Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / a) Allgemeines

Rz. 82 Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit Erbbaurecht nach § 193 BewG und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks nach § 194 BewG gesondert zu ermitteln, § 192 S. 1 BewG. Diese gesonderte Ermittlung ist der Tatsache geschuldet, dass Erbbaurecht und Eigentum am Grundstück regelmäßig auseinanderf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Verstoß gegen Eingriffsverbot

Verstößt der Personalrat gegen das Eingriffsverbot, so verstoßen die handelnden Mitglieder des Personalrates gegen Personalvertretungsrecht und zugleich gegen Dienstpflichten.[1] Der Verstoß gegen Personalvertretungsrecht kann durch Anträge auf Ausschluss einzelner Mitglieder der Personalvertretung oder der Auflösung des Personalrates geahndet werden.[2] Liegt darin zugleich ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Die Größe des Nachlasses

Rz. 20 In seiner 2. Entscheidung zum Behindertentestament betonte der BGH, dass durch das Behindertentestament eine objektive Besserstellung des Kindes mit Behinderung erreicht werde, weil der Nachlass nicht so groß gewesen sei, dass dessen Versorgung lebenslang sichergestellt gewesen sei.[49] Ob die Größe eines Nachlasses ein Kriterium für die Sittenwidrigkeit eines Behinde...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 99 Das Erbschaftsteuerrecht setzt beim steuerpflichtigen Erwerb grundsätzlich bei der Bereicherung des Erwerbers an. Als Bereicherung gilt der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach den steuerlichen Bewertungsregeln nach § 12 BewG zu ermittelnden Wert (siehe § 8 Rdn 11 ff.>) der gesamten Nachlassmasse die abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, § 10...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / B. Das Testament für Bedürftige aus anderen Gründen als Behinderung

Rz. 187 In der Folge der Entwicklung des Testamentes für bedürftige Menschen mit Behinderung haben sich auch Testamente zugunsten von Menschen entwickelt, die aus anderen Gründen bedürftig sind und nachrangige Sozialleistungen beziehen. In der Literatur werden solche Testamente häufig zusammen mit Testamenten zugunsten Überschuldeter [218] und dem Insolvenzrecht abgehandelt. E...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Fristen

Der Leiter der Dienststelle hat unverzüglich zu entscheiden. Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB [1] verstanden. Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gewährt, aber auch die Verpflichtung zur Bearbeitung aufgibt.mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Nachranggrundsatz ist der Gegenpart zum Solidaritätsprinzip. Er steht für die Verantwortlichkeit des Einzelnen und z.T. seiner sog. Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft. Er steht dafür, dass eigenes Einkommen und Vermögen dieses Sozialverbandes vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen bzw. mindestens ein Kostenbeitrag aus eigenen Mitteln zu leisten ist. Ausdruck des N...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Bewertungsfragen der Gegenleistungen des Zuwendungsempfängers (Beispiel Pflege und Betreuung)

Rz. 125 "Bereicherung" im Sinne des Schenkungsrechts ist eine objektive, im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise festzustellende Vermögensmehrung, die durch einen Vermögensvergleich vor und nach der Schenkung festzustellen ist.[320] Um auf der objektiven Ebene zu einem Wertunterschied zwischen dem Zuwendungsgegenstand und den Leistungen des Zuwendungsempfängers zu k...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.5 Frist

Das Gesetz enthält keine Fristen, sondern nur den Begriff "unverzüglich". Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB verstanden.[1] Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gewährt, aber auch die Verpflichtung zur Bearbeitung aufgibt.mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 11 ff.>) oder liegt lediglich ein Schenk...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlage des Abhängigkeitsberichts

Rn. 2 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Aus § 314 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt sich die Verpflichtung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft, den von ihm aufgestellten Abhängigkeitsbericht (vgl. § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG) unverzüglich – also ohne schuldhafte Verzögerung (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) – nach dessen Aufstellung dem AR der Gesellschaft vorzulegen. Auch wenn der Abhängig...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 49 Wer Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung oder Ansprüche aus einer selbst getätigten Schenkung hat, ist möglicherweise nicht bedürftig im Sinne des SGB XII. Es ist also zu prüfen, ob es sich um sozialhilferechtliches Einkommen und/oder Vermögen handelt, das aufgrund des Nachranggrundsatzes zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss. Mittel, die zufließen und sozialhilfere...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / cc) Persönliche (Teil-)Erbauseinandersetzung durch Erbteilsübertragung

Rz. 9 Gemäß § 2033 Abs. 1 BGB steht es jedem Miterben frei, im Wege der Erbteilsübertragung seinen gesamten (gesamthänderisch gebundenen) Anteil an dem Nachlass auf Miterben oder Dritte zu übertragen. Auf das Veräußerungsgeschäft finden die Vorschriften über den Erbschaftskauf gem. §§ 2371 ff. BGB Anwendung.[4] Sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft bedar...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Schenkungsteuer

Rz. 44 Die Wart- und Pflegeverpflichtung ist schenkungsteuerlich anders zu beurteilen als etwa der Nießbrauch. Der Nießbrauch wirkt sofort steuerlich erwerbsmindernd. Die Wart- und Pflegeverpflichtung, sofern zum Zeitpunkt der Überlassung noch keine Pflegebedürftigkeit besteht, hingegen nicht. Da die Verpflichtung zur Pflege erst im Bedarfsfall eintritt, handelt es sich um e...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die unechte Erbenhaftung – § 103 Abs. 2 SGB XII

Rz. 643 Ist der Bezieher nachrangiger Leistungen zum Kostenersatz verpflichtet, weil er sich schuldhaft bedürftig gemacht hat, so wirkt der Anspruch gegen ihn über seinen Tod hinaus. Die Verpflichtung zum Kostenersatz geht als Erblasserschuld auf den Erben über. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass dieser Anspruch schon zu Lebzeiten geltend gemacht worden ist.[1060] Der Erbe ...mehr

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AGS 09/2021, Erstattung von... / II. Grundsatz

Das LG hat die Kosten des Sachverständigengutachtens als nicht erstattungsfähig angesehen. I.S.d. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO seien unter notwendigen Auslagen die einem Beteiligten erwachsenen, Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendige Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts we...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 4. Wert der Ersatzansprüche

Rz. 193 Die Bestimmung der Höhe der Ersatzverpflichtung für die ausgefallenen Rechte ergibt sich aus den jeweiligen Ersatzregelungen. Häufig hängt die Höhe des Ersatzanspruchs an den Umständen des Wegzugs. Hat der Berechtigte den Wegzug selbst verschuldet oder trifft ihn kein Verschulden wie im Falle der Pflegebedürftigkeit, dann bestimmt sich die Höhe der Rente häufig nach d...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 4. Gutachterkosten

Rz. 101 Die Kosten für das Gutachten trägt stets der Steuerpflichtige, also auch in dem Fall, in dem der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (erst) im finanzgerichtlichen Verfahren gelingt. Bei einer Grundstücksschenkung sind die Kosten im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung an...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (5) Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 89 In geeigneten Fällen werden in der Praxis auch Wohnungsrechtsvermächtnisse [140] diskutiert. Wenn behinderte Menschen selbstständig und für die Dauer ihres Lebens in einer Wohnung leben können, sind Wohnungsrechtsvermächtnisse im Sinne eines "besseren Daches über dem Kopf" immer überlegenswerte Alternativen.[141] Das Wohnungsrecht kann mit dinglicher Wirkung nur unentge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.4 Weiteres Verfahren

Aus § 80 PersVG BE ist das Verfahren bei Nichteinigung zu entnehmen. Das ist als genau je nach Behörde geregeltes Verfahren auch bei einer Ablehnung des Antrags anzuwenden. Gegen die im Verfahren des § 80 PersVG BE ergehenden Entscheidungen kann dann der Hauptpersonalrat die Einigungsstelle anrufen. Will der Hauptpersonalrat von diesem Recht keinen Gebrauch machen, unterricht...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Sozialrechtliche Bedenken?

Rz. 494 Die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, vorhandenes Vermögen und vorhandenes Einkommen sozialhilferechtlich einzusetzen, greift der BGH mit seiner Entscheidung zum Pflichtteilsverzicht dem Grunde nicht an.[830] Er verweist das Problem der "Solidaritätsprovokation" vielmehr ins Sozialhilferecht und auf die sozialhilferechtlichen Möglichkeiten der §§ 26, 103 SGB XII, e...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Tatsächliche Unverwertbarkeit – die zeitliche Perspektive

Rz. 215 Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen[384] unter Berücksichtigung zeitlich absehbarer Realisationsmöglichkeiten.[385] Der Hinweis auf theoretisch in Betracht kommende Verwertungsmöglichkeiten, wie z.B. der Hinweis auf die Verwertung eines Erbteils durch...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt geführt. Nach mehreren Durchsuchungen stellte die sachbearbeitende Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 16.6.2021 nach § 170 Abs. 2 StPO ein und verfügte zugleich deren formlose Mitteilung an die...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Pauschbetrag

Rz. 145 Für die sonstigen Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG kann insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen werden. Dem Erwerber müssen solche Kosten dem Grunde nach überhaupt entstanden sein.[116] Sofern höhere Nachlassverbindlichkeiten der genannten Art geltend gemacht werden, sind sie dem Finanzamt durch entsprechende Belege (insbe...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Ausschlagen/Pflichtteilsverzicht

Rz. 212 Das ist nicht anders bei der Ausschlagung eines Erbes oder bei einem Pflichtteilsverzicht. So hat der BGH in seiner Entscheidung zum Pflichtteilsverzicht im Rahmen des SGB XII ausgeführt, dass es dem Betroffenen freistehe auszuschlagen. Das sei Ausfluss der "negativen" Erbfreiheit. Aber: "Der Verzicht auf eine Erwerbsquelle ändert nichts an der Verpflichtung, vorhande...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / III. Bekanntgabe des Erbschaftsteuerbescheids

Rz. 11 Grundsätzlich ist ein Erbschaftsteuerbescheid als Verwaltungsakt stets demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, also dem Erwerber (insbesondere dem Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigten), § 122 Abs. 1 S. 1 AO. Wurde allerdings eine Erbschaftsteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker abgegeben, e...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderung des Güterstands als Gestaltungsalternative

Rz. 163 Als Alternative zur Erstschenkung kommt stets als Rechtsgrundlage zu einer Schenkung ein etwaiger Zugewinnausgleich bzw. eine sog. Güterstandsschaukel (siehe Rdn 154 ff.>) in Betracht. Zum einen stellt sich dann die Frage nach einem Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO nicht, zum anderen bleiben die Freibeträge zwischen den Ehegatten unberührt. Hinweis Allerdings darf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Teilnahme des Prüfers des Abhängigkeitsberichts an der beratenden und der beschließenden Sitzung des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses des Aufsichtsrats

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Sofern der Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 Abs. 1 prüfungspflichtig ist, hat der mit der Prüfung beauftragte AP nach Maßgabe von § 314 Abs. 4 AktG an den Prüfungs- und Berichtsverhandlungen des AR – bzw. an den Verhandlungen des hiermit befassten Ausschusses, sofern der AR die Prüfungs- und Berichtstätigkeiten an einen vorbereitenden Ausschus...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.4 Frist

Das Gesetz hat in § 74 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz LPersVG RP keine konkrete Bearbeitungsfrist genannt, verwendet aber den Begriff "unverzüglich". Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB [1] verstanden. Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gew...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 115 Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sind steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen und gilt nur für laufende Zuwendungen. Eine einmalige Zuwendung ist also von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.[111] Dies gilt etwa für die Schenkung eines gr...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / d) Wohnungsrecht als Bestandteil der Altersversorgung

Rz. 210 Je nach Fallgestaltung kann es aber Konstellationen geben, bei denen einiges dafür spricht, einen Vertrag dahingehend auszulegen, dass der Eigentümer berechtigt sein solle, die Wohnung zu vermieten.[477] Bei der Feststellung, wem die Einnahmen aus der Vermietung zustünden, sei zu berücksichtigen, dass das Wohnungsrecht in der Regel einen Teil der Altersvorsorge des B...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Behaltensfristen

Rz. 78 Hat der Erwerber ein gem. § 13d ErbStG privilegiertes Grundstück von Todes wegen oder lebzeitig erhalten, trifft ihn keine Behaltensverpflichtung, wie etwa beim Familienheim (siehe Rdn 31 ff.>), und auch keine Verpflichtung zur weiteren Vermietung zu Wohnzwecken, etwa bei einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter. Rz. 79 Nach Ansicht der Finanzverwaltung k...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Gutachterkosten bei Grundbesitz

Rz. 203 Die Kosten eines Gutachtens (z.B. zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von Grundvermögen gem. § 198 BewG; siehe § 8 Rdn 97 ff.>) sind im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung angefallen sind. Sie unterliegen nicht der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG. Rz. 204 Gleiches...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Maßnahme"

Rn. 43 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Ebenso wie der Begriff des Rechtsgeschäfts wird der Begriff der Maßnahme im AktG nicht definiert oder erläutert. Rn. 44 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach Ziel und Zweck der in den §§ 311f. AktG getroffenen Regelungen wird man den Begriff der Maßnahme jedoch dahin zu interpretieren haben (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebli...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Wirtschaftlich unabhängig wegen Bedarfsdeckung durch nicht nachrangig ausgestaltete Sozialleistungen

Rz. 120 Die Gleichung "behindert = Notwendigkeit eines Behindertentestaments" geht auch in vielen anderen Konstellationen nicht ohne weiteres auf, weil aus anderen Sozialleistungssystemen ohne Regress vorrangig Leistungen erbracht werden (vgl. dazu Fallbeispiel 5 und Erläuterungen, siehe § 1 Rdn 120 ff.). In einem solchen Fall aus dem sozialen Entschädigungsrecht ist absehbar...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / D. Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 14 Für die Steuerklasseneinteilung nach § 15 Abs. 1 ErbStG sind die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften der §§ 1589 ff. BGB über die Abstammung und Verwandtschaft maßgebend, wonach zwischen dem rechtlichen Vater und dem biologischen Vater unterschieden wird: Nur der rechtliche Vater hat gegenüber dem Kind Pflichten, wie etwa zur Zahlung von Unterhalt. Ferner ist das Kind...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erläuterung der Vor- und Nachteile

Rn. 71 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG sind bei berichtspflichtigen Maßnahmen deren Vor- und Nachteile für die Gesellschaft anzugeben. Für Vorteile i. S. d. Vorschrift ist davon auszugehen, dass sie als Ausgleich geeignet sein müssen (vgl. zu dieser Frage Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 417; bezüglich der Maßstäbe zur Feststellung und Bewertung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellung des Abschlussentwurfs als maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die überwiegende Ansicht stellt – freilich mit unterschiedlichen Nuancierungen – auf die Herstellung des Abschlussentwurfs ab (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3; AktG-GroßKomm. (1973), § 261, Rn. 4; KK-AktG (2017), § 261, Rn. 9; MünchKomm. AktG (2021), § 261, Rn. 5). Nach der Herstellung des Abschlussentwurfs kommt eine Berücksichtigung der a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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zfs 09/2021, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. "… Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch in Höhe von 173.545,42 EUR nicht zu. Auf der Grundlage der vereinbarten AVB BS besteht aus Anlass der durch die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt C – und später durch § 9 der CoronaSchVO NRW vom 22.3.2020 – angeordneten Untersagung des Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zusammenfassung in der Berichterstattung

Rn. 67 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach Auffassung des Gesetzgebers hat der Abhängigkeitsbericht ins Einzelne zu gehen (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebliche RegB). Im Hinblick auf die Vermeidung der Unübersichtlichkeit des Berichts durch Aufblähung seines Umfangs wird im Schrifttum der Frage nach einer Zusammenfassung in der Berichterstattung besonder...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 181 Der bzw. die Erben treten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) zivilrechtlich in die Rechte und Pflichten der die Nachlassimmobilien betreffenden Miet- bzw. Pachtverhältnisse ein. Geht eine vermietete/verpachtete Immobilie im Rahmen eines Erbfalls auf die Erben über, erzielen diese ab diesem Zeitpunkt die Einkünfte i.S.d. § 21 EStG. Diese ermitteln sich a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Begriff der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs 1 S 1 AO)

Tz. 84 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Unmittelbarkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn die st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke von der Kö selbst oder durch Hilfspers ("verlängerter Arm") verwirklicht werden, deren Wirken aufgr rechtlicher oder tats Beziehungen wie eigenes Wirken der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt den ersten markanten Abschnitt eines Strafverfahrens dar und zieht bereits weitreichende Konsequenzen nach sich. Die Rechtsstellung des betroffenen Verdächtigen ändert sich grundlegend. Als Beschuldigtem[2] steht ihm ein umfassendes und verfassungsrechtlich abgesichertes Schweigerecht zur ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. HSAO)

Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. HS AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. HS...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Wie alle anderen Steuergesetze ist auch das ErbStG ständig der Rechtswirklichkeit anzupassen. Mit jeder Änderung des Gesetzes wird dabei der Zeitpunkt festgelegt, ab dem die neuen Rechtsnormen zu beachten sind. § 37 ErbStG regelt allgemein die Anwendung des geltenden ErbStG und unterliegt damit konsequent selbst der steten Änderung. Rz. 2 [Autor/Stand] Dem...mehr