Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Zusätzliche Verkehrsanwaltsgebühr, Abs. 1 a S. 2 bzw. Nr. 2.3.1.2 ARB 2012

Rz. 326 Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Rechtsschutzversicherer bei den Leistungsarten gem. § 2 a bis g weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rec...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 124 Nach Ziff. A-6.2 Abs. 2 S. 2 AVB-D&O führt der Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Personen, wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen versicherte Personen kommt. Der Versicherer ist nach Ziff. A-6.2 Abs. 1 AVB-D&O auch außergerichtlich bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder der A...mehr

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N / 5 Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2376]

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Allgemeines

Rz. 44 Der Rechtsschutzversicherungsvertrag kommt zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur für die beiden Vertragsparteien und – teilweise – auch für die mitversicherten Personen (§ 15 ARB; siehe hierzu Rdn 102–106). Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, und...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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zfs 11/2024, Erforderliche ... / Leitsatz

1. Die für die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe erforderliche Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts liegt nur dann vor, wenn diese auch das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren miterfasst. 2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe führt nicht zur Begründung eines Vertrages oder eines Rechtsverhältnisses zwischen dem beigeordneten Rech...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[508] zu den A...mehr

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A / 45 Aussetzung, Ausbleiben des (notwendigen) Verteidigers [Rdn 592]

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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T / 5 Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3159]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes

Rz. 156 Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, also dem Eingang der Prämie auf dem Konto des Versicherers, es sei denn, die Parteien des Versicherungsvertrages haben eine abweichende Vereinbarung getroffen. Rz. 157 Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / II. Markt/Versicherer

Rz. 2 Der deutsche Markt für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen ist durch zwei lokale Spezifika geprägt: zum einen das Verstoßprinzip als Versicherungsfalldefinition und zum anderen durch die Gewährung relativ hoher Versicherungssummen-Kapazitäten durch einzelne Versicherer. Im Vergleich dazu wird im internationalen Maßstab, insbesondere in den anglo-amerikanischen V...mehr

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P / 4 Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2491]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entsteh...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Reichweite des "ursächlichen Zusammenhangs" in Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 191 Fraglich ist, wie weit der "ursächliche Zusammenhang" in § 3 Abs. 1 d ARB auszudehnen ist. Wie bereits oben (siehe Rdn 178) angesprochen, wäre selbst bei erforderlicher adäquater Kausalität noch ein sehr weit gehender Ausschluss anzunehmen. So würde z.B. der Bauausschluss eingreifen, wenn sich der Versicherungsnehmer von einem Schrottplatz Material für seine baugeneh...mehr

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B / 8 Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 701]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IX. Rechtsanwaltskosten

Rz. 294 Vertritt ein Rechtsanwalt den Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegen den Versicherer, so muss der Versicherungsnehmer diese Kosten in der Regel selbst tragen: Der Versicherer ist nur dann zur Tragung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet, wenn er sich bei Beauftragung des Rechtsanwalts in Verzug befand oder seine Eintrittspflicht zu Unrecht ...mehr

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Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und seit über 13 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillenbrand ist Mitautor des von Burhoff herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" und des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge." Zudem ist Thomas Hill...mehr

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N / 4 Nebenklage, Beistand [Rdn 2365]

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

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V / 28 Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 3714]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VI. Vorbefassung

Rz. 120 Untersagt ist dem Notar die Beurkundung in Angelegenheiten einer Person, für die der Notar, sein Sozius oder eine Person, mit der er eine Bürogemeinschaft unterhält, außerhalb der notariellen Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit bereits tätig war oder noch tätig ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG). Die Vorschrift trennt die notarielle Amtstätigkeit von der außernotarie...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Ablehnungsvoraussetzungen

Rz. 492 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 ARB 75 bestimmt in einer allgemeinen Einleitungsnorm, dass der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers voraussetzt, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist. Die ARB 94 enthalten eine solche Regelung nicht, sie setzen dies in § 18 Abs. 1 ARB 94 vielmehr voraus. § 3 a Abs. 1 ARB 20...mehr

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zfs 11/2024, Zur Haftungsve... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben. In der Sache hat sie überwiegend Erfolg. 1. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß §§ 7, 17, 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)...mehr

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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P / 9 Privatklageverfahren [Rdn 2575]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers nach Forderungsübergang

Rz. 84 In aller Regel rechnet der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers nach Abschluss der Angelegenheit seine Gebühren mit dem Rechtsschutzversicherer ab. Handelte es sich um einen für den Versicherungsnehmer erfolgreich beendeten Prozess, wird anschließend der Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen, und der Rechtsanwalt vollstreckt in aller Regel aus dem Urteil und dem Kosten...mehr

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V / 49 Verteidiger, Vertretung des Verteidigers in der Hauptverhandlung [Rdn 3914]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Abgrenzung der Berufs- von der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 162 Wegen der Vielfalt der unternehmerischen Beschäftigungsarten gibt es kein einheitliches Deckungskonzept. Auch unterscheiden sich betriebs- und berufstypische Risiken, was wiederum Einfluss auf den bedingungsgemäßen Versicherungsfall hat: Rz. 163 Die Berufshaftpflichtversicherung der Freiberufler, z.B. des Steuerberaters, deckt Fehler bei der eigentlichen Berufsausübun...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

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B / 59 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1592]

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P / 13 Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 2638]

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B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Vorbeugende Rechtsschutz"-Klauseln

Rz. 89 Bisweilen finden sich Vorschriften in D&O-Versicherungsverträgen, nach denen eine versicherte Person etwa dann, wenn ihr "konkrete Informationen" bekannt sind, die zu einem Anspruch gegen sie führen könnten, dem Versicherer diese Umstände während der Versicherungslaufzeit – vorsorglich – melden und in diesem Fall vom Versicherer die Kosten eines Rechtsanwalts für die ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Schlichtungsverfahren

Rz. 111 Alle Landesärztekammern haben, teils gemeinsam, Schlichtungsstellen bzw. Gutachterkommissionen zur unabhängigen, außergerichtlichen Überprüfung von Behandlungsfehlervorwürfen eingerichtet.[150] Bei allen Unterschieden zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen handelt es sich stets um ein freiwilliges Schlichtungs- und kein Schiedsverfahren. Die beteiligten Parteien,...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Deckungsanspruch bei Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen

Rz. 69 Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deckungszusage für den Versicherungsnehmer hat, ist dieser natürlich daran interessiert, dass der Rechtsschutzversicherer so schnell wie möglich über die Deckungsfrage entscheidet und – bei Bejahung des Versicherungsschutzes – Deckungszusage erteilt. Gelegentlich meinen die Rechtsschutzversicherer, hierzu noch nicht in der L...mehr

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P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

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A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Wartefrist

Rz. 5 Seit dem 1.10.2013 gilt die veränderte Verbraucherschutzvorschrift des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG.[5] Die Änderungen waren geboten. Früher kam es vor, dass einige Notare ihre Amtspflichten nicht korrekt (neutral) ausübten. Die Einhaltung der Zweiwochenfrist wurde missachtet. Diese betroffenen Notare wirkten dabei mit, dass überteuerte Schrottimmobilien Verbrauchern...mehr

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V / 48 Verteidiger, Vertretung des Angeklagten [Rdn 3905]

Rdn 3906 Literaturhinweise: Rettke, Die Vertretung der Einziehungsbeteiligten durch den Beschuldigten Zugleich Anmerkung zu BGH 3 StR 278/23, wistra 2024, 247 (BGH – 3 StR 278/23,wistra 2024, 247), wistra 2024, 221 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 3923. Rdn 3907 1. Der Verteidiger hat grds. nur die Stellung eines Beistandes des Angeklagt...mehr

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B / 40 Beweisantrag, Formulierung: Urkundenbeweis [Rdn 1150]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Schiedsgutachterverfahren

Rz. 510 Dieses Verfahren (§ 18 ARB 94 bzw. optional § 18 ARB 2000/2008; § 3 a ARB 2010; Nr. 3.4 ARB 2012) löst den Stichentscheid i.S.d. § 17 Abs. 2, 3 ARB 75 ab: Der Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten einen Stichentscheid abgibt und damit in aller Regel eine von ihm selbst verfasste Klage etc. zu beurteilen hat, kann nicht in jedem Fall so objektiv wie ein bisher nicht ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Verkehrsrechtliche Straftaten, § 2 i aa ARB

Rz. 148 Unter die verkehrsrechtlichen Straftaten i.S.d. § 2 i aa ARB fallen zunächst sämtliche Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen,[157] auch des Luft- und Schiffsverkehrs. In den meisten Fällen ergeben sich keine Bewertungsprobleme. Verkehrsrechtliche Straftaten in diesem Sinne sind z.B.mehr