Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 und 2 legt fest, dass die dort genannten, nicht abschließend aufgeführten Beispielsfälle noch zu derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gehören. Bei der Angelegenheit muss es sich entweder um einen Rechtszug oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren handeln. Die Vorschrift betrifft alle Gerichtsbarkeiten sowie alle gerichtlichen und behördlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erste Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners nach Widerspruchseinlegung durch Antragsgegner selbst

Rz. 11 Wird ein Rechtsanwalt für den Antragsgegner im Mahnverfahren erst tätig, nachdem der Antragsgegner persönlich Widerspruch eingelegt hat, erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nicht für die Erhebung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Vielmehr ist VV 3307 so formuliert, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr "für die Vertretung des Antragsgegners" erhält. Es komm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 "Mahnverfahren" regelt die Gebühren, die dem im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt erwachsen. Rz. 2 Entscheidend für die Frage, ob der Rechtsanwalt gebührenrechtlich im Mahnverfahren tätig ist, ist der ihm erteilte Auftrag. Insofern ist zwingend zu unterscheiden zwischen dem formellen Mahnverfahren und dem gebührenrechtlichen Mahnv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anspruch auf Wahlgebühren gegen die Auftraggeber und den Verurteilten (§ 53)

Rz. 15 Dem Nebenkläger ist es unbenommen, sich im Verfahren entweder unter Verzicht auf einen Bestellungs- oder Beiordnungsantrag oder zusätzlich zu dem gemeinschaftlichen Nebenklagevertreter durch einen Wahlnebenklagevertreter auf eigene Kosten vertreten zu lassen.[11] Die Beschränkungen des § 53 für die Geltendmachung von Wahlgebühren gelten für diesen Rechtsanwalt nicht.[...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / bb) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 77 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, wird dann aber nur teilweise Widerspruch eingelegt, entsteht für ihn die Verfahrensgebühr der VV 3100 aus dem Gesamtwert, allerdings zum Teil nur zu 0,8 (VV 3101), wobei wiederum § 15 Abs. 3 zu beachten ist. Beispiel: Gegen den Mandanten ist im Beschlussweg eine einstweilige Verfügung wegen zwei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgrenzung

Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem Anwalt erteilte Auftrag hat sich also auf die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft zu beschränken. Die Abgrenzung ist häufig schwierig, da der Anwalt bei jeder Tätigkeit gleichzeitig auch beraten muss und Auskünfte zu erteilen hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmissbräuchliche Anspruchsstellung

Rz. 51 Dieser Einwand kann sich bereits daraus ergeben, dass der Anwalt versucht, die Partei auf unredliche Weise zum Nachteil der Staatskasse von dem Prozesskostenrisiko freizustellen. Trägt er bewusst unrichtig vor und erreicht er nur deshalb seine Beiordnung, so steht ihm wegen Erschleichens der Anspruchsvoraussetzungen eine Vergütung nicht zu. Beispiel: Der Anwalt rät ei...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / II. Folgen der Nichtexistenz der Beklagten zu 1

1. Partielle Parteifähigkeit Das OLG Saarbrücken geht zunächst aufgrund der im Erkenntnisverfahren getroffenen Feststellungen auch für das Kostenfestsetzungsverfahren davon aus, dass die Beklagte zu 1 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht existiert. Eine nicht existente Partei sei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens bei Klagerücknahme vor Anspruchsbegründung

Rz. 166 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so ist die dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten erwachsene 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 aus dem Wert der Hauptsache erstattungsfähig. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, ist zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angemessenheit; Dumpingpreise (S. 2)

Rz. 15 Abs. 1 S. 2 statuiert für untertarifliche Vergütungen im außerforensischen Bereich eine Angemessenheitskontrolle. Danach muss eine vereinbarte Vergütung, die für die anwaltliche Tätigkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vorsieht, in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Hinweispflicht auf Vergütung

Rz. 37 Der Rechtsanwalt ist grds. nicht verpflichtet, den Mandanten ungefragt über die Entgeltlichkeit seiner Tätigkeit und die hieraus resultierende Vergütung ("Kostenvoranschlag") aufzuklären.[50] Auch ausländische Mandanten müssen nur dann über die entstehende Vergütung aufgeklärt werden, wenn sie erkennbar von falschen Voraussetzungen ausgehen.[51] Kein Mandant kann die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Erledigung der Hauptsache vor Antragstellung

Rz. 17 Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, bevor der Anwalt eine der in VV 3101 Nr. 1 genannten Tätigkeiten ausgeführt hat, so kann neben der reduzierten Verfahrensgebühr aus dem Wert der Hauptsache die volle Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen.[13] Die Summe der Gebühren darf jedoch nicht mehr betragen, als eine volle Verfahrensgebühr ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Auftraggeber

Rz. 52 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um den Satz von 0,3 gemäß VV 1008. Aus der Formulierung in der Vorb. zu VV Teil 1 "Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren" könnte man zu der Schlussfolgerung gelangen, dass die Erhöhung nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Sonderinsolvenzverwalter

Rz. 374 Ein Sonderinsolvenzverwalter erhält nach ständiger Rechtsprechung des BGH seine Vergütung in entsprechender Anwendung der InsVV.[678] Bei der Bemessung der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters nach der InsVV ist dabei ist einem im Verhältnis zum Insolvenzverwalter verminderten Umfang der Tätigkeit durch Festlegung einer angemessenen Quote/eines angemessenen Brucht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgesonderte mündliche Verhandlung (Anm. S. 1)

Rz. 4 Voraussetzung für das Entstehen der 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3328 ist, dass eine abgesonderte mündliche Verhandlung oder ein gesonderter Termin (etwa in Verfahren nach dem FamFG, in denen nicht verhandelt werden muss) stattfindet. Die Gebühren erwachsen dem Rechtsanwalt zusätzlich zu den Gebühren im Hauptverfahren. Die Verfahren über Einstellung, Beschränkung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Verfahren über die Bestellung eines Schiedsrichters (Nr. 8)

Rz. 37 Dieselbe Angelegenheit i.S.d. Nr. 8 sind auch das schiedsrichterliche Verfahren und das gerichtliche Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 67 Nach § 84 Abs. 1 S. 1 VwGO und § 105 Abs. 1 S. 1 SGG kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Nach § 84 Abs. 1 S. 2 VwGO und § 105 Abs. 1 S. 2 SGG sind die Beteiligten vorher anzuhören. Der früher hier eben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nachprüfungsverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Textform (S. 1)

Rz. 31 Abs. 1 S. 1 ordnet für alle Vergütungsvereinbarungen die Textform an. Dieser Form unterliegen daher sämtliche Vergütungsmodelle (Zeit-, Pauschal- und Erfolgsvergütungen) ohne Rücksicht darauf, ob die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Tarife über- oder unterschreitet. Eine Ausnahme besteht nach Abs. 1 S. 4 nur für Gebührenvereinbarungen nach § 34 (siehe Rdn 53 ff....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Fälle des § 807 ZPO

Rz. 339 Hat der Anwalt einen kombinierten Auftrag (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) gestellt (vgl. § 807 ZPO), so ist dies dahin zu verstehen, dass der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nur bedingt gestellt ist bzw. es sich um einen Eventualantrag handelt. Die Bedingung ist, dass die Voraussetzungen zur Abnahme gemäß § 807 ZPO vorliegen. Die gesonderte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 2 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens i.S.d. § 36 bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung)[5] gemäß § 1066 ZPO zus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Anrechnungsausschluss nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 300 Eine Regelung für Anrechnungsfälle fehlte in der Vorgängervorschrift (§ 13 Abs. 5 S. 2 BRAGO). Daher war umstritten, ob nach Ablauf von zwei Kalenderjahren die Anrechnung ausgeschlossen war. Konsequenterweise musste man dies bejahen. Wenn schon in derselben Sache die Gebühren erneut anfielen, dann musste dies erst recht in verschiedenen Angelegenheiten gelten, bei de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. "Fiktive" Terminsgebühr

Rz. 30 Anm. S. 2 zu VV 3106 sieht vor, dass die "fiktive" Terminsgebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr beträgt, dabei ist aber ein Mehrvertretungszuschlag nach VV 1008 nicht zu berücksichtigen. Ein evtl. Mehrvertretungszuschlag ist aus einer Verfahrensgebühr nach folgender Formel "herauszurechnen": Verfahrensgebühr = erhöhte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Geschäftsgebühr – Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 150 Umstritten ist, ob die Erforderlichkeit der Vertretung (VV 2503) im Verfahren gem. § 55 vom Urkundsbeamten zu prüfen ist (vgl. Rdn 122).[314] Gleiches gilt für die Prüfung, ob eine vergleichsweise Regelung zur Rechtsverfolgung "notwendig" i.S.d. § 91 ZPO war. Die Entscheidung, ob der Anwalt nur beraten oder vertreten soll, und deshalb die Entscheidung darüber, ob ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenentscheidung (Abs. 1 S. 2, 1. Var.)

Rz. 64 Mit dem Erlass einer Kostenentscheidung wird die Vergütung fällig. Unter Kostenentscheidung ist jegliche Entscheidung zu verstehen, die darüber befindet, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, unabhängig davon, ob nur über die außergerichtlichen Kosten oder nur über die Gerichtskosten entschieden wird.[53] Insoweit reicht der deklaratorische Ausspruch, wenn die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Verhältnis des Vergütungsfestsetzungsverfahrens zum Vergütungsprozess

Rz. 364 Soweit eine Vergütungsfestsetzung in Betracht kommt, soll nach überwiegender Auffassung eine Vergütungsklage grundsätzlich gem. § 11 Abs. 5 S. 2 unzulässig sein, da es insoweit an einem Rechtsschutzbedürfnis fehle.[312] Das Vergütungsfestsetzungsverfahren biete eine einfachere und kostengünstigere Möglichkeit, zum begehrten Rechtsschutzziel zu gelangen. Eine Vergütun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 12 Vertritt der Anwalt seinen Mandanten im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, erhält er neben der Verfahrensgebühr nach VV 3305 eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3308. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der VV 3305 (Anm. zu VV 3308); eine Kürzung der Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 kommt nicht in Betracht. Voraussetzung is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 14 regelt in Abs. 1, wie der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt, wenn für seine Tätigkeit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist. Er selbst hat die Höhe der Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in Abs. 1 S. 1 und 2 genannten Kriterien zu bestimmen. Diese Bestimmung ist grundsätzlich verbindlich, und zwar für b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ehesache nicht anhängig (Anm. S. 1 zu VV 1001)

Rz. 8 Voraussetzung für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 ist, dass eine Scheidungssache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe noch nicht anhängig ist, aber der ernstliche Wille eines Ehegatten hervorgetreten ist, ein solches Verfahren anhängig zu machen. Ist die Ehesache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe bereits anhängig oder ein Antrag auf Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 49 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Durch die Gebühr abgegolten werden somit sämtliche Tätigkeiten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie die Entgegennahme der Information, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, Einsicht in Gerichts- oder Behördenakten, Ortstermine usw. Die Geschäftsgebühr ist eine Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrechnung zu erfol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Personen sind Auftraggeber

Rz. 14 Wird durch den Rechtsanwalt zeitgleich für mehrere Personen gegen denselben Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, also regelmäßig bei Gesamtschuldnern. Die Erhöhung darf jedoch gemäß Anm. Abs. 3 zu VV 1008 insgesamt den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Behörden- und Gerichtsakten

Rz. 45 Für das Anfertigen von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten erhält der Anwalt die Dokumentenpauschale, sofern deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (Nr. 1 Buchst. a). Die Entstehung der Dokumentenpauschale setzt also die Notwendigkeit der gefertigten Kopien oder Ausdrucke voraus (vgl. Rdn 49). Kopien und Ausdrucke aus anderen Akte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wahlrecht bei der Anrechnung, § 15a Abs. 1

Rz. 21 Indes ist § 15a zu beachten. § 15a Abs. 1 definiert die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Sie gilt aber auch im Verhältnis zur Staatskasse.[32] Beide aufeinander anzurechnenden Gebühren bleiben grundsätzlich unangetastet erhalten. Der Rechtsanwalt kann also beide von der Gebührenanrechnung betroffenen Gebühren jeweils in vol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umgehung der Bindungswirkung nach Abs. 1 durch Vergütungsvereinbarung

Rz. 148 Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich berechtigt, die Bindungswirkung des Abs. 1 durch eine Vergütungsvereinbarung zu umgehen. Der Anwalt kann sich beispielsweise mit dem Mandanten dahingehend einigen, dass die Gebühren aus einem höheren als dem für das gerichtliche Verfahren maßgebenden Wert zu berechnen sind. Der Gegenstandswert muss dann aber betragsmäßig bestimmt se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 12 ist eine Generalklausel. Sie erweitert die im RVG ausdrücklich geregelten Vorschriften für auf die Fälle § 12 erspart durch die Gleichstellung ständige Wiederholungen in den zahlreichen Vorschriften des RVG, die Regelung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Derselbe Gegenstand

Rz. 23 Wird der Rechtsanwalt im Mahnverfahren für mehrere Personen [14] tätig, erhöht sich die Gebühr nach VV 3305 für jede weitere Person gemäß VV 1008 um (Addition) den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist.[15] Dies ergibt sich aus VV Vorb. 1. Dort ist festgelegt, dass der Rechtsanwalt die Gebühren dieses Teils des VV neben den in ande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung

Rz. 18 Da der Anwalt als Kontaktperson nicht vom Gefangenen beauftragt wird und auch nicht von ihm beauftragt werden kann (§ 34a Abs. 4 EGGVG), kann er diesen auch nicht auf Zahlung seiner Vergütung in Anspruch nehmen.[15] Insbesondere scheidet eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 aus. Rz. 19 Auch die Inanspruchnahme des Gefangenen nach §§ 52, 53 ist nicht möglich. Rz. 20 Die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prüfung im Verfahren gem. § 55

Rz. 154 Ergeben sich Hinweise darauf, dass der Anwalt den Mandanten nicht interessengerecht vertreten haben könnte wie etwa bei einer willkürlichen Aufspaltung oder Trennung der Angelegenheit in mehrere Verfahren und damit mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten, wird die Auffassung vertreten, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dem nachzugehen und solche Gebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 68 Die Darlegungs- und Beweislast für die der Zeitvergütungsvereinbarung zugrunde liegenden Tatsachen liegt beim Anwalt. Er trägt zunächst die Beweislast dafür, dass er eine über den gesetzlichen Gebühren liegende Vergütung beanspruchen kann.[117] Darüber hinaus muss er die von der Vereinbarung umfassten Einzeltätigkeiten und die insoweit getroffenen Maßnahmen en detail ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gesetzliche Grundlage/Höhe

Rz. 12 Eine besondere Regelung ist für die Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren vorgesehen. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird. Damit bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach der Terminsgebühr für das zugr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bei VV 1008

Rz. 10 Im Rahmen von VV 1008 kommt es dagegen nicht auf die Zahl der Vertragspartner des Rechtsanwalts, sondern darauf an, ob Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind. Vertragspartner und Auftraggeber i.S.v. VV 1008 können jedoch auch unterschiedliche Personen sein.[13] Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt nach dem weiten Anwendungsbereich dieser Regelu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Weitere Beauftragung

Rz. 474 Dem Rechtsanwalt, der bereits aufgrund anderweitiger Tätigkeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren die Verfahrensgebühr nach VV 3309 verdient hat, erwächst durch keine der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 genannten Tätigkeiten die Verfahrensgebühr nach VV 3309 erneut. Das gilt auch umgekehrt. Ist bereits durch die Zustellung die Gebühr VV 3309 erwachsen, entsteht die Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Teilerledigung vor Anhängigkeit

Rz. 20 Bekommt der Prozessbevollmächtigte den Auftrag, eine bestimmte Summe einzuklagen, zahlt der Beklagte jedoch vor Klageeinreichung einen Teil der Forderung, so entsteht die volle Verfahrensgebühr nur aus dem Wert der Restforderung. Nach dem Wert der Teilerledigung erwächst dem Prozessbevollmächtigten daneben eine reduzierte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1, wobei er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wahlrecht bei der Anrechnung – § 15a Abs. 1

Rz. 28 Schließt sich an die Tätigkeit des Anwalts ein gerichtliches oder behördliches Verfahren an, so ist die Gebühr nach Anm. Abs. 2 S. 1 zur Hälfte anzurechnen. Die Anrechnungsvorschrift entspricht der in VV Vorb. 3 Abs. 4. Indes ist § 15a zu beachten. § 15a Abs. 1 definiert die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Sie gilt aber au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr