Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 3 Recht der Werknutzung / f) Zwingende Anwendung

Rz. 181 Die zuvor beschriebenen Regelungen über die angemessene Vergütung sind, soweit deutsches Recht Anwendung findet, zwingend, können also nicht vertraglich abbedungen werden (§ 32b UrhG).[242] Voraussetzung für die zwingende Anwendung deutschen Rechts ist,mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Musikverlagsvertrag

Rz. 328 Der Musikverlagsvertrag bezieht sich in der Regel auf ein Werk als Titelvertrag oder ­Titelautorenvertrag. Der deutsche Komponistenverband und der deutsche Musikverleger-Verband haben für den Bereich der U-Musik ein Vertragsmuster ausgearbeitet, das mit einigen Änderungen im Münchener Vertragshandbuch[448] abgedruckt ist. Hieran orientiert sich die Praxis und soll au...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Durchsetzung gesetzlicher Schrankenbestimmungen

Rz. 450 § 95b UrhG dient der Durchsetzung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen desmehr

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§ 4 Medienrecht / 6. Plattformregulierung

Rz. 196 Durch den 10. RÄStV wurde die Plattformregulierung [202] aufgenommen. Hintergrund ist, dass die Anbieter digitaler Dienstleistungen, die dem Kunden auch das digitale Empfangsgerät zur Verfügung stellen, wie etwa beim Handy-TV, ähnlich wie Netzkabelbetreiber eigene Programmpakete zusammenstellen und vermarkten wollen. Um für Zugangsfreiheit zu sorgen, wurden mit §§ 78 ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Vertragsbeendigung und Insolvenz

Rz. 201 Die Beendigung eines urheberrechtlichen Vertrages führt dazu, dass die eingeräumten Nutzungsrechte an den Urheber bzw. den Lizenzgeber zurückfallen (Heimfall der Nutzungsrechte), da der Rechtsgrund für die Nutzungsrechtseinräumung entfallen ist. Ein vom Lizenznehmer unterlizenziertes Nutzungsrecht bleibt dagegen wegen seines dinglichen Charakters bestehen.[267] Rz. 2...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes

Rz. 259 Das neue Jugendschutzgesetz hat die Vorgängerregelungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) abgelöst, damit aber auch zwei unterschiedliche Gebiete, namentlich den Jugendschutz in der Öffentlichkeit sowie den Jugendmedienschutz, zusammengefasst.[2...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Verbreitungsrecht

Rz. 195 Das Verbreitungsrecht umschließt die Befugnis, das Werk in körperlicher Form zu verwenden, wobei Vortrag, Aufführung und Vorführung des Werkes in der Öffentlichkeit, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung oder die Sendung als gesetzlich geregelte Spezialtatbestände gerade nicht hierunter fallen. § 17 Abs. 1 UrhG gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, da...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Tarifstruktur, Tarifstreit und Schiedsstellenverfahren

Rz. 418 Die im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Tarife werden zunächst als angemessen angesehen,[571] können aber solange bestritten werden, wie der Veranstalter sie noch nicht akzeptiert hat. Rz. 419 Die Tarifreform der GEMA hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst, da die Veranstalter sich durch – aus deren Sicht – massive Gebührenerhöhungen in ihrer E...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begriff "Verlagsrecht"

Rz. 253 Der Begriff des Verlagsrechts hat mehrere Ausrichtungen. Unterschieden wird das Verlagsrecht im objektiven Sinne als rechtliche Ordnung der Verlagsverhältnisse auf dem Gebiet der Literatur und Musik. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Verlagsrecht vom 19.6.1901.[361] Dieses wird unterstützt durch das verlegerische Gewohnheitsrecht und die verlegerischen Verkehrs...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Zulassungsverfahren

Rz. 185 Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung (§ 52 MStV, § 20 Abs. 1 S. 1 RStV). Im Gegensatz zu § 20 Abs. 1 S. 3 RStV muss nunmehr für die Zulassung keine Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm, etwa der Kinderkanal) festgelegt werden. Vielmehr ist dies als Pflichtbestandteil des Zulassungsantrags bei den Grundsätzen des Zulass...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Marktregulierung

Rz. 27 Während das Telekommunikationsgesetz des Jahres 1996 (TKG 1996) noch die Lizenzierung verlangte, ist diese zugunsten der Meldepflicht (§ 5 Abs. 1 TKG) weggefallen. Mit dem TKG des Jahres 2004 wurde das Marktregulierungsverfahren eingeführt, das lediglich bei Gefahr "gefährlicher Marktmacht" (über 40 % Marktanteile eines Anbieters, de facto die Deutsche Telekom) eingre...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Werkstück im Hochschulbereich

Rz. 124 Die Bedeutung des Werkstücks soll schließlich noch in einem gänzlich anderen Bereich, nämlich dem der Hochschulen, verdeutlicht werden. Anlass dieser Fragestellung ist eine Entscheidung des BGH,[200] bei der es um die Klage der Erben eines verstorbenen Professors der Universität Heidelberg geht. Die Kläger verlangten von der Universität die Herausgabe der hinterlasse...mehr

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§ 4 Medienrecht / f) Wegerechte, Informationen über Infrastruktur und Netzausbau, Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze und Universaldienstleistungen

Rz. 59 Der Bund ist befugt, Verkehrswege für die öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien unentgeltlich zu benutzen, soweit dadurch nicht der Widmungszweck dauernd beschränkt wird (Nutzungsberechtigung). Als Verkehrswege gelten öffentliche Wege, Plätze und Brücken sowie öffentliche Gewässer (§ 125 TKG). Der Bund überträgt die Nutzungsberechtigung nach § 125 Ab...mehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Telekommunikation als hoheitliche Aufgabe und sektorspezifische Regulierung

Rz. 19 Die Regulierung der Telekommunikation und der Frequenzordnung ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes (§ 2 Abs. 1 TKG). Gesetzliche Basis zur Regulierung der Telekommunikation sind Art. 87f GG und Art. 143b GG. Art. 87f Abs. 1 GG sichert die Verpflichtung des Bundes zur Gewährleistung flächendeckender, angemessener und ausreichender Dienstleistungen der Telekommunikat...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / II. Bandenmäßige Umsatzsteuer- oder Verbrauchsteuer-Hinterziehung

Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO (also Steuerhinterziehungstaten) verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt. Bande: Eine Bande...mehr

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§ 5 Muster / C. Muster: Abmahnung

Rz. 3 Muster 5.3: Abmahnung Muster 5.3: Abmahnung Meyer GmbH Geschäftsführer Peter Meyer Müllerweg 7 07745 Jena _________________________ Datum Müller ./. Meyer Urheberrechtsverletzung, Abmahnung Sehr geehrter Herr Meyer, zunächst zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung von Frau Petra Müller, Am Planetarium 9a, 07743 Jena an und verweise auf die als Anlage beigefügte Vollmacht...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / f) Verjährungsbeginn

Allgemeiner Verjährungsbeginn: Gemäß § 78a S. 1 StGB beginnt die Verjährung sobald die Tat beendet ist, es sei denn, ein zum Tatbestand gehörender Erfolg tritt später ein, vgl. § 78a S. 2 StGB. Die bloße Vollendung der Tat, also die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes, reicht nicht aus. Nach der Rspr. ist die Tat erst beendet, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das T...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

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Leb wohl nicht steuerbare V... / IV. Konsequenzen

Änderungen für eine Vielzahl von Strafzahlungen: Die Folgen, die diese Rechtsprechung mit sich bringt, beschränken sich nicht auf "Kontrollgebühren" auf Parkplätzen.[31] Diese Rechtsprechung dürfte Änderungen für die mehrwertsteuerliche Beurteilung sämtlicher Schadensersatzzahlungen mit sich bringen.[32] Zumindest für alle Arten von Vertragsstrafen. Immer dann, wenn der Leis...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei "offener Gewinnausschüttung" in Einbringungsfällen

Leitsatz 1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 Satz 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 Sätze 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei de...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.3 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgezahlt. Sie ist nach § 58a Abs. 1 GmbHG zulässig zum Ausgleich von Wertminderungen oder zur Abdeckung von Verlusten. Eine Ausschüttung des Herabsetzungsbetrags an die Gesellschafter ist nicht zulässig. Daher besteht hier auch keine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung gegenü...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.2.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Auswirkungen auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft ergeben sich nicht. In der Bilanz wird das Nennkapital entsprechend vermindert und eine Ausschüttungsverbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern passiviert. Praxis-Beispiel Kapitalherabsetzung Die A-GmbH nimmt eine ordentliche Kapitalherabsetzung vor und beschließt von ihrem Nennkapital i. H. v. 1.000.000 EUR einen Betra...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH und Kandidatenstoffe / 5 Kommunikationspflichten zu REACH-Kandidatenstoffen

In REACH gibt es 2 unterschiedliche Informationspflichten zu den besonders besorgniserregenden Stoffen: Informationen an die ECHA. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen müssen die ECHA informieren, wenn in ihren Erzeugnissen SVHC enthalten sind. Dies gilt ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent und einer Gesamtmenge ab 1 Tonne (Art. 7 Abs. 2 1907/2006/EG). Diese V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH und Kandidatenstoffe / 5.3 Informationen zu SVHC-haltigen Stoffen in Erzeugnissen: Die SCIP-Datenbank

Die Praxis zeigt, dass auch 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von REACH die Kommunikation zu SVHC in den Lieferketten nur sehr lückenhaft ist. Daher ist seit dem 5.1.2021 eine weitere gesetzliche Verpflichtung für die Hersteller von Erzeugnissen in Europa dazu gekommen. Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie – in Deutschland in § 16f Chemikaliengesetz – legt fest, dass Herst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH und Kandidatenstoffe / 3 Ersatz besonders problematischer Stoffe: Die Zulassung unter REACH

Die oben geschilderte Beschränkung hat das Ziel, durch einzelne Auflagen ein unangemessenes Risiko von Stoffen zu vermeiden. Das Verfahren der Zulassung unter REACH geht weiter. Die Zulassung bezieht sich ausschließlich auf Stoffe, die als besonders besorgniserregend identifiziert wurden. Bei ihnen konnte gezeigt werden, dass sie schwerwiegende, nicht rückgängig zu machende ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2.8 Auslandsbezüge

Rz. 13 Der Anwendungsbereich von § 13 UmwStG ist eröffnet, wenn die untergehenden Anteile in Deutschland steuerverstrickt sind oder (nach m. E. zutreffender Auffassung) zumindest die Anteile an der übernehmenden Körperschaft es werden.[1] Zur Steuerverstrickung Rz. 14. Die Ansässigkeit der Anteilseigner ist ebenso irrrelevant wie eine (beschränkte) KSt-Pflicht von übertragen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von Art. 8 FRL (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 56 Unabhängig vom Fortbestand eines Besteuerungsrechts (Rz. 42ff.) sieht Art. 8 Abs. 1 FRL für grenzüberschreitende Verschmelzungen von EU-ausl. Körperschaften, die in Anhang I Teil A der FRL gelistet sind, generell Steuerneutralität auf Anteilseignerebene vor. In diesem Anwendungsbereich erweitert § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG die Möglichkeit der Buchwert- bzw. Anschaff...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie

Leitsatz Wird nach Erwerb einer vom Voreigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie den Mietern der neue Vermieter mitgeteilt und gehen die Mieten nun auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, muss sich der neue Eigentümer die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit seinen Kontoaus...mehr

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REACH und Kandidatenstoffe / 4 Sehr problematisch: REACH-Kandidatenstoffe

Die Stoffe, die unter REACH auf Dauer ersetzt werden sollen, werden als "besonders besorgniserregende Stoffe" bezeichnet (Englisch: "substances of very high concern" – SVHC). Beispiele hierfür sind das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromocyclododecan) und der Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat). In einem aufwendigen Bewertungsverfahren wird von den Mitgliedsstaaten und der ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) GrESt-Befreiung einer auf freigebigen Zuwendungen beruhenden Anteilsvereinigung

Eine Anteilsvereinigung ist – nach dem Gesetzeszweck des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG – auch insoweit von der GrESt zu befreien, als sie auf früheren freigebigen Zuwendungen von Anteilen beruht. Eine Steuerbefreiung kommt jedoch nur insoweit in Betracht, als ein Grundstück bereits zum jeweiligen Zeitpunkt der unentgeltlichen oder teilweise unentgeltlichen Anteilsübertragung der Ges...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Haftung: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erhöht die Haftungsquote nicht

Grundsatz der anteiligen Tilgung: Welche Anforderungen an eine haftungsbegründende grobe Fahrlässigkeit eines Geschäftsführers (GF) zu stellen sind, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Besonderheiten des einzelnen Falles. Wenn die GmbH zum Zeitpunkt der Steuerfälligkeit oder danach nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, um sämtliche ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Passivierung von Drohverlustrückstellungen i.S.d. § 5 Abs. 4a EStG

Übernimmt ein Kreditinstitut zur Absicherung eines Fremdwährungskredites eine Garantie und erhält es von dem Kreditgeber hierfür als Gegenleistung eine Provision, handelt es sich um ein schwebendes Geschäft i.S.d. § 5 Abs. 4a EStG. Wegen des Risikos, dass aus dem Garantieversprechen ein Verlust entsteht, weil der Wert der Verpflichtung des Kreditinstitutes den Wert des Anspr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Voll- bzw. Optionsverschonung nach Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO

A hatte seinem Sohn GmbH-Geschäftsanteile und Kommanditbeteiligungen geschenkt. Im Schenkungsteuerbescheid wurde die Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG i.H.v. 85 % berücksichtigt. Gegen den Steuerbescheid wurde kein Einspruch eingelegt. Streitig ist, ob anlässlich einer Änderung des Schenkungsteuerbescheides nach § 175 AO ein Antrag auf Optionsverschonung nach § 13a Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Verpflichtung zur Rechnungsausstellung

Rz. 6 Die Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen, ergibt sich grundsätzlich aus § 14 Abs. 2 UStG sowie in Sonderfällen ausdrücklich auch aus § 14a UStG. In den Fällen, die für die Fiskalvertretung typisch sind (vgl. § 22a UStG Rz. 3ff.), kommt es regelmäßig zur Ausführung steuerfreier Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG (Ausfuhrlieferung) oder § 4 Nr. 1 Buchst. b US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 In § 22a bis § 22e UStG ist seit dem 1.1.1997 erstmalig im UStG die Möglichkeit der Fiskalvertretung geregelt worden. Diese auf das Umsatzsteuerrecht beschränkte Vertretungsregelung ermöglicht es einem ausländischen Unternehmer, sich im Inland durch einen Vertreter vertreten zu lassen. Allerdings ist die Regelung in Deutschland auf umsatzsteuerrechtliche Erklärungs- un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Zuständige Finanzbehörde

Rz. 18 Die Untersagung der Fiskalvertretung erfolgt durch die "zuständige Finanzbehörde". Welches die zuständige Finanzbehörde ist, wird gesetzlich nicht weiter ausgeführt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung bezieht sich die Aussage des § 22e Abs. 1 UStG offensichtlich auf das Finanzamt, bei dem der Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 2 UStG geführt wird.[1] Im Ergebnis ist es...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt nach § 22b Abs. 1 UStG die Pflichten des von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmers. Zur Erfüllung dieser Pflichten muss der Fiskalvertreter eine Jahressteuererklärung zur USt sowie eine ZM nach § 18a UStG abgeben; seit dem 1.1.2020 muss auch eine vierteljährliche Voranmeldung abgegeben werden. Da der Fiskalvertreter nur die Pf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vollmacht

Rz. 48 Nach § 22a Abs. 3 UStG bedarf die Fiskalvertreter einer Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers. Gesetzlich ist an dieser Stelle nicht geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Vollmacht vorliegen muss und ob bestimmte Anforderungen an diese Vollmacht zu stellen sind. Nach der Gesetzesbegründung[1] zur Einführung der Fiskalvertreterregelung muss die Vertretungsbefug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt die Pflichten des von ihm vertretenen ausländischen Unternehmers. Außerdem hat er die gleichen Rechte des vertretenen Unternehmers. Da der Fiskalvertreter nicht in einem bestimmten Verfahren zugelassen werden muss, sondern nur in Abhängigkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe die Tätigkeit als Fiskalvertreter nach § 22a US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Rechnungsanforderungen

Rz. 16 Hat ein ausländischer Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 22a UStG einen Fiskalvertreter bestellt, müssen in der Rechnung die sich aus § 22c UStG ergebenden weiteren Angaben enthalten sein. Sind diese zusätzlichen Angaben in der Rechnung des leistenden Unternehmers nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben, müssen die Auswirkungen auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Untersagung gegenüber Personen nach § 3 StBerG

Rz. 15 Grundsätzlich sind die in § 3 StBerG genannten Personen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Nach § 22a Abs. 2 UStG können diese Personen die Tätigkeit als Fiskalvertreter übernehmen. Auch für diese Personen kommt die Untersagung der Tätigkeit in Betracht. Da allerdings das StBerG eigene Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die sich für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechnungsinhalte

Rz. 9 Unberührt von der Verpflichtung, eine Rechnung ausstellen zu müssen, bleiben die Inhalte für die Rechnung. Eine ordnungsgemäße Rechnung hat die in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Bestandteile zu beinhalten. Soweit eine innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wird, müssen zusätzlich nach § 14a Abs. 3 UStG noch die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers sowie des Leistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechnungsaussteller

Rz. 8 Besteht eine Verpflichtung, für eine im Inland ausgeführte Leistung eine Rechnung auszustellen, kann in den Fällen der Fiskalvertretung diese Rechnung sowohl durch den leistenden Unternehmer als auch durch den Fiskalvertreter erstellt werden (Wahlrecht, vgl. § 22b UStG Rz. 35). Die zusätzlichen Anforderungen an die Rechnungsinhalte nach § 22c UStG sind jedoch nicht dav...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesonderte Steuernummer

Rz. 5 Der Fiskalvertreter erhält für seine Vertretungstätigkeit eine gesonderte Steuernummer nach § 22d Abs. 1 UStG. Unter dieser Steuernummer übermittelt er die Voranmeldungen und Jahreserklärungen für alle Umsätze für alle von ihm vertretenen ausländischen Unternehmer. Die Steuernummer für die Zwecke der Fiskalvertretung erhält er zusätzlich zu der Steuernummer, unter der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowie dem Bedürfnis an flexibleren Beschäftigungszeiten als Folge eines verstärkten internationalen Wettbewerbs. Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verfassungsrechtl...mehr