Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Beweisverwertungsverbot

Rz. 65 Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Recherche gegen die Vorschriften der DSGVO oder des Bundesdatenschutzgesetzes, stellt sich die Frage, ob er die erhobenen Daten in einem späteren Rechtsstreit verwenden darf. Grundsätzlich kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot.[96] Das Gericht entscheidet auf der Grundlage von § 286 ZPO ...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 6. Mithören von Telefongesprächen über eine Freisprechanlage

Rz. 91 Das Mithören oder Mithörenlassen eines Telefongespräches über die Freisprechanlage ist unzulässig.[150] Lässt der Arbeitnehmer ein Telefongespräch mit seinem Arbeitgeber von einem Dritten mithören, kann dies eine kündigungsrelevante Arbeitspflichtverletzung darstellen.[151] Auch die Telefongespräche, die der Arbeitnehmer von seinem Autotelefon aus führt, unterliegen d...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Die Grenzen der Verwendung des GPS durch die Betriebspartner

Rz. 38 Zwar wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer bereits durch das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geschützt; die Vorschrift regelt den Schutz des Arbeitnehmers jedoch nicht erschöpfend. Vielmehr ist stets zu fragen, ob die konkrete Überwachungseinrichtung auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das § 75 Abs. 2 BetrVG schützt, in...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / III. Überwachung durch den Arbeitgeber

Rz. 42 Die Überwachung der Nutzung von ausschließlich zu dienstlichen Zwecken bereitgestellten Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich zulässig, soweit es die Verbindungsdaten, -zeiten und -umstände angeht.[24] Der Arbeitgeber hat das Recht, die Telefon- und Internetnutzung seiner Arbeitnehmer daraufhin zu überprüfen, ob diese alleine dienstlichen...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. Datenschutzrechtliche Grenzen

Rz. 21 Auch biometrische und elektronische Zugangskontrollen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Denn es schützt den Einzelnen vor der Preisgabe und der Verwendung persönlicher Daten.[34] Persönliche Daten werden aber auch durch biometrische Zugangskontrollen erhoben. Für die Kontrolle eines Fingerabdrucks ist es erforderlich, dass d...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 7. Beweisverwertung

Rz. 93 Erzeugen (offene) Videoaufzeichnungen einen solchen psychischen Anpassungs- und Leistungsdruck, dass sie als eine der verdeckten Videoüberwachung vergleichbar eingriffsintensive Maßnahme anzusehen sind, ohne dass ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung bestand, liegt eine Unverhältnismäßigkeit der Datenerhebung nach § ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Kontrolle bei Verbot der privaten E-Mail-Nutzung

Rz. 41 Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails untersagt, hat die Kontrolle den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu folgen. Hierbei ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Kontrolle der dienstlichen E-Mails und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die persönlichk...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / V. Kontrolle der Internet-Nutzung bei Erlaubnis der privaten Nutzung

Rz. 57 Da die weit reichenden technischen Kontrollarten ebenso weitgehend in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eingreifen können wie bei der Überwachung des Inhalts von E-Mails, ist die Kontrolle bei erlaubter privater Nutzung wiederum nur sehr eingeschränkt möglich. Die durch den Arbeitnehmer aufgerufenen Internet-Seiten geben Aufschluss über die Lebensgewohnheiten...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / III. Anmeldung unter eigenem Namen in sozialen Netzwerken

Rz. 28 Fraglich ist, ob der Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, sich in sozialen Netzwerken im eigenen Namen anzumelden und nach Weisungen des Arbeitgebers dort aktiv zu sein. Es ist bereits fraglich, ob eine derartige Nutzung von sozialen Netzwerken im Rahmen eines "normalen" Arbeitsverhältnisses überhaupt zur vom Arbeitsvertrag umfassten Arbeitsleistung zählen kann. In ...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Festnetz-Telefon

Rz. 100 Der Betriebsrat hat in aller Regel einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Telefons zur Nutzung im Betrieb. Hierbei ist dem Betriebsrat in aller Regel ein Nebenanschluss einzurichten, der einen ungestörten Fernsprechverkehr auch nach außen ermöglicht. In aller Regel kann kein eigener Amtsanschluss verlangt werden.[87] Im Mittelpunkt des Anspruchs des Betriebsra...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 3. Interessenabwägung

Rz. 25 Je größer das Interesse des Arbeitgebers ist, den Zutritt zum Betrieb unbefugten Dritten zu verwehren, umso intensiver darf der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der den Betrieb betretenden Arbeitnehmer ausfallen. Will der Arbeitgeber mit dem Zutrittsrecht nur sein Eigentum schützen, muss er sich auf den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer beschrä...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / II. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG

Rz. 11 Den zentralen gesetzlichen Erlaubnistatbestand für die Datenverarbeitung vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis enthält § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG. Danach dürfen personenbezogene Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses u.a. dann verarbeitet werden, wenn sie für die Entscheidung über die ­Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dies ist...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / A. Einleitung

Rz. 1 EDV lässt sich aus dem Arbeitsalltag kaum mehr wegdenken. Spätestens ihr Ausfall zeigt uns, in welchem Umfang wir auf Computer und moderne Technologien angewiesen sind. Denn die Nutzung wird als zwingend erforderlich angesehen; ihre Vorteile stehen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die gleichzeitig bestehenden Gefahren dringen hingegen selten in das Bewusstsein. Das gilt...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 179 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG [254] hat der Betriebsrat ein ggf. mit Hilfe der Einigungsstelle erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.[255] Rz. 180 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[256] kann der Arbeitgeber ei...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Chat – IRC

Rz. 59 Eine Überwachung des Arbeitgebers bei der Nutzung eines Chats durch den Arbeitnehmer kann einen relativ intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des überwachten Arbeitnehmers bedeuten. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, ob es sich um einen für jedermann frei zugänglichen "Chat-Room" ­handelt oder einen für einen bestimmbaren abgeschlossenen Personenkre...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 20 Für den Bereich der modernen Kommunikation ist dabei vor allem der grundgesetzlich gewährleistete Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer zu beachten, der auch in den §§ 2 Abs. 1, 75 Abs. 2 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Arbeitgeber und Betriebsräte haben danach "die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Beweisverwertung bei Internet- und E-Mail-Missbrauch

Rz. 68 Bei der Beurteilung, ob ein Beweisverwertungsverbot von Kenntnissen besteht, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Internet- und E-Mail-Nutzung des Arbeitnehmers erlangt hat, kommt es wieder wesentlich darauf an, ob die private Internet- und E-Mail-Nutzung erlaubt oder verboten wurde. Ist nur die dienstliche Nutzung erlaubt, so hat der Arbeitgeber ein Kontrollre...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Überwachung

Rz. 79 Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG zulässig sein.[115] Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses u.a. dann...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / VI. Arbeitgeberpflichten

Rz. 33 Umgekehrt ist natürlich auch zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis durch gegenseitige Rechte und Pflichten geprägt ist. So muss auch der Arbeitgeber bei der Nutzung von Social Media nach § 241 Abs. 2 BGB das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter beachten. Hieraus können sich z.B. Beseitigungs- und Löschansprüche der – insbesondere ehemaligen – Arbeitnehmer im Hinb...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 1. Eingriffsintensität der Zugangskontrolle

Rz. 23 Für die Eingriffsintensität ist es ebenfalls maßgeblich, ob die Zugangskontrollsysteme verdachtsunabhängig auf alle Arbeitnehmer oder nur stichprobenartig oder bei entsprechendem Verdacht angewandt werden.[37] Weiterhin ist die Eingriffsintensität davon abhängig, ob die im Rahmen der elektronischen oder biometrischen Zugangskontrolle erhobenen Daten fortwährend gespei...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers

Rz. 24 Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer muss durch beachtenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. So kann ein besonderes Sicherheitsinteresse oder die Eigenart des Betriebes elektronische oder biometrische Zugangskontrollen erfordern. Dabei ist zu überlegen, dass der Arbeitgeber zwar das Hausrecht an den betrieblichen Einrichtungen h...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 1. Eingriffsintensität des GPS

Rz. 39 Die Intensität der Verwendung des GPS hängt von der Ausgestaltung und der konkreten Anwendung ab. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben die Überwachung mittels GPS durch Strafverfolgungsbehörden nicht als besonders intensiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bewertet.[66] Die Verwendung der technischen Observation erreicht in Ausm...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Mitbestimmungsrechte

Rz. 112 Die Einführung und Anwendung eines Telefondatenerfassungssystems ist mitbestimmungspflichtig, wenn damit programmgemäß Verhaltens- oder Leistungsdaten der telefonierenden Arbeitnehmer erfasst und derart verarbeitet werden, dass Aussagen über deren Verhalten oder Leistung abrufbar sind.[178] Eine betriebliche Regelung der Telefondatenerfassung verstößt nicht gegen das...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Arbeitszeit

Rz. 47 Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice, insbesondere wenn sie in den Räumen des Arbeitnehmers geleistet wird, ist die Dauer und Lage der Arbeitszeit.[94] Hier empfiehlt es sich, dass die Parteien hierüber genaue Vereinbarungen treffen.[95] Dabei sind die beiderseitigen Interessen entsprechend zu berücksichtigen. Insofern ist anzuraten, zwi...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Rechtslage

Rz. 61 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvere...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / F. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Herausgabe von Accountdaten und Löschpflichten des Arbeitgebers

Rz. 78 Generell hat der Arbeitnehmer die Pflicht, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an den Arbeitgeber zurückzugeben.[113] Dies betrifft insbesondere Geschäftsunterlagen und Kundendaten.[114] Im Falle eines Firmenaccounts, den der Arbeitnehmer gepflegt, dessen Kosten aber der Arbeitgeber getragen hat oder den er dem Arbeit...mehr

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§ 11 Datenschutz / 2. Verarbeitung von Beschäftigtendaten nach Interessenabwägung

Rz. 24 Die Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung war bislang und ist seit 25.5.2018 auf Basis einer Interessenabwägung, die die Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten in Einklang bringen muss, zu treffen (§ 32 Abs. 1 BDSG a.F. und § 26 Abs. 1 BDSG). Die Bewertung ist daher oft vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Rz. 25 Für die Verarbeitung der Beschäftigtenda...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Privatnutzung

Rz. 136 Die Privatnutzung des PC/Laptops bedarf – insbesondere auch im Hinblick auf die Internet- und Intranetnutzung – der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers, die arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen kann.[190] Auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger Besonderheiten nach verbrei...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Gegenrechte des Arbeitnehmers

Rz. 78 Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat zunächst jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, die in die Personalakte aufzunehmen ist.[102] Verpflichtet ist der Arbeitnehmer hierzu nicht. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beschwerderechte der §§ 84 ff. BetrVG in Anspruch zu nehmen.[103] Der Arbeitnehmer hat danach das Recht, sich sowohl bei seinem ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei fehlender Betriebsratsbeteiligung

Rz. 71 Weiterhin greift meist dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber Beweismittel mitbestimmungswidrig erlangt hat.[100] Rz. 72 Hinsichtlich der Frage der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist die Einzelfallrechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. In folgenden Fällen[101] wurden Beweisverwertungsverbote angenommen:mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / H. Social Media Richtlinien

Rz. 85 Nicht zuletzt wegen der Unbekümmertheit vieler Mitarbeiter im Umgang mit Social Media und der fehlenden Kenntnis damit verbundener Risiken bietet es sich an, den Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen durch verbindliche Richtlinien festzulegen. Es empfiehlt sich dabei, gleichzeitig die Nutzung internettauglicher Geräte zu regeln (näheres dazu siehe § 1 Rdn 1 ff...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Spracherkennungssysteme

Rz. 159 Spracherkennungssysteme sind zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet. Dadurch können die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer betroffen werden. Rz. 160 Checkliste: Spracherkennungssystememehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Durchführung der Mitbestimmung

Rz. 194 Die Ausübung der Mitbestimmung erfolgt im Regelfall im Wege der Betriebsvereinbarung.[276] Möglich sind auch formlose Regelungsabreden. Rz. 195 Checkliste: Unterrichtung des Betriebsratsmehr

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§ 1 Dienstliche und private... / IV. Kontrolle bei Verbot privater Internet-Nutzung

Rz. 56 Auch bei der Internet-Nutzung gilt, dass bei einer Privatnutzung ohne Erlaubnis des Arbeitgebers dieser ein berechtigtes betriebliches Interesse daran hat, zu erfahren, ob die Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nachkommen oder privat das Internet nutzen. Schützenswerte Belange hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers kommen bei einem solchen Verbot der ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / II. Grundsätze der Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei verbotener Kontrolle

Rz. 67 Verstößt der Arbeitgeber gegen die Grundsätze der zulässigen Kontrolle der Nutzung, so besteht hinsichtlich der dadurch erlangten Erkenntnisse nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein prozessuales Verwertungsverbot.[86] Diese Rechtsprechung bezieht sich einmal auf das heimliche Mithören ­eines vertraulichen Gesprächs, einmal auf das heimliche Mithörenlass...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 2. Überlassung auch zur privaten Nutzung

Rz. 20 Eine unbeschränkte private Nutzung der überlassenen Kommunikationsgeräte bedarf zwingend einer vorherigen Einwilligung des Arbeitgebers, die sowohl arbeitsvertraglich als auch durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung erfolgen kann. Rz. 21 Der Arbeitgeber ist zu einer solchen Einwilligung grundsätzlich nicht verpflichtet. Insofern erwogen wird lediglich, ob der Arb...mehr

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§ 7 Homeoffice / IV. Datenschutz und Homeoffice

Rz. 56 Der Homeoffice-Beschäftigte ist auf die Einhaltung einschlägiger Datenschutzvorschriften zu verpflichten sowie auf die notwendigen Maßnahmen bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten am häuslichen Arbeitsplatz hinzuweisen. Jede Bearbeitung personenbezogener Daten zwingt zur Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Insofern muss der Arbeit...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Tablets, iPad, Surface & Co

Rz. 112 Das iPad war der erste Tablet-PC, also ein grundsätzlich vollwertiger PC, der aber in tragbarer Form den Rechner, die Tastatur sowie den Monitor in einem Gerät vereinigt. Die Tablet-Technologie hat sich mittlerweile durchgesetzt und technisch mehr oder weniger gleichwertige Lösungen werden von verschiedensten Herstellern angeboten. Um ein Kompatibilität mit den firme...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / III. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze II

Rz. 131 Muster 9.3: BV – Bildschirmarbeitsplätze II Muster 9.3: BV – Bildschirmarbeitsplätze II Betriebsvereinbarung zwischen dem Vorstand und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ über den Einsatz von Bildschirmarbeitsplätzen 1. Präambel Zwischen der _________________________ und dem Gesamtbetriebsrat besteht Einigkeit darüber, dass zur Erhaltung und Sicherung de...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 1. Begriff der technischen Einrichtung

Rz. 4 Der Begriff der technischen Einrichtung richtet sich nach dem Zweck der Mitbestimmung. Dieser liegt darin, Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu schützen, um nicht bloßes Objekt einer Überwachungstechnik zu werden.[3] Das Bundesarbeitsgericht legt den Begriff der technischen Einrichtung weit aus.[4] Es genügt, wenn es sich um ein ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.3.4 Testimonials

Sportler, die in einem TV-Sport als Testimonials auftreten, werden nicht als Künstler tätig, sondern vermarkten ihre Persönlichkeitsrechte (Urteil vom 24.1.2008, Az. B 3 KS 1/07 R): Zitat Nehmen Profisportler darstellende Rollen in Werbefilmen wahr, dann ziehen sie wirtschaftlich primär Nutzen aus ihrer Bekanntheit und Popularität. Auch wenn sie sich dazu darstellerischer Fähi...mehr

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§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / II. Objektive Anforderungen

Rz. 18 Vorbehaltlich einer wirksamen[54] anderweitigen Vereinbarung (Vereinbarungsvorbehalt – negative Beschaffenheitsvereinbarung)[55] entspricht eine Sache nach § 434 Abs. 3 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 7 Abs. 1 WKRL (Objektive Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit)[56] den objektiven Anforderungen, wenn eine der vier normierten Konstellationen (Gruppen) vorliegt,[57]...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Totenfürs... / 2 Gründe

II. Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Dur...mehr

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Personalakten richtig führen / 2.3.2 Einschränkungen aus dem Persönlichkeitsrecht

Das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Privatsphäre begrenzt den Umfang der legitim aufzunehmenden Unterlagen. Ihr Kreis deckt sich in etwa mit dem Katalog der Fragen, die dem Arbeitnehmer bei seiner Bewerbung zulässigerweise gestellt werden dürfen. Die Verwahrung graphologischer Gutachten und Eignungstests setzt sein Einverständnis voraus. Weitere Schranke ist die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 2.4 Verfassungsrecht und Vertraulichkeit

Der Datenschutz im weiteren Sinne ist allgemeiner Ausdruck des Persönlichkeitsschutzes des Arbeitnehmers. Rechtsprechung und Rechtslehre haben mit Zustimmung des BVerfG aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG i. V. m. Art. 1 GG das Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit entwickelt (Allgemeines Persönlichkeitsrecht). Im Arbeitsverhältnis hat das allgemeine Persönlichkeitsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.5 Dritte

Ohne Zustimmung des Betroffenen darf die Personalakte nicht an Betriebsfremde weitergegeben werden. Der Arbeitgeber verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, wenn er dessen Personalakten einem Dritten ohne Wissen des Betroffenen zugänglich macht. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag und ein Personalkreditvertrag einem anderen Arbeitgeber g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 4 Datenschutz

Der Arbeitnehmer bedarf zur Wahrung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts[1] des Schutzes vor der Personaldatenverarbeitung durch den Arbeitgeber. Diesem Schutz dienen: individualrechtlich das Vertrags- und Deliktsrecht, das Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verbietet; die DSGVO, die unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten der Eu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.4 Betriebsrat

§ 83 Abs. 1 BetrVG enthält bezüglich der Personalakten eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigende und schützende Sonderregelung, die hinsichtlich der Personalakten grundsätzlich einem eigenständigen und jederzeitigen Vorlageanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entgegensteht. Der Arbeitgeber hat es zu unterlasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 9.2 Sensible Daten

Unter den Voraussetzungen von Art. 9 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG ist die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers möglich. Sie ist hiernach insbesondere dann zulässig, wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und...mehr