Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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AGS 12/2018, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 541 ff.) befasst sich N. Schneider mit der Zusätzlichen Gebühr im Strafbefehlsverfahren und zeigt auf, in welchen Fällen eine zusätzliche Gebühr abgerechnet werden kann und in welchen Fällen eine Zusätzliche Gebühr nicht vorgesehen ist. Dabei wird nicht auf die gesetzlich geregelten Fälle eingegangen, sondern auch auf die Fälle, in denen eine analoge Anwen...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / C. Allgemeines zum Kostenersatzanspruch nach Feuerwehreinsätzen

Nach dem traditionellen Hilfsprinzip der Feuerwehr sind die ihr kraft Gesetz obliegenden Pflichtaufgaben grds. unentgeltlich. Ist der Träger der Feuerwehr ausnahmsweise berechtigt, die durch den Einsatz entstandenen Kosten ersetzt zu verlangen, hat seine Entscheidung in vielen Landesgesetzen[46] nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen, wobei die Grundsätze der Verhältnismäß...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / VII. Rechtschutz gegen den Kostenbescheid wegen eines Feuerwehreinsatzes

In § 80 VwGO ist die für das gesamte Verwaltungsprozess-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrecht zentrale Frage des Suspensiveffekts geregelt. § 80 Abs. 1 VwGO ordnet zunächst an, dass die Einlegung eines Hauptsacherechtsbehelfs gegen einen belastenden Verwaltungsakt, also in der Anfechtungssituation, aufschiebende Wirkung hat. Damit der Suspensiveffekt ei...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Über den Antrag auf Entscheidung des Gerichts im Erinnerungsverfahren nach §§ 165, 151 VwGO entscheidet hier der Einzelrichter, da die Entscheidung über die Kostenerinnerung in derselben Besetzung ergeht, in der die Kostenlastentscheidung ergangen ist (VGH München, Beschl. v. 3.12.2003 – 1 N 01.1845, juris Rn 10). Die nach § 165 i.V.m. § 151 S. 1 VwGO statthafte und fristgemä...mehr

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AGS 12/2018, Schaefer/Schaefer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rolf Schaefer und Malte Schaefer. 5. Aufl., 2018, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 277 S., 49,00 EUR Die Vergütung in arbeitsrechtlichen Mandaten entspricht zwar im Wesentlichen der Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten; hier ergeben sich jedoch aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts entscheidende Abweichungen, so dass eine gesonderte Darstellung dieser Gebühr...mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Zur Kostenerstattung in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters hatte der BGH bereits entsprechend entschieden: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten des Prozessgegners im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung 1. Bei der Richterablehnung hat der Gegner der ablehnenden Partei die Stellung eines Verfahrensbeteiligten. Die Entstehung u...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / I. Pflichtgemäße Ermessensausübung

Eine pflichtgemäße Ermessensbetätigung liegt vor, wenn die Vorgaben des § 40 VwVfG beachtet worden sind; nur innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens kann die Behörde ihre Ermessensausübung auf Zweckmäßigkeitserwägungen stützen. Die Einhaltung der Ermessensdirektiven des § 40 VwVfG unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle (§ 114 S. 1 VwGO). Pflichtgemäße Ermessensausüb...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 1. Risikozuweisung bei einer Brandmeldeanlage

Jedes Bundesland hat eigene und teilweise unterschiedliche Feuerwehrgesetze. Dort finden sich Angaben dazu, wer letztendlich die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zu tragen hat. Die Feuerwehrgesetze führen in den jeweiligen Grundnormen für Kostenersatzansprüche enumerativ die Fälle auf, in denen ein finanzieller Ausgleich der notwendigen Kosten für den Einsatz der Feuerwehr ve...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Anmerkung

1. Das OLG Düsseldorf hatte sich mit dem Streit über die fragliche Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung zu befassen. Diesmal aber nicht wie so häufig mit der Frage, ob durch individuelle Auslegung die gesetzliche Vermutungsfolge des § 2270 BGB widerlegt werden kann. In dem Besprechungsfall hatten die Ehegatten sich gegenseitig zu nicht befreiten Vorerben berufen und jewe...mehr

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zfs 12/2018, Anwaltstätigke... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung im Ergebnis für zutreffend, kann jedoch der Begründung nicht in allen Punkten folgen. Rechtsgrundlagen für die Kostenerstattung Als Rechtsgrundlage für die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Anwaltskosten führt der VI. ZS des BGH lediglich die Vorschrift des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO an. Für die hier verfahrensgegenständlichen gesetzlichen Gebühre...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / a) Kostenentscheidungen in Ehewohnungs- und Haushalts-, Gewaltschutz- sowie Versorgungs-ausgleichssachen

In echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Gewaltschutzverfahren, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Versorgungsausgleichsverfahren) kommt eher eine Orientierung der Kostenentscheidung am Erfolg der Beteiligten in Betracht, da eine gewisse Nähe zu den Streitverfahren nach der ZPO besteht.[9] Soweit es sich allerdings um Streitigkeiten zwischen Familienan...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / IV. Härtefall/Billigkeitserlass

In vielen Ersatzvorschriften der Feuerwehrgesetze soll auf Ersatz verzichtet werden, wenn ein Härte- bzw. Unbilligkeitsfall vorliegt. In welchen Fällen ein Härtefall bzw. eine "Unbilligkeit" vorliegt, ergibt sich nicht aus dem Gesetz und kann weder durch Vollzugshinweise noch durch eine Satzung abschließend geregelt werden. Vielmehr ist – wie bei der Ermessensausübung – die ...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 1. Anspruch gegen den Mieter

Es obliegt grundsätzlich dem Vermieter, die Rauchwarnmelder in den Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu installieren, platzieren und einzustellen.[17] Sind in der Mietwohnung hingegen noch keine Rauchwarnmelder vorhanden, ist das eigenständige Einbauen von Rauchwarnmeldern durch einen Mieter erlaubt, da sie die Sicherheit der Mietsache erhöhen. Auch bei regelmäßiger Funktionskont...mehr

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FoVo 12/2018, Zuschläge für... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige und teilweise begründete Beschwerde Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht im vollstreckungsrechtlichen Rechtszug nach § 567 Abs. 1, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO). Sie ist auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie insoweit Erfolg, als die ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Auslagen – Teil 1: Dokumentenpauschale nach § 17 StBVV

Nach § 1 Abs. 1 StBVV besteht die Vergütung des Steuerberaters aus Gebühren und Auslagenersatz. Der Bereich Auslagen wird jedoch häufig vernachlässigt, obwohl hier ohne sonderliche Mühe ein zusätzliches Honorar verlangt werden kann. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 StBVV kann der Steuerberater für diverse Ablichtungen, also für Fotokopien, die Dokumentenpauschale erhalten. Diese erhä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 138 Neue He... / 2.7 Ausdehnung des Erlaubnisvorbehalts

Rz. 9 Wenn einem Heilmittel die Anerkennung fehlt, kann der Leistungsanspruch nicht im Wege der Kostenerstattung durchgesetzt werden (§ 13 Abs. 4; BSG, Urteil v. 30.6.2009, B 1 KR 19/08 R). Es ist auch nicht zulässig, das nicht anerkannte Heilmittel durch ein Hilfsmittel zu ersetzen.mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung

Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zuschüsse zum Erwerb eines Kfz oder bei Wahl der K...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 4. Regressanspruch des Trägers der Feuerwehr

Im Fallbeispiel liegt die Konstellation vor, dass zugunsten der in Not geratenen Person zunächst ein erster Helfer (Alarmierender) auftritt, der seinerseits einen zweiten Helfer (Feuerwehr) einschaltet. In diesem Rahmen handelt der Alarmierende als berechtigter auftragsloser Geschäftsführer, der an sich gegenüber der Feuerwehr nicht als (vollmachtloser) Vertreter einen Vertr...mehr

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AGS 11/2018, Abrechnung und... / III. Der Terminsvertreter wird im Namen des Hauptbevollmächtigten beauftragt

Zulässig ist es auch, dass der Hauptbevollmächtigte den Terminsvertreter in eigenem Namen beauftragt. Der Terminsvertreter wird dann freier Mitarbeiter der Kanzlei des Hauptbevollmächtigten für einen begrenzten Zeitraum. Hierfür kann ein Honorar frei vereinbart werden, da in diesem Verhältnis das RVG nicht anzuwenden ist. Hinweis Erteilt der Prozessbevollmächtigte einem Termi...mehr

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AGS 11/2018, Vergleich über... / Leitsatz

Hilfsweise im Prozess zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen erhöhen den Wert der Hauptsache nur bis zur Höhe der Klagforderung, weil auch nur insoweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergehen kann (§ 45 Abs. 3 GKG). Die Erhöhung des Wertes der Hauptsache durch einen gerichtlichen Vergleich hat erhöhte Gerichts- und Anwaltskosten zur Folge (gerichtliche ...mehr

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FF 11/2018, Kindeswohlgefäh... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten sind Eheleute und leben seit Juli 2017 voneinander getrennt. Die Trennung vollzog sich zunächst innerhalb des vorher als Ehewohnung genutzten Hauses, zwischenzeitlich ist der Antragsgegner ausgezogen, nachdem das Amtsgericht – Familiengericht – Bad Hersfeld in einem von der Antragstellerin angestrengten Wohnungszuweisungsverfahren dieser das Haus für d...mehr

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AGS 11/2018, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet gem. § 9 Abs. 3 S. 1 VwGO in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, da für eine Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss keine Einzelrichterzuständigkeit vorgesehen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 22.2.2018 – 15 C 17.2522, juris Rn 15; VGH Kassel, Beschl. v. 26.6.2018 – 2 E 1964/17, juris Rn 1). Die...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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AGS 11/2018, Zurückweisungs... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach § 11 Abs. 3 RVG, §§ 151, 165 VwGO statthaft, innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 151 VwGO erhoben und auch i.Ü. zulässig. Der Antrag ist auch teilweise begründet. Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind erstattungsfähige Kosten (u.a.) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Bete...mehr

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AGS 11/2018, Vergleich über... / 1 Aus den Gründen

Die von dem Prozessbevollmächtigen der Klägerin aus eigenem Recht erhobene Streitwertbeschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 63 Abs. 2, 68 Abs. 1 GKG zulässig. Die Streitwertbeschwerde ist jedoch – bis auf die formale Fassung des Beschlusstenors – in der Sache unbegründet. 1. Zu Recht hat das LG den Wert der Hauptsache mit dem teilweise Abhilfebeschluss auf 130.000,00 EUR festge...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 6. Versicherungsschutz wegen der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

Der Leistungsbescheid wegen eines Feuerwehreinsatzes ist öffentlich-rechtlicher Natur. Er beruht regelmäßig auf einer kommunalen Satzung, die den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr regelt.[90] Ein öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch reicht für sich allein nicht aus, um Deckung aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die ...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 5. Anspruch gegen die 83-jährige Mieterin wegen des Einsatzes der Feuerwehr

Ein Tatbestand, der einen Kostenerstattungsanspruch aus den Feuerwehrgesetzen gegen den Verursacher für Feuerwehreinsätze begründet, liegt vor, wenn eine Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.[87] Die unentgeltlichen, im Rahmen der Pflichtaufgaben erbrachten Leistungen der Feuerwehr auf der einen, und die Fälle des Kostenersatzanspruchs auf der anderen ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Nur notwendige Aufwendungen erstattungsfähig

Frage: Welche Kosten eines Finanzgerichtsprozesses können als notwendige Aufwendungen erstattet werden? Und darf es sich dabei insbesondere auch um Kosten eines parallel zum Hauptsacheverfahren geführten AdV-Verfahrens handeln? Antwort: In § 139 Abs. 1 FGO hat der Gesetzgeber bestimmt, dass erstattungsfähige Kosten neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zwec...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 1. Rechtsgrundlage

Rz. 43 Die Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung findet sich im jeweiligen Landesrecht. Da die Bundesländer unterschiedliche Regelungen getroffen haben, ist das einschlägige Recht jeweils zu prüfen.[79] Manche Bundesländer haben eine Erstattungsnorm in ihre Bestattungsgesetze aufgenommen, andere greifen auf die Vorschriften der Kostenerstattung einer Ersatzvornahme, öffen...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattung bei Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung

RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9; VwGO § 162 Leitsatz Wird der Antrag auf Zulassung der Berufung nicht begründet oder wird die Begründung erst mit dem die Berufungszulassung ablehnenden Beschluss übermittelt, besteht für den Gegner keine Veranlassung, im Verfahren auf Zulassung der Berufung bereits einen Anwalt zu bestellen, so dass hierdurch ausgelöste Kosten nicht erstattungsfähig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Kostenerstattung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Kostenerstattung für Auslagen des zur Vorlage Verpflichteten kommt unter den Voraussetzungen des § 107 AO in Betracht.mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattung bei gegenläufigen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

VwGO §§ 80 Abs. 5, 7, 162 Abs. 2 S. 1; RVG § 15 Abs. 1, 2 Leitsatz Sind die Kosten des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Kläger auferlegt worden und werden die Kosten eines späteren Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO der Behörde auferlegt, kann der Kläger gleichwohl keine Erstattung der Kosten verlangen, die bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO angefallen sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen des Vollziehungsbeamten sind nicht zu erstatten. Diese Kosten sind durch die Gebühren (§§ 338ff. AO) abgegolten. Mit der Vorschrift wird erreicht, dass die räumliche Nähe des Vollstreckungsschuldners zum Vollziehungsbeamten ohne Einfluss auf den Umfang der Kostenerstattung bleibt.mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Zulassung der Berufung nicht begründet oder wird die Begründung erst mit dem die Berufungszulassung ablehnenden Beschluss übermittelt, besteht für den Gegner keine Veranlassung, im Verfahren auf Zulassung der Berufung bereits einen Anwalt zu bestellen, so dass hierdurch ausgelöste Kosten nicht erstattungsfähig sind. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.9....mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / Leitsatz

Sind die Kosten des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO dem Kläger auferlegt worden und werden die Kosten eines späteren Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO der Behörde auferlegt, kann der Kläger gleichwohl keine Erstattung der Kosten verlangen, die bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO angefallen sind. VG Berlin, Beschl. v. 23.8.2018 – 14 KE 39.18mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet, denn die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat es mit dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zu Recht abgelehnt, einen zu erstattenden Betrag von 334,75 EUR (1,3-Verfahrensgebühr aus einem Streitwert von 3.000,00 EUR zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale von 20,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer) gegen die Erinnerungsgegnerin festzusetzen...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat keinen Erfolg. Das VG hat zutreffend entschieden, dass die Erinnerungsführerin und Beklagte des Ausgangsverfahrens für die Tätigkeit ihres V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Kosten des Beigeladenen (§ 139 Abs. 4 FGO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen kommt nur in Betracht, wenn das Gericht sie aus Billigkeit der unterliegenden Partei oder der Staatskasse auferlegt hat (§ 139 Abs. 4 FGO). Die Entscheidung ist Teil der gerichtlichen Kostenentscheidung; sie ist daher von Amts wegen zu treffen (§ 143 FGO). Ist die Entscheidung un...mehr

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AGS 10/2018, Verbot der Meh... / Leitsatz

Das Verbot der Mehrfachverteidigung gem. § 146 StPO gilt auch im Einziehungsverfahren. Der Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung gem. § 146 StPO führt dazu, dass der zugrunde liegende Mandatsvertrag und die Vollmacht unwirksam sind. Auch wenn der Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung im Verfahren unbemerkt geblieben ist, kann die Kostenerstattung im Kos...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 144 FGO muss das Gericht abweichend von § 143 FGO keine obligatorische Kostengrundentscheidung (s. § 143 FGO Rz. 1) treffen, wenn ein Rechtsbehelf in vollem Umfang zurückgenommen worden ist. Die materielle Gerichtskostenpflicht bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs (bzw. eines Antrags) ergibt sich ohne Weiteres aus § 136 Abs. 2 FGO, s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung, die nicht gilt, wenn Hilfe i. S. des § 111 Abs. 2 AO oder § 116 AO geleistet wird, unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Ferner stellt sie klar, dass die von Dritten zu zahlenden Kosten für Amtshandlungen der ersuchten Behörde dieser zustehen. Im Innenverhältnis zwischen der ersuchenden und der ersuchten B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufwendungen im außergerichtlichen Vorverfahren (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind Aufwendungen für einen Bevollmächtigten oder Beistand im außergerichtlichen Vorverfahren entstanden, hängt ihre Erstattungsfähigkeit davon ab, dass sie in dem anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren vom Gericht für notwendig i. S. von § 139 Abs. 1 FGO erklärt werden (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO). Vorverfahren ist nur das Einspruch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zweckbetriebseigenschaft bei Verzicht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Verzicht auf die Anwendung des § 67a Abs. 1 AO liegt ein Zweckbetrieb unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen oder des Überschusses vor, wenn an der sportlichen Veranstaltung kein bezahlter Sportler, sei er Vereinsmitglied (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO) oder nicht (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO), teilnimmt (s. AEAO zu § 67a, Nr. 23). Tz. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufwendungen der Beteiligten (§ 139 Abs. 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 139 Abs. 1 FGO sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig. Daraus folgt eine Kostenminimierungspflicht der Beteiligten, also die Pflicht jedes Beteiligten, die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf....mehr

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AGS 10/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 437 ff.) mit den Verfahrens- und Gegenstandswerten in Verfahren betreffend die Ehewohnung. Hier werden die Werte häufig immer noch unzutreffend festgesetzt. So wird insbesondere nicht beachtet, dass auch Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit der Trennung mit dem Regelwert zu bewerten sind. Umstritten ist d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 15. Vergütung, Auslagenersatz

a) Entsprechende Anwendung des Vormundschaftsrechts Rz. 114 Die Vorschriften über die Vergütung des Vormunds und Ersatz seiner Auslagen finden über die Verweisung des § 1915 BGB entsprechende Anwendung, also die §§ 1835 ff. BGB. Wird die Nachlasspflegschaft nicht von einem Berufspfleger ausgeübt, so ist sie grundsätzlich ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich zu führen, §§ 1915, 18...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 125 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar[175] oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers regelmä...mehr