Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Person der Gesellschafter

Rz. 17 Gesellschafter einer SARL können natürliche oder juristische Personen sein. Sie müssen nicht Kaufleute sein und erlangen allein durch die Gesellschafterstellung auch keine Kaufmannseigenschaft. Die Gesellschaft selbst besitzt nach Art. L 210–1 Abs. 2 C.com. Kaufmannseigenschaft. Bis 2014 konnte nach Art. L 223–5 C.com. Alleingesellschafter einer Ein-Mann-SARL nicht wi...mehr

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Slowenien / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Die Gesellschafter können sich bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags vertreten lassen. Falls die d.o.o. durch einen Bevollmächtigten errichtet werden soll, benötigt dieser eine durch den Gründer erteilte Spezialvollmacht. Unter Vorlage einer entsprechenden Spezialvollmacht können alle erforderlichen Rechtshandlungen im Namen und auf Rechnung des Gründers vorgenommen...mehr

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Singapur / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 131 Als weiteres Organ der Pte. Ltd. spielt lediglich der Company Secretary eine erwähnenswerte Rolle. Der Company Secretary ist ein im kontinentaleuropäischen Rechtskreis nicht bekanntes Organ der Gesellschaft. Seine Aufgabe, vergleichbar mit der eines gesellschaftsinternen Notars, besteht vor allem darin, die Einhaltung der formalen Regelungen des Companies Act zu über...mehr

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Ungarn / VII. Einsichtsrecht

Rz. 93 Das Ctv. bezweckt gemäß seiner Präambel u.a. die Sicherung einer umfassenden Publizität der Daten der im öffentlichen Glauben stehenden Firmenregistratur. Gemäß § 10 Abs. 2 Ctv. sind alle bestehenden bzw. gelöschten Daten des Handelsregisters sowie die Firmendokumente vollkommen öffentlich; dies umfasst auch die eingereichten, aber noch nicht eingetragenen Anträge. Es...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 13 Bei der Gründung einer Sp. z o.o. fallen zunächst Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags an. Diese sind gestaffelt, abhängig vom Stammkapital der Gesellschaft. Die Notarkosten betragen:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 4. Nachweis der Einbringung einer Sache oder eines Rechts

Rz. 36 Als Nachweis über die Einbringung einer Sache oder eines Rechts dient der Vertrag über die Übertragung bzw. Abtretung einer Sache oder eines Rechts zwischen dem Gesellschafter, der diese einbringt, und der Vorgesellschaft. Wird eine Sache übertragen, ist ein weiterer Nachweis für die erfolgte Übertragung erforderlich. Ein solcher Nachweis kann in Form einer Bestätigun...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Die Formulare werden elektronisch ausgefüllt und mit den Unterlagen elektronisch an das RCS übermittelt (Art. 19–1–19–4 LRCS). Sie bedürfen keiner Beglaubigung. Die Notare kümmern sich um die Anmeldungen betreffend ihre Urkunden; viele Klienten vertrauen ihnen auch andere Eintragungen an. Die Geschäftsführer oder die Bevollmächtigten sind befugt, die Eintragung der an...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Grundlagen

Rz. 55 Das Registerzentrum verwaltet u.a. das Immobilienregister, das Handelsregister, das Testamentsregister, das Vollmachtregister, das Ehevertragsregister und das Adressenregister. Rechtsgrundlagen des Handelsregisters sind Art. 2.62 ZGB, das Gesetz über Handelsregister der Republik Litauen Nr. IX-368 vom 12.6.2001 und der Beschluss der Regierung der Republik Litauen "Weg...mehr

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Slowenien / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 114 Eine Gesellschaft kann gem. Art. 31 ZGD-1 Zweigniederlassungen eröffnen. Sie werden durch Beschluss des zuständigen Organs der Handelsgesellschaft gegründet. Die Zweigniederlassung wird in das Gerichtsregister eingetragen. Die Tätigkeit der Zweigniederlassung muss ihr die Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglichen. Es darf sich nicht lediglich um Hilfstätigkeiten und vor...mehr

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Slowenien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Alle Eintragungen oder Änderungen von Daten über den VEM Punkt (siehe auch Rdn 53) sind gebührenfrei. In anderen Fällen (d.h. bei Inanspruchnahme eines Notars) sind die Kosten von der Höhe des Stammkapitals, der Art der Einlagen (Bareinlagen/Sacheinlagen), der Anzahl der Gesellschafter und der Anzahl der Geschäftsführer abhängig (Beurkundung/Beglaubigung der Gründungs...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 174 Art. 106.1 LSC verlangt, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen sowie die Bestellung von Pfandrechten (derecho de prenda) in einer öffentlichen Urkunde[66] oder einer notariell beurkundeten póliza mercantil de compraventa de participaciones [67] zu erfolgen hat. Eine nicht in einer öffentlichen Urkunde protokollierte Übertragung von Geschäftsanteilen ist gültig,[6...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Bei Gründung einer GmbH sind grundsätzlich die folgenden Behörden beteiligt: RNPC und Handelsregister. Die Einschaltung eines Notars ist nicht obligatorisch; die Unterschriftsbeglaubigung im Fall eines privatschriftlichen Dokuments kann auch durch einen Rechtsbesorger oder Rechtsanwalt erfolgen. Anmeldungen der Gesellschaft erfolgen bei dem Finanzamt und der Sozialver...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 8. Abschluss der Sitzverlegung und Rechtswirkungen

Rz. 118 Beim Herausformwechsel ist in Deutschland nach § 198 Abs. 1 UmwG analog, § 4 SEAG i.V.m. § 377 FamFG der grenzüberschreitende Formwechsel von den Vertretungsberechtigten in vertretungsberechtigter Anzahl beim Register der formwechselnden Gesellschaft anzumelden.[346] Hierbei sind nur solche Tatsachen anzumelden, die nicht die Zielrechtsform betreffen.[347] Rz. 119 Fin...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 8. Schutzvorschriften zugunsten bestimmter Gruppen

Rz. 170 Die Gesellschaftsrechts-RL sieht ein umfassendes Konzept zum Schutz der stakeholder vor.[455] a) Minderheitenschutz Rz. 171 Zum Schutz der Minderheitsgesellschafter sieht die Richtlinie ein Austrittsrecht gegen Barabfindung und einen Anfechtungsausschluss für Bewertungsrügen und bewertungsrelevante Informationsrügen vor. Es wird also auf einen nachgelagerten Schutz der...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Gläubigerschutz

Rz. 178 Hinsichtlich der Absicherung der Gläubiger im Rahmen eines grenzüberschreitenden Formwechsels ist grundsätzlich zwischen dem Hinaus- und dem Hereinformwechsel zu unterscheiden. Rz. 179 Zum Schutz der Gläubiger statuiert die Mobilitäts-RL für sämtliche erfassten Umwandlungsarten die Pflicht zur Information im Umwandlungsplan, die Möglichkeit der Gläubiger zur Beantragu...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Gläubigerschutz

Rz. 127 Für den Gläubigerschutz wird wohl § 204 UmwG anwendbar sein.[365] Gem. § 204 UmwG i.V.m. § 22 UmwG ist den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers auf Verlangen Sicherheit zu leisten, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.[366] Art. 8 Abs. 7 SE-VO i.V.m. § 13 Abs. 1 S. 3 SEAG und § 122j UmwG sehen Ähnl...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Fälle der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 79 Mittlerweile hat sich das OLG Frankfurt[213] als erstes deutsches Obergericht mit einem Fall des Herausformwechsels einer deutschen GmbH auf eine italienische S.r.l. befasst. Im Grundsatz zutreffend stellt es fest, dass aufgrund der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV und der Interpretation dieser Normen durch den EuGH einer deutschen GmbH eine Satzungssitzver...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Minderheitenschutz

Rz. 126 Einigkeit besteht in der Literatur, dass die Fragen des Minderheiten- und Gläubigerschutzes ebenfalls in Anlehnung an die bestehenden Vorschriften getroffen behandelt werden sollten.[362] Nach § 207 Abs. 1 S. 1 UmwG hat der formwechselnde Rechtsträger jedem Anteilsinhaber, der gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, den Erwerb seiner umg...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XVIII. Formwechsel

Rz. 156 Die Umwandlung im engeren Sinne, also der Formwechsel, unterliegt ebenfalls dem Gesellschaftsstatut.[215] Umstritten ist, ob dies auch dann gilt, wenn aufgrund des Formwechsels das Vermögen auf den Alleingesellschafter übergeht (siehe Rdn 173). Rz. 157 Besonderheiten ergeben sich hier für den "transnationalen Formwechsel". Will sich z.B. eine englische limited mit tat...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / V. Ausländische Gesellschaften

Rz. 35 Ausländische Gesellschaften sind Gesellschaften, die außerhalb Australiens oder außerhalb des australischen Hoheitsgebiets gegründet werden. Nimmt eine ausländische Gesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit in Australien auf (beispielsweise durch Errichtung einer Zweigniederlassung (branch) in Australien, vgl. Rdn 115 ff.), muss sich die Gesellschaft bei der ASIC al...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 74 Die materiellen Aktien oder Aktienzertifikate werden durch einen entsprechenden Vermerk (Indossament) auf der Aktie oder dem Aktienzertifikat zu Eigentum übertragen. Das Indossament beinhaltet die genauen Personaldaten der erwerbenden Person, es bestätigt den Übergang des Eigentumsrechts der Aktie. Als Hauptinformation hat es zu enthalten: den Vornamen, den Namen, die...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 4. Wechsel des Gesellschafters aufgrund gesellschaftsrechtlicher Umwandlungsakten

Rz. 131 Ist eine weitere Handelsgesellschaft Gesellschafterin, so unterliegen Wirksamkeit und Wirkungen eines Formwechsels, einer Verschmelzung oder einer sonstigen Umwandlungsmaßnahme dem für diese Gesellschafterin maßgeblichen Gesellschaftsstatut (siehe Rdn 163). Dieses entscheidet insbesondere darüber, ob es zu einer identitätswahrenden Universalsukzession kommt und ggf.,...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Eröffnungszuständigkeit bei inländischer Niederlassung

Rz. 132 Gemeinsame Voraussetzung beider Nebenverfahren ist gem. Art. 3 Abs. 2 EuInsVO, dass der Schuldner eine Niederlassung in dem Gebiet des Mitgliedstaates hat, in dem das Nebenverfahren eröffnet wird. Als Niederlassung definiert Art. 2 Nr. 10 EuInsVO jeden Tätigkeitsort, an dem der Schuldner einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht nur vorübergehender Art nachgeht oder...mehr

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Deutschland / II. Gesellschafter

Rz. 20 Eine GmbH kann von einem Gesellschafter allein oder einer nach oben hin unbegrenzten Gesellschafteranzahl gegründet werden. Rz. 21 Gesellschafter kann jede natürliche Person oder auch jede juristische Person sein. Dies gilt auch für Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, nicht rechtsfähige Vereine sowie für Erbengemeinschaften. Sofern un...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 88 Stirbt ein Sp. z o.o.-Gesellschafter, fallen die von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile in die Erbmasse. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch den Eintritt von Erben an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters beschränken oder sogar ausschließen. In diesem Fall muss jedoch der Gesellschaftsvertrag auch die Bedingungen der Auszahlung der nicht als Gesellschafter in ...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / IV. Wahl eines neuen Vorsitzenden und Bestimmung eines neuen Sachverständigen

Anlässlich der oben erwähnten Wahl eines neuen Vorsitzenden sprachen sich die Gebührenreferenten aufgrund eines Antrages aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm einstimmig dafür aus, den scheidenden Vorsitzenden zum neuen Sachverständigen als Nachfolger von Herrn VorsRiLG a.D. Heinz Hansens zu wählen. Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Herbert P. Schons nahm naturgemäß mit...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden sind gemäß § 71 Abs. 1GBO zulässig, aber unbegründet. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO kann der Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Nur wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt es gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO grundsätzlich, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Muster für die Anmeldung des Vereins

Tz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Tz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Beachte! Am Ende des Schriftsatzes erfolgt der Beglaubigungsvermerk der Unterschriften durch einen Notar oder ein Ortsgericht. Die in der Anmeldung genannten Anlagen sind beizufügen. Allerdings sollte statt der vorläufigen Bescheinigung nunmehr die Vorlage des § 60a-Bescheides angekündigt werden. Der Anerkennung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Anmelde-/Anzeigepflichten

Tz. 14 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Jede Änderung innerhalb des Vorstandes ist dem Amtsgericht mitzuteilen, weil die Eintragung der bestellten Vorstandsmitglieder nur durch das zuständige Amtsgericht erfolgen kann. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderungen innerhalb des Vorstandes beizufügen (s. § 67 Abs. 1 BGB, Anhang 12a). Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / I. Erste Präsenzveranstaltung nach 1,5 Jahren

Der Gebührenreferentenkonferenz in Hamburg kam diesmal in mehrfacher Hinsicht eine besondere Bedeutung zu: Nachdem aufgrund der Corona-Bestimmungen immerhin 3 Gebührenreferentenkonferenzen ausgefallen waren, freuten sich alle Mitglieder dieser Konferenz, endlich wieder persönlich zusammenzutreffen. Die Zugehörigkeit des Verfassers dieses Beitrages hat aufgrund des Ausscheidens...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) AK

Rn. 381 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 114ff), egal, ob PV oder BV (BFH BStBl II 2017, 343; 2019, 170; BFH IX R 14/19, BStBl II 2020, 545; H 6.2 EStH 2020). Dh AK sind (BFH BFH/NV 2002, 966; FG Nds EFG 2017, 1418 rkr; BFH BStBl II 2019, 170):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von AK auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, ETW), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte (PV) bzw Teil...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / II. Rechtslage bis 31.12.2022

Der Betreute kann seinen jetzigen oder früheren Berufs- oder ehrenamtlichen Betreuer zum Erben (oder Vermächtnisnehmer, oder Testamentsvollstrecker) einsetzen; das Verbot des § 14 HeimG (mit § 134 BGB) ist nicht analog anwendbar;[1] denn dadurch würde die Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) beeinträchtigt. Allerdings sind Betreute häufig nicht mehr testierfähig.[2] War der Erb...mehr

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zfs 11/2021, Ein ausgezeichneter Verkehrsanwalt

Am 16.10.2021 erhielt Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner im Rahmen des 6. Verkehrsrechtssymposiums in Mainz das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft verliehen. Damit würdigt der Deutsche Anwaltverein das jahrzehntelange Engagement von Jörg Elsner vor allem im Bereich des Verkehrsrechts. Wer ihn und sein Wirken kennt, weiß, dass er die Auszeichnung in ganz besonderem ...mehr

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FF 11/2021, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind am 30.3.2001 die Ehe miteinander eingegangen. Vorab schlossen die Beteiligten am 29.3.2001 einen notariell beurkundeten Ehevertrag (UR-Nr. […] des Notars […]), in dem sie u.a. Gütertrennung (§ 1) vereinbarten und den Versorgungsausgleich ausschlossen (§ 2). Zudem vereinbarten die Beteiligten in Ziff. VIII. Abs. 2 der notariell beurkundeten...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 1 Der Fall

Elektronischer PfÜB-Antrag nach § 829a ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid in Höhe von 32,61 EUR nebst Zinsen und Kosten. Zu diesem Zweck hat die Gläubigerin, vertreten durch die in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene lnkassodienstleisterin beim AG – Vollstreckungsgericht – die Pfändung und Übe...mehr

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ZErb 11/2021, Zu den Anford... / 1 Gründe

Die gemäß § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat gegen den Beklagten gemäß § 888 Abs. 1 ZPO zu Recht ein Zwangsgeld in Höhe von 1.400 EUR, ersatzweise für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit Zwangshaft, festgesetzt, da der Beklagte seiner durch rechtskräftiges Teilanerkenntnisurteil vom 9.7.2020 auferlegten Handlung zur Ausk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.2 Begriff des Erwerbsersatzeinkommens (Abs. 3)

Rz. 13 In Abs. 3 sind sämtliche Einkommensarten (abschließende Aufzählung) genannt, die zum sog. Erwerbsersatzeinkommen i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehören. Seit 2002 zählen dazu nicht nur Leistungen aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch solche auf privatrechtlicher Basis. Erwerbsersatzeinkommen werden nach ihrer Bestimmu...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.1 Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Geschäftswert bei der Beurkundung von Verträgen und Erklärungen bestimmt sich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, das Beurkundungsgegenstand ist.[1] Bei Eheverträgen, die vor dem Notar abgeschlossen werden, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehepartner, wenn sich die Beurkundung des Ehevetrags nicht auf ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 1 Sinn und Zweck der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die in Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen getroffenen Regelungen sind teilweise identisch und unterscheiden sich wie folgt: Der Ehevertrag regelt die Rechtsverhältnisse einer zukünftigen oder auch fortdauernden Ehe sowie den nicht angestrebten Scheidungsfall mit den damit verbundenen Folgen. Bei der eigentlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geht es um die tatsäc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.2.2.2 Nichtigkeitsgründe

Rz. 14 Die Gründe der Nichtigkeit können sich aus der Person der Beteiligten, dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, dem Zustandekommen der Willenserklärungen und der Nichteinhaltung der für das Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form ergeben. Aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts kann sich die Nichtigkeit insbesondere bei Verstößen gegen ein gesetzliches Verbot[1] oder gegen die guten Si...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 4. Zu den Folgen eines fehlenden Leistungsstörungsrechts im Verhältnis zwischen Erben und Notar

Für den Erben stellt sich spätestens dann, wenn er ungeachtet der Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Prozess mit dem Pflichtteilsberechtigten verurteilt worden ist, die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Ein "Leistungsstörungsrecht" im Verhältnis zwischen Erben und Notar fehlt. Der Notar ist gemäß § 1 BNotO "Träger eines öffentlichen Amtes". Er tritt aufgrund ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 3. Das von Notaren gern betonte "weite Ermessen" besteht nicht

Gerne argumentieren die Notare mit einem "weiten Ermessen", das ihnen "bei Ausgestaltung, Umfang und Reichweite der Ermittlungen" im Zusammenhang mit dem notariellen Nachlassverzeichnis zustehe.[14] Zuzugeben ist, dass auch der Gesetzgeber von einem (allerdings nicht weiten) Ermessen des Notars bei der Verfahrensausgestaltung ausgegangen ist, dies, weil gesetzliche Verfahrens...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 2. Kernfragen zum notariellen Nachlassverzeichnis dürfen an sich als geklärt angesehen werden. Für die (gerichtliche) Praxis sieht die Sache freilich ganz anders aus

a) Im Regelfall fehlt es dem Pflichtteilsberechtigten an Kenntnissen über den Nachlass. Ohne Kenntnis des Bestands bzw. des Werts des Nachlasses ist der Pflichtteilsberechtigte aber nicht in der Lage zu entscheiden, ob er einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will und gegebenenfalls in welcher Höhe. § 2314 Abs. 1 BGB trägt diesem Umstand Rechnung und räumt dem Pflichttei...mehr