Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 5 Versicherte Leistungen ... / 6. Konkurrenz zu anderen Leistungsarten und Anrechenbarkeit auf diese

Rz. 182 Muster 29: Musterbedingung Sofortleistung (Anrechnung auf die Invaliditätsleistung) (SL 5) Die Leistung beträgt 10 % der vereinbarten Basis-Versicherungssumme für Invalidität, höchstens 6.000 EUR. Die Leistung wird auf eine eventuelle Invaliditätsentschädigung angerechnet. Rz. 183 Die Sofortleistung wird manchmal auf die Invaliditätssumme angerechnet (Musterbedingung ...mehr

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§ 14 Kosten und Gebühren de... / F. Kosten für Einzeltätigkeiten

Rz. 15 Auch Einzeltätigkeiten sind nach den allgemeinen Regeln zu liquidieren. Hervorgehoben werden soll aber die Beschaffung von Ermittlungsakten für den VR. Dies bietet sich z.B. in solchen Fällen an, in denen das Mandat auch andere Interessen des Mandanten umfasst, als nur den Bereich der privaten Unfallversicherung. In Verkehrsachen liegt die Ermittlungsakte vielfach ber...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Die Situation des Mandanten

Rz. 4 Der Schaden in der privaten Unfallversicherung besteht primär in einer Gesundheitsschädigung. Daraus wiederum resultieren häufig finanzielle Einbußen. Die körperliche Verletzung, also der Eingriff in die körperliche Integrität, muss auch psychisch verkraftet werden. Gespräche mit Unfallverletzten können oft nicht rein sachlich geführt werden. Besonders schwierig wird es...mehr

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§ 3 Unfall / H. Eigenständige Unfalldefinition

Rz. 70 Es gibt vereinzelte Bedingungswerke mit eigenständigen Unfalldefinitionen. Dies ist wegen der Abdingbarkeit von § 178 VVG n.F möglich und wirksam. Diese Definitionen zielen nicht auf eine bloße Erweiterung der gesetzlichen Definition für spezielle Einzelfälle, sondern regeln den Unfallbegriff grundlegend neu, etwa im Hinblick auf die Plötzlichkeit des Ereignisses oder ...mehr

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zfs 10/2011, Bejahter Anspr... / 3 Anmerkung:

1. Die ursprünglich beabsichtigte Verkürzung der Möglichkeiten der fiktiven Schadensberechnung durch Abzug der in den Kosten der Schadensbehebung enthaltenen, nicht näher bestimmten "öffentlichen Abgaben" (vgl. dazu Referentenentwurf zum 2. Schadensrechtsänderungsgesetz, Begründung S. 8) wurde zwar nicht durchgesetzt, ist aber in der Regelung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. t...mehr

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zfs 10/2011, Besonderheiten... / IV. Prozessführungsbefugnis des Haftpflichtversicherers

Für die Haftpflichtversicherung bestimmen die AKB 2008, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Versicherer innerhalb von einer Woche zu informieren, wenn Ansprüche geltend gemacht werden und bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. In E.2.4 AKB 2008 wird die Prozessführungsbefugnis des Haftpflichtversicherers gereg...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 68. Auflage 2010, zitiert: Baumbach-Verfasser Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Auflage 2009, zitiert: Beckmann-Verfasser Brockhaus, in einem Band, 13. Auflage 2009, zitiert: Brockhaus Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 1 (§§ 1–32), 9. Auflage 2008, Bd. 3 (§§ 74–99), 9. Auflage 2010...mehr

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§ 2 Versicherungsvertrag / 3. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 5 Im VAG wird die öffentlich-rechtliche Seite des Versicherungsvertrags geregelt. Dieses Gesetz hat daher für die gängigen Mandate nur eine geringe Bedeutung. Das VAG enthält z.B. Regelungen über den Mindestinhalt von allgemeinen Versicherungsbedingungen in § 10 VAG, für Rückstellungen bei Verträgen mit Beitragsrückgewähr (UBR) in § 10d VAG und für die Mitglieder eines V...mehr

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§ 6 Medizinische Basisinfor... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Da eine unfallbedingte Gesundheitsschädigung zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört und unfallfremde Gesundheitsschädigungen z.B. bei den Ausschlüssen und der Mitwirkung eine entscheidende Rolle spielen, ist ein gewisses medizinisches Basiswissen erforderlich. Deshalb soll hier zu den in der privaten Unfallversicherung besonders relevanten medizinischen Bereichen ein Ü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.7 Beiordnung eines Bevollmächtigten oder Notanwalts

Rz. 130 Für den Antrag auf Beiordnung eines Bevollmächtigten oder Notanwalts nach § 155 FGO i. V. m. § 78b ZPO für Verfahren vor dem BFH[1] ist darzulegen, dass es dem Antragsteller nicht möglich war, einen vertretungsbefugten Prozessbevollmächtigten zu finden[2]. Zur Begründung des Antrags muss dargelegt werden, welche zur Vertretung berechtigten Personen der Beteiligte um ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.2.3 Personenvereinigungen und juristische Personen

Rz. 39 Nach § 62 Abs. 2 S. 1 FGO sind auch Personenvereinigungen und juristische Personen vor dem FG und vor dem BFH vertretungsfähig[1]. Bei der Vollmachtserteilung an eine Steuerberatungssozietät wird im Zweifel allen der Sozietät angehörenden Steuerberatern das Mandat erteilt[2]. Rz. 40 Bei Vollmachtserteilung an eine juristische Person oder eine Personenvereinigung müssen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 7.3.1 Grundlage

Rz. 104 Für das Verfahren vor dem BFH hat die Bestellung eines Bevollmächtigten (Rz. 2, 29) zu erfolgen. Hierfür gelten, abgesehen von dem durch den Vertretungszwang ausgeschlossenen Wahlrecht (Rz. 8), keine Besonderheiten. Rz. 105 Durch die Beschränkung der Vertretungsfähigkeit vor dem BFH (Rz. 111) ist dieser der grundsätzlichen Verpflichtung enthoben, die Rechtswirksamkeit...mehr

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Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei Anscheinsvollmacht

Leitsatz Ein Steuerbescheid kann wirksam an einen Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, der nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht bevollmächtigt ist. Sachverhalt Klägerin war ein Unternehmen, bei dem eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für 2007 angeordnet wurde. Daraufhin beauftragte sie eine Steuerberatungsgesellschaft mit der Vertretung und erteilte eine schriftliche Vo...mehr

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Rechtsschutzversicherer muss auch Ersatz-Anwalt bezahlen

Leitsatz Legt ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat nieder, muss die Rechtsschutzversicherung des Mandanten auch die Kosten für den Ersatz-Anwalt bezahlen. Sachverhalt Der beauftragte Rechtsanwalt war in Urteilsfall infolge einer nachhaltigen Depression nicht in der Lage, Schriftsätze zu diktieren oder sich mit Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Da ihm sein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 130a Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht (Rz. 123), wenn sich die Steuer­hinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tat­beteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlau...mehr

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Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR

Leitsatz Der Sonderbetriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 ist für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers auch dann zuzulassen, wenn sich die beabsichtigte Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens niederschlagen kann, sofern der Einzelunternehmer – hier ein Rechtsanwalt – seine bishe...mehr

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Verzicht auf Mindesthonorar in Höhe der gesetzlichen Gebühren unwirksam

Leitsatz Ein Rechtsanwalt darf in gerichtlichen Angelegenheiten keine Honorarvereinbarungen treffen. Das gilt auch für geringere Gebühren, als im RVG vorgesehen. Eine solche Honorarvereinbarung ist daher unwirksam. Der hat, auch wenn das Honorar durch die Menge der angefallenen Stunden deutlich höher gewesen wäre, nur einen Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren. Sachverhalt...mehr

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Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern soll der Aufsichtsrat vorab zuzustimmen müssen

Leitsatz Eingebettet in einen Anfechtungsprozess, der die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zum Gegenstand hatte, musste das OLG Frankfurt über die nachträgliche Genehmigung von Zahlungen der Gesellschaft an die Rechtsanwaltsgesellschaft eines ihrer Aufsichtsräte entscheiden. Die beklagte Aktiengesellschaft hatte über ihren Vorstand eine Recht...mehr

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Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts in Ehesachen: Erneuter Gebührenanspruch bei Wiederaufnahme eines ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahrens

Leitsatz Das OLG Oldenburg hat sich in dieser Entscheidung mit dem Problem der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts in Ehesachen auseinandergesetzt. Es ging um die Wiederaufnahme eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahrens. Sachverhalt Die Ehe der Beteiligten war durch Urteil des AG vom 5.7.2005 rechtskräftig geschieden worden. Im Scheidungsurteil war ...mehr

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zfs 09/2008, Die anwaltlich... / a) Unbeschränktes oder beschränktes Mandat?

Der Mandatsumfang ergibt sich entweder aus einer schriftlichen Beauftragung durch den Mandanten oder aber ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei lebensnaher Würdigung der üblichen Umstände der Mandatierung ist eher davon auszugehen, dass der Mandant in der Erkenntnis seiner fehlenden Rechtskenntnisse regelmäßig ein unbeschränktes Mandat erteilen möchte, selten ein beschränkte...mehr

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zfs 09/2008, Die anwaltlich... / c) Umfassende Interessenwahrnehmung beim unbeschränkten Mandat

Ausgangspunkt bei der uneingeschränkten Beauftragung des Rechtsanwalts bildet die ständige Rechtsprechung des BGH, wonach der Anwalt die Interessen seines Mandanten nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen hat; der Anwalt soll nicht nur erkennbare Nachteile vom Mandanten abwenden, sondern seine Beratung hat sich ebenso auf wirtschaftliche Gefahren wie auf praktische Folgen...mehr

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zfs 09/2008, Die anwaltlich... / b) Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Bei einem beschränkten Mandat nimmt der Rechtsanwalt grundsätzlich die Interessen seines Mandanten außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahr (Zugehör, a.a.O., S. 294). Aber der Anwalt muss außerhalb des beschränkten Mandats seinen Mandanten vor Gefahren warnen, die ihm – dem Rechtsanwalt – bekannt oder für ihn offenkundig sind. (BGH NJW 1997, 2169; BGH, AnwBl 1998, 536). ...mehr

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zfs 05/2009, Das vertragsrechtliche Mandat

Hans-Jürgen Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren 6. Aufl. 2009, Deutscher AnwaltVerlag, 944 Seiten, 78 EUR Rechtspolitik spart das Straßenverkehrsrecht nicht aus. StVG, FeV, VVG und der Bußgeldkatalog sind seit der letzten Auflage verändert, teilweise von Grund auf novelliert worden. In der Rechtsprech...mehr

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zfs 06/2009, Fleischmann/Hillmann/Schneider, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 2, Verkehrszivilrecht

5. Aufl. 2009, Deutscher Anwaltsverlag, 950 Seiten, 78 EUR Alfred Fleischmann, der dem Werk bis einschließlich zur 4. Aufl. seinen Stempel aufgedrückt hat, hat nunmehr den Stab an Klaus Schneider, bei Leibe keinem Unbekannten mehr, weitergereicht. Das veränderte Team hat Gliederung und Grundkonzeption beibehalten. Indessen sind viele Passagen neu geschrieben worden. Zu allen ...mehr

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AGS 06/2011, Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten nach grundloser Kündigung des Mandats

BGB §§ 627, 628 Abs. 1 S. 2, 812 Abs. 1 S. 2 Leitsatz Kündigt der mit der Vertretung der Partei im Anwaltsprozess beauftragte Rechtsanwalt das Mandat vor Abschluss des Verfahrens, ohne dazu durch vertragswidriges Verhalten der Partei veranlasst zu sein, und muss die Partei deshalb zwecks ordnungsgemäßer Vertretung einen anderen Rechtsanwalt beauftragen, sind die vom ursprüngl...mehr

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zfs 05/2011, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat

Bd. 5 – Personenschäden, 2011, Deutscher Anwaltverlag, 557 Seiten, 79 EUR, ISBN: 978-3-8240-1054-7 Die Autoren, erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet der Personenschadensregulierung mit Schwerpunkt bei den Großschäden, haben ihr Werk in neun Blöcke aufgeteilt. Ihnen geht es darum, Praktikerwissen zu vermitteln. Sie legen den Hauptakzent auf die außergerichtliche Regulierung. I...mehr

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zfs 09/2008, Die anwaltliche Beratungspflicht zu Beginn des Mandats und vor Abschluss eines außergerichtlichen Abfindungsvergleiches unter besonderer Berücksichtigung des Personenschadens

Einführung Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Anwalt die Interessen seines Mandanten in den Grenzen des erteilten Mandats nach jeder Richtung wahrzunehmen, um Schädigungen zu vermeiden. Welche konkreten Pflichten aus dem erhaltenen Auftrag abzuleiten sind, richtet sich dabei nach dessen Umfang und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (BGH, NJW 93, 2045 ff....mehr

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AGS 07/2011, Keine neue Ang... / 1 Sachverhalt

Die Klage wurde 2003 erhoben. Noch im selben Jahr wurde auf übereinstimmenden Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens gem. § 251 ZPO angeordnet. Während der Ruhenszeit legte die seitens der Beklagten mandatierte Sozietät das Mandat nieder und teilte mit, ihr Sozius wechsele zu einer anderen Kanzlei, von der das Mandat weitergeführt werde. Im Jahre 2008 nahm der Kläger d...mehr

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AGS 09/2009, Keine grundsät... / 1 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Urteile, durch die ein anwaltlicher Honoraranspruch aus einer Vergütungsvereinbarung gekürzt wurde. I. 1. Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Strafrecht. Im Januar 2002 übernahm er die Strafverteidigung eines sich in Untersuchungshaft befindenden Beschuldigten, dem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ...mehr

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zfs 09/2009, Vermutung unan... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … 1. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. … [10] Das LG hat bereits gänzlich unbeachtet gelassen, dass sich der Beschwerdeführer bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt. Das OLG hat dies zwar erkannt, allerdings führt das Berufungsurteil z...mehr

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AGS 08/2011, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

… a) Die von den Parteien vereinbarte Zeittaktklausel ist in der vorliegenden Form mit § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB zu vereinbaren. aa) Der Senat hat sich bereits mehrfach mit der Zulässigkeit von Zeittaktklauseln befasst und dabei Klauseln, welche die Abrechnung jeder angefangenen Viertelstunde zu einem Viertel des Stundensatzes vorsehen, wegen Verstoßes gegen § 307 A...mehr

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AGS 09/2011, Schaefer/Kiemstedt. Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von FAArbR Rolf Schaefer und FAArbR Sabine Kiemstedt. 3. Aufl. 2011. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 208 S. 36,00 EUR.

Mit der jetzt vorliegenden dritten Auflage ergänzt der Verlag seine blaue Gebührenreihe um ein weiteres Werk. Seit der zweiten Auflage sind fünf Jahre vergangen, sodass eine Neubearbeitung dringend erforderlich war. Behandelt werden sämtliche Vergütungsfragen, die sich im arbeitsgerichtlichen Mandat stellen. Allem voran stellen die Verfasser zunächst das Kapitel "Prognose be...mehr

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AGS 06/2011, Neue Gebühr be... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg, § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die gegen die Entscheidung vorgebrachten Berufungsgründe rechtfertigen keine dem Kläger günstigere Entscheidung. I. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf seinen Hinweisbeschluss. Dort hat er im Wesentlichen ausgeführt: 1. Die von dem LG...mehr

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AGS 10/2011, Zur Erstattung... / 1 Sachverhalt

In dem Verfahren 11 KLs 28/07 ist Rechtsanwalt Dr. … als Pflichtverteidiger für den Angeklagten bestellt worden. Die Antragstellerin macht vorliegend die dem Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse zustehenden Vergütungsansprüche geltend. Sie trägt dazu vor, dass der Pflichtverteidiger diese Ansprüche mit Zustimmung des Angeklagten an die GmbH abgetreten habe. Als Beleg für...mehr

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zfs 08/2008, Zulässigkeit d... / Sachverhalt

Der Kläger hatte sich in einem Arzthaftungsprozess durch die Rechtsanwälte Q u.a. vertreten lassen. Ob für dieses Mandat die BRAGO oder das RVG anwendbar ist, war zwischen dem Kläger und seiner hier verklagten Rechtsschutzversicherung streitig. Die Rechtsschutzversicherung hatte die damit niedrigere Vergütung nach dem RVG berechnet und gezahlt. Hinsichtlich des sich bei Abre...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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zfs 06/2009, Darlegungslast... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist in sämtlichen entscheidenden Punkten zuzustimmen. I. Darlegungs- und Beweislast Zutreffend führt das OLG Schleswig aus, dass der Rechtsanwalt beweispflichtig dafür ist. dass er von ihm abgerechneten Stunden in der betreffenden Angelegenheit für den Auftraggeber erbracht hat. Um dieser Darlegungs- und Beweislast zu genügen, muss der Rechtsanwalt zunächst ei...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / aa) Objektive oder subjektive Interessenbestimmung?

Erheblich erschwert wird die Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen eines Interessenwiderstreits noch dadurch, dass in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist, ob ein objektiver, vernünftiger Dritter oder die Parteien selbst die Interessenlage bestimmen. In der Rechtsprechung wird vielfach danach unterschieden, ob der Streitstoff der Verfügung der Parteien unterliegt u...mehr

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AGS 03/2011, Burandt/Rojahn, Erbrecht, Querschnittskommentar zu den erbrechtlichen Vorschriften des BGB und erbrechtlichen Nebengesetzen. Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Burandt und Vorsitzender Richter am OLG Dieter Rojahn. Beck´sche Kurzkommentare Bd. 65. 1. Aufl. 2011, Verlag C. H. Beck. XXII, 1666 S. 158,00 EUR

Der neue Querschnittskommentar des Verlags zum Erbrecht bietet "Erbrecht aus einer Hand" für den Praktiker. 26 Autoren – erfahrene und renommierte Praktiker ihrer jeweiligen Fachgebiete – erläutern nicht nur die erbrechtlichen Vorschriften des BGB, sondern auch die erbrechtlichen Nebengesetze. Ein weiterer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verfahrensrecht sowie dem Erbschafts-...mehr

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AGS 11/2009, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat zu Recht entschieden, dass dem Kläger gegen die Beklagten kein Anspruch auf Zahlung weiteren Rechtsanwaltshonorars in Höhe der Differenz zwischen dem von der Rechtsschutzversicherung der Beklagten bereits bezahlten Honorar auf der Basis einer Berechnung mit dem Gebührensatz von 1,3 und einem auf der Basis eines Gebührensatzes von 2,0 berechneten Honorar zusteht. A...mehr

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AGS 06/2011, Vergütungsansp... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zum überwiegenden Teil begründet. 1. Die Berufung ist insoweit begründet, als die Klägerin die Abänderung des angefochtenen Urteils dahin beantragt, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 17.503,47 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Hinsichtlich dieser Klageforderung rechtfertigen die nach § 529 ZPO der Entscheidung über die Berufung zugrunde zu legenden...mehr

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AGS 04/2009, Geschäftsgebüh... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht unrichtig und bedenklich: 1. Das dem Rechtsstreit zugrunde liegende Mandat wurde im Mai 2007 erteilt. 2. Die Überprüfung der Unterhaltsurkunde ist – ausweislich der dürren Sachverhaltsdarstellung im Urteil – eine Beratung; es wurde ersichtlich auch nur ein Beratungsmandat erteilt, wie sich aus der vom beklagten Rechtsanwalt selber ...mehr

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AGS 02/2009, Handbuch der Rechtsschutzversicherung. Von Rechtsanwalt Hans Buschbell und Rechtsanwalt Manfred Hering. 4. Aufl. 2009. Deutscher Anwaltverlag Bonn. LVI, 742 S. 80,00 EUR.

Das Werk "Handbuch Rechtsschutzversicherung" erscheint zwischenzeitlich in der 4. Aufl. und beweist damit seine Qualität und Akzeptanz in der anwaltlichen Praxis. Das Werk versteht sich nicht als Kommentar oder Lehrbuch, sondern als echtes Praxishandbuch, bei dem die Mandatsbearbeitung stets im Vordergrund steht. Daher ist dem Mandat in der Abwicklung bei Beteiligung einer Re...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / 1. (Vor-)Befassung

Die Verbotsnormen der §§ 43a Abs. 4 BRAO sowie 356 Abs. 1 StGB und – nach seinem Wortlaut – insbesondere die des § 3 Abs. 1 1. Alt. BORA knüpfen an die berufliche Vorbefassung des Anwalts mit einer Rechtssache an. Eine private Vorbefassung reicht nicht aus.[5] Allerdings wird es gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten häufiger vorkommen, dass der Rechtsanwalt von Freun...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / 3. Rechtsanwalt und Deckungszusage

Das OLG Düsseldorf hatte einen Honorarrechtsstreit zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und seinem rechtsschutzversicherten Mandanten zu entscheiden.[25] Zwischen den Parteien wurde ein Anwaltsvertrag zwecks Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlicher Aufklärungspflichtverletzung vereinbart. Der Klägerin war bei der Auftragserteilung kein unbeschränktes Mandat erte...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / C. Folgen eines Verstoßes

Die Folgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen treffen sowohl den Anwalt als auch die Mandanten. Der Anwalt setzt sich berufsrechtlicher und sogar strafrechtlicher Sanktionierung aus. Er ist gem. § 3 Abs. 4 BORA verpflichtet, sämtliche betroffenen Mandate (also nicht etwa nur das zuletzt angenommene) niederzulegen. Die Mandanten sind dam...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Einführung

Die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung gehört zum Standardrepertoire jedes z.B. im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts. Im Familienrecht ist in den meisten Checklisten zur Mandatsaufnahme hierzu überhaupt nichts vorgesehen. Zu Unrecht: Auch für den Scheidungsanwalt ist die Rechtschutzversicherung interessant. Es soll mit dem Beitrag näher dargestellt werden, welche Berei...mehr

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AGS 01/2009, Aufrechnung mi... / Leitsatz

Gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern darf der Rechtsanwalt ausnahmsweise mit der Honorarforderung aus einem anderen Mandat aufrechnen, wenn diese zeitgleich fällig geworden ist. OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.10.2008 – I-24 U 146/07mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / III. Der Sonderfall der Mediation

Eine Sonderrolle nimmt der Rechtsanwalt wahr, der als Mediator (oder auch als Vermittler oder Schlichter – vgl. § 18 BORA) tätig wird. Er vertritt keine Interessen, sondern übernimmt lediglich eine gesprächsleitende Funktion, die ihn zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit zwingt.[22] Folgerichtig nimmt das neue RDG in § 2 Abs. 3 Nr. 4 die Mediation und jede ve...mehr

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AGS 03/2009, Anwaltliche Ve... / Leitsatz

1. Bei einem Auftrag zur Vertretung im selbständigen Beweisverfahren vor dem 1.7.2004 und dem späterem Mandat zur Vertretung im Hauptsacheverfahren, verbleibt es für das Beweisverfahren bei der Anwendung der BRAGO; im Übrigen ist das RVG anzuwenden. 2. Übersteigen die Prozessgebühren zweier Beweisverfahren die Verfahrensgebühr im nachfolgenden Hauptsacheverfahren, erhält de...mehr