Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsschutz

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Betriebsbezogenheit

Rz. 90 Maßgebend dafür, ob dringende betriebliche Erfordernisse zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten geführt haben, sind allein die Verhältnisse des Betriebs, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz ist betriebsbezogen.[196] Es gilt der allgemeine Betriebsbegriff des KSchG (ausführlich hierzu vgl. Rdn 25). Eine Beschränkung der Überprü...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / c) Betrieb oder Unternehmen

Rz. 102 Das Kündigungsschutzgesetz ist betriebsbezogen in § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG und im Rahmen der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz unternehmensbezogen gem. § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG anzuwenden,[240] also bezogen z.B. auf die GmbH (vgl. zum Betriebsbegriff Rdn 25). Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist auch bei einem anderen Arbeitgeber zu prüfen, wenn dieser...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Arbeitserlaubnis

Rz. 200 Ist einem ausländischen Arbeitnehmer die erforderliche Arbeitserlaubnis versagt worden (zur Befristung und auflösenden Bedingung in diesem Fall vgl. § 17 Rdn 129), führt dies nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages gem. § 134 BGB, sondern zu einem Beschäftigungsverbot. Das Fehlen oder das Erlöschen der Arbeitserlaubnis rechtfertigt grundsätzlich eine personenbedin...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Geschützter Personenkreis

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 KSchG unterfallen nur Arbeitnehmer – nicht Selbstständige – dem Kündigungsschutz nach dem KSchG. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn die Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit frei bestimmen kann. § 84 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende ges...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach §§ 1, 23 Abs. 1 S. 1 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts. Er ist nach dem Wortlaut betriebs- und nicht unternehmensbezogen. Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arb...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Notwendiger Inhalt der Abmahnung

Rz. 244 Aus der kündigungsrechtlichen Warnfunktion der Abmahnung ergibt sich zwingend folgender Mindestinhalt einer Abmahnung: Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, so ist die Abmahnung unwirksam. 1. Konkrete Bezeichnun...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / J. Abmahnung

I. Überblick Rz. 240 Die Abmahnung ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt. Sie ist von der Rspr. entwickelt, stellt also typisches Richterrecht dar. Die Notwendigkeit der Abmahnung ergibt sich aus dem ultima-ratio-Prinzip (allg. dazu vgl. Rdn 51) und dem Rechtsgedanken des § 314 Abs. 2 S. 1 BGB.[612] Im Übrigen ist die Abmahnung erforderlich, um die negative Zuku...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IV. Wirkungslosigkeit von Abmahnungen

Rz. 258 Eine Abmahnung, die rechtswirksam erteilt worden ist, kann später wirkungslos werden. Hier sind im Wesentlichen drei Fälle zu unterscheiden: 1. Mangelnde Ernstlichkeit Rz. 259 Die Warnfunktion einer Abmahnung kann erheblich dadurch abgeschwächt werden, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Verhaltensbedingte Gründe

I. Vorliegen verhaltensbedingter Kündigungsgründe Rz. 209 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Dies kann nur ein Verhalten sein, das dem Arbeitnehmer vorwerfbar und von ihm steuerbar ist.[522] Dieses Verhalten ist tatbestandlich, wenn es zu vorwerfbaren, ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Abmahnung gegenüber Auszubildenden

Rz. 268 Aufgrund des noch ungefestigten Verhaltens des Auszubildenden wird sehr viel eher als bei einem ausgebildeten Arbeitnehmer eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung notwendig sein. Dies kommt in erster Linie bei verhaltensbedingten Gründen in Betracht, die die Eignung des Auszubildenden für den späteren Beruf in Frage stellen (vgl. § 8 Rdn 14 ff.).mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Verschulden

Rz. 215 Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt grundsätzlich nur bei schuldhaftem, d.h. vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten in Betracht (§ 276 Abs. 1 BGB).[538]mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / H. Personenbedingte Gründe

I. Vorliegen personenbedingter Kündigungsgründe Rz. 171 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Ein personenbedingter Kündigungsgrund kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeiten oder Eignung zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung verloren h...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / C. Vertragliche Kündigungsbeschränkungen

Rz. 28 Ungeachtet der gesetzlich sowie nach der Rechtsprechung geltenden Kündigungseinschränkungen können die Parteien vertragliche Regelungen treffen, die die Kündigungen erschweren oder gar ausschließen. Zu differenzieren ist nach den den Arbeitnehmer und den den Arbeitgeber treffenden Bestimmungen. Rz. 29 Soweit es den Arbeitnehmer angeht, stehen § 622 Abs. 6 und § 624 BGB...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Allgemeine Prüfungssystematik

1. Negativprognose Rz. 173 Auch zur Rechtfertigung der personenbedingten Kündigung ist eine Negativprognose erforderlich. Im Zeitpunkt der Kündigung muss die auf konkrete Tatsachen gestützte Prognose (allgemein zum Prognoseprinzip siehe oben Rdn 52) gerechtfertigt sein, dass der Arbeitnehmer in Zukunft die von ihm geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr in ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / K. Änderungskündigung

I. Überblick Rz. 284 Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, § 2 S. 1 KSchG. § 2 KSchG sol...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung

1. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens Rz. 93 Eine Kündigung, die aufgrund einer zum Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes führenden organisatorischen Maßnahme ausgesprochen worden ist, ist nur dann durch ein dringendes betriebliches Erfordernis "bedingt", wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitne...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VI. Verhaltensbedingte Änderungskündigung

Rz. 307 Eine verhaltensbedingte Änderungskündigung ist insb. zu erwägen, wenn durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen mit dem Ende eines vertragswidrigen Verhaltens gerechnet werden kann, z.B. bei einer Versetzung wegen dauernder Streitigkeiten mit einem Kollegen.[775]mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Zeitpunkt der Abmahnung

Rz. 255 Hier geht es um die Frage, innerhalb welchen Zeitraums nach dem zu rügenden Vorfall der Arbeitgeber die Abmahnung aussprechen muss. 1. Verwirkung Rz. 256 Das Recht zur Kündigung kann wegen Verwirkung unbeachtlich werden. Eine Verwirkung tritt insoweit ein, wenn der Kündigende längere Zeit untätig gewesen ist, d.h. trotz Vorliegens eines Kündigungsgrundes die Kündigung ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Keine Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

Rz. 257 Das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine schriftliche Abmahnung zu erteilen und diese zur Personalakte zu nehmen, unterliegt nicht einer tariflichen Ausschlussfrist.[639]mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Zugang der Abmahnung

Rz. 253 Die Abmahnung muss, um wirksam zu werden, dem Arbeitnehmer zugehen. Hierfür gelten die Grundsätze über den Zugang von Willenserklärungen, §§ 130 ff. BGB, wie sie auch für die Kündigungserklärung gelten (vgl. § 1 Rdn 59). Aus Gründen der Rechtssicherheit wird sich der Arbeitgeber den Zugang der Abmahnung schriftlich bestätigen lassen.mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Abmahnung

Rz. 212 Grundsätzlich ist eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. Dies gilt bei jedem steuerbaren Verhalten. Die Abmahnung gehört zur sachlichen Begründetheit (jedenfalls) der verhaltensbedingten Kündigung (ausführlich vgl. Rdn 240 ff.). Im Rahmen der nachfolgend unter IV. (siehe Rdn 218 ff.) zu ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. (Bewährungs-)Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung

Rz. 263 Aus dem Sinn und Zweck der Abmahnung folgt, dass der Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung nicht zu kurz bemessen sein darf. Dies gilt insbesondere bei Leistungsmängeln im eigentlichen Sinn, also unzureichenden Arbeitsleistungen hinsichtlich Qualität und Quantität.[648]mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / E. Allgemeine Prinzipien zur Überprüfung von Kündigungen

I. Ultima-ratio-Prinzip Rz. 51 Aus dem ultima-ratio-Prinzip, das unmittelbar aus § 1 Abs. 2 KSchG abgeleitet wird,[115] folgt insb. der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung. Lässt sich eine Beendigungskündigung durch Ausspruch einer Versetzung, einer Änderungskündigung (vgl. dazu Rdn 105 ff.) oder durch ein sonstiges milderes Mittel vermeiden, muss der ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / G. Absolute Sozialwidrigkeitsgründe

I. Erweiterter Kündigungsschutz Rz. 167 Nach § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG ist die Kündigung auch sozial ungerechtfertigt, wenn in Betrieben des privaten Rechts die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 BetrVG verstößt oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Missbrauchskontrolle

Rz. 77 Das BAG[160] geht in st. Rspr. von dem Grundsatz der freien Unternehmerentscheidung aus. Die unternehmerische Entscheidung ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.[161] Insb. ist nicht zu prüfen, ob die durch die Kündigung zu erwartenden Vortei...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 93 § 15 Abs. 1 KSchG gewährt den besonderen Kündigungsschutz Betriebsratsmitgliedern, Mitgliedern einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Arbeitnehmervertretung auf Schiffen. Die Regelung ist zwingend, sodass ein Verzicht des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung nicht in Betracht kommt. Nach Erhalt der Kündigung bleibt es dagegen dem Betroffenen überlas...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 31 Der allgemeine Kündigungsschutz kann sich ausnahmsweise auf den gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen[63] (sog. Gemeinschaftsbetrieb) beziehen. Diese Rechtsfigur ist insb. dann relevant, wenn in dem unmittelbaren Beschäftigungsbetrieb, z.B. der Niederlassung, nur zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind. Mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen können na...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Nicht geschützte Personen

Rz. 24 Vom Geltungsbereich des KSchG ausgenommen sind Selbstständige, Handelsvertreter,[42] Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende, Beamte (vgl. § 5 Abs. 2 ArbGG) und Personen, die die Arbeitsleistung aus karitativen oder religiösen Gründen erbringen.[43] Entsprechendes gilt für arbeitnehmerähnliche Personen (vgl. § 5 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 ArbGG), die ihre Arbeit für andere persö...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Berechnung

Rz. 48 Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer.[96] Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag erst nach der Arbeitsaufnahme unterzeichnet wird.[97] Maßgeblich für den Ablauf der Sechs-Monats-Frist ist der kalendermäßig feststellbare rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses.[98] Wird ein Arbeitnehmer z.B. am 1.1.2023 eingestellt...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Vermutung dringender betrieblicher Erfordernisse bei Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 116 Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG unterliegen erleichterten Voraussetzungen. Es wird nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, wenn die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessenausgleich namentlich bezeichnet sind. Damit soll die Rechts- und Planun...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 149 Nach § 1 Abs. 3 S. 3 KSchG obliegt die Darlegungs- und objektive Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich die Unrichtigkeit der Sozialauswahl ergibt, zunächst dem Arbeitnehmer. Nach st. Rspr. des BAG[381] ist dabei von einer abgestuften Darlegungslast auszugehen. Es ist danach zunächst Sache des Arbeitnehmers, die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl darzulegen, so...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Recht auf Gegendarstellung

Rz. 283 Nach § 83 Abs. 2 BetrVG bzw. der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. nach tariflichen Bestimmungen (z.B. § 3 Abs. 6 S. 4 TV-L) besteht das Recht, eine Gegendarstellung zum Abmahnungssachverhalt in die Personalakte aufnehmen zu lassen.[717] Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung unmittelbar im Anschluss an die Abmahnung in die Personalakte heften und ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Krankheitsbedingte Leistungsminderung

Rz. 198 Auch eine krankheitsbedingte, nachhaltige Leistungsminderung kann die Kündigung sozial rechtfertigen. Dies kommt allerdings nur bei erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit in Betracht.[487] Die Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung ist im Falle einer schwerbehinderten, langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin als sozial gerechtfertigt an...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VII. Inhaftierung des Arbeitnehmers

Rz. 203 Wird der Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, befindet er sich in Untersuchungshaft und ist die der verletzten Strafvorschrift zugrunde liegende Tat an sich kündigungsrechtlich nicht relevant, steht durch die Strafverbüßung der Arbeitserbringung ein Grund entgegen, der dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist und bei dem eine personenbedingte Kündigung in Betrac...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Nebenabreden

Rz. 299 Nach der st. Rspr. des BAG[756] kann ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen in Betracht kommen, wenn die Parteien eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vereinbart haben, die an Umstände anknüpft, die erkennbar nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben müssen. Möchte sich der Arbeitgeber wegen veränder...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen

Rz. 249 Der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, das beanstandete Verhalten abzustellen bzw. nicht zu wiederholen. Für den Wiederholungsfall sind ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Diese arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssen benannt werden. Es reicht die Ankündigung, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Die ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Personenbedingte Änderungskündigung

Rz. 305 In der Praxis kommt eine personenbedingte Änderungskündigung insb. dann in Betracht, wenn wegen zunehmenden Alters oder gesundheitlicher Probleme die Leistungsfähigkeit abnimmt (vgl. dazu auch Rdn 186 ff.), aber andere angemessene Arbeitsplätze vorhanden sind.[772] Rz. 306 Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die objektiv nicht ausräumbare Bef...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IX. Sicherheitsbedenken

Rz. 205 Insb. im militärischen und polizeilichen Bereich (z.B. bei sog. Angestellten im Polizeidienst) sowie bei Sicherheitsdienstleistungsunternehmen können auch Sicherheitsbedenken die persönliche Nichteignung des Arbeitnehmers begründen.[514] Hierzu bedarf es jedoch seitens des Arbeitgebers der Darlegung entsprechender Umstände unter Anführung greifbarer Tatsachen, die de...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Versetzungen

Rz. 300 Die Übertragung der Aufgaben von Außendienstmitarbeitern in der klinischen Begleitforschung eines Pharmaunternehmens auf ein Drittunternehmen kann zum Wegfall ihrer Arbeitsplätze und zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für eine ordentliche Änderungskündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG führen. Bietet der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geä...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Kenntnisnahme durch Arbeitnehmer

Rz. 254 Dem Arbeitnehmer muss die Abmahnung nicht nur zugehen, sondern er muss auch den Inhalt der Abmahnung zur Kenntnis nehmen. Gegenüber einem ausländischen Arbeitnehmer, der die deutsche Sprache nicht beherrscht, liegt eine wirksame Abmahnung erst vor, wenn sie ihm in seine Muttersprache übersetzt wird.[634] In der Praxis wird der Arbeitgeber bei nicht einwandfreien Spra...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Verwirkung

Rz. 256 Das Recht zur Kündigung kann wegen Verwirkung unbeachtlich werden. Eine Verwirkung tritt insoweit ein, wenn der Kündigende längere Zeit untätig gewesen ist, d.h. trotz Vorliegens eines Kündigungsgrundes die Kündigung nicht ausgesprochen hat, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war, und dadurch beim Kündigungsempfänger das Vertrauen erweckt hat, die Kündigung werde u...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 103 Nach § 1 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 KSchG ist die Kündigung auch sozialwidrig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat. Der Arbeitgeber ist zur Abwendung der Kündigung durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Vergleichbare Arbeitnehmer

Rz. 133 Die soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG erstreckt sich nur auf Arbeitnehmer, die miteinander verglichen werden können. Vergleichbarkeit in diesem Sinne bedeutet Austauschbarkeit. Es kommt darauf an, ob der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, die Aufgaben anderer Arbeitnehmer übernehmen kann. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer aufgrund seiner ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Interessenabwägung

Rz. 214 Im Wege der Interessenabwägung (vgl. dazu Rdn 53 ff.) ist zu ermitteln, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zugemutet werden kann. Die Lösung des Arbeitsverhältnisses muss in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheinen. Nach der Rspr. des BAG[530] muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz

Rz. 213 Auch bei der verhaltensbedingten Kündigung ist zu prüfen, ob es möglich und zumutbar ist, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiter zu beschäftigen. Es gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie bei der betriebsbedingten Kündigung (vgl. Rdn 95 ff.). Der Arbeitgeber braucht sich jedoch auf die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nur dann verw...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Dauernde Leistungsunfähigkeit

Rz. 186 Bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit ist i.d.R. ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auszugehen.[448] Diese Voraussetzung muss das ArbG feststellen. In der Regel ist das Gutachten eines Arbeitsmediziners einzuholen, wenn der Arbeitnehmer die dauernde Leistungsunfähigkeit bestreitet und dem Gericht die erforde...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Keine Abmahnung bei Nichtanwendbarkeit des KSchG

Rz. 270 Eine Abmahnung ist nur erforderlich, wenn das KSchG auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.[687] Dementsprechend ist erst nach Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. dazu Rdn 46 ff.) die Erteilung einer vorherigen Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. In Kleinbetrieben muss überhaupt nicht abgemahnt werden (zum Begriff ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Anzahl der Abmahnungen

Rz. 273 Eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen ist grundsätzlich nicht notwendig, bevor eine Kündigung wegen gleichartiger Vertragsverletzung ausgesprochen werden kann. Grundsätzlich ist nur eine Abmahnung bei gleichartigen Sachverhalten erforderlich. Etwas anderes kann sich nur ausnahmsweise bei hohem sozialen Bestandsschutz des Arbeitnehmers, insb. bei sog. Unkündbarkeit na...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Ultima-ratio-Prinzip

Rz. 51 Aus dem ultima-ratio-Prinzip, das unmittelbar aus § 1 Abs. 2 KSchG abgeleitet wird,[115] folgt insb. der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung. Lässt sich eine Beendigungskündigung durch Ausspruch einer Versetzung, einer Änderungskündigung (vgl. dazu Rdn 105 ff.) oder durch ein sonstiges milderes Mittel vermeiden, muss der Arbeitgeber zunächst vo...mehr