Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verfügungsbeschränkungen allgemein

Rz. 230 Die Verwertung eines Vermögensgegenstandes mit dinglicher Wirkung setzt Verfügungsbefugnis voraus. Sie steht im Grundsatz dem Inhaber des Rechts zu und kann fehlen, weil ein Recht generell unübertragbar ist oder der Begünstigte nicht oder nicht allein verfügungsbefugt ist. a) Unveräußerbare Rechte Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO als Verfahrenshindernis

Rz. 22 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH in Sachen Fransson[2] und Kretzinger[3] wird zukünftig fraglich sein, ob und ggf. inwieweit auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO (vgl. hierzu § 398a Rz. 12, 13) als rechtskräftige Aburteilung in Betracht kommt und damit als Verfahrenshindernis bereits der Einleitung eines Stra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rückwirkung bei Kettenumwandlungen

Tz. 38 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Probleme aus der Anwendung des § 2 UmwStG können sich ergeben, wenn die Übernehmerin im zeitlichen Zusammenhang mit dem auf sie erfolgten Vermögensübergang ebenfalls umgewandelt wird (sog Kettenumwandlung; dazu ausführlich s Schwenn, DK 2007, 173). Wegen der Bejahung der Zulässigkeit, einen Verschmelzungsvertrag unter der aufschiebenden Bedin...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 39 PersVG BE Die Regelung ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Das Recht der Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung ergibt sich aus dem Verweis in § 66 PersVG BE. Der Notwendigkeit von Sprechstunden ist im Rahmen des Aufgabenkatalogs des § 66 Abs. 1 PersVG BE zu sehen. Zusätzlich ist unter der Überschrift "Sprechstunden" in § 3...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

§ 41 PersVG LSA § 41 Abs. 1 PersVG LSA erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 41 Abs. 2 PersVG LSA wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitige Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. In § 41 Abs. 3 PersVG LSA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (2) Die speziellen Lebenslagen

Rz. 205 Die Sozialhilfe sichert nicht nur das Existenzminimum, sondern umfasst auch die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Im SGB II sind das die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§§ 14 ff. SGB II). Sie spielen für die Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung in der Praxis keine Rolle. Rz. 206 Anders dagegen im SGB XII. Die Sozialhilfe umfasst diemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Sonstige Besprechung

Davon zu unterscheiden ist das unabhängig von der Frage der Sprechstunde bestehende Recht des Personalrats, (ausgeübt durch einzelne Mitglieder) Beschäftigte auch während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen. Dieses Recht besteht nur ein einem aus § 62 BPersVG folgenden Auftrag der allgemeinen Überwachung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es kann nur nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vor- und Nachteile von Kapitalwert- und Jahreswertbesteuerung

Rz. 49 [Autor/Stand] Der unmittelbare Kapitalabfluss durch die Zahlung der Steuer auf den Kapitalwert entfällt bei der Jahreswertbesteuerung. Sofern dem Steuerpflichtigen deshalb schon nicht genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, scheidet die Sofortversteuerung nach dem Kapitalwert von vornherein aus. Bei allen übrigen Steuerpflichtigen ergibt sich zumindest ein Liqui...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / G. Der "Regress" des BAföG

Rz. 157 Auszubildende müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dazu beitragen, dass rechtswidrige Zahlungen an sie vermieden werden.[155] Gleichwohl kommt es vor. Sei es, weil außerhalb des Anrechnungszeitraums Mittel zugeflossen sind oder weil von Anfang an Mittel vorhanden waren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Das ist ein Le...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 43 BayPVG Art. 43 Abs. 1 BayPVG ist identisch mit der Bestimmung des BPersVG. Art. 43 Abs. 2 BayPVG regelt ein Recht der Teilnahme der Jugend- und Ausbildungsvertreter an den Sprechstunden für den Fall, dass diese keine eigenen Sprechstunden abhalten. Dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend. Daraus kann im Umkehrschluss auch ein grundsätzlich bestehende...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 43 LPVG-BB § 43 Abs. 1 LPVG-BB enthält sowohl für den Personalrat als auch die Jugend- und Ausbildungsvertretung das ausdrückliche Recht getrennter, wie aber auch gemeinsamer Sprechstunden. In § 43 Abs. 2 LPVG-BB wird für den Fall getrennter Sprechstunden, der Zutritt wechselseitig für je ein Mitglied geregelt § 43 Abs. 3 LPVG-BB gewährt dem Personalrat ausdrücklich das Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerfestsetzung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erhebungszeitraum für die Grundsteuer ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG das Kalenderjahr. Der Grundsteuerbetrag für ein Kalenderjahr ergibt sich durch Anwendung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes auf den durch das zuständige Finanzamt gesondert festgestellten Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG). Im Falle einer Zerlegung wird der Hebesatz auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Vermögensbestimmung (§ 27 Abs. 1 BAföG)

Rz. 42 Die Prüfung, ob etwas, das aus Erbfall und/oder Schenkung zugeflossen ist oder zufließen soll, rechtlich Vermögen ist, wird im BAföG anders als im SGB II und SGB XII nicht aus der Abgrenzung zum Einkommen negativ definiert, sondern in § 27 BAföG wird explizit ausgeführt, dass als Vermögen gelten. Rz. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / dd) Erst pflegen, dann vergüten

Rz. 65 Vorstehend wurden unter Rdn 60 ff. die Fallkonstellationen erörtert, bei denen die eigentliche Zuwendung zuerst da war und dann entweder zeitgleich oder später die Leistung des Zuwendungsempfängers erfolgte oder erfolgen sollte. In der Praxis ist es aber nicht selten, dass der spätere Zuwendungsempfänger zunächst eine Leistung erbringt und erst später eine Zuwendung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Entziehung der... / Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, von seiner kroatischen Fahrerlaubnis im Gebiet der Bundesrepublik Gebrauch zu machen. Dem Antragsteller wurde erstmals 2014 die Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt. Nachdem er am 8.2.2017 unter Cannabiseinfluss ein Kfz geführt hatte – eine bei ihm durchgeführte Blutprobe ergab eine THC-Konzent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ablösung der Jahressteuer (Abs. 2)

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach § 23 Abs. 2 ErbStG hat der Erwerber das Recht, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 BewG). Für die Ermittlung des Kapitalwerts im Ablösungszeitpunkt sind die Vorschriften der §§ 13 und 14 BewG anzuwenden (§ 23 Abs. 2 Satz 2 BewG). Die Berechnung des Ablösebetrags richtet sich als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Ausgewählter Literaturhinweis:

Schön, Kirchliche Hoheitsbetriebe, DStZ 1999, 701. Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt nach § 54 Abs 1 AO vor, wenn die Zwecke einer Religionsgemeinschaft, die Kö d öff Rechts ist, selbstlos gefördert werden sollen. Zu den Religionsgemeinschaften in der Rechtform der KöR zählen auch die Zeugen Jehovas (s Tz 33). Welche Zwecke im Einzelnen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresunterg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Erlöschensklauseln

Rz. 222 Ersatzdiskussionen können auch durch eine Vereinbarung über das entschädigungslose Erlöschen des Wohnungsrechts und des Rückübertragungsanspruchs bei dauerhaftem Auszug des Berechtigten in ein Heim in Form einer auflösenden Bedingung vermieden werden.[496] Auch das ist zulässig. Notarielle Verträge enthalten gelegentlich eine einseitige Aufgabemöglichkeit des Berechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Wunschkinder, W... / V. Fazit

Den Vorlagen des OLG Celle und des KG ist zuzustimmen: Die derzeitige Gesetzeslage verletzt die betroffenen Kinder in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 6 Abs. 2 GG sowie Art. 3 Abs. 1 GG. Die Co-Mütter sind in ihrem Recht aus Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1, 3 GG verletzt. Doch auch bei einem Erfolg der Vorlagen sind noch nicht alle Probleme geklärt. Vergleichbare Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / II. Das Sozialgesetzbuch (SGB) und sozialstaatliche Leistungen außerhalb des SGB

Rz. 94 Die größte Zusammenfassung sozialrechtlicher Normen findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB), das sich an die Struktur des BGB anlehnt und die allgemeinen Regeln des Sozialrechts im SGB I und die Regeln für das Sozialversicherungsrecht im SGB IV "vor die Klammer zieht". Nicht alle sozialrechtlichen Normen sind bisher in das SGB eingegliedert worden. Nach § 68 SGB I gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / (4) Vergrößerung des Wertes?

Rz. 119 Den Wert eines Wohnungsrechts/Nießbrauchs kann man mit einer Änderung der Berechnungsmethode vergrößern. Vereinzelt wird nämlich (zu Recht) argumentiert, dass das BewG nach § 1 eigentlich nur für öffentlich-rechtliche Abgaben anwendbar ist.[294] Andere stellen darauf ab, dass nach dem BewG mit einem Rechnungszins von 5;5 % gerechnet werde, der überhöht sei. Man müsse ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sozialleistung

Rz. 445 Das Tatbestandsmerkmal "Empfänger von Leistungen" setzt nach einer Auffassung in der Literatur voraus, dass die Gewährung von Leistungen rechtmäßig erfolgt sein muss.[746] Das ist aber streitig. Das BVerwG[747] hat ein "sowohl als auch" vertreten. Das BSG[748] hat sich dem angeschlossen und ausgeführt: Zitat "… es sind aber differenzierte Betrachtungen möglich, abhängi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Rechtsschutz gegen eine Überleitung

Rz. 466 Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht ist in den §§ 77 ff. SGG geregelt. Diese sind gem. § 62 SGB X gegenüber den §§ 68 ff. VwGO vorrangig, sofern der Sozialrechtsweg für eine Sachmaterie des § 51 SGG einschlägig ist. Sozialhilferechtliche Streitigkeiten sind seit dem 1.1.2005 durch § 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG an die Sozialgerichte verwiesen. Hinweis Der Sozialhi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (a) Der Kinderzuschlag nach dem BKGG

Rz. 158 Nach dem BKGG können der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse nach § 6a BKGG. Danach erhalten Personen für die in ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Kinderzuschlag, wenn durch diesen Kinderzuschlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall im Antragszeitraum eingetreten ist? Vermögen oder doch Einkommen?

Rz. 42 Ein Erbfall im Leistungszeitraum begründete nach altem Recht unproblematisch sowohl für den Erben wie für den Pflichtteilsberechtigten oder ggf. auch für Vermächtnisnehmer immer Einkommen, und die Mittel wurden nach § 11 SGB II angerechnet, sobald sie zur Bedarfsdeckung "bereit" waren.[72] Nach neuem Recht bleibt das auch so für eine Einnahme in Geld (z.B. die Geldsch...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

§ 58 Abs. 4 PVG-HB Das Recht der Antragsstellung ist § 58 Abs. 4 PVG-HB zu entnehmen. Es bezieht sich auf alle Mitbestimmungstatbestände. 3.5.1 Fiktion der Billigung Die Dienststelle muss binnen eines Monats dem Antrag des Personalrates widersprechen, da andernfalls die Maßnahme nach § 58 Abs. 4 Satz 2 PVG-HB als gebilligt gilt. Ist diese Fiktion eingetreten, muss die Dienstste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Pflichtteilsansprüche

Rz. 427 Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Der Sozialleistungsträger kann daher z.B. auch Pflichtteilsansprüche ohne weiteres auf sich überleiten.[719] Rz. 428 Fallbeispiel 34: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus einem fehlgeschlagenen Behindertentestament Eltern hatten ein gemeinschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Herausgabe des Geschenks – Wiedererlangung der Schonvermögensqualität?

Rz. 452 In einer alten Entscheidung des BSG heißt es: "Einnahmen aus der Veräußerung von Erbschaftsgegenständen werden nicht zunächst für den Bezugsmonat zu Einkommen, sondern behalten den Charakter von Vermögen. Nichts anderes kann dann für evtl. Rückerstattungsansprüche des Klägers gegen seine Söhne nach §§ 528, 529 BGB gelten, die ohnedies gem. § 11 Nr. 1 AlhiV [756] nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, Herbeiführung ... / 2 Aus den Gründen:

Beschl. v. 13.2.2020 Der Kl. steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes zu, auch wenn in Form des durch die Explosion am 0.11.2015 herbeigeführten Schadens ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall eingetreten ist. Denn die Bekl. ist gemäß § 81 Abs. 1 VVG leistungsfrei. Nach dieser Vorschrift ist der VR nicht zur Leistung verpflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Legal Tech un... / b) Internationale Konkurrenz

Die Dimensionen, in denen sich die im internationalen Vergleich größten Legal-Tech-Plattformen bewegen, sind mittlerweile gewaltig. Im Hinblick auf die Statistiken handelt es sich um ein milliardenschweres Geschäft mit großem Wachstumspotenzial.[13] Das ehemalige Start-up des Berkeley-Absolventen Charley Moore "Rocket Lawyer" hat vor kurzem eine Investitionsspritze in Höhe v...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3 Landesrecht

Bei den Regelungen des § 70 BPersVG handelt es sich nicht um in den Ländern zwingend umzusetzendes Recht. Lediglich aus § 104 BPersVG ist die allgemeine Vorgabe an die Länder, ein dem Bund vergleichbares Personalvertretungsrecht zu schaffen, zu entnehmen. Die Kommentierung beschränkt sich hier auf die Unterschiede zum Bundesrecht. 3.1 Baden-Württemberg § 70 Abs. 2 LPVG BW 3.1.1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Einkommen und Vermögen/"Sozialhilfe"-Regress

Rz. 209 Die Bedürftigkeit und das Nachrangprinzip [111] beherrschen die Voraussetzungen für das Entstehen und Bestehen des Leistungsanspruchs des Hilfesuchenden im SGB II und SGB XII. Das normative Grundsatzprogramm der "Sozialhilfe" heißt "Selbsthilfe vor Hilfe der Solidargemeinschaft" (§ 2 SGB XII, §§ 2, 3 Abs. 3 SGB II) und "Eigene Mittel und Mittel Dritter vor staatlicher...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3 Landesrecht

Bei den Regelungen des § 64 BPersVG handelt es sich nicht um in den Ländern zwingend umzusetzendes Recht. Lediglich aus § 104 BPersVG a.F. (siehe zur Übergangsregelung § 131 BPersVG) ist die allgemeine Vorgabe an die Länder, ein dem Bund vergleichbares Personalvertretungsrecht zu schaffen, zu entnehmen. Die Kommentierung beschränkt sich hier auf die Unterschiede zum Bundesre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 149 Im Zivilrecht kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Personen, die sich – zu Unrecht oder zu Recht – der Erbenstellung berühmen (Erbprätendenten). Im Rahmen von (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Erbvergleichen (siehe § 4 Rdn 102 ff.>) werden regelmäßig an weichende Erbprätendenten Abfindungszahlungen geleistet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Fragen und Lös... / 1. Wohnungseigentumsrecht

Gem. § 48 Abs. 5 WEG ist die bis zum 30.11.2020 geltende Fassung des WEG anwendbar, weil die Kläger das Verfahren vor dem 1.12.2020 anhängig gemacht haben. Hinsichtlich der Kostenerstattung gilt somit § 50 WEG in der bisherigen Fassung.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 260 Durch die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft wird der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet. Der Erblasser kann damit sein Vermögen binden, dem zum Vorerben Berufenen die Nutzungen des Vermögens zukommen lassen und störende Dritte vom Nachlass fernhalten. Rz. 261 §§ 2113 ff. BGB ordnen an, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.4 Haftung der Dienststelle

Eine Haftung der Dienststelle nach § 839 BGB wird zu Recht verneint, da das Amt des Personalrats zwar ein öffentliches Amt ist, das Personalratsmitglied aber nicht hoheitlich für die Dienststelle handelt und die Beratung keine der Dienststelle gegenüber dem Beschäftigten obliegende Amtspflicht darstellt.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Personenstandsrecht

EGMR, Entsch. v. 18.5.2021 – Beschw. Nr. 71552/17 FamRZ 2021, 1206 (red. LS m. Anm. von Bary) Die Verweigerung der Eintragung der Wunscheltern als rechtliche Eltern eines Kindes in das Geburtenregister, das durch eine Leihmutter geboren wurde und biologisch nicht mit ihnen verwandt ist, trotz einer entsprechenden kalifornischen Geburtsurkunde, verstößt nicht gegen das Recht auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Überblick

Tz. 98 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der neue Tatbestand des § 58 Nr 1 AO idF des JStG 2020 vom 21.12.2020 regelt einheitlich die Mittelweitergabe. Er ersetzt die bisherige Regelung in § 58 Nr 1 und 2 AO. Die Vereinheitlichung der Regelung zur Mittelweitergabe gilt nach Auff der Fin-Verw für alle offenen Fälle. S auch den geänderten AEAO Nr 1–7 zu § 58 (s BMF-Schr v 06.08.2021)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vervielfältiger

Rz. 8 In der Regel werden Vorbehaltsnießbrauch bzw. -wohnrecht und Rentenzahlungen auf Lebenszeit des Veräußerers vereinbart. Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG leiten sich dabei die Vervielfältiger aus der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts ab und gelten für das ab dem 1.1. des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel folgenden Kalenderjahres. Das Bundesministerium für Finan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Sperrwirkung un... / 2 Anmerkung

Höchstrichterliche Entscheidungen, die sich mit der Ehewohnung oder mit ehelichen Haushaltsgegenständen befassen, sind selten. Umso wertvoller und wichtiger ist der vorstehende Beschluss des Bundesgerichtshofes, klärt er doch – jedenfalls für die Praxis – eines der Hauptprobleme des § 1568a BGB: das Verhältnis der genannten Vorschrift zu den allgemeinen sachenrechtlichen Reg...mehr