Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Leistungsvorbehalt durch Änderung der Transformationstabelle bzw des gewährten Zinses bei Entgeltumwandlung

Rn. 94a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unmittelbare Versorgungszusagen werden in jüngerer Zeit überwiegend in der Form der "beitragsorientierten Leistungszusage" zugesagt, bei der einem kalkulatorischen innerbetrieblichen Beitrag die durch ihn finanzierte Versorgungsleistung zugeordnet wird (§ 1 Abs 2 Nr 1 BetrAVG). Vor allem gilt dies für Entgeltuwandlung iSd § 1 Abs 2 Nr 3 Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die StPfl der Versorgungsleistungen (§ 3 Nr 65 S 3–5 EStG)

Rn. 2689 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die späteren Versorgungsleistungen sind beim Berechtigten in den Fällen des § 3 Nr 65 Buchst a – c EStG weiter stpfl. Die Einkünftequalifikation ändert sich durch eine steuerfreie Übernahme bzw Übertragung der Versorgungsanwartschaft durch den Sicherungsfall (§ 3 Nr 65 Buchst a und c EStG) oder im Liquidationsfall (§ 3 Nr 65 Buchst b EStG)...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der "Art der Geschäfte" dauerhaft gegeben. 2. Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Gesellschaft au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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§ 28 Lebensversicherung im ... / D. Pflichtteil und Lebensversicherung

I. Lebensversicherungssumme fällt in den Nachlass Rz. 127 Wenn die Lebensversicherungssumme ausnahmsweise in den Nachlass fällt, beeinflusst dies die Nettonachlasshöhe und somit die Höhe des Pflichtteils. Fall Der Versicherungsnehmer (Erblasser) hat keinen Bezugsberechtigten benannt. Lösung: In diesem Fall ist er selbst derjenige, dem der Anspruch auf die Versicherungssumme zust...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / G. Kapitalbildende Lebensversicherung und Zugewinnausgleichsanspruch

I. Allgemeines Rz. 166 Lebensversicherungsverträge und Leistungen aus Lebensversicherungen können Auswirkungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch haben. Rz. 167 Der Ehepartner kann neben dem Pflichtteilsanspruch auch den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, wenn er die Erbschaft ausschlägt. Die Verträge und Ansprüche aus der Lebensversicherung können dann die Höhe des Zu...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Anrechnung der Lebensversicherung gem. § 2315 BGB

Rz. 128 Fall Erblasser E ist Versicherungsnehmer und versicherte Person einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Er setzt sein eigenes Kind K1 als Bezugsberechtigten mit der Bestimmung ein, dass K1 sich die Lebensversicherungsleistung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss. E setzt seinen EP zum Alleinerben ein. Lösung: Gemäß § 2315 Abs. 1 BGB hat sich K1 als Pflichtte...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / Literaturtipps

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 1. Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung

Rz. 15 Eine der wesentlichen Grundlagen für eine Lebensversicherung ist der Antrag. Im Antrag müssen Angaben aufgeführt werden Rz. 16 Verstirbt der Versicherungsnehmer, der einen Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung gestellt hat, nach de...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Ergebnis

Rz. 134 Die Leistungen aus einer Lebensversicherung sind pflichtteilsneutral, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist. Ist wirksam eine Anrechnung auf den Pflichtteil vereinbart, ist die ausgezahlte Versicherungssumme der Anrechnungsposten. Die Anrechnungsbestimmung hat auf jeden Fall vor der Auszahlung zu erfolgen.mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts einverstanden

Rz. 169 Fall 1 Erblasser E ist mit EP im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Er hinterlässt fünf Kinder K1 bis K5. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. Das Anfangsvermögen der beiden Eheleute betrug 0 EUR. Das Endvermögen von EP beträgt 0 EUR. Es liegt eine letztwillige Verfügung vor, in der K3 von E zum Alleinerben eingesetzt wurde. Erblasser E war Versicherungsne...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts nicht einverstanden

Rz. 170 Fall 2 Sachverhalt wie Fall 1, jedoch ohne Zustimmung des enterbten Ehepartners (EP) auf Einräumung des Bezugsrechts. Die Ansprüche des EP errechnen sich, da die Zustimmung nicht erteilt wurde, wie folgt: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchsmehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 3. Abtretung der Lebensversicherung

Rz. 26 Sämtliche Rechte aus einem Versicherungsvertrag sind abtretbar. Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag inklusive der Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind in den meisten Fällen Banken und Sparkassen, die zur Absicherung von Darlehen neben der grundbuchmäßigen Absicherung vom Versic...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im Erbfall

A. Grundsätzliches zur Lebens-, Renten- und Risikolebensversicherung; Sieben-Stufen-Prüfungsschema Rz. 1 Das Interesse eines Erben liegt darin, das Vermögen des Erblassers festzustellen und es im Wege der Universalsukzession dem eigenen Vermögen einzuverleiben, um es anschließend behalten zu können. Dieses Interesse kollidiert zwangsläufig mit Interessen von Pflichtteilsberec...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / VI. Pflichtteilsergänzungsanspruch und Rentenversicherung

Rz. 160 Es wird auf die Ausführungen bei der kapitalbildenden Lebensversicherung verwiesen. 1. Fiktive Nachlasshöhe bei einem Bezugsrecht aus einer Risikolebensversicherung Rz. 161 Bei einer Risikolebensversicherung auf den Todesfall gilt, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist und die Versicherungsleistung schenkungsweise zugewandt wurde, Folgendes: Die Schenkung entspricht ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / H. § 2287 BGB und dessen Auswirkung auf Lebensversicherungen

Rz. 172 Ist der Versicherungsnehmer durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament in der Testierfreiheit beschränkt, so ist eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten durch Einräumung eines Bezugsrechts nicht schon aus dem Gesichtspunkt der Umgehung der Vertragsbindung unwirksam. Dem benachteiligten Vertragserben oder Schlusserben kann ein Bereich...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 4. Sonderfall: Lebensversicherung

Rz. 230 Bei Lebensversicherungen ist streng zu unterscheiden, ob der Erblasser (Versicherungsnehmer) im Versicherungsvertrag einen Bezugsberechtigten benannt hat oder nicht. Während im erstgenannten Fall grundsätzlich[689] ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegt mit der Folge, dass der Leistungsanspruch kein Nachlassbestandteil wird, fällt in dem Fall, dass der Bezugsberechti...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 4. Zusammenfassung

Rz. 126 Wenn ein Bezugsrecht vom Versicherungsnehmer eingeräumt wurde und der Bezugsberechtigte einen Rechtsgrund nachweisen kann, fällt die Leistung aus der Lebensversicherung nicht in den Nachlass. Wenn kein Bezugsrecht eingeräumt wurde bzw. der Rechtsgrund wegfällt, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass.mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Lebensversicherungsverträge und Leistungen aus Lebensversicherungen können Auswirkungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch haben. Rz. 167 Der Ehepartner kann neben dem Pflichtteilsanspruch auch den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, wenn er die Erbschaft ausschlägt. Die Verträge und Ansprüche aus der Lebensversicherung können dann die Höhe des Zugewinns beeinf...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / F. Lebensversicherungsanspruch zur Absicherung von Verbindlichkeiten, Hinterlegung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten

Rz. 164 Lebensversicherungen wurden (häufig) zur Absicherung von Krediten herangezogen. Diese Konstellation hat Auswirkungen auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Fall Erblasser E ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit EP verheiratet. Aus der Ehe ist ein Kind K1 hervorgegangen. E ist Alleinverdiener. Er kauft eine Immobilie zu einem Kaufpreis von 40...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung der gesamten Lebensversicherung

Rz. 74 Wird eine bestehende Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Ehegatten oder Abkömmlinge schenkweise übertragen, d.h. wird die Stellung als Versicherungsnehmer übertragen, findet die Bewertung der Kapitallebensversicherung nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG Anwendung. Danach ist Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der Rückkaufswert. Bei dem ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 8. Rückkaufswert, § 169 VVG

Rz. 43 Die Regelungen des § 169 VVG über den Rückkaufswert ergänzen insbesondere die Vorschriften des § 168 VVG (Kündigung durch den Versicherungsnehmer) und der §§ 165, 166 VVG (Umwandlung der Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung) und definieren den Betrag, den der Versicherer dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen auszahlt (bei Kündigung) bzw. für eine pr...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / E. Lebens- und Rentenversicherungen und deren Auswirkungen auf Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2329 BGB

I. Klärungsbedürftige Vorfragen Rz. 135 Kapitalbildende Lebensversicherungen haben im Bereich der Pflichtteilsergänzung eine hohe Relevanz, wenn die Einräumung des Bezugsrechts schenkungsweise erfolgt. Der Pflichtteilsberechtigte kann gegenüber dem Erben oder einem anderen Verpflichteten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, wenn der Erblasser einem Dritten dur...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Versicherte Person

Rz. 52 Versicherte Person ist die Person, auf die das Risiko (Todesfall u.a.) entfällt.mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / C. Nachlass des Versicherungsnehmers

I. Nachlass des Versicherungsnehmers, der versicherte Person ist, ohne Nennung eines Bezugsberechtigten Rz. 116 Nachfolgend eine sehr selten vorkommende Situation: Fall Erblasser E ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Er hat keinen Bezugsberechtigten benannt bzw. ein Bezugsberechtigter ist nicht feststellbar und auch die Anwendbarkeit der ALB ist ausgeschlossen. Lösu...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 14 Die "Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen (ALB)" konkretisieren neben einzelvertraglichen Regelungen die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Lebensversicherungsvertrag. 1. Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung Rz. 15 Eine der wesentlichen Grundlagen für eine Lebensversicherung ist der Antrag. Im Antrag müssen Angaben aufgeführt werdenmehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / c) Bezugsberechtigter

aa) Allgemeines Rz. 90 Bezugsberechtigter ist derjenige, der die Versicherungsleistung erhält. Rz. 91 Teil der vertraglichen Vereinbarung ist nach § 330 BGB eine Begünstigungserklärung. Der Versicherungsnehmer bestimmt den Bezugsberechtigten. Bezugsberechtigt ist derjenige, der im Versicherungsvertrag als derjenige bezeichnet wurde, der bei Eintritt des Versicherungsfalles die...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Versicherungsnehmer

Rz. 51 Versicherungsnehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Es können auch mehrere Personen Versicherungsnehmer sein. Der Versicherungsnehmer hat alle vertraglichen Obliegenheiten zu erfüllen.mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / IV. Bezugsberechtigter, widerrufliches/unwiderrufliches Bezugsrecht

1. Vertrag zugunsten Dritter Rz. 53 Zitat "Der Vertrag zugunsten Dritter ist als solcher kein besonderer Vertragstyp; vielmehr kann im Prinzip jeder schuldrechtliche Vertrag durch eine entsprechende Abrede zwischen den Vertragsteilen als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden. Es gibt Verträge zugunsten Dritter nicht nur bei der Lebensversicherung, sondern namentlich au...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 4. Bezugsrecht und Bezugsberechtigter

a) Ausgestaltung des Bezugsrechts Rz. 87 Der Versicherungsnehmer kann festlegen, ob das Bezugsrecht gelten soll für die Rz. 88 Ebenso ist es möglich, das Bezugsrecht nach der Art des Leistungsanspruchs zu spalten (gespaltenes Bezugsrecht), z.B.mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 5. Kündigungsrecht, Rücktrittsrecht

a) Kündigungsrecht Rz. 34 Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag zum Schluss der Versicherungsperiode zu kündigen (§ 8 VVG), und hat dann einen Anspruch auf Auszahlung des vorhandenen Rückkaufswerts nach § 176 Abs. 1 VVG. Rz. 35 Der Versicherungsnehmer ist auch bei widerruflicher oder unwiderruflicher Bestimmung eines Dritten als Bezugsberechtigten grundsätzlich kü...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Rechtsbeziehungen im Rahmen des Vertrages zugunsten Dritter

Rz. 59 Der Vertrag zugunsten Dritter lässt drei unterschiedliche Rechtsbeziehungen entstehen, wobei im Bereich der Lebensversicherungen nicht ausschließlich auf den Tod des Versprechensempfänger, d.h. des Versicherungsnehmers, sondern auch auf das Ableben der versicherten Person abgestellt wird. Diese drei Rechtsbeziehungen sind:mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Klärungsbedürftige Vorfragen

Rz. 135 Kapitalbildende Lebensversicherungen haben im Bereich der Pflichtteilsergänzung eine hohe Relevanz, wenn die Einräumung des Bezugsrechts schenkungsweise erfolgt. Der Pflichtteilsberechtigte kann gegenüber dem Erben oder einem anderen Verpflichteten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, wenn der Erblasser einem Dritten durch Einräumung eines Bezugsrecht...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 9. Leistungsfall, technische Abwicklung

Rz. 47 Bei der reinen Risikolebensversicherung tritt der Leistungsfall beim Tod der versicherten Person ein. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung tritt der Leistungsfall entweder am Ende der Vertragslaufzeit oder ebenfalls beim Tod der versicherten Person ein. Bei der Rentenversicherung tritt der Leistungsfall bei Erreichen des jeweiligen Rentenalters bzw. bei Rentenv...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / bb) Bestimmung des Bezugsberechtigten

Rz. 94 Wenn eine standardisierte Bezugsberechtigung nicht gewünscht wird, muss eine oder mehrere Personen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift benannt werden. In der Regel benennt der Versicherungsnehmer sich selbst für den Erlebensfall und für den Todesfall einen Dritten als Bezugsberechtigten. Es kommen jedoch zusätzliche Varianten in Betracht. Rz. ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 7. Prämie

Rz. 42 Die Prämie kann durch Einmalzahlung oder auch durch jährliche bzw. monatliche Zahlung erbracht werden. Diese setzt sich bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung zusammen aus:mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / ee) "Ehegatte" als Bezugsberechtigter

Rz. 102 Hat der Versicherungsnehmer "den Ehegatten" als Bezugsberechtigten benannt, ist diese Bezugsberechtigung nicht auflösend bedingt durch eine Scheidung der Ehe.[64] Mit der Scheidung kann aber die Geschäftsgrundlage für den Erwerb im Valutaverhältnis entfallen und der Bezugsberechtigte kann dem Erben zur Herausgabe der erlangten Versicherungssumme verpflichtet sein.[65...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Lebensversicherungssumme fällt in den Nachlass

Rz. 127 Wenn die Lebensversicherungssumme ausnahmsweise in den Nachlass fällt, beeinflusst dies die Nettonachlasshöhe und somit die Höhe des Pflichtteils. Fall Der Versicherungsnehmer (Erblasser) hat keinen Bezugsberechtigten benannt. Lösung: In diesem Fall ist er selbst derjenige, dem der Anspruch auf die Versicherungssumme zusteht. Mit seinem Tod tritt der Versicherungsfall e...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 1. Fiktive Nachlasshöhe bei einem Bezugsrecht aus einer Risikolebensversicherung

Rz. 161 Bei einer Risikolebensversicherung auf den Todesfall gilt, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist und die Versicherungsleistung schenkungsweise zugewandt wurde, Folgendes: Die Schenkung entspricht dem Verkehrswert (ggf. auch einem – objektiv belegtem – höheren Veräußerungswert). Es wird derselbe Grundsatz angewandt wie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung. Rz...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 5. Widerrufliches Bezugsrecht

Rz. 104 Das widerrufliche Bezugsrecht wird durch einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung eingeräumt. In § 9 Abs. 4 ALB 2013 ist zulässigerweise bestimmt, dass die Erklärung in Bezug auf das Bezugsrecht durch schriftliche Anzeige an den Versicherer zu erfolgen hat. Rz. 105 Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer ein...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Vermutung des § 330 BGB

Rz. 119 Nach § 330 BGB kann derjenige, der in einem Lebensversicherungs- oder einem Leibrentenvertrag als Bezugsberechtigter benannt ist, die Leistung fordern. § 330 BGB stellt die Vermutung auf, dass im Zweifel ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt. Rz. 120 In den Nachlass fällt die Versicherungssumme, wenn der Bezugsberechtigte die Annahme der Leistung verweigert od...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Nachlass des Versicherungsnehmers, der versicherte Person ist, ohne Nennung eines Bezugsberechtigten

Rz. 116 Nachfolgend eine sehr selten vorkommende Situation: Fall Erblasser E ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Er hat keinen Bezugsberechtigten benannt bzw. ein Bezugsberechtigter ist nicht feststellbar und auch die Anwendbarkeit der ALB ist ausgeschlossen. Lösung: Mangels Bezugsrechts fällt die Lebensversicherungsleistung in den Nachlass und erhöht diesen. Derjen...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 1. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 53 Zitat "Der Vertrag zugunsten Dritter ist als solcher kein besonderer Vertragstyp; vielmehr kann im Prinzip jeder schuldrechtliche Vertrag durch eine entsprechende Abrede zwischen den Vertragsteilen als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden. Es gibt Verträge zugunsten Dritter nicht nur bei der Lebensversicherung, sondern namentlich auch bei Bank-, Wertpapierdepo...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 1. Vorfragen

Rz. 118 Es sind folgende Vorfragen zu klären: Wenn eine dieser beiden Fragen mit "nein" beantwortet wird, fällt die Versicherungsleistung in den realen Nachlass.mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / B. Rechtliche und faktische Grundlagen

Rz. 13 Die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertrages sind das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen (ALB). I. Allgemeine Geschäftsbedingungen Rz. 14 Die "Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen (ALB)" konkretisieren neben einzelvertraglichen Regelungen die gegenseitigen Rechte und...mehr