Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ausgleich für entgangenes Erbe

Rn. 71 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Dient eine zeitlich befristete Rente dem Zweck, einem weichenden Erben einen Ausgleich für sein entgangenes Erbe oder seinen Pflichtteilsanspruch zu verschaffen, ist die Rente ebenso vererblich wie nach dem Todesfall der Erbanteil oder der Pflichtteilsanspruch, an deren Stelle die Rente getreten ist. In einem solchen Fall ist die Rente als Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von Unterhaltsrenten ua

Rn. 47 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 22 Nr 1 S 2 EStG spricht davon, dass die Bezüge nicht dem Empfänger zugerechnet werden, wenn sie freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltspflichtigen Person gewährt werden. Die Norm gilt grds für alle wiederkehrenden Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG, also auch für Leibrenten und andere Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktion...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Inverzugsetzungen

Rz. 13 Ist für den Mandanten ein Anspruch geltend zu machen, der keine abgerechnete Entgeltforderung i.S.v. § 286 Abs. 3 BGB darstellt, ist der Anspruchsgegner in Verzug zu setzen, um Verzugszinsen beanspruchen zu können, z.B. wenn der Mandant nach einem Verkehrsunfall die Reparaturkosten verauslagt hat oder darüber hinaus sogar einen Bankkredit in Anspruch nimmt. Dasselbe g...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 4. Stufenklage

Rz. 185 Manchmal ist es dem Kläger unmöglich, einen Zahlungsanspruch bei Klageerhebung zu beziffern, weil er erst nach einer Auskunftserteilung weiß, was ihm zustehen kann. Das kann u.a. bei Unterhaltsansprüchen oder in erbrechtlichen Angelegenheiten (z.B. bei einem Pflichtteilsanspruch) der Fall sein. Dann muss eine Stufenklage eingereicht werden. Rz. 186 Bei dieser Klagefor...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / c) Verjährung des Pflichtteilsanspruchs des Nacherben

Rz. 127 Gem. § 2332 Abs. 2 BGB verjährt der Pflichtteil trotz Nichtanlaufens der Ausschlagungsfrist innerhalb von drei Jahren auf Jahresschluss. Wegen dieser drohenden Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kann der Nacherbe gehalten sein, die Ausschlagung schon vor dem Nacherbfall zu erklären. Hängt die Länge der Ausschlagungsfrist nach § 1944 Abs. 3 BGB vom Wohnsitz des Erbla...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / II. Künftiges Pflichtteilsrecht

Rz. 3 Beim Pflichtteilsrecht findet sich insofern dieselbe Ungewissheit wie beim künftigen Erbrecht, als ein Pflichtteilsanspruch ebenfalls voraussetzt, dass der Berechtigte den Erbfall erlebt, ferner, dass er in diesem Zeitpunkt als Abkömmling, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Elternteil zum gesetzlichen Erben berufen wäre und durch wirksame Verfügung von Todes we...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 2. Pflichtteilsverzicht des Sozialleistungsempfängers

Rz. 36 Sozialhilfeleistungen erhält nur, wer sich nicht kraft seines Einkommens oder Vermögens selbst helfen kann, vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe).[41] Insofern stellt sich die Frage, ob ein Sozialleistungsempfänger einen Teil seines Bedarfs mit Hilfe seines etwaigen Pflichtteilsanspruchs nach einem verstorbenen Elternteil decken kann. Wird die Geltendmach...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 2. Form und Frist für die Ausschlagung

Rz. 118 Für die Formalien der Ausschlagungserklärungen gilt § 1945 Abs. 1 BGB (notarielle Beglaubigung oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts). § 2142 Abs. 1 BGB stellt klar, dass auch für den Nacherben die Regelung des § 1946 BGB gilt, wonach der Nacherbe die Erbschaft bereits nach Eintritt des Erbfalls sein Nacherbenrecht ausschlagen kann und nicht etwa den Nacherbfall...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Ausgangssituation und Begriff des Erbverzichts

Rz. 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Sinn und Zweck des Erbverzichts ist es, dem Erblasser die Möglichkeit zu eröffnen, die Erbfolge im Hinblick auf die besonde...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / b) Rechte der Ersatznacherben und Nachnacherben

Rz. 121 Eine Gegenleistung für die Ausschlagung dürfte für Vor- und Nacherben aber nur dann in Betracht kommen, wenn sicher ist, dass der Vorerbe tatsächlich gem. § 2142 Abs. 2 BGB Vollerbe wird und im Falle der Ausschlagung die Nacherbschaft nicht an einen Ersatznacherben fällt. Nach § 2104 S. 1 BGB würde ganz allgemein Folgendes gelten: Hat der Erblasser angeordnet, dass d...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / II. Die Konkretisierung der Verbotsnorm

Rz. 7 Das Verbot des § 311b Abs. 4 BGB richtet sich gegen Verträge "über den Nachlass eines noch lebenden Dritten" (S. 1) oder "über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten" (S. 2). Demgegenüber formuliert § 311b Abs. 5 S. 1 BGB: "Absatz 4 gilt nicht für einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbte...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 2. Pflichtteilsverzicht

Rz. 12 Statt eines umfassenden Erbverzichts kann der Verzicht auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden, § 2346 Abs. 2 BGB (sog. isolierter Pflichtteilsverzicht). Wird ein umfassender Erbverzicht betr. das gesetzliche Erbrecht vereinbart, dann umfasst er auch den Pflichtteilsverzicht, § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB. Dies ist folgerichtig, denn wer nicht mehr zu den gesetzlichen Er...mehr

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§ 8 Pflichtteilsrechtliche ... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 2 Sowohl das Reichsgericht[2] als auch der Bundesgerichtshof haben dem potenziell Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, noch zu Lebzeiten des Erblassers klären zu lassen, ob bestimmte Vorfälle für ihn zum Verlust des Pflichtteils führen. Obwohl lediglich als künftiges, erst nach dem Erbfall entstehendes schuldrechtliches Forderungsrecht ausgestaltet, begründ...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung des Pflichtteilsanspruches bei angeordnetem Vermächtnis

Leitsatz 1. Pflichtteilsrecht "schlägt" Vermächtnis (bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs, wenn testamentarisch angeordnete Vermächtnisse vorliegen). 2. Setzt die Erblasserin – unter Ausschluss ihres Abkömmlings (hier: testamentarisch jeweils hälftige Einsetzung, wobei der Abkömmling die Erbschaft im Hinblick auf den Nachlass "aushöhlende" Vermächtnisanordnung...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / 1 Gründe:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Pflichtteilsansprüche gegen die Beklagte geltend. Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob ein in § 7 der testamentarischen Verfügung der Erblasserin zugunsten der Beklagten und deren Ehemann, Herrn M. B., im Wege des Vorvermächtnisses eingeräumtes lebenslanges Wohnungsrecht bei der Berechnung des der Klägerin zu- stehenden Pflicht...mehr

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ZErb 11/2020, Berechnung de... / Leitsatz

1. Pflichtteilsrecht "schlägt" Vermächtnis (bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs, wenn testamentarisch angeordnete Vermächtnisse vorliegen). 2. Setzt die Erblasserin – unter Ausschluss ihres Abkömmlings (hier: testamentarisch jeweils hälftige Einsetzung, wobei der Abkömmling die Erbschaft im Hinblick auf den Nachlass "aushöhlende" Vermächtnisanordnungen ausge...mehr

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ZErb 11/2020, Zum Umfang vo... / 2 Gründe:

II. Die Berufung hat teilweise Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig, insbesondere liegt die Beschwer der Beklagten bei mehr als 500 EUR, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. (…) 2. Die Berufung erweist sich auch als zum Teil begründet. Die Kläger haben allerdings nur im nachfolgend skizzierten Umfang Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung als Pflichtteilsberechtigte, § 2314 Abs. 1 S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kinder (Abs. 1 StKl. I Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Kinder sind nur die Abkömmlinge ersten Grades (§ 1589 BGB). Auf das Alter des Kindes kommt es nicht an. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleich behandelt. Auch vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborene Kinder (Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG) haben nun nach der Reform des Erbrechts mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung auf das persönliche Verhältnis des Erwerbers vom Erblasser bzw. Schenker ab (Ausnahme § 19a Abs. 4 ERbStG).[2] Selbst wenn die Zuwendung erst nach dem Tod des Schenkers ausgeführt wird, bleibt das persönliche Verhältnis zwischen Schenker und Beschenkten bestehen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist i.d.R. der Zeitpunkt der Ste...mehr

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ZErb 11/2020, Zum Umfang vo... / Leitsatz

1. Nach § 2314 Abs. 1 S.1 BGB ist der auskunftspflichtige Erbe nicht zugleich zur Rechnungslegung verpflichtet, da diese als weitergehende Darstellung über eine bloße Auskunftserteilung hinausgeht. Zur Auskunftserteilung müssen allerdings die einzelnen Aktiv- und Passivposten des tatsächlichen und des nach §§ 2325 ff BGB berücksichtigungsfähigen fiktiven Nachlasses im Einzel...mehr

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AGS 11/2020, Sofortiges Ane... / 1 Sachverhalt

Kläger und Beklagter sind Brüder, deren Mutter in 2017 verstorben ist und den Beklagten als Erben eingesetzt hat. Zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen forderte der Kläger den Beklagten vorgerichtlich mit Schreiben vom 27.3.2018 unter Fristsetzung zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie zur Zahlung seines Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsanspruchs au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge. Der Freibetrag verändert sich mit dem Näheverhältnis zwischen dem Zuwendenden und dem Erwerber.[2] Die neuen Freibeträge auf Grund des ErbStRG gelten nur für Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist (s. § 9 ErbStG). Ein Wahlrecht wie ansonsten bei Erwerben von Todes wegen in der Zeit...mehr

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Kroatien / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 77 Der Ehegatte ist neben den Kindern zu gleichen Teilen Erbe erster Ordnung (Art. 8, 9 ErbG). Im Falle einer gewillkürten Erbfolge, durch die er übergangen wird, ist er dementsprechend pflichtteilsberechtigt.[76] Nach Art. 25 Abs. 1 des kroatischen Erbrechtsgesetzes[77] endet mit der Scheidung der Ehe das gegenseitige Erbrecht. Der Ehegatte hat gem. Art. 25 Abs. 2 des E...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Gütertrennung

Rz. 16 Das englische Familienrecht kennt weder gesetzliche noch ehevertragliche Güterstände. Vielmehr gelten auch zwischen Ehegatten die allgemeinen eigentumsrechtlichen Grundsätze, so dass jeder Ehegatte sein vor der Ehe erworbenes Eigentum behält und während der Ehe Eigentum im eigenen Namen neu erwerben oder veräußern kann.[16] Es existieren für Ehegatten weder besondere ...mehr

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Schweiz / X. Erbrechtliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 69 Der überlebende Ehegatte hat die Stellung eines gesetzlichen Erben. Seine Erbquote ist davon abhängig, mit wem er die Erbschaft teilen muss. Sind auch Nachkommen zur Erbfolge berufen, umfasst der Erbanteil des überlebenden Ehegatten die Hälfte des Nachlasses. Muss er mit Erben des elterlichen Stammes teilen, erhöht sich die Quote auf Dreiviertel des Nachlasses. Sind w...mehr

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Schweiz / IX. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung

Rz. 134 Hinsichtlich der vertraglichen Regelung der Scheidungsfolgen und deren Grenzen ist vorab auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Scheidungsvereinbarung zu verweisen (vgl. Rdn 87). Die diesbezüglich gem. Art. 279 ZPO notwendige richterliche Genehmigung gilt auch für allfällige bereits vorgängig, namentlich im Rahmen eines Ehevertrages, geregelte Nebenfolgen der Sche...mehr

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Belgien / 1. Inhalt

Rz. 65 Im belgischen Ehevertragsrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie,[67] d.h., die Beteiligten haben einen großen Spielraum, Änderungen der gesetzlichen Regelungen ehevertraglich vorzunehmen, vgl. Art. 1387 ZGB. So kann der Ehevertrag die Wahl des Güterstandes der Gütertrennung (siehe Rdn 46 ff.), der allgemeinen Gütergemeinschaft (siehe Rdn 45) oder auch einen ausl...mehr

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Anwachsung eines GbR-Anteils kann Schenkung sein

Zusammenfassung Stirbt bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einer der beiden Gesellschafter und ist für diesen Fall vereinbart, dass dem überlebenden Gesellschafter der Anteil des verstorbenen Gesellschafters unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs der Erben anwachsen soll, kann eine solche Vereinbarung eine Schenkung darstellen, die den Pflicht...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 1 Gründe

Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb Frau H.M. T. (Erblasserin), (…). Die Erblasserin war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hat sie durch Beschluss des Amtsgerichts (…) als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hat ein eigenhändiges Testament ohne Datum mit folgend...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 3. Ergebnis

Die B erhält den gesamten Nachlass nach E: Kraft eigenen Erbrechtes hat sie 1/3 erhalten, nach der Ausschlagung durch A und anschließend des C kommt sie alleine zur Rechtsnachfolge in deren Erbteil und ist damit Alleinerbin geworden. Sie schuldet allerdings dem C Erfüllung seines Pflichtteilsanspruchs.mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / Leitsatz

Wenn testamentarisch bestimmt ist, dass die Erben die Kosten der Grabpflege zu tragen haben, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs angesetzt wird. LG Mannheim, Urt. v. 2.6.2020 – 10 S 23/19mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Zutreffend hat das FG entschieden, dass die Ablehnung des Antrags auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides rechtmäßig war. Die Geltendmachung eines Pflichtteils nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten ist zwar auch dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechti...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Leitsatz 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachun...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und ursprüngliche Revisionskläger (Pflichtteilsberechtigter) ist während des Revisionsverfahrens verstorben. Alleinerbin ist die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), seine Ehefrau. Der Vater des Pflichtteilsberechtigten verstarb im Januar 2008. Er wurde von dessen Ehefrau, der Stiefmutter des Pflichtteilsberechtigten, allein beerbt. Der Pflichtteilsberechti...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / 3 Anmerkung

I. Der BFH hat entschieden, dass ein Pflichtteilsgläubiger, der den Pflichtteilsschuldner beerbt hat, seinen durch Konfusion erloschenen Pflichtteilsanspruch nicht mehr geltend machen kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung verjährt ist. Angesprochen hatte er die Thematik bereits in seinem Urteil vom 19.2.2013 (II R 47/11, ZErb 2013, 208, NJW 2013, 2623). Damals war di...mehr

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ZErb 09/2020, Geltendmachun... / Leitsatz

1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pf...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / c) Pflichtteilsanspruch: Achillessehne der Erbschafts- und Vermächtnislösung

Rz. 132 Die Achillessehne sowohl der Erbschafts- als auch der Vermächtnislösung ist der Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings, da der Pflichtteilsanspruch nämlich eben nicht durch die Regelungen der Vor- und Nacherbschaft bzw. des Vor- und Nachvermächtnisses oder durch die Dauertestamentsvollstreckung vor dem Zugriff der Sozialhilfeträger geschützt ist. aa) Überleitbarkeit des...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Überleitbarkeit des Pflichtteilsanspruchs?

Rz. 133 Bezieht der Pflichtteilsberechtigte bereits beim Erbfall ALG II, geht der Pflichtteilsanspruch nach bislang überwiegender Auffassung mit dem Erbfall kraft Gesetzes und ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre, auf den Leistungsträger über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II). Demgegenüber findet bei der Sozialhilfe kein Übergang kraft Gesetzes statt. Vielmehr bewirk...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / III. Schiedsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 11 Ob Pflichtteilsansprüche der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden können, war lange Zeit umstritten. Es wurde argumentiert, dass § 1066 ZPO zumindest ausdrücklich keine Einschränkungen für das Pflichtteilsrecht enthalte. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber durch die Schiedsreform ausgedrückt, dass Schiedsgerichte den staatlichen Gerichten gleichzustellen seien. Z...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / C. Risiken durch Pflichtteilsansprüche

Rz. 26 Sollen oder können nicht alle Familienmitglieder bei der Erbfolge mindestens in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils berücksichtigt werden, so stellen die dann möglicherweise entstehenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht zu unterschätzende Risiken für das Familienvermögen dar. Die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten sind sofort fällig und...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / III. Berechnung

Rz. 50 Die Berechnung der Anrechnung erfolgt grundsätzlich in drei Schritten. Zunächst ist dem Nachlass die Zuwendung hinzuzurechnen. § 2315 Abs. 2 BGB sagt hierzu, dass der Wert sich nach der Zeit bestimmt, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist. Der Erblasser kann dazu einen anderen Zeitpunkt festlegen, er könnte also beispielsweise anordnen, dass der Wert auf den Erbfall se...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Überschuldete bzw. insolvente Angehörige

Rz. 119 Bei überschuldeten bzw. insolventen Angehörigen droht die Gefahr, dass die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter sich aus dem Erb- oder Pflichtteil befriedigen und dadurch die Vermögenssubstanz für die Angehörigen und ihre Nachkommen nicht mehr zur Verfügung steht.[159] Daher werden bei der Gestaltung von Testamenten zugunsten überschuldeter oder insolventer Angehöri...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Zulässigkeit von Erlass des Pflichtteils?

Rz. 138 Ein Erlassvertrag, den ein Pflichtteilsberechtigter vereinbart, der bereits beim Erbfall ALG II bezog, ist mangels Forderungsinhaberschaft und unabhängig von § 138 BGB unwirksam, denn in diesem Fall geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf den Leistungsträger über, ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II)....mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / A. Einleitung

Rz. 1 Selbst durchdachte Nachfolgeplanungen, die sich für einen objektiven Dritten auch als vernünftig darstellen, werden häufig durch nicht oder nicht ausreichend bedachte Pflichtteilsberechtigte durchkreuzt. Der Königsweg einer sicheren Gestaltung ist daher ganz sicher darin zu sehen, die Nachfolgeplanung im Einvernehmen aller in Betracht kommenden Pflichtteilsberechtigten...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / F. Vergessene Anrechnungsbestimmung

Rz. 68 Ein großes Problem in der Praxis ist darin zu sehen, dass bei den Zuwendungen die an sich gewollte Anrechnungsbestimmung nicht erfolgt. Oft wird eine Nachholung einer solchen Anrechnungsbestimmung in handschriftlicher Form praktiziert. Dies ist ein untauglicher Versuch, führt er doch nicht zu der gewünschten Anrechnung. Zwar war ursprünglich im Rahmen der Erbrechtsref...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Bedürftige Angehörige

Rz. 118 Erwerbsfähige, aber dennoch bedürftige Angehörige erhalten erst wieder Arbeitslosengeld II, wenn Sie das zugeflossene Vermögen aufgebraucht haben, denn auch ALG II wird grundsätzlich nur nachrangig gewährt. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nich...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Vorvermächtnis für behinderten Sohn S

Rz. 152 Beim Tode des erstversterbenden Ehegatten muss der behinderte Sohn S bereits ein Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils erhalten, da der Sozialhilfeträger sonst den Pflichtteilsanspruch des Sohnes auf sich überleiten und geltend machen könnte. Zudem sollte immer ein Vorvermächtnis in Höhe eines möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs angeordnet werden, ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / V. Regelungen zum Pflichtteil der Ehegatten

Rz. 35 Auch wenn Ehegatten sich meist wechselseitig zu Erben einsetzen, kann die Vermächtniseinsetzung von Kindern bezogen auf Unternehmensbeteiligungen oder aus der Familie des erstversterbenden Ehegatten stammenden Vermögenswerten dazu führen, dass der länger lebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, um den Pflichtteil geltend zu machen. Es sollten daher vorsorglich wechselsei...mehr