Fachbeiträge & Kommentare zu Realteilung

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§ 2 Kleinaufteilungen / III. Checkliste

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§ 2 Kleinaufteilungen / II. Erläuterungen

1. Aufteilungsmotive Rz. 20 Sog. Quasi-Realteilungen wurden in der Vergangenheit häufig auf der Grundlage des WEG durchgeführt, wenn eine Teilungsgenehmigung nach Maßgabe des § 19 BauGB a.F. nicht zu erlangen war. Nach den landesrechtlichen Bestimmungen kann aber weiterhin die Realteilung eines Grundstückes zum Zwecke der Bebauung unmöglich sein oder die bauliche Ausnutzbarke...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 13. Untergang

Rz. 34 Je nach Charakter der Anlage (z.B. Doppelhäuser, Reihenhäuser oder freistehende Einzelhäuser) sind ggf. vom Gesetz abweichende Einzelfallregelungen geboten.mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 8. Gemeinschaftseigentum

Rz. 29 Das Muster wiederholt zum Teil den Gesetzeswortlaut. Baulichkeiten oder gesonderte Baukörper können auch insgesamt im Gemeinschaftseigentum verbleiben (§ 5 Abs. 3 WEG). Die WEG-Reform weicht die Systematik nunmehr insofern auf, als auf Teile des Grundstücks, das bisher immer zwingend Gemeinschaftseigentum war, nunmehr Sondereigentum erstreckt werden kann ("Annex-Sonde...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Anwendungsbereich

Rz. 53 Sondernutzungsrechte haben einen vielfältigen Anwendungsbereich: Der praktisch häufigste Anwendungsfall betraf bisher Grundstücksfreiflächen. Diese waren nach bisher geltender Rechtslage nicht sondereigentumsfähig. Dennoch bestand ein praktisches Bedürfnis, einzelnen Eigentümern oder, seltener, einer Gruppe von Eigentümern z.B. Gartenflächen, oberirdische Kfz-Stellplä...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 3. Vorläufiger Aufteilungsplan

Rz. 23 Die Beurkundung einer Teilungserklärung und Abveräußerungen können bereits wirksam vor Vorliegen der baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgen.[11] Erforderlich ist dann i.d.R. zur Wahrung der schuld- und sachenrechtlichen Bestimmtheit die Beifügung eines sog. "vorläufigen Aufteilungsplanes", der im Wesentlichen der angestrebten Bescheinigung entspreche...mehr

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§ 9 Aufhebung / I. Muster

Rz. 5 Muster 9.2: Teilaufhebung Muster 9.2: Teilaufhebung Verhandelt zu _________________________ (siehe Rdn 6) _________________________ erschienen: Herr AB, Frau A Herr C Die Erschienenen erklärten: I. Vorbemerkung 1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, Grundbuchamt, Wohnungsgrundbuch von _________________________ Blatt _________________________ sind die Erschi...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 4. Verbale Beschreibung

Rz. 43 Es handelt sich im Muster um eine "Kurzbeschreibung". Je komplexer die Anlage ist, desto eher empfehlen sich ausführliche Darlegungen, insbesondere hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen.[27] Ein "Heizkraftwerk", das nur eine Wohnanlage versorgt, kann nicht im Sondereigentum stehen.[28] Werden auch andere selbstständige Grundstücke versorgt, kommt die Bildung von Teile...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 15. Baurechtsausnutzung

Rz. 36 Bauplanungs- und bauordnungsrechtlich handelt es sich trotz WEG-Teilung weiterhin um ein einheitliches Grundstück. Dies kann zu Folgeproblemen führen, wenn einzelne Eigentümer ihr Ausbaurecht dergestalt ausgenutzt haben, dass die baurechtliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes überproportional erschöpft ist.[22] Das gilt entsprechend für Baulasten zugunsten eines Nachba...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 1. Aufteilungsmotive

Rz. 40 Um eine "Kleinaufteilung" handelt es sich im Musterfall nur insofern, als im ersten Schritt lediglich drei Wohnungsgrundbücher gebildet werden sollen. Bei entsprechenden Großanlagen ist zunächst stets die Prüfung der Zweckmäßigkeit einer vorherigen Realteilung anzuraten (vgl. oben Rdn 2 ff.). Im Musterfall geht es allerdings um ein einheitliches Parkensemble mit gemei...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 1. Grundlagen

Rz. 51 In der Theorie und Praxis des Wohnungseigentumsrechts war das Sondernutzungsrecht bisher ein allgegenwärtiges, zentrales, äußerst flexibles und an Wichtigkeit kaum zu unterschätzendes Gestaltungselement. Es geht in der Regel – aber keineswegs ausschließlich – um ein exklusives Nutzungsrecht an nicht sondereigentumsfähigen Bestandteilen des Gebäudes und/oder – bisher –...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 6. Planbeifügung

Rz. 27 Wegen § 7 Abs. 4 WEG muss die baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung weder zum Bestandteil der Urschrift der Urkunde noch von Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften gemacht werden. Dies führt dann aber nach einigen Jahren dazu, dass die einzige Planversion beim Grundbuchamt verfügbar ist. Es mehren sich Fälle, in denen Planunterlagen beim Grundbuchamt inf...mehr

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§ 9 Aufhebung / II. Spaltung

Rz. 10 Ob es zulässig ist, eine solche Gesamtgemeinschaft unmittelbar unter sinngemäßem Fortbestand ihrer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu "spalten", wird, soweit ersichtlich, nicht ausführlich thematisiert.[3] Dies wäre ein einfacher Weg unter Fortbestand aller bisherigen Grundbücher (Kürzung aller Bruchteilsnenner unter Fortfall derjenigen der anderen Einheiten, Z...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 14. Bauliche Veränderungen

Rz. 35 In der Konsequenz der Annäherung an die Rechtsstellung eines Alleineigentümers liegt die weitgehende Einräumung der Befugnis zur Vornahme baulicher Veränderungen. Bauliche Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, barrierefreie Aus- und Umbauten, Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss sind nach der WEG-Refo...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 5. Identitätserklärung

Rz. 25 Im Ergebnis muss Identität zwischen dem vorläufigen Aufteilungsplan und der baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung bestehen. Ist dies nicht der Fall und trägt das Grundbuchamt die Aufteilung dennoch ein, entsteht grundsätzlich kein Sondereigentum.[14] Bei nur formalen Fehlern der baubehördlichen Bescheinigung wird allerdings wirksam Sondereigentum begründet.[...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Rechtliches Betreuungsdefizit

Rz. 97 Bis in die 1970er Jahre wurden Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen überwiegend von einem juristisch nicht geschulten Mitarbeiter des aufteilenden Eigentümers konzipiert und anschließend (§ 8 WEG) vom Notar lediglich beglaubigt. Auch heute noch sind von Fachanwälten begleitete Entwürfe für Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen die absolute Ausnahme....mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 4. Fehlende Vertragsparität

Rz. 99 Geschätzte 80–90 % aller Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen werden gemäß § 8 WEG durch den Aufteiler zu einem Zeitpunkt beurkundet, zu dem die ersten Erwerbsinteressenten noch gar nicht feststehen. Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob in solchen Fällen eine AGB-Inhaltskontrolle einschlägig ist und sich (vorerst) nur auf § 242 BGB gestützt.[17...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Grundsätze

Rz. 107 Bei jeder Teilungserklärung ist das Bestandsinteresse der gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentümer gegen die erforderliche Zukunftsoffenheit abzuwägen. Handelt es sich um eine reine Vorratsteilung im eigenen Bestand, genügt zwar der Hinweis auf notwendige Anpassungen im Falle zukünftiger Veräußerungen. Sinnvoll ist es aber auch hier, anhand der Pläne und Gegebenheit...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 34 Bei der sog. einfachen Nachfolgeklausel ist gesellschaftsvertraglich bestimmt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit allen Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt wird. Der Gesellschaftsanteil ist frei vererblich, ohne Rücksicht auf die Person des Erben. -Er geht automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den jeweiligen Erben über. Dies gibt...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4 Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 15 Die Erbengemeinschaft[1] ist eine gesetzliche Zufallsgemeinschaft, die grundsätzlich auf Teilung angelegt ist. Die Teilung kann entweder im Wege der Realteilung mit oder ohne Abfindungen erfolgen oder durch mehrere Teilauseinandersetzungen oder durch Veräußerung des Nachlasses. 3.4.1 Realteilung Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4 Abs 1 S 2–4 EStG, § 12 Abs 1 KStG : Die Anwendung des § 4g EStG setzt tatbestandlich die Beschränkung oder den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 4 Abs 1 S 3 EStG (einschließlich dessen Ergänzung durch das Regelbeispiel in § 4 Abs 1 S 4 EStG) hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines WG vorau...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung eines Gewinns aufgrund der Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG

Leitsatz Ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen. Normenkette § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 7 EStG, § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Geschäftsveräußerung im Ganzen und Gesellschaftsgründung

Rz. 271 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer, die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe sowie die Einbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe in Gesellschaften sind nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar.[1] Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter...mehr

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Kanada / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 88 Die Rechtsgrundlagen, die im Insolvenzfall zu berücksichtigen sind, sind teilweise als allgemeine Regelungen im Bankruptcy and Insolvency Act, teilweise im Gesellschaftsgesetz selbst enthalten. Nach Sect. 192 (1) CBCA ist eine Gesellschaft insolvent, wenn sie ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn der realisierbare Wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Teilentgeltlicher Erwerb

Rn. 170 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei teilentgeltlichem Erwerb ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Steuerrecht

Rn. 89a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der BFH (BFH BStBl II 2010, 609; 2011, 875; ebenso FG Mchn DStRE 2011, 870 rkr) geht für das Steuerrecht auch von dieser HGB-Definition aus und meint, der Geschäftswert/Firmenwert sei Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen WG oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahmen vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 76 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Grundsatz, dass einheitlich abzuschreiben ist, wird durchbrochen zB bei teilentgeltlichem Erwerb iR der vorweggenommenen Erbfolge (BMF v 13.01.1993, BStBl I 1993, 80 Tz 16) oder der Erbauseinandersetzung (zB Realteilung des PV mit Abfindungszahlungen, BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253 Tz 31). bei Werkswohnungen in einem im Übrigen betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 200...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 2.2 Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 12 Gesamtrechtsnachfolge i. S. v. § 45 AO tritt insbesondere in folgenden zivilrechtlich geregelten Fällen ein: bei Erbfolge[1] einschließlich Nacherbfolge[2] und Fiskalerbschaft[3]; bei Nachfolge des Fiskus in das Vermögen einer erloschenen Stiftung oder eines erloschenen Vereins[4]; bei Verschmelzung von Gesellschaften durch Aufnahme oder Neugründung[5] und der Vermögensü...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / IV. Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung ist es notwendig, den übertragenen Wirtschaftsgütern wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen Wert zuzuordnen, um so den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. ErbStG und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können.[8] Ferner ist die Wertermittlung für die Auseinandersetzung...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1009 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1010mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Teilung ohne Abfindungszahlung

Rz. 49 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über das Privatvermögen durch Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf die Miterben ("Realteilung") führt, sofern keine Abfindungszahlung vereinbart ist, nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Dies gilt auch, wenn Gesamthandseigentum vorher in Bruchteilseigentum umgewandelt wurde und ein ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / cc) Absetzung für Abnutzung

Rz. 58 Wurde die Erbengemeinschaft durch Realteilung gegen Abfindungszahlung auseinandergesetzt, kommt es beim Erwerber hinsichtlich der weiteren Abschreibungen bei vermieteten Nachlassimmobilien grundsätzlich zu zwei verschiedenen Abschreibungen, den sog. "AfA-Linien":[59]mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang

Rz. 54 Wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Privatvermögen durch Realteilung von einem Miterben ein Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung) geleistet, weil er wertmäßig mehr erhält, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. Die Abfindungszahlung (also das über seine Erbquote hinausgehende "Mehr") stellt beim E...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 27 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / ll) Ersetzung einer Geldforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen, § 1383 BGB

Rz. 101 Je nach Interessenlage der F könnte daran gedacht werden, von M die Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an dem Hausgrundstück in Anrechnung auf die Zugewinnausgleichsforderung zu verlangen.[194] Ob dies sinnvoll ist, wird sich erst nach endgültiger Bezifferung der Zugewinnausgleichsforderung einerseits und der Feststellung des Wertes der Haushälfte ander...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 205 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[812] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser ist der GmbH-Anteil frei v...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.2 Begünstigter Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG (Buchst. b S. 2)

Rz. 33 Begünstigt ist der Aufgabewert i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, soweit er auf Anteile an Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Körperschaften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und Genussrechte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG entfällt (Rz. 14). Begünstigt ist auch der auf Organgesellschaften (Rz. 15) entfallende anteilige Aufgabewert. Erfasst ist auch die rückwirkend...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / g) Umwandlung einer atypischen Unterbeteiligung in eine Direktbeteiligung

Rz. 74 Insbesondere bei Familienunternehmen werden die Kinder häufig zur Heranführung an das elterliche Unternehmen zunächst nur unterbeteiligt. Da die Rechtsform der GmbH & Co. KG bei mittelständischen Unternehmen sehr verbreitet ist, ist daher die häufigste Erscheinungsform die atypische Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil. Wenn die Kinder älter werden, soll die Unte...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / a) Die Beteiligung am Unternehmen

Rz. 65 Ob die Familie über ein gemeinsames Fundament verfügt und ob sie sich auf eine gemeinsame Perspektive verständigen kann, ist für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung. Eine Familie, die sich in diesen Fragen wenig verständigungsbereit und wenig interessiert zeigt, signalisiert wenig Bereitschaft oder Fähigkeit zur Kooperation. Ihr fehlt es a...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / III. Einheit versus Vielfalt

Rz. 36 Die Einheit einer Unternehmerfamilie bestimmt ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Sie steht in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Vielfalt der Familienmitglieder. Für den Generationswechsel typisch ist es, dass die Zahl der Familienmitglieder steigt. Mit dem Wachstum der Familie nimmt die Vielfalt in der Familie zu. Entfremdung bedroht ihren Zusammenhalt...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / a) Erfasste Betriebe

Rz. 9 Voraussetzung für die Betriebsfortführung und die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist zunächst, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs an einen Dritten verpachtet werden. Betrieb in diesem Sinne ist ein Gewerbebetrieb nach Maßgabe des § 15 EStG. Des Weiteren fallen land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Anwendungsbereich des Wahlrec...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.5 Realteilung

Rz. 78 Bei der Realteilung einer Verlustpersonengesellschaft auf ihre Gesellschafter scheitert die anteilige Fortführung des Gewerbeverlusts durch die Gesellschafter, sofern Unternehmensidentität vorliegt, nicht an der Unternehmeridentität.[1] Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb der Verlustpersonengesellschaft und den aus der Realteilung hervorgegangenen Betrie...mehr