten in einer stationären Einrichtung. Die Regelung ist Folge der Regelung über die Zuständigkeit für die Hilfe in einer solchen Einrichtung nach § 98 Abs. 2. Danach richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsber...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.2 Ausnahmetatbestände

Rz. 6 Ausnahmetatbestände enthalten Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5. Der nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich gegebene Kostenerstattungsanspruch gegen den überörtlichen Sozialhilfeträger ist ausnahmsweise nach Abs. 1 Satz 3 nicht gegeben, sofern der Übertretende im Inland geboren ist oder im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung mit einem im Inland geborenen Ehegatten, Lebenspartner i. S. d...mehr

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Jung, SGB XII § 108 Kostene... / 2.1.2 Erweiterung des Anwendungsbereiches (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 erweitert die Erstattungsverpflichtung für nachreisende Familienangehörige: Reisen diese nicht mit dem Leistungsberechtigten ein (dieser Fall ist von Abs. 1 Satz 1 erfasst), so erstreckt sich die Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe auch auf Kosten, die dadurch entstehen, dass den Nachreisenden binnen eines Monats nach Übertritt Lei...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.3 Aufenthaltsfiktion (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Erstattungsvoraussetzung: "Aufenthalt in einer stationären Einrichtung". Ein solcher Aufenthalt wird fingiert, wenn jemand in der Einrichtung zwar nicht mehr untergebracht ist, aber im Betreuungsverhältnis dieser Einrichtung bleibt oder aus ihr beurlaubt wird. Der Leistungsberechtigte muss sich damit zunächst vollstationär in der ...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch § 107 wird der Anwendungsbereich von § 98 Abs. 2, § 106 für den Fall der Unterbringung in einer anderen Familie erweitert (sog. Familienpflege). Die Vorschrift enthält sowohl eine Zuständigkeits- als auch eine Kostenerstattungsregelung. Die Zuständigkeit für Leistungen nach dem SGB XII richtet sich bei Unterbringung in einer anderen Familie nach § 98 Abs. 2 und l...mehr

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Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.5 Durchsetzung

Rz. 10 Der erstattungsbegehrende Sozialhilfeträger hat seinen Anspruch zunächst gegenüber Erstattungspflichtigen geltend zu machen. Hierbei müssen zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Leistung erbracht wurde, hinreichend konkret mitgeteilt werden (BSG, Urteil v. 28.11.1990, 5 RJ 5...mehr

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Jung, SGB XII § 107 Kostene... / 2.1 Unterbringung in einer anderen Familie

Rz. 3 Die Vorschrift setzt zunächst tatbestandlich voraus, dass ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als seinen Eltern oder bei einem Elternteil, also außerhalb des Haushaltes der leiblichen Eltern oder Adoptiveltern untergebracht ist. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 15. Allerdings hatte diese Vorschrift bei der Kostenerstattung eine andere Rechtssystemat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.3 Eingeschränkte Anwendung für die Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Abs. 7)

Rz. 37 Die Regelungen zur Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte Leistungen in den Fällen, in denen der Rehabilitationsträger die Fristen der Abs. 1 und 2 nicht eingehalten hat, gelten gemäß Abs. 7 nicht für die Träger der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung; vgl. Rz. 1). Das sind d...mehr