Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / IV. Was kommt auf den Notar zu? Die neuen ergänzenden Pflichten des Notars bei Krypto-Assets im Nachlass

Die soeben dargestellten Erkenntnisse (III.) in Bezug auf Krypto-Assets führen dazu, dass sich für den Notar bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses neue ergänzende Pflichten ergeben. Welche neuen Pflichten dies sind und wie der Notar am besten bezüglich Krypto-Assets im Nachlass umgehen sollte, soll dieser Abschnitt abbilden. 1. Was muss der Notar abfrage...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vom Notar selbst beurkundet oder beglaubigt

Rz. 20 Der Notar muss die bezeichnete Erklärung selbst beurkundet oder beglaubigt haben. Die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift der Eintragungsunterlage mit der Urschrift genügt nicht.[26] Ebenso wenig genügt der Entwurf einer Erklärung, die von einem anderen Notar sodann beglaubigt oder beurkundet wurde. Rz. 21 Sind mehrere Erklärungen zu einer Eintragung erford...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Notar

Rz. 90 Hat der Notar eine zur Eintragung erforderliche Erklärung beglaubigt oder beurkundet, so kann dieser im Namen eines zur Antragstellung Berechtigten Beschwerde einlegen; das braucht aber nicht der Antragsberechtigte zu sein, für den der Notar tatsächlich den Antrag gestellt hat.[348] In jedem Fall ist weiter erforderlich, dass der Notar den Antrag nach § 15 GBO gestell...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1. Was muss der Notar abfragen?

Für den Notar ergibt sich bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses aufgrund der Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass eine veränderte Abfragesituation. Diese neue Abfragesituation kann der Notar aber nur vollständig abdecken, wenn ihm überhaupt bewusst ist, dass die Möglichkeit von Krypto-Assets im Nachlass besteht. Wie bereits geschildert sind Krypto-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Gründungsprüfung durch den Notar

Rz. 621 Nach § 33 Abs. 3 Satz 1 AktG kann im Fall der Bargründung die nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 2 AktG erforderliche externe Gründungsprüfung auch ein Notar vornehmen.[2052] Sind bei einer AG die Gründer zugleich Mitglieder des Vorstands und/oder des Aufsichtsrates und übernimmt die Gesellschaft den Gründungsaufwand nach § 26 Abs. 2 AktG, soll es sich dabei gleichz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Bewilligung durch den Notar

Rz. 169 Die Vertretung durch den Notar bei der Bewilligung von Grundbucheintragungen ist von großer praktischer Bedeutung. Die §§ 3, 6, 7 BeurkG hindern den Notar nicht, eine Vollmacht auf sich selbst zu beurkunden, wenn diese der Vorbereitung, Förderung und Durchführung einer von ihm selbst beurkundeten oder beglaubigten Erklärung dient.[419] Der Betroffene kann sich nicht ...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Wann muss der Notar abfragen?

Momentan kann davon ausgegangen werden, dass der Notar für die Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses nur bezüglich des Vorhandenseins von Krypto-Assets nachfragen bzw. ermitteln muss, wenn ein bestimmter Verdacht bzw. Indizien für das Vorhandensein von Krypto-Assets im Nachlass vorliegen. Allerdings könnte sich dieser Umstand in Zukunft wandeln. Wenn Krypto-Asset...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Durch den Notar

Rz. 7 Für die Rücknahmeberechtigung durch den Notar wird die Anwendung der §§ 15, 31 GBO überlagert durch die weitere gesetzliche Ermächtigung des § 24 Abs. 3 BNotO. Somit gilt: a) Wurde der Antrag von ihm selbst aufgrund der Ermächtigung des § 15 GBO ohne Nachweis einer Vollmacht gestellt, so ist der Notar zur Zurücknahme, Teilrücknahme oder Einschränkung des Antrags ermächti...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 3. Wo fragt der Notar ab?

Die wichtigste Frage für den Notar in Bezug auf Krypto-Assets im Nachlass stellt sich im Hinblick darauf, wo genau der Notar das Vorhandensein von Krypto-Assets abfragen kann.[90] Je nachdem wie tief der Notar bei seiner Suche einsteigen will oder kann, sollte er versuchen, die ursprüngliche Transaktion zu suchen. Dies ist über die Auswertung der Bankkonten des Erblassers mö...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Notarielle Beurkundung durch im Ausland bestellten Notar?

Rz. 425 Umstritten ist, ob die deutschen Umwandlungsformvorschriften auch durch einen im Ausland bestellten Notar erfüllt werden können.[846] Die GesRRL regelt diese Frage nicht. Eine höchstrichterliche Entscheidung durch deutsche Gerichte steht aus.[847] Nach einer Entscheidung des Kammergerichts[848] erfüllt die Beurkundung der Verschmelzung zweier deutscher GmbHs durch ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Rechtsfolgen für den Notar

(1) Nichtigkeit Rz. 1551 "Erkennbar" nichtige Hauptversammlungsbeschlüsse darf der Notar nicht beurkunden. Dies gilt erst recht, wenn sie einen strafbaren Inhalt haben (§ 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO). Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit genügen dagegen nicht.[4054] Regelmäßig wird es aber so sein, dass der Notar die Frage der Nichtigkeit nicht zweifelsfrei feststellen kann. I...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 7. Belehrung durch den Notar

Rz. 770 Erkennt ein Notar im Rahmen seiner Beurkundungs- und/oder Betreuungstätigkeit das Vorliegen eines Nachgründungsgeschäfts, muss er die Beteiligten nach § 17 Abs. 1 BeurkG belehren.[2437]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Notar im Amt

Rz. 16 Der Notar muss sich zur Zeit der Antragstellung im Amt befinden.[21] Dem Notar stehen der Notarvertreter und der Notarverwalter gleich, nicht jedoch der nur in Bürogemeinschaft verbundene Sozius.[22] Endet das Amt, so erlischt seine Befugnis und die Berechtigung zur Antragstellung geht auf seinen Amtsnachfolger über.[23] Rz. 17 Ohne Bedeutung für die vermutete Vollmach...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Notarielle Beurkundung durch im Ausland bestellten Notar?

Rz. 457 Umstritten ist – ebenso wie bei der Beurkundung des Umwandlungsplans – die Frage, ob der Umwandlungsbeschluss für eine deutsche Gesellschaft durch einen im Ausland bestellten Notar beurkundet werden kann. Eine höchstrichterliche Entscheidung auch dieser Frage steht aus. Das Kammergericht hat die Beurkundung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter einer deuts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Notar

Rz. 82 Dem Notar steht, wenn er im Rahmen von § 15 GBO tätig geworden ist, kein eigenes Beschwerderecht zu; auch nicht zur Vermeidung von Regressansprüchen.[313] Fehlerhaft ist daher die häufig in der Praxis im Rahmen einer Nichtabhilfeentscheidung benutzte Formulierung "es wird der Beschwerde des Notars [...] nicht abgeholfen." Aus dem gleichen Grund ist der Notar regelmäßi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Rechtsfolgen für Versammlungsleiter, Vorstand, Registergericht und Notar

aa) Rechtsfolgen für den Versammlungsleiter (1) Nichtigkeit Rz. 1542 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, dafür zu sorgen, dass (nur) rechtswirksame Beschlüsse in der Hauptversammlung gefasst werden. Anträge, bei denen er erkennt, dass sie auf einen nichtigen Beschluss der Hauptversammlung hinauslaufen, darf er nicht zur Abstimmung stellen. In Zweifelsfällen kann der Antrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 85a Protokollierung der Mitteilung des Grundbuchinhalts durch den Notar

Gesetzestext (1) Das Protokoll, das nach § 133a Absatz 3 Satz 1 der Grundbuchordnung über die Mitteilung des Grundbuchinhalts durch den Notar zu führen ist, muss enthalten:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Präsenzversammlung mit Versammlungsleiter, Vorstand, Aufsichtsrat und Notar

Rz. 1376 Grundlage jeder Hauptversammlung ist zunächst die Zusammenkunft der Aktionäre zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. An diesem Ort muss sich der Versammlungsleiter, die Verwaltung der Gesellschaft (§ 118 Abs. 3 AktG) sowie der Notar (§ 130 Abs. 1 AktG) aufhalten.[3869] Die Aktionäre "können" bei entsprechender statutarischer Regelung ihre Teilnahmere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. (Notarielle) Niederschrift bei der virtuellen Hauptversammlung, Funktion des Notars

Rz. 1515 Besonderheiten für die (notarielle) Niederschrift gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung grds. nicht. Der Notar bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat seine Wahrnehmungen der Hauptversammlungsniederschrift zugrunde zu legen. Es gilt § 130 AktG. Der Notar muss sich am selben Ort wie der Versammlungsleiter aufhalten (§ 130 Abs. 1a AktG). Notwendig ist eine ph...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / b. Pflichten des Notars

Zwar ergibt sich aus § 260 Abs. 1 BGB die grundsätzliche Form der Auskunftserteilung: Danach hat der Erbe über den Bestand ein Verzeichnis vorzulegen, in dem sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses übersichtlich zusammengestellt und die Gegenstände nach Anzahl, Art und wertbildenden Faktoren zu bezeichnen sind.[18] Dennoch gibt es für die Erstellung eines Nachlassverzeic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Allgemeines zur Antragsvollmacht des Notars – Abs. 2

Rz. 7 1. Die Vorlage eines Antrages beim Grundbuchamt kann erfolgenmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Unterschrift des Notars, Erstellung der Niederschrift, Wirksamwerden

Rz. 1310 Nach § 130 Abs. 4 Satz 1 AktG ist die Hauptversammlungsniederschrift vom Notar zu unterzeichnen. Erst mit der Unterschrift des Notars ist die Beurkundung der Hauptversammlungsniederschrift abgeschlossen. Damit werden die Beschlüsse wirksam i.S.d. § 241 Nr. 2 AktG. Die Wirksamkeit der Niederschrift wirkt gem. § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung in...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Prokuristen und Notare als Vertreter im Registerverfahren

Rz. 100 Auch ein Prokurist kann rechtsgeschäftlicher Vertreter des Rechtsträgers im Registerverfahren sein. Allerdings ist der Umfang der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 1 HGB zu berücksichtigen, sodass eine Vertretung bei sog. Grundlagengeschäften ausscheidet.[155] Da dies insb. die Änderung von Firma, Sitz bzw. Handelsniederlassung sowie Geschäftsführungs-, Vertretungs- un...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 3. Erweiterte Belehrungspflicht des Notars

Rz. 44 Eine erweiterte Belehrungspflicht des Notars folgt allerdings aus der allgemeinen Betreuungspflicht, die dem Notar als Amtsträger der vorsorgenden Rechtspflege obliegt.[39] Hiernach ist der Notar verpflichtet, den Mandanten vor nicht bedachten Folgen seiner Erklärungen zu bewahren bzw. hierüber aufzuklären. Diese Pflicht verstärkt sich immer dann, wenn sich dem Notar ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Prüfungspflicht des Notars

Rz. 12 Auch das Prüfprogramm ergibt sich aus § 21 Abs. 3 BNotO. Vom Notar wird zunächst eine inhaltliche Überprüfung der Vertretungsmacht verlangt. Der Notar muss in der zusammenfassenden Bescheinigung zwar nicht den Inhalt der Vollmacht referieren. Er muss aber angeben, aufgrund welcher Vollmachten bzw. Vollmachtsurkunde er zur Ausstellung der Vollmachtsbescheinigung kommt....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Deutsche Notare

Rz. 15 Die Vollmachtsvermutung greift nur für deutsche Notare.[20] Für Notare des nicht-EU-Auslands gilt Abs. 2 selbst dann nicht, wenn die von ihnen errichteten Urkunden den Formerfordernissen des § 29 entsprechen. Ob Notare des EU-Auslands als bevollmächtigt vermutet werden, ist str. Wegen der engen Verknüpfung mit der besonderen Amtspflicht des nationalen deutschen Rechts ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung

Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge zu beurkunden, die für das Zustandekommen eines Beschlusses, rechtserheblich sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Vermutung der Ermächtigung des Notars ("gilt")

Rz. 22 Der Notar "gilt" im Rahmen des § 15 GBO als ermächtigt: I. Gesetzliche Vermutung Rz. 23 Die h.M. ordnet, ausgehend vom durchaus zu Recht unterstellten Willen der Beteiligten, Abs. 2 als gesetzliche Vermutung ein.[27] Tatsächlich hat aber Abs. 2 eine eigentümliche Zwitterstellung inne, die sich allen sonst üblichen Kategorien des materiellen Rechts und des Verfahrensrech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Alternative Handlungsmöglichkeiten des Grundbuchamts und des Notars

Rz. 127 Nach der Formulierung des § 18 GBO bestehen die ausschließlichen Handlungsmöglichkeiten des GBA in Stattgabe des Antrags durch Eintragung, Zurückweisung oder Zwischenverfügung. Die überwiegende Kommentarliteratur, insbesondere unter Berufung auf z.T. ältere Literatur, hält sich (indes mit Widersprüchen im Einzelnen) an diesen Wortlaut und betrachtet die angebotenen A...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / II. Allgemeine Pflichten des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Im Folgenden sollen zunächst kurz die allgemeinen Pflichten des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses dargestellt werden, um dann darauf aufbauend die möglicherweise neuen Pflichten des Notars bezüglich Krypto-Assets im Nachlass darstellen zu können. Weiterhin sollen im ersten Abschnitt auch auf die bereits bestehenden Fragen und Schwierigkeiten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Wahrnehmungen des Notars

Rz. 1318 Rspr. und Lit. gehen davon aus, dass der Inhalt des notariellen Protokolls auf den eigenen Wahrnehmungen des Urkundsnotars beruhen muss. Der Notar hat zu protokollieren, "was er tatsächlich als Geschehen wahrnimmt".[3762] Bei der Beurkundung der Beschlüsse einer Hauptversammlung handelt es sich um die Beurkundung tatsächlicher Vorgänge.[3763] Der Notar muss sich dah...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Eigene Wahrnehmungen des Notars

Rz. 1325 Die Hauptversammlungsniederschrift ist Tatsachenprotokoll i.S.d. §§ 36, 37 BeurkG. Grundlage des gesamten Protokollinhalts sind die Wahrnehmungen des Notars.[3775] Der Notar hat zu protokollieren, "was er tatsächlich als Geschehen wahrnimmt".[3776] Protokollberichtigungen sind daher allein auf Grundlage der eigenen Wahrnehmungen des Notars zulässig. Wahrnehmungen Dr...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 2. Belehrungspflicht des Notars

Rz. 43 In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob der Notar den geschiedenen Erblasser darüber belehren muss, dass der frühere Ehegatte möglicherweise über die gemeinsamen Kinder an dem Nachlass des Erblassers teilhaben kann. Grundsätzlich ist die Belehrungspflicht des Notars über die rechtliche Tragweite und Bedeutung des Geschäfts auf Umstände begrenzt, die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bescheinigung eines Notars im Ausland

Rz. 65 Ebenso ist § 32 GBO i.V.m. § 21 BNotO unanwendbar auf Vertretungsbescheinigungen eines ausländischen Notars.[84] Dessen Bescheinigung soll aber verwendbar sein, wenn das ausländische Recht dies vorsieht und die Bescheinigung der Anforderung des ausländischen Rechts entspricht.[85] Teils wird dies mit der Einschränkung versehen, das ausländische Register müsse dem deut...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets im notariellen Nachlassverzeichnis und die Pflichten des Notars

1 Als im Jahre 2018 ein US-amerikanischer "Krypto-Millionär" verstarb, führte sein Tod zu einer medialen Aufmerksamkeitswelle. Nach Schätzungen gehörten zu seinem Vermögen bei seinem Tod auch circa 350 Millionen US-Dollar in der Kryptowährung Ripple.[1] Bei der damaligen medialen Berichterstattung stand vor allem im Fokus, dass die Erben durch das Fehlen des sog. "private k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 43 [Einsichtsrecht von Behörden und Notaren]

Gesetzestext (1) Beauftragte inländischer öffentlicher Behörden sind befugt, das Grundbuch einzusehen und eine Abschrift zu verlangen, ohne daß es der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf. (2) Dasselbe gilt für Notare sowie für Rechtsanwälte, die im nachgewiesenen Auftrag eines Notars das Grundbuch einsehen wollen, für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 85 Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare

A. Allgemeines Rz. 1 Die Norm wurde mit dem Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare mit Wirkung zum 1.9.2013 beim seit 2009 unbelegten § 85 GBV[1] eingefügt. Die bisherige Regelung des § 80 S. 2 GBV a.F., wonach Abdrucke den Ausdrucken nicht gleichstehen, war mit der Neuregelung überholt und wurde aufgehoben. Mit dem DaBaGG w...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 133a Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare; Verordnungsermächtigung

Gesetzestext (1) Notare dürfen demjenigen, der ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 darlegt, den Inhalt des Grundbuchs mitteilen. Die Mitteilung kann auch durch die Erteilung eines Grundbuchabdrucks erfolgen. (2) Die Mitteilung des Grundbuchinhalts im öffentlichen Interesse oder zu wissenschaftlichen und Forschungszwecken ist nicht zulässig. (3) Über die Mitteilu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Die Vollmachtsvermutung für Notare

Rz. 14 § 15 GBO gilt nur für Notare. I. Deutsche Notare Rz. 15 Die Vollmachtsvermutung greift nur für deutsche Notare.[20] Für Notare des nicht-EU-Auslands gilt Abs. 2 selbst dann nicht, wenn die von ihnen errichteten Urkunden den Formerfordernissen des § 29 entsprechen. Ob Notare des EU-Auslands als bevollmächtigt vermutet werden, ist str. Wegen der engen Verknüpfung mit der b...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Nr. 7 des Musterprotokolls – Hinweise des Notars

Rz. 549 Letztlich erlaubt das Musterprotokoll dem Notar, den Beteiligten Hinweise zu geben. Die Praxis zeigt, dass diese gerade bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) von besonderer Bedeutung sind.[1874] Den Gründern ist zu verdeutlichen, dass das gesamte System der Haftung bei der Vorgründungs-, Vor-GmbH, die Differenzhaftung nach Eintragung der GmbH für die UG (haf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Prüfungspflichten des Notars

a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Trennung der Prüfungsfunktion und der Protokollfunktion des Notars

Rz. 1348 Die Prüfungs- und Belehrungsfunktion des Notars in der Hauptversammlung ist von seiner Protokollfunktion nach § 130 AktG zu trennen. Die Protokollfunktion dient im Wesentlichen Beweiszwecken. Sie löst die Prüfungs- und Belehrungsfunktion erst aus. Letztere dient dazu, die Durchführung einer "rechtssicheren Hauptversammlung" zu gewährleisten. Fehler bei den Prüfungs-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Einführung einer örtlichen Zuständigkeit für Notarinnen und Notare in Online-Verfahren

Rz. 148 Zur Verhinderung eines Online-Wettbewerbs und zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sieht § 10a Abs. 3 BNotO eine örtliche Zuständigkeit für Notarinnen und Notare in Online-Verfahren vor, die anmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Satzungsbescheinigung des Notars

Rz. 1666 Nach § 181 Abs. 1 Satz 2 AktG ist bei jeder Satzungsänderung der Handelsregisteranmeldung der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen. Gemeint ist damit der Wortlaut der Satzung, wie er sich künftig nach Eintragung der Satzungsänderung ergibt. Beizufügen ist eine besondere Bescheinigung des Notars. Wurden in der Hauptversammlung mehrere Satzungsänderungen beschl...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Antragstellung bei gleichlautenden Anträgen der Beteiligten

Rz. 40 Die heutigen Standardformulierungen notarieller Urkunden enthalten nach ihrer Formulierung nicht nur Eintragungsbewilligungen (zu denen dann in einem zusätzlichen Dokument wie dem Anschreiben an das Grundbuchamt ein auf Abs. 2 gestützter Antrag hinzukommen müsste), sondern auch Vollzugsanträge der (oder einzelner) Urkundsbeteiligten selbst.[66] Damit stehen eigene Ant...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Inhalt und Umfang der Prüfungspflichten

Rz. 1342 Protokolliert ein Notar in einer beurkundungspflichtigen Hauptversammlung die vom Gesetz bestimmten Vorgänge, muss darauf hinzuwirken, dass die Versammlung ordnungsgemäß durchgeführt und über die mit der Tagesordnung angekündigten Anträge rechtswirksame Beschlüsse gefasst werden. Nur in diesem Umfang darf der Notar Einfluss auf den Verlauf der Hauptversammlung nehme...mehr