Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch das Recht auf Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzeid

Rn. 73 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der sog. Bilanzeid, welchen die gesetzlichen Vertreter bzw. Mitglieder des vertretungsberechtigen Organs von KapG, die Inlandsemittenten i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a sind, gemäß § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 bzw. § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 abzugeben haben (vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 5...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bewertung von Handelswaren

Rn. 309 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zur Bewertung von Handelswaren nach dem NWP ist deren beizulegender Wert zum BilSt nach h. M. grds. sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu bestimmen (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 488; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 519; Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 396). Danach ergibt sich der beizulege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung von Verbindlichkeiten in fremder Währung

Rn. 88 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ist der Erfüllungsbetrag zum Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassageldkurs in Euro umzurechnen (vgl. DRS 25.12). Aus Vereinfachungsgründen ist eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs oder sogar zu Durchschnittskursen erlaubt, sofern sich durch diesen Eingriff nur unwesentliche Auswirkungen für die Darstell...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz mehrerer inländischer Zweigniederlassungen

Rn. 14a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass eine von § 325a erfasste ausländische KapG mehrere inländische Zweigniederlassungen unterhält, sieht § 325 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die offenzulegenden Unterlagen der Hauptniederlassung (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 15ff.) nur von den verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 11ff.) einer dieser Zweigniederlassung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vollständige Anwendung der IFRS

Rn. 121 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein IFRS-EA i. S. d. § 325 Abs. 2a hat die mittels Komitologieverfahrens in EU-Recht übernommenen IFRS vollständig zu umfassen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 141). Folglich ist auch eine Mischung von IFRS und handelsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig und genügt den Anforderungen nicht. Davon unbeschadet bleiben zusätzliche ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB erlaubt kleinen KapG sowie kleinen PersG i. S. d. § 264a bereits i. R.d. Aufstellung des JA bedeutende Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 20). § 326 übernahm die Regelungen des Art. 47 Abs. 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 31 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013)) in deutsches Recht und enthä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. § 334 Abs. 1 Nr. 6

Rn. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 1 Nr. 6 betrifft Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften einer nach § 330 Abs. 1 Satz 1 zustande gekommenen Rechts-VO, sofern diese für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 334 verweist. Für solche UN, deren Geschäftszweig eine von den §§ 266, 275 abweichende Gl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Zeitpunkt der Offenlegung

Rn. 29 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325a regelt nicht explizit, wann die Offenlegung zu erfolgen hat. Die Bestimmung des Offenlegungszeitpunkts könnte damit unter den Globalverweis auf § 325 fallen. Da allerdings § 325a seinem Wortlaut nach nur für nach Heimatrecht bereits offengelegte Unterlagen gilt (§ 325a Abs. 1 Satz 1: "Unterlagen, [...] die nach dem für die Hauptniederl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Besonderheiten bei Instituten sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Rn. 40 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325a findet keine Anwendung auf Zweigniederlassungen ausländischer Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- oder E-Geld-Institute bzw. Versicherungs-UN und Pensionsfonds (vgl. § 325a Abs. 2). Grund für diesen Ausschluss ist, dass derartige Zweigniederlassungen gesonderten und weitergehenden Offenlegungsvorschriften unterliege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zunächst aufgehoben durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.), wurde § 335a im Zuge des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 04.10.2013 (BGBl. I 2013, S. 3746ff.) in geänderter Form wieder in das HGB eingefügt. § 33...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angaben zur Feststellung

Rn. 90 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Angaben zur Feststellung bzw. Billigung sind nicht erforderlich, da alle in HdR-E, HGB § 328, Rn. 85f., angeführten Unterlagen nicht festgestellt oder gebilligt werden müssen (vgl. §§ 171 Abs. 2, 173 Abs. 1 AktG: Billigung nur von JA und KA; zudem HdR-E, AktG § 171, Rn. 31). Für einen ersatzweisen Hinweis auf die Feststellung des zugehörigen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Lagebericht

Rn. 128 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der befreiende IFRS-EA ist nach § 325 Abs. 2a Satz 4 um einen Lagebericht i. S. d. §§ 289ff. zu erweitern; dabei muss er bezüglich des Inhalts (vgl. § 289) "in dem erforderlichen Umfang auch auf den Einzelabschluss nach Satz 1 Bezug nehmen". Hiervon bleibt die Verpflichtung unberührt, in den Lagebericht ggf. auch eine nichtfinanzielle Erklär...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten

Rn. 472 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten sind als (eine feste Zahl von GE repräsentierende) monetäre Posten zu jedem BilSt zum Stichtagskurs in die Berichtswährung (Euro) bzw. unter bestimmten Voraussetzungen in die funktionale Währung (vgl. IAS 21.9ff.) umzurechnen (vgl. IFRS 9.B5.7.2 i. V. m. IAS 21.23(a)). Dabei entste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 322 befindet sich im Zweiten Abschn. (Dritter Unterabschn.) des Dritten Buchs des HGB. Er gehört damit zu den ergänzenden Vorschriften für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH). § 322 ist daher bei Pflichtprüfungen für KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. v. § 264a anzuwenden, die keine PIE i. S. v. § 316a Satz 2 sind (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 1 Satz 1 hat der AP das "Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss zusammenzufassen" (Herv.d. d.Verf.). Dieser Satz ist als allg. Umschreibung des Inhalts eines BV zu verstehen. Der Inhalt des BV muss das zusammengefasste Ergebnis der durchgeführten Prüfung schri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Bewertung von liquiden Mitteln

Rn. 329 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bilanzierung der liquiden Mittel (Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten) wird es i. d. R. keine Bewertungsprobleme geben. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird meist nur im Fall des Kursrückganges bei Fremdwährungsguthaben und Sortenbeständen notwendig werden. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsbereich der Beteiligungsdefinition

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Obwohl die Beteiligungsdefinition in dem nur für KapG sowie bestimmte PersG (z. B. GmbH & Co. KG), d. h. in dem für KapG i. w. S. geltenden Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs ("Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Letztmalig für RL-Unterlagen sowie UN-Berichte für das vor dem 01.01.2022 begonnene GJ gilt bzw. galt das bisherige zweistufige Verfahren zur Offenlegung bestehend aus der Einreichung in elektronischer Form beim Betreiber des BAnz (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) sowie der Bekanntmachung der offenlegungspflichtigen Unterlagen im BAnz (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S.

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender UN ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) auf § 290 Abs. 1 Satz 1 missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten (vgl. BR-Drs. 686/22, S. 41) Eindruck erwecken, als sei der Kreis "verbundener UN...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Übergangsvorschriften

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach Art. 86 Abs. 3 Satz 1 EGHGB sind die Regelungen des § 324 Abs. 1 und 3 in der ab dem 01.07.2021 maßgeblichen Fassung, die den Anwendungsbereich der Vorschrift (Abs. 1) und die Auskunftspflicht gegenüber der APAS (Abs. 3) kodifizieren, erstmals ab dem 01.01.2022 anzuwenden. Rn. 23a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Um zum Zeitpunkt des Übergangs b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einführung

Rn. 55a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF-UG) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) wurde § 328 Abs. 1 um einen Satz 4 erweitert, der für bestimmte Emittenten von Wertpapieren Vorgaben zum elektronischen B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Teilweise Inanspruchnahme der Erleichterungen

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 UN, die die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nutzen wollen, sind nicht verpflichtet, sämtliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Die Befreiungsregelungen können auch teilweise genutzt werden (vgl. Dörner/Wirth, DB 1998, S. 1525 (1530)). So kann z. B. ausschließlich auf die Offenlegung von JA und Lagebericht verzichtet werden. Ebenfalls i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Publizitätsgesetzlicher Konzernabschluss

Rn. 137 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nicht explizit adressiert ist des Weiteren, welche Ausstrahlungswirkung bzw. Relevanz § 271 Abs. 2 für in einen publizitätsgesetzlichen KA einbezogene TU entfaltet, wenn etwa in einem einstufigen Konzern das oberste MU in der Rechtsform einer "gesetzestypischen" (BT-Drs. 20/5653, S. 41) PersG firmiert. In diesem Fall wäre – bei gegebener Kon...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 3b

Rn. 33 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 3b dient – ebenso wie die Norm des § 335 Abs. 1b – der Ermittlung des Gesamtumsatzes und insoweit der Festlegung des Ordnungsgeldrahmens gemäß § 335 Abs. 1a Nr. 2. Ungeachtet der sowohl für Kredit-, Zahlungs-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 340 (vgl. § 340n Abs. 3b) als auch für Versicherungs-UN geltenden S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Ertragsteuerinformationsbericht sowie Erklärung gemäß § 342d Abs. 2 Nr. 1

Rn. 17a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 hat der AR auch einen Ertragsteuerinformationsbericht i. S. d. §§ 342b, 342c, 342d Abs. 2 Nr. 2 (Public Country by Country Reporting) sowie ggf. die Erklärung, dass das oberste MU bzw. die Hauptniederlassung den Bericht nicht oder nicht gesetzeskonform zur Verfügung gestellt hat (vgl. § 342d Abs. 2 Nr. 1), zu prüfen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausländische Konzernobergesellschaft(en)

Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Speziell vor dem Hintergrund ausländischer Konzernobergesellschaften sollte seitens des Gesetzgebers ferner deutlich herausgestellt werden, dass als Bezugspunkt für Zwecke der Qualifikation von UN als "verbundene UN" stets das oberste MU eines Konzerns heranzuziehen ist. Damit wäre zugleich unmissverständlich klargestellt, dass bei Konzernve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnverwendungsvorschlag

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den AP und muss von daher vom AR in besonderem Maße auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft werden (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 95ff.). Zunächst erstreckt sich auch hier die Prüfung des AR auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beizulegender Wert

Rn. 282 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Können weder Börsen- noch Marktpreise für den zu bewertenden VG ermittelt werden, ist der beizulegende Wert für die Folgebewertung maßgeblich. Börsen- oder Marktpreise können bspw. bei schwachem Organisationsgrad eines Markts fehlen oder ein Markt ist überhaupt nicht existent. Rn. 283 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim beizulegenden Wert handelt es...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfüllung der Voraussetzungen bei mehrstufigen Konzernen

Rn. 73 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU, in dessen KA das TU einbezogen wird, das die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 in Anspruch nimmt, ist im Fall eines einstufigen Konzerns zwangsläufig auch das UN, das die Einstandspflicht für Verpflichtungen des TU hat. Hierbei ist die Einstandspflicht des MU mit der Informationsfunktion des KA dieses MU verknüpft. D.h., möglichen Gläu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Rn. 139 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein UN-Verbund setzt sowohl bei dem MU als auch TU unabdingbar die UN-Eigenschaft voraus. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher UN-Begriff existiert und auch die Rspr. bislang von einer allg.-gültigen Definition abgesehen hat, kann er nur entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung des betreffenden Rechtsgebiets abgegrenzt werde...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. I.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG regelt § 334 Abs. 4 die sachliche Zuständigkeit für die Fälle der §§ 334 Abs. 1–2a. Zuständige Verwaltungsbehörde in den Fällen des Abs. 1 ist bei KapG, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihnen ausgegebene Wertpapiere i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 262 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zur Betriebsausstattung gehören VG, die zur Ausstattung des Produktionsbetriebs zählen und keine technischen Anlagen oder Maschinen sind (z. B. LKW, Gleisanlagen, Laboreinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeuge). Unter den Begriff der Geschäftsausstattung lassen sich insbesondere VG aus dem (kaufmännischen) Verwaltungsbereich fassen (z. B....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wertaufholung bei unterschiedlichen Buchwerten in Handels- und Steuerbilanz

Rn. 382 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiedliche Buchwerte in HB und StB ergeben sich etwa bei Verschmelzungs- und Spaltungsfällen (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 658, m. w. N.) sowie insbesondere dann, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung in der HB steuerrechtlich nicht oder nur teilweise nicht erfolgt.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertaufholungs- bzw. Zuschreibungsgebot (Satz 1)

Rn. 344 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 5 besteht für sämtliche Rechtsformen eine Zuschreibungspflicht, wenn die Gründe für die in früheren GJ vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Dies begrenzt die Möglichkeit der Bildung stiller Reserven. Die Vermögens-, aber auch die Ertragslage zeichnen durch das Wertaufholungsgebot ein den tatsächlichen Ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Elektronische Aktenführung

Rn. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit § 335a Abs. 4 wird sowohl mit Blick auf das Gericht als auch hinsichtlich der Kommunikation mit betreffendem Gericht die elektronische Aktenführung ermöglicht. Jene Regelung entspricht § 335 Abs. 2a für die Aktenführung im Festsetzungsverfahren (vgl. des Weiteren Bonner HGB-Komm. (2021), § 335a, Rn. 39ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Flüssige Mittel

Rn. 45 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In der Bilanz werden unter der Position B.IV. gemäß § 266 Abs. 2 Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Bewertung von Kassenbeständen (z. B. inländische Banknoten, Münzen, Briefmarken und sonstige geldwerte Wertmarken), Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Ne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Verantwortung für die Durchführung der Offenlegung liegt nach § 325 Abs. 1 Satz 1 bei den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der offenlegungspflichtigen KapG. Die Offenlegungspflicht trifft somit bei der AG bzw. (bei dualistischem Leitungssystem) SE den Vorstand (vgl. § 78 Abs. 1 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Technische Anlagen und Maschinen

Rn. 258 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Technische Anlagen und Maschinen sind VG, die der Leistungserstellung im UN dienen. Ihre ND ist zeitlich begrenzt. Daher sind planmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 vorzunehmen. Zudem müssen außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 durchgeführt werden, wenn zum BilSt eine dauernde Wertminderung vorliegt. Die Wahl der Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Abzug von Rechten

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Von den Rechten, die einem MU i. S. d. § 290 Abs. 2 unmittelbar oder kraft Fiktion zustehen, sind nach § 290 Abs. 3 Satz 3 folgende Rechte abzuziehen:mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2 Ertragsteuern in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rz. 124 Wie im HGB-Abschluss setzen sich die Ertragsteuern aus den tatsächlichen Ertragsteuern und den latenten Ertragsteuern zusammen. IAS 12 behandelt die Abbildung von Ertragsteuern, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den latenten Ertragsteuern liegt. Ebenso wie im HGB-Abschluss sind unter den Ertragsteuern nur die ertragsabhängigen Steuern des Unternehmens auszuweisen. P...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter

Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (vgl. HdR-E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfassung einer Wertaufholung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 395 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zuschreibungen sind in der GuV grds. unter dem Sammelposten "Sonstige betriebliche Erträge" zu erfassen (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 3 Nr. 6). Dies gilt auch dann, wenn i. R.d. Gewinnverwendung eine Wertaufholungsrücklage nach § 58 Abs. 2a AktG oder § 29 Abs. 4 GmbHG gebildet wird. Von dieser Grundregel ist in folgenden Fällen abzuweiche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnis der Prüfung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bericht muss zunächst das Ergebnis der Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den AR enthalten. Sollte das UN ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich der Bericht auch auf das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts. Dieser Bericht schließt das Ergebnis der Prüfung (des AR) eines gesonderten nich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festlegung der Prüfungsschwerpunkte

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine wichtige Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht mitunter in der Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit der AP (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 103; Abschn. D.3 DCGK (2022); Art. 39 Abs. 6 (zuvor: Art. 41 Abs. 2) der AP-R (2006/2014)). Hiernach ist es sinnvoll, dem Prüfungsausschuss (bzw. dem AR, falls dieser auch als Prüfungsausschuss na...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Absatz- und Beschaffungsmarkt

Rn. 296 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Abweichend von der oben beschriebenen Vorgehensweise wird insbesondere für Handelswaren die Ermittlung sowohl eines absatz- als auch beschaffungsmarktorientierten Werts gefordert (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. WP-HB (2019), Rn. F 186ff.). Nach hier vertretener Ansicht ist jedoch für Zwecke eines Niederstwerttests allein der Absatzmarkt r...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anforderungen an eine originalgetreue Publizität

Rn. 62 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie in HdR-E, HGB § 328, Rn. 56ff., bereits angesprochen, ist es durchaus zulässig, den JA in freiwilligen Publikationen vollumfänglich darzustellen. Eine solche originalgetreue Publizität hat sich nach Abs. 1 und 1a des § 328 zu richten. Sie muss daher den entsprechenden Anforderungen genügen. Dies bedeutet v.a.: Die Darstellung muss in allen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Angaben zur Identifikation der Kapitalgesellschaft (§ 264 Abs. 1a)

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde § 264 um Abs. 1a erweitert. Gemäß § 264 Abs. 1a Satz 1 hat die KapG die Firma, den Sitz, das Registergericht sowie die Nr., unter der die KapG in das Handelsregister eingetragen ist, im JA anzugeben. Aus der RegB ergibt sich, dass die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 160; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2019), Rn. F 702). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das Wa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rn. 265 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zukünftige Wertminderungsverläufe im Normalfall nicht vorhersehbar. Planmäßige Abschreibungen sind für diese VG daher grds. nicht zulässig (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 357; im Sonderfall von "abgebrochenen" Anlagen im Bau, deren Fortsetzung nicht absehbar ist, kann jedoch die Durchführung von...mehr