Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Trinkgelder

Soweit Arbeitnehmer auf die Gewährung von Trinkgeldern keinen Rechtsanspruch haben (freiwillige Trinkgelder), handelt es sich dem Grunde nach um Arbeitslohn[1], der jedoch gem. § 3 Nr. 51 EStG vollumfänglich steuerfrei gestellt wird. Freiwillige Trinkgeldzahlungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Zu den freiwilligen Trinkgeldern gehören z. B. die sog. Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.1.2 Gesellschaftsvertrag

Wie bei jeder Personengesellschaft erfolgt die Gründung durch Abschluss eines Vertrags – dem Gesellschaftsvertrag. Dessen wesentlicher Inhalt ist die Verpflichtung des stillen Gesellschafters, sich am Handelsgewerbe zu beteiligen, indem er eine bestimmte Vermögenseinlage in das Vermögen des Inhabers zu leisten hat. Als Einlage kommt neben einem Geldbetrag auch eine Sacheinla...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. Rechtsbeziehung zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Notar

Zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem vom Erben beauftragten Notar entsteht keine Rechtsbeziehung.[51] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Pflichtteilsberechtigte bzgl. des Nachlassverzeichnisses weder eine Beauftragung des Notars vorgenommen hat oder vornehmen kann noch eine Beurkundung erfolgt, an der der Pflichtteilsberechtigte als Urkundsbeteiligter teilnim...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 2. Rechtsbeziehung zwischen Erbe und Notar

Der Erbe beauftragt den Notar mit der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.[33] Jeder Notar ist verpflichtet, einen entsprechenden Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah auszuführen.[34] Mit dem Zugang des Ersuchens auf Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses entsteht das Rechtsverhältnis zwischen Erbe und Notar.[35] Aus der Auftragserteilung ergibt sic...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt und Verfahrensgang Die Alleinerbin beauftragte ein notarielles Nachlassverzeichnis. Der beauftragte Notar verweigerte dies nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit mit der Begründung, dass er die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an ein solches Verzeichnis nicht erfüllen könne, da die Erbin die notwendigen Informationen über den Nachlass nicht mitteile, i...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / Leitsatz

1. Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen. 2. Stellt der Notar im Rahmen seiner Ermittlungspflicht die ge...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweigerungsrecht des Notars bei verbleibenden Unklarheiten im notariellen Nachlassverzeichnis

Leitsatz 1. Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 BNotO, der den Notar zur Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB und damit seiner Urkundstätigkeit berechtigt, hohe Anforderungen zu stellen. 2. Stellt der Notar im Rahmen seiner Ermittlungspflich...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 5

Auf einen Blick Gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 1, S. 3, 260 Abs. 1 BGB hat der pflichtteilsberechtigte Nichterbe Anspruch auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnis i.S.e. Bestandsverzeichnisses, das vom Erben oder durch von diesem beauftragten Notar inhaltlich formell ordnungsgemäß erstellt werden muss. Belege müssen dem Pflichtte...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 4. Anspruchsgegner des Zuziehungsanspruchs

Der Zuziehungsanspruch richtet sich gegen den Erben und nicht gegen den Notar. Der Erbe hat dafür zu sorgen, dass das Zuziehungsrecht erfüllt wird und hat ggf. den mit der Verzeichniserstellung beauftragten Notar entsprechend anzuweisen und dafür zu sorgen, dass dieser an der Beachtung des Zuziehungsrechts mitwirkt.[58]mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Rechtsbeziehungen zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Erben

Mit dem Erbfall entstehen beim pflichtteilsberechtigten Nichterben alle Ansprüche aus den §§ 2303 ff. BGB – folglich auch die Ansprüche aus § 2314 BGB.[24] Anspruchsgegner sind die Erben. Die schuldrechtlichen Ansprüche hat er gegenüber den Erben geltend zu machen. Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben steht es nicht zu, seine Ansprüche selbst zu erfüllen, indem er bspw. e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bedeutung des § 1a KStG

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben dem Optionsmodell gibt es für Personenunternehmen bereits die folgenden Regelungen, die ebenfalls einer sog rechtsformneutralen Besteuerung dienen sollen (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 350): Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG sowie Möglichkeit des Recht...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Vorlage eines inhaltlich formell ordnungsgemäßen und schriftlich verkörperten Nachlassverzeichnisses

Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB bedarf es durch den Erben der Vorlage eines schriftlich verkörperten Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB, das den tatsächlichen und bei entsprechendem Verlangen auch den fiktiven Nachlass vollständig und richtig wiedergibt. Der Erbe ist verpflichtet, alle Informationen mitzuteilen, die den Pflichtteilsber...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des KG behandelt die Problematik des Nachweises der Erbfolge bei unbenannten Erben in einem notariellen Testament für das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt soll Eintragungen nur vornehmen, wenn die zugrunde liegenden Erklärungen dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.[1] Im Regelfall wird die Erbfolge durch einen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / III. Rechtsbeziehungen

Damit der Anspruchsgegner des Zuziehungsrechts richtig bestimmt werden kann, bedarf es einer Darstellung der im Zusammenhang mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses entstehenden Rechtsbeziehungen. Oftmals werden die einzelnen Rechtsbeziehungen zwischen Pflichtteilsberechtigtem, Erben und Notar – nicht nur in der Praxis – nicht sauber auseinandergehalten. Dadurch fehl...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

I. Zustellung auf Betreiben der Parteien 1. Allgemeines § 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ 192, 193 ZPO) (Fn 3) (1) (Fn 3) Beim Empfang der zuzustellenden Schriftstücke vermerkt der Gerichtsvollzieher den Zeitpunkt der Übergabe auf den Urschriften, Ausfertigungen und allen Abschriften. Bei unmittelbar erteilten Aufträgen bescheinigt er der P...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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ZErb 09/2024, Prüfungskompe... / 1 Gründe

I. Als Eigentümer des im Beschlusskopf bezeichneten Grundstücks ist im Grundbuch der am 15.9.1960 geborene Beteiligte zu 1) eingetragen. Mit Vertrag vom 10.5.2023 (UVZ-Nr. 759/2023 des verfahrensbevollmächtigten Notars, Bl. 10 ff. in Grundakte Bl. 5699) übertrug der Beteiligte zu 1) den Grundbesitz an die Beteiligte zu 2), seine Tochter, wobei als Gegenleistung ein Ausgleichsb...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Die Mediation und auße... / E. Außergerichtlich erarbeitete Vereinbarungen

Rz. 8 Auch außergerichtlich gefundene Vereinbarungen bzw. Vergleiche können zu einer effektiven und endgültigen Streitbeilegung führen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass ein im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung gefundenes Ergebnis per Anwaltsvergleich perpetuiert werden kann, §§ 796a bis 796c ZPO. Dieser kann durch das Prozessgericht oder durch einen Notar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 4. Stufenklage

Rz. 185 Manchmal ist es dem Kläger unmöglich, einen Zahlungsanspruch bei Klageerhebung zu beziffern, weil er erst nach einer Auskunftserteilung weiß, was ihm zustehen kann. Das kann u.a. bei Unterhaltsansprüchen oder in erbrechtlichen Angelegenheiten (z.B. bei einem Pflichtteilsanspruch) der Fall sein. Dann muss eine Stufenklage eingereicht werden. Rz. 186 Bei dieser Klagefor...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Interessenlage des Schuldners

Rz. 103 Der Rechtsanwalt, der den Schuldner vertritt, gegen welchen berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden, hat zu verhindern, dass der Gläubiger klagt, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellt oder andere kostenauslösende Maßnahmen veranlasst (außer, wenn es dem Mandanten auf eine Verzögerung der Titulierung ankommt). Rz. 104 Genügt dem Gläubiger kein Schuldv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgangsgrößen der Bewertung

Rn. 643 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG stellen die Ausgangsgrößen der Bewertung alternativ die AK (s Rn 31 ff, 150), die HK (s Rn 255ff) oder "der an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350ff) dar. Abgesehen von der letztgenannten Bewertungs-Ausgangsgröße (für Sonderfälle wie Betriebseröffnungen, Einlagen, Tausch etc) werden für den Grund und Boden pra...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Kenntnis der Unpfändbarkeit

Rz. 32 Sofern der Gerichtsvollzieher Kenntnisse darüber hat, dass der Schuldner noch Vermögen besitzt und die Forderung des Gläubigers tilgen könnte, ist der Auftrag mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen.[37] Rz. 33 Abgesehen von diesem Ausnahmefall hat der Gläubiger ein Interesse zur Abgabe der Vermögensauskunft, solange sich der Vollstreckungstitel in seinen Händen befi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Verhältnis zum Erbschaftsteuergesetz

Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der ErbSt weiterhin als Pers-Ges behandelt. Die Anteile an einer optierenden Gesellschaft gehören nach § 13b Abs 1 Nr 2 ErbStG – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – zum begünstigungsfähigen BV. Daher sind die stlichen Vergünstigungen nach den §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG grds anwendbar. Ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.4 Frist für die Antragstellung (§ 1a Abs 1 S 2 und 7 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag ist nach § 1a Abs 1 S 2 KStG spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen, ab dem die Besteuerung wie eine Kap-Ges erfolgen soll. Hierbei handelt es sich um eine sog Ausschlussfrist. Bei kj-gleichem Wj ist somit der Antrag spätestens bis zum 30.11. des Vorjahres zu stellen, ab dem die Option gelten soll. GlA s Rn 16 des Sch...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 4. Nachweis des Annahmeverzugs

Rz. 48 Vielfach wird es in der Praxis für den Gläubiger nicht einfach sein, den Annahmeverzug des Schuldners nachzuweisen. Hat der Gläubiger z.B. ein Urteil erstritten, in dem der Schuldner zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verurteilt wird, Zug-um-Zug gegen Rückübertragung veräußerter Grundstücke, kann der Nachweis des Annahmeverzugs in der erforderlichen Form regelmä...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 157 Zuständigkeit (1) Wechsel- und Scheckproteste werden durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten aufgenommen (Artikel 79 des Wechselgesetzes (WG); Artikel 55 Absatz 3 des Scheckgesetzes (ScheckG)). (2) Zu den Gerichtsbeamten, die für die Aufnahme von Protesten zuständig sind, gehört auch der Gerichtsvollzieher. § 158 Begriff und Bedeutung des Protestes (1) Hat ein Wechsel...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Vollstreckungstitel

Rz. 24 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist im aktuellen Formular die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden....mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 9 Zuständigkeit im Allgemeinen (1) Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, im Auftrag eines Beteiligten Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in nichtgerichtlichen Angelegenheiten durchzuführen, soweit eine Zustellung auf Betreiben der Parteien zugelassen oder vorgeschrieben ist. Ferner hat er im Auftrag des Verhandlungsleiters Schiedssprüche n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Beschlussverfahren

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das Beschl-Verfahren wird wie folgt durchgeführt:mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Modul C – Der oder die Vollstreckungstitel

Rz. 192 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen und abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner, die in allen Formularen gleich sind, folgen in Modul C die Angaben zu dem oder den Vollstreckungstiteln. Dabei ist im aktuellen Formular die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vo...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Vollstreckungsklausel

§ 42 Prüfungspflicht des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher prüft in jedem Falle die Notwendigkeit, das Vorhandensein, die Form und den Wortlaut der Vollstreckungsklausel. Soweit die Vollstreckung für oder gegen andere als im Schuldtitel oder der Vollstreckungsklausel bezeichnete Personen erfolgt, sind die Besonderheiten nach §§ 727 bis 730 ZPO zu beachten. (2) Es ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul C – Angaben zum Vollstreckungstitel

Rz. 132 Auf die bereits vorab abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels nach den aktuellen Formularen (eigentlich) zwingend (§§ 750, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden, wä...mehr

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FF 09/2024, Verbesserung de... / 6. Stärkung der Verwahrstellen – Reduzierung der Pflicht zur Fortlebensermittlung

Die Pflicht der Fortlebensermittlung durch die Verwahrstellen soll reduziert werden. Befindet sich eine Verfügung von Todes wegen mehr als 30 Jahre in amtlicher Verwahrung, müssen Gerichte oder Notarinnen und Notare ermitteln, ob der Erblasser überhaupt noch lebt. Diese aufwändige Ermittlung ist nun weitgehend entbehrlich, nachdem das Zentrale Testamentsregister seine volle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Externe Nebenkosten (Erwerbskosten)

Rn. 165 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unter den Anschaffungsnebenkosten sind alle anschaffungsbezogenen (keine Gemeinkosten) Aufwendungen zu erfassen, die neben dem eigentlichen Kaufpreis (Tauschwert) anfallen. Soweit sie extern anfallen, dienen sie der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die internen (innerbetrieblichen) Nebenkosten der Anschaffung dienen der Herst...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Zustellung von Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung

§ 44 Allgemeines (1) Vor Beginn der Zwangsvollstreckung prüft der Gerichtsvollzieher, ob dem Schuldner sämtliche Urkunden zugestellt sind, welche die rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden. Nötigenfalls stellt der Gerichtsvollzieher diese Urkunden selbst zu. (2) Die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers ist entbehrlich, soweit die Urkunden zulässigerweise sc...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Schuldtitel

§ 36 Schuldtitel nach der Zivilprozessordnung (ohne ausländische Schuldtitel) (1) Die Zwangsvollstreckung findet nach der ZPO insbesondere aus folgenden Schuldtiteln statt: 1. aus Endurteilen und Vorbehaltsurteilen deutscher Gerichte, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind (§§ 704, 300, 301, § 302 Absatz 3, § 599 Absatz 3 ZPO), 2. aus Arresten und einst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Verspätete Registereintragung durch Behördenverschulden

Tz. 353 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 14 Abs 1 S 2 KStG, wonach die erstmalige organschaftliche Einkommenszurechnung (frühestens) für das Wj der OG greift, in dem der GAV (durch Eintragung in das HReg, Ausnahme: Eingegliederte AG, s Tz 331) wirksam wird, gilt auch dann, wenn die verspätete Eintragung des GAV in das HReg auf eine schuldhafte Verzögerung des Am...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.3 Kapitalherabsetzung und Kapitalzurückzahlung

Tz. 46 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG in Bezug auf eine "Sperrfristverletzung" gleichgestellt ist eine gesellschaftsrechtliche Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228, 229–236 AktG und §§ 58, 58a GmbHG; bei Ausl-Gesellschaften gilt das ausl HR; s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 358) bei der Gesellschaft, an der die maßgebenden Anteile ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 138 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Geschäftsraum [Rdn 1931]

Rdn 1932 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1933 1. Wer ein Geschäftslokal betreibt, dem kann ersatzweise auch dort zugestellt werden, wobei unter "Geschäftslokal" nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Behörden, Büroräume und die Kanzleien von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zu verstehen ...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.3 Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister

Die Firma der GmbH & Co. KG ist vor oder unverzüglich nach Beginn der Geschäftstätigkeit von sämtlichen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss Folgendes enthalten: die Namen der Gesellschafter, einschließlich Adresse und Geburtsdatum, die Firma, den Sitz, eine inländische Geschäftsanschrift, den Zeitpunkt der Entstehung der Gesellschaft, die Höhe der Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Kombination von GmbH und KG in der GmbH & Co. KG kann zu Schwierigkeiten bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen führen. Die unterschiedliche rechtliche Ausgangslage ist der Grund dafür. Geschäftsanteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei übertragbar. In der KG ist das anders: Die Übertragbarkeit von Anteilen an Personengesellschaften ist im Gesetz nicht vorgese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 6.1 Welche Belege als Nachweis gelten

Für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung hat der Unternehmer durch Belege nachzuweisen, dass der Gegenstand der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördert oder versendet wurde. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Aufgrund der Neuregelung im EU-Recht ergeben sich seit 1.1.2020 grundsätzlich str...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.2 Pfandrecht an Rechten (insbesondere Forderungen)

Gegenstand eines Pfandrechts (s. bereits Abschn. 5.2) kann auch ein Recht und damit jede übertragbare Forderung sein (§ 1273 Abs. 1 BGB). Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften (§ 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB). Jedoch ist die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag (§§ 398...mehr