Fachbeiträge & Kommentare zu Lexikon

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Lexikon / Aufrechnungsverbote

5.1 A. Allgemeines Rz. 250 Gemäß § 387 BGB kann gegen gleichartige Forderungen mit fälligen Gegenforderungen aufgerechnet werden, sodass die Hauptforderung erlischt. Diese Aufrechnungsbefugnis kann individualvertraglich oder formularmäßig beschränkt, aber auch erweitert werden. Zu den Aufrechnungsverboten siehe auch die Kommentierung zu § 309 Nr. 3 BGB. B. Einzelheiten I. Besc...mehr

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Lexikon / Verjährung

73.1 A. Bedeutung Rz. 2153 Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt gemäß § 194 Abs. 1 BGB der Verjährung. Nach deren Eintritt ist der Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern; die Verjährung führt daher faktisch zu einem Untergang des Anspruchs. Durch das im Jahre 2001 erlassene Schuldrechtsmode...mehr

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Lexikon / Mietrecht

44.1 A. Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Mietverträge I. Formularmietverträge Rz. 1458 Sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsraummiete hat das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305–310 BGB, eine überragende Bedeutung. In der Regel werden Mietverträge als Formularmietverträge abgeschlossen. Soweit innerhalb dieser Formularmietverträge die Möglichk...mehr

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Lexikon / II. Vertragslaufzeitenklauseln

1. Erstlaufzeit Rz. 1882 Die meisten Fitnessstudioverträge werden zunächst für eine bestimmte Grundlaufzeit abgeschlossen. Zu messen sind die Laufzeitenklauseln an § 307 BGB. Die Gerichte haben in der Vergangenheit die Frage nach der zulässigen zeitlichen Länge von Grundlaufzeiten sehr unterschiedlich entschieden. Nunmehr hat der BGH die Zulässigkeit einer vorformulierten Ver...mehr

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Lexikon / Banken

9.1 A. Allgemeines Rz. 347 Die Banken und Sparkassen-AGB wurden durch die umfassende Rechtsprechung vor allem des BGH in den letzten zehn Jahren weitgehend an das AGB-Recht bzw. die §§ 307 ff. BGB angepasst.[704] Rz. 348 Wesentlich ist zunächst, dass der Kunde der Bank i.d.R. als Verbraucher gegenübertritt.[705] Rz. 349 Obwohl die AGB der Banken und Sparkassen seit fast 35 Jah...mehr

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Lexikon / V. Nachfolgeklauseln

1. Im Allgemeinen Rz. 313 Gegen eine Nachfolgeklausel[648] ergeben sich keine grundsätzlichen Wirksamkeitsbedenken.[649] Der BGH differenziert im Rahmen der Interessenabwägung zu Recht nicht zwischen Grundstückseigentümern einerseits und Pächtern einer Gaststätte andererseits. Damit geht die aktuelle Rechtsprechung in bewusster Abweichung von früheren Entscheidungen,[650] nun...mehr

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Lexikon / V. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

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Lexikon / B. Im Einzelnen

I. Zinsberechnungsklausel Rz. 2410 Bereits 1988 hatte der III. Senat des BGH eine Regelung in Bank-AGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt, weil darin für den Durchschnittskunden nicht hinreichend deutlich wurde, dass auch für Darlehensbeträge, die – durch vierteljährliche Zahlungen – bereits getilgt waren, noch bis zum Jahresende Zinsen berechnet...mehr

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Lexikon / b) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

aa) Kündigungsgrund Rz. 732 Behält der Getränkelieferant sich vor, den Vertrag mit dem Gastwirt unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen, belastet dies den Gastwirt jedenfalls nicht über Gebühr. Die Kündigungsgründe heben überwiegend auf eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ab, die die Belange des Getränkelieferanten nicht unerheblich berühren, und sind deshalb durc...mehr

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Lexikon / D. Regressbeschränkungen

I. Ausschluss der Legalzession (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB) Rz. 823 Gemäß § 774 Abs. 1 S. 1 BGB findet bei Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen ein gesetzlicher Forderungsübergang statt (cessio legis). Das bedeutet, dass die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner nicht gemäß § 362 Abs. 1 BGB erlischt, sondern auf den Bürgen übergeht. Soweit in einer Formularbürg...mehr

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Lexikon / B. Einzelne typische Regelungen

I. Tankstellenbetreiber als Handelsvertreter im Nebenberuf Rz. 1946 Der BGH hat in einem Tankstellenstationärvertrag, der neben dem Betrieb der Tankstelle den Betrieb eines Shops im Eigengeschäft vorsah, eine Klausel, die den Betrieb der Tankstelle als Handelsvertretertätigkeit im Nebenberuf qualifizierte, als nach § 307 BGB unwirksam erachtet.[3580] Die Regelung diente im Er...mehr

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Lexikon / A. Grundfragen

I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen ab, so finden sich ...mehr

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Lexikon / 18.1

A. Allgemeines I. Entstehen eines Eigentumsvorbehalts Rz. 847 Der Eigentumsvorbehalt ist im kaufmännischen und nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr ein übliches Mittel zur Sicherung der Lieferung, wenn der Verkäufer in Vorleistung tritt. Die Vereinbarung ist in der Regel schuldrechtlicher Natur. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung ...mehr

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Lexikon / I. Die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB

1. Indizwirkung des § 309 Nr. 7 BGB Rz. 964 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern finden die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB keine unmittelbare Anwendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB). Haftungsklauseln unterliegen lediglich der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Dabei ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Bräuche angemessen Rücksicht zu nehmen (§ 310 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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Lexikon / 11.1

A. Einleitung I. Begriff Rz. 485 Im Rahmen eines Bauträgervertrags verpflichtet sich der Bauträger zur Planung und Errichtung eines Bauwerks in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung, § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4a GewO. Anschließend wird das Baugrundstück– üblicherweise schlüsselfertig – dem Erwerber übertragen.[940] Dies ist gleichzeitig der wesentliche Unterschied zum Bauv...mehr

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Lexikon / A. Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Mietverträge

I. Formularmietverträge Rz. 1458 Sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsraummiete hat das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305–310 BGB, eine überragende Bedeutung. In der Regel werden Mietverträge als Formularmietverträge abgeschlossen. Soweit innerhalb dieser Formularmietverträge die Möglichkeit besteht, etwa in einer Rubrik "Sonstige Vereinbarungen", vom sonst...mehr

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Lexikon / 2. Gerichtsstand

Rz. 1177 Bei einem internationalen Flug reicht es für eine Klage in den USA aus, dass der Geschädigte oder Getötete hier geschäftlich tätig war oder einen weiteren Wohnsitz unterhielt. Dies ist relevant, weil in den USA die höchsten Entschädigungen bezahlt werden.mehr

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Lexikon / c) Mindestabnahmemenge

Rz. 761 Die formularmäßige Festlegung von Mindestabnahmemengen und Bezugspflichten ist auch nach § 307 BGB grundsätzlich nicht zu beanstanden.[1494]mehr

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Lexikon / 2. Andere Online-Verträge

a) Internet-Versandhandel Rz. 1221 Verwendet ein Internet-Versandhändler eine Klausel, wonach der Vertrag wahlweise durch schriftliche Bestätigung des Auftrags (E-Mail, Fax, Brief) oder durch Versenden der Ware zustande kommt, so ist die Klausel nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Mit Hilfe einer solchen Klausel behält sich nämlich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte F...mehr

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Lexikon / I. Briefe

Rz. 2015 Für Briefe und briefähnliche Sendungen besteht volle Vertragsfreiheit (vgl. unten Rdn 2039 ff.). Für alle anderen Sendungen (Güter) gilt Folgendes:mehr

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Lexikon / Rücktrittsvorbehalte

56.1 A. Rücktrittsvorbehalte (Grundsatz des § 308 Nr. 3 BGB) Rz. 1826 Ein Rücktrittsvorbehalt i.S.v. § 308 Nr. 3 BGB liegt immer dann vor, wenn durch AGB auch noch nach erfolgtem Vertragsschluss die Möglichkeit eingeräumt werden soll, eine nachträgliche Lösung vom Vertrag einseitig vorzunehmen. Ein Rücktrittsvorbehalt kann – aufgrund der grundsätzlichen Bindungswirkung von V...mehr

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Lexikon / I. Inhalt und Umfang des ausschließlichen Aufstellrechts

1. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB Rz. 277 Entscheidend ist, dass der Aufsteller ein berechtigtes Interesse am rentablen Einsatz der regelmäßig recht teuren Geräte hat, was durch eine Ausschließlichkeitsbindung[584] tendenziell eher erreicht wird.[585] Bei der Interessenabwägung sind die beiderseitigen Interessen zu bilanzieren und zu balancieren. Dabei ist im Unterschied zum Getränkel...mehr

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Lexikon / 8. Laufzeitendivergenzen

Rz. 304 Jedenfalls unzulässig dürfte es sein, wenn die Vertragsdauer die vorgesehene Tilgungszeit des Darlehens um mehr als das Doppelte überschreitet.[634]mehr

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Lexikon / 19.1

A. Allgemeines Rz. 862 Bereits aus dem Verwendungszweck von Einkaufsbedingungen folgt, dass diese lediglich im unternehmerischen Geschäftsverkehr eingesetzt werden. Unternehmen verwenden Einkaufsbedingungen, um sich gegenüber ihren Lieferanten oder anderen Vertragspartnern, von denen sie Leistungen in Anspruch nehmen, eine vorteilhafte Rechtsposition zu verschaffen. Bei den L...mehr

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Lexikon / c) Schranke des § 309 Nr. 5b BGB

Rz. 775 Auch bei Vereinbarung eines pauschalierten Schadensersatzes ist dem Schuldner der Nachweis eines geringeren Schadens zuzulassen.[1514]mehr

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Lexikon / IT- und EDV-Verträge

32.1 A. Einführung Rz. 1193 Internetgeschäfte sind Massengeschäfte und daher ohne den Einsatz Allgemeiner Geschäftsbedingungen undenkbar. Auch der Vertrieb von Software ist heutzutage auf der Basis von Individualverträgen nicht mehr vorstellbar. B. Internet Rz. 1194 Wird ein Vertrag über das Internet geschlossen, gelten spezifische Anforderungen an eine Einbeziehung Allgemeine...mehr

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Lexikon / 66.1

A. Einleitung I. Begriff und Rechtsnatur Rz. 1916 Mit einem Subunternehmervertrag beauftragt der Generalunternehmer einen dritten Unternehmer, den Nach- oder Subunternehmer, mit der Erbringung von Leistungen, die der Generalunternehmer gegenüber dem Bauherrn schuldet.[3523] Der Subunternehmer oder auch Nachunternehmer steht nur mit dem Generalunternehmer in einem Vertragsverhä...mehr

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Lexikon / III. Klauseln zu Gewährleistung und Abnahme

1. Klauseln zu Mängelansprüchen Rz. 513 Der Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung aus § 634 BGB (bzw. § 437 BGB) ist gemäß § 309 Nr. 8b aa BGB unwirksam. Darüber hinaus darf der Bauträger die Mängelansprüche des Bestellers nicht dadurch beschränken, dass er klauselmäßig auf seine Subunternehmer verweist, sog. Subsidiaritätsklausel. Der wesentliche Vorteil des Bauträgermod...mehr

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Lexikon / IX. Vertragsstrafe

1. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB und Verschulden Rz. 686 Auch im Unternehmerverkehr kann eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe[1369] nur dann wirksam vereinbart werden, wenn gewichtige Umstände die Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht mit Recht und Billigkeit noch vereinbar erscheinen lassen, die Haftung des Vertragsstrafenschuldners also durch sachliche Gründe gerechtfer...mehr

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Lexikon / "Höhere Gewalt"-Klausel

A. Übersicht Rz. 1161 Der Begriff der "höheren Gewalt" wird vom Gesetz in verschiedenen Regelungskreisen verwandt. Im Haftungsrecht taucht er vergleichsweise oft auf; er dient hier dem Ausschluss der Haftung in bestimmten Fällen, so etwa in § 651j BGB (Reiserecht), in § 701 BGB (Gastwirtshaftung), § 7 Abs. 2 StVG (Halterhaftung), § 4 Umwelthaftungsgesetz und § 1 Abs. 2 Haftpf...mehr

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Lexikon / XXIII. Pfandrecht

Rz. 440 Zum Pfandrecht am Kundenguthaben: Piekenbrock.[874]mehr

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Lexikon / 65.1

A. Allgemeines Rz. 1908 Bei Steuerberaterverträgen handelt es sich regelmäßig um Dienstverträge, die eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand haben (§§ 611, 675 BGB).[3503] Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere auch für die Beauftragung bzgl. der Erledigung aller Steuersachen, selbst wenn diese die Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen...mehr

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Lexikon / 42.1

A. Allgemeines Rz. 1449 Die Zulässigkeit einer Beschränkung oder eines Ausschlusses der Mängelhaftung durch den Verwender ist an §§ 309 Nr. 7 und 8b, 307 BGB zu messen. Die Mängelrechte dürfen weder komplett ausgeschlossen noch durch die Haftung Dritter ersetzt werden, eine Beschränkung auf ein Nacherfüllungsrecht ist nur zulässig, wenn Rücktritt und Minderung subsidiär anwen...mehr

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Lexikon / M. VBGL

I. Allgemeines Rz. 2107 Bei den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer handelt es sich um ein Klauselwerk, das vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. geschaffen worden ist.[3889] Sie begreifen sich als Alternative zu den ADSp insbesondere für mittelständische Unternehmer auf beiden Seiten.[3890] Von einer Mitwir...mehr

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Lexikon / UN-Kaufrecht (CISG)

70.1 A. Einführung Rz. 2113 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980,[3908] kurz auch als UN-Kaufrecht bzw. als CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) bezeichnet, ist ein internationales Übereinkommen zwischen mittlerweile 86 Vertragsstaaten.[3909] In Deutschland ist das...mehr

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Lexikon / Vertragsstrafen

77.1 A. Allgemeines I. Begriff und Zweck der "Vertragsstrafe" 1. Begriff Rz. 2281 Der BGH hat den Begriff der Vertragsstrafe in anschaulicher Weise wie folgt definiert: "Unter einer Vertragsstrafe wird das Versprechen einer Zahlung (§ 339 BGB) oder einer anderen Leistung (§ 342 BGB) durch den Schuldner verstanden für den Fall, dass dieser eine Verbindlichkeit nicht oder in nic...mehr

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Lexikon / Vertragshändlerverträge

76.1 A. Allgemeines Rz. 2228 Der Vertragshändlervertrag ist ein Rahmenvertrag, durch den sich der Vertragshändler verpflichtet, vom Hersteller oder Zwischenhändler angebotene Markenware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aufgrund einzelner Kaufverträge zu beziehen und weiter zu vertreiben.[4177] Hierbei ist der Vertragshändler in die Vertriebsorganisation des Herstelle...mehr

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Lexikon / 16.1

A. Einleitung Rz. 776 Die Bürgschaft zählt zur Absicherung von Bankkrediten und im Baugewerbe trotz mittlerweile zahlreicher funktional gleichartiger Personalsicherheiten, wie dem Garantievertrag oder der Patronatserklärung, zu den in der Praxis meistverwendeten Sicherungsmitteln. Ein Bürge übernimmt gegenüber dem Gläubiger eines Dritten die Verpflichtung, für dessen Schuld e...mehr

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Lexikon / A. Einführung

Rz. 1193 Internetgeschäfte sind Massengeschäfte und daher ohne den Einsatz Allgemeiner Geschäftsbedingungen undenkbar. Auch der Vertrieb von Software ist heutzutage auf der Basis von Individualverträgen nicht mehr vorstellbar.mehr

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Lexikon / F. Einzelklauseln

I. Abschlussgebühr Rz. 375 Die Zulässigkeit der Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme[753] beim Abschluss von Bausparverträgen hat zunächst positiv bestätigt, dass die Abschlussgebühr der Inhaltskontrolle unterliegt.[754] Abschlussgebühren für Darlehensverträge u.a. sind gleichwohl unwirksam, weil sich die Rechtsprechung insoweit nicht übertragen lässt und nach dem Vertrag...mehr

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Lexikon / 12.1

A. Allgemeines I. Rechtsnatur Rz. 528 Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB, der auf die Herstellung eines körperlichen Arbeitsergebnisses, das Bauwerk, ausgerichtet ist.[1013] Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. Die Regelungen zum Werkvertrag stellen daher das gesetzliche Leitbild dar, an denen sich AGB messen lassen m...mehr

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Lexikon / XIV. Leergut

1. Saldenbestätigungen Rz. 771 Entsprechende Klauseln weisen AGB-rechtliche Probleme auf.[1506] Die darin enthaltene Erklärungsfiktion i.S.d. § 308 Nr. 5 BGB ist auch im Unternehmerverkehr (§ 310 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB) zu beachten.[1507] Die Frist zum Widerspruch gegen den mitgeteilten Kontokorrentsaldo von acht Tagen ist in Anbetracht des Bedürfnisses der Brauerei nach mögli...mehr

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Lexikon / Gerichtsstandsklauseln

26.1 A. Bedeutung Rz. 1027 Unter dem Gerichtsstand wird grundsätzlich die örtliche Zuständigkeit der Gerichte verstanden.[2105] Die örtliche Zuständigkeit wird durch gesetzliche Regelungen bestimmt, wobei stets auf die Person abzustellen ist, die verklagt wird. Für Zivilprozesse bestimmt § 12 ZPO, dass das Gericht, bei der eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, für...mehr

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Lexikon / VIII. Schadensersatz

1. Haftung dem Grunde nach Rz. 672 Auch in Getränkelieferungsverträgen scheitert eine Schadensersatzhaftung ohne Verschulden [1336] an § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sich ein Schadensersatzverlangen des Getränkelieferanten regelmäßig nur auf § 281 Abs. 1 BGB gründen lässt und das Verschuldenserfordernis zum gesetzlichen Leitbild dieser Vorschrift gehört (§§ 280 Abs. 1, 276 BGB)....mehr

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Lexikon / 8. Sonstige Vereinbarungen

a) Gerichtsstandsvereinbarungen Rz. 1674 In vorformulierten Vertragsbedingungen finden sich häufig so genannte Gerichtsstandsvereinbarungen, also Abreden, welche die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts festlegen sollen. Derartige formularmäßige Gerichtsstandsklauseln sind nach § 38 Abs. 1 ZPO nur wirksam, wenn beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentliche...mehr

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Lexikon / Leasing

38.1 A. Allgemeines Rz. 1329 Der typische Fall des Leasings ist das Finanzierungsleasing. Dessen Hauptfunktion ist die Finanzierung der Anschaffung des Leasingobjekts, welches dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.[2670] Der Finanzierungsleasingvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass "der Leasingnehmer für die Amortisation der vom Leasinggeber für die Anschaffung de...mehr

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Lexikon / E. Bürgschaftsverträge im Baugewerbe

I. Gewährleistungsbürgschaft Rz. 830 Mit einer Gewährleistungsbürgschaft werden Mängelgewährleistungsansprüche des Auftraggebers besichert. Gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer die Wahl unter den verschiedenen Sicherungsmitteln und kann das eine durch ein anderes ersetzen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig, in den AGB eines Bauvertrags eine Verpflichtung...mehr

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Lexikon / A. Allgemeines

I. Begriff und Zweck der "Vertragsstrafe" 1. Begriff Rz. 2281 Der BGH hat den Begriff der Vertragsstrafe in anschaulicher Weise wie folgt definiert: "Unter einer Vertragsstrafe wird das Versprechen einer Zahlung (§ 339 BGB) oder einer anderen Leistung (§ 342 BGB) durch den Schuldner verstanden für den Fall, dass dieser eine Verbindlichkeit nicht oder in nicht gehöriger Weise, ...mehr

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Lexikon / Kreditkarten- und Zahlungsdiensteverträge

A. Allgemeines Rz. 1300 Bei dem Vertrag zwischen dem Kreditkartenherausgeber und dem Karteninhaber handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, durch den sich der Herausgeber gegen Zahlung einer Vergütung verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Kreditkarteninhabers bei den Vertragsunternehmen zu tilgen.[2625] Inzwischen sind die Zahlungsdi...mehr

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Lexikon / Arbeitsverträge

2.1 A. Einleitung I. Das AGB-Recht als arbeitsrechtliches Neuland Rz. 7 Die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht stellt eine vergleichsweise neue rechtliche Betrachtungsweise dar. Bis zum 31.12.2001 waren vorformulierte arbeitsrechtliche Vertragswerke nach § 23 Abs. 1 AGBG vom Anwendungsbereich des AGB-Rechts ausgenommen. Erst im Zuge der Schuldrechtsreform, die zum 1.1.2002 in Kraf...mehr