Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Realsplitting: Unterhaltsleistungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten/Lebenspartner als Sonderausgaben

I. Voraussetzungen im Überblick Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eines sog begrenzten Realsplittings...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen für den Unterhalt: Der eigene Unterhalt wird mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten. Für ein Kind gibt es > Kindergeld oder die > Kinderfreibeträge. Die gegenüber dem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner bestehende > Unterhaltspflicht Rz 2 ist im Normalfall eb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterschrift

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steuererklärungen in Papierform müssen vom Stpfl, bei gemeinsamer Erklärung der > Ehegatten bzw > Lebenspartner von diesen beiden eigenhändig unterschrieben sein (§ 25 Abs 3 Sätze 1 und 2 EStG). Die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung soll dem Stpfl die Bedeutung seiner > Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst machen (BFH 139, 158...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Gesetzlich Unterhaltberechtigte

Rz. 81 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer anderen Person nach § 33a Abs 1 EStG ist, dass der Empfänger gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; vgl BFH 201, 31 = BStBl 2003 II, 187). Zivilrechtliche Grundlage ist vor al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unterhaltsleistungen

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind alle zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs geeigneten Zuwendungen ohne Gegenleistung (vgl §§ 1601, 1610 BGB; zur Abgrenzung > Rz 22). Ohne Bedeutung ist, ob und für welchen Zweck der Empfänger die Zuwendungen tatsächlich verwendet (vgl Erläuterungen zur Anlage U). Zum Unterhalt iSd § 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Fahrgemeinschaften (einschließlich Ehegattenfälle)

Rz. 90 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Jeder Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft hat Anspruch auf die Entfernungspauschale. Dies gilt unabhängig von der Art der Fahrgemeinschaft und auch für Fahrgemeinschaften von > Ehegatten oder für eingetragene > Lebenspartner (> Rz 94). Die Entfernungspauschale ist mithin unabhängig davon, ob die Teilnehmer abwechselnd den eigenen PKW einsetze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterhaltspflicht

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf die gesetzliche Verpflichtung, einer anderen Person Unterhalt zu leisten, wird von mehreren Stichworten Bezug genommen (zB > Außergewöhnliche Belastungen Rz 40 ff, > Rentenaufwand, > Unterhaltsleistungen Rz 81 ff). Nach inländischem Zivilrecht sind einander zum Unterhalt verpflichtet: Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Ehegatten sind einan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Realsplitting im Kalenderjahr der dauernden Trennung oder Scheidung

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Jahr der dauernden Trennung (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) erfüllen die Ehegatten/Lebenspartner für dieses Jahr (VZ) noch die Voraussetzungen der > Ehegattenbesteuerung Rz 1. Die Belastung durch den Unterhalt des unbeschränkt steuerpflichtigen Partners wird deshalb innerhalb der Sondervorschriften über die Ehegattenbesteuerung (§§...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zusammenveranlagung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff, > Lebenspartner und § 2 Abs 8 EStG, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 75 ff. Zur Erstattungsberechtigung für überzahlte ESt > Erstattung von Lohnsteuer Rz 58/1 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aaa) Mittelpunkt bei Verheirateten

Rz. 46 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem verheirateten ArbN befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen idR dort, wo seine Familie wohnt (BFH 126, 511 = BStBl 1979 II, 219; BFH 137, 463 = BStBl 1983 II, 306; R 9.10 Abs 1 Satz 4 LStR). Das gilt unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt im > Inland oder im > Ausland Rz 1 befindet (R 9.10 Abs 1 Satz 9 LStR). Rz....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Sonderregelungen für Schwerbehinderte

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für bestimmte > Menschen mit Behinderungen gilt die Besonderheit, dass sie für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte statt der nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 oder Nr 5 EStG berechneten Entfernungspauschalen ihre tatsächlichen Aufwendungen ohne Abzugsbeschränkung als WK abziehen können (vgl § 9 Abs 2 Satz 3 und 4 EStG). Das betrifft Menschen mi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Materielle Hinweise

Rz. 170 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch für die Anwendung des § 33a EStG bei im Ausland lebenden Verwandten gelten die > Rz 50–165. Ob der Stpfl gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestimmt sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG). Es sind zudem Besonderheiten zu beachten, zu denen die FinVerw mit BMF vom 06.04.2022, BStBl 2022 I, 623 Stellung g...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / [Ohne Titel]

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mietverträge in der Familie

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Es gelten die auch sonst maßgebenden Grundsätze für die Anerkennung von Verträgen mit nahen > Angehörige (Fremdvergleich; > Ehegattenbesteuerung Rz 28/2). Dazu ist erforderlich, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie zB die Überlassung der Mietsache und die Höhe der Miete im Einzelnen vereinbart sowie dem Vereinbarten entsprechend ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Antrag

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der zum Unterhalt Verpflichtete kann den SA-Abzug beim veranlagenden FA in der > Steuererklärung, aber auch schon bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen (vgl § 37 Abs 3 Satz 4, § 39a Abs 1 Nr 2 EStG). Ergänzend > Rz 14. Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr neu z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG

Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhaltsleistungen des Stpfl gekürzt werden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliche Hinweise

Rz. 115 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist der Unterstützte nur, soweit er nicht selbst das Lebensnotwendige erwirtschaftet (> Rz 105). Grundsätzlich wird erwartet, dass eine Person in prekären Verhältnissen sich um ein eigenes Arbeitseinkommen bemüht (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Die zu unterhaltende Person muss deshalb zunächst ihr eigenes Vermögen, wenn es nicht geringfüg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliches

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 25) am nächsten liegt (BFH 144, 449 = BSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2004 können alleinstehende Stpfl (> Rz 9 ff) einen Entlastungsbetrag – iHv mittlerweile mindestens 4 260 EUR im Kalenderjahr (> Rz 16 ff) – von der Summe der Einkünfte (> Rz 20) abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht (> Rz 5) und das ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) veranlasst sind (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 1 und Nr 5 Satz 5 EStG); im Einzelnen > Rz 78. Abgegolten sind sowohl die sich aus der Anschaffung des ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Mehrere Unterstützte oder mehrere Unterstützende

Rz. 155 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der abziehbare Höchstbetrag (> Rz 110) und die anrechenbaren Beträge (> Rz 115 ff) werden grundsätzlich für jede unterstützte Person einzeln ermittelt. Das gilt auch, wenn der Stpfl mehrere Personen unterhält, die einen gemeinsamen Haushalt führen (zB Eltern und Kinder). Zur nur anteiligen Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht des Berechtigten – Berücksichtigung nach § 1a Abs 1 Nr 1 EStG und bestimmten DBA

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Empfänger des Unterhalts (der Berechtigte) muss diesen versteuern. Dazu muss er unbeschränkt steuerpflichtig sein. Nur durch > Unbeschränkte Steuerpflicht des Berechtigten kann das Prinzip des Realsplittings (SA-Abzug beim Leistenden/Versteuerung beim Berechtigten) verwirklicht werden (> Rz 12). Dieses Prinzip ist verfassungsgemäß (BFH 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens

Rz. 85 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Abzug der Entfernungspauschale über den Höchstbetrag hinaus (> Rz 67) gilt nur für einen ‚eigenen’ oder ‚zur Nutzung überlassenen’ Kraftwagen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 HS 2 EStG; > Rz 87). Ergibt sich eine Entfernungspauschale, die den Höchstbetrag von 4 500 EUR übersteigt, kann der übersteigende Teil der Entfernungspauschale nur für...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über den Norminhalt

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen des Stpfl für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören grundsätzlich zu den WK/BA, denn das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsausübung. Sie werden aber im Regelfall nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit d...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2 Härtegründe

Voraussetzung für den Widerspruch des Mieters ist, dass die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde. Hinweis Personenmehrheit Bei einer Personenmehrheit auf der Mieterseite ist ausreichend, dass der Härtegrund bei einer Person vorliegt. Praxis-Beispiel Familienangehörige des Mieters Zur Fam...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3a EStG ist die gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung von sog. Sanierungserträgen (bzw. Sanierungsgewinnen) und löst damit die vom GrS des BFH[1] verworfenen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf der Grundlage des sog. "Sanierungserlasses" ab.[2] § 3a EStG wurde durch das G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.2 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 1a

Rz. 8 Das in den §§ 120a bis 120c geregelte Rentensplitting eröffnet den von diesen Vorschriften erfassten Verheirateten und Verwitweten ein Abweichen von der bisherigen subsidiären Hinterbliebenenversorgung zugunsten einer eigenständigen Rentenanwartschaft. Dabei ist der Grundgedanke des Gesetzes die partnerschaftliche Teilung der in der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.2 Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 8 Für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gilt nach § 351 Abs. 1 SGB III der § 26 Abs. 2 mit der Abweichung, dass sich der zu erstattende Betrag um den Betrag der Leistung mindert, der in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt worden ist. § 27 Abs. 2 Satz 2 (Verjährung bei Beanstandung der Wirksamkeit von Beiträgen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.5 Gesamtschuld

Rz. 33 In Gesamtschuldfällen ist das Steuergeheimnis untereinander nicht irrelevant.[1] Jeder Gesamtschuldner ist grundsätzlich ein anderer. Die Gesamtschuldner bilden keine Gemeinschaft, sondern sind im Wesentlichen nur dadurch miteinander verbunden, dass die Erfüllung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung des einen auch für den anderen wirkt.[2] Geben Eheleute oder Lebenspar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Lohnsteuer und Arbeitslosengeld

Für Bezieher von Arbeitslosengeld hat die Wahl der Steuerklasse[1] direkte finanzielle Folgen. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem letzten Nettolohn, der von der Steuerklasse abhängt. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Steuerklasse III oder IV. Wenn einem Ehepartner/eingetragenem Lebenspartner[2] d...mehr