Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Auskunftsvertrag mit Dritten in Wahrnehmung der Interessen des Mandanten

Rz. 11 In die Gefahr, unbewusst durch schlüssiges Verhalten eine vertragliche Auskunftshaftung zu übernehmen, gerät ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer v.a. dann, wenn er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten mit Dritten – insb. mit einem Gegner des Mandanten – Verbindung aufnimmt.[26] 1. Rechtsanwalt Rz. 12 Ein Auskunftsvertrag wurde verneint in ei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 386 Im Gegensatz zu anderen Formen der Zusammenarbeit schließen sich die Mitglieder einer Bürogemeinschaft [851] nicht zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammen, sondern teilen sich lediglich die Infrastruktur (Büro, Bibliothek, EDV, Personal usw.). Jeder Rechtsanwalt wirtschaftet auf eigene Rechnung. Gemeinsame Briefbögen können aber den Anschein einer Sozietät begr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Gesellschaftsrecht

Rz. 393 Gesellschaftsrechtlich ist eine Sozietät der Zusammenschluss von Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer GbR,[873] soweit die Rechtsanwälte nicht ausdrücklich eine andere Rechtsform gewählt haben. Einzelheiten der gesellschaftsrechtlichen Verfassung einer Sozietät ergeben sich aus §§ 705 ff. BGB , § 52 Abs. 2 Satz 1 BRAO und aus dem Gesellschafts...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertrag über anwaltsfremde Tätigkeit

Rz. 161 Ein Rechtsanwalt kann im Rahmen seiner Berufsausübung auch anwaltsfremde Aufgaben wahrnehmen.[413] Ob im Einzelfall ein (typischer) Anwaltsvertrag mit der Verpflichtung zum rechtlichen Beistand oder ein Vertrag über eine anwaltsfremde Tätigkeit vorliegt, hängt vom Inhalt der Aufgabe ab, die dem Rechtsanwalt übertragen und von diesem durchgeführt wurde.[414] 1. Abgrenz...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Mitglieder einer Sozietät

Rz. 522 § 52 Abs. 2 BRAO regelt die Haftung von "Mitgliedern einer Sozietät". Die Vorschrift hat einen berufsrechtlichen und einen zivilrechtlichen Gehalt. Zivil- bzw. gesellschaftsrechtlich umfasst der Begriff "Sozietät" speziell die Rechtsform einer GbR. Berufsrechtlich ist unter Sozietät allgemein der Zusammenschluss von Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Berufsausübun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Rechtsprüfung

a) Allgemeines Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verschulden bei Vertragsschluss

Rz. 209 Ein Rechtsanwalt kann bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo, vgl. § 13 Rdn 13 ff.), die jetzt in § 311 Abs. 2 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB kodifiziert sind, zum Schadensersatz verpflichtet sein.[537] Die vorvertraglichen Sorgfaltspflichten ggü. einem Vertragsinteressenten sind jedoch w...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Überholte Rechtsprechung zum Schadenseintritt

Rz. 21 Die frühere Rechtsprechung, die seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 2.7.1992[30] überholt ist, hatte den Zeitpunkt des Schadenseintritts festgelegt mit der Formel, die Verjährungsfrist laufe, sobald eine verjährungsunterbrechende Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Vertragsgegners erhoben werden könne.[31] Eine solche Abgrenzung kann den Verjährungsbeg...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Partnerschaft

Rz. 542 Für Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten in einer Partnerschaft sieht § 8 Abs. 2 PartGG seit dem 1.8.1998 eine gesetzliche Haftungskonzentration auf diejenigen Partner vor, die mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst sind, wobei untergeordnete Bearbeitungsbeiträge ausgenommen sind (vgl. Rdn 444). Nach § 8 Abs. 2 PartGG in der bis zum 1.8.1998 geltenden Fassung bedu...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Verbrauchervertrag

Rz. 43 Nach der Legaldefinition in § 310 Abs. 3 BGB sind "Verbraucherverträge" solche zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB).[104] Da Rechtsanwälte einzeln oder zur Berufsausübung verbunden beim Abschluss von Anwaltsverträgen regelmäßig in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sind sie als Unternehmer ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Während des Mandats

Rz. 8 Diese Hauptpflichten obliegen dem Rechtsanwalt nur während des Mandats; sie beginnen und enden mit dem Anwaltsvertrag[68] (zur Vertragsbeendigung vgl. § 1 Rdn 69 ff.). Kann der Steuerberater das Mandat aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, nicht ordnungsgemäß erfüllen, muss er das Mandat niederlegen, andernfalls er dem Mandanten für Pflichtverletzung...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 14 Kumulsperre

I. Ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge (z.B. in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Patentanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Anspruchssicherung

Rz. 159 Über die Beweissicherungspflicht, welche die tatsächlichen Grundlagen von Ansprüchen des Auftraggebers betrifft, hinaus muss ein Rechtsanwalt auch verhindern, dass dem Auftraggeber rechtliche Nachteile durch Zeitablauf entstehen, insb. dadurch, dass Fristen nicht beachtet werden. Dabei kann es sich insb. um Ausschluss- oder Verjährungsfristen handeln. Auf die Pflicht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz

Rz. 223 Wenn die vorbeschriebenen Voraussetzungen des § 44 Satz 2 BRAO vorliegen, muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Anfragende ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig erklärt hätte, dass er das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass zwisch...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Erfolgshonorar

Rz. 489 Nach dem durch Gesetz vom 2.9.1994 eingeführten § 49b Abs. 2 BRAO waren Vereinbarungen ausnahmslos unzulässig, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird ("Erfolgshonorar" = "palmarium") oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhält ("quota li...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (6) Keine höchstrichterliche Rechtsprechung

Rz. 83 Hat sich bzgl. des Mandatsgegenstandes eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht gebildet, so kann der Rechtsanwalt i.R.d. Rechtsprüfung vor der Aufgabe stehen, die "Tendenz" der Entwicklung einer solchen Rechtsprechung festzustellen.[410] Eine entsprechende anwaltliche Vertragspflicht setzt aber – ebenso wie bei einer zu erwartenden Änderung der Rechtsprechun...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Begriff der Haftungsbeschränkung

Rz. 486 Entgegen seinem missverständlichen Wortlaut erfasst § 52 Abs. 1 BRAO nicht nur die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Beschränkungen der Haftung auf einen Höchstbetrag, sondern auch die eines vollständigen Haftungsausschlusses. Allein dieses Verständnis entspricht der Absicht des Gesetzgebers, Haftungsbeschränkungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant umfassend un...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Grundpflichten

Rz. 6 Aus diesem Katalog, der auch für den Patentanwalt [63] und Rechtsbeistand – unabhängig davon, ob dieser Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist oder nicht[64] – gilt, ergeben sich folgende vertraglichen Grund-(Haupt-/"Kardinal"-)pflichten: Der Rechtsanwalt hatmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (8) Zurücknahme des Rechtsmittels

Rz. 266 Der Berufungsanwalt darf dem Anraten des Gerichts, das Rechtsmittel zurückzunehmen, nicht folgen, ohne dass sein Mandant über die Möglichkeiten der Prozessordnung, gegen die vorläufige Auffassung des Gerichts sprechende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte in der Instanz oder durch ein Rechtsmittel zur Geltung zu bringen, so aufgeklärt worden ist, dass er die w...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / A. Allgemeines

Rz. 1 Aufgrund eines – gesetzlich nicht geregelten – Treuhandvertrages hat ein Treuhänder – etwa ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise (vgl. § 9 Rdn 9) – Vermögensinteressen seines Auftrag-(Treu-)gebers und/oder eines Dritten im Rahmen und nach Maßgabe der Treuhandabrede zu wahren.[1] Aus einer solchen Tätigkeit kan...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Sonstige Tätigkeitsverbote

Rz. 55 Auch außerhalb der BRAO können sich gesetzliche Tätigkeitsverbote finden: Wird etwa der Rechtsberater als Mediator tätig, sieht § 3 MediationsG Tätigkeitsbeschränkungen vor. So darf als Mediator nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Mediator darf auch nicht während oder nach der Mediation für eine Partei in ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Abgrenzung

a) Tatfrage Rz. 26 Ob der Auftraggeber dem Rechtsanwalt ein umfassendes oder beschränktes Mandat erteilt hat, ist eine Tatfrage, keine Rechtsfrage. Rz. 27 Zwar hat der BGH[193] in einem Fall, in dem der Rechtsanwalt das "eingeschränkte Mandat" einer Prozessführung erhalten hatte, ausgeführt, der Anwalt habe diese Aufgabe nicht völlig isoliert von den übrigen Interessen des Auf...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Grober Fehler

Rz. 11 Im Arzthaftungsrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz, dass der Arzt, der einen groben Fehler begangen hat, das Risiko der nicht vollen Aufklärbarkeit des ursächlichen Verlaufs zu tragen hat, sofern die ihm zur Last fallende Pflichtwidrigkeit geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen.[19] Daraus leiten manche Autoren die Forderung ab, auch...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Schäden mit Auslandsbezug

Rz. 57 Die Ausschlussklausel des § 4 Nr. 1 AVB erfasst nicht: Teil 2 A Nr. 2.1 AVB greif...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 6. Ansprüche gegen Dritte

Rz. 95 Hat der Geschädigte einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten, ist dies schadensrechtlich grds. ohne Bedeutung.[201] Der Anwalt darf den Mandanten also nicht darauf verweisen, dieser sei in der Lage, den Vermögensverlust durch Inanspruchnahme eines anderen auszugleichen.[202] In solchen Fällen kann der Anwalt lediglich – sofern kein Gesamtschuldverhältnis vorliegt – ge...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Vermögensschaden

Rz. 47 Versichert ist nur das Risiko der Inanspruchnahme durch einen Dritten, wenn und soweit dieser einen Vermögensschaden erlitten hat. § 1 I Nr. 2 AVB definiert den Vermögensschaden lediglich negativ: Vermögensschäden sind danach solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschäd...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 3. Handlungen Dritter

Rz. 51 Für das Verhalten Dritter gilt dasselbe wie für das Eingreifen des Geschädigten. Es beseitigt die Zurechnung nur, sofern es als gänzlich ungewöhnliche Beeinflussung des Geschehensablaufs zu werten ist.[87] Der Zurechnungszusammenhang wird daher grds. nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Ange...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / II. Objektiver Sorgfaltsmaßstab

Rz. 5 Nach einer in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung ist bei der rechtlichen Wertung, ob ein Pflichtenverstoß vorliegt, von einem Höchstmaß an objektiv möglicher Sorgfalt auszugehen.[1] Diese Anforderungen seien dann i.R.d. Verschuldensprüfung auf die von einem gewissenhaften Durchschnittsanwalt zu fordernde Sorgfalt herabzusetzen. Nur so gelange man zu einer n...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Zivilrechtliches Mandat

Rz. 477 Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Honorare von Strafverteidigern aufgestellte Vermutung, dass eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch ist, wenn das Honorar die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt,[1844] gilt auch für Honorare in zivilrechtlichen Streitigkeiten.[1845] Denn der Gesetzgeber verfolgt mit § 3a Abs. 2 RVG das...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Keine Analogie zu § 8 Abs. 2 PartGG?

Rz. 406 Die (konkludente) Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages wäre zwar entbehrlich, wenn man für die persönliche Haftung der Mitglieder von Rechtsanwaltssozietäten weitergehend eine Analogie zu § 8 PartGG in Betracht zöge.[922] Eine solche Analogie ist aber im Ergebnis nicht angebracht, weil sie zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führte. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4)

§ 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er na...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Dienste höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens

Rz. 85 Voraussetzung des § 627 Abs. 1 BGB ist, dass der zur Dienstleistung Verpflichtete Dienste höherer Art zu leisten hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Der gesetzgeberische Grund für die ggü. § 626 BGB erleichterte, jederzeitige Möglichkeit zur Lösung eines Dienstverhältnisses i.S.d. § 627 BGB liegt in dem besonderen Vertrauen, von dem d...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / C. Das Versicherungsverhältnis (§§ 7 – 16)

§ 7 Versicherung für fremde Rechnung, Abtretung, Verpfändung, Rückgriffsansprüche I. Versicherung für fremde Rechnung 1. Geltung der Vertragsbestimmungen für versicherte Personen Soweit sich die Versicherung auf Haftpflichtansprüche erstreckt, die gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst gerichtet sind (versicherte Personen), finden alle in dem Versicherungsvert...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / VI. Mitverschulden

Rz. 51 Die Voraussetzungen des – von Amts wegen zu prüfenden[160] – Einwands des schadensursächlichen Mitverschuldens (§ 254 BGB) sind vom Schädiger zu beweisen [161] (vgl. § 6 Rdn 34). Rz. 52 Dieser Einwand eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ist ggü. einem Mandanten regelmäßig dann unbegründet, wenn die Verhütung des entstandenen Schadens nach dem Ver...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner

Rz. 439 § 8 Abs. 2 PartGG in der Neufassung des Gesetzes zur Änderung des UmwG, des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und anderer Gesetze v. 22.7.1998,[1022] in Kraft getreten am 1.8.1998, sieht eine gesetzliche Haftungsbeschränkung auf einzelne Partner vor. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so haften nur sie gem. § 8 Abs. 1 PartGG für ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Zwangsvollstreckung

Rz. 268 Besondere anwaltliche Pflichten bestehen, wenn die in einem Rechtsstreit vertretene Partei ganz oder teilweise obsiegt hat, sodass sie aus einem rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärten Endurteil (§ 704 Abs. 1 ZPO) die Zwangsvollstreckung betreiben kann.[1070] (1) Einleitung und Betreibung Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt ha...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (c) Mahnverfahren

Rz. 170 Kann eine Klage zur Verjährungshemmung noch nicht erhoben werden, weil noch klagebegründende Tatsachen ermittelt und/oder Beweismittel beigebracht werden müssen (zu der Pflicht des Rechtsanwalts, eine Klage bzw. die hiergegen gerichtete Verteidigung hinreichend zu substanziieren, siehe Rdn 147), kann es sich – auch aus Kostengründen[724] – empfehlen, den Erlass eines...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunftsvertrag als Rechtsgrundlage

Rz. 5 Die Rechtsprechung stützt die Auskunftshaftung – in Ausfüllung des Vorbehalts des § 675 Abs. 2 BGB – i.d.R. auf ein "Vertragsverhältnis" zwischen Geber und Empfänger der Auskunft. Rz. 6 Das RG hatte zuletzt für die Auskunftshaftung nicht mehr darauf abgestellt, ob Geber und Empfänger der Auskunft Vertragsbeziehungen herstellen wollten, sondern hatte es genügen lassen, d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Anwaltsnotar

Rz. 138 In vielen Bundesländern werden die Aufgaben des Notars von Rechtsanwälten wahrgenommen (sog. Anwaltsnotar; § 3 Abs. 2 BNotO).[362] a) Grundlagen Rz. 139 Die anwaltliche und die notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars sind im Einzelfall voneinander zu trennen. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt ist der Anwaltsnotar gem. § 2 Abs. 1 BRAO freiberuflich aufgrund eines ...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / D. Auskunft bei vertraglicher Anlageberatung oder -vermittlung

Rz. 23 Eine hohe Gefahr, aus einem stillschweigend abgeschlossenen Vertrag wegen fehlerhafter Auskunft in Anspruch genommen zu werden, droht einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann, wenn er – häufig im Zusammenhang mit Steuerberatung – als Anlageberater oder -vermittler tätig wird. Es kann sich dann um einen – auch "stillschweigend" geschlossenen – selb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / E. Vor-, nach- und außervertragliche Haftung

Rz. 208 Die Haftung des Rechtsanwalts setzt im Regelfall, jedoch nicht notwendig einen Anwaltsvertrag voraus. Eine Haftung ist auch im Vorfeld oder nach Beendigung eines solchen Vertragsverhältnisses denkbar. I. Vorvertragliche Haftung 1. Verschulden bei Vertragsschluss Rz. 209 Ein Rechtsanwalt kann bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nach den Grundsätzen des Verschuldens...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / c) Verletzung einer nicht leistungsbezogenen Neben-(Schutz-)pflicht

Rz. 11 Hier lassen sich folgende Beispiele nennen: Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater erfüllt seine vertragliche Hauptpflicht zur Rechtsbetreuung seines Mandanten einwandfrei, hält seine Kanzleiräume aber in schlechtem Zustand. Als der Mandant dort zu einer Besprechung erscheint, kommt er auf brüchigem Boden oder Unrat zu Fall und bricht sich ein Bein. Ein Rechtsber...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Geeigneter und sicherster Weg

aa) Geeigneter Weg Rz. 113 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Mandanten geeignete Schritte zu empfehlen, die zu dem erstrebten Ziel führen können. Hat der Anwalt z.B. eine Forderung seines Auftraggebers geltend zu machen, so können geeignete und erforderliche Schritte zum Erfolg eine Beweissicherung [559] (vgl. Rdn 51, 153 ff.) und/oder die Verhinde...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Beschränkung der persönlichen Haftung auf Schadensersatz

Rz. 523 Bei einer Rechtsanwaltssozietät, die als GbR organisiert ist, haften neben dem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen grds. alle Mitglieder der Sozietät aus dem zwischen ihnen und dem Auftraggeber bestehenden Vertrag als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen, wenn ein Sozietätsmitglied infolge pflichtwidrigen Verhaltens Mandanten schuldhaft geschädigt h...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.1

Abgedruckt sind die aktuell gültigen Bedingungen der Allianz Versicherungs AG.mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Verschulden

Rz. 36 Steht die Verletzung der Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers fest, so ist von einem Verschulden (§ 276 BGB) des Rechtsberaters auszugehen, sodass dieser sich zu entlasten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[113] Eine formularmäßige Haftungsfreistellung, die sich auf die vertragliche Hauptpflicht zur richtigen und vollständigen Auskun...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 4 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BBR-W)

A. Besondere Bedingungen 1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Verletzung einer Auskunftspflicht

Rz. 35 Derjenige, der behauptet, ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer habe ihn durch eine fehlerhafte Auskunft geschädigt, hat für einen Schadensersatzanspruch zunächst darzulegen und – gem. § 286 ZPO – zu beweisen, dass der Rechtsberater ihm ggü. eine vertragliche Auskunftspflicht – gemäß den vorstehenden Ausführungen (vgl. Rdn 3 ff.) – übernommen und dies...mehr