Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Fazit

Rz. 1245 Das BAG billigt dem Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung die unternehmerische Freiheit zu, den Betrieb ganz oder teilweise stillzulegen, zu verlagern, umzuorganisieren und Arbeitsplätze abzubauen oder wegfallen zu lassen, ohne sie auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen (st. Rspr., vgl. BAG v. 9.5.1996, NZA 1996, 1147; s. f...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Annahmeverzugslohn/Urkundsprozess

Rz. 695 Liegt kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des befristeten Anstellungsvertrages vor, insb. kein wichtiger Kündigungsgrund i.S.d. § 626 BGB, besteht der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes nach der Abberufung grds. bis zum Ablauf der vereinbarten Frist weiter fort. Etwaiger Annahmeverzugslohn kann im Wege des Urkundsprozesses geltend gemacht werden (vgl. O...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 625 Für das Fehlen einer anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Dabei gilt eine abgestufte Darlegungslast. Bestreitet der Arbeitnehmer lediglich den Wegfall seines bisherigen Arbeitsplatzes, genügt der Vortrag des Arbeitgebers, wegen der betrieblichen Notwendigkeiten sei eine Weiterbes...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Grundsatz der persönlichen Arbeitsleistung

Rz. 182 Nach § 613 S. 1 BGB muss der Arbeitnehmer seine Arbeit im Zweifel in Person leisten. Daraus folgt, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt (ErfK/Preis, § 613 BGB Rn 5). Mit dem Tod erlischt nicht nur die Arbeitsplicht, sondern auch alle Ansprüche auf Befreiung von der Arbeitspflicht, so dass nach bisheriger Rechtsprechung auch der Urlaubsans...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 448 Ein Beschwerderecht ergibt sich auch aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes. So hat der Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 2 ArbSchG ein entsprechendes Vortrags- und Beschwerderecht beim Arbeitgeber. Erfolgt keine Abhilfe, kann der Arbeitnehmer sich direkt an die zuständigen Behörden wenden, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen dürfen (vgl. auch §§ 22–24). Werden best...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Geltungsbereich

Rz. 38 Die Vorschriften über den Allgemeinen Kündigungsschutz – §§ 1–14 KSchG – und über den Kündigungsschutz i.R.d. Betriebsverfassung und Personalvertretung – §§ 15, 16 KSchG – gelten nach § 23 Abs. 1 S. 1 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechtes, für Besatzungen von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen mit den in § 24 Abs. 2–...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / IV. Gesundheitsvorsorge für Jugendliche

Rz. 59 Das JArbSchG enthält umfangreiche Regelungen zur gesundheitlichen Betreuung der Jugendlichen (§§ 32 bis 46 ArbSchG). Dies beginnt mit einer Erstuntersuchung, die Voraussetzung für die Beschäftigungsaufnahme ist. Nach einem Jahr hat sich der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung über eine erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, die dann nicht älter als drei Monate...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXI. Werkwohnung – Mitarbeiterwohnungen

Rz. 353 Werkwohnungen bzw. Mitarbeiterwohnungen sind (heute) eher noch die Ausnahme, liegen aber – gerade bei Großunternehmen wie BASF, Bosch, Deutsche Bahn, Siemens, VW oder Audi,- im Trend und kommen aufgrund der Wohnungsknappheit wieder verstärkt in den Blickpunkt. Stichwörter sind "der Chef als Vermieter", "bezahlbarer Wohnraum", "möglichst kurze Distanz zur Arbeitsstell...mehr

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§ 16 Vertragstypen / n) Nebenberufliche Tätigkeit/Auftragsspitzen

Rz. 803 Für eventuell notwendige zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen, die vielleicht nur für kurze Zeit benötigt werden, gelten keine anderen Abgrenzungsgrundsätze (Reufels, in: GmbH-Handbuch, Teil IV, 1. Abschnitt, Rn 64 nebenberufliche Tätigkeit). Der Umstand, dass diese Mitarbeiter nur für begrenzte Zeit oder nebenberuflich oder nur zeitlich gering beansprucht wer...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (8) Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats

Rz. 378 Obwohl zahlreiche Landespersonalvertretungsgesetze eine Beteiligung des Personalrates bei Abmahnungen vorsehen, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach dem BetrVG. Dies gilt selbst dann nicht, wenn ein Verhalten abgemahnt werden soll, das sich als Verstoß gegen die betriebliche Ordnung darstellt, da die Abmahnung als Ausübung eines Gläubigerrechtes individu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Leitende Angestellte

Rz. 87 Den leitenden Angestellten kommt arbeitsrechtlich eine Sonderstellung zu. Sie sind zum einen Arbeitnehmer i.S.d. zuvor dargestellten Definition. Andererseits üben sie aber in führender Position Arbeitgeberfunktionen aus. Kennzeichnend ist in allen Fällen, dass der leitende Angestellte für das Unternehmen unter eigener Verantwortung Entscheidungen trifft, mit denen er ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Höhe des Entgelts und Inhalt des Arbeitsvertrags

Rz. 1175 Es besteht nach § 99 Abs. 1 BetrVG keine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsrat über die Mitteilung der vorgesehenen Eingruppierung hinaus auch die Höhe des tatsächlich erzielten Gehalts mitzuteilen (BAG v. 31.1.1989 – 1 ABR 48/87, juris; BAG v. 3.10.1989 – 1 ABR 73/88, juris). Dies gilt auch nicht für die Höhe des Entgelts der anderen beim Arbeitgeber besc...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Dauer der Betriebszugehörigkeit

Rz. 743 Die Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet sich nach der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber, auch wenn diese in verschiedenen Betrieben erfolgte (BAG v. 6.2.2003, EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51; BAG v. 2.6.2005, AP Nr. 75 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl). Somit gelten die für die Berechnung der Wartezeit gem. § 1 Abs. 1 KSchG anwendbaren Grundsätze entsprech...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Anfechtung wegen Androhung einer Strafanzeige

Rz. 426 Die Drohung mit der Hinzuziehung der Polizei oder der Erstattung einer Strafanzeige zum Zwecke der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist nur dann als unangemessen und somit rechtswidrig zu beurteilen, wenn dies das Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller Umstände unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Bedrohten als auch des Drohenden ist (vgl. LAG Rheinlan...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / D. Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung

Rz. 60 Eine Sperrzeit kann gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB III auch eintreten, wenn der Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung). Die Dauer einer solchen Sperrzeit beträgt lediglich eine Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III). Rz. 61 Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist der Arbeitneh...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ii) Vorläufig weiterbeschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 731 Arbeitnehmer, die bereits gekündigt wurden, aber gem. § 102 Abs. 5 BetrVG oder aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches (BAG v. 27.2.1985, NZA 1985, 702) vorläufig weiterbeschäftigt werden, sind in die Sozialauswahl einzubeziehen (APS/Kiel, § 1 KSchG Rn 699; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 928). Die vorläufig weiterbeschäftigten Arbeitnehmer sin...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zuständigkeit nach Ausscheiden des Vorstandsmitglieds

Rz. 588 Auch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes bleibt der Aufsichtsrat als Gremium gem. § 112 AktG das für die Vertretung der AG ggü. dem ehemaligen Vorstandsmitglied zuständige Organ (vgl. BGH v. 30.4.2019 – II ZR 317/17, juris Sparkasse; BGH v. 14.5.2013 – II ZB 1/11; BGH v. 16.2.2009, DB 2009, 779 = AG 2009, 327; BGH v. 16.10.2006, DB 2006, 2805 = AG 2007, 86; ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Mitbestimmungsrechte

Rz. 1069 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hängen in erster Linie von der Zahl der Arbeitnehmer des Betriebes ab. Maßgebend für die Feststellung dieser Zahl ist der regelmäßige Bestand der Arbeitnehmer. Leitende Angestellte sind nicht mitzuzählen. In Betrieben mit bis zu 500 Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber das alleinige Initiativrecht zur Aufstellung von Auswahlri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Zusammenlegung von Betrieben

Rz. 1539 Bei Zusammenlegung mehrerer Betriebe (ohne Vorliegen einer Eingliederung, bei der die Betriebsidentität des aufnehmenden Betriebes gewahrt bleibt) spricht viel für eine normative Fortgeltung der Betriebsvereinbarungen der bisherigen Betriebe, soweit die zusammengelegten Einheiten auch nach der Zusammenlegung – etwa als eigenständige Abteilungen – weiter abgrenzbar b...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 1 Fälligkeit der Abfindung

Im Grundsatz gilt § 271 Abs. 1 BGB: Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wird mangels abweichender Abreden sofort fällig. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine Fälligkeitsabrede zu empfehlen. Nach der Regelung des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat der Arbeitnehmer im Fall der Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Maßstab der §§ 9, 10 KSchG

Rz. 176 Ein erster Verhandlungseckwert zur Höhe stellt der Maßstab der §§ 9, 10 KSchG dar. Danach ist für den Fall der Aufhebung des Anstellungsverhältnisses nach dem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess, d.h. bei sozialwidriger Kündigung durch den Arbeitgeber, gem. § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG eine angemessene Abfindung zu zahlen. Rz. 177 § 10 KSchG enthält dazu Ko...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Einflussfaktoren

Rz. 180 Bemessungs-/Verhandlungsfaktoren sind generell:mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / III. Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 31 Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Befristung von Arbeitsverhältnissen zu beachten und kann (zeit- oder zweck-) befristete Arbeitsverhältnisse nur kündigen, wenn das ordentliche Kündigungsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG); auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse können ebenfalls nur dann gekündigt werden, wenn das ord...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Schadensersatz bei unbefugtem Entzug

Rz. 271 Soweit es an einer wirksamen Rückgaberegelung fehlt und diese sich auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergibt (vgl. BAG v. 19.12.2006 – 9 AZR 294/06, NZA 2007, 809 = DB 2007, 1624, unzumutbare Härte i.S.d. § 306 Abs. 3 BGB), oder dem Arbeitnehmer sogar ausdrücklich bis zum rechtlichen Ende seines Anstellungsverhältnisses auch die private uneingeschrä...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Gewährung, Durchsetzung und Übertragung des Urlaubs

Rz. 1725 Die zeitliche Festlegung des beantragten und zu gewährenden Urlaubes obliegt dem Arbeitgeber. Die eigenmächtige Urlaubsnahme durch den Arbeitnehmer ist mit dem BUrlG i.d.R. nicht zu vereinbaren und führt im Ergebnis dazu, dass die "Urlaubszeit" als unentschuldigte Fehlzeit anzusehen ist, also nicht vergütet wird. Darüber hinaus stellt die "Selbstbeurlaubung" eines A...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 4. Änderungsverträge bei Betriebsübergang

Rz. 90 Nach der bisherigen Rspr. waren Verträge, mit denen die Arbeitsbedingungen zulasten der Arbeitnehmer verändert wurden, nur zulässig, wenn sie auf sachlichen Gründen beruhen (BAG v. 29.10.1985 – 3 AZR 485/83, AP § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung Nr. 4 m. Anm. W. Blomeyer = ZIP 1986, 1001; BAG v. 12.5.1992 – 3 AZR 247/91; BAG v. 23.11.2006 – 8 AZR 349/06). Ein solcher sac...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Beendigung und Nachwirkung

Rz. 489 Als Beendigungsgründe für eine derartige Betriebsvereinbarung kommen Zeitablauf, Zweckerreichung, Aufhebungsvertrag, Betriebsstilllegung und Fusion, Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie Kündigung in Betracht. Rz. 490 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Betriebsvereinbarung selbst, gelten deren Regelungen nach deren Ablauf bis zu einer Neuregelung weiter ...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / III. Abgrenzung

Rz. 24 Die Abgrenzung zwischen Versetzung und Änderungskündigung ist oft schwierig. Hinweis Liegt ein solcher Fall vor, kann es für den Arbeitgeber häufig empfehlenswert sein, den Betriebsrat einerseits gem. § 99 BetrVG an der Versetzung zu beteiligen und ihn gleichzeitig zu einer (vorsorglichen) Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Da die Rechte des Betriebsrates u...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / F. Notwendiger Inhalt der Änderungskündigung

Rz. 50 Die Änderungskündigung stellt eine echte Kündigung dar. Infolgedessen unterliegt sie den für die Beendigungskündigung geltenden allgemeinen Grundsätzen. Sie muss daher klar und eindeutig erklärt werden. Die Änderungskündigung ist ein aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis kündigen, verbunden mit dem Ang...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XI. Rückkehrrecht

Rz. 282 In der Praxis kommt es vor, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein zeitlich begrenztes Rückkehrrecht einräumen. Solche Klauseln/Vereinbarungen sind grundsätzlich wirksam, beispielsweise ein Rückkehrrecht für die Dauer von 24 Monaten, frühestens nach sechs Monaten, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten. Verknüpft der Arbeitgeber den Rückkehranspruch allerdings m...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / Zusammenfassung

Überblick Emotionen begleiten das Leben. Im privatem und im Arbeitsleben. Selbst im Schlaf bestimmen Emotionen das (unbewusste) Erleben. In der Arbeits- und Organisationspsychologie wird zunehmend dem Einfluss der Emotionen auf das Erleben am Arbeitsplatz Aufmerksamkeit gegeben. Wie positive Emotionen sich auf den Umgang mit Vorgesetzten, Arbeitskollegen und auch im Umgang m...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Vereinbarung von Kündigungsschutz

Rz. 212 Möglich ist die Vereinbarung der Anwendung der materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zugunsten des Organmitglieds. Dies ist zulässig (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, NZA 2010, 889 = DB 2010, 1518; s.u. Musterformulierung Rdn 246 f.). Die Vertragspartner können auch bei einem freien Dienstvertrag vereinbaren, dass arbeitsrechtliche Regeln gelten sollen....mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Vereinbarung einer Abfindung

Rz. 214 Ferner ist die vertragliche Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Trennung möglich (s.u. Musterformulierung Rdn 271 ff.). Rz. 215 Hinweis zur Vertragsgestaltung im Interesse des Geschäftsführers beim unbefristeten Vertragmehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 74 Stellt sich nach bereits erfolgter Arbeitsaufnahme heraus, dass der Arbeitsvertrag unwirksam ist, besteht ein faktisches Arbeitsverhältnis (BAG v. 19.6.1959 – 1 AZR 565/57, DB 1959, 1086), welches jederzeit durch einseitige Erklärung ex nunc beendet werden kann, ohne dass die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer einseitigen Kündigung eingehalten werden müssen. Bereits en...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Massenentlassungsanzeige

Rz. 112 Die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen (§§ 17 ff. KSchG) gelten sowohl im Insolvenzeröffnungsverfahren als auch nach Verfahrenseröffnung und sind somit sowohl vom vorläufigen als auch vom endgültigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt zu beachten (vgl. EuGH, 17.12.1998 – C 250/97, NZA 1999, 305 = ZInsO 1999, 1183). Werden die Zah...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Bestellungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot

Rz. 6 Bei Anordnung eines lediglich allgemeinen Zustimmungsvorbehaltes (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO) bestimmt das Insolvenzgericht die Pflichten des "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters" im Einzelnen ("gerichtliche Kompetenzzuweisung" – s. zum Ausdruck Uhlenbruck, in: Kölner Schrift zur InsO, S. 325, 337 Rn 12); sie dürfen jedoch nicht über die Pflichten nach § 22 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Darlegungs- und Beweislast für die Sozialauswahl

Rz. 105 Grobe Fehlerhaftigkeit ist bei einer Sozialauswahl in einem Interessenausgleich mit Namensliste anzunehmen, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen lässt. Grobe Fehlerhaftigkeit ist demnach bspw. anzunehmen, wenn die Betriebspa...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XI. Weiterbeschäftigungsantrag

Rz. 113 Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und stellt er zugleich im Wege der objektiven Klagehäufung den Antrag, den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung zu verurteilen, so ist dieser Antrag nach der Ansicht verschiedener LAG isoliert zu bewerten, sodass eine Streitwertaddition vorzunehmen ist (LAG Baden-Württemberg v. 27.1.1982, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zum AGG

Rz. 856 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verdrängt (Hinrichs/Zwanziger/Maier/Mehlich, DB 2007, 574; a.A. Maier/Mehlich, DB 2007, 110). Nach § 2 Abs. 3 S. 1 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Das AGG zielt auf die Verh...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Verhältnis von Betriebsgröße und Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 850 In § 17 Abs. 1 KSchG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt "Massenentlassungen" vorliegen, die den Arbeitgeber vor ihrer Durchführung, d.h. vor Ausspruch der Kündigungen, verpflichten, der Agentur für Arbeit Anzeige davon zu erstatten und den in diesem Abschnitt des KSchG geregelten "Massenentlassungsschutz" begründen. Der ursprünglich primär arbeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Begründung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1042 Der unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG fallende Auszubildende kann vom Arbeitgeber verlangen, nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiterbeschäftigt zu werden, § 78a Abs. 2 BetrVG. Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss schriftlich erfolgen. Rz. 1043 Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Au...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / V. Arbeitstätigkeit

Rz. 301 Art und Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit sind im Arbeitsvertrag zumindest grob umrissen festzulegen. Fehlt eine derartige Festlegung, ist der Arbeitsvertrag mangels Bestimmbarkeit des Leistungsgegenstandes unwirksam. Rz. 302 Die somit bei Abschluss des Arbeitsvertrages erforderliche Festlegung der vom Arbeitnehmer auszuführenden Tätigkeiten kann von...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / III. Betriebsvereinbarung über die interne Stellenausschreibung

Rz. 15 In mitbestimmten Betrieben bestehen vielfach freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Einzelheiten der internen Stellenausschreibung regeln und dem Arbeitgeber über § 93 BetrVG hinausgehende Verpflichtungen auferlegen, wie z.B. die unternehmens- oder konzernweite Ausschreibung von Arbeitsplätzen oder die Bevorzugung des internen Bewerbers ggü. einem externen bei gleich...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr