Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips insbesondere durch AfA und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 560 Das Zu- und Abflussprinzip wird grundsätzlich durch § 11 EStG geregelt. Veränderungen der Bestände an Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten und RAP berühren nicht das Ergebnis. Die Systematik der EÜR lässt auch keine Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen zu (siehe Rdn 282, 396 f., 449 ff., 430 ff.). Zur Vermeidung willkürlicher "Ausschläge" der Besteuerun...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Statusgedanke im Erbrecht

Gegen eine Ausweitung des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auf manche der oben benannten Personengruppen (z.B. Schwiegerkinder, familienfremde Pflegepersonen) könnte zudem der dem gesetzlichen Erbrecht zugrunde liegende Gedanke des Familienerbrechts sprechen. Flankiert von den verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG begünstigt das Erbrecht hier bei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vereinbarung des Altersphasenmodells

Rz. 2055 Die Tatsache, dass der die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil mit Ablauf des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes verpflichtet ist, im möglichen Umfang der Fremdbetreuung des Kindes einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, wird von manchen Partnern als für die Kinder nicht förderlich angesehen. Diese Eltern können sich natürlich dafür entscheiden, der gesetzlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 112 Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen und Nach § 1 Abs. 1 EStG ist eine natürliche, also noch lebende Person, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie oder Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 2 EStG auch deutsche Staatsangeh...mehr

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ZErb 10/2023, Zum Wert eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt als Vorerbe des 1970 verstorbenen Erblassers die Feststellung, dass sein Sohn zum Nacherben des Erblassers berufen ist und dem Beklagten nur ein nachrangiges Anwartschaftsrecht als möglicher Ersatzerbe zusteht. Das LG hat die Klage abgewiesen, das OLG hat die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen und den Streitwert auf 20.000 EUR fest...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / K. Anhang – Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 2196 Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Muster 3.113: Merkblatt im Falle der Rechtskraft der Scheidung Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auch wenn Sie davon ausgehen, dass mit Rechtskraft der Scheidung alle familienrechtlichen Probleme gelöst bzw. beseitigt sind, können doch verschiedene Probleme auftreten bzw. müssen eventuell versc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte des IFRS 10

Tz. 1 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements enthält Grundsätze zur Darstellung und Aufstellung von Konzernabschlüssen bei Unternehmen, die ein oder mehrere Unternehmen beherrschen. Der IASB veröffentlichte den IFRS 10 im Mai 2011. Gemeinsam mit IFRS 10 veröffentlichte der IASB im Mai 2011 zwei weitere neue Standards, IFRS 11 Joint Arrangements u...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 2104 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Änderung und Aufhebung nach § 54 FamFG

Rz. 411 Das Familiengericht kann nach § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG die Entscheidungen in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern.[610] Die Änderung einer einstweiligen Unterhaltsanordnung erfolgt nur auf Antrag, § 54 Abs. 1 S. 2 FamFG. Die Befugnis zur Antragstellung haben alle Beteiligten, die durch die einstweilige Anordnung beschwert, d.h. durch den Beschluss in ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Anwendungsbereich

Rz. 222 Eine Abänderung kann gem. § 238 FamFG beantragt werden, wenn eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen enthält. Hierunter fällt auch jede Art von Endurteilen, welche gem. den bis zum 31.8.2009 anzuwendenden zivilprozessualen Vorschriften ergangen sind.[263] Nicht statthaft ist der Antrag dagegen bei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Beherrschung festgelegter Vermögenswerte (Silos)

Tz. 171 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor muss bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, auch in Betracht ziehen, dass er womöglich nur einen Teil des Beteiligungsunternehmens, einen sog. Silo, beherrscht (IFRS 10.B76). Silos sind Beteiligungsunternehmensteile, bei denen bestimmte Vermögenswerte und Schulden in einer Weise miteinander verbunden ...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / aa) Dateiformat "PDF"

Das elektronische Dokument ist im Dateiformat PDF (= Portable Document Format) zu übermitteln, § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV. Das Dateiformat "PDF" ist damit zwingend.[2] Der Gesetzgeber begründet die Entscheidung für das PDF-Format damit, dass sich dieses im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr zum Standardformat entwickelt habe. Es sei für jedermann kostenfrei verfügbar un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 2159 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB . Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Reg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Thesaurierung von Gewinnen bei Gesellschaften

Rz. 595 Die Problematik der Behandlung von thesaurierten Gewinnen in Unternehmen und deren Auswirkung auf das Unterhaltseinkommen wird offenkundig, wenn bei Personen- und Kapitalgesellschaften die folgenden Überlegungen angestellt werden: Beispiele 1. Der unterhaltsverpflichtete Mitunternehmer U ist an einer GbR neben anderen neun Gesellschaftern zu 10 % beteiligt. Da die Ges...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (4) Rechtsfolgen von Ausschluss/Einschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 744 Verbleibt der Unterhaltsanspruch aus den erörterten vorgenannten Gründen ausnahmsweise beim Leistungsberechtigten, ist der Sozialhilfeträger darauf beschränkt, den Berechtigten auf seine Ansprüche hinzuweisen und ihn bei deren Geltendmachung zu unterstützen. Er hat nicht zu prüfen, ob dieser Leistungsberechtigte Unterhaltsansprüc...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Verwirkung von Verwandtenunterhalt, § 1611 BGB

Rz. 325 Die Norm beschränkt den Unterhaltsanspruch bei grobem Fehlverhalten des Berechtigten.[576] Ob neben dieser eng auszulegenden Ausnahmevorschrift [577] der Rückgriff auf andere Vorschriften wie z.B. § 242 BGB möglich ist, ist strittig.[578] Als Begehungsformen des § 1611 BGB kommen aktives Tun und Unterlassen in Betracht, soweit der Berechtigte dadurch eine Rechtspflicht...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsrechtsprechung zur AfA (bewegliche Wirtschaftsgüter)

Rz. 360 Der BGH hat in seinem Urteil aus dem Jahre 1980[206] grundlegend zur AfA festgestellt, dass der durch das steuerliche Institut der Abschreibung pauschal zu berücksichtigende Verschleiß von Gegenständen des Anlagevermögens entspreche oft keine tatsächliche Wertminderung in Höhe des steuerlich anerkennungsfähigen Betrages, erst recht keine entsprechende Minderung des E...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Salvatorische Klauseln

Rz. 849 Salvatorische Klauseln können sinnvoll sein, helfen nicht manchen Fällen aber nicht weiter. Gerade in ehevertraglichen Vereinbarungen kommt es häufig zu "Gesamtlösungen", bei denen das Nachgeben einer der Beteiligten auf einem Gebiet zu einem Entgegenkommen des anderen Beteiligten auf einem anderen Gebiet führt. Hier kann eine mangelnde individuelle Anpassung wegen d...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / II. Handelt es sich bei solchen Fristbestimmungen um unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Aus dem genannten Grund kann sich die Unwirksamkeit von in Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherer enthaltenen Fristregelungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer allein aus nicht bereichsspezifischen gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Als solche kommen insbesondere die Regelungen des BGB über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 – 310 BGB) in Betracht;...mehr

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ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Salvatorische Klauseln

Rz. 388 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Rz. 1559 Bei der Frage, ob Verbindlichkeiten vom verfügbaren Einkommen der Eheleute abzuziehen sind, war früher zu unterscheiden, ob diese eheprägend waren oder nicht. Typisch eheliche Verbindlichkeiten warenmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Anpassung und Bindungswirkung

Rz. 321 Nach § 238 Abs. 4 FamFG ist die vorausgegangene Entscheidung bei Vorliegen einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen. Durch diese Formulierung soll der Gesichtspunkt der Bindungswirkung deutlich zum Ausdruck gebracht werden.[475] Die in § 238 FamFG geschaffene Möglichkeit, bei einer Verpfli...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung 6. ZS des OLG Brandenburg, der für Kostensachen zuständig ist, bedarf einiger Anmerkungen. Zulässigkeit der Nachfestsetzung Grundsätze Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer erneuten Kostenfestsetzung, also einer Nachfestsetzung von weiteren Kostenpositionen, nur entgegen, soweit derselbe Streitgegenstand betroffen ist (BGH RVG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Täter der Verbrauchsteuergefährdung muss vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben. Vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Täter die die Blankettvorschrift des § 381 Abs. 1 AO ausfüllende verbrauchsteuerliche Bestimmung kennt und ihr bewusst zuwiderhandelt oder wenn der Täter sie zwar nicht kennt, ihr Bestehen aber für möglich hält und es billi...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Leistungspflichten der Eltern

Rz. 770 Eltern schulden ihrem Kind im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht, ohne dass es auf ihren Beruf und ihre gesellschaftliche Stellung ankommt.[1020] Haben Eltern die ihnen hiernach obl...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

Rz. 343 Auch titulierte Unterhaltsansprüche können verwirken. Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch aber nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. Zu dem reinen Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen de...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Keine Begründung von weiteren Rechten/ Auslegungsregel

Außerhalb der Beteiligungsrechte begründet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit keine eigenen Zuständigkeiten. Es kann demnach nicht selbst Anspruchsgrundlage für Rechte des Personalrats bilden und weist ihm auch keine über die im BPersVG genannten Aufgabengebiete hinaus zu.[1] Auch ein Unterlassungsanspruch lässt sich aus § 2 Abs. 1 BPersVG nicht herleiten. § 2 Abs....mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Tragweite und Inhalt des Gebots

Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht lediglich Programmsatz, sondern in erster Linie ein Verhaltensgebot, das die Dienststellenparteien zur gegenseitigen Akzeptanz und gleichberechtigten Partnerschaft anhält. Gerade die Dienststellenleitung hat dabei zu akzeptieren, dass ein Personalrat seine Aufgaben wahrnehmen darf und in Erfüllung dieser Aufgaben dem Di...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5 Zusammenarbeit im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge

Dienststellenleitungen und Personalvertretungen haben sich bei ihrer Zusammenarbeit an die geltenden Gesetze und Tarifverträge zu halten. So wird bereits in § 2 Abs. 1 BPersVG und dem sich daraus ergebenden Hinweis der Vorrang gesetzlicher und tarifvertragliche Regelungen vor der Entscheidungsbefugnis der Dienststellenparteien betont. Eine eigenständige Regelung enthält die ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

§ 2 Abs. 1 BPersVG normiert das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat. Es ist einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Grundsatz des Personalvertretungsrechts. Es handelt sich dabei nicht um ein bloßes Verhaltensgebot oder einen Appell, es ist unmittelbar geltendes und die Dienststellenparteien bindendes Recht.[1] Es bindet al...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einleitung

Die Vorschrift enthält 5 Absätze. § 2 Abs. 1 BPersVG normiert den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Formulierung ist § 2 Abs. 1 BetrVG angepasst. Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist Leitmotiv des Gesetzes und beansprucht stets Geltung. § 2 Abs. 2 BPersVG normiert als Unterlassungsgebot die Friedenspflicht für die Dienststellenparteien. Das gilt a...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.2 Adressaten des Gebots

Primär richtet sich das Gebot an sämtliche Personalvertretungen und die Dienststellenleitungen, weil sich für diese unmittelbar Aufgaben und Pflichten aus dem Personalvertretungsrecht ergeben. Konsequenterweise richtet sich das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit demnach nicht an die Beschäftigten der Dienststelle. Es will auch nicht den Umgang der Beschäftigten untere...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5.1 Gesetze

Unter "Gesetze" sind alle Rechtsnormen im materiellen Sinn, mithin auch Verordnungen, Satzungen und haushaltsrechtliche Vorschriften, zu verstehen. Auch das Grundgesetz und das BPersVG selbst sind "Gesetze" im Sinne der Vorschrift. Sie können durch die Personalvertretung in Zusammenarbeit mit der Dienststelle weder abgeändert noch eingeschränkt werden.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.1 Weitere Normen der vertrauensvollen Zusammenarbeit im BPersVG

Neben § 2 Abs. 1 BPersVG enthält das Gesetz an zahlreichen anderen Stellen Ausprägungen des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Formuliert sind diese teilweise als Verbots-, teilweise als Gebotsnormen. Wichtigster Ausfluss der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist wohl § 65 BPersVG. Wie bereits ausgeführt, kann Vertrauen zwischen den Dienststellenparteien nur dann entst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3 Verstöße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit

Verstößt eine Personalvertretung insgesamt oder ein einzelnes Personalratsmitglied gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, handelt es sich hierbei um eine Pflichtverletzung im Sinne des § 30 BPersVG . Folge kann demnach sein, dass die Personalvertretung insgesamt auf Antrag der Dienststellenleitung durch ein zuständiges Verwaltungsgericht aufgelöst wird. Soweit n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5.2 Tarifverträge

Auch einschlägige Tarifverträge beanspruchen Vorrang vor den Regelungen, insbesondere geschlossenen Dienstvereinbarungen, der personalvertretungsrechtlichen Parteien. Hintergrund ist unter anderem, dass die Dienststellenparteien, insbesondere die Personalräte den Gewerkschaften durch Überschneidungen in der Regelungskompetenz keine Konkurrenz machen sollen. Einschlägig ist e...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Beispiele aus der Rechtsprechung

Verstöße gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit wurden seitens der Rechtsprechung in den folgenden Fällen angenommen: Diffamierungen und grobe Beschimpfungen des Dienstherrn durch den Personalrat[1], Verlassen des Arbeitsplatzes eines Personalratsmitglied zur Wahrnehmung von Personalratstätigkeiten ohne Unterrichtung des unmittelbaren Vorgesetzten[2], keine Befugnis der Diens...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.1.2 Aufbau: Spalten

Spalte 1: Bezeichnung der Erlös- und Kostenarten und Ausweis bestimmter Zwischenergebnisse Spalte 2: EUR-Beträge absolut Spalte 3: Anteil der Erlöse und Kosten sowie bestimmter Zwischenergebnisse bezogen auf die Gesamtleistung (100 %) In dieser Spalte werden die einzelnen Positionen der Kostenstatistik I ins Verhältnis zur Gesamtleistung gesetzt. Die Gesamtleistung stellt mit 1...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.2.4 Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung

Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter auf das Recht zur fristlosen Kündigung verzichtet, dürfte wirksam sein, wenn die Gebrauchsbeeinträchtigungen hinreichend genau bezeichnet sind. Diese muss der Mieter sanktionslos hinnehmen. Ein genereller Kündigungsverzicht für alle während der Modernisierung eintretenden Gebrauchsbeschränkungen dürfte dagegen unwirksa...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.2 Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters

Zu den Gewährleistungsrechten des Mieters zählen die Minderung (§ 536 BGB), das Recht auf Schadensersatz (§ 536a Abs. 1 BGB), das Recht zur Selbstbeseitigung von Mängeln (§ 536a Abs. 2 BGB) und das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB). 2.2.1 Minderung Wohnraummiete Ein genereller Verzicht des Mieters auf die Minderung ist bei der Wohnraummiete grundsätzlich unwir...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 7 Persönliche Zurechnung

Rz. 53 Der Steuerpflichtige muss in seiner Steuerbilanz die Wirtschaftsgüter ausweisen, die ihm als Betriebsvermögen zuzurechnen sind.[1] Auf der Basis des § 39 AO bzw. des § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und somit des § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich in der Bilanz des (zivilrechtlichen) Eigentümers, ausna...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 25 Wandelanleihe

Wandelanleihen verbriefen dem Inhaber oder der Gesellschaft neben den Rechten aus einer traditionellen Anleihe ein Umtauschrecht in Aktien der emittierenden Unternehmung. Bei Wandelanleihen haben die Gläubiger und seit 2016 die Gesellschaft das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Verhältnis und gegebenenfalls unter Zuzahlung eines bestimmten Betrags...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 18 Optionsanleihe

Die in der Finanzierungspraxis als Optionsanleihen oder auch Warrant Issues bezeichneten Finanzinstrumente werden nach § 221 AktG ebenso wie die Wandelanleihen den Wandelschuldverschreibungen zugeordnet. Bei einer Optionsanleihe tritt neben das Forderungsrecht nicht ein Wandlungs-, sondern ein Bezugsrecht, das dem Eigentümer einer solchen Anleihe das Recht auf den Bezug von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 11 Genussscheine

Als Genussscheine werden Wertpapiere bezeichnet, die sog. Genussrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte, die i. d. R. eine Gewinnbeteiligung, teilweise auch eine Beteiligung am Liquidationserlös beinhalten. Ferner kann eine Verlustbeteiligung vereinbart werden. Genussscheine können wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Bei Genussscheinen handelt es sich also...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 1 Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Im Geltungsbereich des KSchG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate bestanden hat, rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Dieser Kündigungsschutz ist zwingendes Recht. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind unwirksam....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 6 Commercial Papers

Wesen von Commercial Papers Neben dem Einsatz klassischer Kreditinstrumente kann der Bedarf an kurzfristigen Mitteln auch durch die Ausgabe von Commercial Papers (CP) befriedigt werden. Bei Commercial Papers handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die i. d. R. unbesichert mit einer Laufzeit von 30 bis zu 270 Tagen und bei Bedarf im Rahmen eines Programms revolvierend...mehr