Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeiner Teil / II. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 262 Wie einige gerichtliche Entscheidungen in jüngster Zeit zeigen, fehlt es beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung gelegentlich an der im eigenen Interesse erforderlichen Sorgfalt und an der Kenntnis bzw. Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Dies kann schnell unangenehme Folgen haben – neben dem zumindest teilweisen Verlust des Gebührenanspruchs kann d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Betriebsvermögen, Abs. 5

Rz. 57 Auch für Betriebsvermögen (Einzelunternehmen und Beteiligungen an gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften – Mitunternehmeranteile) wird auf das BewG verwiesen (§ 12 Abs. 5 BewG). Wie bei den Anteilen an (nicht notierten) Kapitalgesellschaften erfolgt die Verweisung über die Verfahrensvorschrift des § 151 Abs. 1 BewG. Aus dessen Nr. 2 ergibt sich,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern zu einer wirtschaftlichen Einheit

Rz. 21 Mehrere Wirtschaftsgüter kommen als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG). Davon abweichend bestimmt § 26 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit beim Grundbesitz nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 4 Die Vertretung mehrerer Unfallgeschädigter ist bereits aus berufsrechtlicher Sicht wegen einer möglichen Interessenkollision nicht unproblematisch. Das LG Saarbrücken hat hierzu deutlich gemacht, dass ein Rechtsanwalt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertrete, wenn er mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / jj) Steuerrecht

Rz. 17 Der Erbe tritt auch in die Steuerpflichten und Steuerrechte des Erblassers mit dem Anfall der Erbschaft ein. Er kann also wie der Erblasser selbst auch sämtliche Gestaltungsrechte ausüben. Jedoch ist dabei zu beachten, dass das Erbschaftsteuergesetz keinen negativen Erwerb berücksichtigt nach § 14 Abs. 1 S. 5 ErbStG. Rz. 18 Einkommensteuererstattungsansprüche entstehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Veräußerung ... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: I. [1] Streitig ist, ob der Befreiungstatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfüllt ist, wenn der seinen Miteigentumsanteil veräußernde Ehegatte nach Trennung der Eheleute aus dem im Miteigentum stehenden Wohnhaus ausgezogen ist, der andere Ehegatte und das gemeinsame Kind dort aber wohnen bleiben. [2] Der Kläger und Revisio...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Einheitliche Schenkung

Rz. 45 Schenkungsgegenstand kann ein einzelner Gegenstand, aber auch eine Mehrheit von Gegenständen sowie sog. Sachgesamtheiten (z.B. ein Betrieb) sein (vgl. dazu noch R E 7.4 Abs. 3 ErbStR 2019). Schenkungsteuerlich kommt es bei der Ausführung darauf an, ob mehrere Gegenstände gleichzeitig oder hintereinander geschenkt werden.[136] Hauptkriterien für die Annahme eines einhe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einsatz von Flankenschutzfahndern

Schrifttum: 1. Monographien: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019. 2. Einzelbeiträge: Anders, Kontrollbesuche durch Flankenschutzfahnder, DStR 2012, 1779; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Beyer, Grenzen für den Einsatz von Flankenschutzfahndern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Bereichsausnahme (Banken und Versicherungen)

Rz. 256 Abweichend von der dargestellten Grundregel des § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG, derzufolge Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Beteiligung von nicht mehr als 25 % Verwaltungsvermögen darstellen, gilt für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen eine Ausnahmeregelung. Zum Betriebsvermögen derartiger Unternehmen gehören grds. vielf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 47 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen.[101] Rz. 48 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2023, Beschwerde der... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG setzt das Gericht unter den dort genannten Voraussetzungen die Vergütung (hier des hinzugezogenen Arztes) durch Beschluss fest. Gegen diesen Beschluss können der Berechtigte und die Staatskasse gem. § 4 Abs. 3 JVEG Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder wenn sie das Gericht in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 25 Die durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser bestimmte Vor- und Nacherbschaft gibt ihm die Möglichkeit, dass sein Nachlassvermögen zunächst beim Vorerben anfällt und dann zu einem späteren Zeitpunkt, wobei er bestimmen kann, bei welchem Bedingungseintritt dies der Fall sein soll, beim Nacherben anfällt. Der Erblasser kann also damit, sofer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsatz: Aufteilung anhand des Nennkapitals

Rz. 12 § 97 Abs. 1b BewG regelt die Aufteilung des gemeinen Werts der in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaften auf deren Gesellschafter. Aufteilungsregeln für andere in Abs. 1 genannte Körperschaften (Nr. 2 bis 4) sieht das Gesetz nicht vor, weil bei diesen eine Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens nicht in Betracht kommt. Denn eine Vermögensbeteiligun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Typisierende Bewertungsverfahren

Rz. 18 Das BVerfG[10] hat entschieden, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erfasst, der mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist. In der Wahl der Bewertungsmethode ist der Gesetzgeber grundsätzlich frei, er darf sich daher, unter anderem im Interesse der Verwaltungspraktikabilität, typisierender Bewertungsverfahren bedienen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / C. Abgrenzung zwischen Auftrag, Geschäftsbesorgung, Dienstvertrag, Typenkombination und Gefälligkeit

Rz. 19 Da das Grundverhältnis im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kein gesetzlich explizit normiertes Rechtsverhältnis ist, stellt sich die Frage, wie das Grundverhältnis rechtlich zu qualifizieren ist. Die rechtliche Qualifikation des Rechtsverhältnisses ist in erheblichem Maße abhängig vom jeweiligen Einzelfall und kann somit nicht pauschal beantwortet werden. Sie ist indes ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Ausführungszeitpunkt

Rz. 40 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt (Tag) der Ausführung der Zuwendung. Eine eigenständige Regelung der Steuerentstehung bei Schenkungen unter Lebenden in § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist erforderlich, weil die Steuerentstehung anders als regelmäßig beim Erwerb von Todes wegen nicht an den Tod des bisherigen Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Andere Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 35 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG fungiert als Auffangtatbestand in Fällen, in denen ein Feststellungsbedürfnis zu bejahen ist, ohne dass Grund- oder Betriebsvermögen vorliegen. Dies kommt in Betracht, wenn der Anteil an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen wird (z.B. Filmförderungsfonds, Leasingfonds[138]), wobei der Zweck nicht in der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeiner Teil / III. Folgen eines Verstoßes und Darlegungslast

Rz. 266 Nach § 4b RVG kann der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern, wenn sie nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 RVG entspricht. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Vergüt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / dd) Stellungnahme

Rz. 38 Im Ergebnis überzeugt es, die Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig zu machen. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist oder nicht. Rz. 39 Die Auffassung von Jocher, eine einmal erteilte Zustimmung zur gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1. Ermittlungen

Wie üblich, wurden Auskünfte eingeholt und Konten ausgewertet. Chronologien – insb. bzgl. des medizinischen Verlaufs – wurden erstellt und ergaben ein ziemlich eindeutiges Bild, welches mit den Schilderungen der Tochter übereinstimmt und sehr lebensnah war. Es war klar, welche Kosten der Vater regelmäßig hatte, welche Ausgaben wofür getätigt worden waren. Jedenfalls hinsicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 2. Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion

Theoretisch können voreheliche Zuwendungen auch über die Zweckverfehlungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ausgeglichen werden. Dies setzt aber die positive Feststellung einer entsprechenden Zweckvereinbarung im Sinne einer Willensübereinstimmung voraus bezogen auf den Fortbestand der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft. Der andere Teil muss also die Zweckvorstell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 265 § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG erklärt (bereits seit dem ErbStG 2009) Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine zu Verwaltungsvermögen.[700] Durch das ErbStG 2016 wurden zusätzlich Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensfüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Beschleunigungsgrundsatz und Abwicklung von familiengerichtlichen Verfahren

Gerd Uecker Der uns allen bekannte § 155 Abs. 1 FamFG gebietet es, Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Dies gilt nicht für die häufig existenziellen Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche oder Unterhaltsansprüche v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Abgeltungswirkung der Gesamtbewertung

Rz. 15 Grundsätzlich sind Schulden im Rahmen der Gesamtbewertung von Betrieben nicht gesondert zu berücksichtigen, sie sind vielmehr mit der Ermittlung des gemeinen Werts über § 109 i.V.m. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb des Betriebsvermögens mit abgegolten und daher nicht gesondert in Abzug zu bringen.[44] Dies gilt allerdings nicht, wenn – trotz allem – eine Einzelbewertun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 3. Keine Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines überlangen Verfahrens im Rahmen der Beratungshilfe

Häufig werden Beratungshilfe-Sachverhalte nur "belächelt" und nicht als "echte" Gerichtsverfahren angesehen. In der Praxis werden Anträge recht häufig auch dadurch "erledigt", indem sie wegen Nichtbetreibens nach einigen Monaten unbeschieden weggelegt werden. Dies ist ein in der Praxis täglich vorkommender Sachverhalt, dessen rechtliche Tragweite häufig unbeachtet bleibt. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Die Umsetzung der Pati... / d) Zusätzlich erforderlich: genehmigungspflichtige Gefahrensituationen

Rz. 42 Der Genehmigungsvorbehalt des § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.) greift nur dann, wenn vorgenannte Maßnahmen mit einer qualifizierten Gefahrensituation verbunden sind.[42] Dazu muss eine objektive, ernstliche und konkrete Gefahrenlage bestehen, die wahrscheinlich und mit gravierender Folge eintreten wird.[43] Rz. 43 Zu den qualifizierten Gefahrensituationen gehört die Todesg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ausgangslage der Feststellung

Rz. 8 Anlass für die Feststellung ist stets ein nach Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht steuerbarer Erwerbsvorgang (§§ 1, 3, 7 ErbStG). In Frage kommt der Erwerb eines in § 151 Abs. 1 BewG genannten Vermögensgegenstandes durch Schenkung, Erbfall (§§ 1922 ff. BGB), Vermächtnis (§§ 2147 ff. BGB), Schenkung auf den Todesfall (§ 2301 BGB) oder durch Geltendmachung eines Pflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2023, Benutzen eines... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Die Kammer hat in der Berufungshauptverhandlung die erstinstanzliche Beweisaufnahme wiederholt und vertieft. Danach vermögen die Indizien, die dafür sprechen, dass der Angeklagte den E-Scooter unter Einsatz seines Elektromotors gefahren hat, diejenigen Indizien, aus denen sich eine realistische Möglichkeit dafür ergibt, dass der elektrische Antrieb, wie der Angeklagt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.3 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 25 § 84 i. d. F. ab 1.1.2024 bestimmt für laufende Fälle des Bezuges von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz eine Weitergeltung der §§ 11a Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 und 44a Abs. 3 Satz 2 über den 31.12.2023 hinaus. Rz. 26 Die Übergangsregelung ist erforderlich, weil die weitergeltenden Vorschriften durch Art. 29 des Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.4 Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsätze aus Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im übrigen Gemeinschaftsgebiet sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eines gewerblichen Händlers in Zeile 27 des gelegentlichen (privaten) Fahrzeuglieferers in Zeile 28 jeweils mit Angabe der Bemessungsgrundlage zu deklarieren. Der gelegentliche Fahrzeuglieferer hat die Umsatzsteuer-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IDW PS 980: Neufassung 2022 / 9 Gestiegene organisatorische Anforderungen durch den IDW PS 980 n. F.

Bemerkenswert ist die neu aufgenommene Unabhängigkeit des Compliance-Verantwortlichen: "Merkmale einer Compliance-Organisation sind u. a.: […] der Compliance-Funktion […] zugeordnete Mitarbeiter haben die notwendige Unabhängigkeit, Kompetenz und organisatorische Stellung, um ihre Rollen und Verantwortlichkeiten wirksam wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zur unmit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IDW PS 980: Neufassung 2022 / 4 Gestiegene Haftungsrisiken bei Verzicht auf ein Compliance Management System

Die mittlerweile erheblich gestiegenen Haftungsrisiken gesetzlicher Vertreter beim Verzicht auf ein CMS werden umfassend gewürdigt. Die Einleitung des Standards verweist ausdrücklich auf die Legalitätspflicht des Vorstands und die daraus folgende Gesamtverantwortung des Vorstands für die Einrichtung eines funktionierenden CMS aus § 91 Abs. 2, 3 AktG sowie der Empfehlung D.3....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.5 Auswirkungen im Konzernabschluss

Zur Währungsumrechnung gelten grundsätzlich die Besonderheiten, wie im Teil für den Einzelabschluss beschrieben. Bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises könnte aufgrund der Kriegswirren und der bestehenden Sanktionen das Einbeziehungswahlrecht nach § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB für ukrainische, russische oder belarussische Tochterunternehmen (Satzungssitz) zur Anwendung kommen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei Beschäftigung in zwei Betrieben derselben unternehmerisch tätigen Person

Leitsatz Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung auch eine (mangels Zusammenrechnung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. Vielmehr muss eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorgenommen werden, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IDW PS 980: Neufassung 2022 / 7 Verhältnis zu benachbarten GRC-Systemen

Allgemeiner regulatorischer Rahmen: Zusammenhang zwischen Compliance-Management-System, Risikomanagementsystem und Internem Kontrollsystem (GRC-Systemen) Naturgemäß stellt sich für die konkrete Aufbau- und der Ablauforganisation der GRC-Funktionen die Frage nach einer übergreifenden Ordnung, nach einer Hierarchisierung im Sinne eines "Big Picture". In der Praxis steht diese Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage alten Rechtes: Ausgleichsanspruch?

1 Leitsatz Wenn ein Wohnungseigentümer als Beklagter einer vor dem 1.12.2020 erhobenen Anfechtungsklage einen gegen ihn gerichteten (§ 100 Abs. 1 ZPO) Kostenerstattungsanspruch des siegreichen Anfechtungsklägers erfüllt, hat er gegen die übrigen Beklagten keinen Ausgleichsanspruch. 2 Normenkette § 426 BGB; § 100 Abs. 4 ZPO 3 Das Problem Ein Wohnungseigentümer K einer vor dem 1.12...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage alten Rech... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 1.12.2020 gab es u. a. bei Anfechtungsklagen eine Diskrepanz zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis. Ein Beispiel: Es gibt 20 Wohnungseigentümer. Teileigentümer K, Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, hat einen Miteigentumsanteil von 20/1.000. Eine Anfechtungsklage hat Erfolg. Dem klagenden Wohnungseigentümer entstehen Kosten i. H. v. 20.000...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage alten Rech... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 21.7.2022, 2-13 S 21/22mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage alten Rech... / 1 Leitsatz

Wenn ein Wohnungseigentümer als Beklagter einer vor dem 1.12.2020 erhobenen Anfechtungsklage einen gegen ihn gerichteten (§ 100 Abs. 1 ZPO) Kostenerstattungsanspruch des siegreichen Anfechtungsklägers erfüllt, hat er gegen die übrigen Beklagten keinen Ausgleichsanspruch.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage alten Rech... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer K einer vor dem 1.12.2020 erhobenen Anfechtungsklage erstattet dem siegreichen klagenden Wohnungseigentümer die Kosten des Rechtsstreits. Diese hatte das AG den beklagten Wohnungseigentümern nach "Köpfen" (= ihrer Anzahl) auferlegt. K meint, im Verhältnis der beklagten Wohnungseigentümer müsse Wohnungseigentümer B, der Mehrheitseigentümer, einen deutli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage alten Rech... / 2 Normenkette

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage alten Rech... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für einen Innenausgleich, etwa als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB, gebe es keine Grundlage. Auch eine entsprechende Anwendung des § 100 Abs. 4 ZPO komme nicht in Betracht (Hinweis auf BGH, Urteil v. 23.10.2015, V ZR 76/14, Rn. 22). Etwas anderes folge auch nicht aus § 16 Abs. 2 WEG a. F. Dies bereits deshalb nicht, weil die aufgewandten Mittel keine der Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt die Fragen, was eine bauliche Veränderung ist, welcher Mehrheit der Beschluss bedarf und wo für bauliche Veränderungen von Gesetzes wegen Grenzen gesetzt sind. Bauliche Veränderung Der Einbau des Klimagerätes stellt eine bauliche Veränderung dar, da insbesondere die Außenfassade zur Verlegung der Leitungen durchbohrt werden muss. Das Bohren e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Begründung von Sondereigent... / 4 Die Entscheidung

Zu Recht! Es bedürfe einer Einigung sämtlicher Miteigentümer in grundbuchrechtlicher Form. Dies folge aus § 4 Abs. 1 WEG, weil an der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Sondernutzungsfläche Sondereigentum begründet werden solle. Die in der Gemeinschaftsordnung eingeräumten Änderungsvorbehalte machten eine Einigung aller Miteigentümer nicht entbehrlich. Es sei schon nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft), hat (nur) ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.2 (Übrige) sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Die Umsatzsteuer entsteht insoweit beim Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Lieferung folgenden Kalendermonats. Dies gilt auch für die sog. Teilleistungen. Bei Zahlungen vor Leistungsausführung entsteht die überwälzte Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum der Verausgabung beim Leistungsempfänger. Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizkostenverordnung: Verstoß / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, bei der die durch § 5 Abs. 7 HeizkostenV vorgeschriebene Vorerfassung (noch) nicht stattfindet. Dann könnte man nach § 9a HeizkostenV vorgehen. Diesen Weg wollte das LG gehen. Der BGH findet den Weg über eine Differenzberechnung näher am tatsächlichen Verbrauchsverhalten. Und das ist auch so. Anspruch auf ordnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlage: Kosten, die ein Woh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um Kosten, die ein Teileigentümer nicht verursacht hat, aber anteilig tragen soll. Der Teileigentümer findet dies ungerecht. Man mag ihm zustimmen. Umlage von Kosten Das AG hat aber Recht! Ist nichts anderes vereinbart oder beschlossen, ist § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG anzuwenden. Danach hat aber jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Abgrenzung

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr