Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 24 IT-Recht / 4. Datenschutz

Rz. 56 Wenn im Rahmen von Wartungs- und Pflegemaßnahmen nicht auszuschließen (bzw. unter der DS-GVO Teil des Auftrags, vgl. Rdn 47) ist, dass auf personenbezogene Daten zugegriffen werden kann, gelten regelmäßig die Vorschriften für die Auftragsverarbeitung entsprechend.[99] Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Auftraggeber und A...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Einberufung der Versammlung durch Minderheit

Rz. 166 Muster 17.22: Einberufung der Versammlung durch Minderheit Muster 17.22: Einberufung der Versammlung durch Minderheit Einschreiben Den Gesellschaftern der Trakel und Kollegen Taxelex GmbH Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, laden Sie gem. § 50 Abs. 3 GmbHG zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am _____ um _____ Uhr i...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Dritter Schritt: Eintragung in Handelsregister

Rz. 12 Der dritte Schritt der Gründung ist die Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Dadurch entsteht die GmbH als juristische Person (vgl. §§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 GmbHG). Die Vorgesellschaft geht mit allen Aktiven und Passiven auf die GmbH über. Sie ist mit dieser identisch. Die Veröffentlichung der Eintragung gem. § 10 HGB begründet die Publizität, sie ist für die En...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Einbeziehung des Geschäftsführers in den Schutzbereich von Verträgen mit der GmbH

Rz. 123 Geschäftsführer können in den Schutzbereich von Verträgen Dritter mit der GmbH einbezogen sein, z.B. in den Schutzbereich ihres steuerlichen Beratungsmandats.[444]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Notarielle Beurkundung

Rz. 220 § 53 Abs. 2 GmbHG schreibt die notarielle Beurkundung des Beschlusses[863] (§§ 36, 37 BeurkG [864]) vor. Die Nichtbeachtung der Form macht den Beschluss analog § 241 Nr. 2 AktG nichtig; analog § 242 Abs. 1 AktG heilt die Eintragung des Beschlusses im Handelsregister die Nichtigkeit. Streitig – nach h.M. zu bejahen – ist die Zulässigkeit der Beurkundung durch einen aus...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Vorbelastung des Stammkapitals – Unterbilanzhaftung (Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung)

Rz. 323 Soweit sich durch Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft bei Eintragung im Handelsregister eine Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Vermögens[1201] ergibt, haften deren Gesellschafter anteilig auf Ausgleich; die Haftung kann ebenso wie die restliche Einlagepflicht der Gesellschafter eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter gem. § 24 GmbHG auslösen (v...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / j) Heilung

Rz. 261 Nach der Vor-MoMiG-Rspr. BGH war die Heilung einer verdeckten Sacheinlage durch satzungsändernde Umwidmung einer Barkapitalerhöhung in eine Sacheinlage möglich.[1011] Daran hält auch das MoMiG fest.[1012]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 98 Die Geschäfte der Taxelex GmbH aus dem Sachverhalt A. I. (siehe Rdn 1), deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer immer noch Tobias Trakel ist, laufen gut. Trakel möchte sich aus dem aktiven Geschäft zurückziehen. Winfried Baumeister (in herausgehobener Position) und Anton Meilinger sollen an seiner statt das Geschäft führen, der langjährige Mitarbeiter Peter ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Alternative (2): Verdeckte Sacheinlage?

Rz. 228 Eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Knall GmbH aus dem Fall D I (siehe Rdn 80), die Taxdevelop GmbH, hat für die Taxelex GmbH die Markterschließung in Ungarn vorbereitet und die Rechnung für die erbrachten Leistungen über 200.000 EUR bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres gestundet. Die Knall GmbH ist aufgrund der Berichte der Taxdevelop GmbH davon überze...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Sachgründungsberichte

Rz. 79 Muster 17.12: Sachgründungsberichte Muster 17.12: Sachgründungsberichte Ich, der unterzeichnende alleinige Gesellschafter der Taxelex GmbH, erstatte den folgenden Sachgründungsbericht: Einbringung eines beweglichen Gegenstandes (Pkw) Herr Trakel leistet die von ihm übernommene Stammeinlage von 50.000 EUR in Höhe von 10.000 EUR durch Einbringung des ihm gehörenden Pkw Mar...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Ankündigung

Rz. 219 Die Satzungsänderung ist bei Einberufung der Versammlung konkret anzukündigen. Allgemeine Floskeln wie "Satzungsänderung" genügen nicht; mindestens ist das exakte Ziel der Änderung anzugeben,[861] Vorbildfunktion hat § 124 Abs. 2 S. 2 AktG (Wortlaut der neuen Klausel). Ein nicht ordentlich angekündigter Beschluss ist anfechtbar.[862]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / j) Rechtsfolgen für Altfälle vor MoMiG

Rz. 311 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte der Gesellschafter (eigenkapitalersetzende) Leistungen nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen (§ 32a Abs. 1 GmbHG a.F., § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a.F.), Zinsen durften nicht gezahlt werden. Darlehensrückzahlungen binnen Jahresfrist vor Insolvenzantrag unterlagen der Anfechtung gem. § 135 Nr. 2 InsO a.F. (auße...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Aufsichtsrat, Beirat

Rz. 116 Die Befugnisse der Geschäftsführer (und der Gesellschafter) können durch einen obligatorischen Aufsichtsrat nach den Mitbestimmungsgesetzen beschränkt sein, der über Mindestkompetenzen verfügt.[408] Daneben sind auch freiwillige Aufsichtsräte und Beiräte ohne gesetzlich vorgegebene Kompetenzen denkbar (zur Haftung siehe Rdn 84).[409]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsgeschäftliche Haftung

Rz. 324 Jeder Gesellschafter kann aufgrund spezieller Vereinbarung oder aus cic, § 311 BGB [1203] für Verbindlichkeiten der GmbH eine Mitschuld oder eine Bürgschaft übernehmen oder die Schuld garantieren (vgl. Rdn 4, 112). Nach dem BGH begründet allein die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Vertreterhaftung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses, § 311 Abs. 3 S...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Gründung sonst wie üblich

Rz. 68 Ansonsten entspricht die Gründung durch einen Bevollmächtigten der durch den Gesellschafter. Bei der Anmeldung zum Handelsregister sind die Vollmachten der Vertreter gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG einzureichen.[232] Wegen der Versicherungen gem. § 8 Abs. 2 und 3 GmbHG ist die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister nach deren Praxis[233] nicht durch Bevollmächtig...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VII. Muster: Anmeldung der Beendigung der Liquidation

Rz. 359 Muster 17.44: Anmeldung der Beendigung der Liquidation Muster 17.44: Anmeldung der Beendigung der Liquidation Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _____ Zum Handelsregister der Taxelex GmbH, HRB _____, melde ich als alleiniger Liquidator zur Eintragung an, dass die Liquidation beendet und die Firma der GmbH erloschen ist. Ich überreiche d...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Haftung bei Unterkapitalisierung?

Rz. 326 Nach einer Mindermeinung haften die Gesellschafter bei Unterkapitalisierung[1206] persönlich für Schulden der GmbH, soweit sie diese eindeutig und klar erkennbar völlig unzureichend mit Eigenkapital ausstatten.[1207] Dem folgt die Rspr. zwar überwiegend nicht;[1208] der BGH hat kurz vor Inkrafttreten des MoMiG offengelassen, ob Gesellschafterhaftung nach § 826 BGB be...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 264 Der Herabsetzungsbeschluss ändert den Gesellschaftsvertrag, bedarf also insb. eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses (vgl. Rdn 216 ff.). Der muss den Betrag der Herabsetzung des Stammkapitals und (h.M.[1016]) den Zweck der Herabsetzung angeben.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Vereinfachte Herabsetzung

Rz. 267 Kein Sperrjahr gibt es bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 58a bis 58f GmbHG; bei der zahlt die GmbH kein Kapital an Gesellschafter aus, sondern ihr Vermögen ist durch die Verluste gemindert; die Herabsetzung dient zur Beseitigung der Unterbilanz. Analog § 229 Abs. 1 S. 2 AktG soll der Beschluss zur Herabsetzung deren Zweck angeben.[1020]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Ausfallhaftung gem. §§ 24 und 31 Abs. 3 GmbHG und für Einziehungsvergütung

Rz. 328 Soweit eine Stammeinlage weder beim Zahlungspflichtigen eingezogen noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haften zwingend alle Gesellschafter[1212] – auch die nachträglich Gesellschafter wurden[1213] – über ihre Stammeinlage hinaus auch bei Kapitalerhöhungen nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile, §§ 24 S. 1, 25 GmbHG. Beträge, die die GmbH ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verbindung von Sach- und Geldeinlage

Rz. 20 Die Gründungsgesellschafter müssen teils Bareinlagen, teils Sacheinlagen einbringen. Der Sprachgebrauch ist uneinheitlich, zum Teil spricht man von "Mischeinlage" oder "gemischter Einlage". Diese bildet rechtsgeschäftlich eine Einheit. Die Regelungen sind nach § 5 Abs. 4 GmbHG in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen.[84] Vgl. Rdn 71 ff.mehr

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§ 24 IT-Recht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 45 Nicht immer verfügen Nutzer über ausreichend Kapazitäten, eigene Server zu unterhalten und eigene Software auf diesen Servern ablaufen zu lassen. Zudem – und das ist heute oft der entscheidende Punkt – lassen sich mit der eigenen Infrastruktur und auf der Grundlage der "on premise"-Lizenzmodelle der Standardsoftwarehersteller oft keine oder nur geringe Skalierungseffe...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / b) Datenschutzrechtliche Aspekte

Rz. 47 Eines der Hauptproblemfelder bei SaaS-Angeboten ist der Datenschutz.[89] Regelmäßig verarbeitet der Nutzer mit Hilfe der verwendeten Software personenbezogene Daten. Das bedeutet aber in aller Regel zwangsläufig, dass auch der Anbieter der Software mit den personenbezogenen Daten in Berührung kommt und diese meist auch als Auftragnehmer verarbeitet. Das reicht aus für...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Der Anmeldung beizufügende Unterlagen

Rz. 223 Der Anmeldung ist trotz fehlender gesetzlicher Anordnung nach allg. Auffassung der satzungsändernde Beschluss beizufügen.[874] Zudem muss gem. § 54 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GmbHG der vollständige Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrages in der neuen, ab Eintragung geltenden Fassung übermittelt werden (auch bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)[875]), ge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Registeranmeldung

Rz. 349 Gem. § 65 Abs. 2 GmbHG ist die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister[1293] anzumelden. Die Anmeldepflicht trifft die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl.[1294] Diese müssen gem. § 67 Abs. 1 GmbHG auch ihre eigene Vertretungsmacht sowie deren spätere Veränderungen anmelden (vgl. Rdn 348). Die Anmeldung der Liquidatoren nach § 67 Abs. 2 bis 5 GmbHG e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte

Rz. 118 Beschlüsse der Gesellschafter oder Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag können die im Grundsatz allumfassende Geschäftsführungsbefugnis (vgl. Rdn 107) beschränken und bestimmte (Arten von) Geschäfte(n) an die Zustimmung der Gesellschafter oder eines anderen Organs binden.[411] So können die Gesellschafter in ihnen wichtig erscheinenden Fragen unmittelbaren Einfluss a...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Eintragung im Handelsregister

Rz. 245 Mit der Eintragung der angemeldeten Kapitalerhöhung (vgl. Rdn 239) wird diese wirksam. Die Übernehmer neuer Einlagen sind ab diesem Zeitpunkt Gesellschafter. Das Gericht hat nach §§ 57, 57a i.V.m. § 9c Abs. 1 GmbHG weitgehende Prüfungsbefugnisse und beträchtliche Prüfungspflichten. Es muss die Eintragung ablehnen, wenn sie nicht ordnungsgemäß beschlossen, durchgeführ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 321 Herr Baumeister (B) ist Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der Baumeister GmbH (B GmbH) und als einzelunternehmerischer Finanzberater im Handelsregister eingetragen. Er war überdies Gesellschafter-Geschäftsführer zusammengebrochener GmbHs bzw. GmbH & Co KGs. B hatte mit der Hausbank W eine Gesamthaftung aller Gesellschaften vereinbart und W zur Sicherheit Vermögen...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Andere Rechte

Rz. 134 Neben den Grundstücken sind Gegenstände des Immobiliarzwangsvollstreckungsrechtes auch die Wohnungseigentumsrechte sowie grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Wohnungserbbau- und Teilerbbaurechte, Bergwerkseigentum, Jagd- und Fischereirechte (vgl. Art. 69 EGBGB) sowie Schiffe und Schiffsbauwerke, die im Schiffs- bzw. Schiffsbauregister eingetragen sind, und fern...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Unwiderlegbare Vermutung: Gesellschafter nur die in Gesellschafterliste eingetragene Person

Rz. 176 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt[732] im Verhältnis zur GmbH "im Falle einer Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.[733] Die Vermutung ist nach wohl h.M. unwiderleglich.[734] Die Regelung ähnelt d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 125 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[452] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (vgl. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / g) Vinkulierung

Rz. 187 § 15 Abs. 5 GmbHG lässt zu, die Abtretung der Geschäftsanteile an Voraussetzungen zu knüpfen. Sie kann insb. von der Genehmigung der Gesellschaft abhängen. Diese Möglichkeit nutzt die Praxis zu Recht in großem Maße. Denn regelmäßig ist die GmbH mit meist wenigen Gesellschaftern und deren starkem Einfluss auf die Geschäftsführung (§ 45 GmbHG, vgl. Rdn 152) personenbez...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Haftungsbeschränkung praktisch ohne Mindestkapital

Rz. 86 Das MoMiG (vgl. Rdn 3) hat als Kompromiss für die Beibehaltung des Mindestkapitalerfordernisses von 25.000 EUR (vgl. Rdn 31) die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" erfunden. Diese ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH.[267] Sie ist ein Erfolgsmodell – mit jährlichen Wachstumsraten weitaus höher als bei gewöhnlichen GmbHs.[268] § ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Entstehung nur durch Neugründung – Keine Sacheinlagen

Rz. 89 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann nur durch Neugründung entstehen. Eine klassische GmbH kann nicht in diese Gesellschaft "umgewandelt" werden;[281] eine solche kann insb. auch nicht durch Herabstufung/Kapitalherabsetzung unter das gesetzliche Mindestkapital[282] oder durch Verlust des Kapitals der klassischen GmbH entstehen.[283] Möglich sind wie b...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Gewährleistung, Garantien, Aufklärungspflicht

Rz. 189 Der Anteilskauf (share deal) ist grundsätzlich Rechtskauf. Demgegenüber ist er nach dem BGH ein Sachkauf, wenn beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Anteile nach der Vorstellung der Parteien und objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sich der Kauf auf den Erwerb des von der GmbH betriebenen Unternehmens richtet; dann sind die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. B...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 160 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 159). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 172 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[638] Sie hab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Vorratsgründung und Mantelkauf – Wirtschaftliche Neugründung

Rz. 47 In der Praxis besteht ein Bedürfnis für die Vorratsgründung von GmbH, u.a. wegen der nicht effektiv beeinflussbaren Dauer der Eintragung der GmbH im Handelsregister nach der Anmeldung. Die Vorratsgründung[195] ist zulässig, wenn sie offengelegt ist; insb. ist der Unternehmensgegenstand als Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft zu bezeichnen, und die Firma ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 172 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 176 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 181). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als in der Personengesellschaft keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- bzw. Fremdges...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Prüfung durch Registergericht

Rz. 224 Das Registergericht prüft Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung (Legitimation des Anmelders, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen).[877] Zudem hat es zu prüfen, ob der der Eintragung zugrundeliegende Beschluss rechtswirksam ist, ob er nichtig, wirkungslos oder schwebend unwirksam ist.[878] Falls es dies verneint, darf es Änderung nicht eintrag...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Modalitäten der Einberufung

Rz. 157 Einzuberufen ist gem. § 51 Abs. 1 S. 1 GmbHG durch Einschreibebrief.[622] Ob der Einberufende unterschreiben muss, ist streitig. Das Gesetz verlangt eingeschriebene Briefe – also schriftliche Mitteilung. Eine eigenhändige Unterschrift wird man daher nicht verlangen können.[623] Eine Vertretung des Einberufenden erscheint zulässig.[624] Die Einladung ist an alle Gesel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Stammkapital, Geschäftsanteil und Gründungsaufwand

Rz. 31 Der Gesellschaftsvertrag muss enthalten den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG) und die "Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt" (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG). Diese Erbringung der Stammeinlage ist Hauptpflicht des Gesellschafters.[123] Soweit die Einlage weder vom Za...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / O. Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Rz. 360 U.a. juristische Personen müssen aufgrund §§ 19 f. des Geldwäschegesetzes (GWG)[1322] ihre "wirtschaftlich Berechtigten" (nach § 19 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 GWG ist das, wer mehr als 25 % der Kapitalanteile hält bzw. Stimmrechte kontrolliert oder "auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt") zum Transparenzregister melden und die Angaben aktuell halten. Es besteh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Insolvenzrechtliche Sanktionen für Gesellschafter – ehemalige Gesellschafter – Kleinbeteiligtenprivileg

Rz. 307 Die Vorschriften über Gesellschafterdarlehen erfassen nach dem Gesetzeswortlaut die Gesellschafter [1135] (vgl. zu Dritten Rdn 309 f.). Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gelten nur solche Personen als Gesellschafter, die in der Gesellschafterliste eingetragen sind (vgl. Rdn 172 ff.); für in der Gesellschafterliste nicht eingetragene Inhaber von Geschäftsanteilen kann daher mE al...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsfolge der Auflösung

Rz. 348 Die Auflösung führt nur zu einer Änderung des Zwecks der GmbH (nicht zum Ende ihrer Existenz). Dieser ist nicht mehr auf die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr gerichtet, sondern auf die Abwicklung des GmbH-Vermögens. Daher beendet die Auflösung nicht die Partei- und Prozessfähigkeit.[1285] Erst nach vollständiger Abwicklung, d.h. nach Begleichung sämtlicher Verbindlich...mehr