Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / I. Informationen zur Geschäftsfähigkeit als subjektives Persönlichkeitsrecht

Rz. 1 In der Beratungspraxis taucht immer wieder die Frage auf, inwieweit Angehörige des späteren Erblassers von einem Arzt Auskunft darüber verlangen können, welches Ergebnis eine Diagnose zu einer etwaigen Geschäftsunfähigkeit des potenziellen Erblassers zu erwarten ist bzw. schon gebracht hat. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass das Persönlichkeitsrecht die Autonomie der...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / I. Abstammung als Vorfrage des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts

Rz. 11 Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen Verwandten ist der Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über seine eigene Abstammung von besonderer Bedeutung. Dieser Auskunftsanspruch des Kindes gegen seine Mutter auf Benennung seines Vaters ergibt sich nach der Rechtsprechung des BVerfG aus seinem allgemeinen Per...mehr

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zfs 11/2020, zfs Aktuell / Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen

Am 14.10.2020 ist das Neunundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen – v. 9.10.2020 in Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2075). Das Gesetz tritt am 1.1.2021 in Kraft. Es sieht die Schaffung des Straftatbestandes "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" in § 184k StGB vor. Damit...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / I. Heimliche Vaterschaftstests – verboten, aber ohne Risiko?

Heimliche Vaterschaftstests sind seit der maßgeblichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts[1] unzulässig. § 17 Abs. 1 S. 1 GenDG macht einen Vaterschaftstest davon abhängig, dass das betroffene Kind bzw. dessen gesetzlicher Vertreter in diese Untersuchung einwilligt (§ 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GenDG). Eine verweigerte Einwilligung kann vom Familiengericht ersetzt werden, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16). Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106; ferner: Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzips aus verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Sicht, 1998; Joecks, Der nemo-tenetur-Grundsatz und das Steuerstrafrecht, in FS Kohlmann, 2003, S. 451; Matt, Nemo tenetur se ipsum accusare – Europäische Persp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafprozessuale Verwertungsverbote

Rz. 1045 [Autor/Stand] Ziel jedes Strafprozesses ist es, die Wahrheit zu erforschen, doch verbietet es sich aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, diese Wahrheitserforschung "um jeden Preis zu betreiben"[2]. So kann das staatliche Interesse an der Aufklärung von Straftaten hinter anderen (übergeordneten) Interessen zurücktreten[3]. Der Verhinderung einer derart uneingeschränkt...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] 2. Hinsichtlich der Schmerzensgeldfestsetzung hat sich der Senat von den nachstehenden Überlegungen leiten lassen. [28] Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Türkei / I. Verlobung

Rz. 3 Das Verlöbnis wird im türkischen Recht durch das Eheversprechen begründet. Im Falle des Bestreitens muss das Verlöbnis glaubhaft gemacht werden.[11] Minderjährige oder Entmündigte werden nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch die Verlobung verpflichtet.[12] Das Zusammenleben mit einer Minderjährigen wird nicht als Verlobung angesehen, sondern als unerlau...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 91 Der Codice civile enthält keine Generalklausel, nennt aber in Art. 143 c.c. einzelne Ehepflichten: gegenseitige Treuepflicht,[121] Beistandspflicht [122] und Pflicht zur Zusammenarbeit und zum Zusammenwohnen (obbligo reciproco alla fedeltà, assistenza, collaborazione und coabitazione). Es handelt sich um persönliche, grundsätzlich nicht einklagbare Verpflichtungen, der...mehr

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Serbien / III. Altersversorgung

Rz. 74 Eine Teilung von Versorgungsanwartschaften und ein Versorgungsausgleich sind nicht vorgeschrieben. Rentenansprüche sind Persönlichkeitsrechte und können nicht auf andere Personen übertragen werden (Art. 6 Abs. 1 RentenG).mehr

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Litauen / 4. Verwaltung des Vermögens

Rz. 24 Grundsätzlich verwalten und veräußern die Ehepartner das Gemeinschaftsvermögen gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung. Gemäß Art. 3.92 ZGB wird die Zustimmung des anderen Ehepartners u.a. nicht benötigt fürmehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 3 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Maßnahmen

Nicht zu den mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätzen gehören Stellenbeschreibungen und analytische Arbeitsplatzbewertungen, da diese sich nicht auf die Person des Arbeitnehmers, sondern auf die Beschreibung seines Arbeitsplatzes beziehen. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistu...mehr

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AGS 10/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Familienrecht: §§ 1616-1625 (Kindesname, Eltern-Kind-Verhältnis)

Bearbeitet von Katharina Lugani. Otto Schmidt Verlag/Gruyter Verlag, Köln, Berlin. Neubearbeitung 2020. 292 S., 109,95 EUR In den letzten Jahren war eine stetige Entwicklung im Namensrecht allgemein und im Kindesnamensrecht zu beobachten. Diese Entwicklung wurde im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie -änderung deutlich. Auch internationale Bezüge haben stark zuge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 94 BetrVG dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers sowie dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 GG; 2 Abs. 2 GG). Der Arbeitgeber ist deshalb lediglich berechtigt, vom Arbeitnehmer solche Informationen einzufordern und zu sammeln, die in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Dem Schu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden[1]. Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Aufschluss über di...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

Rz. 845 [Vermietung von unbebauten Grundstücken und Überlassung von Rechten→ Zeile 32] Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche). Erträge aus der zeitlich befristeten Überlassung von Erbbau-, Mineralgewinn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Durchführung und Umsetzung

Rz. 9 § 89 Abs. 1 Satz 1 BetrVG normiert das Recht und die Pflicht des Betriebsrats, sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeits- und betrieblichen Umweltschutz und die Unfallverhütung im Betrieb einzusetzen. Der Betriebsrat ist demnach in die Kontrolle der Befolgung von Umweltschutzvorschriften einzubeziehen. Die Pflicht obliegt dem Betriebsrat sowohl gegenü...mehr

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Hausreinigung – Auch "Fräul... / 2 Das Problem

Mieter können vertraglich auch zur turnusmäßigen Reinigung des Treppenhauses in Abwechslung mit den anderen Mietparteien verpflichtet werden. Während in neuen Mehrfamilienhäusern mit in der Regel Eigentumswohnungen diese Arbeiten meist von gewerblichen Dienstleistern erledigt und die Kosten auf die Eigentümer bzw. Mieter umgelegt werden, gibt es doch noch zahlreiche ältere M...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / d) Eigene Auffassung

Der Vorlagebeschluss überrascht, weil der BGH bislang die geltende Regelung als verfassungsgemäß verteidigt hat.[38] Die besseren Argumente sprechen m.E. gegen eine Verfassungswidrigkeit. Es gibt kein Grundrecht darauf, als Erwachsener adoptiert werden zu können, schon gar nicht unter selbst gewählten Bedingungen wie der alleinigen Fortführung des bisherigen Namens. Wenn die...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 1. Vorsorgevollmacht

Sollte die Erteilung einer Vollmacht gewünscht sein, so ist insbesondere bei älteren Partnern darauf zu achten, den überlebenden Lebensgefährten von der Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben des Vollmachtgebers zu befreien.[10] Zu beachten ist, dass eine Vorsorgevollmacht, die die persönlichen Angelegenheiten des Lebensgefährten umfasst, mit dessen Tod endet und deshalb ni...mehr

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FF 09/2020, Volljährigenado... / Leitsatz

1. Ein Annahmebeschluss unterliegt der Anfechtung, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführung nach §1757 Abs.3 BGB abgelehnt wird. 2. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob es mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unvereinbar ist, dass gemäß §§ 1767 Abs...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / a) BGH-Begründung für Vorlagebeschluss

Die fehlende Möglichkeit einer alleinigen Fortführung des bisherigen Familiennamens trotz eines besonderen Kontinuitätsinteresses sei ein Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie wegen der Verpflichtung zur Namensänderung auch in Art 8 Abs. 1 MRK.[25] Dieser Eingriff sei verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig.[26] Zwar verfolge der Gesetzge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Vermögensrechte

Rz. 4 Bei den nach § 321 AO zu pfändenden Vermögensrechten ist zunächst erforderlich, dass sie den Charakter eines Rechts haben. Aufgrund dieser zwingenden Voraussetzung scheiden alle tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zustände oder Verhältnisse – auch wenn diese mit einem Mittelzufluss im Zusammenhang stehen – aus, wie z. B. die Stellung als Alleinerbe oder künftiger Vermä...mehr

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Gewerkschaften / 14.1 Fragerecht des Arbeitgebers

Nach herrschender Meinung hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den Arbeitnehmer bei der Einstellung nach einer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen. Die Einschränkung des Fragerechts folgt im Wesentlichen aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gemäß Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus Art. 9 Abs. 3 GG. Der Arbeitgeber soll das Einstellungsgespräch nicht zum Anlass ne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Durchführung der Betriebsräteversammlung

Rz. 23 Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter (§ 51 Abs. 1 i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG), leitet die Betriebsräteversammlung (§ 53 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 42 Abs. 1 HS 2 BetrVG). Sind beide verhindert, kann der Gesamtbetriebsrat die Leitung durch Beschluss einem anderen Gesamtbetriebsratsmitglied übertragen[1]. Dagegen k...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 49) Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986, 6303...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 2. Am Anfang steht der (gemeinsame) Name

Nachdem das BVerfG in seiner (säkularen) Entscheidung vom 18.12.1953 festgestellt hatte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG geltendes Recht sei und dass gemäß Art. 117 GG alle entgegenstehenden Vorschriften auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getreten seien,[13] hatte der Gesetzgeber u.a, den bis dahin gelte...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.4 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Rz. 15 Die Vorschrift wird wie schon die Vorbild- und Vorläuferregelung in § 117 BSHG (jetzt § 118 SGB XII) aus verfassungsrechtlichen Gründen stark kritisiert (unzulässig: Kunkel, NVwZ 1995 S. 21; Zeitler, NDV 1998 S. 105; zulässig: Schnipper, FPR 1998 S. 298; zulässig, wenn eng auszulegen: Schoch, RDV 1998 S. 195). Rz. 16 Eine Vielzahl von Autoren hält die Vorschrift für zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 3 Rechtsprechung

Rz. 20 Grundlegend zu dem aus der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten sog. informationellen Selbstbestimmungsrecht sowie zu einem allgemeinen Personenkennzeichen: BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, u. a. (sog. Volkszählungsurteil). BVerfG, Kammerbeschluss v. 24.7.1990, 1 BvR 1244/87.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Im Hinblick auf die Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung sind – aufgrund der Gemeinschaftsbezogenheit und der Gemeinschaftsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen

Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort Prüfungen vornehmen oder Feststellungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Inhalt der Aufgabe

Rz. 12 Aufgabe der Fahndung (s. Rz. 8) ist die Erforschung von Steuerstraftaten und solchen Straftaten, die kraft gesetzlicher Regelung als Steuerstraftaten gelten[1] und Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Die besondere Erwähnung dieser Aufgabe in § 208 AO hat ausschließlich deklaratorische Bedeutung, denn sie folgt bereits aus der in § 404 S. 2 Hs. 2 AO zugewiesenen gesetzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Mitwirkungspflichten im Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren und im Verwaltungsverfahren wegen Steuersachen sind unterschiedlich gestaltet. Kennzeichnend für das Straf- und Bußgeldverfahren ist der Grundsatz, dass ein Beschuldigter bzw. Betroffener nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und er sich demgemäß sanktionslos jeder Mitwirkung im Verfahren enthal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, Beschwerderech... / 2 Aus den Gründen:

"1. Die Beschwerde des Betr. gegen den Beschluss des AG Köln vom 12.9.2019, mit welchem der Antrag des Betr. vom 15.8.2019 auf Einsicht in die digitalen Falldateien inklusive Rohmessdaten der kompletten Messreihe vom Tattag zurückgewiesen worden ist, ist zulässig und begründet." a) Der Zulässigkeit der gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 304 Abs. 1 StPO grds. statthaften Beschwerd...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / B. Wann und ggf. welche Maßnahmen darf die Führerscheinbehörde ergreifen?

Rz. 3 Werden Tatsachen bekannt, die Eignungszweifel eines Führerscheinbewerbers oder eines Führerscheininhabers begründen, muss er die entstandenen Zweifel (auf eigene Kosten) widerlegen. Eignungszweifel begründende Tatsachen erfährt die Verwaltungsbehörde oft auch aus anderen Verfahren, so sind z.B. Polizeibeamte gem. § 2 StVG verpflichtet, solche ihnen im Rahmen von Ermitt...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 5 Datenschutzrechtliche Anforderungen

Neben institutionellen Anforderungen kommen auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Rahmen von BYOD-Modellen in Betracht. Diese können sich insbesondere aus den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG ergeben. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik am Arbeitsp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen von Spitzensportlern

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die wiederholte öffentlich deutlich sichtbare Benutzung von Sportgeräten oder Sportbekleidung durch einen Spitzensportler ist eine Werbeleistung. Zahlungen, die ein Sportler für solche Leistungen vom Hersteller der Sportausstattung – sei es unmittelbar, sei es mittelbar über den Sportverein – erhält, führen nach dem BFH-Urteil vom 19.11.1985, BStBl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.2 Patent

Rz. 76 Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG). Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (§ 6 PatG). Das – erteilte – Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu nutzen. Demgegenüber ist es jedem Drit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.3 Urheberrecht

Rz. 85 Das Urheberrecht (§ 1 UrhG) ist als Persönlichkeitsrecht nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG). Es kann deshalb als solches auch nicht gepfändet werden. Der Urheber kann aber die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke Dritten überlassen (§§ 15 ff. sowie §§ 31 ff. UrhG). Ob er dies tut und durch wen, ist die höchstpersönliche Entscheidung des Urhebers. Es kan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erklärt die Regelungen über die Zwangsvollstreckung in Forderungen gem. §§ 829 ff. ZPO für entsprechend anwendbar, soweit es sich um andere Vermögenswerte handelt. Insofern greift die Norm nicht bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen (§§ 808 ff. ZPO), bei der Pfändung von Geldforderungen (§§ 829 ff. ZPO), bei der Pfändung von Herausgabeansprüchen (§§...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 11. Persönlichkeitsrechte (Schadensersatz, Schmerzensgeld)

a) Persönlichkeitsschutz Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Gel...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 35 Auch wenn die Persönlichkeitsrechte grundsätzlich regelmäßig mit dem Tod des Erblassers erlöschen, erkennen die Rspr. und die h.M. in der Lit. einen postmortalen Persönlichkeitsschutz an, welcher durch Unterlassungsklage geltend gemacht werden kann.[88] Der Schutz der Persönlichkeit erstarkt so zum Schutz des Andenkens Verstorbener. Bei der Geltendmachung geht es nich...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 18. Verschwiegenheitspflichten und Unterlassungspflichten

Rz. 54 Nach h.M. enden gesetzliche und vertragliche Verschwiegenheitspflichten nicht mit dem Tod des Erblassers.[169] Auch wenn die Verschwiegenheitspflichten nach dem Tod des Erblassers weiter bestehen, gelten sie nicht gegenüber den Erben, wenn sie sich auf vermögensrechtliche Positionen des Erblassers beziehen. Da die Erben das Vermögensrecht des Erblassers übernommen hab...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Vermögen

Rz. 10 Bei der Ermittlung des Nachlassbestands sind die vererblichen Vermögenswerte anzusetzen, also alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Hierzu gehören auch solche, die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehen, etwa die vererblic...mehr