Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Wirkungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich gem. § 168 SGB IX und § 174 SGB IX auf die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich auch auf die Änderungskündigung gem. § 2 KSchG. Auch die Kündigung in der Insolvenz ist nur unter den Voraussetzungen des SGB IX möglich. Sie sind erst bei erteilter Zustimmung durch das In...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Freistellung/Annahmeverzug/Urlaubsanrechnung/Bezüge

(1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Au...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Umgehung von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1197 Als Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass eine Unkündbarkeitsvereinbarung erst dann greift, wenn deren Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung vorliegen. Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist wirken soll, ist nicht entscheidend. Aus diesem Grund ist eine ordentliche Kündigung noch zulässig, solange sie nur vor Eintritt d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (bb) Vertragliche Kündigungsfristen

Rz. 257 Die bereits relativ kurzen Kündigungsfristen des § 622 BGB (nach BGH) – und erst recht die Fristen des § 621 BGB ohne Verlängerung aufgrund Betriebszugehörigkeit (nach BAG) – tragen vielfach weder dem Kontinuitätsinteresse der GmbH noch dem Sicherungsinteresse des Geschäftsführers Rechnung und sollten daher vertraglich abbedungen, also verlängert werden. Dies ist rec...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Rechtslage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 545 Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen an den Arbeitgeber herauszugeben. Unproblematisch ist dies bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dann, wenn der Arbeitnehmer die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht angreift oder er das Arbeitsverhältnis selbst dur...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIX. Rückzahlung von Darlehen

Rz. 343 Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt und ist dieses zum Zeitpunkt der Aufhebungsvereinbarung noch nicht vollständig zurückgezahlt, besteht Regelungsbedarf, die noch zurückzuzahlenden Beträge sowie die Modalitäten i.R.d. einvernehmlichen Beendigung abschließend festzulegen. Wenn dies vergessen wird, besteht das Risiko, dass die Rückzahlungsansprüc...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Wirksamkeit von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1171 Unkündbarkeitsvereinbarungen finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Die Kündigungsbeschränkung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Mit diesen Unkündbarkeitsvereinbarungen kann das Kündigungsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beidseitig, einseitig für einen Vertragspartner beschränkt und auf bestimmte Kündigungsar...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Betriebliche/wirtschaftliche Beeinträchtigung

Rz. 134 Durch die personenbedingten Gründe müssen betriebliche oder wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers konkret beeinträchtigt werden (BAG v. 20.5.1988 – 2 AZR 682/87, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 personenbedingte Kündigung; BAG v. 28.2.1990 – 2 AZR 401/89, AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). Erforderlich ist dabei eine konkrete Störung des Austauschverhältnisses v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigung

Rz. 180 Eine lang andauernde Krankheit eines Arbeitnehmers führt i.d.R. beim Arbeitgeber nicht zu einer übermäßig starken Belastung im wirtschaftlichen Bereich, da die Entgeltfortzahlungspflicht gem. § 3 EFZG nach sechs Wochen endet. Im Unterschied zu häufigen Kurzerkrankungen unterschiedlicher Art ist das Lohnfortzahlungsrisiko wegen des auf sechs Wochen begrenzten Anspruch...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Sprecherausschussmitglieder

Rz. 1166 Nach § 5 Abs. 3 BetrVG findet dieses Gesetz keine Anwendung auf leitende Angestellte. Es hat sich aber gezeigt, dass auch für leitende Angestellte ein Bedürfnis nach betrieblich-kollektiver Interessenvertretung besteht. Das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten brachte für die Personengruppe der leitenden Angestellt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Qualität der Kenntnis

Rz. 289 Weiterhin bedeutsam ist die Qualität der Kenntnis. Der Kündigungsberechtigte muss zu Beginn der Frist eine sichere und umfassende Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen haben. Solche Tatsachen liegen dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht ist, was als notwendige Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand oder die Auflösung des Geschäfts...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / B. Bedeutung

Rz. 8 Die Bedeutung der Sprecherausschüsse in der Praxis ist – von Ausnahmen abgesehen – gering. Soweit Sprecherausschüsse überhaupt gebildet werden, werden die ihnen durch das SprAuG eingeräumten Rechte vielfach nicht, nicht mit Nachdruck oder nur dann wahrgenommen, wenn deren Nichtbeachtung auch ohne Intervention des Sprecherausschusses für den Arbeitgeber mit unmittelbare...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 34. Steuerhinterziehung

Rz. 549 Steuerhinterziehung kann als außerdienstliches Verhalten nur dann zu einer Kündigung berechtigen, wenn damit eine konkrete Beeinträchtigung eines Arbeitsverhältnisses verbunden ist (BAG v. 20.9.1984 – 2 AZR 233/83, NJW 1985, 1852 = NZA 1985, 285; BAG v. 24.9.1987, NJW 1988, 2261). Bei Angestellten des öffentlichen Dienstes kann die dienstliche Verwendbarkeit durch au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Erfordernis des wichtigen Grundes

(a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündige...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / j) Outsourcing von Arbeitsaufgaben

Rz. 675 Entschließt sich ein Arbeitgeber dazu, Aufgaben, die bisher im Betrieb durchgeführt wurden, an einen dritten Unternehmer oder an freie Mitarbeiter zur selbstständigen Durchführung zu übertragen, ist dies eine Unternehmerentscheidung, welche die ArbGe grds. bindet (vgl. BAG v. 7.3.1980, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 10.11.1994, EWiR 1995, 90...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Kein Formerfordernis bei klassischen Abwicklungsverträgen

Rz. 37 Abwicklungsverträge, die das Arbeitsverhältnis nicht beenden, sondern nur die Modalitäten der Trennung regeln, sind keine Auflösungsverträge i.S.v. § 623 BGB. Sie sind daher auch nicht vom Formerfordernis des § 623 BGB erfasst (vgl. BAG v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14). Bei solchen Abwicklungsverträgen genügt die zugrunde liegende formgerecht erklärte Kündigung dem Schri...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / VII. Aufhebungsverträge im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 39 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) bedürfen auch "Auflösungsvereinbarungen" der Schriftform. Unter diesen Begriff fällt zunächst der Aufhebungsvertrag, durch welchen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend oder für die Zukunft beendet werden soll. Kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine Kündigung kann ebenso wie der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer erhebliche sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen mit sich bringen und ihn finanziell stark belasten. Mögliche sozialrechtliche Folgen für den Arbeitgeber sind seit Februar 2006 entfallen. Rz. 2 Um die (z.T. erheblichen) Nachteile, die eine Kündigung oder der Abschluss eines ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Verschulden und Abmahnung

Rz. 276 Eines Verschuldens des Geschäftsführers im Fall der Kündigung durch die GmbH bedarf es nicht (vgl. BGH v. 21.4.1975, WM 1975, 761). Auch eine Abmahnung ist nicht geboten; dies entspricht der gefestigten Rspr. des 2. Zivilsenates, die entscheidend darauf abstellt, dass der organschaftliche Vertreter Arbeitgeberfunktion wahrnimmt. § 314 Abs. 2 BGB gäbe keinen Anlass hi...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Austauschkündigung

Rz. 646 Sog. Austauschkündigungen sind unzulässig, da es bei ihnen an einem dringenden betrieblichen Erfordernis mangelt. Rz. 647 Hierzu gehören Fälle, bei denen zwar die bisher von dem gekündigten Arbeitnehmer erledigten Aufgaben auf ein anderes Unternehmen übertragen werden, die bei diesem Unternehmen angestellten Personen dann aber in den betrieblichen Arbeitsablauf des kü...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Abwerbung

Rz. 418 Eine Kündigung kann nicht darauf gestützt werden, dass wechselwillige Arbeitnehmer ihre Kollegen über die geplante berufliche Veränderung unterrichten. Selbst die Aufforderung an andere Mitarbeiter, ebenfalls den Arbeitgeber zu wechseln, kann für sich genommen noch keine Kündigung rechtfertigen. Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Abwerben...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Auflösungsantrag bei Arbeitnehmern

Rz. 191 Einem weiteren Aspekt kann bei den Verhandlungen z.T. besonderes Gewicht zukommen: Soweit das Gericht in einem etwaigen Verfahren zu der Überzeugung kommen würde, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist, kann das Gericht – wenn der Arbeitgeber gleichwohl an der Trennung von dem Arbeitnehmer festhalten will – auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers das An...mehr

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§ 32 Abwicklung / 9. Beendigungsmodalität

Rz. 172 Der Grund, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, ist regelmäßig nur auf Verlangen des Arbeitnehmers in ein Zeugnis aufzunehmen (vgl. LAG Hamm v. 17.6.1999 – 4 Sa 309/98, juris). Unter Beendigungsgrund ist die Tatsache zu verstehen, aufgrund derer ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde; er gibt Antwort auf die Frage, "warum" eine Partei gekündigt hat...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Schwerbehinderung

Rz. 761 Schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Arbeitnehmer, bei dem ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. I.R.d. Sozialauswahl sind auch die nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellten zu berücksichtigen (Löwisch, BB 2004, 154; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 334; Schaub/Linck, ArbRHB, § 135 Rn 37). Rz. 762 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Schwerbehin...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / jj) Betriebsübergang

Rz. 732 Bei wirksamen betriebsbedingten Kündigungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ergeben sich hinsichtlich der Sozialauswahl keine Besonderheiten. Es sind allerdings verschiedene Varianten voneinander zu unterscheiden: Rz. 733 Spricht der Veräußerer vor dem Betriebsübergang betriebsbedingte Kündigungen aus, sind nur die Arbeitnehmer des zur Veräußerung stehenden...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Verhältnis zum Merkmal "anderweitige Beschäftigung"

Rz. 692 Die in § 1 Abs. 3 KSchG geregelte Verpflichtung, eine Sozialauswahl durchzuführen, steht in folgendem Verhältnis zu der in § 1 Abs. 2 S. 1–3 KSchG normierten Pflicht des Arbeitgebers zu prüfen, ob es anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer gibt: Rz. 693 Die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Ultima-Ratio-Prinzip

Rz. 103 Nach dem Ultima-Ratio-Prinzip, welches das gesamte Kündigungsrecht beherrscht, kommt eine Kündigung stets nur als letztes Mittel in Betracht (BAG v. 30.5.1978 – 2 AZR 630/76, DB 1978, 1790). Der Arbeitgeber muss daher in jedem Fall versuchen, die Kündigung durch andere geeignete Maßnahmen abzuwenden (BAG v. 30.11.1989 – 2/AZR 197/89, NZA 1990, 529). Bei verhaltensbedi...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Beabsichtigte Entlassungen

Rz. 121 Von dem Begriff "Entlassung" nach §§ 17, 18 KSchG erfasst werden sowohl Beendigungs- als auch Änderungskündigungen. Aufgrund der bei Ausspruch einer Änderungskündigung zumindest latent – bei Nichtannahme der geänderten Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer – möglichen Beendigung ist auch die Änderungskündigung als beabsichtigte Entlassung zu verstehen (BAG v. 20....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Gesetzeszweck und Bedeutungsaustausch des Entlassungsbegriffs

Rz. 847 Wer als Arbeitgeber in seinem Betrieb in größerem Umfang – aus welchen Gründen auch immer – Personal abbauen muss, sollte mit den Vorschriften des dritten Abschnittes des KSchG bestens vertraut sein. Die Kenntnis der §§ 17–22 KSchG über "anzeigepflichtige Entlassungen" ist elementar. Eine nicht oder nicht ordnungsgemäß erstattete Anzeige von Massenentlassungen führt ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Kündigungsfrist

Rz. 1139 Die Frist für die Kündigung eines Schwerbehinderten beträgt mindestens vier Wochen, § 169 SGB IX. Sie kann nicht verkürzt werden. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nimmt von dieser Regelung solche Arbeitsverhältnisse aus, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden haben. Damit gilt im Probe- und Aushilfsarbeit...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / j) Aufhebungsvereinbarung als Mittel der Probezeitverlängerung

Rz. 245 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber selbst am Ende einer sechsmonatigen Probezeit kein eindeutiges Bild darüber gewonnen hat, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. In solchen Fällen ist es zwar möglich, die Probezeit durch eine Individualabrede mit dem Arbeitnehmer über die Dauer von sechs Monaten hinaus zu verlänge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 80. Mutterschutz

Rz. 1274 Bei Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und nach der Entbindung werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch die zwingenden Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ( MuSchG) maßgeblich geregelt. Die Verpflichtungen nach dem MuSchG gebieten dem Arbeitgeber, für die im Gesetz definierte Zeit des Mutterschutzes...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Rechtsfolgen bei unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige

Rz. 904 Liegen die Voraussetzungen anzeigepflichtiger Massenentlassungen vor und versäumt es der Arbeitgeber gleichwohl, diese ggü. der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen, oder ist die Anzeige fehlerhaft, weil ihr bspw. die Stellungnahme des Betriebsrats nicht beigefügt ist, sie nicht alle zwingend vorgeschriebenen Angaben enthält oder sie nicht in zureichender – unte...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Zweck der Sozialauswahl

Rz. 690 Zweck der Sozialauswahl ist es festzulegen, welchem von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern eines Betriebes gekündigt werden muss, wenn das dringende betriebliche Erfordernis nur der Weiterbeschäftigung eines dieser Arbeitnehmer entgegensteht (BAG v. 2.6.2005, AP Nr. 73 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl). Durch die Sozialauswahl wird bei unvermeidbaren betriebsbedingten...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Prüfungsschema

Rz. 174 Die arbeitsgerichtliche Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt – wie bei allen Kündigungen aus personenbedingten Gründen – in drei Stufen (BAG v. 12.4.2002 – 2 AZR 148/01, NZA 2002, 1081; BAG v. 24.11.2005, NZA 2006, 665). Zunächst ist eine negative Gesundheitsprognose erforderlich. Die Gesundheitsprognose fällt negativ aus, wenn zum Zeitpunkt des Zugang...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Änderungskündigung ist nach der Definition des § 2 KSchG eine Beendigungskündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitgeber ändert also durch die Änderungskündigung die Arbeitsbedingungen i.d.R. einseitig zulasten des Arbeitnehmers. Eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers wird in den meisten Fällen e...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 866 Sollen in einem Betrieb, in dem ein Betriebsrat besteht, anzeigepflichtige Massenentlassungen vorgenommen werden, ist der Betriebsrat nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 bis 3a KSchG an dem Anzeigeverfahren zu beteiligen. Die genaue Einhaltung dieser Vorschriften ist zwingend zu beachten. Anderenfalls ist eine im Rahmen einer Massenentlassung ausgesprochene Kündigung – unab...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Sperrfrist

Rz. 886 Hat der Arbeitgeber anzeigepflichtige Entlassungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt, tritt nach dem gesetzlichen Regelfall, § 18 Abs. 1 KSchG, eine einmonatige Entlassungssperre ein. Der Lauf der Sperrfrist beginnt ab Eingang der Anzeige, jedoch nur, wenn eine ordnungsgemäße Anzeige gem. den gesetzlichen Vorga...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Zeitraum

Rz. 123 Voraussetzung für die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige ist schließlich, dass die Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von 30 Kalendertagen erfolgen. Alle in diesem Zeitraum ausgesprochenen Kündigungen (und andere Beendigungen, § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG) sind zusammenzurechnen, wobei als Fristbeginn der jeweilige Entlassungstag anzusehen ist (Niklas/Koehler, N...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Ausnahmen

Rz. 1116 Der besondere Kündigungsschutz greift in den Fällen des § 173 SGB IX nicht ein. Die dort enthaltende Aufzählung ist enumerativ. Daraus ergibt sich, dass der besondere Kündigungsschutz nicht für Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen gilt, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung noch keine sechs Monate bestanden haben (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Homosexualität

Rz. 261 Eine Kündigung wegen Homosexualität ist bei Geltung des KSchG gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigt und – falls der allgemeine Kündigungsschutz wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch nicht greift – wegen Verstoßes gegen § 242 BGB rechtsmissbräuchlich (BAG v. 23.6.1994 – 2 AZR 617/93, NZA 1994, 1080 = BB 1994, 204 = DB 1994, 2190).mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Klagefrist

Rz. 97 Nach § 4 KSchG muss gegen jede Kündigung, die nicht hingenommen werden soll, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG erhoben werden. Das gilt auch für Kündigungen, die der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 4 BGB deshalb für rechtsunwirksam hält, weil sie wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils erfolgt sind.mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Sozialauswahl

Rz. 689 Gem. § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG ist eine aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. a) Zweck der Sozialauswahl Rz. 690 Zweck der Sozialauswahl ist es festzulegen, welchem von mehreren vergleichbaren Arbei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Vertragsbefristungen

Rz. 1826 Das Verbot der Befristung des Leiharbeitsvertrages besteht nicht mehr. Es gelten vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des TzBfG. Rz. 1827 Umstritten ist, ob und inwieweit der Verleiher von den in § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG aufgeführten sachlichen Befristungsgründen auch die Nr. 1 (nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung) für sich in Anspruch nehm...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Mehrarbeit

Rz. 446 Auch die Weigerung eines Arbeitnehmers, Mehrarbeit, z.B. an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zu leisten, kann eine die Kündigung rechtfertigende Arbeitsverweigerung sein. Eine Arbeitspflichtverletzung liegt aber nicht vor, wenn die Mehrarbeit unzulässig ist, weil sie die gesetzlich oder tariflich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschreitet. Vom Arbeitgeber angeordne...mehr