Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht auf ein Problem aufmerksam, das sich seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis häufiger stellen wird. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Mitteilung der anwaltlichen Vergütungsberechnung besser verstehen zu können, sollen hier einige Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts erörtert werden. Grundsätze Beim anwaltlichen Vergütun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Anders, Fusionen bei wechselseitigen Beteiligungen und Finanzierung mit eigenen Anteilen, PiR 2018, S. 114–121; Bachem/Fervers/Janssen/Mehrhoff, IFRS-Jahresabschluss Erstellung und Prüfung 2009/10, 4. Aufl., Bonn/Berlin 2008; Bach/Sc...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des BGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zuständigkeit der Einzelrichterin Die Einzelrichterin hatte auf den Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 9.8.2021 (zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens = AGS 2021, 471 [Hansens]) verwiesen, wonach über einen Antrag gem. § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Gegenstandswertes nach Inkrafttreten des § ...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / II. Die Lösung zum Verfahren

Widerspruch – Klagebegründung – Widerspruchsrücknahme Kommt es im gerichtlichen Mahnverfahren zu einem Widerspruch oder einem Einspruch, ist für das Verfahrensrecht zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufzeichnungspflichten nach Zivilrecht

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Verbände und Vereine sind grundsätzlich auch gegenüber ihren Mitgliedern verpflichtet Rechenschaft abzulegen. In der Regel erfolgt dies durch den Rechenschaftsbericht, den der Vereinsvorstand im Rahmen der Mitgliederversammlung vorlegt (Rechenschaftsbericht des Vorstands, Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters). Soweit in der Satzung nicht a...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 2 Scheidung

OLG Koblenz, Beschl. v. 30.6.2022 – 13 UF 149/22 Ein zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ehe eingelegtes Rechtsmittel ist auch ohne formelle Beschwer des Rechtsmittelführers zulässig. Dieser muss jedoch das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe eindeutig und vorbehaltlos verfolgen. Ist Rechtsmittelführer der Antragsgegner eines Scheidungsantrags, bedarf es auch einer materielle...mehr

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zfs 02/2023, Auflagen zur F... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … Streitgegenständlich sind vorliegend die unter Nr. 2 des Bescheids vom 21.9.2018 geregelten Unterpunkte 1, 3 und 4. Die unter Nr. 2 Unterpunkt 2 des Bescheids vom 21.9.2018 angeordnete Auflage einer halbjährlichen Vorlageverpflichtung einer Bescheinigung über die monatliche ärztliche Begleitung der Cannabis Medikation wurde nicht angefochten. Im Übrigen wurde diese Au...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 1 Sachverhalt

Die Kl ist eine Sparkasse und gehört dem beklagten Verband an, der nach den geltenden Vertragsbedingungen (AB) – entsprechend den Bedingungen einer Haftpflichtversicherung – seinen Mitgliedern Deckungsschutz in Haftpflichtfällen gewährt. Sie begehrt von dem Bkl Erstattung eines Betrages, den sie an die KfW gezahlt hat. Hintergrund war, dass sie im Jahr 2002 einem Kunden ein E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Werbeeinnahmen

Tz. 10 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird für Dritte in Festzeitschriften oder anlässlich von Karnevalsumzügen gegen Entgelt Werbung in eigener Regie übernommen, sind die hieraus resultierenden Einnahmen dem Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zuzuordnen. Hierbei ist jedoch die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für eine eventuelle Ertrags...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.7.2 Hintergrund zum Transfer Pricing Management Tool

Im Rahmen dieses Beitrags ist es uns nicht möglich, alle auf dem Markt verfügbaren Softwarelösungen zur Automatisierung des VP-Prozesses zu beschreiben. Daher greifen wir in diesem Abschnitt exemplarisch eine Softwarelösung für das operative VP-Management heraus, mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben und die wir deshalb als einen Best-Practice-Ansatz vorstellen: das Tra...mehr

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / Leitsatz

Der Freistaat Bayern als beschwerdeführende Staatskasse gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 127 Abs. 3 ZPO wird nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 lit. e der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern vom 26.10.2021 (Vertretungsverordnung – VertV), A.3. der Gemeinsamen Bekanntmachung zum Vollzug der Vertretungsverordnung (VollzBekVertV) durch den Bezirksrevisor vertre...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / IX. Fragen der Wertermittlung

Die Beschreibung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte in § 2 Abs. 1 VersAusglG ist nicht umfassend. So fallen hierunter auch die Anrechte einer Unternehmerversorgung bzw. Anrechte von Gesellschaftergeschäftsführern und/oder beherrschenden Gesellschaftern, sofern diese Anrechte die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 VersAusglG erfüllen. Immer wieder führt die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / I. Einzigartiger Umbruch oder (große) Paragrafenrochade?

Die demographische Entwicklung hat dazu geführt, dass Betreuungen zahlreicher sind als Vormundschaftssachen. Dieser Trend wird sich in Zukunft eher verstärken. Aus diesem Grund wurde die bisherige Verweisung im Betreuungsrecht auf das Vormundschaftsrecht (vgl. § 1908i BGB a.F.) umgekehrt. Das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB) bildet nunmehr den zentralen Regelungskomplex, au...mehr

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FF 02/2023, Nichtannahme de... / Leitsatz

1. Die Verfassungsbeschwerde des Stiefvaters ist offensichtlich unzulässig, wenn er sich mit der fachgerichtlichen Auffassung, dass er nicht Beteiligter des Sorgerechtsverfahrens im Sinne von § 7 FamFG ist, nicht auseinandersetzt und auch nicht nachvollziehbar dartut, in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechen verletzt zu sein. (Rn 2) 2. Wird ein fachgerichtliche...mehr

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zfs 02/2023, Verteilung der... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin, eine Gesellschaft italienischen Rechts, die Fahrzeuge in Italien vertreibt, kaufte im März 2019 unter Einschaltung eines Vermittlers ein Fahrzeug von einem Autohaus, bei dem das Fahrzeug stand. In dem Kaufvertrag heißt es, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nach Erhalt der Gelangensbestätigung an die Klägerin übersandt werde. Eigentümerin des Fahrzeug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 1 Geltungsbereich / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Fassung des § 1 BewG 1935 galten die allgemeinen Bewertungsvorschriften für die "Steuern des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts, soweit sich nicht aus den Steuergesetzen oder dem Zweiten Teil dieses Gesetzes etwas anderes ergibt." Diese Fassung entsprach ...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / A. Erbenaufgebot

Als erstes stellt sich Frage, in welchen Situationen ein Erbenaufgebot überhaupt in Betracht kommt. Dies lässt sich besten an einem Beispiel verdeutlichen. Beispiel 1: Die Tante 2. Grades des Mandanten ist verstorben ohne Abkömmlinge und ohne Testament. Der Nachlass beläuft sich auf 1 Mio. EUR. Der Mandant kommt als gesetzlicher Erbe bzw. Miterbe zu ½ in Betracht. Es gab jedo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

a) Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach d...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / b) Anregung der einstweiligen Rückgabe des erteilten Erbscheins

Mit der einstweiligen Anordnung nach § 49 Abs. 2 S. 1 FamFG ist eine vom Bestehen einer Hauptsache unabhängige Rechtsschutzmöglichkeit gegeben, mit der als vorläufige Sicherungsmaßnahme die einstweilige Rückgabe des erteilten Erbscheins zu den Akten des Nachlassgerichts angeordnet werden kann.[44] § 49 FamFG stellt die Grundsatznorm des einstweiligen Rechtsschutzes für Famil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 2. Erbschaftsteuer und Zivilrecht

Rz. 43 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerrecht wird von der Maßgeblichkeit des Zivilrechts gesprochen.[2] Als Beleg wird das bekannte Diktum des BFH[3] angeführt, es gebe keine Erbschaft im wirtschaftlichen Sinne. Daran ist richtig, dass sich das ErbStG vielfach zivilrechtlicher Begriffe bedient, so in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wo die steuerbaren Erwerbe durch Bezugnahme auf Vo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einordnung von Geschäftsvorfällen in die Tätigkeitsbereiche

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 2 Anmerkung

Das Oberlandesgericht hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Ehemann (M) im Streitfall eine Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 BGB – die Ehefrau (F) war nach der Trennung aus dem ihr allein gehörenden Haus ausgezogen, das M sodann allein bewohnte – deshalb nicht schuldete, weil das Objekt Gegenstand einer konkludenten Ehegatteninnengesells...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 3. Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber, betreuungsgerichtliche Anordnung des Ruhens der Vollmacht und ihrer Herausgabe an den Betreuer

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit in vollem Umfang oder hinsichtlich einzelner Teile widerrufen. Dies erfordert bezüglich der vermögensrechtlichen Aufgabenbereiche eine weiterhin vorliegende Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Um das weitere Gebrauchmachen von der (widerrufenen) Vollmacht aus...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 60 [Autor/Stand] Anders als beim Ansatz des Anspruchs auf den Erbbauzins dürfte zu erwarten sein, dass der Steuerzahler innerhalb der Veranlagung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer – zumindest für Bewertungsstichtage bis zum 13.12.2011 – den Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses verlangt. Rz. 61 [Autor/Stand] Die bisherige Konzeption des Bewertungsgesetzes (vgl...mehr

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zfs 02/2023, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen:

[…] Die zulässige Rechtsbeschwerde hat auch in der Sache überwiegend Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG war die Beschränkung des Einspruchs wirksam, so dass das Amtsgericht an der Änderung des Schuldspruchs gehindert war und nur noch über die Rechtsfolgen auf der Grundlage des rechtskräftig festgestellten fahrlässigen Geschwindigkeitsverstoßes zu entscheiden hatte. Dies ...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung des IAS 29

Tz. 1 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 findet Anwendung auf Einzel- und Konzernabschlüsse von Unternehmen, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist. Eine ausdrückliche Zielsetzung (objective) enthält IAS 29 zwar nicht, doch wird im Abschnitt "Anwendungsbereich" unter IAS 29.2 offenbar als Begründung für IAS 29 darauf hingewiesen, dass in hochinflationären...mehr

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6 Erfolgsfaktoren einer Inn... / 4.3 Unternehmens-Analyse

Neben der Lebenszyklus-Analyse blickt auch die Unternehmens-Analyse nach innen bzw. auf die eigene Organisation. Aufbauend auf den Kernkompetenzen des Unternehmens werden Themen identifiziert, die ein Alleinstellungsmerkmal darstellen. In Kombination mit Chancen und Risiken (u. a. aus der Trend-Analyse) ergeben sich wiederum Hinweise auf mögliche Suchfelder. Die SWOT-Analyse ...mehr

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Das Testament / 2 Gesetzlich typisierte Arten testamentarischer Verfügungen

Die inhaltliche Gestaltungsfreiheit der Testierenden ist gesetzlich eingeschränkt auf die Erbeinsetzung, das Vermächtnis, die Teilungsanordnung, die Auflage, die Testamentsvollstreckung und die Rechtswahl [1]. Damit bezweckte der Gesetzgeber eindeutige erbrechtliche Gestaltungen. Praxis-Tipp Bei Auslandsbezug empfiehlt sich dringend eine Rechtswahl, sobald Immobilien in den Na...mehr

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Das Testament / 2.5.1 Gefahren bei Fällen mit Auslandsberührung

In etlichen ausländischen Rechtsordnungen ist ein gemeinschaftliches Testament unzulässig.[1] Diese Wirkung sollte bei Fällen mit Auslandsberührung dadurch vermieden werden, dass die Eheleute[2] stattdessen Einzeltestamente errichten. Weiterhin sollte klarstellend eine Rechtswahl [3] erfolgen. Seit dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)[4] Anwendung...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8 Europäisches Nachlasszeugnis

Mit Art. 63 Abs. 1 EuErbVO wurde das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt. Dieses ist "zur Verwendung durch Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestimmt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat auf ihre Rechtsstellung berufen oder ihre Rechte als Erben oder Vermächtnisnehmer oder ihre Befu...mehr

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Erbvertrag / 3.5.4 Vorbehalt beeinträchtigender Schenkungen und Abdingbarkeit der §§ 2287 f. BGB

Wenn der Vertragserbe dem Erblasser gegenüber der Schenkung zustimmt, so kommt dies einem Verzicht auf den Anspruch gem. § 2287 BGB gleich. Der Verzicht gilt auch für den Ersatzerben fort. Die Praxis richtet sich hier nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die entsprechenden Zustimmungserklärungen notariell zu beurkunden sind. Wegen der Nähe zum Zuwendungsverzic...mehr

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Das Testament / 1 Rechtlicher Rahmen der Testamentserrichtung

Gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist das Recht des Einzelnen über sein Eigentum auch nach dem Tode weitestgehend nach den eigenen Wünschen willkürlich zu verfügen, in Deutschland verfassungsrechtlich gewährleistet (sog. "Testierfreiheit"). Einschränkungen der Testierfreiheit können sich ergeben durch verfassungsgemäße inländische Gesetze[1], bei Vermögen im Ausland bzw. auslän...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

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Erbvertrag / 1 Subjekte des Erbvertrags

Von der einseitigen Verfügung im Testament, die gemäß § 2253 BGB jederzeit frei widerruflich ist, unterscheidet sich der Erbvertrag in subjektiver Hinsicht durch die Einbeziehung mindestens eines weiteren Beteiligten neben dem Erblasser. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament können zudem andere Personen als Ehegatten[1] Beteiligte des Erbvertrags sein. Neben den Erbl...mehr

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Erbvertrag / 3 Gegenstand und Wirkung des Erbvertrags

Hervorzuheben sind sowohl die Aufhebungs- als auch die Bindungswirkung des Erbvertrags. Hierzu gleich im Folgenden mehr. Um sicherzustellen, dass der Erbvertrag die gewünschten Wirkungen im Todesfalle auch entfalten kann, sollte der Erblasser nicht vergessen eine Rechtswahl zu treffen.[1] Für alle Todesfälle nach dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung [2], nach...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5 Rücktrittsvorbehalt

Der Rücktrittsvorbehalt ist ein wichtiges Instrument der erbrechtlichen Vertragsgestaltung. Er gibt dem Erblasser die Möglichkeit veränderten wirtschaftlichen Umständen Rechnung zu tragen. Die Ausgestaltung des vertraglichen Rücktrittsrechts unterliegt dem Willen der Beteiligten, da § 2298 Abs. 2 BGB lediglich Auslegungsregeln enthält (§ 2298 Abs. 3 BGB). Bei der erbvertragl...mehr

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Das Testament / 2.9.3 Übernahmerecht

Zuletzt kann der Erblasser einem Miterben das Recht einräumen einen bestimmten Gegenstand zum Verkehrtswert oder einem anderen Wert aus dem Nachlass zu entnehmen. Das Übernahmerecht kann als Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung ausgestaltet sein[1]. Als Vorausvermächtnis bedeutet dies, dass der Gegenstand unter der Bedingung vermacht wird, dass der Vermächtnisnehmer sein...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.3 Abweichungen vom nationalen Erbschein

Dem Antragsteller wird – zur Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung – lediglich eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt, da die Urschrift stets in den Akten der Ausstellungsbehörde, in Deutschland also beim Nachlassgericht, verbleibt (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Eine weitere Besonderheit enthält das ENZ im Vergleich zum nationalen Erbschein, indem es lediglich für...mehr

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Das Testament / 2.10 Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann testamentarisch die Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) über seinen Nachlass oder Teile davon anordnen, wenn er z. B. unerfahrene Nachlassbeteiligte schützen, Konflikte zwischen mehreren Nachlassbeteiligten vermeiden[246], die Abwicklung des Nachlasses erleichtern, die Unternehmensnachfolge sichern, den Zugriff von Gläubigern des Nachlassbeteiligten ...mehr

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Das Testament / 1.2.6 Erbrechtsstatut

Grenzen der nach deutschem Recht bestehenden Testierfreiheit können sich weiterhin aus etwa anwendbarem ausländischem Erbrecht ergeben. Seit dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Staaten mit Ausnahme von Irland und Dänemark. Sie gilt auch im Verhältnis zu Staatsangehörigen oder Ansässigen außerhalb der teilnehmenden Staaten, Art. 20 EuErbVO. Gereg...mehr

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Erbvertrag / 4.5 Aufhebung durch Ausübung des Rücktrittsrechts

Das Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag kann sowohl vertraglich vorbehalten (§ 2293 BGB) als auch gesetzlich begründet (§§ 2294 ff. BGB) sein. Es kann sich auf den gesamten Erbvertrag oder auch nur auf Teile davon beziehen. 4.5.1 Vertragliches Rücktrittsrecht des Erblassers Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn und soweit er sich den Rücktritt im Vertrag vorb...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.2 Rücktrittsvorbehalt bei Ehegattenerbverträgen

Des Weiteren ist ein Rücktrittsvorbehalt regelmäßig auch bei Erbverträgen unter Ehegatten und noch nach altem Recht eingetragenen Lebenspartnern[1] sinnvoll, insbesondere wenn diese bei Vertragsschluss noch jünger sind und mit einer deutlichen Veränderung ihrer Vermögensverhältnisse in der Zukunft zu rechnen ist.[2] Scheitert die Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft, so sind...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.7 Zeitliche Beschränkung des Aufhebungsrechts des überlebenden Vertragspartners

Wenn die Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht in einem zweiseitigen Erbvertrag vereinbaren, so ist zu bedenken, dass der Vertragspartner damit das Recht erhält seine eigene Verfügung nach dem Tode des Erblassers gegen Ausschlagung des Zugewendeten aufzuheben (§ 2298 Abs. 2 Satz 3 BGB). Auch dieses in § 2298 Abs. 2 Satz 3 BGB angesprochene Aufhebungsrecht kann von den Vertrag...mehr

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Das Testament / 2.1.3.4 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Ehegattentestament

Bei Ehegattentestamenten ist die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge ein typisches Gestaltungsinstrument zur gesonderten Vererbung der Vermögen beider Eheleute – alternativ zur Belastung der zu Erben eingesetzten Abkömmlinge mit Herausgabe- oder Nutzungsvermächtnissen zugunsten des überlebenden Ehegatten. Diese sog. Trennungslösung beim Ehegattentestament, bei der neben dem E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbvertrag / 3.3 Nicht erbvertraglich bindende Verfügungen im Erbvertrag

Das Gesetz sieht einen eng begrenzten Kanon von Gegenständen vor, die mit erbvertraglicher Bindungswirkung geregelt werden können (vgl. § 1941 Abs. 1, § 2278 Abs. 2 BGB). Wenn es heißt, dass andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und das anzuwendende Recht nicht vertragsmäßig getroffen werden können, so bedeutet dies nicht etwa ein gesetzliches Verbo...mehr

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Das Testament / 2.2.6 Nießbrauchsvermächtnis

Wenn der Erblasser dem Erben die Substanz und einem Dritten (in Betracht kommen natürliche und juristische Personen) die Nutzung seines Vermögens letztwillig zuwenden will, so bietet sich das Nießbrauchsvermächtnis an. Klarzustellen ist dabei zunächst, ob ein beschränkt dingliches Nießbrauchsrecht oder nur ein schuldrechtliches Nutzungsrecht[1] gewährt wird. Der Nießbraucher ...mehr

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Erbvertrag / 3.5 Kondiktionsrechtlicher Schutz vor benachteiligenden Verfügungen als Reflex der erbvertraglichen Bindungswirkung

Vertragsmäßig eingesetzte Erben sind gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers unter bestimmten Voraussetzungen begrenzt geschützt (§ 2287 BGB). Praxis-Tipp Erster Prüfungsschritt sollte daher immer sein, ob eine objektive Beeinträchtigung vorliegt. Weitergehend ist der vertragsmäßig eingesetzte Vermächtnisnehmer geschützt, insbesondere auch gegen bestimmte tatsächlic...mehr