Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Ausschlagungsfrist des Erben

Rz. 46 Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist gem. § 1944 Abs. 1 BGB sechs Wochen und beginnt ab Kenntnis der Berufung zum Erben. Erfolgt diese aufgrund Verfügung von Todes wegen, so beginnt die Frist nicht vor Verkündung der Verfügung von Todes wegen zu laufen (§ 1944 Abs. 2 BGB). Für die Ausübung des Wahlrechts nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB beginnt die Frist erst ab Ke...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / Literaturtipps

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / V. Rechtsanwalt als Vertreter von Pflichtteilsberechtigten

Rz. 285 Im Rahmen der Nachlasspflegschaft sind nicht nur lebzeitig entstandene Verbindlichkeiten geltend zu machen, sondern auch Forderungen, die mit dem Erbfall entstanden sind. Es wäre ein grober Fehler, dem Mandanten zu raten, mit der Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs zu warten bis die Erbfolge geklärt ist. Auch wird aus Kostengründen nicht immer ein Erbscheinsa...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Steuerliche Folgen

Rz. 102 Obwohl der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers kraft Gesetzes entsteht, erfasst die Erbschaftsteuer diesen Anspruch nur, wenn er tatsächlich geltend gemacht wird. Rz. 103 Ferner kommt es darauf an, wann der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Wird der Verzicht auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers erklärt und eine Abfindung vereinbart, liegt eine ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 74 Eine Beeinträchtigung des Vertragserben ist schon dann zu verneinen, wenn die Zuwendung die Höhe des Pflichtteils und/oder der Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten erreicht und damit diese Ansprüche ohnehin als abgegolten angesehen werden können. Übersteigt der Wert der Schenkung Pflichtteil und/oder Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten, so kann der Vert...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Kein Pflichtteilsrecht in der ausländischen Rechtsordnung

Rz. 119 Viele Rechtsordnungen vor allem im anglo-amerikanischen Rechtskreis kennen kein Pflichtteilsrecht (Ausnahme: Louisiana und Puerto Rico). Hinterlässt z.B. ein US-Amerikaner bewegliches Vermögen in Deutschland, stünde seinen Abkömmlingen kein Pflichtteilsanspruch zu. Hier stellt sich die Frage, ob diesem Ergebnis der ordre public entgegensteht. Der BGH hat dies nunmehr...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Ordentlicher Pflichtteil und Ergänzungspflichtteil als zwei selbstständige Ansprüche

Rz. 177 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht als selbstständiger Anspruch neben dem Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil. Entscheidend ist nicht, ob der Pflichtteilsberechtigte tatsächlich einen Pflichtteilsanspruch hat oder nicht, sondern vielmehr, ob er zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten des § 2303 BGB gehört oder nicht. OLG Hamm:[234] Zitat "… Die Ausschlagung d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 14 Der Testamentsvollstrecker hat entsprechend den obigen Ausführungen (siehe Rdn 12) nicht die Stellung eines Vertreters oder Beauftragten, jedoch bestimmt § 2218 BGB die entsprechende Anwendung der Auftragsvorschriften. Es kommt also nicht zu einer Anwendung der Auftragsvorschriften aufgrund eines vertraglichen Auftragsverhältnisses, sondern aufgrund eines gesetzlichen...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / e) Änderungen im Zusammenhang mit der EuErbVO?

Rz. 127 Problematisch ist insbesondere die Frage nach den Pflichtteilsrechten. So sah die ursprüngliche Fassung des Art. 27 Abs. 2 EuErbVO vor, dass der ordre-public-Vorbehalt in Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten zurückgedrängt werden sollte. Dies kam in dem Satz "kann nicht allein deshalb als mit der öffentlichen Ordnung … unvereinbar angesehen werden, weil sie den Pflic...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Vermächtniskürzungsrecht als Erfüllungsverweigerung

Rz. 129 Hat der Erbe außer dem Vermächtnis auch einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, so kann er nach § 2318 Abs. 1 BGB das Vermächtnis in der Weise kürzen (Erfüllungsverweigerung), dass Erbe und Vermächtnisnehmer die Pflichtteilslast im Verhältnis ihres jeweiligen Erwerbs tragen (vgl. das Berechnungsbeispiel in Rdn 141). Dieses Kürzungsrecht steht dem Erben erst dann zu, w...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung

Rz. 259 Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung Muster 17.21: Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Pflichtteilszahlung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozes...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung

Rz. 271 Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessb...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 24 Seit dem 1.1.2010[26] gelten für alle Pflichtteilsberechtigten einheitliche Regelungen wegen der Pflichtteilsentziehungsgründe. Wesentliches Merkmal ist dabei, dass eine Pflichtteilsentziehung möglich ist bei einem schweren Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen sowie bei allgemeinem schwerem sozialwidrigem Verhalten. Der Entziehungsgrun...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB)

Rz. 118 Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, – Klägers – Prozessb...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

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§ 5 Verzichtsverträge / 2. Vorteile gegenüber Erbverzicht

Rz. 79 Im Unterschied zum Erbverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsansprüche der anderen Pflichtteilsberechtigten nicht.[178] Der Verzichtende wird also bei der Berechnung des Erbteils, welcher für die Bestimmung des Pflichtteils ausschlaggebend ist, berücksichtigt. Dadurch wird im Ergebnis eine – regelmäßig ungewollte – Begünstigung anderer Pflichtteilsberechtigter vermiede...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Insolvenzantragspflicht

Rz. 652 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt. Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Folgen des Verzichts

Rz. 67 Der Pflichtteilsverzicht ist quasi eine Unterart des Erbverzichts. Die obigen Ausführungen gelten daher sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgend nur auf die wesentlichen Abweichungen eingegangen wird. Rz. 68 In der Rechtspraxis hat sich der Pflichtteilsverzicht als das sicherere Instrument zur Regelung des Erbfa...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Kreis der Auskunftsverpflichteten

Rz. 392 Adressat des Auskunftsanspruchs ist der Alleinerbe. Sind mehrere Erben vorhanden, so haftet jeder Miterbe. Bei bestehender Testamentsvollstreckung richten sich sowohl der Auskunftsanspruch als auch der Pflichtteilsanspruch nicht etwa gegen den Testamentsvollstrecker, sondern gegen den/die Erben (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Der Testamentsvollstrecker hat den Erben jedoch b...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Vertrag über Verjährungsfristen

Rz. 265 Gemäß § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen werden. Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch der Anspruch auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrages sein. Die Vereinbarung ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden.[207] Rz. 266 Vermächtnisweise kann bspw. bei angeordneter Alleinerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartner...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen und Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 81 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 82 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und d...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 17 Das Erbrecht unterliegt als Individualgrundrecht und als Rechtsinstitut selbst dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 14 GG.[11] Nach Ansicht des BVerfG und des BGH steht das Pflichtteilsrecht unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Art. 14 und 6 GG.[12] Rz. 18 Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB

Rz. 208 Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB Muster 17.13: Auskunftsbegehren des Erben gegen den Miterben über Vorempfänge nach §§ 2316, 2057 BGB An _________________________ Hiermit zeige ich an, dass ich _________________________ anwaltlich vertrete. Die Bestätigung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ist beig...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Allgemeines

Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine Auskunftsanspru...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten

Rz. 235 Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten Muster 17.16: Außergerichtliches Anschreiben wegen Wertermittlung gegenüber dem Beschenkten An _________________________ Wertermittlung des Grundstücks _________________________-Straße Nr. _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _____...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 6. Interessenkollision

Rz. 9 Im Rahmen der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter besteht grundsätzlich keine Interessenkollision. Vielmehr sind sich die Pflichtteilsberechtigten, da alle enterbt, weitgehend einig und vertreten insoweit die gleichen Interessen gegenüber dem oder den Erben. Um aber sicherzugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine unerwarteten Sachverhaltsinformationen zu...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 240 Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Muster 17.17: Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung An _________________________ Ihre Auskunftserteilung vom _________________________ und vom _________________________ In vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Herr _________________________ mit der Wahrnehmung seiner Interessen be...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 10 In der notariellen Praxis spielt die Frage des Pflichtteilsrechts insbesondere im Rahmen der lebzeitigen Übergabe von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge) eine Rolle, und zwar zum einen bei der Frage der Bestimmung einer Anrechnungs- bzw. Ausgleichspflicht nach §§ 2050, 2316 BGB und § 2315 BGB und zum zweiten bei der Frage eines Pflichtteilsverzichts (teilweisen Pflich...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 242 BGB

Rz. 233 Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht gegenüber dem beschenkten Miterben neben dem Auskunftsanspruch nach § 242 BGB konsequenterweise auch ein Wertermittlungsanspruch zu. Problematisch und in der Rechtsprechung des BGH bisher unterschiedlich entschieden ist die Frage, ob auch dem pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber dem Beschenkten i.S.v. § 2329 BGB nach § 242...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 466 Haben sich die Ehegatten für die Trennungslösung entschieden, so kann die Pflichtteilsklausel nur so aussehen, dass ein Ausschluss von der Nacherbfolge sowie eine Enterbung für den zweiten Todesfall verfügt wird. Im Übrigen ist bei der Trennungslösung zu beachten, dass der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen kann, wenn er die Nacherb...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / aa) Allgemeines

Rz. 16 Bezüglich der Zulässigkeit einer Schiedsanordnung durch den Erblasser für Pflichtteilsstreitigkeiten vertritt jedoch eine zunehmende Meinung die Ansicht, mit einer letztwilligen Verfügung könne der Erblasser auch Pflichtteilsstreitigkeiten einem Schiedsgericht unterstellen, weil § 1066 ZPO insofern keine Einschränkung enthalte. Der Umstand, dass der Erblasser über den...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 78 Der pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen, gleichgültig, ob der Wert des Vermächtnisses den Pflichtteilsanspruch erreicht oder ihn sogar übersteigt. Die Ausschlagung ist weder an eine Form noch an eine Frist gebunden; sie ist gegenüber demjenigen zu erklären, der mit dem Vermächtnis beschwert ist,...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 3. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 83 Da der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, ist eine Beschränkung des Pflichtteilsverzichts in jeder Weise möglich, in welcher auf eine Geldforderung verzichtet werden kann.[183] a) Gegenständliche Beschränkung Rz. 84 Eine gegenständliche Beschränkung ist beim Pflichtteilsverzichtvertrag ohne weiteres im Unterschied zum Erbverzicht zulässig. Rz. 85 Beim Erbv...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Kreis der Auskunftsberechtigten

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Muster: Pflichtteilsklausel

Rz. 467 Muster 3.22: Pflichtteilsklausel Muster 3.22: Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend und erhält er ihn auch, so entfällt jegliche Bindungswirkung des Längstlebenden von uns im Hinblick auf die gem. § ______________________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 377 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann konkret die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteil...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Besonderheiten in Bezug auf Pflichtteilsverbindlichkeiten

Rz. 246 Pflichtteilsansprüche können nur gegen den Erben geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker sogar die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht, § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB. Daraus ergibt sich auch, dass der Testamentsvollstrecker gegen den Willen des Erben eine Pflichtteilsforderung nicht anerkennen darf, sein Anerkenntnis bindet jedenfall...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 236 Laut BGH kann ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nicht die Berichtigung oder Ergänzung eines ihm vorgelegten Verzeichnisses verlangen und ist auf die eidesstattliche Versicherung zu verweisen.[318] Ein Ergänzungsanspruch kann bestehen, wenn das vorgelegte Verzeichnis nicht den fiktiven Nachlass oder im Ausland belegenes Vermögen umfasst, eine unbestimmte Mehr...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Form des Auskunftsanspruchs

Rz. 220 Der Erbe hat den Auskunftsanspruch durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den gesamten tatsächlichen und fiktiven Nachlass gem. § 260 BGB zu erfüllen. Der Pflichtteilsberechtigte kann ein privat oder aber auch amtlich erstelltes Nachlassverzeichnis fordern. Das Verzeichnis muss alle Aktiva und Passiva des Nachlasses enthalten, jedoch im Zweifel nicht die Wer...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 216 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[252] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[253] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / c) Schiedsfähigkeit von ehe- bzw. partnerschaftsgüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen ist bei bestandener Zugewinngemeinschaft auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach § 111 Nr. 9 FamFG das Familiengericht zuständig; auf das Verfahren findet jedoch, da es sich um eine Familienstreitsache handelt, §...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Pflichtteilsrecht

Rz. 206 Im Rahmen des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB besteht ausnahmsweise ein Anspruch auf Wertermittlung. Der Wertermittlungsanspruch steht selbstständig neben dem Anspruch auf Auskunft nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB und ist vom Berechtigten gesondert geltend zu machen.[231] Rz. 207 Auch wenn ein Kaufvertrag über ein Nachlassgrundstück vorgelegt wird, kann die Einholung eines Sachvers...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 124 Im Januar 2021 verstarb in Traunstein eine Amerikanerin unter Hinterlassung von unbeweglichem Vermögen in Deutschland. In einem privatschriftlichen Testament aus dem Jahr 1997 hatte sie ihren Ehemann, der nunmehr in Deutschland lebt, zum alleinigen Erben eingesetzt. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Los Angeles. Das IPR Kaliforniens sieht vor, dass beweglich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Muster: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel

Rz. 195 Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich dessen Abkömmlinge zu Ersatzerben. Hinterlässt einer der Erben keine Abkömmlinge, so soll unter den übrigen Erben Anwachsung eintreten. Schl...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / V. Pflichtteilsberechtigter als Vermächtnisnehmer

Rz. 76 Soweit ein Pflichtteilsberechtigter ein Vermächtnis angenommen hat, wird dieses auf den Pflichtteil angerechnet, § 2307 BGB. Hier findet ein Vorteilsausgleich statt: Der Pflichtteilsberechtigte soll nicht weniger – aber auch nicht mehr – als den Pflichtteil erhalten. Der weitergehende, über die Zuwendung hinausgehende Pflichtteilsanspruch ist der Zusatzpflichtteil (ni...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr