Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Triple-Net-Vereinbarungen

Rz. 132 [Autor/Stand] Werden Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten jedoch im Rahmen von sog. Triple-Net-Vereinbarungen vom Mieter getragen, sind diese Kosten – ggf. mit einem pauschalen Zuschlag – in die Jahresmiete einzurechnen. Dies gilt nicht für die üblichen Schönheitsreparaturen bei Wohnraum.[2] Schleswig-Holstein führt mit Erlass v. 14.11.2005[3] Folgendes aus: „Erm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ermittlung der üblichen Miete

Rz. 242 [Autor/Stand] § 146 Abs. 3 BewG gibt keine Auskunft darüber, wie die übliche Miete in der Praxis zu ermitteln ist. Hier helfen die Bestimmungen des BGB bzw. in "älteren" Fällen das Miethöhengesetz weiter. Danach kann die übliche Miete durch Heranziehung von Vergleichsmieten, durch Rückgriff auf einen Mietspiegel, mit Hilfe einer Mietdatenbank oder durch ein Mietgutac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Jahresmiete bei Betriebsaufspaltung

Rz. 149 [Autor/Stand] Im Fall der Betriebsaufspaltung verpachtet das Besitzunternehmen i.d.R. nicht nur Grundstücke, sondern auch das übrige Anlagevermögen einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter sowie zum Teil das Umlaufvermögen an eine Betriebsgesellschaft. Die Pachtzahlungen der Betriebsgesellschaft betreffen daher nicht nur die Grundstücksnutzung, sondern auch die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber bezieht sich zur Umschreibung der umlagefähigen Betriebskosten in § 146 Abs. 2 Satz 3 BewG auf § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung. Nach dieser Vorschrift in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung war bei der Ermittlung der Betriebskosten die Anlage 3 "Aufstellung der Betriebskosten" zur II. Berechnungsverordnung zugrunde zu legen. A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Zuschlag bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen

Rz. 358 [Autor/Stand] § 146 Abs. 5 BewG sieht vor, dass der um die Alterswertminderung gekürzte Ausgangswert um einen Zuschlag von 20 % zu erhöhen ist, wenn es sich bei dem zu bewertenden Grundstück um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das ausschließlich Wohnzwecken dient. Nach Auffassung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags sollte der Zuschlag 10 % betragen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ansatz der üblichen Miete vor 2007

Rz. 185 [Autor/Stand] Wurde ein bebautes Grundstück oder ein Teil hiervon nicht oder vom Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt, anderen unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder an Angehörige (§ 15 AO) oder Arbeitnehmer des Eigentümers vermietet, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete (§ 146 Abs. 3 Satz 1 BewG). Bei der üblichen Miete handelt es sich um die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich des § 146 Abs. 3 BewG vor 2007

Rz. 191 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG sind die Fälle genannt, in denen es zum Ansatz der üblichen Miete kommt, und zwar bei Nichtnutzung, Eigennutzung durch den Eigentümer oder dessen Familie, unentgeltlicher Überlassung an andere und Überlassung an Angehörige oder Arbeitnehmer des Grundstückseigentümers gegen Zahlung einer Miete. Rz. 192 [Autor/Stand] Der Anwendungsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ermittlung des Ertragswerts

Rz. 71 [Autor/Stand] § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG enthält die Umschreibung des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Danach ist die durchschnittliche Jahresmiete mit 12,5 zu multiplizieren und um die Alterswertminderung zu kürzen. Die Wertermittlung orientiert sich an folgendem Schema: Rz. 72 [Autor/Stand] Die Berechnungsgrößen "Vervielfältiger" und "Alterswertminderung" sind vom G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vergleich zwischen Ertragswertverfahren und Einheitsbewertung 1964

Rz. 24 [Autor/Stand] Das in § 146 BewG geregelte Ertragswertverfahren entspricht von seiner Grundkonzeption dem Ertragswertverfahren bei der Einheitsbewertung 1964 (§§ 78 bis 82 BewG). Es wird eine Miete für ein Jahr mit einem Vervielfältiger multipliziert, wobei das Ergebnis den Grundstückswert darstellt, der neben dem Bodenwert den Gebäudewert, den Wert der Außenanlagen, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Herausrechnen der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 129 [Autor/Stand] Bei älteren Mietverträgen ist eine Trennung in die Nettokaltmiete und die umlagefähigen Betriebskosten nach der II. Berechnungsverordnung häufig nur zum Teil vorgenommen worden. Gesondert ausgewiesen und abgerechnet werden nach diesen Mietverträgen insbesondere die verbrauchsabhängigen Kosten für die Wasserversorgung und die Entwässerung sowie die Aufwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Begriff der üblichen Miete

Rz. 216 [Autor/Stand] Bei der üblichen Miete handelt es sich um die Miete, die für nach Art, Lage, Größe, Ausstattung und Alter vergleichbare, nicht preisgebundene Grundstücke von fremden Mietern bezahlt wird (§ 146 Abs. 3 Satz 2 BewG).[2] Betriebskosten sind hierbei nicht einzubeziehen.[3] a) Vergleichsmerkmal "Art des Grundstücks" Rz. 217 [Autor/Stand] Die Grundstücke, aus d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückgriff bei der Bedarfsbewertung auf bekannte Bewertungsmethoden

Rz. 3 [Autor/Stand] Sowohl die Einheitsbewertung 1964 in den alten Bundesländern als auch die Einheitsbewertung 1935 für das Beitrittsgebiet beruhen im Wesentlichen auf zwei Bewertungsmethoden, und zwar zum einen auf dem Ertragswertverfahren unter Kapitalisierung der Miete und zum anderen auf dem Sachwertverfahren unter getrenntem Ansatz des Boden- und Gebäudewerts, ggf. erh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gestaffelte Mietänderung

Rz. 183 [Autor/Stand] Sofern der Eigentümer mit dem Mieter eine so genannte Staffelmiete vereinbart, ist als Jahresmiete nur die Miete anzusetzen, die im Besteuerungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Mietsteigerungen nach der vorgesehenen Staffelung vertraglich vereinbart ist. Die in der Zukunft weiter zu erwartenden Mietsteigerungen aufgrund der vorgesehenen Staffelung s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Jahresmiete bei mehrstöckigen Mietverhältnissen

Rz. 181 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Jahresmiete ist darauf abzustellen, was der Mieter dem Eigentümer für die Nutzung des Grundstücks zu zahlen hat. Das gilt auch bei mehrstöckigen Mietverhältnissen. Somit kommt es stets darauf an, welche Jahresmiete der Eigentümer mit dem Hauptmieter vereinbart hat. Auf das Untermietverhältnis kommt es nur insoweit an, wie der Eige...mehr

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zfs 07/2019, Ersatz von Her... / II. Rechtsprechung des BGH

Der BGH hat mit dem Urteil vom 12.2.2019 (VI ZR 141/18) demgegenüber entschieden, dass ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nicht zwingend voraussetzt, dass der Versicherer ein Vertragsangebot übermittelt, das sämtliche Mietkonditionen enthält. Die Mieter waren insoweit noch vor der Anmietung von dem Kfz-Haftpflichtversicherer zunächst mündlich und dann schriftlic...mehr

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AGS 07/2019, Beschwer bei V... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten – auf beiden Seiten als Rechtsnachfolger verstorbener Ehegatten – um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich. Das Amtsgericht hat die Antragsgegner in der ersten Stufe durch Teilbeschluss dazu verpflichtet, ... dem Antragsteller folgende Unterlagen in Ablichtung zu übersenden:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausgangsgröße "Jahresmiete"

Rz. 80 [Autor/Stand] § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG definiert die Jahresmiete als Gesamtentgelt, das für die Nutzung des bebauten Grundstücks von dem Mieter oder Pächter aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen ist. 1. Gesamtentgelt a) Entgelt nur für die Grundstücksnutzung Rz. 81 [Autor/Stand] Zum Gesamtentgelt rechnet alles das, was der Mieter o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mietvorauszahlungen

Rz. 182 [Autor/Stand] Vereinbaren Grundstückseigentümer und Mieter im Rahmen der Nutzungsüberlassung Mietvorauszahlungen, stellt sich die Frage, wie die Mietvorauszahlungen bei der Ermittlung der im Besteuerungszeitpunkt maßgebenden Miete zu berücksichtigen sind. Die Hinweise 167 zu Tz. 46 der gleich lautenden Erlasse v. 2.4.2007[2] enthalten folgendes Beispiel zur Ermittlun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berechnungsschema

Rz. 133 [Autor/Stand] Sowohl die Ermittlung der Jahresmiete als Gesamtentgelt als auch deren Bereinigung um die umlagefähigen Betriebskosten macht es erforderlich, die hierfür notwendigen Daten in einem Berechnungsschema festzuhalten. Ausgangsgröße für die Berechnung der Jahresmiete für das jeweilige Jahr des dreijährigen Mietermittlungszeitraums ist das, was im Mietvertrag ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Bezugsgröße "Wohn-/Nutzfläche"

Rz. 267 [Autor/Stand] Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht.[2] Die Wohn-/Nutzfläche wird ggf. auch bei der Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten benötigt, wenn diese Vergleichsmieten auf 1 m2 Wohn-/Nutzfläche bezogen sind. Bei Ein- und Doppelgaragen sowie Stellp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kein Ansatz von umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 122 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung auf den 1.1.1964 wird für die Ertragsbewertung eine Jahresrohmiete zugrunde gelegt, bei der nur die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs-, Warmwasserversorgungs- und Brennstoffversorgungsanlage sowie des Fahrstuhls als Betriebskosten außer Ansatz bleiben. Für die Ertragsbewertung ab dem 1.1.1996 hat sich der Gesetzgeber d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Durchschnittliche Miete

a) Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 Rz. 239 [Autor/Stand] In den Fällen, die in § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG genannt sind, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete. Die Gesetzesformulierung dürfte – für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 – so zu verstehen sein, dass die Zeiten, in denen für ein Gebäude oder ein Gebäudeteil innerhalb des dreijährigen Miete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sollmiete

Rz. 110 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber stellt in § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG auf die vertraglich vereinbarte Miete ab. Bei der Jahresmiete handelt es sich somit um eine Sollmiete. Auf das, was tatsächlich in dem dreijährigen Mietermittlungszeitraum an Miete gezahlt wurde, kommt es nicht an; Mietausfälle bleiben daher bei der Ermittlung der Jahresmiete außer Ansatz. Rz. 111 [Autor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Jahresmiete bei Betriebsverpachtung und Leasingverträgen

Rz. 158 [Autor/Stand] Eine vergleichbare Problematik ergibt sich in den Fällen der Betriebsverpachtung und bei Leasingverträgen, die eine Grundstücksüberlassung zum Gegenstand haben. Bei Leasingverträgen wird in der Literatur[2] die Auffassung vertreten, dass es kaum möglich sein dürfte, aus der vereinbarten Leasingrate eine Miete abzuleiten, indem nur der Finanzierungskoste...mehr

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zfs 07/2019, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] Das angegriffene Urteil hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand." [7] 1. Die Klage ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig. [8] a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift neben einem bestimmten Antrag eine bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs enthaften. Damit werden der Streitgegenstand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bestandteile der Jahresmiete

Rz. 107 [Autor/Stand] Nicht in die Jahresmiete einzubeziehen sind Zahlungen des Mieters für Leistungen des Vermieters, die nicht die Grundstücksnutzung betreffen, sowie Leistungen, die der Vermieter von dritter Seite erhält. Dazu gehören[2]: Einnahmen für die Überlassung von Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Einnahmen für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen, Dienstl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ferienwohnungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Ferienwohnungen liegen meist in bauordnungsrechtlich ausgewiesenen Sondergebieten, auch wenn die Gemeinde ausdrücklich ein Dauerwohnen in diesem Gebiet zugelassen hat. Darüber hinaus rechnen zu dieser Gruppe von Grundstücken Wohnungen, die sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen, z.B. in den Wintermonaten wegen unzureichender Is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Durchschnittliche Jahresmiete – vor 2007

Rz. 162 [Autor/Stand] Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG ist aus den Jahresmieten der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt eine durchschnittliche Jahresmiete zu errechnen. Hierfür werden die Dreijahresmieten zu einer Summe zusammengerechnet und durch drei dividiert. Rz. 163 [Autor/Stand] Die Jahresmieten für die letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt sind nac...mehr

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Stellplatz ist keine Nebenleistung zur Wohnungsvermietung

Leitsatz Bei der Vermietung von Stellplätzen handelt es sich nicht stets um eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung, auch wenn Wohnung bzw. Stellplatz von ein und demselben Vermieter an jeweils ein und denselben Mieter vermietet werden. Sachverhalt Ausgangspunkt des Streitfalles ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG, die das Finanzamt zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnpauschalierung bei wissenschaftlichen Tagungen

Leitsatz Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO ist auch durch die Vermietung von Standflächen bei Kongressen möglich. Normenkette § 64 Abs. 6 Nr. 1, § 65 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG Sachverhalt Der Kläger ist ein gemeinnütziger Verein zur Selbsthilfe von und für Personen, die an der X Krankheit leiden. Dem Zweckbetrieb "Veranstaltung wissenschaftlicher Kongress...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Organschaft als Geschäftsveräußerung

Leitsatz 1. Überträgt die frühere Organträgerin ein ihr gehörendes Grundstück im Rahmen der Beendigung der Organschaft auf die frühere Organgesellschaft als Erwerberin, liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn die Erwerberin die unternehmerische Tätigkeit des Organkreises fortführt und das übertragene Grundstück ein Teilvermögen i.S. des Art. 5 Abs. 8 der R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 10 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Abmagerung Kosten für die Änderung oder Neuanschaffung von Kleidung infolge Erkrankung sind als mittelbare Krankheitskosten (= Krankheitsfolgekosten, > Rz 5) nicht abziehbar; vgl BFH 133, 550 = DB 1981, 2360 = HFR 1981, 518 betr Kleiderkosten infolge Abmagerungskur; ebenso BFH/NV 1988, 438. Abtreibung > Rz 10 Schwangerschaft. ADHS-Erkrankung (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / 5.2 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Von dem Grundsatz, dass Einnahmen im Veranlagungszeitraum des tatsächlichen Zuflusses zu versteuern sind, gibt es eine gesetzlich festgelegte Ausnahme.[1] Danach müssen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, im Kalenderjahr de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Leitsatz Es liegt kein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn die Vermieterin die zur Hälfte vermietete Wohnung gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und Mieter bewohnt. Sachverhalt Die Klägerin ist Eigentümerin einer Immobilie mit mehreren Wohnungen. Das Obergeschoss bewohnte sie mit ihrem Lebensgefährten L. Dieser überwies ihr monatlich einen als Miete bezei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konkurrenzschutz / 1 Gesetzlicher Konkurrenzschutz

Für die Annahme eines Konkurrenzverhältnisses ist erforderlich, dass die Vertragsparteien oder mehrere Mieter in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.[1] Sind die Beteiligten dagegen als Wettbewerber anzusehen, so besteht kraft Gesetzes ein gewisser Konkurrenzschutz. Grundsätzlich ist der Vermieter gehalten, dem Mieter keine Konkurrenz zu machen[2], kein Konkurrenzunternehmen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konkurrenzschutz / 1.1.1 Gewerbetreibende

Anspruch auf Konkurrenzschutz haben in erster Linie solche Mieter, die in den Mieträumen ein Gewerbe betreiben, dessen Umsatz maßgeblich von der räumlichen Nähe gleichartiger oder ähnlicher Geschäfte abhängt (Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten, Friseure etc.). Kein Konkurrenzschutz besteht, wenn die räumliche Nähe der Konkurrenzbetriebe keinen Einfluss auf die jeweilige Gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konkurrenzschutz / 1.2 Räumlicher Schutzbereich

In räumlicher Hinsicht bezieht sich der Konkurrenzschutz grundsätzlich nur auf diejenigen Räume, die in demselben Gebäude wie die Mietsache gelegen sind. Auf benachbarte Gebäude, die im Eigentum desselben Vermieters stehen, erstreckt sich der Anspruch auf Konkurrenzschutz nur dann, wenn der Mieter dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls erwarten konnte.[1] Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konkurrenzschutz / 2 Vertraglicher Konkurrenzschutz

Der gesetzliche Konkurrenzschutz kann erweitert, aber auch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.[1] Solche Vereinbarungen können konkludent getroffen werden, so z. B. wenn der Mieter in Kenntnis einer Konkurrenzsituation Gewerberäume anmietet. Haben die Parteien eine vertragliche Regelung über den Konkurrenzschutz getroffen, so kann auf die Grundsätze über den gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Konkurrenzschutz / Zusammenfassung

Begriff Wer gewerbliche Räume vermietet, kann verpflichtet sein, gewisse Maßnahmen zu treffen, um geschäftliche Konkurrenz vom Mieter fernzuhalten. Man unterscheidet zwischen dem gesetzlichen ("vertragsimmanenten") und dem vertraglichen Konkurrenzschutz.mehr

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Konkurrenzschutz / 1.3 Ausschlussvereinbarung

Der gesetzliche Konkurrenzschutz kann vertraglich ausgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn zugleich eine Betriebspflicht vereinbart ist.[1] Wichtig Ausschluss des Konkurrenzschutzes ist ausgeschlossen Anders kann es sein, wenn darüber hinaus eine Sortimentsbindung besteht[2] oder der Mieter außerdem vertraglich zu einer Preiskalkulation gezwungen ist, die den wirtschaf...mehr

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Konkurrenzschutz / 3 Rechtsfolgen beim Verstoß gegen Schutzverpflichtung

Beim Verstoß gegen eine Schutzverpflichtung stehen dem Mieter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. In Rechtsprechung und Literatur war lange Zeit streitig, ob der Verstoß gegen eine Konkurrenzschutzklausel zugleich als Mangel der Mietsache zu bewerten ist. In dem Urteil des BGH vom 10.10.2012[1] wird dies bejaht. Dies gilt sowohl beim gesetzlichen (vertragsimmanente...mehr

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zfs 06/2019, Einholung eine... / Sachverhalt

In einem Mietrechtsstreit wurde über die Wohnungsgröße als Bestimmungsgröße für die von dem klagenden Vermieter verfolgte Erhöhung des Nettomietzinses gestritten. In der Berufungsinstanz legte der beklagte Mieter eine Berechnung vor, wonach die Wohnungsgröße 11 Quadratmeter geringer als bisher im Rechtsstreit zugrunde gelegt anzusetzen sei. Auf Nachfrage des BG teilte der Kl...mehr

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AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist Nachlassgläubigerin. Den Erblasser und die Beschwerdeführerin verband ein Mietvertrag, aus dem die Beschwerdeführerin Forderungen gegenüber dem Nachlass geltend macht. Nachdem sie von dem Ableben des Erblassers Kenntnis erhielt, wandte sie sich an das Nachlassgericht. Das Schreiben lautet auszugsweise: Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren, uns wur...mehr

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AGS 06/2019, Zahlung wieder... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 1. Die weitere Beschwerde ist vom LG zugelassen und fristgerecht eingelegt worden, §§ 66 Abs. 4, 68 Abs. 1 S. 6 GKG, § 32 Abs. 2 RVG. 2. Sie ist jedoch unbegründet. Das LG hat die Beschwerde rechtsfehlerfrei (§§ 66 Abs. 4 S. 2, 68 Abs. 1 S. 5 GKG; § 546 ZPO) zurückgewiesen. a) Maßgebend zur Bestimmung d...mehr

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AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / Leitsatz

Gem. § 66 Abs. 3 S. 2 GKG ist nächsthöheres Gericht der Beschwerde das LG, auch wenn für die Anfechtung der Hauptsacheentscheidung gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG das OLG im zweiten Rechtszug zuständig wäre. Bei der Bitte des Vermieters gegenüber dem Nachlassgericht, ihm die Erben seines verstorbenen Mieters mitzuteilen, handelt es sich um ein gebührenpflichtiges Auskunftsbegehre...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.3 Verfügungsgewalt des Steuerinländers/Steuerausländers

Tz. 1109 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl über die feste Anlage oder Einrichtung die Verfügungsgewalt besitzt und sie der Tätigkeit des Stpfl und nicht derjenigen eines anderen dient. Eigentum des Stpfl ist nicht Voraussetzung, es genügt die entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Möglichkeit, über eine feste Anlage/Einrichtung tats...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.4.2 Subjektive Zurechenbarkeit

Der Mieter haftet nur dann, wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung zuzurechnen ist. Erforderlich ist, dass der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ist aus besonderen Gründen ein besonders intensives Heizen und Lüften erforderlich, so sind die Gerichte z. T. sehr zurückhaltend: Zu überobligatorischem Heizen und Lüften ist der Mieter nicht verpflichtet.[1] Ein 5-...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.1 Haftung bei Gebäudemangel

Nach § 538 BGB haftet der Mieter nicht für Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Feuchtigkeitsschäden. Daraus folgt zunächst, dass der Mieter nicht für einen Schaden einstehen muss, der infolge eines Gebäudemangels entstanden ist. Praxis-Beispiel Was ein Gebäudemangel ist...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.3 Haftung bei schadensanfälligem Gebäude

Ist der Feuchtigkeitsschaden auf einen schadensempfindlichen Gebäudezustand zurückzuführen, so ist der Mieter zu einem Wohnverhalten verpflichtet, das dem konkret gegebenen Gebäudezustand Rechnung trägt.[1] Praxis-Beispiel Gebäudezustand Neubaufeuchtigkeit, veraltete Wärmedämmung, Wärmebrücken, nachträglicher Einbau von Isolierfenstern Zu beachten ist, dass ein Gebäudemangel nur v...mehr