Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist nicht als sog. Treaty Override ausgestaltet.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.4.2 Steuerbefreiungen im internationalen Bereich

Rz. 128 Arbeitslohn kann bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von der inländischen Steuerpflicht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder aufgrund anderer völkerrechtlicher Abkommen befreit sein, wie z. B. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963 über konsularische Beziehungen[2]; vgl. § 3 Nr. 29...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.1 Inhalt und systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 19 EStG ist die grundlegende Vorschrift des materiellen Rechts zur Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Norm bestimmt in § 19 Abs. 1 EStG, welche Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Dabei wird unterschieden zwischen Einnahmen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und solche...mehr

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Elektronische Buchführung i... / 2.2.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Darüber hinaus darf durch die Verlagerung der elektronischen Buchführung und der sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen (oder Teilen davon) die Besteuerung nicht beeinträchtigt werden.[1] Das bedeutet, dass die deutsche Finanzverwaltung in der Lage sein muss, die Gewinnermittlung lückenlos zu prüfen – und zwar auf die gleiche Weise, wie das bei einer elektron...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.3 Anwendung

Eine Gesamtübersicht, welche Staaten Informationen austauschen und in welchem Jahr erstmals Meldungen erfolgen, ist auf den Seiten der OECD eingestellt.[1]mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Bei Auslandstätigkeiten in DBA-Staaten regelt allein das DBA, ob die Arbeitseinkünfte für die Dauer des Auslandsaufenthalts in Deutschland oder in dem jeweiligen ausländischen Tätigkeitsstaat zu versteuern sind. DBA haben immer Vorrang vor innerstaatlichem Recht.[1] Die Regelungen der einzelnen DBA sind zum Teil unterschiedlich. Die meisten zwischenstaatlichen Abkommen orien...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach werden Arbeitnehmer von ihrem inländischen Arbeitgeber (zeitweise) im Ausland eingesetzt. Von steuerlichem Interesse sind hierbei die Fragen, ob der aus solchen Auslandssachverhalten bezogene Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist und ggf. wie eine Doppelbesteuerung im Verhältnis der betroffenen Staaten untereinander vermieden wird. Rechtliche Bindungswi...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.6 Abfindungszahlungen

Eine Sonderstellung nehmen Abfindungen ein. Entlassungsentschädigungen werden für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und stellen keine Entlohnung für die frühere Tätigkeit dar. Das Besteuerungsrecht für solche Einmalzahlungen steht nach der Auslegung des OECD-Musterabkommens durch den BFH[1] dem jeweiligen Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung zu. Dies gilt auch...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, mit denen eine doppelte Erfassung von Einkünften und damit die gleichzeitige Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat vermieden werden soll.[1] Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnstaat (= Ansä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Materialien der OECD

Rz. 59 [Autor/Stand] Anwendung der OECD-Leitlinien durch die Finanzverwaltung. Ein zentrales Anliegen der VWG Verrechnungspreise ist die international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Infolgedessen "orientiert sich die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts grundsätzlich an den OECD-Leitlinien",[2] und zwar unabhängig ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Übernahme des Auswahlkonzepts der OECD-Leitlinien in § 1 Abs. 3 Satz 5

Rz. 856 [Autor/Stand] Kein abschließendes Rangfolgeverhältnis in der Altregelung. Ein Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden ist im innerstaatlichen Recht gesetzlich nicht (abschließend) geregelt. Der Wortlaut des letztmals für den VZ 2021[2] anzuwendenden § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F. [3] könnte zwar implizieren, der Gesetzgeber hätte zum einen den Vorrang der Standardme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgaben der OECD zu Preisanpassungsklauseln

Rz. 2686 [Autor/Stand] OECD-Praxis bis 2010. In den OECD-Leitlinien 2010 wird verschiedentlich festgestellt, dass die Ermittlung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.[2] Die OECD fordert insofern für den Fall, dass die Wertermittlung im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine hohe Unsicherheit aufweist bzw....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / m) Verhältnis zu Art. 7 OECD-MA

Rz. 42 [Autor/Stand] Abkommensrechtliches Besteuerungsrecht auf stille Reserven. Sowohl Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 als auch Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 gewähren den Vertragsstaaten das Recht, in einem Wirtschaftsgut gebildete stille Reserven im Zeitpunkt der Überführung des Wirtschaftsguts zu besteuern.[2] Dies gilt im Übrigen auch für die Besteuerung von unternehmensinternen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.3 Schwierigkeiten oder Zweifel (Art. 25 Abs. 3 OECD-MA)

Rz. 440 Nach Art. 25 Abs. 3 S. 1 OECD-MA streben die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten danach, etwaige Probleme oder Unklarheiten bezüglich der Interpretation oder Anwendung des Abkommens einvernehmlich zu klären. Dies bezieht sich sowohl auf rechtliche als auch auf tatsächliche (Sachverhalts-)Fragestellungen. Weiterhin ermöglicht Art. 25 Abs. 3 S. 2 OECD-MA den zustä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.5 Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 OECD-MA)

Rz. 446 Art. 25 Abs. 5 S. 1 OECD-MA regelt die Voraussetzungen für die Einleitung eines Schiedsverfahrens, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) seitens des Steuerpflichtigen ein Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eingereicht wurde, b) die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten nicht in der Lage sind, sich über die Lösung des Falles innerhalb von 2 Jah...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / n) Verhältnis zu Art. 25 OECD-MA

Rz. 44 [Autor/Stand] Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Erfolgt eine Korrektur gem. § 1 durch die deutsche Finanzverwaltung, führt dies in der Regel im Hinblick auf die Korrektur von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen (nahestehenden Personen) zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Korrekturen von Verrechnungspreisen für unternehmensinterne Geschäftsb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.4 Verfahren der Verständigung (Art. 25 Abs. 4 OECD-MA)

Rz. 443 Art. 25 Abs. 4 OECD-MA erlaubt den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten, "unmittelbar miteinander zu verkehren", um eine Einigung zu erzielen. Sie können dabei auf verschiedene Kommunikationswege zurückgreifen, wie Briefe, Telefax, Telefonate, persönliche Treffen oder andere sachdienliche Methoden.[1] Des Weiteren ist die Bildung einer Kommission aus Mitgliedern ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.2 Verständigung (Art. 25 Abs. 2 OECD-MA)

Rz. 436 Nach Art. 25 Abs. 2 S. 1 OECD-MA muss die zuständige Behörde, wenn sie die Einwände des Steuerpflichtigen als gerechtfertigt ansieht, aber selbst keine zufriedenstellende Lösung erreichen kann, versuchen, durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates eine Lösung zu finden, die eine abkommenswidrige Besteuerung vermeidet. In Deutschland i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Analyse und Feststellung der Verhältnisse

... sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrunde liegen. a) Vorbemerkung Rz. 563 [Autor/Stand] Kriterienkatalog. Die nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu bestimmenden Verhältnisse des zu beurteilenden konzerninternen Geschäftsvorfalls bilden nach § 1 Abs. 3 Satz 3 den Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit des zu untersuchen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Risikoanalyse

..., welche Risiken diesbezüglich jeweils übernommen ... a) Einfluss des Risikoprofils auf die Verrechnungspreisbestimmung Rz. 637 [Autor/Stand] Grundsätze. Ähnlich wie das Vorhandensein von Funktionen und der mit ihnen verbundenen Möglichkeiten, durch Ausübung der Funktion einen Beitrag zur Wertschöpfung eines Unternehmens zu leisten, haben auch die wirtschaftlichen Risiken E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Anpassungsrechnungen

..., zu beseitigen, ... a) Preisvergleichsmethode Rz. 881 [Autor/Stand] Methodenrelevante Unterschiede. Entscheidend für die Anwendung der Preisvergleichsmethode ist, ob etwaige Unterschiede in den Eigenschaften und der Beschaffenheit des Transaktionsgegenstands ebenso wie in den Marktbedingungen erhebliche Preisauswirkungen haben. Bekanntlich ist die Vergleichbarkeitsanalyse ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkungen

a) Verständnis der OECD Rz. 1010 [Autor/Stand] Relativ gleiche Zuverlässigkeit/verhältnismäßig gleicher Vergleichbarkeitsgrad. Die OECD-Leitlinien stellen zunächst fest, dass es viele Situationen geben wird, bei denen die Anwendung der am besten geeigneten Methode bzw. Methoden eine Bandbreite von Werten ergibt, von denen alle relativ gleich zuverlässig sind.[2] Allerdings kö...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Vergleichbarkeit der Verhältnisse und Grad der Vergleichbarkeit

a) Vorüberlegungen Rz. 699 [Autor/Stand] Eignung der Vergleichsobjekte und Identität. Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Ermittlung geeigneter Vergleichsobjekte muss die Erkenntnis sein, dass zwei voneinander unabhängige Geschäftsvorfälle nur unter der Prämisse des vollkommenen Marktes als absolut deckungsgleich zu qualifizieren sind und nur dann zwingend zu einem gleichen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorüberlegungen

... [6] Unterschiede zwischen den Verhältnissen der zum Vergleich herangezogenen Geschäftsvorfälle zwischen voneinander unabhängigen Dritten und den dem zu untersuchenden Geschäftsvorfall zugrunde liegenden Verhältnissen, die die Anwendung der Verrechnungspreismethode beeinflussen können, sind durch sachgerechte Anpassungen. ... Rz. 876 [Autor/Stand] Vergleichbarkeitsanpassun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkungen

... [3] Die Verhältnisse im Sinne der Sätze 1 und 2 bilden den Maßstab für die Feststellung der Vergleichbarkeit des zu untersuchenden Geschäftsvorfalls mit Geschäftsvorfällen zwischen voneinander unabhängigen Dritten (Vergleichbarkeitsanalyse); ... a) Regelungsgegenstand und Abgrenzung zu § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Rz. 680 [Autor/Stand] Ist-Vergleichstatbestand als Ausgangspunk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ursprung des Begriffs

Rz. 2690 [Autor/Stand] Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 3c Satz 2. § 1 Abs. 3c Satz 2 enthält erstmals eine Legaldefinition des Begriffs des immateriellen Werts. Hinzuweisen ist darauf, dass damit auch in deutsch-steuerlicher Hinsicht eine Begriffserweiterung über den von der Rechtsprechung konkretisierten Begriff des immateriellen Wirtschaftsguts hinaus erfolgt, was der Begri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkungen

a) Vergleichbarkeitsanalyse nach den OECD-Leitlinien Rz. 551 [Autor/Stand] Gegenstand der Vergleichbarkeitsanalyse. Die OECD-Leitlinien enthalten in Tz. 3.1 ff. umfangreiche Empfehlungen zur Durchführung von Vergleichbarkeitsanalysen, die an die Darstellungen zu den Vergleichbarkeitsfaktoren in Tz. 1.33 ff. der OECD-Leitlinien[2] anknüpfen. Im Hinblick auf den konkreten Gegen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.6 Am besten geeignete Verrechnungspreismethode (§ 1 Abs. 3 S. 5 AStG)

Rz. 161 Am besten geeignete Methode: Im Gegensatz zur vorherigen Regelung vor der Einführung des AbzStEntModG werden im Gesetz keine spezifischen Methoden (bzw. ein Rangverhältnis untereinander) zur Festlegung von Verrechnungspreisen mehr benannt[1]. Stattdessen beschränkt sich der Gesetzestext auf die Feststellung, dass die "am besten geeignete Methode" zur Bestimmung des Fr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Überblick

Rz. 808 [Autor/Stand] Allgemeines. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (Transactional Net Margin Method – TNMM) wird zur Ableitung angemessener Verrechnungspreise auf den Nettogewinn im Verhältnis zu einer definierten Bezugsbasis, z.B. Umsatz, Kosten oder Vermögen, abgestellt (nachfolgend "Nettomarge"). Die Nettomarge, die ein Unternehmen aus einer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Begriff und Bestimmungsfaktoren des Funktionsprofils

... von welcher an dem Geschäftsvorfall beteiligten Person welche Funktionen in Bezug auf den jeweiligen Geschäftsvorfall ausgeübt, ... Rz. 604 [Autor/Stand] Allgemeines. Unter dem Begriff "Funktionsanalyse" sind allgemein diejenigen Untersuchungsschritte zu verstehen, die darauf gerichtet sind, die von einem verbundenen Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten, übernommenen Zustän...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Quantitative Ermittlung

Rz. 830 [Autor/Stand] Mehrjahresanalysen. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode finden sich in der Praxis meist Mehrjahresanalysen bei der Ableitung vergleichbarer Nettomargen. Allerdings werden solche Mehrjahresanalysen weder von den OECD-Leitlinien noch den VWG-VP zwingend vorgeschrieben. Vielmehr wird mit den Formulierungen "ist es häufig nützlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Unsicherheiten und Preisanpassungen

Rz. 713 [Autor/Stand] Preisvereinbarung unter Unsicherheit. Preisvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgen ebenso wie Preisvereinbarungen zwischen unverbundenen Transaktionspartnern unter Unsicherheit. Tz. 3.72 der OECD-Leitlinien behandelt die Frage, ob und nach welchen Grundsätzen unvorhersehbare Ereignisse in der Vergleichbarkeitsanalyse Berücksichtigung fi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Abkommensrecht Rz. 2815 [Autor/Stand] Verhältnis zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Nach Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 sind bei der Zuordnung der Gewinne für Zwecke der Anwendung des Art. 7 Abs. 1 OECD-MA 2010 einer Betriebsstätte diejenigen Gewinne zuzurechnen, "die sie hätte erzielen können, insbesondere im Verkehr mit anderen Teilen des Unternehmens, dessen Betriebsstätte sie is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 2891 [Autor/Stand] Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Mit § 1 Abs. 5 Satz 8 trägt der Gesetzgeber der aktuellen Abkommenslage Rechnung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der AOA bisher nur in vergleichsweise wenigen DBA tatsächlich vollständig umgesetzt ist und daher abkommensrechtlich in vielen Fällen weiterhin der Grundsatz der einges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines zu Versicherungsbetriebsstätten (§ 23 BsGaV)

Eine Betriebsstätte, ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Absc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkung: Price-setting- und Outcome-testing-Ansatz

Rz. 708 [Autor/Stand] Unterschiedliche Ansätze. Die OECD-Leitlinien unterscheiden Zeitfragen der Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Ursprungs-, den Erhebungs- und den Erstellungszeitpunkt der Informationen über Vergleichbarkeitsfaktoren.[2] Was den Ursprungszeitpunkt der Vergleichstransaktionen und der Informationen über deren Bedingungen anbelangt, stellt Tz. 3.68 OECD-Le...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / G. Immaterielle Werte (Abs. 3c)

Literatur: Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Gewinnvergleichsmethode

Rz. 854 [Autor/Stand] Überblick. In ihrer Anwendung ähnelt die (globale) Gewinnvergleichsmethode (Comparable Profit Method – CPM) der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode. Sowohl bei der Gewinnvergleichsmethode als auch bei der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode wird zur Ableitung angemessener Verrechnungspreise auf den Nettogewinn im Verhältnis zu einer de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Vorteilsausgleich

Werden Einkünfte [...] dadurch gemindert, dass... a) Rechtsgrundlage und Begriff Rz. 209 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für einen Vorteilsausgleich kommt zunächst § 1 in Betracht, der als einzige Einkünftekorrekturvorschrift den Fremdvergleichsgrundsatz ausdrücklich erwähnt und konkretisiert. Allerdings ist in § 1 vom Vorteilsausgleich unmittelbar keine Red...mehr