Fachbeiträge & Kommentare zu Lüften

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§ 40 Stiftungsrecht / D. Muster

Rz. 112 Vor allem die "Verewigung des Stifterwillens" auch für die Zeit nach dem Tod des Stifters erfordert eine sehr sorgfältig gestaltete Stiftungssatzung, die einerseits den Stifterwillen ausreichend konkret festschreibt, andererseits aber in der Zukunft – soweit rechtlich zulässig – eine Anpassung an etwaig zwischenzeitlich geänderte Verhältnisse ermöglicht. Anders als b...mehr

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§ 28 Leasing / dd) Recht zum Rücktritt und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 61 Wählt der Leasingnehmer Rücktritt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung und setzt sich damit gegenüber dem Verkäufer durch, fehlt dem Leasingvertrag von vornherein die Geschäftsgrundlage mit der Folge, dass sämtliche vertragliche Verpflichtungen wegfallen. Einen Anspruch auf Aufwendungsersatz oder entgangenen Gewinn hat der Leasinggeber nicht.[91] Vielmehr sind die...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Bisherige Unterhaltsregelung

Rz. 292 Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten hinsichtlich des Unterhalts? Wenn ja: In welcher Form (mündlich, privatschriftlich) und mit welchem Inhalt? Ist der Unterhalt tituliert? Wenn ja: In welcher Form (früher Urteil, jetzt Beschluss, gerichtlicher Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntnis, einstweilige Anordnung im Verfahren über Trennungs...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Prozessvergleich

Rz. 167 Muster 5.9: Prozessvergleich Muster 5.9: Prozessvergleichmehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bestellung

Rz. 74 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder obliegt ausschließlich dem Aufsichtsrat.[73] Sie setzt den gegenüber dem Vorstandsmitglied zugangsbedürftigen Bestellungsbeschluss und die Annahme des Amts durch den Bestellten voraus. Mit der Annahme der Bestellung werden die organschaftlichen Rechte und Pflichten des Bestellten begründet. Die Eintragung im Handelsregister wirkt...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Verbindliche Auskunft

Rz. 83 Nach § 89 Abs. 2 AO kann ein Antrag auf verbindliche Auskunft für erst in Zukunft zu verwirklichende und genau bestimmte Sachverhalte gestellt werden, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.[100] Zuständig ist gem. § 89 Abs. 2 S. 2 AO das Finanzamt, das bei Verwirklichung des Sachverhalts für die Besteueru...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Bindungswirkung

Rz. 85 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO wird nach Tz. 3.5.5 AEAO zu § 89 "anders als die frühere Auskunft mit Bindungswirkung" als Verwaltungsakt angesehen. Der alte Streit über die Rechtsnatur der verbindlichen Auskunft soll sich damit erledigt haben. Der Vertrauensschutzgedanke liegt der verbindlichen Auskunft jedoch immer noch zugrunde.[104] Das ist insbesond...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Feststellungsantrag

Rz. 111 Nicht selten, insbesondere bei Großschäden, ist der Medizinschaden häufig noch in der Entwicklung begriffen und eine exakte Bezifferung kaum möglich. Gerade für diese Fälle hat die Rechtsprechung entschieden, dass der Feststellungsantrag für Vergangenheit und Zukunft zulässig ist. Eine Bezifferung des Vergangenheitsschadens ist trotz des grundsätzlichen Vorrangs der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Keine zeitlichen Einschränkungen

Rz. 528 Die Abänderung einer im Scheidungsverfahren ergangenen einstweiligen Anordnung[890] kann gemäß §§ 119, 54 FamFG nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens beantragt werden.[891] Die einstweilige Anordnung kann auch nicht gemäß § 238 FamFG abgeändert werden. Damit bleibt für den Schuldner nach Beendigung des Scheidungsverfahrens nur der negative Fe...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Qualifiziertes Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie

Rz. 544 Muster 4.46: Qualifiziertes Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Muster 4.46: Qualifiziertes Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Zeugnismehr

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§ 28 Leasing / 3. Rechtsfolge: Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 111 Unabhängig davon, ob der Leasingnehmer die vorzeitige Beendigung des Vertrages infolge einer außerordentlichen Kündigung des Leasinggebers verschuldet oder ob er von einem eingeräumten Recht zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrages Gebrauch gemacht hat, bleibt er zur Deckung des noch nicht amortisierten Teils der Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasin...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[78] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB h...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 61 Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, an die Bank laufend Forderungen abzu...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 73 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[151] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erscheint heute: Kaufmann _____, geb. am _____, wohnhaft _____, – Erschienener – Der Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars durch seinen gültigen und mit Lichtbild versehenen Person...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 216 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 28 Leasing / a) Beginn und Länge der Widerrufsfrist

Rz. 40 Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss,[46] nicht jedoch bevor der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Abschrift des Vertrages oder des Antrags des Leasingnehmers, der sämtliche Pflichtangaben enthält, zur Verfügung gestellt hat, § 356b Abs. 1 BGB [47] (vgl. davon abweichend zur Widerrufsbelehrung für Null-Finanzierungsleas...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 331 Die Gründe des Zahlungsantrags (vgl. Rdn 310) sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Muster 15.50: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, Zahlungsantrag Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _____ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _____ Kinder, die bereits wirtschaftlich se...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 16 Nach § 80 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts[41] neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 17 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 80 Abs. 2 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 165 Begrifflich bedeutet Vergleich die "Beseitigung eines Streits oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens".[337] Der Vergleich (außergerichtlich oder gerichtlich) ist ein gegenseitiger Vertrag, so dass die entsprechenden Vorschriften des BGB [338] Anwendung finden. Ein solcher Vergleich ist grundsätzlich formlos möglic...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den nun erstmals geregelten Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Deren Zukunft ist allerdings ungewiss, da der EuGH mit...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 5. Großer Gestaltungsspielraum in der Praxis

Rz. 35 Da Bundes- und Landesgesetzgeber von ihrer Befugnis, die Satzung privatrechtlicher Stiftungen zu regeln, nur in begrenztem Umfange Gebrauch gemacht haben, ergeben sich die stiftungsrechtlichen Regelungen für die einzelne Stiftung im Wesentlichen aus ihrer Stiftungssatzung, auch Stiftungsverfassung genannt (der Sprachgebrauch in den einzelnen Landesstiftungsgesetzen is...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Anspruchsübergang und Regress des Sozialversicherungsträgers

Rz. 299 Zu vergegenwärtigen ist, dass bei Leistungsansprüchen gegenüber sozialen Leistungsträgern diese gegenüber dem Schädiger im Rahmen der gegebenen Verantwortlichkeit Regressansprüche haben. Nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X geht ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch eines Versicherten auf Ersatz seines Schadens insoweit auf den Träger der Sozialversic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (10) Verfall- und Ausschlussfristen

Rz. 71 Die tarifvertraglichen Verfallfristen, insbesondere nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, haben sich in der Praxis bewährt in der Zielsetzung, eine alsbaldige abschließende Klarheit und Sicherheit über bestehende Ansprüche der Vertragsparteien zu erreichen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegt, ist die vertragliche Verein...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Rz. 588 Wer sich nicht selbst unterhalten kann und auch nicht von anderen unterhalten wird, erhält gemäß § 2 SGB XII auf Antrag Sozialhilfe, soweit und solange er einen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen kann und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Nach §§ 33 SGB II und 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch eines Sozialhilfeempfängers jeweils bis zu der Höhe, in ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Die Familienstiftung

Rz. 39 Die sog. Familienstiftung[82] (siehe auch Rdn 97 ff.) ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nach ihrem Stiftungszweck in erster Linie oder jedenfalls wesentlich den Interessen einer oder mehrerer Familien dient. Welchen Umfang diese Familienförderung haben muss, ist...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _____ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _____ (nachfolgend bezeichnet als "Software") entwickelt. Die Software dient dazu, _____. (2...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Zeugnisinhalt

Rz. 523 Der notwendige Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses gliedert sich wie folgt:mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Berechnungsgrundlagen

Rz. 52 Im Einzelnen ungeklärt sind die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleichsanspruch. Denn anders als beim Handelsvertreter erhält der Vertragshändler keine Provision, sondern Rabatte.[161] Sehr streitig ist bereits, ob sich der Ausgleichsanspruch auf die sog. Hauptvertriebswaren, bspw. Fahrzeuge, Maschinen, Computer u.Ä., beschränkt oder ob er auch das Ersatzteilgeschäft...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Beendigung und Unwirksamkeit des Maklervertrages

Rz. 18 Ist der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist er mangels anderweitiger Regelung im Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten kündbar.[34] Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, so dass der Makler für während der Vertragslaufzeit erbrachte Leistungen seinen Provisionsanspruch behält, auch wenn der Hauptvertrag erst später geschlo...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 338 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 257 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [438] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 85 Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _____. § 2 Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. § 3 Kündigung Vor Beginn des Arbeitsverh...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster 43.20: Formwechselbeschluss Muster 43.20: Formwechselbeschluss UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Erschienene/r zu 1 und Beteiligte/r zu 1 – 2. Frau/Herr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 629 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1043] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Muster: Datenschutzhinweise für Kunden

Rz. 126 Muster 12.7: Datenschutzhinweise für Kunden Muster 12.7: Datenschutzhinweise für Kunden Datenschutzhinweise für Kunden der _____ Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen im Zusammenhang des mit Ihnen geschlossenen Vertrages verarbeiten, welche Rechte Sie diesbezüglich haben und wie Sie uns kontaktieren können. I. Wer...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 8. Die unselbstständige Stiftung

Rz. 78 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[145] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[146] sondern ein Vertragsverhältnis des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Datenschutzhinweise für eine Webseite

Rz. 143 Muster 12.8: Datenschutzhinweise für eine Webseite Muster 12.8: Datenschutzhinweise für eine Webseite Datenschutzhinweise In diesen Datenschutzhinweisen wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Webseite von _____ beschrieben. Zudem enthalten diese Informationen zu den Rechten, die Ihnen zustehen, und wie Sie uns kontaktieren können. I....mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 289 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[468] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr