Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren um den Nachlass nach dem am ... 2016 verstorbenen Erblasser. Sie sind Angehörige des Erblassers, bzw. seiner am ... 2015 vorverstorbenen Ehefrau ... ..., geb. .... Abkömmlinge gibt es nicht. Mit notariellem (Ehe- und) Erbvertrag (Bl. 21 dA) vom 15.11.1967 setzten der Erblasser und seine Ehefrau einander zu Alleinerben ein. Anso...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Sachverhalt

Vormals waren nach Erbauseinandersetzung vom 14.4.1978 die Brüder L. und J.G. als Eigentümer von Grundbesitz zu je % im Grundbuch eingetragen. Sie hatten sich gegenseitig ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingeräumt, das vererblich aber sonst nicht übertragbar sein sollte. In Abteilung II wurde daher am 2.10.1978 unter lfd. Nr. 4 ein Vorkaufsrecht für alle ...mehr

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Reihenfolge bei Einreichung mehrerer GmbH-Gesellschafterlisten

Zusammenfassung Mehrere gleichzeitig eingereichte Gesellschafterlisten sind vom Registergericht in chronologischer Reihenfolge in den Registerordner aufzunehmen. Hintergrund Im Zuge verschiedener Veränderungen in den Beteiligungsverhältnissen einer GmbH übermittelte der beurkundende Notar verschiedene Gesellschafterlisten mit der Bitte um Hinterlegung in einer bestimmten Reihe...mehr

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zfs 07/2019, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken behandelt eine Problematik, die von allgemeiner Bedeutung über den hier gegebenen Fall der Eintragung einer Zwangshypothek hinaus ist. Grundbuchauszug Nicht selten wird eine Partei im Rechtsstreit oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung zum Beleg der Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück oder zum Nachweis der Belastungen an dem Grundstüc...mehr

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ZErb 07/2019, Testamentsauslegung

Strategien bei unklaren letztwilligen Verfügungen Claus-Henrik Horn, Ludwig Kroiß C.H.BECK. 2. Auflage 2019. Buch. XXXV, 442 S. Hardcover (In Leinen), 95 EUR ISBN: 978-3-406-73190-7 Was kann es Schöneres für einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt oder Notar gegeben, als im Kreise von Kollegen, bei einer guten Tasse Kaffee oder Tee den wahren Willen des Erblassers aus dessen (ha...mehr

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zfs 07/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH a.D., Karlsruhe Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 13.9.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bi...mehr

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ZErb 07/2019, Umfang eines ... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen weiteren Anspruch aus §§ 2147 Satz 1, 2174 BGB. 1. Unstreitig ist der Beklagte aufgrund des Erbvertrages vom 26.11.2017 Schlusserbe der Eheleute M. geworden und u. a. mit einem Quotenvermächtnis beschwert (§§ 1939, 1941 Abs. 1 BGB). Die Klägerin ist als Tochter der ursprünglich Bedachten Frau ...mehr

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AGS 07/2019, Fiktive Termin... / 1 Aus den Gründen

Die Entscheidung ergeht durch den Kammervorsitzenden als Berichterstatter anstelle der Kammer, nachdem dieser bereits im vorangegangenen Urteil die Kostengrundentscheidung getroffen hat. Die gem. den §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung gegen den in der Beschlussformel genannten Kostenfestsetzungsbeschluss ist unbegründet. Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers steht die vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertreter als Arbeitnehmer

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Über Arbeitnehmervertreter aufgrund des BetrVG > Aufsichtsrat, > Betriebsrat; außerdem > Personalrat. Zur Abgrenzung eines als ArbN tätigen Vertreters von einem selbständig tätigen (Handels-)Vertreter > Agenten, > Arbeitnehmer Rz 46ff, > Ärztevertreter, > Handelsvertreter, > Notare Rz 2, > Rechtsanwälte Rz 3 und > Versicherungsvertreter (ergänzend ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Hinweis Bewertung vo...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.2 Zeitpunkt der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 1 bis 3)

Für alle Angaben in den amtlichen Vordrucken sind grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit der Ausführung der Zuwendung (Schenkung) maßgebend (Besteuerungszeitpunkt, Bewertungsabschlag, §§ 9, 11 ErbStG). In Zeile 2 ist einzutragen, wann die Schenkung ausgeführt wurde. Darüber hinaus sind entsprechende privatschriftliche Verträge der Steuererklärung beizufügen. Bei beurkundeten...mehr

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ZErb 06/2019, Keine Abschic... / Sachverhalt

Im streitgegenstandlichen Grundbuchblatt sind die Beteiligte zu 1) zu 14 als Miteigentumerin und der Beteiligte zu 3) zu 12 als Miteigentumer eingetragen, die Beteiligten zu 2) und zu 3) sind in Erbengemeinschaft zu 14 als Miteigentumer eingetragen. Auf den genauen Wortlaut und Inhalt der Eintragungsvermerke wird erganzend Bezug genommen. Am 23.8.2018 trafen die Beteiligten zu...mehr

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FoVo 06/2019, Zwangsverstei... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keine Aussicht auf Erfolg Die für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragte Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Antragstellers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Weder sind Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, noch hätte eine Rechtsbeschwerde in ...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Fes... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die Beklagten im Wege der Stufenklage auf Zahlung eines Pflichtteils in Anspruch genommen. Das LG hat die Beklagten mit Teil-Urteil zur Erteilung der begehrten Auskunft über den Nachlass durch Vorlage eines Wertgutachtens zu dem im Klageantrag näher bezeichneten Grundstück und Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Vermögensverzeichnisses verurteilt. ...mehr

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ZErb 06/2019, Keine Abschic... / Aus den Gründen

Die gegen den Zuruckweisungsbeschluss gerichtete Beschwerde, uber welche nach der erfolgten Nichtabhilfeentscheidung gemaß § 75 GBO der Senat als Beschwerdegericht zu entscheiden hat, ist nach §§ 71, 73 GBO zulassig. Soweit das Grundbuchamt die Akte auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 27.9.2018 nicht dem Oberlandesgericht vorgelegt hat, war dies verfahrensfehlerhaft....mehr

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ZErb 06/2019, Grundbuchberi... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 ff GBO zulassige Beschwerde der Beteiligten ist unbegrundet. Das Grundbuchamt hat die unter Loschung des Nacherbenvermerks vorzunehmenden Eintragungen zu Recht davon abhangig gemacht, dass samtliche Nacherben der in dem notariellen Vertrag vom 23. Mai 2018 (UR.-Nr. .../2018 des Rechtsanwalts T als Vertreter des Notars I) erklarten Ubertragung des Eigentums auf...mehr

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FoVo 06/2019, Zwangsverstei... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung aus umgeschriebener Grundschuldbestellungsurkunde Der Schuldner und die Schuldnerin sind Eigentümer des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundstücks, auf dem eine Grundschuld lastet. Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde, mit der diese Grundschuld bestellt ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Betriebswirtschaftliche Beratung: BWL-Beratung durch Steuerberater ist förderungsfähig

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf seiner Homepage klar, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten lassen, für diese Beratungsleistung besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms "Förderung unterne...mehr

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Formale Anforderungen an die GmbH-Gesellschafterliste

Zusammenfassung Seit Juli 2018 sieht die Gesellschafterlistenverordnung die Aufnahme einer Veränderungsspalte in die GmbH-Gesellschafterliste vor. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht in jedem Fall. Hintergrund Der beteiligte Notar reichte für die GmbH die aktualisierte Gesellschafterliste zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eine. Das Amtsgericht lehnte die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen

Leitsatz 1. Wird ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG zwar innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer rückgängig gemacht, war er aber nicht ordnungsgemäß angezeigt worden, schließt § 16 Abs. 5 GrEStG den Anspruch auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Aufhebung der Steuerfestsetzung aus. 2. Ist nach § 17 Abs. 2, 3 GrEStG eine gesonderte F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 7 Mitteilung nach dem Steuerberatungsgesetz

Rz. 13 Gemäß § 10 Abs. 1 StBerG muss die Finanzverwaltung auch außerhalb von Bußgeldverfahren den Steuerberaterkammern Pflichtverletzungen mitteilen, die eine nach §§ 3, 3a, 4 Nr. 1 und 2 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigte Person begangen hat. Ein Ermessensspielraum besteht nach Ansicht der Verwaltung insoweit nicht.[1] Da diese Regelung unabhängig von der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der persönliche Anwendungsbereich des § 411 AO ist beschränkt auf Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Die Aufzählung in § 411 AO ist abschließend; die Norm ist somit auf andere Berufsgruppen nicht anwendbar. Dies gilt auch für die gem. § 4 StBerG zur (beschränkten) Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen, ...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Sachverhalt

Das Landgericht hat den Angeklagten Br. wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und den Angeklagten B. wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr jeweils unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Gegen den Angeklagten Br. hat es zudem die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 30.000 EUR angeordnet, ge...mehr

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ZErb 05/2019, Nachlassrecht – Handbuch der Rechtspraxis –

Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, Rechtspflege, Insolvenz, Verfahren, Erbschaftsteuer, IPR Karl Firsching/Lothar Graf Bearbeitet von Holger Krätzschel, Melanie Falkner und Christoph Döbereiner. C.H.BECK, 11. Auflage 2019 XXXVIII, 895 S. Mit Freischaltcode zum Download der Formulare, 119 EUR ISBN 978-3-406-70969-2 Nach der 9. Auflage von 2008 und der 10. Auflage...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 1. Auflösung nach Verkauf der Immobilie(n)

Einer der Gesellschafter muss die Einberufung der Gesellschafterversammlung ("convocation de l’assemblée générale") beantragen, um die Auflösung zu beschließen. Es wird sodann ein Liquidator bestellt ("liquidateur de la SCI"), welcher ein Gesellschafter, Notar oder Anwalt sein kann. Sofern es keinen einstimmigen Beschluss gibt, kann ein solcher per Gerichtsbeschluss herbeige...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Verfahren bzgl. Verkauf der Immobilie(n) der SCI

Es wird grundsätzlich empfohlen, den Verkauf der Immobilie auch in die Satzung zu schreiben. Grundsätzlich führt der Verkauf nicht automatisch zur Auflösung der Immobilie. Letztere bedarf des oben geschilderten Verfahrens. Der Geschäftsführer der SCI (hier: gérant-associé) muss eine außerordentliche Generalversammlung oder Jahresversammlung zwecks Beschlusses des Verkaufs de...mehr

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ZErb 05/2019, Benennung des... / Sachverhalt

Die kinderlos verstorbene Erblasserin war mit dem am 23.1.1994 vorverstorbenen X2 verheiratet. Die Eltern der Erblasserin sind vorverstorben. Neben der Erblasserin hatten die Eltern vier weitere Kinder: Die Erblasserin hat eine letztwillige Ve...mehr

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ZErb 05/2019, Keine freihän... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Annahme des Grundbuchamtes und des Beschwerdegerichts, die beantragte Eintragung der Erbteilsübertragung auf die Beteiligte zu 4 setze eine entsprechende Anordnung des Vollstreckungsgerichts oder eine (formgerechte) Genehmigung des...mehr

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ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Enkelkinder des am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblassers T, geboren am ... . ... .1924. Der Erblasser war verheiratet mit T2, geboren am ... . ... .1920. Die Ehefrau ist am ... . ... . 1989 vorverstorben. Aus der Ehe ist der Sohn T3, der Vater der Antragsteller, als einziges Kind hervorgegangen. Der Antragsteller zu 1. ist am ... . .....mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Gründe

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft (§ 58 Abs. 1 FamFG) und zulässig; sie ist insbesondere innerhalb der Monatsfrist des § 63 Abs. 1 FamFG eingelegt worden und der Beschwerdewert von 600 EUR gemäß § 61 Abs. 1 FamFG – der auch in Nachlasssachen gilt (Rojahn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auf...mehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

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Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus dem Teil-Anerkenntnisurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 3.5.2017, in dem die Schuldnerin durch Aufrechterhaltung eines Teil-Versäumnisurteils vom 22.3.2017 unter anderem verpflichtet worden ist, Auskunft über den Bestand des Nachlasses der am 13.5.2014 verstorbenen Erblasserin C... L..., geb. S..., "insbesondere ...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 793, 888, 891, 567 ZPO zulässig. Sie ist nicht begründet. Die Schuldnerin hat ihre im Teil-Anerkenntnisurteil vom 3.5.2017 titulierte Verpflichtung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 erfüllt. 1. Das Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 verpflichtet die Schuldnerin, allgemein Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach C... L... ...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Leitsatz

Der Pflichtteilsberechtige hat neben dem Anspruch auf Auskunftserteilung durch notarielles Nachlassverzeichnis einen Anspruch auf Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens hinsichtlich der im Nachlass vorhandenen Gegenstände. Beide Ansprüche sind voneinander zu trennen. Wird der Erbe dazu verurteilt, Auskunft mittels notariellem Nachlassverzeichnis zu erteilen, insbesondere au...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / IV. Ende der Diskriminierung für alle!

Die Bedeutung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe liegt vor allem in ihrer Rückwirkung, die die frühere (Rest-)Diskriminierung beseitigen soll. Allerdings muss dies dann konsequent durchgehalten werden und betrifft deshalb z.B. auch die Versagung sozialer Leistungen, über die neu entschieden werden muss.[103] Der Abbau von Diskriminierungen muss auch für Leben...mehr

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zfs 04/2019, Wolfgang Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2018, 578 S., 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1555-9

Wellner – er sitzt im sechsten Zivilsenat des BGH – hat die Neuauflage stark erweitert. Die sieben Themenbereiche betreffen: problematische Personenschäden beim psychischen Primär- und Folgeschaden; die facettenreichen sozialversicherungsrechtlichen Haftungsausschlüsse (§§ 104–108 SGB VII); sonstige Haftungsausschlüsse und Haftungserleichterungen (Familienprivileg); Anspruchs...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / A. Einführung

Die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)[1] regelt, welches Erbrecht in einem europäischen[2] Erbfall anzuwenden ist (Erbstatut), welche Gerichte und vergleichbare Einrichtungen (z. B. Notare) in Erbsachen innerhalb der Mitgliedstaaten zuständig sind, ob und wie ausländische erbrechtliche Urkunden/Entscheidungen anzuerkennen und zu vollstrecken sind. Die EU-ErbVOmehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / f) Kinder – Mitelternschaft und Adoptionen

Eine Ehe gleichgeschlechtlicher Paare und damit auch ein Statuswechsel zur Ehe eröffnen nach derzeitiger Rechtslage[99] keine Mitelternschaft.[100] Sogar bei einer konsentierten Elternschaft, insbesondere der Kinderwunscherfüllung eines lesbischen Paares mittels einer Samenspende oder einer Eizellenspende der Partnerin, wird die Partnerin der gebärenden Frau nicht Mitelternt...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / E. Europäisches Nachlasszeugnis

Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein bezeugt ist.[37] Für die deutschen Finanzbehörden ist der Nachweis der Rechtsnachfolge von Todes wegen neben dem Erbschein auch durch das Europäische Nachlasszeugnis verbindlich (europaweit gültige Urkunde; Art. 62 EU-ErbVO).[38] ME gelten die zur Beweiskraft und Verbindlichke...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / D. Erbschaftsteuerbare Erwerbe nach ausländischem Erbrecht

§ 3 ErbStG erfasst nicht nur Erwerbe von Todes wegen nach deutschem Recht (iSd BGB), sondern auch Erwerbe nach ausländischem Recht. Ein Erwerb nach ausländischem Recht unterliegt bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit im Inland dann der Erbschaftsteuer, wenn sowohl die Rechtsfolgen als auch das wirtschaftliche Ergebnis einem der in § 3 ErbStG aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.3 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 190 Unter grundstücksgleichen Rechten sind solche Rechte zu verstehen, die im Privatrecht wie Grundstücke zu behandeln sind. Hierzu gehören insbesondere das Erbbaurecht (§ 11 ErbbRVO) sowie das Wohnungseigentum bzw. Teileigentum [1] und das Dauerwohnrecht nach § 31 WEG. Ferner gehört dazu das Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG. Zu den grundstücksgleichen Rechten zählen nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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FF 03/2019, Der praktische ... / VIII. Fazit

Das Urteil des BGH zum digitalen Nachlass hat für Rechtsklarheit gesorgt und die Verunsicherung, die das KG Berlin mit seiner Entscheidung verursacht hat, im Wesentlichen beseitigt. Trotzdem werden wir uns in der Beratungspraxis vermehrt mit dem digitalen Nachlass und dessen Organisation beschäftigen müssen. Wie sichere ich Daten und deren Zugriff? Wie teile ich meinen Erben...mehr

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zfs 03/2019, (Un-)Entschuld... / J. Rechtsprechungsübersicht: Ausreichende Entschuldigung

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ZErb 03/2019, Zur sittliche... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Annehmenden ist statthaft gemäß § 58 Abs. 1 FamFG. Sie ist auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere formund fristgerecht (§§ 63, 64 FamFG) eingelegt. 2. Die Beschwerde ist begründet. a) Gemäß § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwi...mehr