Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / aa) Schmerzbehandlung

Rz. 95 Klassische Muster von Patientenverfügungen setzen sich zu Beginn allgemein mit Fragen der Basisversorgung und der Schmerzbehandlung auseinander.[131] Das Lindern von Schmerzen gehört zur Basisbetreuung eines Menschen. Ebenso wie das Lindern von Atemnot, Übelkeit, Stillen von Hunger und Durst auf natürlichem Weg könne diese Maßnahmen nicht von einer Patientenverfügung ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / hh) Festlegungen zu Behandlung und Pflege allgemein

Rz. 178 In einem Patientenverfügungsdokument können ergänzend Verfügungen zu der gewünschten Betreuungs- und Pflegesituation in der Zukunft gemacht werden. Das erleichtert den Vertretern die Entscheidung darüber, für welche Zwecke die vorhandenen wirtschaftlichen Mittel verwendet werden sollen und müssen. Aber es geht hier auch um die Lebensqualität des Betroffenen. Warum? R...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Bestattungsverfügung

A. Grundlagen für die Beratung Rz. 1 Der Wunsch nach schnellen, möglichst kostenfreien Ankreuzlösungen bei der lebzeitigen Vorsorgeberatung steht im umgekehrten Verhältnis zu der Bedeutung, die der Verlust der Selbstbestimmung für den Einzelnen lebzeitig hat und zu dem Aufwand, der zum Teil für die Zeit nach dem Tod betrieben wird. I. Grundrechtsrelevanz von Vorsorgeregelungen...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / dd) Aufzählung spezieller ärztlicher Maßnahmen

Rz. 122 Die beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen müssen in einem nächsten Schritt mit speziellen typischen und lebenserhaltenden bzw. lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen in Bezug gesetzt werden. Rz. 123 Muster 3.13: Eingangsformel zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen Muster 3.13: Eingangsformel zu Einleitung, Umfang oder Beend...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / c) Hinweis auf Eigenes – Die Interviewmethode

Rz. 65 Rechtlich darf niemand zur Errichtung einer Patientenverfügung gezwungen werden, und trotzdem haben insbesondere Menschen im Umfeld bereits erkrankter, aber sich einer schriftlichen Erklärung verweigernder Menschen oft einen großen Bedarf danach, dass der Betroffene seine Entscheidungen doch selbst niederlegen möge. Wenn der Betroffene den Weg zum Anwalt verweigert, i...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (4) Organ- und Gewebespende

Rz. 138 Wenn der Verfügende einer Organ- oder Gewebespende zugestimmt hat, gleichzeitig aber lebenserhaltende Maßnahmen in einer Patientenverfügung ablehnt, so liegen zwei sich scheinbar widersprechende Erklärungen vor, die den Patientenwillen abbilden und interpretiert werden müssen, weil eine postmortale Spende erst zulässig ist, wenn der Hirntod des Spenders feststeht (§§...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / a) Einwilligungsfähigkeit im Arztrecht

Rz. 25 § 630d Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Behandelnde vor der Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, verpflichtet ist, die Einwilligung des Patienten einzuholen: Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / ii) Das Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens nach § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.)

Rz. 184 Der Arzt hat mit dem Betreuer/Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.) ein Gespräch zu führen, in dem darüber entschieden wird, ob der Betreuer/Bevollmächtigte in die medizinisch indizierten Maßnahmen einwilligt. Bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 BGB a.F.) sowie seiner Behandlungswünsche oder seine...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.3.1 Anwendungsvoraussetzungen

In der Vergangenheit war streitig, ob mit Hilfe einer Patientenverfügung sichergestellt werden kann, dass ein Patient nicht künstlich am Leben gehalten wird. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa, die im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durchgeführt wurde, befürworteten 73 % der Bundesbürger eine Patientenverfügung, die unabhän...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1 Anwendungsvoraussetzungen

Grundsätzlich darf ein Patient vom Arzt nur dann behandelt werden, wenn er in die vorgesehene Behandlung eingewilligt hat.[1] Solange der Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er also selbst, ob er (weiter-)behandelt werden möchte oder nicht. Der Patient kann die Einwilligung zu einer Behandlungsmaßnahme ausdrücklich oder stillschweigend erklären. Aus dem Selbstbestimm...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (2) Wunsch-Werte-Profil II: Erfahrungen

Rz. 166 Wer Erfahrungen mit Entscheidungen in Krisen oder am Lebensende hat, hat wahrscheinlich eine konkretere und breitere Tatsachenbasis für seine Entscheidungen. Das kann bei der Akzeptanz von Entscheidungen in Patientenverfügungen eine Rolle spielen. Rz. 167 Muster 3.21: Wunsch-Werte-Profil – Erfahrungen Muster 3.21: Wunsch-Werte-Profil – Erfahrungen Ich habe mit Krankhei...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Persönliche Vorsorge in der letzten Lebensphase

Rz. 63 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) [96] haben Versicherte nach § 39b Abs. 1 SGB V einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Nach § 39b Abs. 2 SGB V informiert die Krankenkasse ihre ...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1 Der Regelungsgehalt des § 1827 Abs. 1 BGB

1.1.1 Anwendungsvoraussetzungen Grundsätzlich darf ein Patient vom Arzt nur dann behandelt werden, wenn er in die vorgesehene Behandlung eingewilligt hat.[1] Solange der Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er also selbst, ob er (weiter-)behandelt werden möchte oder nicht. Der Patient kann die Einwilligung zu einer Behandlungsmaßnahme ausdrücklich oder stillschweigend ...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.2 Mutmaßlicher Wille, § 1827 Abs. 2 BGB

1.2.1 Anwendungsvoraussetzungen Die Vorschrift regelt die Vorgehensweise des Betreuers für die Fälle, in denen entweder keine Patientenverfügung vorliegt oder eine vorhandene Patientenverfügung die konkrete Lebens- und Behandlungssituation nicht trifft. Satz 1 soll die Bindung des Betreuers an die Behandlungswünsche des Patienten auch in den Fällen sicherstellen, in denen ein ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (3) Diverse sonstige Behandlungen

Rz. 136 Es gibt eine Vielzahl von weiteren Behandlungsmaßnahmen, die insbesondere auf Intensivstationen zum Einsatz kommen können. Rz. 137 Muster 3.16: Diverse sonstige Maßnahmen Muster 3.16: Diverse sonstige Maßnahmen Für sämtliche/alternativ: für folgende oben beschriebene Situationen ordne ich an, dass ich in die nachfolgenden Maßnahmen einwillige/alternativ: nicht einwilli...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Keine Vernunfthoheit des Arztes, sondern auch das Recht auf Krankheit/Selbstschädigung/Tod

Rz. 39 Die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patienten ist das Fundament, auf dem die Patientenverfügung überhaupt entstehen konnte. Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird von dem Grundsatz beherrscht, dass der Patient aufgrund seines verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts frei entscheidet, welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Eingriffe er von denjenige...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (3) Wunsch-Werte-Profil III: Einstellungen

Rz. 168 Die persönlichen Grundeinstellungen eines Menschen können helfen, die Grenzen eines Patientenwillens herauszuarbeiten und auszuloten. Dazu kann ganz entscheidend sein, ob und welcher Religion jemand angehört (vgl. vorstehend) Nicht gläubige Menschen sind i.d.R. nicht durch religiöse Ge- oder Verbote in ihrer persönlichen Selbstbestimmung eingeschränkt. Aber auch sehr ...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2.4 Regelungsziel

Regelungsziel der Vorschrift ist es, durch Anhörung von nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Patienten weitere Anhaltspunkte für seinen Patientenwillen zu erhalten. § 1828 Abs. 2 BGB bezieht sich kraft Gesetzessystematik nicht nur auf § 1827Abs. 2 BGB, sondern auch auf § 1827 Abs. 1 BGB. Die Bezugnahme auf § 1827 Abs. 1 BGB ist im Grunde genommen überflüssi...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.1 Personenbezogene Errichtungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Errichtung einer Patientenverfügung ist zunächst, dass der Verfügende einwilligungsfähig und volljährig ist. Ärztliche Behandlungen stellen regelmäßig einen Eingriff in die körperliche Integrität des Betroffenen dar. Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG erfüllt der ärztliche Heileingriff sogar den Tatbestand einer Körperverletzung nach §§ 223 f...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / C. Obduktions- und Bestattungsverfügung

I. Die Obduktionsverfügung/Körperspende Rz. 201 Öffnet ein Rechtmediziner oder Pathologe eine Leiche, handelt es sich um eine Autopsie, die auch Obduktion oder Sektion genannt wird.[227] Es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen über die Obduktion für den Fall, dass eine postmortale Verfügung des Betroffenen nicht vorliegt. Die Bestattungsgesetze der Länder regeln z.T. die...mehr

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Die Patientenverfügung

1 Inhalt einer Patientenverfügung 1.1 Der Regelungsgehalt des § 1827 Abs. 1 BGB 1.1.1 Anwendungsvoraussetzungen Grundsätzlich darf ein Patient vom Arzt nur dann behandelt werden, wenn er in die vorgesehene Behandlung eingewilligt hat.[1] Solange der Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er also selbst, ob er (weiter-)behandelt werden möchte oder nicht. Der Patient kann di...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / c) Assistenz geht vor Vertreterhandeln – Behindertenrechtskonvention

Rz. 30 Art. 12 Abs. 3 Behindertenrechtskonvention[49] regelt: Zitat "Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen." Das bedeutet, dass – unter Berücksichtigung der Ressourcen des Betroffenen und seines sozialen Umfeldes – die Assi...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (4) Wunsch-Werte-Profil IV: Entscheidungskriterien für oder gegen das Leben/eine Behandlung/Nichtbehandlung

Rz. 173 Bei der Bildung eines mutmaßlichen Willens für oder gegen das Leben, geht darum festzustellen, wie der Betroffene mit dem Argument umgeht, dass man eigentlich erst dann wirklich sicher sein kann, wie man sich entscheidet, wenn man die konkrete Situation erlebt. Mediziner wenden häufig ein, dass Menschen oft meinten, ein Leben sei für sie nicht mehr lebenswert, z.B. w...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.2.1 Anwendungsvoraussetzungen

Die Vorschrift regelt die Vorgehensweise des Betreuers für die Fälle, in denen entweder keine Patientenverfügung vorliegt oder eine vorhandene Patientenverfügung die konkrete Lebens- und Behandlungssituation nicht trifft. Satz 1 soll die Bindung des Betreuers an die Behandlungswünsche des Patienten auch in den Fällen sicherstellen, in denen ein konkreter, auf die Situation be...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / c) Aufklärung nach §§ 630d Abs. 2, 630e BGB

Rz. 85 Die Durchführung, Fortführung und die Beendigung einer medizinisch indizierten Maßnahme (nur eine solche ist zulässig!) bedürfen der Einwilligung nach § 630d BGB, die Unterlassung nicht. Eine wirksame Einwilligung bedarf einer vorherigen Aufklärung nach § 630e BGB, es sei denn der Betroffene hätte einen Verzicht nach § 630e Abs. 3 BGB erklärt. Ob ein solcher Verzicht ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Betreuungsverfügung

Rz. 12 Der Begriff der Betreuungsverfügung wird in § 1816 Abs. 2 BGB legaldefiniert als ein Dokument, in dem der Volljährige für den Fall, dass für ihn ein Betreuer bestellt werden muss, Wünsche zur Auswahl des Betreuers oder zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat. Hierunter fallen sowohl klassische Schriftstücke in "Papierform" als auch elektronische Dokumente, in denen...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.5 Entsprechende Anwendung für Bevollmächtigte, § 1827 Abs. 5 BGB

Mit der Vorschrift wird klargestellt, dass sich die Pflichten des Bevollmächtigten vorrangig aus einer Vollmacht ergeben. § 1827 Abs. 1 bis 3 BGB gelten entsprechend, sofern in der Vollmacht nichts Abweichendes geregelt ist. Der Patient kann neben einer Patientenverfügung oder unabhängig hiervon eine sogenannte Vorsorgevollmacht als Spezial- oder Generalvollmacht errichten, u...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / II. Die Anforderungen an das Gespräch

Rz. 71 § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.) regelt, wie das Verfahren zur Feststellung des Patientenwillens bei der Entscheidung über medizinische Maßnahmen abzulaufen hat. Die Verfahrensnorm soll den Patienten schützen und dazu beitragen, dass das Leben des Patienten und seine Gesundheit nicht durch leichtfertige Entscheidungen oder aus unlauteren Motiven gefährdet werden.[104] Rz...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 3. Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1958 BGB)

Rz. 19 Versuche, Ehegatten und Angehörige mit gesetzlicher Vertretungsmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten auszustatten, sind bis vor Kurzem gescheitert.[34] Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 [35] ist mit § 1358 BGB [36] erstmals eine Türe zum Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – zumindest für ...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.1 Prüfung durch den behandelnden Arzt, § 1828 Abs. 1 BGB

Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den dialogischen Prozess zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer und ggf. weiteren Personen herzustellen, soweit es um die Feststellung des Patientenwillens geht. Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass sich die Pflichten des Arztes bereits aus dessen berufsrechtlichen Pflichten ergeben, hält im Hinblick auf die bestehenden Veruns...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / C. Das Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens bei medizinischen Maßnahmen nach §§ 1829 Abs. 4, 1828 BGB (§§ 1904 Abs. 4, 1901b BGB a.F. – die therapeutische Arbeitsgemeinschaft)

Rz. 67 Das BVerfG hat im Rahmen der Umsetzung einer Patientenverfügung im Maßregelvollzug im Jahr 2021 die Ermittlung des Patientenwillens als notwendig zweischrittig beschrieben: Zitat "Der unbedingte Vorrang individueller Selbstbestimmung auf der Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts setzt voraus, dass der Betroffene seine Entscheidung mit freiem Willen und im Bewu...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / A. Grundlagen für die Beratung

Rz. 1 Der Wunsch nach schnellen, möglichst kostenfreien Ankreuzlösungen bei der lebzeitigen Vorsorgeberatung steht im umgekehrten Verhältnis zu der Bedeutung, die der Verlust der Selbstbestimmung für den Einzelnen lebzeitig hat und zu dem Aufwand, der zum Teil für die Zeit nach dem Tod betrieben wird. I. Grundrechtsrelevanz von Vorsorgeregelungen Rz. 2 Dabei muss man sich verg...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Keine Vernunfthoheit staatlicher Gewalt, sondern auch das Recht auf Krankheit/Selbstschädigung/Tod

Rz. 41 "Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Person eine Krankheit diagnostizieren und behandeln lässt, muss sich nicht an einem Maßstab objektiver Vernünftigkeit ausrichten. Die Pflicht des Staates, den Einzelnen "vor sich selbst in Schutz zu nehmen", eröffnet keine "Vernunfthoheit" staatlicher Organe über den Grundrechtsträger",[59] selbst wenn seine Entscheidung von du...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / IV. Was muss der Betreuer/Bevollmächtigte in das Gespräch nach § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.) einbringen? – Entscheidungen aufgrund von Indikation und Patientenwille

Rz. 76 "Der Betreuer hat dem Willen des (einwilligungsunfähigen) Betreuten zum Durchbruch zu verhelfen. Zunächst besteht seine Aufgabe darin, die Einwilligungsunfähigkeit im Zusammenwirken mit dem Arzt und sodann den konkreten, nämlich behandlungsbezogenen Willen zu ermitteln."[118] Lässt sich ein Patientenwille sicher ermitteln, ist dieser maßgeblich. Handlungsspielraum für ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Was muss der Arzt in das Gespräch nach § 1928 BGB (§ 1901b BGB a.F.) einbringen?

Rz. 73 Die Berechtigung zur ärztlichen Behandlung beruht neben der " informierten Einwilligung " des Patienten auch auf der auf " medizinischen Indikation ". Auch an einem einwilligungsunfähigen Patienten muss jeder ärztlichen Maßnahme die Feststellung der medizinischen Indikation vorausgehen. Medizinisches Handeln, ohne dass der Arzt eine Indikation gestellt hat, ist selbst dan...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / I. Grundrechtsrelevanz von Vorsorgeregelungen

Rz. 2 Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass anwaltliche Vorsorgeberatung immer "worst-case-Beratung" ist. Es geht um in der Zukunft drohende Gefahren für die Würde [1] und die Grundrechte des Mandanten. Durch dessen selbstbestimmte Entscheidung wird festgelegt, was für ihn als einzigartiges Individuum seine Würde ausmacht. Das durch Art. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garanti...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Vorsorgevollmacht

Rz. 7 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung ist Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Menschen.[10] Die Vorsorgevollmacht folgt den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechtes der §§ 164 ff. BGB, die auch für die im Rahmen der Vorsorgetätigkeit anfallenden geschäftsähnli...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / III. Fragebogen zur Entscheidung über die richtigen Vorsorgeinstrumente

Rz. 33 Zur Einstimmung auf eine anwaltliche Erstberatung kann es sich empfehlen, dem Mandanten schriftliche Erstinformationen und -fragen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Regelungsinstrumenten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung beschäftigen und die z.B. dem nachstehenden Muster folgen können. Das nachfolgende Muster orientiert sich daran, dass der Ma...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Die Vollmacht in Personalangelegenheiten

Rz. 31 Die Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten (Personalangelegenheiten) umfasst mehrere Regelungsbereiche, die z.T. formbedürftig sind, d.h. in der Vollmacht ausformuliert werden müssen. Zu den Regelungsbereichen gehören unter anderem:mehr

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Die Patientenverfügung / 4.2 Persönliche Anhörung, § 298 FamFG

4.2.1 Anhörung der Betroffenen Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens wurde in Anlehnung an das bisherige Verfahren des § 1904 BGB a. F. konzipiert. Weiterhin muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hierneben soll auch die Anhörung von Beteiligten erfolgen und zwar unabhängig davon, ob es um die Zustimmung oder den Verzicht des Betreuers/Bevollmächtigten geht. Die...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / II. Vertretung eines Volljährigen – rechtliche Alternativen und ihr Ranking

Rz. 5 Die Irrtümer darüber, wer über die Belange eines Volljährigen entscheiden darf, sind nahezu unausrottbar. Die Antwort ergibt sich aus den "drei großen B". Berechtigt zu entscheiden und wirksam zu handeln sind: und zwar in dieser Reihenfolge. Entgegen landläufiger Meinung gelten auch für Familienangehörige keine anderen Re...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 4. Konkurrenz zwischen selbstbestimmten Entscheidungen und Vertreterhandeln in gesundheitlichen Angelegenheiten

Rz. 24 Die Bestellung eines Betreuers bedeutet nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen deswegen völlig aufgehoben wäre. Die Anordnung einer Betreuung berührt nicht zwingend die Geschäftsfähigkeit und endet auch nicht zwingend in der Geschäftsunfähigkeit.[47] Der Betreute kann daher grundsätzlich selbst weiter am Rechtsverkehr teilnehmen (Einschränkung ist der ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / I. Die Obduktionsverfügung/Körperspende

Rz. 201 Öffnet ein Rechtmediziner oder Pathologe eine Leiche, handelt es sich um eine Autopsie, die auch Obduktion oder Sektion genannt wird.[227] Es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen über die Obduktion für den Fall, dass eine postmortale Verfügung des Betroffenen nicht vorliegt. Die Bestattungsgesetze der Länder regeln z.T. die Einzelheiten, z.T. gibt es Sektionsges...mehr

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Die Patientenverfügung / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

4.1 Wirksamwerden der Genehmigung, § 287 Abs. 3 FamFG Die Vorschrift regelt das Wirksamwerden von Genehmigungsbeschlüssen des Betreuungsgerichts zu Maßnahmen nach § 1829Abs. 2 BGB (Nichteinwilligung oder Widerruf der Einwilligung). Es handelt sich um eine Sondervorschrift, die ausschließlich die Erteilung einer Genehmigung zur Verweigerung bzw. des Widerrufs der Einwilligung ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Vorrang der Wünsche des Betroffenen, § 1821 BGB (§ 1901 Abs. 3 BGB a.F.)

Rz. 29 Selbst dann, wenn der Betroffene einwilligungsunfähig ist, hat ein Betreuer nach § 1821 Abs. 2 S. 3 BGB (§ 1901 Abs. 3 BGB a.F.) den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch nicht erheblich gefährdet würde oder soweit dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / B. Genehmigungsvorbehalte und Negativattest

I. Pflicht zur Genehmigung und Recht auf Negativattest Rz. 33 Vielen Menschen ist unbekannt, dass selbst eine qualifizierte Vorsorgevollmacht bzw. eine wirksam angeordnete Betreuung allein ggf. nicht ausreichen, um eine Entscheidung über Eingriffe in Leben, Gesundheit und Freiheit des Betroffenen umsetzen zu können bzw. zu dürfen. Das Handeln des Vertreters innerhalb grundrec...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / b) Die Heilbehandlung

Rz. 38 Heilbehandlungen sind Maßnahmen jeglicher Art (auch die von nichtärztlichen Heilberufen durchgeführten Maßnahmen), die auf Herstellung der Gesundheit, Linderung der Krankheit, Beseitigung oder Linderung von Krankheitsfolgen sowie Verhütung von Krankheiten und ihrer Verschlimmerung gerichtet sind, wozu auch alternative Behandlungsmethoden jeglicher Art gezählt werden k...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2.3 Keine erheblichen Verzögerungen

Weitere Voraussetzung für die Anhörung der in der Vorschrift genannten Personen ist, dass die Anhörung zeitnah erfolgen kann. Betreuer und Ärzte müssen die einzelnen Personen nicht um jeden Preis anhören, sondern können von einer Anhörung absehen, wenn dieselbe nur mit erheblichem Zeitaufwand durchgeführt werden könnte, weil die einzelnen Personen beispielsweise nicht akut e...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit?

Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. 2 BGB). Für die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten wird die Notwendigkeit der vollen Geschäftsfähigkeit kritisch diskutiert.[7] Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Rz. 9 Die Rec...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Wer prüft was?

Rz. 69 Der behandelnde Arzt hat zu prüfen, welche medizinische Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten konkret indiziert ist. Diese konkret indizierte Maßnahme ist mit dem Betreuer/Bevollmächtigten zu erörtern. Jeder Vorsorgebevollmächtigte/Betreuer muss für die Einwilligung in die Behandlung des Vollmachtgebers/Betreuten immer höchstpersönl...mehr