Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. Gerichtliche Beiordnung

Rz. 192 Ggü. der bedürftigen Partei ist der soziale Rechtsstaat zur Gewährung von PKH verpflichtet. Defizite in diesem Bereich können das aus Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeleitete Recht auf konkreten und wirksamen Zugang zu den Gerichten verletzen.[491] Im öffentlichen Interesse wird der Rechtsanwalt in den Fällen der §§ 48 bis 49a BRAO verpflichtet, die Vertretung oder Beistandsch...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Folgerungen für den berufstypischen Rechtsberatervertrag

Rz. 69 Grds. führt das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt[258] dazu, dass ein berufstypischer (echter) Anwaltsvertrag nach seinem Wesen und Inhalt Pflichten allein zwischen den Vertragspartnern auslöst; nur ausnahmsweise können Dritte in den Vertrag einbezogen sein.[259] Dies kann im Wege der Vertragsauslegung dann angenommen werden, wenn die Vertrag...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / I. Einführung

Rz. 1 Jeder vertragliche Schadensersatzanspruch des Mandanten setzt voraus, dass der Anwalt eine aus der getroffenen Vereinbarung folgende Pflicht verletzt hat und sich sein Handeln als rechtswidrig und schuldhaft erweist. Diese drei Merkmale sind zwar rechtstheoretisch klar zu unterscheiden, lassen sich jedoch im Einzelfall oftmals nur schwer voneinander abgrenzen. Rz. 2 Die...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Vertragliche Schutzwirkung statt Deliktsschutz

Rz. 3 Die Entwicklung des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erklärt sich aus dem Bestreben der Rechtsprechung, unter bestimmten Voraussetzungen denjenigen, der bei der Abwicklung eines fremden Vertrages geschädigt wird, nicht auf einen Schadensersatzanspruch aus dem – insoweit als unzureichend erachteten – Deliktsrecht zu verweisen, sondern ihm eine aus dem Vertr...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / C. Andere vertragliche Verpflichtungen zugunsten Dritter

Rz. 32 Zugunsten eines Dritten kann sich der Rechtsanwalt ggü. seinem Auftraggeber auch verpflichten, eine anwaltsuntypische (-fremde) Leistung ohne nennenswertem Rechtsbeistand zu erbringen, je nach Vertragsgestaltung etwa als Makler, Anlageberater oder -vermittler, Vermögensverwalter oder Treuhänder (vgl. § 1 Rdn 135 ff.); dies gilt entsprechend für berufsuntypische Steuer...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Bearbeitung des Mandats

Rz. 529 Die Haftung darf nur auf solche Mitglieder einer Sozietät beschränkt werden, die das Mandat "im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten". Es ist erforderlich, dass derjenige Sozius, auf den die Haftung konzentriert wird, das Mandat tatsächlich "bearbeitet". In Anlehnung an § 8 Abs. 2 PartGG a.F. (vgl. Rdn 439 ff.) ist hiermit v.a. dasjenige Mitglied de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / X. Honorar und Gewährleistung

Rz. 528 Der anwaltliche Vergütungsanspruch aus einem – im Regelfall geschlossenen – Anwaltsdienstvertrag (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; vgl. Rdn 3)[2024] kann nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung gekürzt werden oder wegfallen, weil das Dienstvertragsrecht keine Gewährleistungsregelung kennt[2025] (vgl. aber Rdn 530 f.). Allerdings kann die Verpflichtung des Manda...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VI. Vergütungsvereinbarung

Rz. 447 Gem. des seit 1.7.2008 geltenden § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG bedarf eine Vereinbarung der Vergütung der Textform. Die Neuregelung weist ggü. dem bisherigen Rechtszustand zwei gegenläufige Veränderungen auf.[1689] Nach bisherigem Recht wurde danach unterschieden, ob eine höhere oder eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden soll. Für eine Abrede, die ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit

Rz. 117 Die Bestimmung des § 11b AVB beruht auf den §§ 23 ff. VVG. § 11b I AVB wird verständlich, wenn man ihn in Zusammenhang mit § 52 Abs. 1 VVG sieht. Die vorläufige Deckung endet mit Abschluss des Hauptvertrages, was unproblematisch ist, wenn dieser mit demselben Versicherer abgeschlossen wird. Das muss aber nicht so sein. Wenn ein Anschlussvertrag, sei es als Hauptvertr...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Verjährungserleichterung durch Einzelvereinbarung

Rz. 141 Eine verjährungserleichternde Vereinbarung im Einzelfall für Regressansprüche wegen fahrlässiger Pflichtverletzung eignet sich zum Schutz der Rechtsanwälte und anderer Rechtsberater bei erkennbar schadensgeneigten Mandaten, die z.B.mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / D. Vergütungspflicht des Mandanten

Rz. 416 Regressansprüche gegen Rechtsberater werden häufig in der Weise geltend gemacht, dass sie von den Mandanten gegen anwaltliche Honorarforderungen zur Aufrechnung gestellt werden.[1517] Hierbei ist der Mandant auch berechtigt, mit einer Schadensersatzforderung gegen damit nicht in Zusammenhang stehende Gebührenansprüche des Rechtsberaters aufzurechnen.[1518] Umgekehrt ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Rechtzeitiger Vortrag

Rz. 232 Schließlich ist der Rechtsanwalt verpflichtet, rechtzeitig vorzutragen.[934] Die gesetzlichen und vom Gericht gesetzte Fristen [935] sind einzuhalten.[936] Der Rechtsanwalt muss verhindern, dass die Präklusionswirkungen insb. der §§ 296, 296a ZPO bzw. der §§ 530 bis 532 ZPO eingreifen[937] und einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel als verspätet zurückgewiesen we...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz bei Kündigung zur Unzeit ohne wichtigen Grund

Rz. 96 Wenn der beauftragte Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag gem. § 627 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigt, obliegt ihm nach § 627 Abs. 2 Satz 1 BGB, auf das Interesse des Mandanten Rücksicht zu nehmen, sich die Dienste anderweitig beschaffen zu können. Auch Nr. 3.1.4. der in der Vergangenheit bis zur Aufhebung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BORA durch Beschl. v. 15.4.2013[286] mit W...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / VII. Verjährung

Rz. 55 Nach aktuellem Recht verjährt ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Auskunfts- oder Beratungspflicht, soweit keine Sonderregelung gilt (z.B. §§ 37b Abs. 4, 37c Abs. 4 WpHG), grds. nach §§ 195, 199 BGB (vgl. § 7 Rdn 2 ff.).[176] Kennt der geschädigte Anleger die Pflichtverletzung eines Anlageberaters oder -vermittlers nicht, liegt eine grobe Fahrlässigkeit i...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. Vertragsbeendigung

Rz. 69 Für die vertragliche Haftung ist nicht nur der Vertragsabschluss von Bedeutung, sondern auch der Zeitpunkt der Beendigung des Anwaltsvertrages,[207] ab dem es nur noch um die Verletzung von etwaigen nachvertraglichen Sorgfaltspflichten (vgl. Rdn 227 ff.) geht. Auch wird die Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 RVG fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenhe...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Herabsetzung

Rz. 473 Eine unangemessen hohe, vereinbarte Vergütung kann im Rechtsstreit – nach Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer – auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden (§ 3a Abs. 2 Satz 3 RVG). Diese Regelung entspricht den bisherigen Bestimmungen in § 4 Abs. 4 RVG a.F./§ 3 Abs. 3 BRAGO.[1815] Dadurch soll...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 482 § 51a BRAO a.F. ist nur auf Haftungsbeschränkungen anwendbar, die am oder nach dem 9.9.1994, also dem Tag des Inkrafttretens der BRAO-Novelle, vereinbart worden sind. Es wird die Ansicht vertreten, für die zeitliche Geltung komme es darauf an, ob die ausgeschlossenen Ansprüche sich auf Pflichtverletzungen beziehen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen wor...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. § 44 Satz 2 BRAO

Rz. 210 Einen gesetzlich normierten Sonderfall des Verschuldens bei Vertragsschluss sowie des Anspruchs aus §§ 675 Abs. 1, 663 BGB enthält § 44 Satz 2 BRAO . Nach § 44 Satz 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, die Ablehnung unverzüglich erklären. Wenn der Rechtsanwalt diese Erklärung schuldhaft verzög...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Rücktritt

Rz. 125 Ein Rücktritt (§§ 323, 324, 326 Abs. 5 BGB) von einem Anwalts- oder Steuerberaterdienstvertrag ist nur in Ausnahmefällen zulässig. An dessen Stelle tritt regelmäßig das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, weil es im Allgemeinen nicht im Interesse beider Partner läge, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich störungsfrei erbrachter Leistungsteile rücka...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / II. Verschulden

Rz. 26 Es ist davon auszugehen, dass der Schädiger eine vorvertragliche Pflichtverletzung zu vertreten (§§ 276 bis 278 BGB) hat, sodass er sich entlasten muss (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[72] Ein Rechtsirrtum entschuldigt nur dann, wenn der Irrende bei der gebotenen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte.[73]mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Beschränkung der Haftung auf den 4-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme

Rz. 508 In vorformulierten Vertragsbedingungen ist eine Haftungsbeschränkung nur auf den 4-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme, also gegenwärtig auf 1 Mio. EUR zulässig. Eine Beschränkung auf einen höheren Betrag ist möglich, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Wegen des AGB-rechtlichen Transparenzgebots[1146] muss der Haftungshöchstbetrag konkret beziffert we...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Zeit- und Arbeitsaufwand

Rz. 92 Hat der Mandant infolge eines Anwaltsfehlers einen Prozess verloren, so kann sich die Frage stellen, ob er außer der Erstattung der Gerichtskosten und der auszugleichenden Auslagen des Gegners auch Ersatz für den eigenen Arbeitsaufwand verlangen kann. Außergerichtliche Auseinandersetzungen können ebenfalls eine vergleichbare zeitliche Beanspruchung hervorrufen. Ein zu...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeines

Rz. 112 Im Gegensatz zur Vorschrift des § 225 BGB a.F., die nur eine Erleichterung, nicht aber einen Ausschluss oder eine Erschwerung der Verjährung zuließ, ist das neue Recht der Verjährung von (verjährbaren) Ansprüchen (§§ 194 ff. BGB) grds. insgesamt nachgiebig, sodass es der allgemeinen Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien unterliegt.[330] Nach § 202 Abs. 1 BGB ist e...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Hemmung und Neubeginn

Rz. 8 Ggü. §§ 202 ff. BGB a.F. wurde die Verjährungshemmung (§§ 203 ff. BGB) stark ausgeweitet, insb. durch die – nicht erschöpfenden[16] – Hemmungstatbestände der Rechtsverfolgung in § 204 BGB. Rz. 9 Ggü. §§ 208 ff. BGB a.F. wurde die Verjährungsunterbrechung gem. § 212 BGB, jetzt "Neubeginn der Verjährung", beschränkt auf ein Anerkenntnis des Schuldners (vgl. § 208 BGB a.F....mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Erfolgshonorar mit Auslandsbezug

Rz. 498 Vereinbart ein deutscher Rechtsanwalt nach deutschem Recht ein unzulässiges Erfolgshonorar mit einem ausländischen Auftraggeber, so ist die Abrede gem. § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG Abs. 1 i.V.m. § 134 BGB unwirksam und von einem deutschen Gericht entsprechend zu beurteilen; dagegen kann eine solche Abrede bei Anrufung eines ausländischen Gerichts durchsetzbar sein.[19...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / VII. Verjährung

Rz. 37 Nach aktuellem Recht verjährt ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss gem. § 199 BGB, und zwar grds. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB), ausnahmsweise gem. § 199 Abs. 2, 3 BGB (vgl. § 7 Rdn 13 ff.).[110] Hinsichtlich des früheren Verjährungsrechts vgl. die 4. Auflage dieses Handbuchs (dort § 13 Rn 37 bis...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / g) Verjährung

Rz. 49 Da ein Dritter bei einem fremden Vertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. nicht besser stehen darf als der Auftraggeber, verjährt ein Schadensersatzanspruch des Dritten aus einem solchen Rechtsberatervertrag nach den Vorschriften, die für die vertragliche Haftung des ersatzpflichtigen Rechtsberaters gelten (vgl. § 7 Rdn 2 ff.); dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Tätigkeitsbezogene Pflichten

Rz. 151 Aus den allgemeinen Pflichten des Rechtsanwalts (vgl. Rdn 1–150) lassen sich für die typischen Bereiche der anwaltlichen Berufsausübung, also für die prozessuale, beratende und vertragsgestaltende Anwaltstätigkeit, spezielle tätigkeitsbezogene Pflichten ableiten. Diese Pflichten können im Einzelfall ineinander übergehen. Hiervon abzugrenzen sind diejenigen Pflichten,...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 7 Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung, Verpfändung, Rückgriffsansprüche

I. Versicherung für fremde Rechnung 1. Geltung der Vertragsbestimmungen für versicherte Personen Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (versicherte Personen), finden alle in dem Versicherungsvertrag bezüglich des Versicherungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese Pe...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 6. Negative Feststellungsklage

Rz. 29 Berühmt sich der Mandant eines Schadensersatzanspruchs gegen den Anwalt und hat dieser ein rechtliches Interesse an der baldigen Klärung des streitigen Rechtsverhältnisses, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Auch dann obliegt dem Mandanten die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Pflichtverletzung.[53] Da ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Pflichtenverstoß bei Vergütungsvereinbarung eines Pflichtverteidigers

Rz. 458 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss einer Honorarabrede zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.[1743] Kommt er dieser Hinweispflicht nicht nach, liegt eine (vor)vertragliche Pflichtverletzung vor, die zu einem Schaden...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / VI. Haftungsrechtliche Zurechnung

Rz. 21 Auch der Prospektverantwortliche hat nur den Schaden zu ersetzen, der ihm nach dem Schutzzweck der verletzten Informationspflicht haftungsrechtlich zuzurechnen ist (vgl. § 5 Rdn 67 ff.).[78] Dieser Grundsatz begrenzt die Haftung auf diejenigen Schäden, die aus dem Kreis der Gefahren stammen, deren Abwendung die verletzte Pflicht diente.[79] Rz. 22 Der II. Zivilsenat de...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IX. Verjährung

Rz. 29 Soweit Ansprüche aus Prospekthaftung der Regelverjährung von 30 Jahren gem. § 195 BGB a.F. unterlagen, gilt seit dem 1.1.2002 grds. die neue, im Allgemeinen erheblich kürzere Verjährung gem. §§ 195 , 199 BGB n.F. (Art. 229 § 6 EGBGB).[98] Eine Anwendung des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ist nicht sachgerecht.[99] Hinsichtlich der Verjährung nach altem Recht vgl. die 4. Auflag...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Verschwiegenheit

Rz. 357 Die Pflicht zur Verschwiegenheit[1336] ist eine der anwaltlichen Kardinalpflichten. So hat das BVerfG in dem viel beachteten Beschluss aus 1987 zu den für verfassungswidrig erklärten Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts betont, dass die Verschwiegenheitspflicht – ebenso wie das Verbot, widerstreitende Interessen wahrzunehmen (vgl. Rdn 369–383) – zu denjenigen G...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Echte ("fiduziarische") Treuhand

Rz. 7 Bei der echten ("fiduziarischen") Treuhand wird der anvertraute Vermögenswert – das Treugut – dem Treuhänder zu vollem Recht übertragen; dieser darf seine im Außenverhältnis unbeschränkte Rechtsmacht jedoch nur i.R.d. zugrunde liegenden Treuhandvereinbarung ausüben.[16] Dann scheidet das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers zwar rechtlich, aber nicht wirtschaftlich ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 277 Bei Prozessmandaten kann es vorkommen, dass der Prozessbevollmächtigte einen Gerichtstermin nicht persönlich wahrnehmen kann oder will. Regelmäßig erteilt der beauftragte Rechtsanwalt dann einem am Gerichtsort niedergelassenen Rechtsanwalt Untervollmacht zur Wahrnehmung des Gerichtstermins. Der für den Rechtsstreit bestellte Prozessbevollmächtigte bleibt Hauptbevollm...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / VII. Verjährung

Rz. 60 Nach aktuellem Recht verjähren vertragliche Schadensersatzansprüche nach §§ 195, 199 BGB (vgl. § 7 Rdn 2 ff., 13 ff.). Dies gilt auch für einen Anspruch eines Treuhänders auf Befreiung von Verbindlichkeiten.[184] Hinsichtlich des früheren Verjährungsrechts vgl. die 4. Auflage dieses Handbuchs (dort § 12 Rn 60).mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Erstmaliges Berufen auf Obliegenheitsverletzungen im Prozess

Rz. 146 Es ist umstritten, ob sich ein auf Leistung in Anspruch genommener Versicherer auch dann noch mit Erfolg im Prozess auf Obliegenheitsverletzungen berufen kann, wenn er diesen Grund der Leistungsfreiheit nicht schon in seinem Ablehnungsbescheid oder jedenfalls sofort zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht hat.[325] Höchstrichterlich ist diese Frage noc...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeines

Rz. 39 Der Beginn der Verjährung setzte schon im früheren Recht in § 852 BGB a.F. für die Deliktshaftung Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners voraus. Dem gleichgestellt hatte die Rechtsprechung Fälle, in denen der Geschädigte die notwendige Kenntnis zwar tatsächlich nicht besaß, aber sie sich in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Müh...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 89 Das nach der Differenzmethode gewonnene Ergebnis bedarf einer normativen Kontrolle, die am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadensersatzes ausgerichtet ist.[178] Dies führt einerseits zur Erweiterung des Anspruchsumfangs. So hat die Rechtsprechung in einer unrichtigen Buchung auf dem Konto des Bankkunden einen Schaden gesehen, obwohl dessen Ver...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Mehrere schädigende Handlungen

Rz. 37 Davon zu unterscheiden ist eine Situation, in der stets neue Handlungsakte je für sich eine Pflichtverletzung darstellen. Hier beginnt die Verjährung mit jeder Verletzungshandlung neu.[112] Das kann auch für pflichtwidrige Unterlassungen gelten. So geht der BGH von unterschiedlichen Verjährungszeitpunkten aus, wenn die Dürftigkeitseinrede gegen spätere Klageerweiterun...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Einzel- oder Gesamtmandat

Rz. 409 Abweichend vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung (§§ 709, 714 BGB) hat die frühere Rechtsprechung des IX. Zivilsenats die Willenserklärungen der Parteien beim Abschluss eines echten Rechtsberatervertrages regelmäßig dahin gehend ausgelegt, dass der Vertrag mit allen Sozietätsmitgliedern abgeschlossen wird (Gesamtmandat).[928] Wegen beso...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 6. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 70 Nach § 103 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich[159] den beim Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat. Nach h.M.[160] muss der Versicherungsnehmer in seinen Vorsatz nicht nur die schädigende Handlung, sondern auch den Erfolg, d.h. den Schaden, aufgenommen haben, wenn der Versicherer nach § 103 VVG leistu...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Rechtsnatur

Rz. 5 Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung[11] und Schrifttum[12] ist ein typischer Anwaltsvertrag regelmäßig als Dienstvertrag einzuordnen, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für den Vertrag eines anwaltlichen Mediators mit der einzelnen Konfliktpartei[13] (zur Mediation vgl. Rdn 182 ff.). Je nach Inhalt der übernommenen...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Mitversicherte Personen

Rz. 15 § 51 Abs. 1 Satz 2 BRAO verlangt, dass sich die Pflichtversicherung auch auf solche Vermögensschäden erstreckt, für die der Rechtsanwalt nach § 278 BGB oder § 831 BGB einzustehen hat. Das betrifft zunächst einmal ausschließlich die Reichweite des Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer, also den Berufsträger oder die Berufsträgergesellschaft. Damit wird also...mehr