Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Vollstreckbarer Inhalt des Vergleichs

Rz. 9 Der Prozessvergleich ist Vollstreckungstitel nur, soweit er auch einen vollstreckbaren Inhalt hat (Zöller/Geimer, § 794 Rn. 14). Das Erfordernis eines eindeutig bestimmten Titels, der auch für jeden außenstehenden Dritten klarstellt, welche Handlung vom Schuldner mithilfe staatlicher Machtmittel erzwungen werden soll, dient auch öffentlichen Interessen, nämlich dem Geb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.7 Warenkredit

Rz. 40 Bei einem sog. Warenkredit (Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Warenlieferung) war ursprünglich die Kreditgewährung als – steuerpflichtige – Nebenleistung zu der Warenlieferung angenommen worden. Der BFH hatte in seinem Urteil v. 18.12.1980[1] im Fall des Abzahlungsgeschäfts i. S. d. § 1a Abzahlungsgesetz[2] entschieden, dass der Verkäufer zwei Leistungen erbri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nebenleistungen

Rz. 17 Leistungen, die einen unmittelbaren, auf wirtschaftlichen Gegebenheiten beruhenden Zusammenhang mit der Kreditgewährung haben, sind als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei. Ein bestimmtes (steuerpflichtiges) Kreditgeschäft (z. B. die Kreditverwaltung durch einen Dritten) wird aber noch nicht dadurch Bestandteil eines anderen steuerfreien Kreditgeschäfts, dass beide z...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.27 Ratenzahlungs- oder Stundungsvergleich

Rz. 68 Die vom Schuldner übernommenen Kosten einer Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung, insbesondere diejenigen eines mitwirkenden Anwalts (Einigungsgebühr), gehören regelmäßig zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und können deshalb ohne besonderen Titel zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden (BGH, NJW 2007, 1213 = DGVZ 2007, 36; LG Memmingen, JurB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.3 Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 31 Die Hebegebühr kann im Einzelfall nicht geltend gemacht werden (AG Osnabrück, DGVZ 2014, 179; AG Freiburg, AGS 2009, 199; AG Cloppenburg, DGVZ 2008, 15; AG Frankfurt/Main, DGVZ 1995, 79; OLG Nürnberg, JurBüro 1992, 107; LG Berlin, Rpfleger 1976, 438; LG Lübeck, DGVZ 1974, 40; AG Flensburg, DGVZ 1974, 13; AG Köln, DGVZ 1986, 75; a. A. AG Bamberg, JurBüro 1995, 605; AG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Anwaltskosten

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsgebühr für das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fällt erst dann an, wenn die Voraussetzungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen. Dafür reicht es nicht aus, wenn der Schuldner vor der Vollstreckung Ratenzahlung angeboten und freiwillig an den Gerichtsvollzieher geleistet hat (AG Aalen, DGVZ 2006, 124). Anwalts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.6 Ereignisse, die zur vorgezogenen Fälligkeit des Stundungsbetrags führen

Tz. 649 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 S 4 EStG enthält einen an Art 5 Abs 4 ATAD-RL angelehnten Katalog an Ereignissen, die zur vorgezogenen Fälligkeit der gestundeten St führen. In den in § 36 Abs 5 S 4 Nr 1 bis 5 genannten Fällen, ist die gestundete St innerhalb 1 Monats vollständig ("wenn": Nr 2 bis 4) oder ggf. anteilig ("soweit": Nr 1) nach Eintritts eines der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.7 Anzeigepflichten

Tz. 656 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Grundsatz: bei Abgabe Steuererklärung oder 01.07. eines jeden Jahres (§ 36 Abs 5 S 6 erster Hs EStG): Der Stpfl hat der zuständigen Fin-Beh jährlich bei Abgabe der St-Erklärung anzuzeigen, ob die Voraussetzungen für die Ratenzahlung weiterhin erfüllt sind. Dies gilt allerdings nur, wenn der Stpfl seine St-Erklärung fristgem abgibt, da andern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.2 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Ereignissen iSd § 36 Abs 5 Satz 4 EStG (§ 4g Abs 2 S 2 erste Alternative EStG)

Tz. 620 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abw von der Regel in § 4g Abs 2 S 1 EStG sieht § 4g Abs 2 S 2 erste Alt EStG eine sofortige vollständige Auflösung des AP vor, wenn ein Ereignis iSd § 36 Abs 5 S 4 EStG eintritt (s hierzu Tz 649ff). Tz. 621 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausscheiden des WG aus dem BV des Stpfl oder Verlagerung des WG in Drittstaaten (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG): Na...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Befriedigung oder Stundung (Nr. 4)

Rz. 11 Behandelt sind die Fälle, in denen der Schuldner den Gläubiger nach Verkündung des Urteils (LG Koblenz, DGVZ 1982, 46) wegen der Hauptsache, der Nebenforderungen sowie der Kosten befriedigt oder der Gläubiger dem Schuldner die Stundung bewilligt hat. In den Fällen von § 307 Abs. 2, § 331 Abs. 3 ZPO tritt an die Stelle der Verkündung die Zustellung des Urteils (§ 310 A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Hinweis

Rz. 17 Je nach Lage der Sache können weitere Hinweise und Bitten an den Gerichtsvollzieher gerichtet werden. So kann darum gebeten werden, die Gegenstände von gewissem Wert, für die die Unpfändbarkeit bejaht wurde, im Protokoll genau zu bezeichnen; die Anschlusspfändung erst nach nochmaliger Wirksamkeitsüberprüfung der Erstpfändung vorzunehmen und bei Scheckzahlungen die Zwa...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 3.1 Änderung bei Zahlungsausfall

Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich (Uneinbringlichkeit der Forderung), gilt dies als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Wenn die Voraussetzung der Uneinbringlichkeit gegeben ist, kann der leistende Unternehmer die von ihm geschuldete Umsatzsteuer berichtigen, der Leistungsempfänge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO

Rz. 13 An das Land-/Amtsgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung! Bitte sofort vorlegen! Klage (vollständiges Rubrum anführen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung Streitwert: … Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige folgende Anträge an: Die Zwangsvollstreckung aus dem Ur...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Steuerentstehung bei Ratenzahlung

Einmalige Leistung vs. kontinuierliche Leistung: In Beantwortung der ersten Frage des BFH stellte der EuGH die Grundlagen des Leistungszeitpunkts bei "einmaligen Leistungen" und bei "kontinuierlichen Leistungen" dar. Wenig überraschend kam er zu dem Ergebnis, dass Art. 64 MwStSystRL lediglich die Fälle von Leistungen betreffe, in denen Raten für bestimmte Zeiträume gezahlt u...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. BFH v. 7.5.2020 – V R 16/19

Erste Frage – späteres Entstehen der Steuer bei Ratenzahlung: Der BFH, der über die eingelegte Revision zu entscheiden hat, legte den Fall dem EuGH vor und fragte, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S.v. Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung ei...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: Alles wieder beim Alten? (USTB 2022, Heft 2, S. 47)

Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 28.10.2021 – C-324/20 – X-Beteiligungsgesellschaft RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 29.11.2018 (baumgarten), mit etwas unorthodoxer Begründung die Hoffnung genährt, dass die Steuerpflichtigen Entlastung von der finanziellen Beschwernis erfahren könnten, die die strik...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Vorfinanzierung

Pflicht zur Vorfinanzierung besteht weiter: Unternehmer, die ihre Tätigkeiten als Sollbesteuerer ausüben, müssen auch künftig im Leistungszeitpunkt ihre Umsätze auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern. Wann dieses Entgelt fällig ist, wann also der Leistungsempfänger das Entgelt an den Leistenden zu entrichten hat, ist dabei grundsätzlich unerheblich.[62] Auch w...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / VII. Fazit

Besteuerung im Leistungszeitpunkt: Im Bereich der Sollbesteuerung müssen Unternehmer ihre Leistungen auch künftig im Leistungszeitpunkt auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern, wobei Beträge, deren Zahlung noch vom Eintritt einer Bedingung abhängt, (noch) nicht zum Entgelt gehören. Fälligkeit unbeachtlich: Unerheblich ist grundsätzlich, wann das Entgelt fällig i...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / III. Konsequenzen aus dem Urteil baumgarten sports & more GmbH

1. Überlegungen zur Vorlage Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSys...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Auswirkungen auf gestreckte Entgelte (Ratenzahlungen)

Entstehen von Steuertatbestand und Steueranspruch: Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass sich aus dem EuGH-Urteil ergab, bei allen Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass gäben, entstünden der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich diese Zahlungen bezögen[32] (wobei es der EuGH vermied, dazu Stellung zu nehmen, w...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / IV. Das neue Verfahren

Vor dem Hintergrund der offenen Fragen, die das baumgarten-Urteil in praktischer und rechtssystematischer Hinsicht hinterließ, verwunderte es nicht, dass der BFH unmittelbar nachlegte, wozu sich sehr schnell die Gelegenheit bot. 1. FG Rheinland-Pfalz v. 26.3.2019 – 3 K 1816/18 Leistung erbracht, daher Steuerentstehung: In dem Nachfolgeverfahren ging es um den Fall, dass X im (...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / II. Vorgeschichte

Bevor die Konsequenzen des Urteils vom 28.10.2021 aufgezeigt werden, soll kurz dargestellt werden, wie die Sollbesteuerung in früheren Entscheidungen der deutschen FG sowie des EuGH beurteilt worden ist. 1. BFH v. 24.10.2013 – V R 31/12 Sicherheitseinbehalte: Schon in seinem Urteil vom 24.10.2013[5] ging der BFH auf die Probleme der Sollbesteuerung ein. Es ging um den Steuerpf...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Minderung der Bemessungsgrundlage

Nichterfüllung einer bestehenden Forderung: Zur zweiten Frage des BFH stellte der Gerichtshof fest, die Nichtbezahlung einer Gegenleistung i.S.v. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL betreffe die Fälle, in denen der Leistungsempfänger eine Forderung nicht oder nur teilweise erfülle, die nach dem mit dem Leistenden geschlossenen Vertrag gegen ihn bestehe.[51] Keine Nichterfüllung vor Fäl...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / V. EuGH v. 28.10.2021 – C-324/20 – X-Beteiligungsgesellschaft mbH

Der EuGH hielt sich in der Antwort auf die Vorlagefragen (dieses Mal) strikt an die gesetzlichen Regelungen. Das ist einerseits gut (weil die Rechtsanwender damit wissen, woran sie sind) andererseits misslich, weil die eigentliche Frage der Vorfinanzierung der Steuer, die den BFH zu den Vorlagen im Fall baumgarten und in diesem Fall bewegt hatte, relativ schlank (negativ) be...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / VI. Konsequenzen aus dem Urteil X-Beteiligungsgesellschaft

Nun bleibt natürlich erst einmal abzuwarten, was der BFH aus diesem Urteil des Gerichtshofs vom 28.10.2021 macht. Viel Raum für Auslegung bleibt ihm aber wohl nicht. Was das für die Praxis voraussichtlich bedeutet, soll nachfolgend kurz skizziert werden. 1. Zurück auf Null Wieder bei "Vor-2013": Mit den Ausführungen des EuGH ist die deutsche Rechtspraxis eigentlich wieder in d...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 5. Gesetzesänderung

Gesetzliche Regelung: Möglich wäre letztendlich auch, den Fragen der Vorfinanzierung durch eine Anpassung der einschlägigen Vorschriften beizukommen; beispielsweise durch eine Anpassung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL an die Ausführungen in der baumgarten-Entscheidung oder eine Ergänzung des Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL um eine zeitliche Komponente. Auch wenn es nicht wahrscheinl...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Zurück auf Null

Wieder bei "Vor-2013": Mit den Ausführungen des EuGH ist die deutsche Rechtspraxis eigentlich wieder in der Zeit vor 2013 angekommen, d.h. bevor der BFH mit dem Urteil vom 24.10.2013 entschieden hatte, auch in dem Fall der vertraglichen Vereinbarung, dass bestimmte Entgeltanteile erst später zu zahlen seien, liege ein Fall der Uneinbringlichkeit i.S.d. § 17 UStG vor, so dass...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. Vermeidung durch vertragliche Regelungen

Liquiditätsneutraler Ausgleich: Will der Leistende im Fall der Ratenzahlung die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer vermeiden, kann er mit dem Leistungsempfänger vereinbaren, dass dieser zunächst (unabhängig davon, wann die [Netto-]Raten zu entrichten sind) den vollen Umsatzsteuerbetrag an den Leistenden entrichtet.[63] Der Leistungsempfänger kann, wenn er zum Vorsteuerabzug be...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Nds. FG. v. 18.8.2016 – 5 K 288/15

Steuer, wenn Entgelt nicht fällig und aufschiebend bedingt: Diese Grundsätze übernahm das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 18.8.2016.[11] Es ging im zu entscheidenden Fall um den Steuerpflichtigen V, der als Spielervermittler im bezahlten Fußball tätig war. Er erhielt bei Vermittlung von Profifußballspielern Provisionszahlungen von den Vereinen, bei denen die vermitt...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. FG Rheinland-Pfalz v. 26.3.2019 – 3 K 1816/18

Leistung erbracht, daher Steuerentstehung: In dem Nachfolgeverfahren ging es um den Fall, dass X im (Streit-)Jahr 2012 eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung an Y erbrachte. X und Y hatten vereinbart, dass das Honorar i.H.v. EUR 1 Mio. zzgl. Mehrwertsteuer in fünf Teilbeträgen von jeweils EUR 200t zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt werden sollte. Die Teilbeträge waren in einem...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 29.11.2018 (baumgarten), mit etwas unorthodoxer Begründung die Hoffnung genährt, dass die Steuerpflichtigen Entlastung von der finanziellen Beschwernis erfahren könnten, die die strikte Anwendung des Sollbesteuerungsprinzips in manchen Konstellationen mit sich bringt...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / I. Fragestellung

Altes Thema ...: Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger Mehrwertsteuer schon zu entrichten hat, wenn er das Entgelt von seinem Vertragspartner erst geraume Zeit nach der Ausführung seines Umsatzes erhält, hat in den vergangenen Jahren verschiedentlich die Gerichte und die juristische Fachliteratur beschäftigt. Nach dem Prinzip der Sollbesteuerung ist die Pflicht des Unternehmer...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 5. BFH v. 26.6.2019 – V R 8/19

Übernahme der Rechtsprechung: Der BFH beschränkte sich daraufhin in der Nachfolgeentscheidung[20] (etwas resigniert) darauf festzustellen, der EuGH habe entschieden, dass auch eine Vermittlungsleistung, die in einer einmaligen Leistungshandlung bestünde (also keine Dauerleistungen darstelle) unter Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL fallen könne (und dann eben auch erst mit Ablauf der...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. Pflicht zur Vorfinanzierung

Zahlung der Steuer unabhängig von Vereinnahmung des Entgelts: Das eigentliche Problem – dass nämlich Steuerpflichtige damit die Steuer evtl. über längere Zeiträume vorfinanzieren müssen – handelte der Gerichtshof in den Antworten auf beide Vorlagefragen relativ kurz ab. Die Pflicht zur Entrichtung der Steuer bestehe, wenn Unternehmer Umsätze steuerpflichtig erbrächten und zw...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 4. EuGH v. 29.11.2018 – C-548/17 – baumgarten sports & more GmbH

Verpflichtung zur Umformulierung: Der EuGH gab dem Fall mit seiner Antwort eine interessante Wendung. Er differenzierte nämlich überhaupt nicht zwischen den drei Vorlagefragen des BFH, sondern wies darauf hin, es sei nach Art. 267 AEUV seine Aufgabe, dem nationalen Gericht für eine sachdienliche Antwort die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und auch Vorsc...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 4. Minderung der Bemessungsgrundlage

Weitere Anwendbarkeit der BFH-Rspr. fraglich: Leider ist nach der Entscheidung des EuGH fraglich, ob die aus Unternehmenssicht in gewisser Hinsicht recht praktische, unter II.1. dargestellte Rechtsprechung des BFH zur Minderung der Bemessungsgrundlage ("Methode BFH")[67] wie bisher angewendet werden kann. Methode BFH = Rechtssicherheit: Der BFH hat hiermit einen sinnvollen We...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. BFH v. 24.10.2013 – V R 31/12

Sicherheitseinbehalte: Schon in seinem Urteil vom 24.10.2013[5] ging der BFH auf die Probleme der Sollbesteuerung ein. Es ging um den Steuerpflichtigen B, der Bauleistungen erbrachte. Die Auftraggeber behielten von den vereinbarten Entgelten anteilige Beträge (5 % bis 10 % der Auftragssumme) als Sicherheit ein. Die Auszahlung dieser Sicherheitseinbehalte erfolgte, sofern sie...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. BFH v. 21.6.2017 – V R 51/16

Vorlage: Der BFH, der über die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Revision zu entscheiden hatte, entschied nicht direkt, sondern legte dem EuGH zunächst einige Fragen zur Sollbesteuerung vor.[12] Leistung vollständig erbracht, aber Entgelt nicht vereinnahmt: Er ging zwar – das ist für das weitere Verständnis von grundlegender Bedeutung – ebenso wie das FG da...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Überlegungen zur Vorlage

Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSystRL bzw. § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 11. Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG

Rz. 66 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zahlungen des Arbeitgebers im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung können als Altersvorsorgebeiträge durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG gefördert werden (§ 82 Abs. 2 EStG). Die zeitliche Zuordnung der Altersvorsorgebeiträge i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Klauselerinnerung des Gläubigers nach § 573 ZPO

Rz. 17 An das Amtsgericht ... per beA In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y (Rubrum wie im Erinnerungsverfahren üblich) Namens und im Auftrag des Gläubigers lege ich gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Prozessgericht – ... vom ..., Az.: ..., Erinnerung ein. Es wird beantragt, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Vollstreckungsklausel auf dem Prozessvergleich anzubrin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1)

Rz. 1 Es gibt eine Reihe von Umständen, deren Vorliegen vor Beginn der Vollstreckung feststehen muss, die aber bei der Titelschaffung noch keine Berücksichtigung finden konnten oder jedenfalls für den Titel noch keine Bedeutung hatten. Ein Teil dieser Umstände soll nun im Klauselerteilungsverfahren festgestellt werden, damit das zuständige Vollstreckungsorgan von ihnen ohne ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Überprüfung

Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Gesamtbetrachtung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH BStBl II 1968,...mehr

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Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

Leitsatz 1. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. 2. Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. 3. Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leis...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Voraussetzungen der Stundung

Die Kostenstundung soll nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.[21] Dies folgt der Begründung, wonach nur natürliche Personen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung am Verfahrensende haben sollen. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / c) Bedürftigkeit

Neben Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit als objektive Voraussetzungen darf die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Rechtsverfolgung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können (§ 114 Abs. 1 S. 1 1. HS ZPO). Eine Ausnahme hiervon gilt in Unterhaltssachen nach §§ 22 Abs. 1, 23 S. 1 AUG für Anträge nach Art...mehr