Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Die anwendbaren Verfahrensvorschriften

Rz. 200 Die Tatbestände des § 26a UStG stellen alle Steuerordnungswidrigkeiten i. S. d. § 377 Abs. 1 AO dar (Rz. 36), für die nach § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [1] gelten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.[2] Die hier zu berücksichtigenden, ergänzenden Bestimmungen ergeben sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Konkurrenzen

Rz. 88 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26a Abs. 1 UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Ers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Der Opportunitätsgrundsatz

Rz. 204 Allgemein gilt für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeitentatbestände nach § 26a UStG Anderes als im Steuerstrafverfahren. Nach § 47 Abs. 1 S. 1 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen (§ 47 Abs. 1 S. 2 OWiG). Dieser sog. Opportunitätsgrund...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.9 Verstoß gegen die Berichtigungspflicht des § 22g Abs. 5 UStG (§ 26a Abs. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 174 Gem. des mit dem durch das JStG 2022[1] mWv 1.1.2024 eingeführten § 22g Abs. 5 UStG (Rz. 17) ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats zu berichtigen oder zu vervollständigen, wenn er nachträglich erkennt, dass die übermittelten Zahlungsinformationen unrichtig oder unvollständig sind. In der Gesetzesbegründung findet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Verstoß gegen die ordnungsgemäße Abgabe oder die ordnungsgemäße Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung (§ 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 150 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18a Abs. 1 S. 1 und S. 2 UStG eine Zusammenfassende Meldung (ZM) nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben wird oder entgegen § 18a Abs. 10 UStG eine ZM nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt wird. Letztlich kann damit nahezu jeder Pflichtverstoß im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.8 Verstoß gegen die Übermittlungspflicht des § 22g Abs. 4 S. 1 UStG (§ 26a Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 173 Gem. des mit dem durch das JStG 2022[1] mWv 1.1.2024 eingeführten § 22g Abs. 4 S. 1 UStG (Rz. 17) hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen im Sinne des § 22g Abs. 1 S. 1 UStG jeweils für das Kalendervierteljahr sowie die eigene BIC oder sonstige Geschäftskennzeichen zur eindeutigen Identifizierung des Zahlungsdienstleisters bis zum Ende des auf den Ablauf des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der subjektive Tatbestand

Rz. 80 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26a Abs. 1 UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26a Abs. 1 UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden Personenbeförderungen (§ 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 145 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18 Abs. 12 S. 3 UStG die dort bezeichnete Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Rz. 146 Mit dem StÄndG 2003 (Rz. 6f.) ist u. a. die Regelung des § 18 Abs. 12 UStG geschaffen worden. Mit dieser Vorschrift sollte eine effektivere Erfassung der grenzüberschreitend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Tatbestandsmerkmale des § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 38 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG wird dadurch beschrieben, dass derjenige, der entgegen der Entrichtungsgebote des § 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4, § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG eine Vorauszahlung, einen Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung

Rz. 30 Der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 26a Abs. 1 UStG war ursprünglich bis zum 30.6.2021 (Rz. 16) mit abweichendem Wortlaut in § 26b UStG a. F. zu finden. Diese Regelung wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorzuheben ist dazu, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.10 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht des § 22g Abs. 6 UStG (§ 26a Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 174d Gem. des mit dem durch das JStG 2022[1] mWv 1.1.2024 eingeführten § 22g Abs. 6 UStG (Rz. 17) hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen i. S. d. § 22g Abs. 1 S. 1 UStG in elektronischer Form für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung ausgeführt wurde, aufzubewahren. Rz. 174e Tatsächlich gibt es auch zu dieser "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Verjährung

Rz. 91 Die Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG ist nach § 26a Abs. 3 UStG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mangel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.6 Verstoß gegen die Meldepflicht über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 162 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 6 UStG wird verwirklicht, wenn einer Rechtsverordnung nach § 18c UStG zuwidergehandelt wird, soweit diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift verweist. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 1 Zur Sicherung des Steueraufkommens durch einen Austausch von Auskünften mit anderen Mitgliedstaaten kann ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Der subjektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 180 Ordnungswidrig i. S. d. § 26a Abs. 2 UStG handelt nur derjenige, der den objektiven Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat. Die Tat kann dabei je nach dem betroffenen Tatbestand des Abs. 1 selten durch ein positives Tun oder überwiegend durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Im ersten Fall kann das z. B. die Abgabe einer fa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 5 Fazit

Die Gastronomiebranche gehört zu den bargeldintensiven Betrieben. An die Einhaltung formeller Vorschriften insbesondere für Kassen und deren digitalen Daten werden daher hohe Ansprüche gestellt. Ordnungswidrigkeiten führen hier i. d. R. zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts. Es ist daher darauf zu achten, diese Vorschriften einzuhalten. Die Nichtaufbewahrung von Speisekarten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 90 Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (Rz. 16)[1] wurde zugleich die wichtige Bezugnahme in § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) auf die §§ 26a, 26c UStG an den Wegfall des § 26b UStG angepasst. In der Vorschrift des § 25f UStG ist geregelt, dass Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen zu versagen sind,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 20 Mit § 26a UStG verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich den Zweck, dass der deutsche Staat seinen Informationspflichten, die ihm wegen der Einführung des Europäischen Binnenmarkts gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zum Schutz deren Steueraufkommen oblagen, effektiv nachkommen konnte.[1] Der Fiskus war und ist hierbei auf die Informationen der Steuerpflichtigen in ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 35 Eine Verfehlung nach § 26a Abs. 1 UStG bedarf der Verwirklichung der objektiven und der subjektiven Merkmale des Tatbestandes. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es hier in subjektiver Hinsicht mindestens eines vorsätzlichen Verhaltens in Form des bedingten Vorsatzes [1] bedarf, das bloße fahrlässige Verhalten stellt § 26a Abs. 1 UStG nicht unter Str...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsv...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 1 Erzwingbare Verwaltungsakte

Die Festsetzung von Zwangsgeld kommt für die Durchsetzung von Verwaltungsakten im gesamten Besteuerungsverfahren in Betracht, also insbesondere im Ermittlungs-, Außenprüfungs-, Erhebungs-, Vollstreckungs- und Einspruchsverfahren. Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung[1]; die Aufforderu...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 2 Folgen und Risiken von Korruption

Korruptionsstraftaten stellen aufgrund der dargestellten Strafbarkeitsrisiken zunächst für die handelnden Personen selbst ein Risiko dar, da diese mit strafrechtlichen Sanktionen, z. B. Geld- oder Freiheitsstrafe, sanktioniert werden und Taterträge eingezogen werden können. Darüber hinaus können auch arbeits- wie dienstrechtliche Maßnahmen und zivilrechtliche (Schadensersatz...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.5 Abgabefrist

Der Arbeitgeber hat den Beitragsnachweis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu übermitteln.[1] Damit muss der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats der Einzugsstelle vorliegen. Dies bedeutet, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr des Tages vorliegen muss. Der Beitragsnachweis ist also nur dann re...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.1 Arbeitgeberhaftung

Auch wenn der Arbeitgeber selbst nur Nettolöhne zahlt, hat er den Umfang der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile nach dem Bruttolohnbetrag zu berechnen. Wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitnehmer zu entlohnen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, muss er den auszuzahlenden Lohn entsprechend kürzen. Wenn er dies nicht tut, kann e...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 6 Beschwerdeverfahren

Darüber hinaus müssen verpflichtete Unternehmen ein "angemessenes" und einfach zugängliches unternehmensinternes Beschwerdeverfahren vorsehen, an das sich Mitarbeiter mit Beschwerden und Meldungen bezüglich menschenrechts- und umweltbezogener Risiken und Pflichtverletzungen wenden können.[1] Dieses Beschwerdeverfahren soll – so die Mindestanforderung – unternehmensintern alle...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 8 Aufsicht, Sanktionen und Haftung

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG – und damit zuständige Aufsichts- und Bußgeldbehörde – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA"). Dem BAFA obliegt neben der behördlichen Kontrolle und Überprüfung der Berichtspflicht der Unternehmen auch die Kontrolle der Implementierung der weiteren Pflichten nach dem Lieferkettengesetz. Zu ...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 26 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.4 Geldbuße, Verjährung und Strafzumessung

Rz. 31 Als Rechtsfolge droht § 63 Abs. 2 für die Tatbestände der Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 2.000,00 EUR und bei Verwirklichung des Tatbestands des § 63 Abs. 1 Nr. 6 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 5.000,00 EUR an. Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 bestimmt sich nach § 31 OWiG (OLG Koblenz, Beschluss v. 29.10.2018, 2 OwWi 6 SsBs 108/...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.1 Grundsätze des Ordnungswidrigkeitenrechts

Rz. 4 Ordnungswidrigkeiten sind die "kleinen Münzen des Strafrechts". Sie sanktionieren Gesetzesverstöße minder schweren Unrechts- und Schuldgehalts verglichen mit den Straftatbeständen. Verstöße gegen Regelungen zur Erleichterung der Verwaltungstätigkeit sind nach der Rechtsprechung des BVerfG dem Ordnungswidrigkeitenrecht zuzuweisen (BVerfG, Beschluss v. 21.6.1977, 2 BvR 7...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.2 § 63 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 10 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der nach § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 bestehenden Pflicht zur Erteilung einer Einkommensbescheinigung mit dem dort festgelegten Inhalt die Art der Erwerbstätigkeit oder die Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder die Höhe der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.3 § 63 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit oder dem zugelassenen kommunalen Träger vorlegt (vgl. auch Schoch, in: LPK-SGB II, 2. Aufl., § 63 Rn. 7 und 9). Der Vordruck ist z. B. dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Vordruck durch die nicht unverzügliche Vorlage nicht mehr pünktlich zum Zeitpunkt...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.1 § 63 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Im Gegensatz zu § 62 Nr. 2, der nur an die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erteilung der Auskunft eine Schadenersatzpflicht knüpft, wird auch die nicht rechtzeitig erteilte Auskunft als ordnungswidriges Verhalten mit Geldb...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.4 § 63 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 15 Die Nr. 4 des § 63 Abs. 1 sanktioniert umfassend die Auskunftspflichten Dritter. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Tr...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Norm regelt die Ordnungswidrigkeiten von Verstößen gegen Anzeige-, Mitwirkungs-, Auskunfts- und Bescheinigungspflichten, die die rechtmäßige Leistungserbringung sicherstellen sollen (BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 63). Abs. 1 enthält die Tatbestände der einzelnen Ordnungswidrigkeiten, Abs. 2 regelt die Rechtsfolgen. Der Versuch von Ordnungswidrigkeite...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 37 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.1 Verlangen der Agentur für Arbeit

Rz. 10 Die Auskunftspflichten nach § 60 bestehen bei allen Absätzen nicht kraft Gesetzes (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 8; Hlava, in: Gagel, SGB II, § 60 Rz. 18; a. A. Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 11, wonach die Auskunftspflicht kraft Gesetzes entsteht, aber erst in dem Zeitpunkt fällig wird, in dem der Grundsicherungsträger mit seinem Auskunftsverlange...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.3 Disziplinarische und strafrechtliche Folgen

Rz. 81 Die Verletzung des Sozialdatenschutzes kann für die Beschäftigten der Stellen gemäß Abs. 1 sowohl disziplinarische als auch strafrechtliche Folgen haben. Wegen der Strafvorschriften wird verwiesen auf § 85 SGB X und auf § 203 Abs. 2 und § 353b Abs. 2 StGB. Für eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit wird auf § 85a SGB X verwiesen (vgl. Komm. zu § 85 SGB X und Komm. zu § 8...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.5 § 63 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 18 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der objektiv bestehenden Verpflichtung nach § 60 Abs. 5 auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des zugelassenen kommunalen Trägers Einsicht in die Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen, Belege, Listen und Entgeltverzeichnisse nicht oder nicht rechtzeitig gewährt. Ausreichend zur Erfüllung des ordnungswidrigen Verhaltens ist es, dass...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift regelt Mitwirkungs- und Duldungspflichten für die (präventive) Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (§ 64 Abs. 1) und die Zuständigkeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 (§ 64 Abs. 2). Abs. 3 enthält das Gebot der Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Abs. 4 regelt Einzelheit...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Sowohl die Kapitelüberschrift als auch die Überschrift des § 64 sind zum Teil irreführend. Zwar enthält § 64 Abs. 1 eine Vorschrift zur präventiven Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, er regelt aber keine Zuständigkeit für Leistungsträger, sondern Mitwirkungs- und Duldungspflichten. § 64 Abs. 2 regelt Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkei...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 3 Literatur

Rz. 30 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013, 448. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass/KBS 2007, 22.mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.2 Rechte und Pflichten

Rz. 8 Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für alle Rechte und Pflichten des SGB. Er umfasst aber nicht nur die sozialen Rechte nach §§ 3 bis 10 und die sich aus materiellen Rechtsvorschriften ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, sondern jede Art der Verwaltungstätigkeit, die geeignet ist, den Rechtskreis des Betroffenen zu berühren. Rz. 9 Daher gehören auch die Auskunft- und...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.5 Opportunitätsprinzip

Rz. 36 Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt – im Gegensatz zum Strafrecht (Legalitätsprinzip) – das sog. Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten steht im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Behörde. So kann bei Ersttätern, geringem Schaden und fahrlässiger Begehungsweise auch eine Verwarnung erfolgen. Im Falle der Verjährung ist das...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr