Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Strafrecht / I. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mahnverfahren / I. Eigener Mahnantrag

Rz. 35 Hat die Kanzlei selbst den Mahnantrag gestellt , ist es zur Vermeidung von Haftungsfällen unbedingt erforderlich, bei Eingang der Mitteilung über den Erlass des Mahnbescheids den Termin zu notieren, an dem ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Wird dieser Termin nämlich nicht notiert, besteht die Gefahr, dass der Vollstreckungsantrag schlichtweg vergessen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsmittel / 8. Kosten des Berufungsverfahrens

Rz. 13 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Berufungsverfahren gem. Anlage 1 zu § 11 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 2, Nr. 1220 eine 4,0 Verfahrensgebühr an Diese Gebühr beinhaltet auch die Kosten für ein Urteil. Wird die Klage in der Berufungsinstanz zurückgenommen oder die Berufung als solche zurückgenommen, ermäßigt sich die gerichtliche Verfahrensgebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Strafrecht / 3. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Rz. 15 Sind die Ermittlungen abgeschlossen, d.h. alle sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand zu ermittelnden Fragen von Bedeutung aufgeklärt, hat die Staatsanwaltschaft dies in der Akte zu vermerken (§ 169a StPO) und den von ihr ermittelten Sachverhalt und die Beweislage rechtlich zu würdigen. Hierbei kann sie zu grds. zwei Ergebnissen kommen: Entweder sie kommt zu dem Ergebn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Strafrecht / 1. Wahlverteidigung

Rz. 46 Die in der Öffentlichkeit bekannteste klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts ist allerdings weiterhin die der Verteidigung des Beschuldigten. Jeder Beschuldigte hat das Recht, gleich bis zu drei Verteidiger zu bestellen, § 137 StPO, wenn er sich das wirtschaftlich leisten kann, was in sog. Wirtschaftsprozessen durchaus vorkommt. Diese sind dann Wahlverteidiger . Die (j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einführung / II. Rechtsquellen des Zivilrechts

Rz. 4 Das Zivilrecht ist im Wesentlichen geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB. Hinzu kommt eine Vielzahl von Einzelgesetzen, die sich mit der Regelung von speziellen Einzelbereichen befassen. So befasst sich beispielsweise das HGB mit den besonderen Rechtsbeziehungen von Kaufleuten, das Aktiengesetz mit denjenigen von Aktiengesellschaften, das GmbH-Gesetz mit denjenig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 3. Kündigung

Rz. 61 Neben dem Recht auf Rücktritt hat der Auftraggeber nach § 649 BGB die Möglichkeit, einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung des Werkes jederzeit zu kündigen. Dieses freie Kündigungsrecht gilt für alle Werkverträge, so auch für den Bauvertrag gem.§ 650a BGB. Seit 1.1.2018 hat der Gesetzgeber im BGB-Werkvertragsrecht nun auch spezielle Regelungen für den Bauvertrag eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 1. §§ 650a ff. BGB

Rz. 62 Zum 1.1.2018 wurde der sog. Bauvertrag und weitere mit dem Bau in Verbindung stehende Vertragsformen (Architektenvertrag, Bauträgervertrag) erstmalig normiert. Bisher galten für Bauverträge nur die rudimentären Normen des Werkvertrages. In der Praxis wurde daher für größere Bauvorhaben schon seit den 1920er Jahren meist auf die Regelungen der VOB/B ausgewichen und die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / 1. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 51 Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, aus dem der Gläubiger Ansprüche herleitet, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er die ihm obliegende Leistung so lange verweigern, wie auch der Gläubiger seiner Leistungsverpflichtung nicht genügt hat. Anderes gilt nur, wenn eine Vorleistungspflicht des Schuldners vereinbart ist (§ 273 BGB). Rz. 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / I. Zwingende Rechtsnormen

Rz. 81 Das BGB enthält eine Vielzahl von Rechtsnormen, die wenigstens einen Mindestschutz wirtschaftlich oder auch intellektuell unterlegener Vertragsparteien garantieren sollen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Nichtigkeit sittenwidriger Rechtsgeschäfte gem. § 138 BGB, das bereits erläuterte Schikaneverbot und das Gebot von Treu und Glauben . Daneben gibt es in den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Allgemeine Vorschriften / III. Oberlandesgericht

Rz. 11 Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein reines Kollegialgericht , d.h. bei ihm gibt es ausschließlich kollegial besetzte Spruchkörper, die hier jedoch anders als beim LG nicht Kammern, sondern Senate heißen. Zwar ist es im Unterschied zum LG nicht der gesetzliche Normalfall, dass ein Richter als Einzelrichter tätig wird, sondern der Senat muss gem. § 526 ZPO entscheiden, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 12 L

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Handels- und Gesellsch... / A. Einführung

Rz. 1 Die bisher beschriebenen allgemeinen Regeln des Zivilrechts decken zwar den allergrößten Teil der vorkommenden Lebenssachverhalte rechtlich ab. Sie reichen jedoch nicht vollständig aus, Anforderungen, die eine florierende Wirtschaft an das Recht stellt, zu erfüllen, weil zum Bespiel Rechtsformen für wirtschaftliche Betätigung nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 4. Erbbaurecht

Rz. 35 Von dem in § 94 Abs. 1 BGB geregelten Grundsatz, wonach die auf einem Grundstück aufstehenden Gebäude immer im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen, macht das in dem Erbbaurechtsgesetz geregelte Erbbaurecht eine Ausnahme. Der Erbbauberechtigte hat gem. § 1 Abs. 1 ErbbauRG das regelmäßig zeitlich befristete Recht, auf (oder unter) einem fremden Grundstück ein Bau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Vergleich / I. Definition

Rz. 3 Der Vergleich ist in § 779 BGB geregelt. Dort ist er – vereinfacht gesagt – definiert als ein gegenseitiges Nachgeben zur Regelung einer streitigen Frage. Von einem Vergleich spricht man also immer dann, wenn zwischen zwei Parteien Streit über einen Anspruch besteht und die Parteien im Wege des gegenseitigen Nachgebens diese Frage aus der Welt schaffen. Wesentlich ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsmittel / 5. Berufungsgericht

Rz. 9 Über Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte entscheiden die Oberlandesgerichte (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Über Berufungen gegen Endurteile der Amtsgerichte entscheiden gem. § 72 GVG die Landgerichte. In bestimmten Fällen entscheiden allerdings die Oberlandesgerichte über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile, so bspw. gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Änderungen des Vollstreckungsrechts

Rz. 1 Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurde am 13.6.2008 vom Bundesrat beschlossen, es ist zum 1.1.2013 in Kraft getreten und hat das Vollstreckungsrecht ganz erheblich verändert.[1] Gerade Leser, die dieses Werk beispielsweise zur Vorbereitung auf den Rechtsfachwirtkurs zur Hand nehmen und lange nicht mehr im Bereich der Zwangsvollstrecku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Gesetzliche Vertretung

Rz. 57 Gegenstück der rechtsgeschäftlichen Vertretung ist die Vertretung, die auf gesetzlicher Anordnung beruht. Die wohl bekannteste dieser gesetzlichen Vertretungen ist die der Eltern für ihre Kinder. Die Eltern können für ihre Kinder kraft der ihnen anvertrauten elterlichen Sorge, § 1629 BGB, weitgehend wirksam über ein dem Kind gehörendes Vermögen verfügen, wodurch das Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Allgemeine Vorschriften / II. Rechtspfleger

Rz. 22 Mit der zunehmenden Überlastung der Gerichte ergab sich die Notwendigkeit, in bestimmten Rechtsbereichen, überwiegend der (früheren) freiwilligen Gerichtsbarkeit, bislang dem Richter zugeordnete richterliche Aufgaben und Rechtsbereiche auf andere am Gericht tätige Personen zu verlagern. Bereits im Jahr 1921 wurde daher der Berufsstand des Rechtspflegers geschaffen, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Zwangsvollstreckung in... / C. Zwangsversteigerung

Rz. 9 Das Verfahren der Zwangsversteigerung von Grundstücken richtet sich gem. § 869 ZPO nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Rz. 10 Antrag und Antragsunterlagen Der Antrag auf Zwangsversteigerung ist beim Vollstreckungsgericht (§ 15 ZVG) zu stellen. Vollstreckungsgericht ist gem. § 1 ZVG das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück lieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 1. Aufbau des Grundbuchs

Rz. 66 Wie bereits angedeutet, werden die Grundstücke in einem besonderen Register, dem sog. Grundbuch verzeichnet. Für jedes Grundstück wird dabei ein besonderes Grundbuch angelegt. Zuständig für die Führung des jeweiligen Grundbuchs ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt, funktionell werden die Grundbücher dort von den Rechtspflegern/-innen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / III. Geschäftsfähigkeit

Rz. 23 Während die Rechtsfähigkeit allein die Fähigkeit einer Person beschreibt, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, beschreibt die Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit der Person, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und damit Rechte und Pflichten zu begründen. Erforderlich ist, dass die handelnde Person die Tragweite ihres Handelns erkennen kann....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / a) Grunddienstbarkeit

Rz. 60 Mit der Grunddienstbarkeit kann ein Grundstück (das sog. dienende Grundstück ) zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks dergestalt belastet werden, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks das dienende in einzelnen Beziehungen benutzen darf ( Benutzungsdienstbarkeit ) oder dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks bestimmte Handlungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / V. Aufbau des Grundbuchs und Grundbuchverfahren

1. Aufbau des Grundbuchs Rz. 66 Wie bereits angedeutet, werden die Grundstücke in einem besonderen Register, dem sog. Grundbuch verzeichnet. Für jedes Grundstück wird dabei ein besonderes Grundbuch angelegt. Zuständig für die Führung des jeweiligen Grundbuchs ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt, funktionell werden die Grundbücher dort von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Juristische Personen

Rz. 14 Juristische Personen sind Vereinigungen von natürlichen Personen. Sie erlangen ihre Personeneigenschaft durch Zusammenschluss, der durch Vertrag, Satzung oder Gesetz erfolgen kann. Juristische Personen unterscheidet man in solche des Privatrechts und solche des öffentlichen Rechts. Juristische Personen des Privatrechts sind z.B. die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Die Organe der Zwangsv... / I. Aufgabenbereich

Rz. 8 Die Vollstreckungsgerichte sind kein eigenständiger Gerichtszweig. Vielmehr werden gem. § 764 Abs. 2 ZPO grundsätzlich die Amtsgerichte, in deren Bezirk die Zwangsvollstreckung stattfinden soll oder stattgefunden hat (Ausnahmen z.B. § 828 Abs. 2 ZPO, § 1 ZVG), als Vollstreckungsgerichte tätig. Funktionell werden die Geschäfte des Vollstreckungsgerichts heute gem. § 20 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / I. Bewegliche Sachen

1. Pfandrecht Rz. 39 Zur Absicherung einer Forderung kann dem Gläubiger gem. § 1204 BGB ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache bestellt werden. Das Gesetz sieht auch ein Pfandrecht an Rechten (§ 1273 BGB) sowie an Forderungen (§§ 1279 ff. BGB) vor, während für Immobilien nur speziell geregelte Pfandrechtsformen, die sog. Grundpfandrechte in Betracht kommen. Das "echte" Pfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / A. Rechtsobjekte

Rz. 1 Im Gegensatz zu den Rechtssubjekten (siehe Rdn 11) – den Trägern von Rechten und Pflichten – stehen die Rechtsobjekte. Sie gliedern sich i.S.d. BGB in zwei Schwerpunkte, nämlich Sachen/Bestandteile und Rechte. Hinweis: Für Tiere gilt die Sonderregelung gem. § 90a BGB, wonach Tiere keine Sachen sind. Sie werden durch besondere Gesetze wie z.B. das TierSchG geschützt. Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Verwaltungsrecht und -... / E. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Verwaltungsrecht und -... / III. Grundzüge des Verwaltungsrechts

Rz. 5 Während für den Bürger gilt, dass er alles tun darf, was nicht verboten ist, soweit er damit nicht Rechte anderer verletzt, gilt für den Staat als Exekutive der Gesetzesvorbehalt, d.h. er darf nur das tun, was ihm gesetzlich ausdrücklich erlaubt worden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Diese gesetzliche Erlaubnis für die staatlichen Verwaltungsorgane, die rechtlich auch als Erm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 1. Pfandrecht

Rz. 39 Zur Absicherung einer Forderung kann dem Gläubiger gem. § 1204 BGB ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache bestellt werden. Das Gesetz sieht auch ein Pfandrecht an Rechten (§ 1273 BGB) sowie an Forderungen (§§ 1279 ff. BGB) vor, während für Immobilien nur speziell geregelte Pfandrechtsformen, die sog. Grundpfandrechte in Betracht kommen. Das "echte" Pfandrecht an be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung und Verwirkung / II. Eintritt der Verjährung

Rz. 4 Die einzelnen Verjährungsfristen sind in den §§ 195 ff. BGB geregelt. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Von dieser Regel enthalten die §§ 196, 197 BGB Ausnahmen. So verjähren Ansprüche aus Rechten an einem Grundstück innerhalb von zehn Jahren. 30 Jahre beträgt die Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche aus Eigentum oder anderen dingli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / a) Hypothek (§§ 1113 ff. BGB)

aa) Entstehung Rz. 43 Ein Grundstück (auch das Miteigentum daran, das Wohnungs- und Teileigentum und das Erbbaurecht) kann gem. § 1113 BGB mit einer Hypothek zur Absicherung einer (regelmäßig) Darlehensforderung belastet werden. Das Gesetz unterscheidet die Brief- und die Buchhypothek. Obwohl heute in der Kreditpraxis fast immer Buchhypotheken (bzw. noch viel häufiger Buchgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 24 Z

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Widerrufsrecht

Rz. 100 Die Widerrufsrechte stellen einen zentralen Teil des Verbraucherschutzes im BGB dar. Sie setzen keine Pflichtverletzung des Unternehmers voraus, sondern bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag über §§ 355 ff. BGB rückabzuwickeln. Rz. 101 Der Widerruf muss gem. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen. Aus der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Strafrecht / C. Das Strafprozessrecht

Rz. 6 Mit dem Strafprozessrecht bezeichnet man zum einen alle Normen, die das Verfahren zur Feststellung einer Straftat regeln , zum anderen die Normen, die die Art und Weise der Vollstreckung einer erkannten Strafe bestimmen. Rz. 7 Das Strafverfahren gliedert sich in insgesamt vier Verfahrensabschnitte, nämlich das Ermittlungsverfahren , das Zwischenverfahren , das Hauptverfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verfahren durch das Ge... / O. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 21 U

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Zustellung und Empfang... / IV. Rückwirkung der Zustellung, § 167 ZPO

Rz. 6 Die Regelung aus § 167 ZPO, wonach, wenn durch die Zustellung eine Frist gewahrt, die Verjährung neu beginnen oder gehemmt werden soll, diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung eintritt, sofern die Zustellung "demnächst" erfolgt, hat in der Rechtspraxis durchaus größere Bedeutung. Um sie genauer zu verstehen, hilft es, sich einmal deren Bedeutun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / I. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rz. 19 Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin gibt der Kanzlei ihr Gepräge. Erst durch ihn oder sie wird das Büro zur Anwaltskanzlei. Rechtlich sind Rechtsanwälte einerseits Interessenvertreter ihrer Mandanten, an die sie über Geschäftsbesorgungsverträge (Sonderform des Dienstvertrags, §§ 611 ff., 675 BGB) gebunden sind. Ein Rechtsanwalt hat die rechtlichen Interessen sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Besonderer Teil des Sch... / a) Widerrufsrecht

Rz. 33 Aus § 495 BGB ergibt sich unter den aus den Absätzen 2 und 3 dieser Vorschrift ersichtlichen Bedingungen ein umfassendes Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 355 BGB. Hinsichtlich der Ausübung und Abwicklung dieses Rechts darf auf die Ausführungen in § 4 Rdn 1 ff. verwiesen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / E. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 20 § 46c ArbGG regelt seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit der elektronischen Einreichung:[1] § 46c Elektronisches Dokument (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 4. Prüfungsaufbau

Rz. 90 Bei der Prüfung der Frage, ob eine Vertragsbedingung nach den Vorschriften über die allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist, ist zunächst festzustellen, ob es sich nach der dargestellten Definition des § 305 BGB um eine allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Rz. 91 Bejahendenfalls ist sodann zu fragen, ob die AGB entsprechend den §§ 305 ff. BGB wirksam in das V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 47 Verwaltungsrecht und -... / D. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 35 Die Verwaltungsgerichtsordnung wurde zum 1.1.2018 geändert. In § 55a VwGO ist die Möglichkeit zur Einreichung elektronischer Dokumente geregelt.[1] § 55a VwGO (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einführung / I. Allgemeiner Teil

Rz. 7 Das erste Buch enthält den "Allgemeinen Teil". Hier finden sich die allgemeinen Regelungen, so z.B. die Regelungen über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, über Willenserklärungen, deren Anfechtung und Nichtigkeit, über Fristen und Termine und über Verjährung. Diese Normen beanspruchen Gültigkeit im gesamten Zivilrecht, d.h. auch in den bereits genannten Spezialgesetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einführung / I. Erkenntnisverfahren

Rz. 14 Der erste Abschnitt der ZPO behandelt das Erkenntnisverfahren. Bei dem Erkenntnisverfahren handelt es sich um das gerichtliche Vorgehen, das notwendig ist, um zu einem vollstreckbaren Titel, d.h. in der Regel zu einem Urteil oder gerichtlichen Vergleich, zu kommen. Der Gesetzgeber sieht hierzu eine Vielzahl von Regelungen vor, durch die die Rechte der Parteien auf rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 2. Dienstbarkeiten

Rz. 59 Das BGB kennt in §§ 1018–1093 BGB drei verschiedene Dienstbarkeiten, die Grunddienstbarkeit , den Nießbrauch und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit . a) Grunddienstbarkeit Rz. 60 Mit der Grunddienstbarkeit kann ein Grundstück (das sog. dienende Grundstück ) zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks dergestalt belastet werden, dass der Eigentü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Besondere Klage- und V... / VI. Büromäßige Behandlung

Rz. 35 Sofern antragsgemäß ein Urkunden-, Scheck- oder Wechselurteil ergangen ist, kann dies unabhängig vom Nachverfahren vollstreckt werden. Der Anwalt der unterlegenen Partei muss entscheiden, ob er die Rechte seiner Partei im Nachverfahren oder in einem Berufungsverfahren geltend machen will. Deshalb ist es notwendig, bei Eingang des Vorbehaltsurteils auch die Berufungs- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 23 W

mehr