Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung der Jahresrohmiete

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Wohnteil von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wird i.d.R. eigengenutzt bzw. unentgeltlich überlassen. Deshalb ist hier regelmäßig die übliche Miete anzusetzen. Diese ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete zu schätzen, die beim Grundvermögen für Mietwohngrundstücken und für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig geza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff des Wirtschaftswertes

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft kann eine oder mehrere der in § 34 Abs. 2 Nr. 1 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen oder Nutzungsteile, nicht zu einer solchen Nutzung gehörendes Abbauland, Geringstland und Unland sowie einen oder mehrere Nebenbetriebe (§ 34 Abs. 2 BewG) umfassen. Der Wert dieses Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Schematische Darstellung über die Ermittlung des Einheitswertes

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Verdeutlichung der einzelnen Rechenschritte und der Zusammenführung der verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen mit dem Wohnungswert wird auf das nachstehend abgedruckte Schaubild verwiesen. Rz. 8 [Autor/Stand] Bei der Darstellung wurde unterstellt, dass bei dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nur eine wirtschaftliche Nutzungsart ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Wert für den zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Wohnteil ist nach den Vorschriften zu ermitteln, die für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren nach den §§ 71, 78 bis 82 und 91 BewG gelten. Damit ist die Anwendung des Sachwertverfahrens (§§ 83 bis 90 BewG) als Bewertungsmethode generell ausgeschlossen. Rz. 17 [...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung der Wohnfläche

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der üblichen Miete wird von der zum Wohnteil gehörenden Wohnfläche ausgegangen. Die Abgrenzung dieser Wohnfläche bietet in der Land- und Forstwirtschaft wegen der engen Verbindung von Wohn- und Wirtschaftsteil bei Eindachhöfen, bei denen sich Wohnteil und Wirtschaftsteil innerhalb eines Baukörpers befinden, gewisse Schwierigkeiten. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006 in das Gesetz eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 um Abs. 4 erweitert worden. Sie steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes ab 1.1.2007 auf 45 % bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 EUR (sog. Reichensteuer). Nach § 32c Abs. 1 EStG sind Einkünfte aus Land- und For...mehr

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Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / 4 Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

Bei Aushilfskräften, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich mit typischen land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt sind, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer anstelle der Sätze von 25 % oder 20 % mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 5 % des Arbeitslohns erheben. Aushilfskräfte sind Personen, die für nicht ganzjährig anfallende Arbeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / Zusammenfassung

Begriff Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens kann der Arbeitgeber bestimmte Arbeitslöhne pauschal versteuern. Die Pauschalversteuerung erstreckt sich bei kurzfristig und geringfügig Beschäftigten auf den gesamten Lohn. Alle anderen Pauschalierungstatbestände umfassen einzelne Lohnbestandteile, insbesondere betriebliche Zusatzleistungen. Die Pauschsteuersätze sind für ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.1 Einkommen

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Näheres über die Berechnung des Einkommens nach § 82 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht...mehr

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Anhang / b) ab dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 erteilt

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / V. Mindestlohn

Neben dem allgemeinen auch den besonderen Mindestlohn sehen Der allgemeine – gesetzliche – Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 EUR je Stunde und bleibt auch 2018 unverändert, weil er nur alle zwei Jahre angepasst wird. Aber: Es gibt auch – deutlich höhere – Branchen-Mindestlöhne. Sie sind insbesondere dann interessant, wenn der Gläubiger Informationen über den ausgeübt...mehr

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Anhang / § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) 1Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:mehr

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Anhang / I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)

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Anhang / I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / a) vor dem 1. Januar 1999 erteilt

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei Anwendung der Abgeltungssteuer

Leitsatz Der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG sind nicht in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einzubeziehen und fließen damit nicht in die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer ein. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können insoweit nicht berücksichtigt werden, als sich im Übrigen kein positives zu versteuerndes Einko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der Nebenbetriebe und der Sonderbetriebe der Land- und Forstwirtschaft gegenüber den gewerblichen Betrieben

1. Allgemeines Rz. 51 [Autor/Stand] Als Nebenbetriebe bzw. als Sonderbetrieb der Land- und Forstwirtschaft kommen insbesondere die folgenden Arten in Betracht:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Übrige Bereiche der Land- und Forstwirtschaft

a) Allgemeines Rz. 93 [Autor/Stand] Die BewRL enthalten sehr ins Detail gehende Anweisungen zur Durchführung des vergleichenden Verfahrens der Hauptbewertungsstützpunkte, Landesbewertungsstützpunkte und der Ortsbewertungsstützpunkte. Diese Anweisungen gelten grundsätzlich auch für alle übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Masse der la...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern ein Land- und Forstwirt Dienstleistungen ohne Verwendung von Wirtschaftsgütern seines Betriebs verrichtet, stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Nach R 15.5 Abs. 10 EStR in der Fassung bis zum 31.12.2011 war eine gewerbliche Tätigkeit nicht typisierend z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze zum land- und fortwirtschaftlichen Betrieb

Rz. 10 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Als Boden i.S. des Satzes 1 gelten auch Substrate und Wasser. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältniss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Hof- und Gebäudeflächen (Abs. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit der Hofflächen und Gebäudeflächen, der Hausgärten, Wirtschaftswege, Hecken, Gräben u. dgl. zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beurteilt sich nach den Grundsätzen der Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit und der Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (vgl. dazu § 33 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Der Nebenbetrieb

Rz. 26 [Autor/Stand] Land- und Forstwirte haben mitunter auch Gewerbebetriebe die eng mit der Land- und Forstwirtschaft zusammenhängen. Diese Nebenbetriebe haben grundsätzlich gewerblichen Charakter. Erfüllen solche Betriebe jedoch die Voraussetzungen des § 42 BewG, so sind sie als Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft einzustufen und als solche in die wirtschaftliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 33 Abs. 1 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind. Hierzu rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 BewG auch die Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft. Rz. 2 [Autor/Stand] § 42 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Nebenbetriebes. Dabei hande...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern ein Land- und Forstwirt Dienstleistungen ohne Verwendung von Wirtschaftsgütern seines Betriebs verrichtet, stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Nach R 15.5 Abs. 10 EStR in der Fassung bis zum 31.12.2011 war eine gewerbliche Tätigkeit nicht typisierend zu unterstellen, wennmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einordnung und Begriff des Abbaulandes

Rz. 6 [Autor/Stand] Abbauland gehört nach der Legaldefinition des § 34 Abs. 2 Nr. 2 BewG zum Wirtschaftsteil eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird nur dann gelöst, wenn die Flächen nach den bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen zum Feststellungszeitpunkt oder in absehbarer Zeit anderen al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 42 Nebenbetriebe

Schrifttum: Bolin, Überlegungen zur Errichtung eines Hofladens im Hinblick auf eine mögliche Gewerblichkeit, StW 2001, 365; Engel, Die Be- und Verarbeitung land- u. forstwirtschaftlicher Erzeugnisse im Nebenbetrieb, INF 1991, 412; Engel, Neuregelung der steuerlichen Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe, INF 1995, 742; Felsmann, Neue Abgrenzung des land- u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Substanzbetriebe

Rz. 110 [Autor/Stand] Substanzbetriebe sind Betriebe, in denen die Substanz des Grund und Bodens gewonnen und verarbeitet wird. Zu den Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 43 BewG verwiesen. Rz. 111 [Autor/Stand] Die Gewinnung und Verarbeitung der Bodensubstanz ist an sich kein Ausfluss der landwirtschaftlichen Betätigung, da i.d.R. der betriebsmäßige Zusammenhang zum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Handelsbetriebe

Rz. 117 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist bereits mehrfach klargestellt worden, dass die Veräußerung selbstgewonnener land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse durch den Erzeuger für sich keine gewerbliche Tätigkeit ist, gleichgültig, ob die Erzeugnisse in einem eigenen Laden oder direkt vom Hof verkauft werden.[2] Eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verwendung von Wirtschaftsgütern

Rz. 130 [Autor/Stand] Wenn ein Land- und Forstwirt Wirtschaftsgüter außerbetrieblich verwendet, die er eigens zu diesem Zweck angeschafft hat, liegt ohne weiteres von Anfang an ein Gewerbebetrieb vor.[2] An dieser Rechtslage hat sich auch unter Berücksichtigung der EStR 2012 nichts verändert. Rz. 131 [Autor/Stand] Verwendet ein Land- und Forstwirt nicht für diesen Zweck anges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 41 Abschläge und Zuschläge

Schrifttum: Feldhaus, Abschläge nach § 41 BewG wegen viehloser Bewirtschaftung, INF 1989, 127; Grootens, Bewertung von LuF-Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung, ErbStB 2015, 154; Köhne, Gebäudezuschläge zum Einheitswert bei Flächenzupacht, INF 1983, 485; Marré, Einheitsbewertung der viehlos bewirtschafteten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – Abschläge nach § 41 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Der Urproduktion zuzurechnende Sonderbetriebe

Rz. 41 [Autor/Stand] Nicht jeder der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnende Sonderbetrieb ist als Nebenbetrieb anzusehen. Es gibt vielmehr auch Sonderbetriebe, die unselbständiger Teil der Urproduktion, also integrierter Bestandteil einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, eines Nutzungsteils oder einer Art der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sind. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Energieerzeugung

Rz. 181 [Autor/Stand] Bei der Erzeugung von Energie, z.B. durch Wind-, Solar- oder Wasserkraft, handelt es sich nicht um die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens. Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft war bis zum 1.1.2011 nicht anzunehmen, weil keine Be- und Verarbeitung von Rohstoffen und damit auch nicht eine nahezu ausschließliche Verwendung der d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Stand] Be- und Verarbeitungsbetriebe als Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Betriebe, in denen die im Hauptbetrieb gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet und verwertet werden. Als Beispiele sind zu nennen: Molkereien, Käsereien, Betriebe zur Einlegung und Konservierung von Kraut, Gurken, Spargel, Gemüse, zur Herstellung von Kartoffelflocken, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Be- und Verarbeitungsbetriebe

a) Allgemeines Rz. 56 [Autor/Stand] Be- und Verarbeitungsbetriebe als Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Betriebe, in denen die im Hauptbetrieb gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet und verwertet werden. Als Beispiele sind zu nennen: Molkereien, Käsereien, Betriebe zur Einlegung und Konservierung von Kraut, Gurken, Spargel, Gemüse, zur Herstellung von Kart...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Fälle in Verbindung mit Gebäuden

Rz. 57 [Autor/Stand] Bei Nutzung eines größeren Besitzes durch Verpachtung der einzelnen Parzellen ist ein bei Selbstbewirtschaftung gebotener Abschlag für das Fehlen von Gebäuden auch dann nicht zu versagen, wenn infolge günstiger Verpachtungsmöglichkeit das Fehlen der Gebäude nicht als wertmindernder Umstand in Erscheinung tritt.[2] Rz. 58 [Autor/Stand] Wenn ein Betrieb der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Saatzuchtbetriebe

Rz. 169 [Autor/Stand] Die Saatzucht gehört zur sonstigen landwirtschaftlichen Nutzung i.S. von § 62 BewG. Sie bildet entweder allein oder bei Vorhandensein weiterer landwirtschaftlicher Nutzungen desselben Eigentümers zusammen mit diesem einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.[2] Unerheblich ist, ob die Saatzucht auf eigenen oder gepachteten Flächen betrieben wird. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Baumschulbetriebe

Rz. 176 [Autor/Stand] Der Anbau von Baumschulgewächsen ist grundsätzlich gärtnerische Nutzung, für deren Bewertung das vergleichende Verfahren anzuwenden ist (§§ 40 Abs. 2, 59 und 61 BewG). Baumschulbetriebe können aber je nach ihrer Gestaltung auch Gewerbebetriebe sein. Für die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb gelten die vorstehend dargestellten G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Brennereien

Rz. 69 [Autor/Stand] Brennereien tauchen im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in unterschiedlichen Formen auf. Im Regelfall handelt es sich dabei um Kornbrennereien, um Abfindungsbrennereien und um Kartoffelbrennereien. Rz. 70 [Autor/Stand] Kornbrennereien verarbeiten Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer und Gerste zu Branntwein und stehen im Regelfall i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung des Wirtschaftsteils (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsätze über die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens weichen wesentlich von denen für das Grundvermögen ab. Hier wird zwar ebenfalls unter der Bezeichnung "Ertragswertverfahren" über den marktüblichen Ertrag der typisierte marktübliche Wert ermittelt (vgl. § 78 BewG). Dieser Wert nähert sich jedoch deutlicher dem gemeinen Wert ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gärtnereibetriebe

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Absatz von eigenen Erzeugnissen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Verbindung mit Dienstleistungen ist grundsätzlich auch ein Teil der landwirtschaftlichen Urproduktion. Ein derartiges Dienstleistungsgeschäft kann gleichwohl ein gewerblicher Betrieb sein. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich auch hier nach dem Umfang der Dienstleistung. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Einheitswerte für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auf einen bestimmten Zeitpunkt festgestellt. Hierbei handelt es sich um den so genannten Feststellungszeitpunkt. Dieser ist, gleichgültig ob es sich um eine Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung handelt, stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung des Ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Als Nebenbetriebe bzw. als Sonderbetrieb der Land- und Forstwirtschaft kommen insbesondere die folgenden Arten in Betracht:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Ausschank selbst erzeugter Getränke

Rz. 159 [Autor/Stand] Der Ausschank von selbsterzeugten Getränken[2] stellt keine Dienstleistung, sondern lediglich eine Form der Vermarktung dar. Werden daneben jedoch Speisen und zugekaufte Getränke verabreicht, z.B. in einer Besen- oder Straußwirtschaft,[3] liegt insoweit eine besondere Leistung und damit grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor. Übersteigt der Umsatz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Unterbestand

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Unterbestand an Vieh kann zu einem Abschlag i.S. des § 41 BewG führen. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere bei einem Seuchenbefall ist eine genaue Ermittlung des Sachverhaltes und des Umfanges des Unterbestandes erforderlich. Rz. 70 [Autor/Stand] Generell gilt, dass bei einem von Seuchen heimgesuchten Viehbestand ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Beherbergung von Fremden

Rz. 196 [Autor/Stand] Die Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegenüber denen aus der Land- und Forstwirtschaft richtet sich bei der Beherbergung von Fremden nach den Grundsätzen zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung.[2] Aus Vereinfachungsgründen ist keine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen, wenn weniger als vier Zimmer und weniger als sechs B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Verwertung organischer Abfälle

Rz. 190 [Autor/Stand] Die Entsorgung organischer Abfälle[2] in einem selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist nur dann der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn sie im Rahmen einer Be- oder Verarbeitung der ersten Stufe geschieht oder die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verw...mehr