Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / 1. Providerverträge

a) Erreichbarkeitsklauseln Rz. 1208 In Providerverträgen finden sich oft Haftungsbeschränkungen für Netzausfälle. Die AGB enthalten dann beispielsweise den Satz, dass für Funktionsausfälle keine Haftung übernommen wird oder eine Regelung, der zufolge lediglich eine Erreichbarkeit des Internet (Access Provider) oder des Internetservice (z.B. Online-Banking) zu einem bestimmten...mehr

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Lexikon / Tankstellenstationärverträge

67.1 A. Allgemeines/Abgrenzungsfragen/Systematik Rz. 1942 Das Vertragswerk, das das Verhältnis zwischen Tankstellenbetreiber und Mineralölgesellschaft regelt, wird oftmals als Tankstellenvertrag, Tankstellenverwaltervertrag oder Tankstellenstationärvertrag bezeichnet. Grundsätzlich lassen sich zwei Konstellationen unterscheiden. Zum einen gibt es Tankstellenbetreiber, die se...mehr

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Lexikon / 2. Schadensersatzpauschalierungen

a) Grundsatz Rz. 320 Schadenspauschalierungsabreden sind auch in Automatenaufstellverträgen grundsätzlich zulässig.[658] b) §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 309 Nr. 5a BGB Rz. 321 Im Hinblick auf § 309 Nr. 5a BGB ist der Aufsteller aber gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB gehalten, die geltend gemachten Schadenspauschalen nach der Art der jeweiligen Vertragsverletzung zu differenzieren. Differenz...mehr

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Lexikon / III. Koppelung mit Finanzierung oder Inventargestellung

1. Darlehensvorvertrag Rz. 643 Hat sich in einem als Darlehensvorvertrag[1285] bezeichneten Vertrag der Getränkelieferant zu einer Darlehensgewährung bereit gefunden, so kann eine in diesem Vertrag enthaltene Klausel, nach der der Gastwirt unabhängig von der Inanspruchnahme dieses Darlehens eine Bezugsbindung eingeht, deswegen überraschend (§ 305c Abs. 1 BGB) sein, weil er zw...mehr

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Lexikon / I. Vergütung

1. Einheitspreisvertrag Rz. 535 Klauseln zur Vereinbarung von Einheitspreisen sind in der Regel der Inhaltskontrolle entzogen, da es sich um Preisabreden gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB handelt.[1032] Sie dürfen allerdings nicht die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder Ansprüche aus c. i. c. (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) ausschließen.[1033] Wird die ...mehr

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Lexikon / 34.1

A. Allgemeines Rz. 1245 Es sind zunächst zu unterscheiden: Verkauf von Neufahrzeugen vom Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und sodann unternehmensbezogener Rechtsverkehr und der Verkauf an Private. Rz. 1246 Ebenfalls kann das Vorliegen von AGB zweifelhaft sein. Die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB gilt hier nur, wenn AGB vorliegen. AGB sind von unverbindlichen Erklärun...mehr

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Lexikon / II. Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)

1. § 1 Abs. 3 VOB/B Rz. 2336 Der Auftraggeber hat gemäß § 1 Abs. 3 VOB/B das Recht, einseitig den Bauentwurf zu ändern oder zu erweitern. Darin ist ein vertraglich vereinbartes Leistungsbestimmungsrecht zu sehen.[4362] Rz. 2337 Anders als es die allgemeine vertragsrechtlichen Grundsätze vorsehen, kann der Auftraggeber hier einseitig durch empfangsbedürftige Willenserklärung de...mehr

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Lexikon / XVI. Pauschalierungsabreden

1. Überstundenvergütung Rz. 118 Die Klausel "Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten." genügt nicht dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 2 BGB, wenn sich der Umfang der ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.[278] Zwar handelt es sich bei einer Überstundenpauschalierungsabrede grundsä...mehr

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Lexikon / XVII. Behaltensklauseln

Rz. 434 Behaltensklauseln, wonach die Banken von den Emittenten erhaltene Vertriebsvergütungen behalten dürfen, sind grundsätzlich nicht zu beanstanden.[860]mehr

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Lexikon / 3. Kündigungsklauseln

a) Ordentliche Kündigung Rz. 1885 Ein Fitnessvertrag kann während der Grundlaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen die Grundlaufzeit, die Verlängerungszeit oder die Kündigungsfrist unwirksam ist oder wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen worden ist. Rz. 1886 Regelmäßig wird eine Kündigungs...mehr

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Lexikon / 64.1

A. Sportliche Regelwerke und Allgemeine Geschäftsbedingungen Rz. 1874 Sportvereine und -verbände haben die sich aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG ergebende Befugnis, für ihre Mitglieder verbindliches Recht zu setzen.[3443] Die Vereinigungsfreiheit beinhaltet demnach insbesondere auch das Satzungsrecht, d.h. das Recht zur Schaffung eigener Regelungen durch di...mehr

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Lexikon / 27.1

A. Einleitung Rz. 1051 Als Grundschulddarlehen werden in der Praxis Darlehen bezeichnet, deren Rückzahlung durch eine Sicherungsgrundschuld abgesichert wird. Nach der Legaldefinition des Gesetzgebers in § 1191 BGB liegt eine Grundschuld vor, wenn ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme au...mehr

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Lexikon / Kita- und Betreuungsverträge

35.1 A. Allgemeines Rz. 1280 Kindertagesstätten werden mehr und mehr bedeutsam: Sie werden öffentlich-rechtlich[2605] stärker gefördert, um Familien eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile zu ermöglichen. Zudem bestehen wenig Vorbehalte, das Kind vor dem 3. Lebensjahr einer Tagesstätte anzuvertrauen. Rz. 1281 Die Situation der Kitas ist jedoch oft so, dass zu viele Bewerber ...mehr

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Lexikon / Leistungsverweigerungsrechte

40.1 A. Leistungsverweigerungsrechte (§ 309 Nr. 2 BGB) Rz. 1396 In § 309 Nr. 2 BGB wird zum Zwecke der Sicherung von vertraglich vereinbarter Leistung und Gegenleistung (Äquivalenz) geregelt, dass eine AGB-Klausel, welche ein bestehendes Leistungsverweigerungsrecht des Vertragspartners (Nr. 2a) oder ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht (Nr. 2b) einschränkt, grundsätzlich un...mehr

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Lexikon / VI. Sicherheitsleistungen

1. Sicherheitseinbehalt Rz. 558 Ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 Prozent der Brutto-Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, ohne dass die Einzahlung auf ein Sperrkonto verlangt werden kann, ist unzulässig, weil der Unternehmer in diesem Fall das Insolvenzrisiko des Auftraggebers trägt.[1101] Für eine Klausel zum Sicherheitseinbehalt ist es zur zeitlichen...mehr

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Lexikon / Freizeichnungsklauseln

23.1 A. Allgemeines Rz. 944 AGB-Klauseln, mit denen sich der Verwender von seiner Haftung gegenüber der Verwendergegenseite freizeichnen will, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach § 309 Nr. 7 und § 307 BGB. Hinsichtlich der von § 309 Nr. 7 BGB erfassten Klauselverbote unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen. Allerdings werden b...mehr

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Lexikon / C. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (einfache Fahrlässigkeit)

I. Unangemessene Benachteiligung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB) 1. Wesentliche Vertragspflichten Rz. 949 Haftungsfreizeichnungen für Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrläs­sigkeit beruhen, werden – mit Ausnahme der Freizeichnung für die schuldhafte Verursachung von Körperschäden – nicht vom Klauselverbot des § 309 Nr. 7 BGB...mehr

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Lexikon / II. Leistungserbringung

Rz. 216 Bezüglich der Leistungserbringung durch den Architekten gilt es zwischen Klauseln des Architekten und solchen, die vom Bauherrn verwendet werden, zu unterscheiden. 1. Architekt als Verwender Rz. 217 Eine Klausel, die bestimmt, dass der von-Hundert-Satz einer Leistungsphase auch dann verdient ist, wenn nicht sämtliche Grundleistungen erbracht sind, verstößt gegen § 307 ...mehr

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Lexikon / B. Neuwagenkauf

I. Der Verkäufer ist Kaufmann, der Käufer Verbraucher (B2C) Rz. 1256 Eine umfassende Freizeichnung ist hier nicht möglich. Insbesondere kann die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden bei grobem Verschulden nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 7a BGB.[2567] Auch Schadensersatzansprüche können nicht durch Verkürzung der Verjährungsfrist beschränk...mehr

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Lexikon / 78.1

A. Einleitung I. Bedeutung Rz. 2315 Die Abkürzung VOB steht für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und ist ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes, durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffenes dreiteiliges Klauselwerk. In dem Teil A (VOB/A) mit der Bezeichnung "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" ...mehr

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Lexikon / 2. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

a) Grundlagen Rz. 327 Die von § 309 Nr. 6 BGB nicht erfassten Vertragsstrafentypen sind nicht im Umkehrschluss generell als zulässig anzusehen. Vielmehr unterliegen sie auch im Unternehmerverkehr der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB [673] liegt vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen a...mehr

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Lexikon / IV. Auftragspflichten des Maklers

Rz. 1431 "Der Makler verpflichtet sich," Keine Bedenken.mehr

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Lexikon / C. Gebrauchtwagenkauf

I. Der Verkäufer ist Kaufmann, der Käufer Verbraucher (B2C) Rz. 1263 Eine umfassende Freizeichnung ist auch hier nicht möglich. Insbesondere kann die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden bei grobem Verschulden nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 7a BGB.[2578] Rz. 1264 Bezüglich der Frage, wann ein Mangel vorliegt gibt es auch hier eine umfangr...mehr

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Lexikon / Vollmachtsklauseln

A. Übersicht Rz. 2375 In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen Vollmachtsklauseln in zwei Varianten vor. Einmal kann der Verwender zum eigenen Vorteil regeln, dass der Vertragspartner Vollmachten erteilt (vollmachtserteilende Klauseln); zum anderen kann der Verwender regeln, dass gesetzlich oder rechtsgeschäftlich erteilte Vollmachten – die in der Regel seinen Bereich betre...mehr

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Lexikon / 6. These vom Anspruch auf Investitionskostenausgleich

Rz. 724 Gleichfalls abzulehnen ist die These vom Investitionskostenausgleich.[1442]mehr

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Lexikon / B. Einzelheiten

I. Beschränkungen der Aufrechnungsbefugnis Rz. 251 Die Aufrechnung hat zwei Funktionen, die in erster Linie den Interessen des Aufrechnenden dienen. Sie ist zum einen ein Erfüllungssurrogat; zum anderen ist die Aufrechnung ein der Zwangsvollstreckung ähnlicher, außergerichtlicher Zugriff auf die Gegenforderung, eine Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe,[552] die ins...mehr

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Lexikon / IV. Lieferweg

1. Anfängliche Benennung Rz. 646 Nur äußerst ausnahmsweise dürfte insofern der sachliche Anwendungsbereich des AGB-Rechts (§ 305 Abs. 1 BGB) eröffnet sein.[1293] 2. Änderungsvorbehalt Rz. 647 Eine überraschende Klausel wird bereits nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.[1294] Das Verbot von Änderungsvorbehalten[1295] nach § 308 Nr. 4 BGB gilt nach §§ 310 Abs. 1, 307 ...mehr

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Lexikon / Automatenaufstellverträge

7.1 A. Grundlagen I. Anwendungsbereich Rz. 264 Zu AGB-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Automatenaufstellverträgen ist eine vielfältige Rechtsprechung zu finden.[575] 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 265 Allein die Tatsache, dass der Gastwirt bzw. Spielhalleninhaber sich mit einer bestimmten – für unabdingbar erklärten – Klausel einverstanden erklärt, begründet keineswe...mehr

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Lexikon / XXI. Maklerprovision

Rz. 438 Die Bank kann keine Maklerprovision für den freihändigen Verkauf eines Grundstücks verlangen, an dem sie dinglich gesichert ist.[871]mehr

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Lexikon / IV. Ausführung (§ 4 VOB/B)

1. § 4 Abs. 7 S. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B Rz. 2349 Im Falle einer isolierten Inhaltskontrolle werden die §§ 4 Abs. 7, 8 Abs. 3 VOB/B als unwirksam anzusehen sein, da sie auch nach der Schuldrechtsreform eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung für die Kündigung bei Mängeln vor Abnahme erfordern. Demgegenüber ist nach dem BGB eine solche Ablehnungsandrohung grundsätzlich...mehr

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Lexikon / VI. Kündigung

1. Kündigungsfrist Rz. 1132 Die in § 89 Abs. 1 HGB vorgesehenen Kündigungsfristen, können gemäß § 89 Abs. 2 HGB verlängert werden. Erfolgt die Verlängerung AGB-mäßig, so muss sich die Regelung inhaltlich an § 307 BGB messen lassen. Rz. 1133 Eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate zum 31. März eines jeden Jahres durch eine vom Prinzipal gestellte AGB-Klausel ist wed...mehr

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Lexikon / 28.1

A. Einführung I. Rechtsrahmen der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Handelsve...mehr

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Lexikon / I. Einbeziehung

1. Schutzhüllenverträge (Shrink-Wrap-Agreements) Rz. 1225 Um unmittelbare Vereinbarungen mit dem Anwender schließen zu können, werden in der Softwareindustrie immer noch Schutzhüllenverträge eingesetzt. Der Hersteller schweißt Nutzungsbedingungen in die Schutzhüllen ein, in die die Datenträger verpackt sind. Rz. 1226 In einem Aufreißen der Schutzhülle kann kein Vertragschluss ...mehr

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Lexikon / 8. Vorbehalt der Gesamtmengenabrechnung bei Vertragsablauf

Rz. 726 Zu Fragen in diesem Zusammenhang kann verwiesen werden.[1444]mehr

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Lexikon / IX. Zahlung (§ 16 VOB/B)

1. § 16 Abs. 1 VOB/B Rz. 2364 Bereits die Regelung, dass Abschlagszahlungen auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren sind, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils angewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrags, wurde vor der Neufassung des § 632a BGB durch da...mehr

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Lexikon / A. Grundlagen

I. Anwendungsbereich Rz. 264 Zu AGB-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Automatenaufstellverträgen ist eine vielfältige Rechtsprechung zu finden.[575] 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 265 Allein die Tatsache, dass der Gastwirt bzw. Spielhalleninhaber sich mit einer bestimmten – für unabdingbar erklärten – Klausel einverstanden erklärt, begründet keineswegs, dass er auch s...mehr

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Lexikon / II. Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)

1. Kardinalpflichten Rz. 959 Wie jede AGB-Klausel muss auch eine Freizeichnungsklausel klar und verständlich sein, um nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu verstoßen.[2038] Seit seiner Entscheidung vom 20.7.2005 ("Honda-Urteil")[2039] geht der BGH von einem solchen Verstoß aus, wenn in einer Haftungsklausel der Begriff "Kardinalpflichten" verwendet und...mehr

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Lexikon / 75.1

A. Grundsätzliches Rz. 2173 Die Versicherungswirtschaft gehört historisch betrachtet zu den ersten Verwendern von AGB.[4047] Eine Vielzahl verschiedener Bedingungswerke haben sich zwischenzeitlich entwickelt,[4048] etwa die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, die besonderen Bedingungen und Risikobeschr...mehr

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Lexikon / XIII. Verträge im Verhältnis Brauerei – Getränkefachgroßhändler

1. Einbeziehung und Auslegung Rz. 753 Zur Prüfung der Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB kann auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.5.2004 verwiesen werden.[1483] Haben die Parteien die Vertragsbedingungen zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg im Einzelnen ausgehandelt ( § 305 Abs. 1 S. 3 BGB), so scheidet eine Inhaltskontrolle nach den AGB-Bestimmungen aus.[1484]...mehr

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Lexikon / VIII. Kündigungsklauseln

1. Schließung der Gaststätte Rz. 341 Häufiger stellt sich die Frage der Wirksamkeit von Kündigungsklauseln.[690] Das dem Gastwirt zustehende außerordentliche Kündigungsrecht (§ 314 BGB), etwa bei von ihm nicht zu vertretender Schließung der Gaststätte, kann weder formularmäßig (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 314, 543 BGB) noch individuell (§ 138 Abs. 1 BGB) ausgeschlossen oder ...mehr

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Lexikon / II. Verkehr zwischen Unternehmern

1. Allgemeines Rz. 2306 Im unternehmerischen Geschäftsverkehr findet § 309 Nr. 6 BGB gemäß § 310 Abs. 1 S. 1 BGB keine Anwendung.[4300] § 309 Nr. 6 BGB ist insoweit auch keine Indizwirkung beizumessen.[4301] Die Wirksamkeitsprüfung von Vertragsstrafeklauseln erfolgt daher ausschließlich nach § 307 BGB. Die Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB hat dabei nach einer generalis...mehr

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Lexikon / I. Rechtsrahmen der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Handelsvertreters zwingend.[2267] Soweit vertragliche Bestimmungen eines Handels...mehr

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Lexikon / Maklerverträge

41.1 A. Allgemeines Rz. 1416 Die Vermittlung oder der Nachweis von Wohnraum oder Grundstücken erfolgt zumeist in zwei verschiedenen Formen: entweder dem Makleralleinauftrag oder dem klassischen Maklervertrag, wie er im Grundsatz in § 652 BGB geregelt ist. Der alleinbeauftragte Makler ist abweichend von § 652 BGB verpflichtet, in angemessener Weise tätig zu werden.[2877] Glei...mehr

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Lexikon / eBay

Rz. 846 Der BGH hat bislang nur zur Auslegung von Klauseln zur vorzeitigen Vertragsbeendigung Stellung genommen.[1759]mehr

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Lexikon / 3.1

A. Einleitung I. Rechtsnatur des Architektenvertrags Rz. 192 Der Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, in dessen Rahmen als Hauptleistung die Entstehung eines mangelfreien Bauwerks geschuldet ist.[412] Er wird nur ausnahmsweise als Dienstvertrag anzusehen sein, wenn etwa der Architekt sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, sondern zur wirtschaft...mehr

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Lexikon / B. Einzelheiten

I. Laufzeit und Kündigung Rz. 1282 Der Kita-Vertrag ist ein Dienstvertrag. Ein Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB, welches auch in AGB nicht abbedungen werden kann, besteht jedoch nicht, da zumeist ein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen vorliegt.[2607] Rz. 1283 Verträge mit Laufzeiten von einem Jahr und fehlender Kündigungsmöglichkeit für diesen Zeitraum verstoße...mehr

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Lexikon / 83.1

A. Inhaltskontrolle Rz. 2408 Klauseln über reguläre und vorzeitige Fälligkeit, Stundungsvergütungen,[4437] Verzugs-, Fälligkeits- und Vorfälligkeitszinsen,[4438] Klauseln über die Zinsberechnung,[4439] Bereitstellungszinsen, Wechselspesen, Bearbeitungs-, Überweisungs- und Abbuchungskosten unterliegen der Inhaltskontrolle. Klauseln über Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem D...mehr

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Lexikon / Bier- und Getränkelieferungsverträge

15.1 A. Grundfragen I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen...mehr

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Lexikon / B. Sonderfall: Primärarztklausel im Krankenversicherungsvertrag

I. Status quo Rz. 2204 In der Krankenversicherung ist insbesondere die Primärarztklausel zu beanstanden: Wer unmittelbar und ohne Überweisung durch einen Primärarzt (i.d.R. einen Allgemeinarzt) einen Facharzt aufsucht, muss in vielen Tarifen damit rechnen, dass die Kosten des Facharztes nur zu 80 % getragen werden. Dies ist AGB-rechtlich jedoch unzulässig.[4140] Rz. 2205 Viele...mehr

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Lexikon / 4. Abrechnungsklauseln

Rz. 310 Die Entgeltabrechnung darf nicht im Ermessen des Aufstellers stehen. Unwirksam sind somit Abrechnungsklauseln, wonach der Aufsteller einseitig den Zeitraum für die jeweilige Abrechnung bestimmt.[645]mehr