Fachbeiträge & Kommentare zu Niedersachsen

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 27 Abs. 1a UStG: Umsätze von Sprachheilpädagogen in der Zeit vor dem 1.1.2000

Rz. 12 Art. 7 Nr. 20 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] fügte einen neuen Abs. 1a in den bisherigen § 27 UStG ein.[2] Anlass dafür war, dass es in Deutschland – außer in Niedersachsen – für Sprachheilpädagogen keine Berufsordnung gab. Damit war die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Umsätze nicht unmittelbar für die Umsätze von Sprachheilpädagoge...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Medizinische Maßnahmen, die zu einer Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Maßnahmeträger führen können, müssen grundsätzlich zur Erreichung des Maßnahmeziels, d. h. der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, geeignet sein. Eine Erholungskur, die ohne akuten Krankheitsanlass nur der Vorbeugung gegen allgemeine Abnutzungserscheinungen oder lediglich der Verbe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / II. Ist die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer Betrug?

Die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer stellt keine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und deren leichtfertige Verkürzung keine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO dar. Denn die Kirchensteuer stellt keine Steuer i.S.d. § 3 AO dar, weil die AO nur für Steuern gilt, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind. Die Kirchensteuer basiert jedoch auf Landesrec...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.2 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird zum Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer folgende Lieferungen erbringt[1]: Gas über das Gasnetz, wenn der unternehmerische Leistungsempfänger als "Wiederverkäufer" selbst auch Erdgaslieferungen erbringt.[2] Elektrizität, wenn der liefernde Unternehmer und der unterne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 4 Den Steuerabzug bei Bauleistungen verwaltet nicht das FA des Leistungsempfängers, sondern das für den Leistenden örtlich zuständige FA.[1] Rz. 5 Hat der leistende Unternehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Ist das l...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.3 Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %: Höhe der Grunderwerbsteuermehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.1 Maklercourtage

Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Makler...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.2 Unterliegt das Mietverhältnis der Kündigungssperrfrist?

Die Bestimmung des § 577a BGB kann im Einzelfall eine sehr hohe Hürde für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses darstellen. Ist nämlich an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.4 Die Absage

Die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen endet mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags oder mit der Absage der Bewerbung. Bei der Absage einer Bewerbung sollte der Arbeitgeber sich möglichst vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Hier ist der Hinweis, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde, vollkommen ausreichend. Allein die Bemerkung, für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
SteuerClouds als Datenausta... / 3 Abläufe in den einzelnen Bundesländern

Die Abläufe in den Bundesländern unterscheiden sich nur im Detail. Allen gemein ist die erstmalige Registrierung auf der jeweiligen Plattform. In Baden-Württemberg erhält der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter nach erfolgreicher Verifizierung der E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode zur Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW. Die Verifizierung selbst erfolgt dann auf Ebe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Erörterung während der Arbeitszeit/Teilnahme Dritter

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann die ihm nach § 82 BetrVG eingeräumten Rechte während der Arbeitszeit ausüben, soweit es der Arbeitsablauf gestattet.[1] Er kann verlangen, dass der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen während der Arbeitszeit erfüllt. Wegen der dadurch versäumten Arbeitszeit darf der Arbeitgeber das Entgelt nicht kürzen. Rz. 7 Aus dem ausdrücklich festge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den speziellen Auskunftsansprüchen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.3 Datenschutz

Rz. 49b Das Einsichtsrecht in die Bruttoentgeltlisten mit der Angabe von Klarnamen der Arbeitnehmer fällt in den sachlichen Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) [1] und in den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) [2]. Die Namen der Arbeitnehmer und die ihnen zugeordneten Bruttoentgelte sind "personenbezogene Daten" im Sinne von Art. 4 Nr. 1...mehr

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FF 01/2023, Vorsitzende der Familiensenate in Niedersachsen

1 Oberlandesgericht Braunschweig Gerichtseingesessene: 1.328.700 Bankplatz 6, 38100 Braunschweig, Postfach 36 27, 38026 Braunschweig Tel.: 0531/488-0, Fax: 0531/488-26 64 www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de 5. Senat VRinOLG Mitzlaff (* 14.3.1965) 7. Senat VRiOLG Dr. Meinecke (* 11.11.1968) 12. Senat VRiOLG Redant (* 29.1.1966) 2 Oberlandesgericht Celle Gerichtseingeses...mehr

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FF 01/2023, Vorsitzende der... / 1 Oberlandesgericht Braunschweig

Gerichtseingesessene: 1.328.700 Bankplatz 6, 38100 Braunschweig, Postfach 36 27, 38026 Braunschweig Tel.: 0531/488-0, Fax: 0531/488-26 64 www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de 5. Senat VRinOLG Mitzlaff (* 14.3.1965) 7. Senat VRiOLG Dr. Meinecke (* 11.11.1968) 12. Senat VRiOLG Redant (* 29.1.1966)mehr

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FF 01/2023, Vorsitzende der... / 3 Oberlandesgericht Oldenburg

Gerichtseingesessene: 2.400.000 Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg, Postfach 24 51, 26014 Oldenburg Tel.: 0441/220-0, Fax: 0441/220-11 55 www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de 1. FamSenat VRiOLG Schneider (* 26.4.1956) 2. FamSenat VRiOLG Glahn (* 1.7.1969) 3. FamSenat VRiOLG Dr. Lauhöfer (* 15.9.1959) 4. FamSenat VRiOLG Holtmeyer (* 1.11.1969) (Quelle: Zahlen sind dem...mehr

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FF 01/2023, Vorsitzende der... / 2 Oberlandesgericht Celle

Gerichtseingesessene: 4.128.000 Schlossplatz 2, 29221 Celle, Postfach 11 02, 29201 Celle Tel.: 05141/206-0, Fax: 05141/206-2 08 www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de 10. Senat VRiOLG Volker (* 28.8.1963) 12. Senat VRiOLG Fay (* 23.4.1961) 15. Senat VRinOLG Pommerien (* 1.1.1958) 17. Senat VRinOLG Fay (* 27.8.1960) 19. Senat VRiOLG Prof. Dr. Göken (* 28.4.1967) 21. Senat VRiOLG ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Zusammenrechnung und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Rz. 40 Es kann vorkommen, dass infolge eines Nacherwerbs eine Zusammenrechnung mit einem Vorerwerb erforderlich ist, für dessen Wertermittlung eine gesonderte Wertfeststellung notwendig ist/war. Ist diese wegen steuerlicher Relevanz unterblieben und wird die Feststellung zum Zwecke der Zusammenrechnung des Werts dieses Erwerbs mit einem späteren Erwerb nach § 14 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerfahndung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die örtliche Zuständigkeit des § 388 AO betrifft nur "Finanzbehörden" also gemäß der Aufzählung der Finanzbehörden in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO nicht die Fahndungsdienste[2]. Es finden sich diesbezüglich keine Normen in der AO oder dem FVG. Alle Bundesländer haben aber von d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsfolgen bei rechtmäßiger Zutrittsverweigerung

Rz. 730 [Autor/Stand] Der Stpfl. kann durch einfache Weigerung die Fahndung am Betreten der Wohnung hindern. Bedenklich ist dann, je nach Sachverhalt im Einzelfall bei der Überrumpelungssituation die Abweisung des Flankenschutzfahnder seitens des Stpfl. zu dessen Nachteil bei der Beweiswürdigung zu werten[2]. Nach der Rspr. wird aber das häusliche Arbeitszimmer in diesen Fal...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Wert des früheren Erwerbs

Rz. 13 Für die Besteuerung wird ein Gesamtbetrag gebildet, der sich aus dem Nacherwerb und allen Vorerwerben der letzten 10 Jahre zusammensetzt (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Die Vorerwerbe fließen mit ihrem früheren Wert in die Zusammenrechnung ein (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Der letzte Erwerb mit seinem aktuellen (Brutto-)Erwerb im Zeitpunkt des Nacherwerbs (§ 9 ErbStG, d.h. vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Lagefinanzamt (Nr. 1)

Rz. 3 Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die wirtschaftliche Einheit oder Untereinheit belegen ist. Erstreckt sich die wirtschaftliche Einheit auf mehrere Finanzamtsbezirke, so ist das Finanzamt zuständig, in dem der wertvollste Teil belegen ist. Halten sich mehrere Finanzämter für zuständig oder für unzuständig, entscheidet die gemeinsame fachliche Aufsichtsbehör...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / E. Beweislast

Rz. 8 Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast.[20] Er muss die Kosten für das Wertgutachten selbst tragen,[21] auch wenn er im Finanzgerichtsverfahren obsiegt.[22] Der Nachweis kann nicht durch die Vorlage von Auszügen aus der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) erbracht werden. Ein Gutachten des zustä...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also nur und ausschließlich auf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Steuerklasse III

Rz. 10 Erwerber, die im Verhältnis zum Erblasser/Schenker weiter entfernt verwandt, nicht verwandt oder verschwägert sind, fallen in die Steuerklasse III. Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften fallen rückwirkend ab 1.8.2001 in Steuerklasse I (Näheres dazu siehe Rdn 4). Sind sie in der Vergangenheit bestandskräftig nach Steuerklasse III veranlagt worden, bleibt es...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vergleichspreis

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung eines Vergleichswertverfahrens ist eine ausreichende Anzahl geeigneter Vergleichspreise. Für eine Bewertung nach § 183 Abs. 1 BewG reicht es nicht aus, dass das Finanzamt den Immobilien-Preis Kalkulator der Gutachterausschüsse anwendet, es muss vielmehr auch tatsächlich vom Gutachterausschuss Vergleichspreise anfordern.[2] Näheres zur Er...mehr

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FF 07+08/2023, Nachruf Roger Schilling

Unser Beiratsmitglied Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26.5.2023 nach schwerer Krankheit im Alter von nur 61 Jahren an seinem Wohnsitz in Baden-Baden verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau Christine und die beiden noch minderjährigen Kinder Ben und Marie. Die Nachricht von seinem Tod hat alle, die ihn beruflich und privat kannten, sehr getroffen und zutie...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Sachverständigengutachten

Rz. 4 Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG durch die in § 182 Abs. 1 BewG fixierten Verfahren ergäbe. Nach § 198 Abs. 2 BewG in der ab 23.7.2021 gültigen Fassung, ergangen aufgrund des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderun...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 111 In der Literatur wird überwiegend vertreten, dass die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung die fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen lässt, weil auch bei dieser Variante das Verfahren nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet.[147] In der Rechtsprechung wurde dem nur teilweise...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / jj) Steuerrecht

Rz. 17 Der Erbe tritt auch in die Steuerpflichten und Steuerrechte des Erblassers mit dem Anfall der Erbschaft ein. Er kann also wie der Erblasser selbst auch sämtliche Gestaltungsrechte ausüben. Jedoch ist dabei zu beachten, dass das Erbschaftsteuergesetz keinen negativen Erwerb berücksichtigt nach § 14 Abs. 1 S. 5 ErbStG. Rz. 18 Einkommensteuererstattungsansprüche entstehen...mehr

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FF 07+08/2023, Aktuelle Ent... / 2. Persönliche Anhörung

Von zentraler Bedeutung für den möglichen Einsatz von Videokonferenzen im familiengerichtlichen Verfahren ist die umstrittene Frage, ob auf diesem Wege eine "persönliche Anhörung" erfolgen kann.[11] Verneint man das, kann das Gericht so weder die Anhörung zu den Scheidungsvoraussetzungen in Ehesachen durchführen noch diesen Weg der Kommunikation in denjenigen Verfahren der f...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Höfeordnung

Rz. 41 In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein findet die Höfeordnung (HöfeO) Anwendung, sofern der Begriff des Hofes nach § 1 HöfeO erfüllt ist. Die Erbfolge richtet sich dann nach §§ 4 ff. HöfeO. Dem Hoferben wird ein auf die Hoferbfolge beschränkter Erbschein erteilt, der als Hoferbfolgezeugnis bezeichnet wird.[74] Vorausset...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Verbindlichkeiten des Erblassers, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 43 Erblasserverbindlichkeiten sind abzugsfähig, sofern sich nach § 10 Abs. 6 ErbStG nicht ein Verbot der Abzugsfähigkeit ergibt. Die Verbindlichkeiten müssen noch in der Person des Erblassers entstanden sein und dürfen nicht bereits vor seinem Tod erloschen sein. Problematisch ist dies für den Fall, dass eine Verbindlichkeit des Erblassers bereits zu dessen Lebzeiten ver...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. 10-Jahreszeitraum

Rz. 7 Beginn und Ende der 10-Jahresfrist sind vom Datum der Entstehung der Steuer nach § 9 ErbStG, d.h. vom jeweiligen Besteuerungszeitpunkt, abhängig. Durch aufschiebende Bedingungen, betagtes Vermächtnisse etc. kann der Entstehungszeitpunkt in die Zukunft gelegt, durch Widerrufsklauseln rückwirkend aufgehoben werden.[18] In § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–j ErbStG wird für vers...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 2 Im Gegensatz zu § 18 AO ist der Katalog des § 152 BewG abschließend. Ein Bedürfnis nach einem Auffangtatbestand vergleichbar dem § 18 Abs. 2 AO gibt es hier nicht, da § 151 Abs. 4 BewG klarstellt, dass ausländische Betriebe als Hauptanwendungsfall des § 18 Abs. 2 AO nicht dem gesonderten Feststellungsverfahren unterfallen. Gleiches soll auch gelten, wenn zum Vermögen e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (6) Wiederkehrende Leistung als Gegenleistung

Rz. 50 Ist bei der Steuerfestsetzung der Verkehrswert einer Nutzung oder wiederkehrenden Leistung zu ermitteln (z.B. wenn eine Leibrente oder Pflegeleistungen als Gegenleistung vereinbart sind; zur Bewertung von Pflegeleistungen vgl. § 13 ErbStG Rdn 76 ff.), ist ihr Kapitalwert als Wert der Gegenleistung zugrunde zu legen. Der Kapitalwert ermittelt sich aufgrund des tatsächl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Abs. 6 S. 1 Nr. 2

Rz. 243 Gemäß § 13 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ErbStG entfallen die Verschonungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke (§ 159 BewG), soweit diese während der Behaltensfrist veräußert werden. Zum selben Ergebnis führt die Änderung der Zweckbestimmung des Vermögens zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht beschränkte Steuerpflicht i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wird nach Abs. 2 für den Erwerb von Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG grds. derselbe Freibetrag wie bei Erwerben im Fall unbeschränkter Steuerpflicht gewährt. Rechtsentwicklung: [20] Bis 2017 wurde bei beschränkter Steuerpflicht nur ein Freibetrag von 2.000 EUR gewährt. Die Freibetragsregelung für beschrän...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 9 Da der Angelegenheitsbegriff gesetzlich nicht definiert ist, kommt es bei der Beurteilung auf die Umstände des Einzelfalls an. Ob es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten handelt, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt. Das ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erwerb durch Familienstiftung, Familienverein, Trust (Abs. 2 S. 1)

Rz. 13 § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG regelt die Steuerklasse bei Erwerb durch eine inländische Familienstiftung. Der Erwerb infolge der Errichtung[28] einer inländischen Familienstiftung (zumindest mit Geschäftsleitung im Inland) ist steuerbar. Das Vermögen unterliegt zusätzlich einer Erbersatzsteuer im 30-Jahresturnus. Zu den Kriterien, nach denen eine inländische Familienstiftun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 91 Eine Entlassung aus der Haftung ist nur bei Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts möglich. Es gibt vier Möglichkeiten der Unbedenklichkeitsbescheinigung:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Anzeigepflicht

Rz. 2 Die allgemeine Anzeigepflicht gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist eine gesetzlich normierte Pflicht aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Unkenntnis über die Anzeigepflicht ist unerheblich;[1] jeder Steuerbürger muss sich über seine Pflichten informieren. Der anzuzeigende "der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb" bedeutet, dass für diesen Erwerb die Erbschaftsteuer i.S.v....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Erfordernis der Mitunternehmerstellung des Erwerbers

Rz. 48 Wie bereits erwähnt, ist Voraussetzung für den begünstigten Übergang eines Mitunternehmeranteils, dass dieser ohne Unterbrechung dieser Eigenschaft auf den Erwerber übergeht. Denn ein – auch nur zeitweiliger bzw. kurzfristiger – Wechsel der Vermögensart hin zum Privatvermögen schließt die Anwendung von § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG aus.[145] Aus diesem Grund ist beispiels...mehr