Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Vorausvermächtnis

Rz. 94 Unter einem Vorausvermächtnis versteht man ein Vermächtnis, das dem oder den Erben selbst zugewandt wird, § 2150 BGB. Es handelt sich hierbei um ein Mittel, einem der Erben einen bestimmten Gegenstand zuzuwenden, ohne dass diesbezüglich eine Anrechnung auf seinen Erbteil erfolgt. Der Vermächtnisnehmer hat bereits vor der Nachlassteilung einen Anspruch gegenüber den üb...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 522 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 454 Bei der Einheitslösung besteht im Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft keine Trennung zwischen dem Vermögen des Erstversterbenden und dem Vermögen des noch lebenden Ehegatten. Beide Vermögensgegenstände verschmelzen im Zeitpunkt des ersten Todesfalls zu einer Vermögensmasse. Rz. 455 Gestaltet man die Wiederverheiratungsklausel lediglich dahingehend, dass "im Falle d...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 7. Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB

Rz. 156 Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB An das Landgericht (…) Klage [179] des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folg...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / h) Ausgleichungspflicht für besondere Leistungen, § 2057a BGB

Rz. 416 Mit dem Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969, in Kraft getreten am 1.7.1970, wurde in den alten Bundesländern die erste Stufe des gesetzlichen Erbrechts nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und den väterlichen Verwandten eingeführt. Bis zum 30.6.1970 arbeitete das Gesetz mit einer Fiktion und erklärte nichteheliches Kind und Vat...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Rechtswirkungen

Rz. 113 Ein Verstoß gegen § 1071 BGB führt lediglich zur relativen Unwirksamkeit der vorgenommenen Verfügung. Der Nießbraucher nimmt die Rechte des Miterben in Bezug auf Verwaltung und Nutzung des Nachlasses wahr (§ 1066 Abs. 1 BGB). Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann der Nießbraucher nur gemeinsam mit dem betreffenden Miterben verlangen (§ 1066 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Sekundärer Unrichtigkeitsnachweis: Beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift

Rz. 15 Die Vorlage eines Erbscheins ist nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, reicht statt der Vorlage eines Erbscheins die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der notariellen letztwilligen Verfügung zusammen mit einer Abschrift der Eröffnungsniederschrift durch das Nachlassgericht aus, § 35 Abs. ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 3. Formen des Nießbrauchs

Rz. 71 Der Nießbrauch kann bestellt werden an Grundstücken, Erbbaurechten, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungseigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrechten sowie an Grundpfandrechten, Forderungen und anderen Rechten und Beteiligungen. Beim Nießbrauch an einem Vermögen bspw. am Nachlass (§ 1085 BGB) muss das Nießbrauchsrecht durch Einzelakte an den einzelnen Vermögensgegenständ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 15. Erwerber eines Erbteils

Rz. 173 Anspruchsberechtigt ist auch der Erbteilserwerber nach § 2033 Abs. 1 BGB, da er als Rechtsnachfolger alle Rechte des veräußernden Miterben erwirbt.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / C. Beratung

Rz. 72 Auch nach der Änderung zum 1.8.2013 verbleibt es bei der seit 1.7.2006 geltenden Regelung. Diese lautet wie folgt: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle

Rz. 233 Für die vor dem Bekanntwerden des EGMR-Urteils, also vor dem 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage, d.h. die Zeitgrenze 1.7.1949 bleibt bestehen, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG in der Fassung des Zweiten ErbRGleichG. Hier sind Zweifel erlaubt, ob diese Regelung für alle Fälle den Anforderungen der EMRK entspricht. Der vom EGMR ents...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Ungeborene als Rechtssubjekte des Erbrechts

Rz. 206 Das BGB kennt nur bruchstückhafte Regeln über die Rechtssubjekte. Wesentliches Merkmal eines Rechtssubjekts ist, dass es Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Diese Fähigkeit beginnt nach § 1 BGB, dort als Rechtsfähigkeit bezeichnet, mit der Vollendung der Geburt. a) Gezeugte, aber noch nicht Geborene Rz. 207 Ausnahmsweise können, und zwar gerade im Erbrecht, auc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (cc) Fortführung des Unternehmens

Rz. 198 Da der Nießbraucher verpflichtet ist, die nießbrauchsbelastete Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten, ist er auch verpflichtet, das Unternehmen fortlaufend zu betreiben. Es ist ihm auch nicht gestattet, den Betrieb wesentlich umzugestalten oder zu verändern.mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / IV. Auskunftspflichten

Rz. 59 Der Testamentsvollstrecker ist den Erben gegenüber gemäß §§ 2218, 666 BGB zur Auskunft verpflichtet. Bei Erteilung einer Auskunft ist der Grundgedanke des § 666 BGB zu beachten, also die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht im Auftragsrecht. Zweck des Auskunftsanspruchs ist es, dem Auskunft verlangenden Erben die Nachrichten und den Kenntnisstand zu verschaffen, die er...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (dd) Fortführung der Firma

Rz. 199 Der Nießbraucher kann gemäß § 22 Abs. 2 HGB die Firma fortführen, wenn der Nießbrauchsbesteller darin einwilligt. Aus § 1041 BGB kann sich eine Verpflichtung zur Einwilligung in die Fortführung der Firma ergeben.mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Verlust eines eigenhändigen Testaments

Rz. 45 Auch aus einem nicht auffindbaren Testament können Rechte abgeleitet werden. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu richten.[56] Derjenige, der aus dem Testament Rechte geltend macht, muss die formgültige Errichtung und seinen Inhalt beweisen.[57] Die Beweislast kehrt sich jedoch u...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Die Gesamthandsklage

Rz. 351 Da der Nachlassgläubiger letztlich eine Vollstreckung in das Gesamthandsvermögen "Nachlass" beabsichtigt, ist die Klage gegen alle Gesamthänder, also alle Miterben, zu richten (Gesamthandsklage, § 747 ZPO). Haben einzelne Miterben ihre Zustimmung dazu erteilt, dass die Forderung des Nachlassgläubigers aus dem Nachlass erfüllt wird, so würde einer Klage auch gegen die...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Der Auslegungsvertrag

Rz. 320 Aufgrund der Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung von Testamenten ergeben, und aufgrund der Tatsache, dass eine zuverlässige Prognose über den Ausgang eines Verfahrens auf Feststellung des Erbrechts in den meisten Fällen unmöglich ist, ist die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Mandanten und Parteien in der Regel nicht gering. Rz. 321 Die Einigung der...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 1 Möchte der Erbe für den Nachlass Rechte ausüben oder Pflichten wahrnehmen, muss er sein Erbrecht nachweisen und dafür einen Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der erteilte Erbschein stellt für den Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht nach § 2353 BGB dar.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Gesetzliches Schuldverhältnis

Rz. 152 Der Nießbrauch begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer. Zu unterscheiden von diesem gesetzlichen Schuldverhältnis ist das zugrunde liegende Schuldverhältnis zwischen dem Nießbrauchsberechtigten (Vermächtnisnehmer) und dem Besteller (Erbe), das die Verpflichtung auf Einräumung des Nießbrauchs zum Inhalt hat, in unserer Fallkons...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Weiter bestehendes gemeinsames Sorgerecht

Rz. 282 Die Eltern minderjähriger Kinder bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden, § 1671 BGB.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Belastungsgegenstand

Rz. 146 Das Gesetz kennt den Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 bis 1067 BGB), an Rechten (§§ 1068 bis 1084 BGB), an Vermögen (§§ 1085 bis 1088 BGB) sowie an einer Erbschaft als Sachgesamtheit (§ 1089 BGB).mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / i) Das Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 231 Die Zuwendung eines Vermächtnisses auf Einräumung eines dinglichen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) dient der Absicherung des Vermächtnisnehmers im Hinblick auf das elementare Grundbedürfnis des Wohnens. Dem Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner, dem nichtehelichen Lebenspartner soll bspw. das Wohnen in der bisherigen Wohnung nach dem Tod eines Partners sichergestell...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Einordnung

Rz. 121 Der Vorbehalt des ordre public ist in Deutschland in Art. 6 EGBGB normiert. Danach ist die Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Die jeweilige Norm ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten un...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Testamentsvollstreckung an Anteilen von Personengesellschaften

Rz. 88 Ähnlich verhält es sich auch bei Personengesellschaften. Hier hängen der Umfang und die Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckertätigkeit zunächst von der jeweiligen Nachfolgeklausel ab. Rz. 89 Wird die Gesellschaft bei Vorhandensein einer Fortsetzungsklausel unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, was bei oHG und KG der gesetzliche Regelfall ist, dann hat der...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / III. Rechtsmittel

Rz. 73 Nach § 1065 Abs. 1 S. 1 ZPO findet gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statt, wenn die Sache von grundsätzlicher Bedeutung ist, die Fortbildung des Rechts dies erfordert oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (aa) Umlaufvermögen des Unternehmens

Rz. 196 Das Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 HGB) stellt u.a. auch verbrauchbare Sachen im Sinne des § 1067 BGB dar. Deshalb werden die verbrauchbaren Sachen nach dieser Vorschrift Eigentum des Nießbrauchers. Verbunden damit ist das Verfügungsrecht des Nießbrauchers.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (3) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

(a) Allgemeines Rz. 202 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsbeteiligungen ist eine Form des Nießbrauchs an einem Recht (§§ 1030, 1069 ff. BGB). Wird der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil selbst und nicht am Vermögen der Gesellschaft bestellt, bedarf es hierzu der Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 1069 Abs. 2, 719 BGB) oder der Zulassung im Gesellschaftsvertrag.[225] Einen...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Eigenhändigkeit eines privatschriftlichen Testaments

Rz. 39 Es gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[47] Der Beweis der Eigenhändigkeit ist ggf. neben dem der Echtheit der Unterschrift zu erbringen, weil § 440 Abs. 2 ZPO auf das eigenhändige Testament keine Anwendung findet. Die Echtheit der Unterschrift ist noch kein Beweis,...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / c) Teilweise Rückverweisung

Rz. 64 In der Praxis recht häufig anzutreffen war die teilweise Rückverweisung. Diese erfolgte, wenn für das bewegliche und unbewegliche Vermögen unterschiedliche Regelungen im Heimatrecht des Erblassers getroffen worden sind. Während das unbewegliche Vermögen zum Beispiel dem Grundsatz der lex rei sitae unterworfen wird, also dem Belegenheitsrecht der Sache, wurde nach alte...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Fälle des § 2027 Abs. 2 BGB

Rz. 169 Der Auskunftsanspruch steht dem Erben weitergehend auch gegen sonstige Besitzer von Erbschaftsgegenständen zu, § 2027 Abs. 2 BGB. Auskunftsschuldner ist hiernach, wer "ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat". Rz. 170 Auskunftspflichtig ist selbst derjenige, der den Erbschaftsgeg...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 4. Anfechtungstatbestände

Rz. 52 Für die Irrtumstatbestände des § 2078 BGB trägt derjenige die Beweislast, der sich auf die Anfechtung der letztwilligen Verfügung beruft.[68] Das in § 2079 BGB normierte Anfechtungsrecht des übergangenen Pflichtteilsberechtigten ist ein Sonderfall des Motivirrtums und ergänzt damit § 2078 Abs. 2 BGB. Die Vorschrift des § 2079 BGB enthält eine Vermutung für das Vorlieg...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Die Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 357 Auch bei der Gesamthandsklage sollte die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragt werden. Rz. 358 In Zweifelsfällen wird der Erbe die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil beantragen. Gegenüber der Gesamthandsklage kann der einzelne Miterbe die Dreimonatseinrede und die Aufgebotseinrede (§§ 2014–2017 BGB) er...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Die Pflichtteilsergänzung beim Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 68 Ein Vertrag zugunsten Dritter (z.B. Lebensversicherung) kann dann zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führen, wenn im Valutaverhältnis zwischen Erblasser und Bezugsberechtigtem eine Schenkung vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[98] bemisst sich die Bereicherung dabei nach dem Wert, den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung beim Erbfall nach...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / I. Zweck

Rz. 218 Der Erbe kennt im Allgemeinen bei Eintritt des Erbfalls weder sämtliche Aktiva noch sämtliche Passiva des Nachlasses. Vor allem von der Höhe der Nachlassverbindlichkeiten hängt sein Risiko ab, ob er möglicherweise mit seinem eigenen Vermögen über den Nachlass hinaus haftet. Rz. 219 Um zuverlässig abklären zu können, welche Gläubiger Forderungen gegen den Nachlass habe...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Das Rechtsverhältnis zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Erben

Rz. 132 Zunächst gilt es festzustellen, dass der Erbe vor Annahme der Erbschaft grds. nicht verpflichtet ist, Handlungen für den Nachlass vorzunehmen. Soweit der vorläufige Erbe jedoch erbschaftliche Geschäfte besorgt hat, bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem endgültigen Erben nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 1959 Abs. 1, 677 ff....mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 6. Vorläufiger Rechtsschutz im Erbenfeststellungsprozess

Rz. 57 Ist bereits ein Erbschein erteilt und findet der Erbenfeststellungsprozess statt, weil nachträglich ein neuer Erbprätendent aufgetaucht ist, besteht die Gefahr, dass die Ausfertigung des Erbscheins bis zur endgültigen Entscheidung missbraucht wird. Der Kläger kann in diesen Fällen ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Beklagten nach §§ 935 ff. ZPO anstrengen...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 4. Haftungsbeschränkung auf einen bestimmten Rechtsbereich

Rz. 97 Haftungsminderungen oder Haftungsausschlüsse, die über die Vorgaben des § 52 BRAO hinausgehen, sind grundsätzlich unzulässig und daher unwirksam. Innerhalb der Mindestbeträge des § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAO kann die Haftung daher nicht noch weiter begrenzt werden, etwa durch inhaltliche Haftungseinschränkungen oder den Ausschluss der Haftung bei der Übernahme eines M...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Hinzuziehung der Beteiligten

Rz. 98 Die Hinzuziehung von Beteiligten zum Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist in § 345 Abs. 1 FamFG geregelt, der § 7 FamFG insoweit ergänzt. Rz. 99 Der Antragsteller ist Muss-Beteiligter, unabhängig davon, ob ihm ein eigenes Antragsrecht zusteht oder nicht. Wird ein gemeinschaftlicher Erbschein nur von einem Miterben beantragt, ist allein dieser Beteiligter und ni...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / A. Allgemeines

Rz. 1 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflicht gegenüber d...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Fallbeispiel

Rz. 152 Beispiel Der verwitwete, testamentarisch nicht gebundene Erblasser E, der die Tochter T und den Sohn S hat, hinterlässt ein formgültiges Testament, wonach der Sohn S zum Alleinerben eingesetzt, die Tochter T aber enterbt ist. S lässt sich vom Nachlassgericht einen Erbschein erteilen, der sein Alleinerbrecht ausweist. Unter Vorlage dieses Erbscheins lässt er sich von ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Die Dreimonatseinrede

Rz. 105 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Anhörung der Beteiligten

Rz. 110 Nach § 37 Abs. 2 FamFG darf das Nachlassgericht eine ablehnende Entscheidung im Erbscheinsverfahren nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützen, zu denen die betroffenen Beteiligten angehört worden sind. Es ist zwischen der Anhörung nach § 34 FamFG und der Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 26 FamFG zu unterscheiden. Rz. 111 Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 FamFG...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 594 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landwirtschaftlichen Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 16. Anerkennung eines nichtigen Testaments

Rz. 174 Die Frage, welche Rechtsqualität Vereinbarungen unter Erbprätendenten haben, wenn diese sich im Hinblick auf ein nichtiges Testament über das Erbrecht einigen, hatte schon das Reichsgericht zu klären.[169] So entschied es über einen Vertrag, in dem eine Vertragspartei zugunsten der anderen ein nichtiges Testament als für sich bindend anerkannte.[170] Das RG hat damal...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 18. Beweislast

Rz. 102 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[177] Dazu ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Öffentlicher Glaube

Rz. 31 Da die Rechtsvermutung des § 2365 BGB und die Beweislastumkehr des § 292 ZPO analog nicht unmittelbar den Rechtsverkehr schützen, wird diese Lücke durch den öffentlichen Glauben an den Erbschein nach §§ 2366, 2367 BGB geschlossen:[29]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 198 Zentrale Vorschrift des Rechts über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist § 2042 BGB. Nach dessen Abs. 1 kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich aus: BGH in BGHZ 21, 229, 232: Zitat "Nach § 2042 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Im Prozess

Rz. 41 Im Rahmen eines Zivilprozesses hat derjenige, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, diese zu beweisen.[71] Unter Umständen hilft hier ein Anscheinsbeweis.[72] In jedem Fall ist jedoch ein umfassender Vortrag desjenigen, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, erforderlich. Ist das Testament nicht datiert und kann der Zeitpunkt der Errichtung auch nicht aufgru...mehr