Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Die Option zur Körperschaft... / 3. Sonder-BV bei Option

Funktional wesentliches Sonder-BV (z.B. ein verpachtetes Betriebsgrundstück) darf nicht im Eigentum des Gesellschafters verbleiben, wenn die Option als fiktive Einbringung nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG zum Buchwert (oder Zwischenwert) erfolgen soll.[14] Beachten Sie: Sollte funktional wesentliches Sonder-BV zurückbehalten werden, ist die Option nach § 1a Abs. 1 KStG zwar zuläs...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / V. Zwischenfazit und Ausblick

Der Wechsel zur KSt nach § 1a KStG kann gerade für "gutverdienende" Personengesellschaften, die ihre Gewinne tendenziell langfristig thesaurieren können, eine interessante Wahl sein. Damit ist zivilrechtlich kein Rechtformwechsel verbunden. Die sog. "optierende Gesellschaft" (Personengesellschaft) zahlt auf ihr Einkommen zunächst nur den KSt-Satz (15 %). Die Gesellschafter b...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / III. Wirkung der Option

Die optierende Gesellschaft (Personengesellschaft) unterliegt dem KStG. Das zu versteuernde Einkommen ist wie bei einer "echten" Kapitalgesellschaft zu ermitteln. Auch verfahrensrechtlich erfolgt eine weitgehende Gleichstellung. Die optierende Gesellschaft hat für jeden VZ der Optionsbesteuerung eine KSt-Erklärung einzureichen (§ 31 KStG) und erhält dementsprechend einen KSt-...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GrESt: Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung (RETT-Blocker)

Kein Vertrauensschutz: Im Urteil des BFH v. 27.9.2017 – II R 41/15, BStBl. II 2018, 667 = GmbHR 2018, 272 = GmbH-StB 2018, 109 (E. Böing), wonach für das Vorliegen einer grunderwerbsteuerbaren mittelbaren Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG im Fall der Zwischenschaltung einer Personengesellschaft die Beteiligung am Gesellschaftskapital anstelle der gesamthänder...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Option als fiktive Einbringung

Die Option nach § 1a KStG schafft keine eigenen Regelungen für die Besteuerung des Übergangs, sondern greift auf das Besteuerungskonzept der Einbringung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft i.S.d. §§ 25, 20 UmwStG zurück. Die Option nach § 1a KStG führt damit zu einer fingierten Einbringung der Mitunternehmeranteile in die für ertragsteuerrechtliche Zwecke ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erwerb eigener Anteile durch die GmbH als Erwerb i.S.d. § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG der übrigen (mittelbaren) Anteilseigner

Die Abtretung eines GmbH-Anteils an die Kapitalgesellschaft selbst, die damit eigene Anteile zu einem unter dem auf den Erwerbszeitpunkt festgestellten Anteilswert liegenden Preis erwirbt, stellt insoweit einen Erwerb gem. § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG durch die Gesellschafter der als einzige weitere Anteilseignerin an der GmbH beteiligten Personengesellschaft dar. Im Rahmen dieses...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Beschluss der Gesellschafterversammlung

Nach § 1a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 KStG ist § 217 Abs. 1 UmwG sinngemäß anzuwenden. Nach § 217 UmwG ist für einen "echten" Formwechsel ein Umwandlungsbeschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen. Bevor der Antrag auf die Optionsbesteuerung gestellt werden darf, muss die Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft daher dazu einen Beschluss fassen.[5] Grundsätzlich...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Option als fiktiver Formwechsel

Die Option der Personengesellschaft zur KSt wird durch § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.d. UmwG behandelt. Die für einen "echten" Formwechsel geltenden §§ 1 und 25 UmwStG sind dabei entsprechend anzuwenden (§ 1a Abs. 2 S. 2 KStG). Als fiktiver Einbringungszeitpunkt gilt das Ende des WJ, das dem ersten "Options-WJ" unmittelbar vorangeht (§ 1a Abs. 2 S. 3 KStG).[13] B...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewinnausschüttung unter Verzicht auf Darlehensrückzahlung: Gestaltungsmissbrauch?

Ausschüttungen aus der Vermögenssubstanz der Gesellschaft stehen der Annahme einer Gewinnausschüttung nicht entgegen. Für die Annahme einer Dividende i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA-LUX bedarf es grundsätzlich nicht realer, am Markt erzielter Einkünfte der ausschüttenden ausländischen Kapitalgesellschaft. Die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft (in der...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 6. Untergang von Verlustvorträgen und Gewerbeverlusten durch Option

Verrechenbare Verluste nach § 15a EStG: Durch eine Option nach § 1a KStG können verrechenbare Verluste nach § 15a EStG ungenutzt untergehen, da diese auch bei einer "echten" Einbringung nicht auf die Kapitalgesellschaft übergehen. Beraterhinweis Es können stille Reserven durch einen Zwischenwertansatz nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG "gezielt" als Gewinn realisiert werden, um die...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Wer darf optieren?

In § 1a Abs. 1 S. 1 KStG werden (nur) Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften genannt, die "optierende Gesellschaft" sein können. Damit kommen für eine Option nach § 1a KStG in Betracht: OHG, KG (einschließlich GmbH & Co. KG), PartG (auch: PartGmbB). GbR und Einzelunternehmen sind von der Option ausgeschlossen.[4] Der Antrag kann erstmals für nach dem 31.12...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die wesentlichen Voraussetzungen und Folgen der Optionsbesteuerung nach § 1a KStG für die...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.3.1 Leasingobjektgesellschaft

Rz. 6 Im Bereich des Leasinggeschäfts sind zumeist Objektgesellschaften eingeschaltet, die häufig eigens für das jeweilige Leasingobjekt im Rechtskleid einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründet werden.[1] Sie tätigen i. d. R. alle erforderlichen Geschäfte von der Beschaffung des Leasingobjekts über dessen Finanzierung und Vermietung bis zur Abwicklung bei Beendigu...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften (ErbStB 2021, Heft 10, S. 310)

Eine einkommen- und schenkungsteuerrechtliche Würdigung Akram Juja, StB, Master of Science[*] I. Einführung Bei der Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft an die nächste Generation wird diese oft unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs durchgeführt. Dieses Modell birgt Vorteile, der Nießbraucher als Schenker kann im "Alltagsgeschäft eines Gesellschafters" die "Ha...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / I. Einführung

Bei der Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft an die nächste Generation wird diese oft unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs durchgeführt. Dieses Modell birgt Vorteile, der Nießbraucher als Schenker kann im "Alltagsgeschäft eines Gesellschafters" die "Hand drauf haben", obwohl nach der Übertragung z.B. die Kinder als Beschenkte die eigentlichen Gesellschafte...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / IV. Schenkungsteuerrechtliche Würdigung

Bei einer Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft sind nicht nur ertragsteuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sondern auch bedeutende schenkungsteuerrechtliche. Wird bspw. ein Anteil an einer (gewerblichen) Personengesellschaft vom ursprünglichen Gesellschafter an dessen Kind(er) übertragen und behält sich der Schenker einen Vorbehaltsnießbrauch vo...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / [Ohne Titel]

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / III. Einkommensteuerrechtliche Würdigung

Einkommensteuerlich stellt sich die Frage, wie die Einkünfte aus der Personengesellschaft beim Nießbraucher, wie auch beim Nießbrauchsteller, zu beurteilen sind. Um diese Frage beantworten zu können, ist jedoch zunächst zu klären, wer Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist. Der Nießbraucher ist nur dann als Mitunternehmer zu qualifizieren, wenn er eine Stellu...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / V. Schlussfolgerung

Im Ergebnis ist eine Beratung zu einer Übertragung eines Anteils an einer Mitunternehmerschaft gegen Vorbehaltsnießbrauch mit erheblichen einkommen- und schenkungsteuerlichen Rechtsunsicherheiten verbunden. Die eigentliche Zielsetzung einer Übertragung von Anteilen, in der der Schenker und Nießbraucher noch "beschützend" das Lebenswerk weiterlenken kann, ist in der Form aufg...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch an Per... / II. Zivilrechtliche Grundlagen

Der Nießbrauch ist grundsätzlich ein höchstpersönliches Recht, das nicht übertragbar und nicht vererblich ist. Dabei wird dem Nießbraucher, an Stelle des Eigentümers (Nießbrauchsteller) die Nutzung bzw. "Fruchtziehung" am belasteten Gegenstand (Nießbrauchgegenstand) eingeräumt, indem der Nießbraucher den Nießbrauchgegenstand in Besitz nimmt, verwaltet und bewirtschaftet. Dam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 2.2 Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 12 Gesamtrechtsnachfolge i. S. v. § 45 AO tritt insbesondere in folgenden zivilrechtlich geregelten Fällen ein: bei Erbfolge[1] einschließlich Nacherbfolge[2] und Fiskalerbschaft[3]; bei Nachfolge des Fiskus in das Vermögen einer erloschenen Stiftung oder eines erloschenen Vereins[4]; bei Verschmelzung von Gesellschaften durch Aufnahme oder Neugründung[5] und der Vermögensü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen (zu § 24 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 24.3 UStAE . Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können für ihre Umsätze die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, bei der für die Ausgangsumsätze nach § 24 Abs. 1 UStG besondere Durchschnittssätze anzuwenden sind und die auf die Vorbezüge entfallende Umsatzsteuer (Vorsteuer) im Regelfall mit denselben Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 7 Die Sonderabschreibung kann für vermietete Wohnungen des steuerlichen Privatvermögens als auch des steuerlichen Betriebsvermögens in Anspruch genommen werden. Damit können sowohl natürliche Personen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften diese Förderung geltend machen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Sekundärregelung: Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Outbound-Situationen (Satz 2)

"Handelt es sich bei dem Gläubiger der Erträge im Sinne des Satzes 1 um einen unbeschränkt steuerpflichtigen, unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter einer ausländischen vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder um eine Personengesellschaft, an der ein solcher Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gilt § 39 Absatz 2 Nummer 2 der Abgabenordnung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahmeregelung zur Vermeidung einer Doppelbelastung (Satz 3)

"Satz 1 gilt nicht, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es sich bei dem Gläubiger um eine Personengesellschaft handelt, im Staat des unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafters beziehungsweise des anderen Unternehmensteils im Rahmen einer anzunehmende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Mit § 4k EStG werden die Regelungen der Art. 9 und 9b ATAD in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ergänzende Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen finden sich in § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG n.F., § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG n.F. und § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 EStG n.F. [2] Zielsetzung des § 4k EStG ist es, zumindest eine Einmal...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen oder auf Grund einer vom deutschen Recht abweichende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden." Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 EStG werden Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesellschaften

Rz. 103 [Autor/Stand] Wird eine Selbstanzeige für eine Personen- oder Kapitalgesellschaft abgegeben, so ist der Kreis der Begünstigten begrenzt[2]. Jedoch sind Selbstanzeigen auf der Ebene von Gesellschaften oft nicht auf die Gesellschaft begrenzt. Rz. 104 [Autor/Stand] Wird für eine Kapitalgesellschaft eine Steuerverkürzung infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung angezei...mehr

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Controlling: Einfaches Cont... / 1.2 Was sind Kleinunternehmen?

Das HGB ordnet die Unternehmen in verschiedene Größenklassen ein. Demnach ist ein Kleinunternehmen definiert als ein Unternehmen, dessen Bilanzsumme kleiner ist als 6 Mio. Euro, dessen Umsatz unterhalb von 12 Mio. Euro im Jahr liegt und das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Zwei dieser drei Parameter müssen erfüllt sein. Das gilt zwar im HGB nur für Kapitalgesellschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 Satz 3 EStG)

"Als Schuldner und Gläubiger gelten auch Betriebsstätten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten behandelt werden." a) Grundsätzliches Rz. 129 [Autor/Stand] Ausweitung des Schuldner- bzw. Gläubigerbegriffs auf Betriebsstätten. Gemäß § 4j Abs. 1 Satz 3 EStG gelt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zweite Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot: Hinzurechnungsbesteuerung i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 5 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind insoweit nicht anzuwenden, als auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes anzusetzen ist." a) Erfassung der Einnahmen im Hinzurechnungsbetrag Rz. 172 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Da Lizenzeinkünfte als passive Einkünfte qualifizieren, kann es zu einem N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bekanntgabeadressat

Rz. 435 [Autor/Stand] Durch § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO n.F. wurde zum 1.1.2015 der Begriff des "Täters" durch den Begriff des "an der Tat Beteiligten" ersetzt und somit der Adressatenkreis der zur Sperrwirkung führenden Prüfungsanordnung erweitert. Damit ist nunmehr gesetzlich kodifiziert, dass neben dem Täter nun auch Anstifter und Gehilfen erfasst sind[2]. Wurd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichende Zurechnung (§ 4j Abs. 2 Satz 3 EStG)

"Werden die Einnahmen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem Gläubiger oder dem weiteren Gläubiger, ist auf die Summe der Belastungen abzustellen." a) Abweichende Einnahmenzurechnung Rz. 205...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorfahrtsregelung (Satz 2)

„Eine Berücksichtigung der Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 liegt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen auch vor, wenn der andere Staat den Abzug der Aufwendungen bereits nach seinen Vorschriften nicht zulässt, die diesem oder den vorstehenden Absätzen entsprechen; dies gilt nicht, wenn der Abzug der Aufwendungen in einem anderen Staat auf Grund einer diesem Absatz entspreche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die in § 4j EStG im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG normierte Lizenzschranke ist durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 in das EStG eingeführt worden. § 4j EStG bezweckt, den Steuerwettbewerb durch Etablierung von Präferenzregimen für Einkünfte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Voraussetzungen

Rz. 7 Der Vollstreckungsschuldner[1] muss eine natürliche Person sein. Nur diese ist als schutzwürdig anzusehen.[2] Damit gilt § 314 Abs. 3 AO nicht für juristische Personen, aber auch nicht für Personengesellschaften.[3] Rz. 8 Der Drittschuldner der gepfändeten Forderung muss ein Kreditinstitut sein. Kreditinstitute sind "Kreditinstitute" i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 KWG.[4] Die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft

Leitsatz Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.7 Personengesellschaft & atypisch Still

Das oben Gesagte zu einer GmbH & atypisch Still gilt für eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes analog. Beteiligt sich an dem gewerblichen Unternehmen der Personengesellschaft ein anderer atypisch still, liegen zwei Gewerbebetriebe vor, der Gewerbebetrieb des Inhabers und der Gewerbebetrieb der Personengesellschaft & atypisch Still.[1] Die Folge daraus is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die stille Gesellschaft kann in der Praxis zu interessanten Gestaltungen genutzt werden, sowohl im Bereich der Finanzierung als auch im steuerrechtlichen Bereich. Als Rechtsform ist die stille Gesellschaft der Gruppe der Personengesellschaften zuzuordnen. Ihre Besonderheit besteht in der Stellung eines Gesellschafters – dem Stillen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.7.2 Nachteile

Hingegen sind die Nachteile der stillen Gesellschaft oft unerheblich; diese sind: gewisse Abhängigkeit des Inhabers vom Stillen als Geldgeber; diese ist aber auch nicht bedeutender als bei einer Darlehensaufnahme, im Regelfall wenig Einfluss bzw. geringe Mitspracherechte des Stillen, Gefahr des Kapitalverlustes für den Stillen. Die Nachteile betreffen vorwiegend den Stillen. Jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 1.7 Einsatzbereiche in der Praxis

Auch wenn die stille Gesellschaft im Konzert der übrigen Personengesellschaften eine gewisse Exotenstellung innehat, ist ihre Bedeutung im Wirtschaftsleben in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Die Gründe lassen sich anhand der folgenden Gegenüberstellung der vielen Vorteile zu den Nachteilen dieser Rechtsform aufzeigen. 1.7.1 Vorteile Die wesentlichen Vorteile der stillen...mehr