Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage

Rz. 703 Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG führt eine verdeckte Sacheinlage nicht zur Erfüllung der Einlageverpflichtung. Es wird aber der objektive Wert der verdeckt eingelegten Sacheinlage auf die Geldeinlageverpflichtung (automatisch) angerechnet (§ 27 Abs. 3 Satz 3 AktG).[2248] Die dingliche Übertragung des verdeckt eingelegten Sacheinlagegegenstandes ist wirksam (§ 27 Abs. 3 ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Lösungsversuche der Rechtsprechung (Rspr.)

Rz. 121 Scheidet die Möglichkeit einer Klage aus, z.B. weil ein inexistenter Berechtigter eingetragen (also niemand nach § 894 BGB passivlegitimiert) ist, so sollen ausnahmsweise auch in anderer Form vorgebrachte Umstände berücksichtigt werden können, da andernfalls keine Möglichkeit bestünde, die Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen.[293] In Betracht soll auch eine Lös...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen

Rz. 208 Änderungen im Vorstand einer AG sind nach § 81 Abs. 1 AktG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Rz. 209 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Vorstands- und Aufsichtsratsänderungen Herr/Frau _________________________ ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes. Zum Mitglied des Vorstandes wurde bestellt: Herr/Frau _______________________...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Unterhaltsverzicht mit Ausnahme bestimmter Unterhaltstatbestände

Rz. 484 In der Praxis wird sehr oft ein Unterhaltsverzicht vereinbart, jedoch der Kindesbetreuungsunterhalt – wegen der sehr eingeschränkten Abdingbarkeit – hiervon ausgenommen. Der Unterhaltstatbestand des § 1570 BGB kann vollständig vom Verzicht ausgenommen werden, so dass in den Fällen der Kindesbetreuung Unterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlen ist. Möglich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Zerlegung in Stück- bzw. Nennbetragsaktien

Rz. 796 Das Grundkapital ist gem. § 1 Abs. 1 AktG in "Aktien" zerlegt. Jede Aktie verkörpert einen Bruchteil des Grundkapitals. Weiter verkörpert es das Beteiligungsrecht des Aktionärs als Inbegriff der mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. Rz. 797 Nach § 8 Abs. 1 AktG können die Aktien als Nennbetrags- oder Stückaktien begründet werden. Die Gesellschaft muss ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1781 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 ff. AktG wird das Grundkapital der Gesellschaft dadurch erhöht, dass Beträge aus den Kapital- und Gewinnrücklagen in das Grundkapital eingestellt werden. Neues Kapital wird der Gesellschaft nicht zugeführt. Unzulässig ist eine solche Umwandlung von Rücklagen bzw. deren Zuführung in Grundkapital nach § ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Anfechtbarkeit

Rz. 1548 Auch die bloße Anfechtbarkeit eines Beschlusses ist im Registerverfahren zu prüfen.[4045] Die Anfechtbarkeit begründet kein Eintragungshindernis. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Registervollzug nach § 381 FamFG bis zur Entscheidung über die Anfechtungsklage auszusetzen. I.Ü. ist zu unterscheiden: Soweit die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen und noch k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachten

Rz. 53 Vollmachten und Vollmachtsbestätigungen unterliegen dem § 29 GBO (wobei diese in öffentlich beglaubigter Form genügen[130] und weitere Nachweise nicht erforderlich sind), ebenso nachträgliche Genehmigungen von Verträgen. Bei einseitigen Erklärungen wäre § 180 S. 2 BGB zu beachten,[131] wobei aber diese Bestimmung nicht für Anträge und Willenserklärungen des Grundbuchv...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (8) Aufhebung und Änderung

Rz. 117 Bzgl. der Aufhebung oder Änderung eines Verschmelzungsvertrages ist nach dem zeitlichen Fortschritt des Umwandlungsvorgangs zu differenzieren: Im Zeitraum vor der Zustimmung der Anteilseigner zum Verschmelzungsvertrag kann dieser von den abschlussberechtigten Organen jederzeit aufgehoben oder geändert werden. Im letzten Fall sind jedoch die Informations- und Bekanntma...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Sicht des Unternehmensübergebers

Rz. 503 Der Übergeber eines Unternehmens kann sich ein Rückübertragungsrecht vorbehalten, wenn der Übernehmer den Gesellschaftsanteil nicht aus dem Zugewinn ausklammert. Hierfür kommt nachfolgendes Formulierungsbeispiel in Betracht. Rz. 504 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.23: Rückerwerbsrecht nach Übertragung von Gesellschaftsanteilen Rückerwerbsre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Neufassung beim maschinellen Grundbuch

Rz. 2 Die Anlegungsform der Neufassung wurde in Sachsen entwickelt und hat ihre Grundlage in dem dortigen Vorhandensein verschiedener Grundbuchtypen, die zur besseren Lesbarkeit im Rahmen der Anlegung des maschinellen Grundbuchs vereinheitlicht werden sollen. Vorteile sind die Möglichkeit der Umschreibung unter Beibehaltung der alten Blattnummer (§ 69 Abs. 2 S. 1 GBV) durch ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 In formeller Hinsicht sind an den Antrag und den Inhalt der Beschwerde nur geringe Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass die angefochtene Entscheidung und die Person des Beschwerdeführers[2] möglichst genau bezeichnet werden, damit im Fall von mehreren Beschlüssen des Grundbuchamts bzw. mehreren Beteiligten Klarheit über die angefochtene Entscheidung und den Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Übereinstimmung mit Bewilligung

Rz. 48 Der Antrag muss sich mit der Bewilligung decken;[85] andernfalls ist er unbegründet. Er kann sich auf das Begehren der Eintragung "der bewilligten Eintragung" beschränken.[86] Das gilt auch für die Auflassung.[87] Ausnahmsweise ist eine Abweichung des Antrags von der Bewilligung statthaft, wenn sich aus den Erklärungen des Bewilligenden entnehmen lässt, dass der Betro...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anfechtungsbefugnis

Rz. 1559 ie Anfechtungsbefugnis richtet sich nach § 245 AktG. Fehlt sie, ist die Klage unbegründet.[4080] Ein Anfechtungsrecht besteht für die Aktionäre nach § 245 Nr. 1–Nr. 3 AktG. Alle Aktionäre sind anfechtungsbefugt, soweit es um einen Beschluss wegen Strebens nach Sondervorteilen geht (§§ 245 Nr. 3, 243 Abs. 2 AktG). Rz. 1560 Anfechtungsbefugt sind die in der Hauptversam...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Auslegung

Rz. 115 Das GBA hat das Testament in eigener Verantwortung auszulegen, auch wenn es sich um die Klärung rechtlich schwieriger Fragen handelt.[210] Bei der Auslegung ist zunächst der Erblasserwille zu erforschen. Diese Auslegung hat Priorität gegenüber Auslegungsregeln.[211] Bei der Auslegung sind auch andere, dem GBA vorliegende öffentliche Urkunden zu berücksichtigen.[212] F...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 27 Nach § 874 BGB kann bei der Eintragung eines Rechts auf die Bewilligung Bezug genommen werden. Das zulässigerweise in Bezug Genommene gilt als eingetragen (sog. "mittelbare Eintragung") und ist Bestandteil des Grundbuchinhalts. Abs. 2 schreibt vor, von der Bezugnahmemöglichkeit soweit wie möglich Gebrauch zu machen. In Abs. 2 S. 2 ist geregelt, wie das eintragungstechn...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Erteilung der Prokura

Rz. 40 Gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die Erteilung der Prokura von dem Inhaber des Handelsgeschäfts zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung ist nach § 12 Abs. 1 HGB öffentlich zu beglaubigen. Auch eine Beglaubigung im Onlineverfahren ist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB zulässig. Der Handelsregistereintragung selbst kommt nur eine deklaratorische Wirkung...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Allgemeines zu Registeranmeldungen

Rz. 144 Unabhängig davon, welche konkrete Tatsache zur Eintragung in das Register angemeldet wird, ist bei jeder Antragstellung möglichst exakt anzugeben, welcher Rechtsträger betroffen ist. Sinnvoll ist hierzu neben der Angabe der eingetragenen Firma samt Sitz auch das jeweilige Aktenzeichen (HRA/HRB samt Nummer). Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Mu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Versicherungen, Investmentgesellschaften, Kapitalanlage- bzw. -verwaltungsgesellschaften

Rz. 187 Inländische[476] Versicherungsunternehmen dürfen über die zu ihrem Sicherungsvermögen (siehe § 6 Einl. Rdn 92) gehörenden Grundstücke und Grundpfandrechte nur mit Zustimmung des Treuhänders verfügen (§§ 125 ff. VAG). Das GBA darf nur gegen Nachweis dieser Zustimmung die Eintragung oder Löschung vornehmen (§ 129 Abs. 3 VAG), wenn ein Sperrvermerk eingetragen (siehe § ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abweichende Bestimmungen

Rz. 3 Abweichende Bestimmungen sind nach Abs. 2 unbeschränkt zulässig. Der Eigentümer kann bestimmen, dass der Brief dem Gläubiger oder einem Dritten ausgehändigt werden soll. Ist der Gläubiger bestimmungsberechtigt (Abs. 1 zweiter Fall), kann er eine entsprechende Bestimmung treffen. Die Bestimmung kann nicht durch den Notar im Rahmen des § 15 Abs. 2 GBO erfolgen.[14] Er be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn

Rz. 454 Die Herausnahme des unternehmerischen Vermögens aus der Zugewinnberechnung gänzlich oder jedenfalls im Scheidungsfall wird in der familienrechtlichen Literatur empfohlen,[1018] aber auch zugleich mit Skepsis betrachtet.[1019] Der BGH hat jedoch diese Gestaltung ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.[1020] Die für den Ehetyp der Einverdienerehe als Leitbild geschaffenen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Hauptsachenerledigung

Rz. 63 Die Rechtsbeschwerde kann infolge von Ereignissen, die nach ihrer Einlegung eingetreten sind, gegenstandslos und damit unzulässig werden. Allgemein tritt die in Grundbuchsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtende Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch eine Änderung in der Sach- und Rechtslage fortgefallen und die Forts...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 4. Zeitpunkt der Richtigkeit von Versicherungserklärungen

Rz. 95 Umstritten ist teilweise, auf welchen Zeitpunkt für die sachliche Richtigkeit der Versicherungserklärungen abzustellen ist.[142] Zu erwägen ist die Relevanz von drei verschiedenen Zeitpunkten: Rz. 96 Für die Versiche...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung

Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. Rz. 28 Die Forderungen und Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft gehen nicht automatisch auf die Vor-GmbH über, da zwischen Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH keine Identität besteht. Alle Rechte un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass gem. Abs. 3 eine Beschwerde grundsätzlich (Ausnahme bei Festsetzung eines Zwangsgeldes) keine aufschiebende Wirkung hat (s. § 73 GBO Rdn 20) und damit auch zu keiner Sperre des Grundbuchs führt. Daher verliert ein Eintragungsantrag mit seiner Zurückweisung die durch den Eingang beim Grundbuchamt erreichte Rangstellung.[1] Entspre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Die Beschwerdeberechtigung ist in der GBO nicht besonders geregelt; § 59 FamFG findet nach h.M. in Grundbuchsachen keine Anwendung.[213] Andererseits kommt eine Popularbeschwerde ebenso wie in den übrigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch in Grundbuchsachen nicht in Betracht.[214] Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre Grundsätze entwickelt, die für d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Gründung der AG

Rz. 74 Auch die AG ist aufgrund der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG) strengen Gründungsvorschriften unterworfen (vgl. dazu § 10 Rdn 572). Zur Errichtung bedarf es der Feststellung der Satzung durch die Gründer. Die Satzung muss notariell beurkundet werden (§ 23 Abs. 1 AktG) und im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens fo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsmittelschrift

Rz. 27 Die Rechtsbeschwerde erfordert das Einreichen einer Rechtsbeschwerdeschrift nach Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 S. 1 FamFG durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt. Eine Ausnahme besteht nur für (zugelassene) Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen oder über die Bewilligung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einreichung einer Beschwerdeschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 1

Rz. 7 Die Beschwerde kann gem. Abs. 2 S. 1 Alt. 1 durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per Bote, per Post sowie als Telebrief,[13] Fax [14] oder Computerfax [15] eingelegt werden. Soweit die Möglichkeit der Einreichung per Fax oder Computerfax eröffnet ist (z.B. durch Angabe einer Faxnummer), muss das Gericht für die Funktionsfähigkeit des Empfangsgerätes auch nach Dienst...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / B. Weiterbenutzung der gemeinsamen Wohnung nach dem Tod des Partners

Rz. 2 Soll er nach dem Tod des Allein-Eigentümers die Wohnung alleine weiter bewohnen können, bietet sich ein aufschiebend auf den Tod des Eigentümers befristetes Wohnrecht an, welches schon zu Lebzeiten durch Eintragung im Grundbuch nach § 1093 BGB abgesichert wird, wenn nicht schon eine Erb- oder Vermächtniseinsetzung erfolgt. Rz. 3 Erwerben die Partner eine Immobilie in Br...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 167 Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters ist nach dem MoPeG in § 728b BGB n.F. geregelt. Gem. § 728b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. haftet der ausgeschiedene Gesellschafter für bis zu seinem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind undmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Aushändigung und Rückgabe der Bewilligungsurkunde

Rz. 130 Die in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Bewilligung kann nicht nur gegenüber dem GBA abgegeben werden, sondern außerhalb des Eintragungsverfahrens auch gegenüber dem durch die Eintragung Begünstigten oder einem Dritten, indem der Bewilligende dem Begünstigten oder dem Dritten den unmittelbaren Besitz an der Urkunde überträgt (§ 854 BGB).[310] Die Bewilligung ver...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Einheitlichkeit mehrerer Rechtsgeschäfte ("Side Letter")

Rz. 47 Ein Beurkundungserfordernis kann sich ferner bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft ergeben. Ein einheitliches Rechtsgeschäft ist anzunehmen, wenn ersichtlich ist, dass die Parteien mehrere an sich selbstständige Vereinbarungen "miteinander stehen und fallen" lassen wollen.[59] Werden in einem solchen Fall nicht sämtliche Abreden beurkundet, sind beide Vereinbarungen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mehrere miteinander kollidierende Anträge dürfen vom GBA nicht in beliebiger (willkürlicher) Reihenfolge abgearbeitet werden, sondern strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wenngleich gewisse Schutzlücken bleiben (siehe Rdn 2), wird damit zum Schutz des Antragstellers[1] seine Eintragung und der ihr letztlich zukommende Rang unabhängig von der konkreten Bearbeitungs...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterhin erforderliche notarielle Beglaubigung erfolgt durch ein elektronisches Zeugnis des Notars nach § 39a BeurkG.mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1. Gesetzliche Grundlage und allgemeine Erläuterungen zum notariellen Nachlassverzeichnis

a. Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses findet sich in § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Nach dieser Norm kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben verlangen, dass das vom Erben nach § 260 BGB vorzulegende Verzeichnis zur Bestandsaufnahme über den Nachlass von einem Notar aufgenommen wird. Das Recht auf die amtlich...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 7. Verwahrungsbedienstete

a) Durch die Leitung des Amtsgerichts sind Bedienstete für die Verwahrung von Grundpfandrechtsbriefen (Verwahrungsbedienstete) zu bestimmen. b) Die Verwahrungsbediensteten haben den Vordruckbestand und dem Grundbuchamt vorgelegte Grundpfandrechtsbriefe unter sicherem Verschluss zu verwahren. c) Die Verwahrungsbediensteten haben die Briefvordrucke an Notarinnen oder Notare ausz...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Notarkanzlei

Rz. 123 Für die Bewertung einer Notarkanzlei kommt es derzeit auf den reinen Substanzwert an, da ein Goodwill nicht existiert, weil das Notariat aus berufsrechtlichen Gründen nicht veräußert werden kann, sondern die Notare staatlich ernannt werden.[292]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Uneingeschränkt Abrufberechtigte

Rz. 5 Der Begriff wird an keiner Stelle von den einschlägigen Rechtsgrundlagen verwendet, er folgt vielmehr im Umkehrschluss aus § 82 Abs. 2 GBV, der vom eingeschränkten Abrufverfahren (siehe unten Rdn 8 ff.) spricht. Unabhängig von der Einordnung des eingeschränkten oder uneingeschränkten Abrufberechtigten stellt sich die Frage, inwieweit eine Delegation zulässig ist. Hier ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Der Grundsatz öffentlicher Präventivkontrolle

Rz. 2347 Mit der Neufassung von Art. 10 GesRRL bestätigt die DRL II die seit 1968 bestehende Grundsatzentscheidung des Unionsgesetzgebers für das Prinzip der vorsorgenden Rechtspflege durch Gerichte, Behörden und Notare.[5747] aa) Anerkennung von Unternehmensinformationen erfordert deren Verlässlichkeit Rz. 2348 Die verlässliche Präventivkontrolle ist Grundvoraussetzung für da...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Künftige Entwicklungen

Rz. 19 Die derzeitige Fassung von § 10a GBO berücksichtigt auch in der Aktualisierung durch Gesetz vom 11.8.2009[13] und unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungen durch das Datenbankgrundbuch nach dem Gesetz vom 1.10.2013[14] die Umstellungsschwierigkeiten, die angesichts der fraglichen Datenmengen mit der Einführung einer vollelektronischen Grundaktenführung entspr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Kein Eigentumsvorbehalt, keine Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 1 Die Rechte des Erwerbers nach erklärter Auflassung bis zur Grundbucheintragung als Eigentümer sind gesetzlich nicht geregelt. Sie sind durch Rechtsprechung und Literatur mit den Begriffen "Anwartschaft" und "Anwartschaftsrecht" in dinglicher Hinsicht ausgestaltet worden.[1] Die rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gem. §§ 873, 925 BGB kann nicht von einer Bedingung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die digital signierte Erklärung in der GBV

Rz. 13 Zum Zeitpunkt des Erlasses des RegVBG befand sich die Diskussion über ein Signaturgesetz in ihren Anfangsgründen.[13] Die Aufnahme einer Vorschrift wie § 75 GBV in die Grundbuchordnung stellte seinerzeit eine Pioniertat dar, die hoch einzuschätzen ist. Da eine Verweisungsmöglichkeit damals nicht bestand, musste die GBV den Einsatz der digitalen Signatur im Zusammenhan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Rz. 199 Gemäß § 22 GrEStG darf der Grundstückserwerber erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Die Eigentumsumschreibung ist deshalb erst "sichergestellt", wenn auch die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) vorliegt.[497] Rz. 200 Die UB is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Literaturtipps

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

Rz. 27 Muster 6.3: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Muster 6.3: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der Wohnungseigen...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums

Rz. 31 Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der ___________...mehr