Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Feststellung der Pflichtteilsberechtigung

Rz. 391 Der Pflichtteilsberechtigte ist in folgenden Konstellationen nicht forderungsberechtigt:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Muster: Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 469 Zusätzlich zu der einfachen Pflichtteilsklausel (siehe Rdn 468) bietet sich folgende Formulierung an: Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Muster 3.24: Pflichtteilsstrafklausel Abkömmlinge, die in diesem Fall keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, erhalten dann ein Vermächtnis in Höhe des Werts ihres gesetzlichen Erbteils am Nachlass des Erstversterbenden ohne Be...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Muster: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel

Rz. 195 Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich dessen Abkömmlinge zu Ersatzerben. Hinterlässt einer der Erben keine Abkömmlinge, so soll unter den übrigen Erben Anwachsung eintreten. Schl...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Zuständigkeit des Familiengerichts?

Rz. 80 Für die Zugewinnausgleichsforderung ist nach §§ 111 Nr. 9, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1, 269 Abs. 2 FamFG das Familiengericht zuständig, während für den Herausgabeanspruch und den Pflichtteilsanspruch das allgemeine Zivilgericht zuständig ist. Hier geht es um eine Zug-um-Zug-Verurteilung, so dass eine Trennung des Prozesses nach Familiensache und Nicht-Familiensache nicht in...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / V. Pflichtteilsberechtigter als Vermächtnisnehmer

Rz. 76 Soweit ein Pflichtteilsberechtigter ein Vermächtnis angenommen hat, wird dieses auf den Pflichtteil angerechnet, § 2307 BGB. Hier findet ein Vorteilsausgleich statt: Der Pflichtteilsberechtigte soll nicht weniger – aber auch nicht mehr – als den Pflichtteil erhalten. Der weitergehende, über die Zuwendung hinausgehende Pflichtteilsanspruch ist der Zusatzpflichtteil (ni...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Voraussetzungen der tatsächlichen Dürftigkeit

Rz. 300 Für die Beurteilung der tatsächlichen Dürftigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls an, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede, im Prozess also die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.[299] Rz. 301 Auf die Art der Forderung, die gegenüber dem Erben geltend gemacht wird, kommt es nicht an. Auch der Pflichtteilsanspruch und der Anspruc...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / D. Kurzübersicht

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Kollisionsrechtliche Mangelfälle

Rz. 122 Beispiel Ein deutscher Erblasser hinterlässt umfangreichen Immobilienbesitz in den USA. Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings? Diese Frage wird teilweise mit einer entsprechenden Anwendung des § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzungsanspruch) beantwortet.[162] Eine Klärung durch die Rechtsprechung ist noch nicht erfolgt.mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten

Rz. 305 Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Vereinbarung zwischen Rechtsanwaltskanzlei _________________________ und Mandant _________________________mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Berichtigung des Grundbuchs bei Pflichtteilssanktionsklausel im Berliner Testament

Rz. 90 Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden B...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 78 Dieselben Grundsätze, die die Rechtsprechung für den Fall des Bestehens eines Pflichtteilsanspruchs des Beschenkten gegen den Erben entwickelt hat, gelten bei einer Zugewinnausgleichsforderung als Gegenanspruch des/der Beschenkten. D.h., dass es auch hier nur eine Zug-um-Zug-Verurteilung geben kann. Zur Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten gegen den Erben führt ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VIII. Keine Abwehrrechte der Eigengläubiger

Rz. 357 Die Eigengläubiger sind nicht berechtigt, den Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zu verhindern und so das Eigenvermögen des Erben für sich zu reservieren. Das Gesetz überlässt allein dem Erben die Entscheidung, ob er den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Vermögen dulden will oder nicht. Die Eigengläubiger können den Erben an der Beglei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Haftungsbeschränkungsvorbehalt für den Kläger nach § 780 ZPO

Rz. 101 Die Klarstellung seitens des BGH, dass der Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO einerseits und die Berufung auf die Haftungssumme des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB andererseits sich auf verschiedene Haftungsumfänge beziehen und unabhängig voneinander bestehen können, ist sachgerecht und verdient Zustimmung. Nach dem strengen Wortlaut des § 780 ZPO kann der Haftung...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Inhalt der Auskunft, notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 395 Die erteilte Auskunft muss den Pflichtteilsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch zuverlässig berechnen zu können.[425] Deshalb hat der Erbe in einem Verzeichnis gem. § 260 BGB über all die Berechnungsfaktoren Auskunft zu erteilen, die für die Pflichtteilsberechnung – einschließlich Ergänzungsanspruch – benötigt werden. Eine (zeitraumbezogene...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Zustand einer Person

Rz. 585 In erbrechtlichen Angelegenheiten kommen zwei Möglichkeiten der Feststellung des Zustands einer Person in Betracht: (1) Im Abstammungsprozess zum Zweck der Klärung erbrechtlicher Fragen (Abstammung als Vorfrage des Erbrechts, vgl. § 1924 BGB "Abkömmling"), hier sogar mit der Pflicht zur Duldung von Untersuchungen und zur Entnahme von Blutproben (§ 372a ZPO).[718] U.U....mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 15 Vermächtniserfüllung / G. Übersichten zum Vermächtnisrecht

Rz. 316 Übersicht: Unterschiede Erbe/Vermächtnisnehmermehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 111 Grundsätzlich sind Verträge über den Nachlass, die zu Lebzeiten des Erblassers ohne dessen Beteiligung geschlossen werden, nach § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Unwirksam sind entsprechend Verträge betreffend Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Auch Abfindungsvereinbarungen zwischen Schlusserben eines Berliner Testaments sind...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Von der Rechtsprechung anerkannte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 141 Zu den von der Rechtsprechung entwickelten erbrechtlichen Auskunftsansprüchen gehören insbesondere diejenigenmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Muster: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 74 Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindu...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Allgemeines

Rz. 77 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor (vgl. hierzu insgesamt § 17). Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblasser eine über seinen Tod hinausgehend...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / XI. Muster: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 490 Muster 3.35: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung) Muster 3.35: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _____________________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 270 Die Übergeber sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Die Übergeber überlassen einem ihrer Abkömmlinge ihren landwirtschaftlichen Betrieb, wobei sie ihr Auskommen im Alter durch umfangreiche Leibgedingleistungen absichern. Sie wünschen sich dabei eine Gleichstellung des weichenden Geschwisterteils. Gleichzeitig ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / b) Vereinbarung des Schiedsverfahrens für Pflichtteilsstreitigkeiten

aa) Allgemeines Rz. 16 Bezüglich der Zulässigkeit einer Schiedsanordnung durch den Erblasser für Pflichtteilsstreitigkeiten vertritt jedoch eine zunehmende Meinung die Ansicht, mit einer letztwilligen Verfügung könne der Erblasser auch Pflichtteilsstreitigkeiten einem Schiedsgericht unterstellen, weil § 1066 ZPO insofern keine Einschränkung enthalte. Der Umstand, dass der Erb...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Unternehmer U ist verheiratet und hat drei Kinder. Er wünscht, dass sein mittelständischer Betrieb einmal von seinem Sohn fortgeführt wird, da seine beiden Töchter andere Berufe ergriffen haben. Angesichts der erheblichen Pflichtteilsansprüche der Töchter drohen im Todesfall erhebliche Liquiditätsabflüsse. U bittet seinen Rechtsanwalt, die Unternehmensnachfolge zu sic...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 77 Die Zwangsvollstreckung erfolgt im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung (§§ 273 Abs. 2, 274 BGB) nach § 726 Abs. 2 ZPO.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 180 Aus § 2213 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, sowohl gegen den Erben als auch gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. Muster Rdn 187). Wegen § 748 Abs. 1 ZPO ist zur Vollstreckung in den Nachlass während der Dauer der Testamentsvollstreckung allerdings ein gegen den Testamentsvollstre...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 200 Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen wurde bereits auf den Einsatz eines Testamentsvollstreckers eingegangen. Der Testamentsvollstrecker[219] verwaltet den Nachlass, nimmt ihn in Besitz und verfügt über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB). In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder Organ der Stiftung eingesetzt we...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines

Rz. 240 Für die erbrechtlichen Ansprüche in Buch 5 des BGB gilt grundsätzlich die Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB. Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche auf Herausgabe der Erbsc...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / dd) Verzicht auf das Pflichtteilsrecht

Rz. 101 Vor dem Erbfall kann der Pflichtteilsberechtigte nur im Wege des notariellen Vertrags mit dem Erblasser auf sein Pflichtteilsrecht verzichten (§§ 2346, 2348). Nach Eintritt des Erbfalls kann der Berechtigte durch formlosen Vertrag auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen verzichten. Vertragsparteien sind der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte.mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Vorempfänge als fiktives Vermögen

Rz. 45 Unter dem Stichwort "Vorempfänge" hat der Anwalt zu erfragen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant bzw. der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte an seine Abkömmlinge, an seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Für die erbrechtliche Beratung sind diese einerseits im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen relevant, wenn es sich um Schenk...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 666 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäf...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Form der Pflichtteilsentziehung

Rz. 387 Die Pflichtteilsentziehung erfolgt durch letztwillige Verfügung, § 2336 BGB. Zulässig sind insoweit alle Testamentsformen. Dass und wem der Pflichtteil entzogen wird, muss sich deutlich aus der Verfügung ergeben. Lediglich den Gesetzestext wiederzugeben ist nicht ausreichend. Außerdem muss der Grund der Entziehung zur Zeit der Errichtung des Testaments bestehen und i...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Besonderheiten im Prozess

Rz. 449 Unabhängig von der Frage, ob ein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich eventuell erhaltener unentgeltlicher Zuwendungen besteht, hat aber der Pflichtteilsberechtigte spätestens solche Angaben in seiner Pflichtteilsklage zu machen. Dem Erben würde nach Ansicht des OLG München ein "prozessuales Mittel zur Verfü...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Auskunftsanspruch bei Nachlassspaltung

Rz. 408 Liegt aufgrund Kollisionsrechts eine Nachlassspaltung vor, so beschränkt sich die nach deutschem Recht zu bestimmende Erbfolge auf die in der Bundesrepublik befindlichen Nachlassgegenstände. Die durch eine Aufspaltung infolge unterschiedlich maßgeblicher Rechtsordnungen entstehenden Nachlassteile sind grundsätzlich als selbstständige Nachlässe anzusehen, d.h. nach den...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / d) Zeitliche Beschränkung des Verzichts

Rz. 37 Zulässig ist ebenfalls die zeitliche Beschränkung des Verzichts. Beginn und Ende der Erbenstellung können demgemäß individuell bestimmt werden. Um zu verhindern, dass ein Erbe nach § 2306 BGB das Erbe ausschlägt und Pflichtteilsansprüche geltend macht, kann auch von folgenden Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 7. Wünsche des Erblassers

Rz. 62 Bei der Vermögensnachfolgeplanung sind sodann die Wünsche des Erblassers zu ermitteln. Der Wille des Mandanten ist maßgeblich für die spätere Gestaltung – sowohl bei einer Vermögensübergabe unter Lebenden als auch bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen. In der Regel stehen bei einer Verfügung von Todes wegen zum einen die Familienbindung im Vordergrund und...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / k) Recht auf Grundbucheinsicht

Rz. 212 Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdigen Inte...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlassverbindlichkeit

Rz. 178 Geht der Erbe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestattung rechtsgeschäftliche Verpflichtungen ein, so entsteht damit eine Nachlasserbenschuld, für die er sowohl mit seinem Eigenvermögen als auch mit dem Nachlass haftet. Rz. 179 Geht ein Nichterbe entsprechende Verpflichtungen ein, so haftet er kraft Rechtsgeschäfts zwar nach außen, hat aber gegenüber dem/den Erb...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Allgemeines

Rz. 94 Zunächst ist klarzustellen, dass ein nicht in den Nachlass fallender Lebensversicherungsanspruch – ungeachtet der Höhe – grundsätzlich pflichtteilsneutral ist, also keine Pflichtteilsansprüche auslöst.[90] Wird aber ein enterbter Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser zum Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung eingesetzt, stellt sich die Frage der Anrechenbarkeit ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verwirkungs- und Strafklauseln

Rz. 467 Ob bedingte Zuwendungen wirksam sind, ist insbesondere bei sog. Verwirkungsklauseln zu prüfen (auch kassatorische, privatorische Klauseln oder Strafklauseln genannt). Von Verwirkungsklausel spricht man, wenn der Erblasser seine Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) mit der – i.d.R. auflösenden Bedingung – verknüpft, der Bedachte solle nichts bzw. nur den Pflichtteil...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Rechtsstreit gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft

Rz. 263 Vor Annahme der Erbschaft kann gem. § 1958 BGB keine Nachlassverbindlichkeit eingeklagt werden. Die Erbschaftsannahme ist eine von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung; ein Verstoß dagegen macht die Klage unzulässig (vgl. dazu Muster Rdn 254). Trotz Mahnung tritt kein Schuldnerverzug ein, § 286 Abs. 4 BGB. Für den Gläubiger, der in den Nachlass vollstrecken w...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / gg) Hemmung bei Stundung

Rz. 252 Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB : Nach § 205 BGB tritt eine Hemmung der Verjährung nur ein, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen Stundung nach § 2331a BGB analog angewandt werden kann. Jedenfalls könnte dem Schuldn...mehr